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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4246\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/3948 —\n\nBetr.: Änderung der Fremdenverkehrsstatistik\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Rau (FDP) vom 31. 5. 1989\n\nDer Rat der Europäischen Gemeinschaften (EG) hat am 22. 12. 1986 beschlossen, eine\nRichtlinie und eine Verordnung zur Harmonisierung der Fremdenverkehrsstatistik zu\nerlassen. Das Statistische Amt der EG hat daraufhin bereits im Juli vergangenen Jahres\neinen Entwurf erarbeitet, der hinsichtlich des Umfanges der zu erhebenden Daten die\nbisher in der Bundesrepublik Deutschland angewandte Fremdenverkehrsstatistik weit\nübertrifft.\n\nDer EG-Entwurf sieht vor, den Tourismusbegriff auszudehnen. Reisende sind demnach\nalle Personen, die vom Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes nicht länger als ein Jahr\nverreisen. Zu diesem Personenkreis werden demnach auch Studenten gehören. Der\nBundesinnenminister soll der Erweiterung des Tourismusbegriffes bereits zugestimmt\nhaben.\n\nKünftig wird die Eigennutzung von Ferienwohnungen und Dauercamping sowie die\nBelegung von Kleinstherbergen erfaßt werden. Gesondert soll ein Nachweis über Rei-\nsende aus COMECON- und OPEC-Ländern sowie aus anderen Ländern geführt werden.\nEine Erfassung der in der Tourismusinfrastruktur Tätigen, der Höhe der Reiseausgaben,\ndes touristischen Verbrauchs sowie der touristischen Verbraucherpreise wird angestrebt.\nDie Vorstellungen der EG, von denen hier nur wenige genannt werden, führen zu einer\nAusweitung der bisher verwendeten Fremdenverkehrsstatistik.\n\nDas deutsche Beherbergungsstatistikgesetz ist 1980 u.a. mit dem Ziel der Vereinfa-\n\nchung novelliert worden.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Ist ihr die geplante Ausweitung und Intensivierung der Fremdenverkehrstatistik\nbekannt?\n\n1.1 Welche Institutionen und Gremien der Bundesrepublik Deutschland waren an\nder Erstellung o.g. Entwürfe beteiligt? »\n\n1.2 Wann sollen die Vorschläge der EG verabschiedet werden?\n2. Teilt sie die Ansicht, daß die Statistik mit den zusätzlichen Erhebungen überfrachtet\nwird, was zu einer weiteren Bürokratisierung führt?\n\n2.1 Welche der vorgeschlagenen Angaben hält sie aus welchen Gründen für erfor-\nderlich?\n\n2.2 Wer wird in Niedersachsen die Datenerhebung durchführen, und welche Ko-\nsten entstehen\n\na) bei den Erhebungsstellen und\nb) bei den zu Befragenden?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4246\n\n \n\n3. Welche nationalen Gesetzesgrundlagen müßten bei der Einführung der neuen\nFremdenverkehrsstatistik geändert werden?\n\n3.1 Wird beabsichtigt, eine allgemeine Auskunftspflicht für die im Rahmen der\nStichprobe angesprochenen Haushalte zu schaffen?\n\n3.2 Wie beurteilt die Landesregierung die Wahrung des Datenschutzes?\n\n3.3 Muß das deutsche Melderechtsrahmengesetz geändert werden, das einen Auf-\nenthalt von mehr als 2 Monaten nicht als vorübergehend ansieht?\n\n4. Trifft es zu, daß der Arbeitskreis Tourismusstatistik, dern Vertreter des Statistischen\nBundesamtes, des Bundeswirtschaftsministeriums, der Bundesbank und der Statisti-\nschen Landesämter angehören, darüber hinaus gehende Forderungen gestellt hat?\n\n4.1 Um welche Forderungen handelt es sich?\n4.2 Werden diese Forderungen von der Landesregierung unterstützt?\n\n4.3 Aus welchem Grunde soll beispielsweise der höchste Schulabschluß der Reisen-\nden erfragt und sollen alle Kurzreisen mit weniger als vier Tagen erfaßt werden?\n\n5. Welche Chancen sieht sie, einer übermäßigen Ausweitung der Fremdenverkehtssta-\ntistik im Sinne der Deregulierung entgegenzuwirken, und welche Maßnahmen wird\nsie dazu ergreifen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 2. 8. 1989\nfür Wirtschaft, Technologie und Verkehr\n— Z 1.2 — 57.00 —\n\nDer Rat der Europäischen Gemeinschaften hat in seiner Sitzung am 22. 12. 1986 eine\neinheitliche statistische Datenbasis gefordert und beschlossen, zur Harmonisierung der\nnationalen Fremdenverkehrsstatistiken eine Richtlinie sowie eine Verordnung zu erlas-\nsen. Daraufhin hat das Statistische Amt der EG (SAEG) zunächst den Entwurf einer\nRichtlinie vorgelegt. Geplant ist darüber hinaus eine ‚Verordnung zur Durchführung\neiner Gemeinschaftserhebung der Urlaubs- und Erholungsreisen‘‘. Eine solche Verord-\nnung wäre unmittelbar geltendes nationales Recht. Der derzeit vorliegende Verord-\nnungsentwurf sieht vor, diese Erhebung zunächst einmalig im Jahre 1990 (für den Be-\nzugszeitraum Dezember 1989 bis November 1990) durchzuführen.\n\nNach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 21. 6. 1989 hat die Arbeitsgruppe\n„Fremdenverkehrsstatistik‘‘ beim Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften\n(SAEG) im März d.J. sowie am 6. und 7. 6. 1989 erneut die Harmonisierung der Frem-\ndenverkehrsstatistiken auf EG-Ebene behandelt. In diesen Besprechungen gab das\nSAEG zu erkennen, daß die Konzeption in den im Jahre 1988 vorgelegten Entwürfen\nfür Richtlinien und für eine Verordnung für die weitere Planung nicht mehr in allen\nTeilen als verbindlich angesehen wird. Dies gilt sowohl hinsichtlich der ursprünglich\nvorgeschenen Erhebungszeiträume als auch für Einzelheiten des Ergebnisnachweises.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4246\nnn he ee en\n\nDas SAEG wird die Ergebnisse der Besprechungen der Arbeitsgruppe „Fremdenver-\n\n' kehısstatistik“ bis zur nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe im Herbst 1989 auswerten.\nNach dem gegenwärtig bekannten Sachverhalt beantworte ich die Kleine Anfrage wie\nfolgt:\n\nZu Il:\nJa.\n\nZu 1.1:\n\nStatistisches Bundesamt, Wiesbaden.\n\nZu 1.2:\n\nDie Frage kann nicht beantwortet werden.\n\nZu 2:\n\nDie Verwirklichung der bisher vorliegenden Entwürfe des Statistischen Amtes der Euro-\npäischen Gemeinschaften (SAEG) — die von diesem Amt inzwischen selbst infrage ge-\nstellt worden sind — könnte zu einer weiteren von der Landesregierung nicht gewünsch-\nten Bürokratisierung der Fremdenverkehrsstatistik führen.\n\nZu 2.1:\n\nDie Beantwortung dieser Frage ist erst nach Überarbeitung der Entwürfe des Statisti-\nschen Amtes der Europäischen Gemeinschaften möglich.\n\nZu 2.2:\n\nAufgrund des & 1 Abs. 2 des Niedersächsischen Statistikgesetzes i. V.m. & 1 der Statisti-\nschen Ordnung werden die durch Verordnungen der EG unmittelbar oder auf der Basis\nvon Richtlinien über nationale Rechtsgrundlagen mittelbar angeordneten Erhebungen\nvom Niedersächsischen Landesverwaltungsamt — Statistik — durchgeführt. Nach den\ngegenwärtig vorliegenden Informationen ist eine substantiierte Ermittlung der voraus-\nsichtlichen finanziellen Belastungen durch die Einrichtung von Erhebungsstellen bzw.\nder zeitlichen Belastung der Befragten nicht möglich, weil weder die Gestaltung der Er-\nhebungsmerkmale noch ihre organisatorische Einbindung in die bestehenden Erhebun-\ngen abschließend entschieden ist.\n\nZu 3:\n\nOb und ggf. welche Änderungen nationaler Rechtsgrundlagen erforderlich werden,\nkann erst dann entschieden werden, wenn das endgültige Konzept der Fremdenver-\nkehrsstatistik vorliegt.\n\nZu 3.1:\n\nDer derzeitige Entwurf der EG-Verordnung enthält zwar keinen ausdrücklichen Hin-\nweis auf eine Auskunftspflicht der Befragten, so daß die Auskünfte gem. $ 18 Abs. 2\nBundesstatistikgesetz grundsätzlich freiwillig wären. Die Pflicht zur Gewährleistung zu-\nverlässiger Ergebnisse für die in der Verordnung vorgesehene vergleichende Analyse auf\nEG-Ebene läßt jedoch die Festlegung einer Auskunftspflicht als erforderlich erscheinen.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4246\nEn\n\nZu 3.2:\n\nDem Datenschutz wird durch das Statistikgeheimnis Rechnung getragen. Die erhobe-\nnen Einzelangaben unterliegen nach $ 18 i.V.m. $ 16 Bundesstatistikgesetz der Ge-\nheimhaltung.\n\nZu 3.3:\n\n8 16 Abs. 1 des Melderechtsrahmengesetzes ermächtigt die Länder, Ausnahmen von\nden Meldepflichten u.a. zuzulassen, wenn ein Aufenthalt zwei Monate nicht über-\nschreitet. Eine etwaige Änderung dieser Vorschrift fällt in die Gesetzgebungskompe-\ntenz des Bundes. Nach Auskunft des Bundesministers des Innern wäre bei der derzeit\nvorgesehenen Ausdehnung des Tourismusbegriffes eine Änderung des Melderechtsrah-\nmengesetzes nicht erforderlich, denn im Melderecht ist es grundsätzlich ohne Bedeu-\ntung, aus welchen Gründen der Einwohner für eine gewisse Zeit eine weitere Wohnung\nbezieht. Entscheidend ist, bis zu welcher Dauer eine Befreiung von der an sich beste-\nhenden Meldepflicht vertretbar erscheint. Diese Grenze liegt bei zwei Monaten; die Er-\nweiterung des Tourismusbegriffes auf Reisen bis zu einem Jahr würde keine Änderung\nerfordern.\n\nZu 4:\n\nDer aufgrund einer Entschließung vom 19. 12. 1986 des „Beirats für Fragen des Touris-\nmus‘ beim Bundesminister für Wirtschaft gebildete „Arbeitskreis Tourismusstatisti-\nken‘ (angegliedert dem Statistischen Bundesamt) hat in seiner 2. Sitzung am\n1. 3. 1989 eine Bestandsaufnahme der Fremdenverkehrsstatistik erarbeitet und Ände-\nrungswünsche vorgelegt. Hierbei sind auch die seinerzeit vorliegenden Vorstellungen\ndes Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften zur Harmonisierung der\nFrerndenverkehrsstatistiken im Raum der EG einbezogen worden.\n\nIm Arbeitskreis „Tourismusstatistiken‘ vertritt der Bundesminister für Wirtschaft die\nInteressen der für den Fremdenverkehr zuständigen Ressorts von Bund und Ländern.\n\nOb die vom Arbeitskreis „Tourismusstatistiken‘‘ entwickelten Vorstellungen über die\nzu erwartenden überarbeiteten Entwürfe des SAEG hinausgehen, kann erst nach Vor-\nlage durch das SAEG beurteilt werden.\n\nZu 4.1:\n\nIm Zusammenhang mit den ursprünglichen Richtlinien des SAEG sind im Bericht des\nArbeitskreises „Tourismusstatistiken“ u.a. folgende Vorschläge zur Diskussion gestellt\nworden:\n\n— Erfassung aller Reisen, unabhängig vom Reisezweck,\n\n— Erfassung von Kurzreisen,\n\n— Verdichtung der Haushaltsbefragung (Mikrozensus),\n\n— Ermittlung des Reisezwecks und der Reiseausgaben sowie des höchsten Schulab-\nschlusses des Reisenden.\n\nZu 4.2:\n\nDie vom SAEG vorgelegten bzw. zu erwartenden Entwürfe und die Anregungen und\nVorschläge des Arbeitskreises „Tourismusstatistiken‘‘ werden von der Landesregierung\nüberprüft. Die Landesregierung wird bei dieser Überprüfung der notwendigen Harmo-\nnisierung der Tourismusstatistiken im Rahmen der EG Rechnung tragen, allerdings mit\nNachdruck darauf dringen, daß es nicht zu neuen komplizierten Regelungen mit der\nFolge zusätzlicher Bürokratisierung kommt.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4246\n\n— he en\n\nZu 4.3:\n\nZu den beispielhaft aufgeführten Diskussionsvorschlägen des „Arbeitskreises Touris-\nmusstatistiken‘‘ wird als Begründung für die zusätzliche Erfassung der Kurzreisen auf\ndie „maßgebliche Bedeutung bei Marketing- und Planungsaspekten‘‘ hingewiesen\n(Kurzreisen haben im deutschen Reisegeschehen erheblich zugenommen); die vorge-\nschlagene Erfassung des höchsten Schulabschlusses ist nicht begründet worden.\n\nZu 5:\n\nDie Landesregierung wird sich bei den zuständigen Bundesbehörden (u.a. Bundesmini-\nsterium für Wirtschaft, Statistisches Bundesamt) um statistische Regelungen bemühen,\ndie möglichst nicht zu zusätzlichem bürokratischen Aufwand führen. Bei der geplanten\nÄnderung von Bundesrecht wird die Landesregierung ihre Einflußmöglichkeiten im\nBundesrat entsprechend nutzen.\n\nIn Vertretung\n\nDr. Wien\n\n(Ausgegeben am 28. 8. 1989) 5",
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