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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 2762\n\n \n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\nder Abg. Dr. Cassens, Coenen, Schirmbeck, Wulff (CDU), eingegangen am 9. 7. 1996\n\nBetr: Räumliche Unterbringung der Polizei in Osnabrück (II)\n\nAus der Antwort der Landesregierung vom 26. 2. 1996 auf unsere Anfrage vom 17. 1. 1996\nzur räumlichen Unterbringung der Polizei in Osnabrück ergeben sich weitere Fragen:\n\n1. Hält die Landesregierung nach erneuter Überprüfung an ihrer Aussage fest, daß die Be-\ndiensteten des Polizeikommissariats - BAB „üblicherweise ... ihren Dienst bereits jetzt\nunmittelbar bei den Polizeiautobahnwachen in Bramsche und Bissendorf“ antreten, oder\nhandelt es sich nicht tatsächlich um eine Ausnahmesituation, daß ein Beamter gelegent-\nlich seinen Dienst direkt in den Wachen in Bramsche oder Bissendorf antritt?\n\n2. Gilt landesweit der Grundsatz, daß die Beamten der Autobahnpolizei ihren Dienst nicht\nauf den Autobahnwachen antreten, sondern in der jeweiligen Dienststelle mit Ausnahme\nder Autobahnwache Wildeshausen?\n\n3. Trifft es zu, daß durch die jetzigen Planungen der Landesregierung die Dienststelle der\nAutobahnpolizei als Einheit zerschlagen wird, weil für die gesamte Dienststelle am Kol-\nlegienwall kein Platz ist? Ist also insbesondere vorgesehen, daß der Leiter der Dienststelle\nder Autobahnpolizei mit dem Innendienst und der 5. Dienstabteilung zum Kollegienwall\nziehen soll, während die Dienstabteilungen 1 bis 4 in der Augustenburger Straße unter-\ngebracht werden sollen, so daß die Dienststelle „Autobahnpolizeikommissariat“ als Ein-\nheit zerschlagen ist?\n\n4. Wie beurteilt sie die Überlegung, die Beamten der Polizeistation Hellern im jetzigen\nGebäude der Autobahnpolizei unterzubringen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Innenministerium Hannover, den 3. 3. 1997\n— 22.1 - 02301 -\n\nWie bereits in der Antwort der Landesregierung vom 26. 2. 1996 — Drs 13/1802 - ausge-\nführt worden ist, sind für die Unterbringung der örtlichen Polizeidienststellen die Bezirksre-\ngierungen und Polizeidirektionen zuständig, Fine Wahrnehmung dieser Aufgaben durch das\nNiedersächsische Innenministerium oder die Landesregierung liefe den Zielen der Polizei-\nund Verwaltungsteform, die Ministerien von administrativen Tätigkeiten zu entlasten und\nZuständigkeiten nach unten zu verlagern, zuwider. Deshalb werden mit dieser Antwort\nrechtlich und fachlich nicht zu beanstandende Entscheidungen der Bezirksregierung Weser-\nEms wiedergegeben.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2762\n\n= en\n\nDie Unterbringung von Dienststellen der Polizei bzw. Nutzung von Dienstgebäuden ist stark\nabhängig von der jeweiligen Organisationsform. Die Festlegung von Gebäudenutzungen\nbasiert somit grundsätzlich auf Organisationsentscheidungen. Da in der Leitung der Polizei-\ninspektion Osnabrück-Stadt am 1. 2. 1996 ein Wechsel eintrat und in der Folge neue Organi-\nsationsvorschläge unterbreitet worden waren, die teilweise auch das Polizeikommissariat-\nBAB betrafen, mußten diese Vorschläge erst geprüft und darüber eine Entscheidung getrof-\nfen werden, bevor zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Stellung genommen werden\nkonnte. Die Antwort sollte eine die künftige Entwicklung berücksichtigende, bestandskräfti-\nge Aussage zu der Unterbringungsfrage enthalten. Die mit der Überprüfung beauftragte\nArbeitsgruppe hat dem Regierungspräsidenten ihr Arbeitsergebnis am 25.11.1996 vorgelegt.\nDie Entscheidung wurde dann im Dezember 1996 von der Bezirksregierung getroffen.\n\nDieses vorangestellt beantworte ich die Fragen wie folgt:\n\nZu:\n\nDie in der Antwort vom 26.2.1996 enthaltene Aussage, daß die Bediensteten des PK-BAB\n„üblicherweise ... ihren Dienst bereits jetzt unmittelbar bei den Polizeiautobahnwachen“\nantreten, wurde von der Bezirksregierung Weser-Ems nunmehr modifiziert. Es ist danach\nnur üblich, daß einzelne Bedienstete ihren Dienst dort antreten.\n\nZu 2:\n\nEs existiert keine landesweite Regelung für die Beamtinnen und Beamten der Polizeikom-\nmissariate-BAB über den Ort der Dienstaufnahme; dieses regeln die Polizeibehörden und\n‚dienststellen in eigener Zuständigkeit. Eine einheitliche Verfahrensweise ist schon wegen\nder sehr unterschiedlichen Unterbringungsverhältnisse nicht möglich. So sind einige Polizei-\nkommissariate-BAB in Dienstgebäuden unmittelbar an der Bundesautobahn oder in der\nNähe einer Bundesautobahn-Anschlußstelle untergebracht. In anderen Fällen läßt die Größe\nder Polizeiautobahnwachen im Rahmen von individuellen Regelungen eine unmittelbare\nDienstaufnahme dort zu.\n\nZu 3:\n\nDie Bezirksregierung Weser-Ems wird die Dienststelle des Polizeikommissariats-BAB als\nEinheit nicht „zerschlagen“. Nach dem o. a. Ergebnis der Organisations- und Unterbrin-\ngungsuntersuchung soll die Dienststelle mit Ausnahme des Kriminalermittlungsdienstes jetzt\nim landeseigenen Dienstgebäude an der Augustenburger Straße untergebracht werden. Für\ndie 4 Beamten des Kriminalermittlungsdienstes werden jeweils 2 Arbeitsplätze in den Poli-\nzeiautobahnwachen in Bramsche und Bissendorf eingerichtet.\n\nDie im Dienstgebäude am Kollegenwall verfügbaren Räume werden künftig durch die\nSchulabteilung der Bezirksregierung Weser-Ems genutzt.\nZu 4:\n\nDie Polizeistation Osnabrück-Hellern ist in einem Mietobjekt mit einer Mietfläche von 35\nqm bedarfsgerecht untergebracht. Die Verlegung dieser Polizeistation in das z. Z. noch vom\nPolizeikommissariat-BAB genutzte landeseigene Gebäude wäre völlig unwictschaftlich und\nmit $ 7 LHO nicht vereinbar. Das Grundstück soll deshalb aus der Verwaltung der Landes-\npolizei an die Allgemeine Finanzverwaltung zurückgegeben werden.\n\nGlogowski\n\n(Ausgegeben am 18. 3. 1997)",
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