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            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3213\n\n \n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\nder Abg. Frau Litfin (GRÜNE), eingegangen am 6. 6. 1997\n\nBetr.: Förderung des Jugendwohnens im Land Niedersachsen\n\nBis 1996 erhielten Jugendwohnheime freier Träger in Niedersachsen aus dem Haushalt des\nKultusministeriums eine Personalkostenförderung. Im Jahre 1997 ist diese Förderung aus-\ngelaufen.\n\nBetroffen ist hiervon unter anderem das Haus Eilentiede in Hannover. In diesem Haus\nwohnen zur Zeit 46 Mädchen und junge Frauen im Alter von 16 bis 26 Jahren. 16 der Be-\nwohnerinnen sind minderjähtrig. Alle Bewohnerinnen haben an ihrem Heimatort keinen\nAusbildungsplatz gefunden und haben den Ausbildungsplatz in Hannover nur erhalten, weil\nes ihnen gelungen ist, im Haus Eilenriede ein Zimmer zu bezichen. Die jungen Frauen gehö-\nren ausnahmslos zu dem in $ 13 SGB VIII charaktetisierten Personenkreis der benachteilig-\nten jungen Menschen.\n\nGerade in Anbetracht des hohen Ausbildungsplatzmangels wird von den Jugendlichen zur\nZeit eine hohe Mobilität verlangt, wenn in der Nähe ihres Heimatortes keine geeigneten\nAusbildungsplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Ausbildungsplätze an anderen\nOrten können sie jedoch nur bekommen, wenn sie dort einen Wohnsitz nachweisen können.\n\nNach Auffassung des Landesrechnungshofes gehört das Jugendwohnen in den Aufgabenbe-\nreich der kommunalen Jugendämter. Weil das Haus Eilenriede jedoch niedersachsenweit und\ndarüber hinaus aus Sachsen-Anhalt belegt wird, ist auch das Jugendamt der Stadt Hannover\nfür die Kostenübernahme nicht zuständig. Der Träger dieses Hauses kann die Kosten alleine\nnicht tragen.\n\nIch frage die Landesregierung:\n1. Wie viele Jugendwohnheime mit überregionaler Belegung gibt es in Niedersachsen?\n\n2. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene wohnen insgesamt in diesen Jugendwohn-\nheimen?\n\n3. Welche Bedeutung haben nach Auffassung der Landesregierung diese Jugendwohnheime\nin der gegenwärtigen Situation, um Jugendlichen außerhalb ihres Heimatortes die An-\nnahme eines Ausbildungsplatzes zu ermöglichen?\n\n4. Welche Möglichkeiten sieht die Landestegierung, diesen Jugendwohnheimen eine austei-\nchende Finanzierung zu sichern?\n\n5. In welchem Umfang werden die Jugendwohnheime in anderen Bundesländern durch die\ndortigen Landesregierungen gefördert?\n\n6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, daß auch für Niedersachsen ein neues Landes-\nFörderungsprogramm aufgelegt werden sollte?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 11. 6. 1997 — 1I/721 — 894)",
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