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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1164\n\n \n\nAntwort auf eine Große Anfrage\n— Drucksache 13/1022 —\n\nWortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der CDU vom 25. 4. 1995\n\nBetr.: Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VuKV)\n\nIm September 1994 hat das Innenministerium eine Reform.der Vermessungs- und Kata- -\nsterverwaltung auf der Ortsebene angekündigt. Danach war eine Halbierung der Zahl der\nKatasterämter beabsichtigt. Die aufzulösenden Ämter sollten zunächst als Nebenstellen\nweiterarbeiten. Als Einsparungsziel wurden 200 Stellen bis 1998 genannt.\n\nZum Ende des Jahres 1994 wurde dann ein Rohkonzept des Innenministeriums vorge-\nstellt, nach dem die 52 niedersächsischen Katasterämter mit ihren vier Außenstellen auf\n19 Amtsbezirke verteilt werden. Nach dem Konzept weisen die Amtsbezirke ein zentrales\nKatasteramt auf, die weiteren 33 bestehenden Katasterämter sollen als Nebenstellen er-\nhalten bleiben. Es wird die Absicht geäußert, die Leitungs-, Querschnitts- und bestimm-\nte Fachaufgaben in den Hauptämtern zusammenzufassen.\n\nSowohl die Bediensteten der Katasterämter als auch die betroffenen Kommunen äußerten\ndaraufhin Kritik am Konzept des Innenministeriums. Einerseits wird der Landesregierung _\ndie mangelnde Beteiligung der Mitarbeiter der VuKV und die fehlende Einbeziehung de--\nren fachlicher Erfahrungen und Kenntnisse vorgeworfen. Andererseits seien regional- und\nstrukturpolitische Folgen außer acht gelassen worden. Erhebliche Zweifel wurden hin-.\nsichtlich der seitens der Landesregierung zugesagten Dauerhaftigkeit der Nebenstellen\ngeäußert. Darüber hinaus wird der Landesregierung vorgeworfen, sie beabsichtige ledig-\nlich kurzfristige Personaleinsparungen zu realisieren statt Einsparpotentiale im Rahmen\neiner strukturellen Verwaltungsreform zu erschließen und zu realisieren. Bezweifelt wird\nbereits, ob die veranschlagten Einsparungen in ihrer Höhe erreichbar sind. Die Bedien-\nsteten der Katasterämter haben ihre Einsicht in die Notwendigkeit von Kostenersparnis-\nsen und Effektivitätssteigerungen sowie ihre konstruktive Bereitschaft zur Mitarbeit\nmehrfach geäußert.\n\nBedauerlicherweise ist nunmehr aus diesem Bereich zu hören, daß die Reformbereitschaft\nwegen der mangelnden Beteiligung gestört ist und rapide abgenommen hat.\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Warum ist eine Analyse und Beurteilung der bisherigen Struktur der VuKV bisher\nnicht durchgeführt worden?\n\n2. Warum sind wichtige Richtungsentscheidungen, wie z. B. die Einrichtung von Amıs- -\nbezirken mit Haupt- und Nebenstellen und deren Zuschnitt vom Innenministerium\nvorweggenommen worden?\n\n3.a) Wann sind erstmals Gespräche mit Amtsleitern und Personalräten über die Re-\nform der VuKV geführt worden?\n\nb) Wann sind diese Gespräche fortgesetzt worden?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\n \n\n10.\n\n11.\n\n12.\n\n13.\n\nc) Welche Ergebnisse haben die Besprechungen jeweils gehabt?\nd\n\nwer\n\nWelche Vorschläge aus den Katasterämtern wurden aufgegriffen?\n\n.a) Wie viele Bedienstete sind derzeit im Bereich der VuKV, aufgeschlüsselt nach den\n\nVerwaltungsebenen (Ministerium, Landesverwaltungsamt, Bezirksregierungen,\nKatasterämter) und nach den einzelnen Katasterämtern, eingesetzt?\n\nb\n\nnr\n\nWie teilt sich das Personal in den einzelnen Verwaltungsebenen und den Ämtern\nin die Besoldungsstufen und Tarifgruppen auf?\n\nc) Wie ist die Altersstruktur der in den Katasterämtern Beschäftigten?\nd\n\n.\n\nWie viele Bedienstete sind auf Teilzeitarbeitsplätzen eingesetzt? Welcher Anteil\nentfällt davon auf weibliche Bedienstete?\n\ne) Welche Abteilungen werden in den Katasterämtern geführt, und wie verteilt sich\ndas Personal auf diese Abteilungen?\n\n. Welche personellen Einsparungen werden durch die geplante Neuorganisation der\n\nVuKV bis 1998 - verteilt auf die einzelnen Verwaltungsebenen - zu erreichen sein?\nWie viele Stellen können bei Aufrechterhaltung der Aufgabenerfüllung durch Abgän-\nge eingespart werden?\n\n. Welche Kosten werden voraussichtlich für die Versetzung, Umsetzung, Abordnung\n\nvon Mitarbeitern anfallen (Trennungsgelder, Fahrtkosten, Umzugskosten)?\n\n. Welche Kosten werden voraussichtlich für die Wahrnehmung der Querschnitts- und\n\nLenkungsaufgaben, die die zentralen Katasterämter für die Nebenstellen ausführen,\nentstehen?\n\n. Um wieviel erhöht sich voraussichtlich die Anzahl der Personalvertreter durch die\n\nEinrichtung von Amtsbezirken mit Haupt- und Nebenstellen und die damit verbun-\ndene Bildung von Gesamtpersonalräten in den Amtsbezirken? Welche Kosten entste-\nhen hierdurch voraussichtlich?\n\n.2) Welche Auswirkungen werden durch die Neuorganisation auf die Personalent-\n\nwicklung erwartet? Ist mit einem — möglicherweise faktisch entstehenden — Beför-\nderungs- und Einstellungsstopp zu rechnen?\n\nb) Teilt die Landesregierung die Befürchtung einer Negativauslesc, daß heißt, daß\ngerade die jüngeren und hochqualifizierten Kräfte in die Privatwirtschaft wech-\nseln? Wenn nein, mit welchen Argumenten kann die Landesregierung diesen\ngeäußerten Befürchtungen entgegenwirken?\n\nWelche (Zwischen-)Ergebnisse har die Kosten- und Leistungsuntersuchung für Kara-\nsterämter (KOLEIKAT) bisher erbracht? Seit wann wird sie durchgeführt, und wann\nist mit einem Abschlußbericht zu rechnen? Welchen Auftrag und welche Ziele hat die\nKOLEIKAT?\n\nWelche Einnahmen haben die einzelnen Katasterämter in den letzten fünf Jahren er-\nzielt?\n\nWelche Erkenntnisse aus der KOLEIKAT oder aus anderen Untersuchungen und Er-\nmittlungen hat die Landesregierung über die Wirtschaftlichkeit der Katasterämter?\nWie hoch sind in den einzelnen Katasterämtern die erwirtschafteten Einnahmen pro\n\nKopf? Welchen Einfluß haben Ämtergrößen, Bevölkerungsdichte und Topographie\nauf die Wirtschaftlichkeit?\n\nArbeiten größere Karasterämter wirtschaftlicher und effektiver als kleinere oder ist die\numgekehrte Annahme gerechtfertigt? Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung\nüber die optimale Personalstärke eines Katasteramtes in welcher Struktur?\n\nDrucksache 13/1164",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1164\n\n000 en nuunLnnL mn\n\n14. Warum wurden vor der Reform der VuKV und der Entscheidung über ihre Neuord-\nnung nicht zunächst die Ergebnisse der KOLEIKAT abgewartet?\n\nAuf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Behr (CDU) hat die Landesregierung bei\neiner ähnlichen Frage am 31. März 1995 geantwortet: „Es ist davon auszugehen, daß\ndas Projekt KOLEIKAT Angaben darüber liefert, wie die Aufgaben zwischen Haupt-\n\n_ amt und Dauer-Nebenstelle sinnvoll aufzuteilen sind. Aussagen zur Ämterabgren-\nzung und zum Sitz des Hauptamtes sind allerdings nicht zu erwarten.“\n\na) Steht der Untersuchungsauftrag an die KOLEIKAT unter der Voraussetzung der\nAufteilung der bestehenden Katasterämter auf Haupt- und Nebenstellen oder soll\ndie KOLEIKAT ergebnisoffen ermitteln, ob eine solche Aufteilung sinnvoll ist?\n\nb\n\nm\n\nHat die KOLEIKAT auch andere Untersuchungsaufträge als Angaben darüber zu\nerarbeiten, wie Aufgaben zwischen Haupt- und Nebenstellen sinnvoll aufzuteilen\nsind, und wenn ja, welche?\n\nc) Hält es die Landesregierung für denkbar, daß die KOLEIKAT zu Erkenntnissen\nkommt, die dem Konzept der Landesregierung in der Form der Aufteilung auf\nHaupt- und Nebenstellen widersprechen?\n\nIn einer weiteren Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage, in der der Abge-\n\nordnete Behr (CDU) gefragt hat: „Kann sich die Landesregierung vorstellen, daß\n\nauch über andere Maßnahmen als die geplante Neuorganisation der geplante Per-\n\nsonal- und Kostenabbau zu realisieren ist?“, hat die Landesregierung geantwortet:\n\n„Die Neuorganisation soll die Voraussetzung schaffen, um weitere Reformansätze\n\nim Bereich der Vermessungs- und Katasterverwaltung, wie z. B. Deregulierung,\n\nÜberprüfung der Aufgabenwahrnehmung, Einführung der Kosten- und Lei-\n\nstungsrechnung, Umwandlung in andere Betriebsformen, prüfen und gegebenen-\n\nAlls realisieren zu können. Sie soll des weiteren auch dazu beitragen, die vom Ka- :\nbinett beschlossenen Stelleneinsparungen aufzufangen.“\n\nd\n\ner\n\nBezieht sich die KOLEIKAT zumindest teilweise auch auf die in der Antwort ge-\nnannten Aspekte, und wenn ja, auf welche?\n\ne) Kann es sich die Landesregierung vorstellen, daß es vor diesem Hintergrund sinn-\nvoller gewesen wäre, vor Festlegung ihrer Reformkonzepte die Ergebnisse der KO-\nLEIKAT abzuwarten, um Erkenntnisse zu Optimälgrößen, Aufgabenbestand,\nEinführung der Kosten- und Leistungsrechnung und Umwandlung in andere Be-\ntriebsformen optimal und unvoreingenommen umsetzen zu können?\n\n15. Wie stellt sich die Konkurrenzsituation der Katasterämter zu den öffentlich bestellten\nVermessungsingenieuren dar? Wie verteilt sich das Auftragsvolumen bisher? Welche\nAuswirkungen werden durch die Neuorganisation erwartet? Sind Kompetenzverluste\nder Nebenstellen(-leiter) wegen der Verlagerung der Leitungs-, Querschnitts- und\nFachaufgaben auf die Hauptämter und damit Einnahmeverluste zu erwarten?\n\n16. Welche Überlegungen werden seitens der Landesregierung angestellt, durch eine Ver-\nbesserung der inneren Struktur der Katasterämter deren Leistungsfähigkeit zu stei-\ngern? ”\n\n17. Welche Reformen sind hinsichtlich der Optimierung von Arbeitsabläufen vorgese-\nhen?\n\n18. Ist eine stärkere Selbstverwaltung der Katasterämter mit eigenständiger Fach- und\nRessourcenverantwottung und einer Budgetierung mit Zielformulierungen nach lan-\ndesweiten Kriterien vorgesehen? Wenn ja, welche Überlegungen und Ansätze beste-\nhen hier konkret?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag —- 13. Wahlperiode Drucksache 13/1164\n\n \n\neinen Vorschlag, für die gebietliche Zuständigkeit der künftigen 19 Katasterämter; über\n, den Sitz der Hauptämter sollte unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren, wie\nz.B.:\n\nstrukturelle Situation der möglichen Standortgemeinden,\n— Personalsituation,\n\n— Lage innerhalb des Amtsbezirks,\n\n— Verkehrsverhältnisse und\n\n— Unterbringungsmöglichkeiten\n\nentschieden werden.\nDieses Rohkonzept ist\n\n— den nachgeordneten Behörden,\n\n— den Landkreisen, kreisfreien Städten,\n\n— den Standortgemeinden der Katasterämter,\n\n— den Kommunalen Spitzenverbänden,\n\n— dem Hauptpersonalrat,\n\n— der Frauenbeauftragten des Landes,\n\n— der Schwerbehindertenvertretung des Landes,\n\n— den Gewerkschaften\n\nmit der Möglichkeit zugesandt worden, zu seinen Grundzügen, insbesondere zur vorge-\nschlagenen Neuabgrenzung der Amtsbezirke, Stellung zu nehmen und sich zum Sitz der\nHauptamter zu äußern.\n\nInsgesamt sind dazu rd. 170 Stellungnahmen eingegangen.\n\nDie Durchführung einer Reform in der VuKV und die Notwendigkeit von Einsparungen\nwird anerkannt und in fast allen Stellungnahmen ausdrücklich begrüßt. In einigen Stel-\nlungnahmen werden anstelle der vorgesehenen Neuorganisation andere Vorschläge ge-\nmacht, mit denen die Personaleinsparung in der VuKV aufzufangen sei. Dabei wird je-\ndoch übersehen, daß diese vorgeschlagenen Maßnahmen im Zuge der Neuorganisation\nohnehin durchgeführt oder unabhängig von der Neuorganisation bereits geprüft oder rea-\nlisiert werden; sie können die Neuorganisation daher nicht ersetzen, sondern sind ergän-\nzend notwendig.\n\nAnregungen und Vorschläge aus den Stellungnahmen sind in das jetzige Konzept zur\nNeuorganisation der Ortsebene der VuKV übernommen worden, soweit sie mit den Zie-\nlen der Neuorganisation vereinbar sind.\n\nDieses Konzept, zu dem z. Z. das Benehmen mit der Personalvertretung hergestellt wird,\nweicht erkennbar vom Rohkonzept ab. Es sieht vor, in der Ortsebene 23 Vermessungs-\nund Katasterbehörden zu bilden, die aus einem oder mehreren Katasterämtern bestehen.\nAlle derzeitigen Katasterämter sowie die Außenstellen Einbeck, Lingen und Papenburg,\ndie zu Katasterämtern werden, bleiben auf Dauer erhalten; in der VuKV bestehen somit\nweiterhin 55 örtliche Dienststellen. Die Querschnittsaufgaben in den Bereichen Organi-\nsation, Personal und Haushalt werden innerhalb der neuen Amtsbereiche bei dem Kara-\nsteramt, das auch Sitz der Behördenleitung wird, konzentriert. Die Anzahl der Behörden\nund der Zuschnitt der Amtsbereiche weichen vom Rohkonzept ab.\n\nDie ursprünglichen Ziele der Neuorganisation, die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerle-\ndigung zu verbessern, zur Realisierung der norwendigen Stelleneinsparungen beizutragen\nund die Voraussetzungen zu schaffen, um weitere Reformansätze prüfen und realisieren\nzu können, bleiben erhalten.\n\nNach dem Konzept sollen zum 1. Januar 1996 neben der Bildung der neuen örtlichen\nVermessungs- und Katasterbehörden und der Übertragung der neuen Leitungsfunktionen",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/1164\n\nUELI nn m nn nn\n\nlediglich die Querschnittsaufgaben in den Bereichen Organisation, Personal und Haus-\nhalt bei den Katasteräintern am Siez der Behördenleitung zusammengeführt werden. Die\nübrigen Aufgaben sollen zunächst bei allen Katasterämtern verbleiben. Änderungen kön-\n\nnen sich allerdings in der danach beginnenden Reformphase ergeben. Für diese Reform-\nphase sieht das Konzept vor:\n\n„Die Leitungskräfte der neuen Behörden haben künftig neben fachlichen Führungsaufga-\nben wesentlich ausgeprägter als bisher Managementfunktionen wahrzunehmen. Sie müs-\nsen sich vorrangig der Herausforderung stellen, Lösungen für die Umsetzung der Re-\nformziele im Sinne eines ständigen Prozesses der Organisationsentwicklung, d. h. als ‚Re-\nform von unten‘ unter weitgehender Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\nund der Personalvertrerungen sowie der Interessen der Nutzerinnen und Nutzer der\nDienstleistungen der VuKV zu entwickeln. Oberstes Ziel ist dabei, die Wirtschaftlichkeit\nder Aufgabenerledigung nachhaltig zu verbessern.“\n\nDie von den Bediensteten der VuKV erklärte Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit an\nReformen ist zur Realisierung des Konzeptes zwingend erforderlich. Es überläßt den künf-\ntigen örtlichen Vermessungs- und Katasterbehörden im Rahmen grober Vorgaben, die\nsich nur im erforderlichen Umfang auf’ die Aufbau- und Ablauforganisation der Dienst-\nstellen beziehen, ein großes Maß an Flexibilität. Den örtlichen Behörden obliegt es, je-\nweils kostengünstige Lösungen zu entwickeln. Durch den verstärkten Abbau von Personal\nin der Führungsebene wird die Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz konse-\nquent auf die Bearbeitungsebene delegiert, die Führungsorganisation wird schlanker.\n\nDie Neuorganisation erfordert vorübergehend zusätzliche Ausgaben für Trennungsent-\nschädigung, Umzugskosten, Reisekosten, Unterbringung und Personalratsarbeit. Mit\ndem Konzept ist eine Lösung gefunden worden, die diese Mehrausgaben so gering hält,\ndaß sie im Verhältnis zu den Einsparungen für diese Reform nicht relevant sind. Die\nHöhe ist in allen Fällen von ausstehenden Entscheidungen abhängig und läßt sich daher\nnoch nicht quantifizieren. -\n\nSoweit sich Fragen auf die künftige Entwicklung beziehen, aber noch auf das Rohkonzept\nabgestellt sind, wird auf der Grundlage des jetzigen Konzepts geantwortet.\n\nDies vorangestellt, beantworte ich die Fragen im einzelnen wie folgt:\n\nZul:\n\nIn einem Tätigkeitsbericht erfassen alle Katasteramter einmal jährlich nach einem ein-\nheitlichen System alle erledigten Arbeiten. Aufgrund dieser Statistik wird in Verbindung\nmit Personaldaten die Struktur und die aktuelle Arbeitssituation der VuKV vom Innen-\nministerium ständig analysiert und beurteilt. Die Erkenntnisse daraus sind in den Ent-\nscheidungsprozeß zur Neuorganisation eingeflossen.\n\nZu 2:\n\nEine Richtungsentscheidung zur Neuorganisation mit dem Ziel, größere Amtsbereiche zu\nschaffen, war erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung zu verbes-\nsern. u\n\nZu 3a:\n\nEine Dienstbesprechung zur Neuorganisation mit allen Behördenleiterinnen und Behör-\ndenleitern der Katasterämter hat am 21. November 1994 stattgefunden.\n\nIm September sind dem Hauptpersonalrat die ersten Vorstellungen erläutert worden. Der\nHauprpersonalrat des Innenministeriums hat die Personalräte aller Katasterämter zu ei-",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\n \n\nnem Treffen am 23. November 1994 eingeladen, an dem Vertreter des Innenministeri-\nums die Vorstellungen zur Neuorganisation erläutert haben.\n\nZu 3b:\nAuf Regierungsbezirksebene sind innerhalb der VuKV häufig Gespräche geführt worden.\n\nAußerdem hat es im Innenministerium mehrfach Dienstbesprechungen mit den Dezer-\nnatsleitern „Vermessungs- und Katasterangelegenheiten“ der Bezirksregierungen und dem\nLeiter der Abteilung Landesvermessung des NLVwA gegeben. Ein weiteres Treffen der\nPersonalräte aller Katasterämter hat am 16. März 1995 stattgefunden, an dem wiederum\nVertreter des Innenministeriums teilgenommen haben. Daneben ist die Angelegenheit\nmit dem Hauptpersonalrat verschiedentlich erörtert worden.\n\nZu3c\n\nDie Neuorganisation der VuKV ist teilweise kontrovers diskutiert worden; die Diskussi-\nonsergebnisse sind in die weiteren Überlegungen eingeflossen.\n\nZu 3d:\n\nVorschläge der Karasterämter sind aufgegriffen worden, soweit sie mit den Zielen der\nNeuorganisation vereinbar waren. Aus den in den Vorbemerkungen dargelegten Unter-\nschieden zwischen den ersten Vorstellungen, dem Rohkonzept und dem jetzigen Konzept\nwird deutlich, in welchem Umfang die Vorschläge berücksichtigt worden sind.\n\nZu 4a:\n\nDas Personal in der VuKV (ohne Personal in Ausbildung) setzt sich in den einzelnen Ver-\nwaltungsebenen folgendermaßen zusammen: _\n\nInnenministerium 17 Bedienstete\nAbt. Landesvermessung des NLVwA 424 Bedienstete\nDez. 207 der Bezirksregierungen 233 Bedienstete\nKatasterämter nn 2869 Bedienstete\nInsgesamt: - 3543 Bedienstete\nZu 4b:\n\nIn den Referaten 65, 66 und 67 des Niedersächsischen Innenministeriums sind die Be-\ndiensteten in folgenden Besoldungsgruppen (Vermessungs- und Katasterwesen):\n\nBesGr.B3. . 1 Bediensteter\nBesGr.B2 2 Bedienstete\nBesGr. A 16 3 Bedienstete\nBeGr. A13Z 2 Bedienstete\nBesGr. A 13 7 Bedienstete\nBesGr. A 12 1 Bedienstete\nBesGr.A9IZ . 1 Bediensteter.\n\nDie Verteilung der Bediensteten der übrigen Verwaltungsebenen auf die einzelnen Besol-\ndungs- und Tarifgruppen ergibt sich aus Anlage 1.\n\nZu4a\n\nDie Altersstruktur der Bediensteten bei den Karasterämtern ergibt sich aus Anlage 2.\n\nDrucksache 13/1164",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1164\n\ner u Leere nn mn\n\nZu 4d:\n\nBei den Katasterämtern sind insgesamt 447 Bedienstete teilzeitbeschäftigt, davon sind\n378 weiblich. -\n\nZu 4e:\n\nBei den Katasterämtern sind drei Abteilungen eingerichtet. Die Bediensteten verteilen\nsich auf die Abteilungen wie folgt: '\n\nAbteilung 1 oo ca. 1200 Bedienstete\nAbteilung 2 ca. 700 Bedienstete\nAbteilung 3 . ca. 900 Bedienstete\nZu 5:\n\nEs wird erwartet, daß im Bereich der Führungsebene und bei den Querschnittsaufgaben\nbei den Katasterämtern 130 bis 150 Stellen eingespart werden können. In Verbindung\nmit weiteren Reformansätzen soll die beschlossene Stelleneinsparung ohne Leistungsab-\nbau erbracht werden.\n\nZu 6:\n\nAuf die Vorbemerkungen zu den Kosten wird verwiesen. Zu Beginn der Reformphase\nwerden sich Versetzungen oder Umsetzungen auf die Führungsebene beschränken.\n\nZu 7:\n\nDie Kosten für Querschnitts- und Lenkungsaufgaben bei den künftigen 23 örtlichen Ver-\nmessungs- und Katasterbehörden werden geringer sein als bei’den jetzigen 52 Kataster-\naämtern.\n\nZu 8:\n\nOb und um wieviel sich die Anzahl der Personalratsmitglieder erhöht, ist noch nicht zu\nübersehen, da dies davon abhängt, in welchem Umfang die Bediensteten der Karasteräm-\nter nach $ 6 Abs. 3 PersVG beschließen, selbständige Dienststelle zu werden. Keinesfalls\nsind volle Freistellungen nach $ 39 Abs. 3 PersVG durch die Neuorganisation zu erwar-\nten. Ob und welche Kosten entstehen, läßt sich daher insoweit noch nicht ermitteln.\n\nZu 9a:\n\nDurch die Neuorganisation wird verstärkt Personal des höheren und des gehobenen\nDienstes eingespart. Über den bereits landesweit bestehenden Beförderungsstopp (von\nBesGr. A 13 BBesO an aufwärts) hinaus sind aufgrund der Neuorganisation keine weite-\nren Regelungen vorgesehen. Eine Wiederbesetzungssperre ist unabhängig von der Neuor-\nganisation wegen der Altersstruktur des Personals in der VuKV zur Erreichung der bis\n1998 vorgesehenen 8%igen Stellen- und Personalkosteneinsparungen angeordnet wor-\nden.\n\nZu 9b:\n\nNein. In der Vergangenheit ist nur in Einzelfällen Personal wegen Organisationsänderun-\ngen oder Stelleneinsparungen in die Privatwirtschaft gewechselt. Ausschlaggebend für ei-\nnen derartigen Wechsel ist häufig die dort bessere Bezahlung.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1164\n\n \n\nZu 10:\n\nDer „Modellversuch zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung in der Ver-\nmessungs- und Katasterverwaltung (KOLEIKAT)“ wird z. Z. beim Katasteramt Osna-\nbrück durchgeführt. Dieses Projekt ist im November 1993 begonnen worden; mit dem\nAbschlußbericht ist im Juli 1995 zu rechnen.\n\nDas allgemeine Ziel von KOLEIKAT besteht darin, Selbstkostenklarheit zu erreichen, um\neine Wirtschaftlichkeitskontrolle durchzuführen und die Ausführungsstellen zu lenken.\nIm besonderen wird erwartet, daß auf der Grundlage von KOLEIKAT Erkenntnisse hin-\nsichtlich\n\nKostendeckung gebührenpflichtiger Aufgaben,\n\nKosten der Aufgaben „von Amts wegen“,\n— Kennzahlen einzelner Aufgaben und Aufgabenteile sowie\n— Personal- und Sachmittelbedarf\n\ngewonnen werden.\n\nZu ll:\n\nDie Einnahmen der Katasterämter betrugen in Mio. DM\n\n1990 = 672\n\n1991 = 766\n\n1992 = 858 .\n\n1993 = 1025.\n\n1994 = 125,3\nZu 12:\n\nLandesweite Erkenntnisse gewinnt die VuKV aus den Auswertungen der jährlichen Tätig-\nkeitsberichte der Katasterämter (vgl. Antwort zu 1). Die Gebühreneinnahmen der Kata-\nsterämter lassen keine Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu, da diese von den unter-\nschiedlichen, fachlich erforderlichen Arbeitsschwerpunkten (gebührenpflichtig/gebühren-\nfrei), von der Anzahl der im Amtsbezirk tätigen ÖbVI und nicht zuletzt vom Stadt-Land-\nGefälle abhängt. Bevölkerungsdichte und Topographie haben Einfluß auf die Wirtschaft-\nlichkeit, wegen der Ämtergröße verweise ich auf Antwort zu Frage 13. Aus KOLEIKAT\nlassen sich z. Z. noch keine landesweiten Erkenntnisse ziehen.\n\nZu 13:\n\nOb kleinere oder größere Katasterämter bei der Erledigung der Fachaufgaben wirtschaft-\nlicher arbeiten, wird zu beurteilen sein, wenn Kosten- und Leistungsrechnung bei allen\nKatasterämtern eingeführt ist und somit ein betriebswirtschaftlicher Vergleich durchge-\nführt werden kann. Langjährige Erfahrungen zeigen allerdings, daß größere Katasteräm-\nter eher in der Lage sind, Personalausfälle vorübergehend auszugleichen, auftretende Ar-\nbeitsspitzen aufzufangen und zusätzliche Aufgaben zeitweilig zu übernehmen.\n\nUnbestritten ist jedoch die Erkenntnis, daß — bei gleichbleibender Leistung — eine „Ver-\nschlankung“ der Leitungsebene und die Konzentration der Querschnittsaufgaben in den\nBereichen Organisation, Personal und Haushalt zu Einsparungen führt.\n\nZu 14:\n\nDie Neuorganisation der Ortsebene der VuKV soll u. a. die vom ‚Kabinett beschlossene\nStelleneinsparung (8 % in den Jahren 1995 bis 1998) größtenteils auffangen. Damit be-\n\n10",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 15/1164\n\n0007122020700 m m nn\n\nsteht ein Zwang zu sofortigem Handeln. Zu diesem Zweck verwertbare Ergebnisse von\nKOLEIKAT werden landesweit - also für alle Katasterämter — erst nach 1996 vorliegen.\n\nZu 14a:\n\nIm Rahmen der Neuorganisation ist vorgesehen, daß in der Ortsebene Vermessungs- und\nKatasterbehörden gebildet werden, die aus einem oder mehreren Katasterämtern beste-\nhen. Es ist nicht Untersuchungsauftrag von KOLEIKAT zu ermitteln, ob eine Neuorga-\nnisation in der beabsichtigten Form sinnvoll ist, sondern allenfalls wie die Aufgaben (mit\nAusnahme der Querschnittsaufgaben) zwischen den einzelnen Katasterämtern innerhalb\nder Vermessungs- und Katasterbehörde aufgeteilt werden können.\n\nZu 14b:\n\nZiel und Untersuchungsauftrag von KOLEIKAT sind in der Antwort zu Frage 10 enthal-\n‚ten.\n\nZu läc:\nNein.\n\nZu 14d:\n\nDas Projekt KOLEIKAT liefert u. a. Angaben zur mengenmäßigen Beanspruchung von\nRessourcen personeller sowie sächlicher Art und trägt darüber hinaus zur Analyse der Ar-\nbeitsabläufe bei. KOLEIKAT liefert damit Vorgabegrößen, die als Instrument einer Stär-\nke-Schwächen-Diagnose benutzt werden können. In diesem Zusammenhang ist KOLEI-\nKAT auch geeignet, Material für die Entscheidung der in der Antwort angeführten Aspek-\nte zu liefern. .\n\nZu 14e:\nNein.\n\nZu 15:\n\nEin Teil der Dienstleistungen Dritter können sowohl von Katasterämtern als auch von\nÖbVI erledigt werden. 1994 hatten die ÖbVI einen Anteil von etwa 45 % an diesen Auf-\ngaben. Durch die Neuorganisation sind keine Auswirkungen zu erwarten, die diesen An-\nteil verschieben, weil alle Katasterämter bestehen bleiben. Da auch in den Katasterämtern,\ndie nicht Sitz der Behördenleitung werden, alle dort anfallenden Aufgaben abschließend\nbearbeitet werden können, sind Kompetenz- und damit Einnahmeverluste als Folge der\nNeuorganisation nicht zu erwarten.\n\nZu 16:\n. Zur inneren Struktur der Vermessungs- und Katasterbehörden sollen unter Mitwirkung\n\neiner Arbeitsgruppe vom Innenministerium im erforderlichen Umfang Rahmenvorgaben\nerarbeitet werden. Im übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.\n\nZu 17: .\n\nIn der Reformphase sollen die jeweiligen Vermessungs- und Katasterbehörden eine Opti-\nmierung der Arbeitsabläufe entwickeln.\n\n1l",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1164\nm\n\nZu 18:\n\nEs ist beabsichtigt, im Rahmen einer dezentralen Budgetverantwortung Globalhaushalte\nin Verbindung mit Kosten- und Leistungsrechnung und Verwaltungs-Controlling einzu-\nführen. Zunächst wird es darum gehen, die Ergebnisse von Modellprojekten abzuwarten,\nehe nach landesweiten Kriterien generelle Vorgaben hierfür erstellt werden.\n\nEin Modellprojekt in diesem Zusammenhang ist für das Karasteramt Osnabrück vorgese-\nhen. .\n\nZu 19:\n\nDie Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung der einzelnen Verwaltungsebenen in der\nVuRV ist im Erlaß über die „Organisation und Zuständigkeiten der Vermessungs- und\nKatasterbehörden vom 8. 6. 1987 — Nds. MBl. S. 665 —“ geregelt. Das Konzept der Neu-\norganisation sieht vor, zu überprüfen, welche Aufgaben der Dezernate 207 der Bezirksre-\ngierungen und der Abteilung Landesvermessung des NLVwA den künftigen örtlichen\nVermessungs- und Karasterbehörden übertragen werden können. Hierzu wird in Kürze\neine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die entsprechende Vorschläge erarbeiten und da-\nbei auch mögliche Einsparungen aus dieser Aufgabenverlagerung ermitteln soll.\n\nZu 20:\n\nJa.\n\nDie beabsichtigten Änderungen, die insbesondere die Aufbau- und die Ablauforganisati-\non betreffen, werden von einer Arbeitsgruppe in Form von Rahmenvorgaben erarbeitet.\nDer Arbeitsgruppe werden Bedienstete aller Ebenen der VuKV, die Personalvertretung,\ndie Frauenbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung angehören.\n\nZu 21:\n\nIch verweise auf die Antworten zu 5 und 12.\n\nZu 22:\n\nDas Ziel der Neuorganisation ist in den Vorbemerkungen dargelegt.\n\nZu 23a:\n\nAlle Dienstposten der künftigen Führungsebene - also nicht nur die der Behördenleitung-\nsollen landesweit in der VuKV ausgeschrieben werden. Die anschließende Personalaus-\nwahl erfolgt entsprechend $ 8 des Niedersächsischen Beamtengesetzes nach Eignung, Be-\nfähigung und fachlicher Leistung.\n\nZu 23b:\n\nEines der Ziele der Neuorganisation, verstärkt Personal der Führungsebene einzusparen,\nwird wegen der Altersstruktur der Bediensteten bis 1998 möglicherweise nicht vollständig\nerreicht. Dabei bleibt abzuwarten, ob und welche bundesgesetzlichen Regelungen (z. B.\nzum Vorruhestand) in Anspruch genommen werden können. Es wird insofern einzelfall-\nangepaßte und situationsbezogene Lösungen geben müssen.\n\nZu 23c:\n\nIm Zusammenhang mit der Antwort zu 23 a) sind Versetzungen denkbar. In welchem\nUmfang Bedienstete zu versetzen sind, ist noch nicht abzusehen.\n\n12",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\nZu 24a:\n\nDie Landesregierung bestätigt, daß die Bildung der 23 Vermessungs- und Katasterbehör-\nden, die aus 55 Katasterämtern bestehen werden, eine Dauer- und keine Übergangslösung\nist. Dies müß allerdings vor dem Hintergrund gesehen werden, daß eine Organisations-\nform grundsätzlich keinen „Ewigkeitswert“ haben kann.\n\nZu 24b:\n\nDie Landesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß über den Erhalt von Dienst-\nstellen, die ihre Aufgaben nicht wirtschaftlich erledigen können, nachzudenken ist. Aus\nheutiger Sicht ist nicht zu erwarten, daß Katasterämter unwirtschaftlich arbeiten werden.\n\nZu 24c:\n\nZur Beantwortung dieser Frage wären umfangreiche Erhebungen in der gesamten Lan-\ndesverwaltung erforderlich gewesen, die zu einer unangemessenen Verzögerung der Be-\nantwortung der gesamten Großen Anfrage geführt hätten. Innerhalb der VuKV sind vor\n‚über 20 Jahren die Außenstellen Bad Gandersheim, Einbeck, Lingen, Papenburg und\nWildeshausen eingerichtet worden. Wildeshausen ist zwischenzeitlich Katasteramt gewor-\nden, die übrigen Außenstellen bestehen noch.\n\n\"Zu 25:\n\nDie Bediensteten der Führungsebene der künftigen Katasterämter werden im Rahmen der\n\nAusschreibung und Auswahl (siehe Antwort zu Frage 23 a) berücksichtigt.\n\nAlle künftigen Dienstposten der Führungsebene - auch die der Katasterämter — sind neu\nzu beschreiben und zu bewerten. Dies erfolgt schrittweise, sobald die neuen Organisati-\nonseinheiten in den Behörden und Ämtern gebildet worden sind. Über die Bewertung der\neinzelnen Dienstposten ist daher z. Z. noch. keine Aussage möglich.\n\nZusätzliche Sachgebietsleitungsebenen sind aus.derzeitiger Sicht nicht erforderlich. Sie\nwürden auch einer Verschlankung der Verwaltung zuwiderlaufen.\n\nZu 26:\n\nEine Zerteilung von Arbeitsabläufen ist nicht Ziel oder zwangsläufige Folge der Neuorga-\nnisation. Vielmehr sollen die Vermessungs- und Katasterbehörden in der Reformphase\neine optimale Organisation der Arbeitsabläufe selbst entwickeln (vgl. auch Antwort zu\nFrage 20). Durch die Verlagerung der Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz\nauf die Bearbeitungsebene wird eine Motivationssteigerung erwartet.\n\nZu 27 abisd:\n\nDie wesentlichen Antworten auf diese Fragen ergeben sich aus den Vorbemerkungen. Bei\n\nder Abgrenzung der Amtsbezirke irn Rohkonzept vom 8. 12. 1994 hat es sich lediglich um\n\neinen Diskussionsvorschlag gehandelt, wie eine mögliche Lösung der Neuorganisation\ndenkbar wäre. Den Vorschlägen der Bezirksregierungen zur Abgrenzung der Amtsberei-\nche ist weitgehend, den Vorschlägen zum Sitz der Behördenleitung bis auf eine Ausnah-\n\nme, gefolgt worden. Die Bezirksregierungen hatten die Katasterämter zu beteiligen. Zu-\n\nsätzlich sind bei den Bezirksregierungen Projektgruppen eingerichtet worden, die Vor-\nschläge zu den Standorten der Hauptämter erarbeitet haben. Ferner.haben die Bezirksre-\ngierungen ihre Vorschläge vorab mit den Standortgemeinden und den Landkreisen erör-\ntert. Soweit diese Vorschläge Alternativen aufweisen, ist unter Berücksichtigung der wei-\nteren Stellungnahmen eine Entscheidung getroffen worden, um die Ziele der Neuorgani-\nsation möglichst weitgehend zu erreichen. Die Ergebnisse sind in der Presseinformation\ndes Innenministeriums vom 24. 3. 1995 (80/95) veröffentlicht worden. Für die Festle-\n\nDrucksache 13/1164\n\n \n\n13",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1164\n\ngung der Katasterämter, bei denen die Behördenleitung ihren Sitz hat, sind die gleichen\n\nAspekte berücksichtigt worden, die auch das Rohkonzept zur Festlegung der Hauptämter\nenthält.\n\nZu 28:\n\nDie künftigen Katasterämter können von Beamtinnen und Beamten des höheren oder ge-\nhobenen Dienstes geleitet werden. In beiden Fällen hat dies keine Auswirkungen auf die\nsachgerechte Erledigung der Arbeiten vor Ort. Verzögerungen in der Bearbeitungszeit von\nVorgängen sind nicht zu erwarten. Vielmehr sollen die Arbeiten künftig beschleunigt er-\nledigt werden.\n\nZu 29:\n\nBis 1998 sollen in der VuKV insgesamt 224 Stellen eingespart werden, davon werden et-\nwa 130 bis 150 Stellen durch die Neuorganisation aufgefangen. In welchem Umfang sich\ndies auf die einzelnen Katasterämter auswirkt, ist nicht absehbar. Teilzeitarbeitsplätze sind\nnicht besonders betroffen. Die Ausbildungsplätze sollen im bisherigen Umfang erhalten\n\nbleiben.\nZu 30:\n\nDer zusätzliche Raumbedarf, der sich durch die Konzentration von Leitungs- und Quer-\nschnittsaufgaben bei den 23 Vermessungs- und Katasterbehörden z. T. ergibt, wird fast\n\nimmer durch freiwerdende Räumlichkeiten wegen Personaleinsparungen kompensiert.\n\nZu 31:\n\nDie Vermessungs- und Katasterverwaltungen in den anderen Bundesländern sind in der\nRegel dreistufig (in den Stadtstaaten zweistufig) organisiert. In der Mittelstufe bestehen\nbei den Flächenländern Landesvermessungsämter und teilweise Vermessungsdezernate\nbei den Bezirksregierungen. In der Ortsebene sind Vermessungs-/Katasterämter angesie-\n\ndelt.\n\nReformbestrebungen unterschiedlicher Art laufen z. Z. in allen Bundesländern. Um den\naktuellen Stand zu erfahren, bedarf es einer Umfrage bei den Ländern, die aus Zeitgrün-\nden nicht durchgeführt worden ist.\n\nIn Vertretung\n\nSchapper\n\n14",
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