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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5173\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/4664 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Hoops (Grüne) — Drs 12/4664\n\nBetr.: Strommehrverbrauch durch Spannungserhöhung seitens der Energieversorger\n\nIm Mai 1987 veröffentlichte die Internationale Elektrische Kommission (IEC) in Genf\ndie Norm DIN IEC 38, wonach die Ertegerspannung in Kraftwerksgeneratoren von frü-\nher 220 auf 230 bzw. von 380 auf 400 Volt zu erhöhen ist. Angaben der Vereinigung\ndeutscher Elektrizitätswerke (VDEW) zufolge, waren 1992 bereits 97 Prozent aller west-\ndeutschen Haushalte an die neue Netzspannung angeschlossen.\n\nExperten befürchten, daß die Spannungserhöhung -— entgegen Beteuerungen der Elek-\ntrizitätswerke — zu einem merklichen Strommehrverbrauch führt. Auch sei eine ver-\nkürzte Lebensdauer bei den bisher handelsüblichen Glühbirnen, die Gefahr von Kabel-\nbränden und einer Überhitzung von Elektromotoren älterer Geräte die Folge. Vor allem\nimmer dann, wenn solche Geräte bei Vollast unter ungünstigen Bedingungen betrieben\nwerden, erhöhe sich die Ausfallwahrscheinlichkeit.\n\nIch frage die Landesregierung:\n1. Welchen technischen Grund gibt es für die erfolgte Spannungserhöhung?\n2. Aus welchen Vertretern setzt sich die IEC zusammen?\n\n3. In welchem Verhältnis steht die für die erfolgte Spannungserhöhung maßgebliche\nNorm DIN IEC 38 zu den Versorgungsbestimmungen der Elektrizitätswirtschaft\n(BELTV), die eine durchschnittliche Abgabe von 220 V vorschreiben? Ist die erfolgte\nSpannungserhöhung aus Sicht der Landesregierung rechtswidrig? Wenn nein, war-\num nicht?\n\n4. Zu welchem durchschnittlichen Strommehrverbrauch führt die erfolgte Spannungs-\nerhöhung? Auf welche Aussagen und Quellen stützt sie sich bei ihrer Antwort?\n\n5. Wurde die erfolgte Spannungserhöhung mit ihr als Aufsichtsbehörde abgestimmt?\n\n6. Wie beurteilt sie die erfolgte Spannungserhöhung vor dem Hintergrund ihrer erklär-\nten Zielsetzung, den Stromverbrauch zu senken? Ggf. welche Anstrengungen wird\nsie unternehmen, die durchschnittliche Spannung in Niedersachsen auf 220 bzw.\n380 V zurückzuführen?\n\n7. Welchen Zusammenhang sieht sie zwischen der wachsenden Zahl von Bränden sowie\ndem enormen Anstieg der Brandschäden und der erfolgten Spannungserhöhung?\nGgf. welche Konsequenzen zieht sie daraus für die Gewerbeaufsicht?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5173\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 27. 7. 1993\nfür Wirtschaft, Technologie und Verkehr\n— 17 — 57.00 —\n\nIm Mai 1987 wurde die DIN IEC 38 von der Deutschen Elektrotechnischen Kommission\n(DKE) veröffentlicht. Bereits im Jahre 1983 erfolgte die Veröffentlichung der IEC 38\nvon der IEC. Auf dieses Jahr stützt sich auch die Übergangsregelung, nach der ‚20 Jahre\nab Veröffentlichung dieser IEC-Norm‘“‘ — also im Jahre 2003 — die Spannungsumstel-\nlung abgeschlossen werden sollte.\n\nDie „Erregerspannung in Kraftwerksgeneratoren“ ist eine maschineninterne Gleich-\nspannung, die abhängig von der Generatorleistung im Bereich von einigen 100 Volt\nliegt und die nichts mit der Spannung in Wechselstromnetzen zu tun hat, auf die sich\ndie Kleine Anfrage offensichtlich bezieht.\n\nIch verweise darauf, daß sich die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 12. 11. 1991\n(BT-Drucksache 12/1527) auf die Kleine Anfrage „Auswirkungen der Spannungserhö-\nhung von 220 auf 230 Volt‘ (BT-Drucksache 12/1349) zu den Grundlagen und Auswir-\nkungen der Spannungserhöhung geäußert hat. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich\ndie einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\n\nDer Grund für die Erhöhung der Nennspannung von bisher 220 Volt auf 230 Volt, der\nneuen Normspannung, liegt in dem Bestreben nach einer weltweit einheitlichen Versor-\ngungsspannung und dem Abbau technischer Hindernisse und zusätzlicher Kosten, die\ndie Produktion von Geräten unterschiedlicher Anschlußspannung mit sich bringt.\nWenn die Harmonisierung umgesetzt ist, müssen elektrische Betriebsmittel und Ausrü-\nstungen im Bereich der Niederspannung nur noch auf eine einheitliche Nennspannung\nausgelegt werden. Die weltweiten Marktchancen für elektrische Betriebsmittel und Aus-\nrüstungen werden hierdurch verbessert. Insofern kommt die Einführung einer einhettli-\nchen Normspannung auch dem Kunden und Anwender elektrischer Geräte zugute.\n\nDie Einführung einer einheitlichen Spannung bedeutet nur für die bisherigen\n220-Volt-Länder eine Spannungserhöhung. Für Länder mit einer bisherigen Spannung\nvon 230 Volt oder 240 Volt bedeutet die neue Normspannung eine Beibehaltung der\nbisherigen Spannung bzw. eine Spannungsabsenkung.\n\nZu 2:\n\nDie technischen Komitees der IEC setzen sich aus Vertretern der nationalen Komitees\nzusammen, die von diesen in das IEC delegiert werden. Diese Vertreter sind national\nanerkannte Fachleute aus Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Universitäten, wissen-\nschaftlichen Instituten u.ä.\n\nZu 3:\n\nDie Verordnung über allgemeine Versorgungsbedingungen für die Elektrizitätsversor-\ngung von Tarifkunden (AVBEItV) bestimmt in $ 4 Abs. 1, daß die Versorgungsunter-\nnehmen Drehstrom mit einer Spannung von „etwa“ 220 Volt oder 380 Volt zur Verfü-\ngung zu stellen haben. Bei der 220 Volt-Versorgung waren Abweichungen von #10 %\nzulässig. Unter Ausnutzung des Toleranzbereiches ergaben sich Betriebsspannungen",
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"content": "Niedersächsischer Landtag -—— Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5173\n\nre er russ\n\nzwischen 198 Volt und 242 Volt. Die neue Normspannung von 230 Volt läßı für eine °\nÜbergangszeit bis zum Jahre 2003 eine Toleranz von + 6/—10% zu. Damit ergeben\nsich Betriebsspannungen zwischen 207 Volt und 243,8 Volt. Ab dem Jahre 2003 gilt\neine Toleranz von #10%. Es ist davon auszugehen, daß sich in den nächsten Jahren\ndie höchst zulässigen Betriebsspannungen bezogen auf die AVBEItV im Vergleich zur\nNorm DIN IEC 38 praktisch nicht unterscheiden.\n\nDeshalb deckt nach Auffassung der Landesregierung die Regelung in der AVBEItV auch\ndas neue Toleranzband ab. Die Bundesregierung hat die Absicht bekundet, bei der\nnächsten Änderung der AVBEItV die neuen Spannungswerte in die Verordnung aufzu-\nnehmen.\n\nDie Niedersächsische Landesregierung hat sich im Februar 1988 mit der Frage der recht-\nlichen Zulässigkeit der neuen Normspannung befaßt. Sie teilt die Rechtsauffassung des\nBundesministers für Wirtschaft, der mit Schreiben vom 26. 4. 1988 mitgeteilt hat, daß\ndie neue Normspannung von der Vorschrift des $ 4 Abs. 1 AVBEItV abgedeckt und so-\nmit nicht rechtswidrig ist.\n\nZu 4:\n\nDie Annahme, eine Spannungserhöhung würde ebenfalls zu einem „Mehrverbrauch“\nführen, ist insoweit zutreffend, sofern dieses nur theoretisch betrachtet wird. Jedoch\nführt die Spannungserhöhung von 220 Volt auf 230 Volt in der Praxis zu keiner nach-\nweisbaren Erhöhung des Verbrauchs an elektrischer Arbeit. Die Gründe dafür liegen\nin der thermostatischen Regelung der Verbrauchseinrichtungen für Wärmeanwendun-\ngen und darin, daß der Verbrauch der am häufigsten verwendeten Motoren sich nach\nder von ihnen abgeforderten mechanischen Arbeit richtet. Hingegen zeigen Glühlam-\npen, die noch für die alte Normspannung produziert wurden, einen erhöhten Ver-\nbrauch und eine verringerte Lebensdauer. Dieser Mehrverbrauch war jedoch nur vor-\n\nm übergehend, da die Produzenten von Glühlampen inzwischen die Produktion auf die\nneue Normspannung umgestellt haben. Bedauerlicherweise sind die „Verbrauchs-\nschwankungen“ statistisch nicht erfaßt worden.\n\nIn diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Erhöhung der Versorgungs-\nspannung tendenziell zu einer Erniedrigung der Verluste im Niederspannungsnetz\nführt. Dieser Effekt ist allerdings so gering, daß Einsparungen nicht nachweisbar sind.\n\nZu 5:\n\nDas Thema wurde im Jahre 1988 im Bund-Länder- Arbeitskreis „Elektrizitätswirtschaft‘‘\nerörtert. Es handelte sich nicht um ein energierechtliches Verfahren, sondern um ein\nNormungsverfahren. Die Entwürfe wurden in den Fachpublikationen vorgestellt und\ngaben jedem Gelegenheit, dagegen Bedenken vorbringen zu können.\n\nZu 6:\n\nDie Spannungserhöhung bringt in der Regel keinen Energiemehrverbrauch mit sich.\nWo eine erhöhte Leistungsaufnahme physikalisch bedingt eintritt, ergibt sich meist eine\nVerkürzung der Betriebszeit. Daher bleibt die Energieaufnahme konstant.\n\nDie Spannungsumstellung ist als weitgehend abgeschlossen zu betrachten. Das Zurück-\nführen der Spannung in Niedersachsen auf 220 Volt ist nicht beabsichtigt.\n\nZu 7:\n\nDie Landesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen der wachsenden Zahl von\nBränden, dem Anstieg der Brandschäden und der erfolgten Spannungserhöhung.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5173\n\nee na\n\nDie Zahl der Brände in den letzten fünf Jahren schwankt. So wurden -\n\n1987 insgesamt 14461 Brände 1990 insgesamt 16394 Brände\n1988 insgesamt 15068 Brände 1991 insgesamt 17010 Brände\n1989 insgesamt 17553 Brände\n\nvon den kommunalen Feuerwehren in Niedersachsen bekämpft.\n\nAuch der mittlere Einzelschaden in DM/Brand schwankt in den letzten 5 Jahren. Es\nwurden folgende Zahlenwerte registriert:\n\n1987 20757 DM/Brand 1990\n1988 21478 DM/Brand 1991\n1989 = 18687 DM/Brand\n\n\"\nN\n\n16874 DM/Btrand\n28944 DM/Brand.\n\nll\n#\n\nEine wesentliche Erhöhung ist auch in diesem Bereich gegenüber den Jahren 1982 bis\n1986 nicht eingetreten.\n\nDie Zahl der Brände, die durch fehlerhafte elektrische Einrichtungen verursacht wur-\nden, ist begrenzt. Der mittlere Einzelschaden in DM/Brand schwankt allerdings sehr\nerheblich. In den Jahren 1987 bis 1991 wurde als Brandursache eine fehlerhafte elektri-\nsche Einrichtung in nachstehendem Umfang mit folgenden mittleren Einzelschäden er-\n\nmittelt:\n\nJahr Zahl der Brände Mittlerer Einzelschaden\n1987 1006 23711 DM/Brand\n1988 906 18881 DM/Brand\n1989 866 58576 DM/Brand\n1990 847 25301 DM/Brand\n1991 843 89593 DM/Brand\n\nDie Zahlen der Jahre 1989 und 1991 mit sehr hohem mittlerem Einzelschaden gehen\nauf einen bzw. auf zwei Großschadensereignisse mit außergewöhnlich hohem Sachscha-\nden zurück, sind also statistisch gesondert zu betrachten und zu bewerten.\n\nBei der geringfügigen Spannungserhöhung sind elektrische Installationsanlagen, die\nden VDE-Vorschriften entsprechen, nicht gefährdet. Insofern sind sie auch nicht unter\nder Brandursache „fehlerhafte elektrische Einrichtungen“ einzuordnen. Aus der Brand-\nstatistik kann daher kein direkter Zusammenhang zwischen der Zahl der Brände sowie\nden Brandschäden und der Spannungserhöhung hergeleitet werden.\n\nDie statistischen Angaben für das Jahr 1992 liegen noch nicht vor.\n\nErgänzend bemerke ich, daß im Hinblick auf die Spannungsfestigkeit elektrischer Ar-\nbeitsmittel seit dem Anfang dieses Jahrhunderts Auslegungen für Spannungen gelten,\ndie über der Normspannung von 230 Volt liegen:\n\nSchalter, Stecker und dergl. 250 Volt\nDO- und NH-Sicherungen: 500 Volt\nKabel: 1000 Volt.\n\nUnter Fachleuten besteht kein Zweifel, daß die Spannungsfestigkeit der bisherigen Be-\ntriebsmittel auch für die neue Normspannung ausreicht.\n\nAußerdem hat eine Anfrage bei den Gewerbeaufsichtsämtern ergeben, daß eine Brand-\ngefährdung durch ältere Betriebsmittel im Zusammenhang mit der Spannungserhö-\nhung nicht bekanintgeworden ist.\n\nDr. Fischer\n\n4 (Ausgegeben am 18. 8. 1993)",
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