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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/4144\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 10/3913 —\n\nBetr.: Verlegung des Terroristen Knut Folkerts in die MHH\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Beckmann (CDU) vom 21. 2. 1985\n\nZehn Tage lang war der verurteilte Buback-Mörder Knut Folkerts auf der Intensivstation\nder Medizinischen Hochschule Hannover untergebracht. Über tausend Beamte des\nBundesgrenzschutzes und der Niedersächsischen Polizei mußten aufgeboten werden,\num die MHH zu sichern. Der normale Tagesablauf der MHH wurde empfindlich ge-\nstört. Zu Lasten der Allgemeinheit entstanden beträchtliche Kosten.\n\nIch frage die Landesregierung:\n1. War dieser große Aufwand wegen eines einzigen Terroristen unbedingt erforderlich?\n\n2. Bestand Anlaß zu der Annahme, daß aus dem terroristischen Umfeld mit Befrei-\nungsaktionen zu rechnen war?\n\n3, Wer kommt für die Kosten der Verlegung des Terroristen auf?\n\n4. Hält die Landesregierung es für möglich, bei künftigen Hungerstreikaktionen in den\nHaftanstalten Terroristen in sog. Intensivstations-Containern zu behandeln? Wenn\nnein, welche anderen Möglichkeiten zieht sie dann in Erwägung?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister der Justiz Hannover, den 3. 4. 1985\n— 4434 1 — 404. 348 —\n\nZul.\n\nIn der Vergangenheit ist es bereits mehrfach zu geglückten Befreiungsaktionen von Ter-\ntoristen gekommen. Darüber hinaus wurden während des Hungetstreiks vermehtt fest-\ngestellt:\n\n— Bombenanschläge\n— Sympathiekundgebungen und -erklärungen\n\n— terroristische Aktivitäten zur Unterstützung der Hungerstreikenden (Ermordung Dr.\nZimmermann)\n\n— Demonstrationen.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/4144\n\n \n\nDiese Umstände erforderten einen derartigen Polizeieinsatz, um nicht nur den Schutz\nund die Bewachung des Knut Folkerts sicherstellen zu können, sondern auch in erster\nLinie von den anderen Patienten, Besuchern und Bediensteten der MHH Gefahren ab-\nzuwehren.\n\nDabei mußte berücksichtigt werden, daß es sich bei der MHH um einen sehr weitläufi-\ngen Komplex handelt, der zahlreiche Zugangsmöglichkeiten aufweist. Die Folgen eines\nAnschlages oder Befreiungsversuches wären in jedem Fall unübersehbar gewesen.\n\nDer hohe Kräfteansatz resultierte im übrigen daraus, daß die Beamten im Schichtdienst\neingesetzt werden mußten.\n\nZu 2.\n\nDie Befreiung „gefangener Genossen“ ist nach wie vor ein Ziel der Strategie der RAF.\nIn diesem Fall gab es konkrete Hinweise dafür, daß ein Kommando „Knut Folkerts“ ei-\nnen Befreiungsversuch unternehmen wollte.\n\nZu 3.\n\nDie Kosten hat nach Auffassung der Landesregierung der Bund zu tragen. Dies ergibt\nsich aus der Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Kostenausgleich in\nStaatsschutz-Strafsachen, veröffentlicht durch AV vom 15. 6. 1977 (Nds. Rpfl. S. 160),\nin der Fassung der AV vom 17. 7. 1984 (Nds. Rpfl. S. 180).\n\nZu 4.\n\nNein, mit folgender Maßgabe: Der Einsatz sogenannter Intensivstations-Container\nbzw. eines Klinomobils ist eingehend geprüft worden, als sich die Notwendigkeit von\nIntensivmaßnahmen abzeichnete. Von kompetenter Seite wurde der Einsatz dieser Ein-\nrichtungen für nicht vertretbar gehalten.\n\nEs wird deshalb geprüft werden, ob durch bauliche Maßnahmen die erforderlichen Ein-\nrichtungen in einer Justizvollzugsanstalt geschaffen werden können.\n\nIn Vertretung\nRehwinkel\n\n2 (Ausgegeben am 22. 4. 1985)",
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