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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4856\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/4226 —\n\nBetr.: Justus Frantz und kein Ende\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Auerbach (SPD) vom 3. 8. 1989\n\nAllen gegenteiligen Beteuerungen sowohl seitens der Landesregierung als auch von seı-\nten Justus Frantz’ zum Trotz ist Justus Frantz in Niedersachsen weiterhin als Veranstal-\nter landesgeförderter Konzerte aktiv.\n\nAm 12. 6. 1989 fand in Hannover ein Konzert der Deutsch-Sowjetischen Jungen Phil-\nharmonie statt. Deutscher Solist dieses Konzerts war der Professor an der Musikhoch-\nschule Hamburg, der Leiter für Musikproduktion und Klangkörper beim Bayerischen\nRundfunk, der Intendant des Schleswig-Holstein-Musik-Festivals und nun auch Inten-\ndant der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie, Justus Frantz. Dem Vernehmen\nnach wurde dieses Konzert mit 100000 DM aus Mitteln des Landes Niedersachsen ge-\nfördert.\n\nIm Rahmen des Schleswig-Holstein-Musik-Festivals fand am 30. 6. 1989 in Lüneburg\nein Open-air-Konzert statt, für das aus Landesmitteln 130000 DM bereitgestellt worden\nsein sollen.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Ist ihr bekannt, daß Veranstalter in vielen niedersächsischen Oberzentren oft weni-\nger öffentliche Gelder für ein ganzes Jahresprogramm zur Verfügung haben, als\nhier jeweils für nur eine einzige Veranstaltung bereitgestellt wurden?\n\n2. Stimmt es, daß es sich bei der Zuwendung zum Konzert der Deutsch-Sowjetischen\nJungen Philharmonie nicht um eine Fehlbetragsdeckung, sondern um ein Honorar\nhandelte, so daß kein Verwendungsnachweis vorgelegt werden mußte?\n\n3. Stimmt es, daß die Mitglieder der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie je\n1200 DM „Bewegungsgeld‘ erhielten?\n\n4. Ist der Landesregierung bekannt, daß die jungen Musiker, die Mitglieder in Lan-\ndesjugendorchestern, im Bundesjugendorchester, in der Jungen Deutschen Phil-\nharmonie, im Europäischen Jugendorchester oder gar im Welt-Jugend-Orchester\nsind, keinerlei wie auch immer bezeichnetes Honorar erhalten und daß z.B. im\nNiedersächsischen Jugendsymphonieorchester sogar Teilnehmerbeiträge entrichtet\nwerden müssen?\n\n5. Wie will sie verständlich machen, daß niedersächsische Jugendliche für die Teil-\nnahme an einem Jugendorchester zahlen müssen, während die Teilnehmer an der\nDeutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie bezahlt werden?\n\n6. Stimmt sie der Einschätzung zu, daß die öffentliche Förderung noch eines weiteren\nJugendensembles die anderen, älteren, ebenfalls mit öffentlichen Geldern geför-\nderten Jugendensembles in ihrem Bestand gefährden könnte, da die Anzahl der\nin Frage kommenden Jugendlichen begrenzt ist?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4856\n\n \n\n7. Stimmt sie der Einschätzung zu, daß Justus Frantz als Intendant der Deutsch-Sow-\njetischen Jungen Philharmonie verantwortungslos mit der Zukunft der sich ihm an-\nvertrauenden Instrumentalisten umgeht, wenn er in einem Brief an die Kuratoren\ndieses Orchesters schreibt: „Aber auch das Engagement der jungen Deutschen ist\neinfach herrlich: Sie haben ihre Anmeldungen für den ARD-Wettbewerb, den\nDeutschen Musikwettbewerb, für Meisterkurse zurückgezogen, sie verzichten auf\nanderweitige Engagements und auf Konzertreisen, um in unserem Orchester mit-\nspielen zu können.‘ ?\n\n8. Wird sie für die Zukunft Konsequenzen ziehen aus den Informationen, die das an\nden Ministerpräsidenten und die Kultusminister der Länder gerichtete Schreiben\ndes Präsidenten des Deutschen Musikrates vom 30. 6. 1989 enthält, in dem er auf\ndie negative Entwicklung zu einem Aktionisrnus im deutschen Musikleben auf-\nmerksam macht?\n\n9. Wie beurteilt sie die Tatsache, daß der Intendant der Deutsch-Sowjetischen Jungen\nPhilharmonie sıch selbst als Solist engagiert, statt auch hier eine/n junge/n Nach-\nwuchsmusiker/in zu fördern?\n\n10. Stimmt es, daß für das Konzert der Deutsch-Sowjetischen Jungen Philharmonie in\nHannover nur durch die Vergabe von Hunderten von Karten gegen eine Anerken-\nnungsgebühr (oder sogar kostenlos) ein einigermaßen besetzter Zuhörerraum ge-\nwährleistet werden konnte?\n\n11. Stimmen Fernsehberichte, nach denen das Open-air-Konzert in Lüneburg nur\n5000 zahlende Besucher hatte (Zaungäste in den Anliegerwohnungen des Markt-\nplatzes nicht mitgezählt)?\n\n12. Hält die Landesregierung dann einen Zuschuß von 26,—— DM pro Person für ge-\nrechtfertigt angesichts der Tatsache, daß der teure ‚Star nur ein Werk dirigierte\nund die Dirigate der anderen Werke unbekannten Nachwuchsdirigenten überließ?\n\n13. Wie rechtfertigt sich eine Landeszuwendung von 130000 DM, wenn der Intendant\ndes Schleswig-Holstein-Musik-Festivals, Justus Frantz, im Anschluß an das Konzert\ndem Kinderhilfswerk von McDonald’s (!) it. Lüneburger Landeszeitung eine Spen-\nde über 10000 DM aus dem Erlös des Konzertes überreichen kann?\n\n14. Wie rechtfertigt die Landesregierung eine Zuwendung von 130000 DM für eine\neinzige Veranstaltung in Lüneburg, wenn die lediglich 250000 DM Landesanteil\nan den erhöhten Zuwendungen, die notwendig wären, um in Lüneburg eine ganz-\njährige Spielzeit des Theaters — mit sicherlich'mehr als 300 Spielterminen — sowie\neine ganzjährige Anstellung des Ensembles zu gewährleisten, It. „Lüneburger Lan-\ndeszeitung‘“ lediglich „in Aussicht gestellt‘, nicht aber zugesichert werden\nkönnen?\n\n15. Wie beurteilt sie die Wirkung solcher aus Landesmitteln hochbezuschußter Veran-\nstaltungen mit Starkünstlern\n\na) auf die Entwicklung der Anspruchshaltung des Konzertpublikums,\nb) auf die Entwicklung der Honorarforderungen der Künsder,\n\nc) auf die Probleme örtlicher Veranstalter bei ihrer Preisgestaltung und damit auf\ndas ganzjährige Konzertleben im ganzen Land Niedersachsen?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4856\nnn\n\nSpielzeit ab 1989/90 zunächst um einen Monat, also auf 11 Monate, zu verlängern. Be-\nabsichtigt ist die Einführung der ganzjährigen Spielzeit.\n\nDie Verlängerung der Spielzeit auf 12 Monate verursacht Mehrkosten in Höhe von min-\ndestens 800000 DM. Zur Erreichung dieses Zieles hat die Landestegierung ab Haus-\nhaltsjahr 1990 neben dem laufend gewährten Landeszuschuß 250000 DM zuzüglich\nden Tarifsteigerungen in die mittelfristige Finanzplanung vorgeschen. Voraussetzung\nist, daß auch die Träger ihren Beitrag hierzu leisten. Ein entsprechender Beschluß des\nAufsichtsrates der Theater Lüneburg GmbH steht noch aus. Die beabsichtigte Erhö-\nhung des Landeszuschusses ab 1990 ist im Haushalt 1990 bei Kapitel 06 74 Titelgruppe\n61 bis 63 und in der vom Landesministerium am 4. 7. 1989 beschlossenen mittelfristi-\ngen Finanzplanung berücksichtigt.\n\nZu 15:\n\nDie in der Frage unterstellten Auswirkungen könnten nur spekulativ beantwortet wer-\nden. Die Landesregierung hegt solche Befürchtungen jedoch nicht.\n\nIn Vertretung\n\nDr. Schreiber\n\n(Ausgegeben am 29. 1. 1990)",
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