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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6066\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5531 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Kethorn (CDU) — Drs 12/5531\n\nBetr.: Kürzung der GVFG-Mittel für kommunalen Straßenbau — dramatische Ver-\nzögerung wichtiger Vorhaben in der Grafschaft\n\nDer Bund hat seine Gemeindeverkehrsfinanzierungsgeseiz-Mittel (GVFG-Mittel) an\ndas Land Niedersachsen in den letzten Jahren in erheblichem Umfang aufgestockt. 1991\nwaten es 217 Mio. DM, 1992 wurden 348 Mio. DM überwiesen und 1993 erhöhte sich\nder Gesamtbetrag auf rund 420 Mio. DM. Dennoch kürzt das Land die Mittel für den\nkommunalen Straßenbau zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) von\n210 Mio. DM in 1992 auf 139 Mio. DM in 1993. In der mittelfristigen Finanzplanung\nist eine weitere Kürzung vorgesehen: 1994 = 135 Mio. DM; 1995 = 133 Mio. DM;\n1996 = 65 Mio. DM.\n\nDiese dramatischen Kürzungen der Mittel für den kommunalen Straßenbau (Mittelab-\nfluß vom ländlichen Raum in die Ballungszentren), obwohl der Bund die Mittel in er-\nheblichem Umfang erhöht hat, haben weitreichende negative Konsequenzen für viele\nwichtige Vorhaben in der Grafschaft Bentheim. Der Landkreis hat 10 Vorhaben zur För-\nderung nach den GVFG mit einem Gesamtvolumen von 10,84 Mio. DM gemeldet, die\nzur Zeit „auf Eis liegen“. Die Fertigstellung des Radweges an der K 10 in Bad Bentheim\n(950000 DM) und des Radweges an der K 4 von Alte Piccardie nach Georgsdorf\n(450000 DM) ist durch die unverständliche Kürzung in diesem Jahr verhindert worden,\nobwohl die Bezirksregierung im Jahresbauprogramm 1992 diese Baumaßnahmen einge-\nplant hatte.\n\nDa nach den GVFG-Finanzierungstichtlinien für diese Baumaßnahmen ein 75 %iger\nZuschuß gewährt werden kann, werden durch die Verlagerung der Mittel vom ländlı-\nchen Raum in die Ballungszentren nicht nur die Realisierung dieser für diese Region\nwichtigen Vorhaben verzögert, sondern auch dem Landkreis und den hiesigen Bauun-\nternehmen Mittel in Höhe von 8,13 Mio. DM zunächst vorenthalten.\n\nDarüber hinaus haben die kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Grafschaft Bent-\nheim mehrere Vorhaben zur Förderung nach dem GVFG gemeldet.\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Beabsichtigt sie kurzfristig ihre GVFG-Politik gegen den ländlichen Raum zu kortt-\n\n. gleren?\n\n2. Wenn ja, wie wird sie kurz- und mittelfristig die Aufteilung der vom Bund zugewie-\nsenen GVFG-Mittel auf kommunalen Straßenbau/ÖPNV verändern?\n\nWenn nein, welche Gründe sprechen für die Vernachlässigung des ländlichen\nRaumes?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6066\n\n \n\n3. Werden auch in Zukunft für alle Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus, des\nRadwegebaus und des ÖPNV-Ausbaus GVFG-Zuschüsse in Höhe von 75% ge-\nwährt? Wenn nein, wie will die Landesregierung die Zuschußsätze für den kommu-\nnalen Straßenbau, den Radwegebau und den ÖPNV verändern?\n\n4. Wann kann mit Verwirklichung der Vorhaben (Radweg an der K 10 in Bad Bent-\nheim und Radweg an der K 4 in Alte Piccardie/Geotgsdorf) gerechnet werden, für\ndie der Landkreis einen Dringlichkeitsantrag gestellt hat?\n\n5. Wann wird sie die Mittel für die vom Landkreis Grafschaft Bentheim angemeldeten\nVorhaben — aufgeschlüsselt nach Höhe und Zeitpunkt der jeweiligen Maß-\nnahme — zur Verfügung stellen?\n\n6. Wieviel Vorhaben nach GVFG und in welcher Höhe haben die in der Grafschaft\nkreisangehörigen Kommunen angemeldet?\n\n7. Wann wird sie die Mittel für die von den kreisangehörigen Kommunen angemelde-\nten Vorhaben — aufgeschlüsselt nach Höhe und Zeitpunkt der jeweiligen Maßnah-\nme — zur Verfügung stellen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\n7\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 4. 2. 1994\nfür Wirtschaft, Technologie und Verkehr\n— 17 — 57.00 —\n\nDie durch den Bund für die Jahre 1993 und 1994 vorgenommenen Mittelkürzungen\nund die Notwendigkeit, eine Reihe von Sondermaßnahmen (u.a. Kreuzungsmaßnah-\nmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit) ohne zusätzliche Mittel finanzieren zu\nmüssen, haben zur Folge, daß in 1993 und in den folgenden Jahren die für den kom-\nmunalen Straßenbau zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel fast ausschließlich\nbenötigt werden, um laufende Maßnahmen zu Ende zu finanzieren und die oben ge-\nnannten Sondermaßnahmen mit Zuwendungen zu bedienen. Außerhalb dieser Maß-\nnahmen können nur noch Vorhaben gefördert werden, die unaufschiebbar sind.\n\nZu den angesprochenen Radwegmaßnahmen im Zuge der K10 und K4 ist zu bemer-\nken, daß beide Vorhaben bereits im Jahresbauprogramm 1992 enthalten waren. Weil\naber die planungsrechtliche Sicherung (Planfeststellung) als Voraussetzung für die Er-\nteilung von Zuwendungsbescheiden nicht gegeben war, konnte mit dem Bau nicht be-\ngonnen werden. Nach Aussagen der Bewilligungsbehörde liegen die Voraussetzungen\nauch zum gegenwärtigen Zeitpunkt immer noch nicht vor.\n\nDies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:\n\nZu ti:\n\nDie Landesregierung betreibt keine GVFG-Politik gegen den ländlichen Raum. Von\nden in 1994 zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 413 Mio. DM fließen\n282 Mio. DM in die sogenannte Fläche und 131 Mio. DM in die Region Hannover. In\n1995 entfallen von 45} Mio. DM 290 Mio. DM auf die Fläche.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6066\n\n \n\nZu 2:\n\nDie Landesregierung räumt den Vorhaben des ÖPNV Vorrang vor den Vorhaben des\nkommunalen Straßenbaues ein. Dabei wird die Fläche jedoch nicht vernachlässigt (siehe\nAntwort zu 1).\n\nZu 3:\nGVFG-Zuwendungen können bis zu einer Höchstquote von 75 % gewährt werden. An-\ngesichts der Finanzierungsengpässe wird im kommunalen Straßenbau künftig eine För-\n\nderquote von 60 % zugrunde gelegt. Über höhere Quoten wird in jedem Einzelfall auf\nder Grundlage eines zu begründenden Antrags entschieden.\n\nZu 4:\n\nKurz- oder mittelfristig kann eine Förderung nicht erfolgen.\n\nZu 5:\n\nWie in den Vorbemerkungen dargelegt, können neue Vorhaben ohne besondere Ab-\nhängigkeiten von Dritten vorerst nicht gefördert werden.\n\nZu 6:\n\nDie kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben 13 Vorhaben mit einem Zuwen-\ndungsvolumen von.rd. 14 Mio. DM (bei 60%) angemeldet.\n\nZu 7:\n\nEs gelten die Ausführungen zur Frage 5.\n\nDr. Fischer\n\n(Ausgegeben am 16. 2. 1994) 3",
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