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            "content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5894\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5659 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Gansäuer (CDU) - Drs 12/5659\n\nBetr.: Ortsumgehung B 443 Gestorf\n\nAuf Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die B443 - OrtsumgehungGestorf-—\nin den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen worden.\n\nMit Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplanes durch den Bundestag besteht für die\nB 443 — Ortsumgehung Gestorf — ein uneingeschränkter Planungsauftrag, d.h. Linien-\nfestlegung, Detailplanung, Planfeststellung und Bauvorbereitung können weitergeführt\nbzw. alsbald eingeleitet werden.\n\nDas Land Niedersachsen hat im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes die Planungsho-\nheit. Die Landesregierung ist verantwortlich für den zügigen Abschluß der Planungsmaß-\nnahmen.\n\nWenn die Planungen nicht zügig eingeleitet und abgeschlossen werden, kann nicht gebaut\nwerden.\n\nNach vorliegenden Informationen sieht sich die Landesregierung nicht in der Lage, kurz-\nfristig die Planungen für die Ortsumgehung Gestorf einzuleiten. Damit gefährdet sie die\n' zügige Herstellung der Planungs- und Baureife.\n\nDer Bau der Ortsumgehung Gestorf ist dringend geboten und wird von der Bevölkerung\ngefordert. Das Verkehrsaufkommen hat sich nach neuesten Verkehrszählungen verdop-\npelt. Die Lärm- und Abgasbelastungen sind für die Anwohner nicht mehr hinnehmbar.\nDie weitere Hinauszögerung des Baues der Ortsumgehung Gestorf führt zu einer weite-\nren starken Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Es entstehen nicht mehr verant-\nwortbare Verkehrsgefährdungen, vor allem für Kinder und ältere Menschen.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Wie beurteilt sie das anwachsende Verkehrsaufkommen auf der B 443 in Gestorf, sei-\nne Auswirkungen auf die Anwohner und die davon ausgehenden Verkehrsbelastun-\ngen?\n\n2. In welcher Höhe muß das Land Planungsmittel für die Ortsumgehung Gestorf zur\nVerfügung stellen?\n\n3. Aus welchen Gründen sieht sich die Landesregierung nicht in der Lage, kurzfristig die\nnotwendigen Planungen einzuleiten?\n\n4. Bis wann will sie die Planungen für die Ortsumgehung Gestorf verbindlich einleiten?",
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