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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5175\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/4971 —\n\nBetr.: Verdacht auf Amtsmißbrauch des Staatssekretärs im Nds. Kultusministerium\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Schreiner (Grüne) vom 8. 2. 1990\n\nEs gibt zahlreiche arbeitslose Lehrkräfte, die in den Schuldienst eingestellt werden\nmöchten. Das Auswahl- und Einstellungsverfahren obliegt den Bezirksregierungen und\nist bei der Anzahl der hochqualifizierten Bewerber und Bewerberinnen mit einer Vor-\nnote 2 und besser problematisch genug. Sobald es Anzeichen dafür gibt, daß ein hoch-\nrangiger Beamter in Ausnutzung seiner Dienststellung etwa mit dafür gesorgt haben\nkönnte, daß eine nahe Verwandte in den Schuldienst aufgenommen wurde, ohne daß\ndie notwendigen Voraussetzungen dafür bestanden, muß dem nachgegangen werden.\n\nIch frage daher die Landesregierung:\n\n1. Trifft es zu, daß Frau H., Schwiegertochter des Staatssekretärs, auf einer eigens zuge-\nwiesenen Stelle der Bezirksregierung Braunschweig zur Einstellung in eine Sonder-\nschule benannt wurde?\n\n2. Istes richtig, daß Frau H. aufgrund ihrer Examensnote hinter mindestens 15 anderen\nBewerbern und Bewerberinnen rangierte, die bisher noch nicht alle eingestellt\nwurden?\n\n3. Trifft es zu, daß die Sonderschule L in Groß Ilsede, in der Frau H. zum Schuljahres-\nbeginn 1989/90 ihren Dienst antrat, nicht zu den am schlechtesten versorgten Son-\nderschulen in der Region gehört, so daß sie angesichts der ansonsten restriktiven Ein-\nstellungspolitik der Landesregierung normalerweise keinen Anspruch auf eine außer-\nplanmäßige Zuweisung einer Planstelle gehabt hätte?\n\n4. Von wem und warum wurde alsbald eine Versetzung „aus dienstlichen Gründen“\nvon Frau H. von der Sonderschule in Groß Ilsede angestrebt? Welchen Sinn konnte\ndie Einstellung von Frau H. an der Sonderschule für so kurze Zeit haben? Welche\ndienstlichen Gründe lagen für die Versetzung vor?\n\n5. Wie kommt es, daß Frau H. bereits nach 6 Monaten, angeblich an eine Schule in\nder Nähe ihres Wohnortes, versetzt werden konnte, während sich drei Lehrkräfte\ndieser Sonderschule jahrelang vergeblich um eine Versetzung bemühen mußten?\n\n6. Trifft es zu, daß aufgrund der entstehenden Unruhe und Verbitterung darüber nun\nplötzlich auch die Versetzung der anderen Lehrkräfte möglich wurde? Welche Kon-\nsequenzen hat diese Versetzerei für die aufnehmenden und die abgebende Schule(n)\nhinsichtlich der Untertichtsversorgung?\n\n7. Trifft es zu, daß der Personalvertreter der Fachgruppe Sonderschulen bei der Bezirks-\nregierung Braunschweig, der der Versetzung von Frau H. zugestimmt hatte, die Per-\nsonalvertretung der Sonderschule L in Groß Ilsede nicht eingeschaltet hatte?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5175\n\n \n\n8. Ist der Landesregierung bekannt, daß daraufhin das Plenum der Personalvertrerung\nbei der Bezirksregierung mit großer Mehrheit beschlossen hat, den besagten Perso-\nnalvertreter St. aus dem Personalrat auszuschließen und einen entsprechenden An-\ntrag an das Verwaltungsgericht zu stellen?\n\n9. Wird die Landesregierung künftig für „Glasnost‘‘ z.B. bei Einstellungs- und Ver-\nsetzungsangelegenheiten sorgen (vgl. dazu auch meine Kleine Anfrage betr. Voraus-\neilender Einsatz eines Oberstudienrates im Kultusministertum, Drs 11/4884)?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 27. 3. 1990\n— 01 — 01 420/5 — 11/4971 —\n\nDie Landesregierung ist den Vorwürfen nachgegangen und dabei zu dem Ergebnis ge-\nlangt, daß Mitarbeiter des Kultusministeriums nicht amtsmißbräuchlich gehandelt ha-\nben; sie weist die gegen den Staatssekretär im Nieders. Kultusministertum erhobenen\nVorwürfe nachdrücklich zurück.\n\nDie Landesregierung bedauert, daß im Zuge dieser Anfrage offenbar völlig bedenkenlos\ngegen Persönlichkeitsrechte einzelner, insbesondere gegen Grundsätze des Datenschut-\nzes, verstoßen wurde.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\nNein.\n\nDer Bezirksregierung Braunschweig wurden zum Schuljahresbeginn 1989/90 wegen des\naktuellen Standes der Unterrichtsversorgung drei zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten\nfür Sonderschullehrkräfte zugewiesen. Die Auswahl erfolgte anhand der Bewerberlisten\ndurch die Bezirksregierung im Einvernehmen mit der zuständigen Personalvertretung.\nZu 2:\n\nNein.\n\nAlle Bewerber mit gleicher Lehrbefähigung, gleichen Fachrichtungen und Fächern, die\nbessere Examensnoten haben, wurden eingestellt, sofern sie ihre Bewerbung nicht auf\nandere Regionen beschränkt hatten.\n\nIm übrigen ist darauf hinzuweisen, daß es für die Einstellung auf Eignung und Befähi-\ngung ankommt. Hierfür ist die Examensnote nicht allein ausschlaggebend.\n\nZu 3:\nNein.\n\nDer Stand der Unterrichtsversorgung erforderte die Zuweisung einer Lehrkraft.\n\nZu &:\n\nDer Versetzungsvorgang wurde nicht auf Antrag der Lehrkraft ausgelöst. Wie bei Be-\nzitksgrenzen überschreitenden Versetzungsvorgängen häufig üblich, ist dieser Vorgang\ndurch Gespräche zwischen den beteiligten Bezirksregierungen und dem Kultusministe-",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5175\n\nnn Sm mm kn\n\ntium vorbereitet worden. Die Bezirksregierung Hannover bemühte sich um eine Verset-\nzung, da ihr die besondere Qualifikation der Lehrkraft bekannt war (Frau H. hatte im\nBereich der Bezirksregierung Hannover ihren Vorbereitungsdienst und ihre zweite\nStaatsprüfung absolviert). Die dienstlichen Gründe ergaben sich aus der extrem schlech-\nten Unterrichtsversorgung der Pestalozzi-Sonderschule Langenhagen (Sonderschule für\nLernbehinderte) und der Gutzmann-Sonderschule in Langenhagen (Sonderschule für\nSprachbehinderte).\n\nDie Pestalozzi-Sonderschule hatte im 1. Schulhalbjahr 1989/90 eine Unterrichtsversor-\ngung von 84,5 Prozent, die Gutzmann-Sonderschule eine Unterrichtsversorgung von\n83,1 Prozent. Für beide Schulen kam die Lehrkraft aufgrund ihrer Doppelqualifikation\nin Betracht. Zum 1. 2. 1990 konnte die Unterrichtsversorgung an der Gutzmann-Son-\nderschule mit den Unterrichtsstunden der Lehrkraft auf 89,2 Prozent angehoben wer-\nden. An der Schule für Lernbehinderte in Groß Ilsede betrug die Unterrichtsversorgung\nim Februar 1990 94,6 Prozent.\n\nZu 5:\n\nVersetzungen sind erst dann möglich, wenn an der aufnehmenden Schule ein entspre-\nchender Unterrichtsbedarf besteht und die Lücke, die an der abgebenden Schule ent-\nsteht, durch eine Neueinstellung oder auf andere Weise ausgeglichen werden kann. Die\nLehrkräfte, die sich an der Sonderschule in Groß lisede um eine Versetzung bemüht\nhaben, schieden für eine Versetzung nach Langenhagen aus, da ihr Versetzungswunsch\neinen anderen Zielort hatte.\n\nIm übrigen wird auf die Antwort zu 4. verwiesen.\n\nZu 6:\nNein.\n\nZur Unterrichtsversorgung wird im übrigen auf die Antwort zu 4. verwiesen.\n\nZu 7 und 8:\n\nSchon aus Gründen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Personalvertre-\ntungen und dem Dienstherrn sieht die Landesregierung davon ab, interne Vorgänge der\nPersonalvertrerungen, die diese allein zu vertreten haben, zu bewerten.\n\nZu 9:\nNein.\n\nDas Niedersächsische Personalvertretungsgesetz gewährleistet für die mitwirkenden Per-\nsonalvertretungen bei allen personalrechtlichen Maßnahmen die erforderliche Transpa-\nrenz. So haben die Lehrerpersonaltäte in Niedersachsen bei allen Einstellungen und\nVersetzungen von Lehrern ein Mitbestimmungstecht. Bei der Wahrnehmung dieser\nAufgabe haben sie Einblick ın alle für die Entscheidungen relevanten Unterlagen. Das\nLand gibt den Lehrerpersonalvertretungen 12000 Anrechnungsstunden, also Freistel-\nlungen vom Unterricht, die dem Umfang von 450 Vollzeitlehrereinheiten entsprechen,\ndamit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können.\n\nDiese Anfrage gibt im übrigen Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß auch die Perso-\nnalräte gem. $ 69 des NdsPersVG zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet sind.\n\nHorrmann\n\n(Ausgegeben am 9. 4. 1990) 3",
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