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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2678\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/1986 —\n\nBetr.: Gewässer-Unterhaltungsrahmenpläne und Küstenrahmenpläne\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Thümler (CDU) vom 2. 9. 1991\n\nIn UIN Nr. 28 — 1991 — hat die Landtagsabgeordnete Frau Dr. Schole im Rahmen\nihrer Vorstellungen zum Naturschutz ausgeführt:\n\n„Wenn leitende Beamte des Umweltministeriums sich z. B. vehement dagegen wehren,\ndaß die Aufstellung von Gewässer-Unterhaltungsrahmenplänen und Küstenrahmenplä-\naen mit Beteiligung der Naturschutzverbände und Prüfung der Umweltverträglichkeit\nerfolgen soll, so wird sicherlich als offizielle Begründung z. B. vorgebracht, das könnte\nzu lange dauern und die Handlungsfähigkeit der Deichverbände wäre somit unzulässig\neingeschränkt. Diese Weigerung hat aber auch mit der Unfähigkeit zu tun, auch einmal\neine Einschränkung oder zusätzliche Kontrolle des eigenen Amtsbereichs und der dazu-\ngehörigen Klientel hinzunehmen — zugunsten des Naturschutzes und der Demokrati-\nsierung von oftmals sehr selbstherrlichen Strukturen. Solche Strukturen und Seilschaf-\nten aufzuknacken, ist härtestes politisches Brot, und nur allzuleicht lassen sich Politiker\nund Politikerinnen dazu hinreißen, hierbei aufzugeben und statt dessen hier und dort\nein paar tausend Mark zu verteilen, die alle freuen und keinem wehtun, die aber letzt-\nendlich wesentlich unwirksamer sind, weil sie grundsätzlich nichts verändern.“\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Bei welchen Gewässer-Unterhaltungsrahmenplänen und „Küstenrahmenplänen‘“\nsind aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmungen Umweltverträglichkeitsprüfun-\ngen und Verfahren zur Beteiligung von Natutschutzverbänden vorgesehen?\n\n2. Im Zuge welcher konkreten Planverfahren haben sich leitende Beamte und Beamtin-\nnen mit welcher offiziellen Begründung gegen die Durchführung von Umweltverträg-\nlichkeitsprüfungen und die Beteiligung von Naturschutzverbänden ausgesprochen?\n\n3. Stimmen die von den leitenden Beamten und Beamtinnen abgegebenen „offiziellen\nBegründungen‘“ mit der Rechtslage überein, und — falls das nicht der Fall ist —\nwas hat die Landesregierung getan, um die fraglichen Bediensteten zu veranlassen,\nsich rechtskonform zu verhalten?\n\n4. Trifft es zu, daß die für die Erstellung der Pläne zuständigen Stellen wiederholt und\nauch bereits vor dem Regierungswechsel im Jahr 1990 vom Umweltministerium auf-\ngefordert worden sind, im Zuge der Aufstellung von Plänen etc. das Gespräch mit\nden Umweltverbänden zu suchen?\n\n5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, daß im Umweltministerium und dem die-\nsem Ressort nachgeordneten Bereich „Seilschaften‘‘ bestehen, die es „aufzu-",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2678\n\nknacken‘ gilt, und wie beabsichtigt die Landesregierung gegebenenfalls diese Auf-\ngabe zu lösen?\n\n6. Ist sie der Meinung, daß die von der Landtagsabgeordneten Frau Dr. Schole erhobe-\nnen Vorwürfe unwidersprochen bleiben sollten, und welche Schritte gedenkt sie ge-\ngebenenfalls zu unternehmen, um eine Richtigstellung zu erreichen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 23. 1. 1992\n— 604 — 01425/7/2 — 26 —\n\nDie Darstellung im UIN Nr. 28, im Niedersächsischen Umweltministerium wehrten\nsich Beamte gegen eine Beteiligung der Umweltverbände an Maßnahmen aus dem was-\nserwirtschaftlichen Bereich, trifft nicht zu und kann nur auf Mißverständnissen beru-\nhen.\n\nDas Gegenteil ist der Fall:\n\nBei wiederholten Anlässen — Fachtagungen, Dienstbesprechungen und bei Einzelfäl-\nlen — sind die nachgeordneten Dienststellen immer wieder darauf hingewiesen wor-\nden, auch über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus im Sinne eines verbes-\nserten Verständnisses der wechselseitigen Aufgabenbereiche die Umweltverbände anzu-\nhören und zu beteiligen; entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen\nund Mitarbeiter der Umweltverwaltung werden laufend intensiviert.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\n\nMit Erlaß vom 16. 1. 1986 hat der damals für die Wasserwirtschaft zuständige Minister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfohlen, daß die Unterhaltungsverbände\nim Rahmen ihrer Selbstverwaltung Unterhaltungsrahmenpläne für die Durchführung\nder Unterhaltung der Gewässer aufstellen, die ihnen von der unteren Naturschutzbe-\nhörde als für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild wert-\nvoll benannt werden.\n\nEs handelt sich nach herrschender Auffassung bei der Gewässerunterhaltung nicht um\neinen Eingriffstatbestand im Sinne des Naturschutzgesetzes. Eine Umweltverträglich-\nkeitsprüfung und die Beteiligung von Naturschutzverbänden an den Maßnahmen zur\nGewässerunterhaltung sind nicht vorgeschrieben.\n\nDer Ausdruck „Küstenrahmenplan“ ist allgemein nicht gebräuchlich. Gemeint sind\nvermutlich Planungen zur Verbesserung des Küstenschutzes. Die Beteiligung der aner-\nkannten Umweltverbände ist vorgeschrieben, soweit es sich um Maßnahmen handelt,\ndie einer Planfeststellung bedürfen. In diesen Fällen ist auch eine Umweltverträglich-\nkeitsprüfung durchzuführen. Nach & 12 Nieders. Deichgesetz ist das für den Bau eines\nHauptdeiches, Hochwasserdeiches oder eines Sperrwerkes der Fall. Für die Verstärkung\nund Erhöhung bestehender Deichlinien sowie für die Sicherung und Erhaltung des\nDeichvorlandes ist dagegen kein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben. Wohl aber\nist in jedem dieser Fälle die Eingriffsregelung nach Nieders. Naturschutzgesetz zu be-",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2678\n\n \n\nachten. Eine Verbandsbeteiligung ist damit bisher nicht zwingend verbunden. Trotz-\ndern werden die Verbände entsprechend den einleitenden Ausführungen auch in diesen\nFällen bereiligt.\n\nZu 2:\n\nPlanungen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder eine Verbandsbeteiligung\nvon Beamtinnen oder Beamten des Umweltministeriums abgelehnt worden wäre, ob-\nwohl sie gesetzlich vorgeschrieben war, gibt es nicht.\n\nZu 3:\n\nEntfälkt.\n\nZu 4:\n\nJa, soweit es sich um Verstärkung und Erhöhung bestehender Deichlinien sowie die Si-\ncherung und Erhaltung des Deichvorlandes handelt. Siehe auch Antwort zu Frage 1.\n\nZu 5:\nNein.\nZu 6:\n\nEs ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Aussagen von Landtagsabgeordneten zu be-\nwerten.\n\nIn Vertretung\n\nHorn\n\n(Ausgegeben am 7. 2. 1992) 3",
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