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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2893\n\nes. ee en nn mn\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/2659 —\n\nBetr.: Beschulung von ausländischen Schulkindern ohne ausreichende Deutsch-\nkenntnisse\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Vockert (CDU) vom 14. 1. 1992\n\nEltern, Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Schulträger haben wiederholt darauf hin-\ngewiesen, daß in verstärktem Maße an niedersächsischen Schulen ausländische Kinder\nim schulpflichtigen Alter ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen be-\nschult und in die Klassenverbände integriert werden müssen. Bei der Lösung dieses Pro-\nblems erwarten sie von der Landesregierung, die Niedersachsen als Einwanderungsland\nsieht, konkrete Hilfestellungen.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Wie viele ausländische Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkennt-\nnisse sind seit dem Schuljahresbeginn 1990/91, getrennt nach Schulhalbjahren und\nRegierungsbezirken, an niedersächsischen Schulen beschult worden?\n\n2. Wie wird sich nach Einschätzung der Landesregierung die Zahl der ausländischen\nSchülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse angesichts des wei-\nteren Zustroms von Asylbewerbern, Aus- und Übersiediern kurz- und mittelfristig\nweiterentwickeln?\n\n3. Welche konkreten Maßnahmen hat sie bisher ergriffen, welche wird sie zukünftig\nergreifen, um ausländischen Schulkindern umgehend die notwendigen Deutsch-\nkenntnisse zu vermitteln, so daß sie baldmöglichst in den Unterrichtsalltag ihrer\nKlassenverbände integriert werden können?\n\n4. Welche Hilfen hat sie den kommunalen Schulträgern bei der Bewältigung dieses\nProblems bisher zukommen lassen, und wie wird sie sich diesbezüglich zukünftig\nverhalten?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 3. 3. 1992\n— 01 — 01 420/5 — 12/2659 —\n\nIm Schuljahr 1990/91 besuchten 50579 ausländische Kinder und Jugendliche die nie-\ndersächsischen Schulen. Das sind 2029 Schülerinnen und Schüler mehr als im Schuljahr",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2893\n\n \n\n1989/90. Daten über das Schuljahr 1991/92 werden seitens des Statistischen Landesam-\ntes voraussichtlich erst im März 1992 vorliegen.\n\nViele der ausländischen Schülerinnen und Schüler sind in Niedersachsen geboren und\naufgewachsen und haben keinerlei Schwierigkeien mehr mit der deutschen Sprache. Bei\nKindern von Asylbewerbern und von Aussiedlern, die neu nach Niedersachsen einrei-\nsen, kann davon ausgegangen werden, daß keine Deutschkenntnisse vorliegen. Für die-\nse Schülerinnen und Schüler und für diejenigen, die noch einer besonderen Förderung\nin der deutschen Sprache bedürfen, besteht eine Reihe spezifischer Angebote, die von\nden Schulen auch in Anspruch genommen werden. Diese besonderen Fördermaßnah-\nmen erleichtern den ausländischen und ausgesiedelten Kindern die Teilnahme am Un-\nterricht im Klassenverband und kommen so allen Schülerinnen und Schülern zugute.\n\nDamit unterstützt die Landesregierung die Schulen und Schulträger in der notwendigen\nIntegrationsarbeit und sieht in der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter-\nschiedlicher sprachlicher und kultureller Herkunft in den niedersächsischen Schulen\nauch einen positiven Faktor im Hinblick auf die Erziehung aller Schülerinnen und\nSchüler. \"\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\n\nEine Statistik über die Anzahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler ohne ausrei-\nchende Deutschkenntnisse liegt nicht vor. Rückschlüsse sind nur anhand der Angaben\nüber die Zahl der ausländischen Schülerinnen und Schüler möglich, die an besonderen\nFördermaßnahmen teilnehmen. Am Stichtag 30. 9. 1990 betnug diese Zahl insgesamt\n17062. Die Teilnehmerzahl ändert sich jedoch laufend je nach den erzielten Lernfort-\nschritten und dem erreichten Kenntnisstand.\n\nZu 2:\n\nWie viele Asylbewerber und Aussiedler kurz- und mittelfristig nach Niedersachsen\nkommen werden, kann nicht vorausgesagt werden. Hinsichtlich der Asylbewerber ist\ndem Land Niedersachsen eine Aufnahmequote von 9,28% zugewiesen. Die Zahl der\nNeuzugänge hängt demnach von der Gesamtzahl auf Bundesebene ab. Nach den bishe-\ntigen Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, daß 18 bis 20% aller Asylbewer-\nber und Aussiedler Kinder im schulpflichtigen Alter sind. Die Bezeichnung „Übersied-\nler“ wurde bisher für Bürgerinnen und Bürger aus der ehemaligen DDR verwendet, die\nin die Bundesrepublik einreisten. Sollten hiermit Schülerinnen und Schüler aus den\nneuen Bundesländern gemeint sein, so geht die Landesregierung davon aus, daß diese\nder deutschen Sprache mächtig sind. Ein vergleichbarer Bedarf an Sprachförderung wie\nbei ausländischen und ausgesiedelten Kindern besteht für diese Schülerinnen und\nSchüler insofern nicht.\n\nZu 3:\n\nAusländischen Kindern werden, wie eingangs erwähnt, in besonderen Fördermaßnah-\nmen die notwendigen Deutschkenntnisse vermittelt. Die Fördermaßnahmen umfassen\nVorbereitungsklassen bzw. Förderklassen, Intensivkurse parallel zum Regelunterricht,\nzusätzlichen Förderunterricht in Deutsch und in den Fremdsprachen, bis hin zur Einzel-\nförderung in begründeten Fällen, so z.B. wenn Alphabetisierungsmaßnahmen erfor-\nderlich sind. Diese Fördermaßnahmen, die im einzelnen durch Erlasse geregelt sind, ha-\nben sich bewährt. Sie werden in Zukunft fortgeführt und erweitert.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2893\n\nEine Sondersituation kann an einzelnen Orten in Übergangswohnheimen für Asylbe-\nwerber oder für Aussiedler entstehen, wenn kurzfristig in größerer Anzahl Neuzuwei-\nsungen erfolgen. Hier kann erforderlich werden, daß zusätzliche Maßnahmen — z.B.\nintensive Sprachlehrgänge in den Unterkünften selbst — ergriffen werden. Das ge-\nschieht jeweils unverzüglich. Beispiele hierfür sind die beiden Übergangswohnheime in\nHessisch Oldendorf und in Osnabrück.\n\nZu &:\n\nDie vielfältigen schulischen Eingliederungshilfen — einschließlich der erwähnten Son-\ndermaßnahmen an einzelnen Orten — unterstützen die Kommunen unmittelbar in ih-\nren Integrationsbemühungen. Die Landesregierung entlastet die Kommunen, die nach\nwie vor für die Betreuung der Asylbewerber zuständig sind, durch eine Reihe weiterer\nMaßnahmen. Ein Beispiel dafür ist das Programm „Flüchtlingssozialarbeit‘‘ des Mini-\nsteriums für Bundes- und Europaangelegenheiten, das inzwischen voll angelaufen ist.\n75 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind zur Betreuung der dezentral unterge-\nbrachten Flüchtlinge neu eingestellt worden. Zu ihren Aufgaben gehört -—- neben Ein-\nzelfallberatung und sozialer Gruppenberatung — auch die Betreuung der Kinder und\nJugendlichen, insbesondere der unbegleiteten Minderjährigen.\n\nWernstedt\n\n(Ausgegeben am 18. 3. 1992) 3",
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