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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode                                                           Drucksache 16/4960 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium                                             Hannover, den 29.06.2012 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/1292 - Gemäß § 10 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfen Eingriffe oder Behandlungen an Tieren, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, nur durchgeführt werden 1.     an einer Hochschule, einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Krankenhaus oder 2.     im Rahmen einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heilhilfsberufe oder naturwissenschaftli- che Hilfsberufe. Sie dürfen nur vorgenommen werden, soweit ihr Zweck nicht auf andere Weise, insbesondere durch filmische Darstellungen erreicht werden kann. Der zuständigen Behörde ist auf Verlangen zu begründen, warum der Zweck der Eingriffe oder Behandlungen nicht auf andere Weise erreicht werden kann. Gemäß § 10 Abs. 2 TierSchG sind auf Eingriffe oder Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbil- dung § 8 a (Anzeigepflicht für Tierversuche an Wirbeltieren ), § 8 b (Bestellung eines Tierschutzbe- auftragten an Einrichtungen, an denen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden), § 9 (Be- rechtigung zur Durchführung von Tierversuchen) und § 9 a (Aufzeichnungspflicht) entsprechend anzuwenden. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 TierSchG sind Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und die Regelungen zur Durchführung der Tierversuche gemäß § 9 Abs. 2 TierSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt oder mit einem Bußgeldverfahren geahndet wer- den (§ 17 ff. TierSchG). Beim Einsatz von Tieren in der Wissenschaft gilt, gleich für welchen Zweck, dass die Anzahl der Tiere auf ein Mindestmaß zu beschränken ist. Insoweit nimmt die Landesregierung auch Bezug auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 20.07.2011 (Drs. 16/3840: Einsatz von Tieren in der Lehre an Hochschulen). Bereits im Jahr 2011 wurde kein Handlungsbedarf gesehen, da die Hoch- schulen verantwortungsbewusst mit Tierversuchen umgehen. Nach Auskunft der Hochschulen sei ausreichendes Wissen und Verstehen in der Lehre nicht ausschließlich auf Basis von Literatur und Simulationsprogrammen zu erreichen. Gleichwohl sei die Anzahl der in der Lehre verwendeten Tie- re bereits auf ein absolutes Minimum beschränkt und die relevanten Vorschriften nach dem Tier- schutzgesetz würden beachtet. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage ist eine entsprechende Abfrage bei den niedersächsi- schen Hochschulen erfolgt. Bezogen auf die nachstehenden Antworten ist zu beachten, dass an der Technischen Universität Clausthal, der Leibniz Universität Hannover, der Hochschule für Bil- dende Künste in Braunschweig, der Hochschule für Musik, Theater und Medien in Hannover, der Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, der Hochschule Hannover, der Hochschule Hildes- heim/Holzminden/Göttingen, der Hochschule Emden/Leer, der Hochschule Wilhelmshaven/Olden- burg/Elsfleth, der Stiftung Universität Hildesheim und der Stiftung Hochschule Osnabrück weiterhin keine Tiere im Einsatz sind, sodass insoweit für diese Hochschulen für alle Fragen Fehlanzeige gemeldet wird. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Technische Universität Braunschweig An der Technischen Universität Braunschweig gilt grundsätzlich, dass keine eigens zu Lehrzwe- cken getöteten Tiere eingesetzt werden. Tiere werden in der Lehre an der Hochschule lediglich in den Fächern Biologie und Biologiedidaktik eingesetzt. Hier wird insoweit auch auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen. Die unter Frage 4 genannten Veranstaltungen werden als essenziell für den 2",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode                                                         Drucksache 16/4960 Medizinische Hochschule Hannover (MHH) Die Lehrveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde sind, da nicht in die normalen Curricula ein- gebunden, nicht an ein Studienjahr gebunden. Ausgenommen sind Studierende im Masterstudien- gang Biomedizin, der als Wahlpflichtfach den Erwerb der Sachkunde zum Umgang mit Versuchstie- ren (FELASA B Kurs) beinhaltet; dass dies Bestandteil des Curriculums ist, werde allen Studieren- den vor Beginn des Studiums mitgeteilt. Universität Oldenburg Die Angaben der Hochschule sind der Anlage zu entnehmen. Aufgeführt sind über die letzten Jahre geschätzte Tierzahlen pro Jahr, da sich die tatsächliche An- zahl der Tiere und Tierpräparate nach der Anzahl der Studierenden in den entsprechenden Modu- len oder Abschlussarbeiten richtet. Bei einigen Veranstaltungen hängt das genaue Artenspektrum (z. B. mariner Lebensgemeinschaften) vom jeweiligen Fangergebnis ab. Aus Gründen der Prakti- kabilität werden Tierarten wie Insekten und Mikrofauna nicht erfasst. In den Fällen, in denen Wirbeltiere an der Universität Oldenburg getötet werden, um als Präparate in Lehrveranstaltungen Verwendung zu finden, unterliegen sie der gesetzlichen Meldepflicht und werden als solche registriert. Viele Standardpräparate werden jedoch käuflich erworben und die Meldepflicht liegt dabei nicht bei der Universität. Universität Osnabrück An der Universität Osnabrück werden Tiere in folgenden Fächern eingesetzt: –   Tierphysiologie: Grundmodul: 10 Krallenfrösche (getötete Tiere), 10 bis 12 Schmeißfliegen (lebend) Erweiterungsmodul: 20 bis 40 Mäuse (getötete Tiere), 100 bis 200 Schmetterlingsraupen aus eigener Zucht (getötete Tiere). Es handelt sich um Wahlpflichtveranstaltungen, die jedoch nicht Voraussetzung für einen erfolg- reichen Studienabschluss sind. Da in beiden Veranstaltungen in Kleingruppen gearbeitet wird, werden Studierende nicht genötigt, aktiv an Präparationen etc. teilzunehmen. –   Ökologie: Es finden keine Tierversuche mit Wirbeltieren statt. Studierende arbeiten lediglich im Wahl- pflichtbereich mit lebenden oder toten Insekten, sodass kein Zwang zur Teilnahme besteht. –   Biologiedidaktik: Grundmodul Biologiedidaktik/Teil 2: Denk- und Arbeitsweisen des Biologieunterrichts (Fachdi- daktisches Hauptseminar), Gruppe A (BIO-GM-BD2): Gemeiner Regenwurm (Lumbricus terrestris): Anzahl: ca. 20 Tiere, Kellerassel (Porcellio scaber): Anzahl: ca. 40 Tiere. Die Versuche werden ausschließlich mit lebenden Tieren durchgeführt. Kein Tier kommt bei den Versuchen zu Schaden. Nach den Versuchen werden die Tiere wieder freigelassen. Das Grundmodul Biologiedidaktik/Teil 2 (s. o.) ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Stu- dienabschluss. In der Biologiedidaktik kommt es zur Darstellung von Versuchen mit Tieren (z. B. Verhaltensbiologie, Sezieren etc.) zum Einsatz von interaktiven Medien (Smartboard und geeignete Software, Internet, etc.). –   Verhaltensbiologie: Termiten, Ameisen, Nematoden (Verhaltensversuche - Tiere werden nicht getötet). –   Neurobiologie: Im Rahmen des Erweiterungsmoduls Neurobiologie (Bachelorstudium) findet einmal im Jahr ein Praktikum mit 24 Studierenden statt (Wintersemester). Tierverbrauch (Labormäuse Stamm Bl6 - nicht transgene Tiere): 1/6 Tier pro Studierendem (Präparation von neuralen Primärkulturen aus getöteten Mäusen im Praktikum des Erweiterungsmoduls). Zudem erfolgt der Einsatz der 7",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode                                                          Drucksache 16/4960 Simulationssoftware „SimNerv“ anstelle von elektrophysiologischen Ableitungen an lebenden Tieren (Fröschen) sowie die Verwendung von eigenen Tieren, die im Rahmen der Zucht trans- gener Mäuse für Forschungsprojekte anfallen, da notwendigerweise auch nicht transgene Nachkommen auftreten. Bei Spezialisierung auf die Neurobiologie ist die Veranstaltung Voraussetzung für den erfolgrei- chen Abschluss des Fachs. Die Arbeit erfolgt in Gruppen. Es besteht keine Verpflichtung, dass jeder Studierende sich an der Präparation beteiligt. –   Zoologie: Im Mastermodul erfolgt die Präparation von verschiedenen wirbellosen Tieren (z. B. Regen- würmer, Ringelwürmer, Seesterne, Krebse) insgesamt mit ca. 30 Tieren bei 15 Studierenden (kein Einsatz von Software). Bei Spezialisierung auf die Zoologie ist die Veranstaltung Voraus- setzung für den erfolgreichen Abschluss des Fachs. Universität Vechta An der Universität Vechta (Fach Biologie) werden im Rahmen von zwei Modulen Tiere in der Lehre eingesetzt. Dabei kommen überwiegend Dauerpräparate und Sammlungsmaterial zum Einsatz, aber für die morphologischen Studien wird zum Teil auch frisches Material benötigt, welches jedoch überwiegend aus Futtertieren und Schlachthofabfällen besteht. BI33 Bau und Funktion der Tiere Porifera (Schwämme):                               Dauerpräparate Sycon raphanus (Kronen-Kalkschwamm) Cnidaria (Nesseltiere):                            ca. 40 Tiere; Zucht Hydra sp. (Süßwasserpolyp) Plathelminthes (Plattwürmer):                      ca. 40 Tiere; Schlachthofabfall Fasciola hepatica (Großer Leberegel) Nematoda (Fadenwürmer):                            ca. 40 Tiere; Schlachthofabfall Ascaris suum (Schweinespulwurm) Mollusca (Weichtiere):                             ca. 40 Tiere; BA-Helgoland Mytilus edulis (Miesmuschel) Annelida (Ringelwürmer):                           ca. 40 Tiere; Angelbedarf Lumbricus terrestris (Tauwurm) Crustacea (Krebse):                                ca. 40 Tiere; eigener Teich Daphnia pulex (Wasserfloh) Insecta (Insekten):                                ca. 40 Tiere; Zoobedarf Blaptica dubia (Argentinische Waldschabe) Echinodermata (Stachelhäuter):                     ca. 40 Tiere; BA-Helgoland Asterias rubens (Seestern) Bryozoa (Moostierchen):                            Dauerpräparate Flustra foliacea (Blättermoostierchen) Chaetognatha (Pfeilwürmer):                        Dauerpräparate Parasagitta setosa Acrania (Schädellose):                             Dauerpräparate Branchiostoma lanceolatum (Lanzettfischchen) Teleostei (Kochenfische):                          ca. 40 Tiere; Fischzucht Rutilus rutilus (Plötze, Rotauge) Aves (Vögel):                                      ca. 40 Tiere; Legebatterienabfall Gallus gallus domesticus (♂ Hühnerküken) Mammalia (Säugetiere):                             ca. 40 Tiere; Zoobedarf Mus musculus domesticus (Labormaus) 8",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode                                                          Drucksache 16/4960 jährlich 14 tote Ferkel (Schlachttiere) für die Vermittlung des praktischen fachgerechten Zerlegens von Wildbret eingesetzt. Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) Der Einsatz von Tieren in der Lehre in den jeweiligen Studienfächern ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Für Aus-, Fort- und Weiterbildung eingesetzte Tiere im Jahr 2011 der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover Tierart                                         Studienfach              Studienfach Biologie             Veterinärmedizin Tierzahl    davon        Tierzahl   davon Tötungen                Tötungen Mäuse                                               6                     587 Ratten                                                                    153            6 Hamster                                           63 Kaninchen                                                                   22          18 Katzen                                                                       6 Hunde                                                                       13 Pferde/Esel                                                                 33          14 Schweine                                                                  217           38 Ziegen                                                                      82          51 Schafe                                                                      76           4 Rinder                                                                    109 andere Säugetiere (Fledermäuse)                   22 andere Vögel (Vögel außer Wachteln)                                       316          263 Amphibien (Krallenfrösche)                        75            70          99          99 Anmerkung zu der Tabelle: Die Angaben wurden vom Tierschutzbeauftragten (TSB) der Hochschule zusammengestellt, dem die Anzeigen und Anmeldungen vorliegen. Eine klare Trennung der Fächer kann nicht in allen Fäl- len vorgenommen werden, da zum Teil gemeinsame Veranstaltungen für Biologen sowie Tiermedi- zinerinnen und Tiermediziner stattfinden, um den Einsatz von Tieren zu reduzieren. Aus diesem Grund werden die Tiere auch mehrfach in verschiedenen Lehrveranstaltungen eingesetzt, sodass hier auch keine differenzierten Angaben möglich sind. Zu behandelnde Tiere, die sich als Patienten in der TiHo befinden und die den Studierenden als Fallstudien vorgestellt werden, sind hier nicht enthalten. Zu 5: Technische Universität Braunschweig Hier wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen. Medizinische Hochschule Hannover (MHH) Im Studiengang Humanmedizin ist keine dieser Veranstaltungen Voraussetzung für einen erfolgrei- chen Studienabschluss. Der FELASA B Kurs beinhaltet als Wahlpflichtfach den Erwerb der Sach- kunde zum Umgang mit Versuchstieren im Masterstudiengang Biomedizin. Universität Oldenburg Im Fach-Bachelor-Studiengang Biologie sowie im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit Biologie als Fach sind die folgenden Pflichtveranstaltungen Voraussetzung für einen erfolgreichen Studien- abschluss: AM 1 Formenkenntnis Flora und Fauna sowie BM 2 Organismische Biologie. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen. Universität Osnabrück Hier wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen. 10",
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