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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3159\n\n— ses ul jjsjsjäzıäy en yhyhlen,.:.: 3], En\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/2816 —\n\nBetr.: Cadmium im Grundwasser\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Reckmann, Groth, Schack (SPD) vom\n27. 7. 1988 “\n\nDas Grundwasser in der Nähe der ehemaligen Müllkippe und heutigen Altdeponie\nMetjensande zwischen Schwanewede und Meyenburg weist erhöhte Cadmiumwerte auf.\nUntersuchungen des Landkreises und des Wasserwirtschaftsamtes Hildesheim ergaben\n0,04 mg je Kilogramm. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung beträgt 0,005 mg\nCadmium je Kilogramm. Der Landkreis hat den Bewohnern einer nahegelegenen Sied-\nlung davon abgeraten, das Wasser weiterhin zum Gartensprengen zu benutzen.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n1. Welche Stoffe sind in der Altdeponie gelagert?\n\n2. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefährdung des Grundwassers durch diese\nDeponie?\n\n3. Wie oft und mit welchen Ergebnissen wurde das Grundwasser in der Nähe der Alt-\ndeponie seit der Schließung untersucht?\n\n4. Welche Maßnahmen wurden nach Bekanntwerden der erhöhten Cadmiumwerte ge-\ntroffen?\n\n5. Reicht eine Empfehlung aus bzw. müßte die Nutzung des Wassers zum Garten-\nsprengen generell verboten werden?\n\n6. Sind die Grundwasserströme bekannt bzw. ist das Trinkwasser der Trinkwasserge-\nwinnungsanlagen Meyenburg, Vorbruck und Beckedorf durch das Cadmium\nbedroht?\n\n7. Sind Sanierungsmaßnahmen für die Deponie notwendig bzw. wie soll verhindert\nwerden, daß langfristig Trinkwasser durch die Deponie verseucht wird?\n\n8. War es rechtmäßig, innerhalb bzw. am Rande des Wasserschutzgebietes/ Wasserein-\nzugsgebietes eine nicht abgedichtete Deponie zu betreiben?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Umweltminister Hannover, den 31. 10. 1988\n— Z4 — 01425/11 — 83 —\n\nBei der Deponie Metjensande handelt es sich um eine Altablagerung, die bereits 1978\nstillgelegt worden ist und der Überwachung durch die zuständigen abfallrechtlichen Be-\nhörden unterliegt.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\n\nAbgelagert wurden Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnlicher Gewerbe- und Indu-\nstriemüll. Erkenntnisse über weitere Abfälle liegen bisher nicht vor.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode\n\n \n\nZu 2:\n\nEine genaue Gefährdungsabschätzung ist erst nach Vorlage eines entsprechenden Gut-\nachtens möglich.\n\nZu 3:\n\nBislang wurden aus drei Beobachtungsbrunnen jährliche Proben entnommen und un-\ntersucht. Während frühere Proben keine auffälligen Werte aufwiesen, war im August\n1988 besonders der Zink- und Cadmiumgehalt mit 14 mg/l bzw. 13 mg/l wesentlich\nerhöht.\n\nZu 4:\n\nEs wurden weitere Grundwasseruntersuchungen im weiteren Umfeld der Deponie vor-\ngenommen. Auch dabei wurde Cadmium nachgewiesen.\n\nZu 5:\n\nEin generelles Verbot zur Nutzung der Brunnen für Brauchwasserzwecke ist weder nach\nder Trinkwasserverordnung noch nach dem Wasserhaushaltsgesetz und Nieders. Was-\nsergesetz möglich. Die Empfehlung, das Wasser nicht zu nutzen, wurde aus vorsorgli-\nchen Gründen ausgesprochen.\n\nDie Brunnenbesitzer im Umkreis der Deponie wurden darauf aufmerksam gemacht,\ndaß das Wasser bei Bewässerung eine Anreicherung des Bodens mit Cadmium verursa-\nchen kann. Darüber hinaus ist eine weitergehende Gefährdungsabschätzung durch ein\nIngenieurbüro vorgesehen; weitere Beobachtungsbrunnen sollen erstellt werden.\n\nZu 6:\n\nDie Grundwasserverhältnisse im Bereich der Deponie sind bekannt; eine akute Gefähr-\ndung der Trinkwasserversorgung ist nach heutiger Erkenntnis nicht zu besorgen.\n\nZu 7:\n\nDas vorgeschene Gutachten zur Gefährdungsabschätzung wird Aussagen über weiterge-\n\nhende Maßnahmen enthalten.\n\nZu 8:\n\nDie Deponie Metjensande ist seinerzeit rechtmäßig betrieben worden.\n\nDr. Remmers\n\n(Ausgegeben am 10. 11. 1988)\n\nDrucksache 11/3159",
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