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"content": "Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/3121 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Uwe Schwarz (SPD), eingegangen am 26.07.2006 Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes Die Landesregierung hat in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass mit der Einfüh- rung des Fallpauschalen-Entgeltsystems ab dem Jahr 2007 die Neufassung des Niedersächsi- schen Krankenhausgesetzes notwendig ist, zuletzt in der Drucksache 15/1314 vom 21.09.2004. In diesem Zusammenhang hat sie mit ihrem „Konzept für die künftige Krankenhausstruktur in Nieder- sachsen“ vom 08.12.2003 darauf hingewiesen, dass sie die notwendigen Veränderungen der Leis- tungsstrukturen der niedersächsischen Krankenhäuser in den nächsten Jahren stetig anpassen muss. Dazu gehört die Umsetzung der so genannten Gelben Liste und Blauen Liste und die Um- stellung der auf Betten bezogenen Förderpauschale auf eine leistungsorientierte Förderpauschale. Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung: 1. Wann ist mit der bereits 2004 angekündigten Änderung des Niedersächsischen Kranken- hausgesetzes zu rechnen? 2. Welche Inhalte bzw. Änderungen werden mit dem Gesetzentwurf angestrebt? 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung im Niedersächsischen Krankenhausgesetz zur Verbesserung des Patientenschutzes (z. B. Patientenschutzbeauftragte, Krankenhausso- zialdienste usw.)? 4. Wie weit ist die von der früheren Sozialministerin von der Leyen mehrfach angekündigte Um- stellung der Bettenpauschale auf eine leistungsorientierte Pauschale für die Krankenhäuser vorangeschritten? 5. Nach welchen Kriterien soll die zukünftige Förderpauschale ausgerichtet werden? 6. Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Umstellung der Förderpauschale für den Lan- deshaushalt? 7. Wie stellt sich der Sachstand im Einzelnen für die von der Landesregierung angestrebten Strukturveränderungen in der Gelben Liste und den darin aufgeführten Maßnahmen zum jet- zigen Zeitpunkt dar? 8. Wie stellt sich der Sachstand im Einzelnen für die von der Landesregierung angestrebten Strukturveränderungen in der Blauen Liste und den darin aufgeführten Maßnahmen zum jet- zigen Zeitpunkt dar? (An die Staatskanzlei übersandt am 02.08.2006 - II/721 - 568) 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3121 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 25.08.2006 für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - 01.21 - 01 425/01 (568) - In diesem Jahr befinden sich die Krankenhäuser in der zweiten Stufe der Konvergenzphase im Rahmen der Einführung der Diagnosis Related Groups (DRGs). Die Konvergenzphase wird im Jahr 2009 auslaufen. Über die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der Krankenhausplanung und -investitionsförderung nach 2009 wird derzeit auf Bundesebene diskutiert. Hierbei geht es um grundlegende Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung des Krankenhauswesens, insbeson- dere um die Fragen, inwieweit wettbewerbliche Elemente im Krankenhausmarkt eingeführt werden sollen, ob die derzeitige duale Finanzierung durch eine monistische Finanzierung abgelöst werden soll und welche Planungskompetenzen zukünftig die Bundesländer haben werden. Aufgrund der weit reichenden Folgen bei der Ausgestaltung der zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf die Krankenhausversorgung und auf die Aufgaben und Kompetenzen der Bundesländer bei der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung wird sich im Frühjahr 2007 eine Sonder-GMK mit diesen Fragestellungen auseinandersetzen. Die Vorbereitung dieser Sonder-GMK findet derzeit länderübergreifend auf Amtschefebene statt. Eine bundesgesetzliche Regelung wird nach derzeiti- gen Stand Ende 2007 erwartet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Aufgrund der derzeitigen Unsicherheit über die auf Bundebene festzulegenden krankenhausrechtli- chen Rahmenbedingungen nach Ablauf der Konvergenzphase und deren Auswirkungen auf die Länderkompetenzen ist aktuell eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zum Bundesge- setz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflege- sätze (Nds. KHG) nicht sinnvoll. Die Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes wird jedoch zeitnah nach dem Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Vorschriften zum Krankenhausrecht nach Ablauf der Konvergenzphase erfolgen. Zu 2: Die Inhalte und Änderungen des Gesetzentwurfes können abschließend erst nach Klarheit über die zukünftigen krankenhausrechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene benannt werden. Zu 3: Die Landesregierung hat hinsichtlich der Themenfelder Patientenfürsprecher und Sozialdienst zu- letzt aus Anlass von Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen (Drs. 15/957) sowie der Frak- tion der SPD (Drs. 15/1043) Stellung genommen. Seinerzeit sind auch Umfragen unter den Kran- kenhäusern in Niedersachsen durchgeführt worden. Daraus hat sich für die Landesregierung kein Handlungsbedarf ergeben. Zu 4 bis 6: Die Umstellung der Bettenpauschale auf eine leistungsorientierte Pauschale war und ist Gegen- stand intensiver Auswertungen im Sozialministerium und in Gesprächen mit den Partnern der Selbstverwaltung. Mehrere Rechenmodelle, die im Sozialministerium durchgeführt wurden, zeigen allerdings, dass eine Neuregelung der Pauschalförderung zu erheblichen Verteilungswirkungen führen würde. Eine ausschließlich leistungsorientierte Verteilung der Pauschalfördermittel, die auf die Daten des Datensatzes des Instituts für Entgeltkalkulation (Fallzahl, DRGs, Behandlungsschwe- regrad, Bettenzahl etc.) zurückgreift, würde nach derzeitigen Stand insbesondere die großen Kran- kenhäuser überproportional finanziell belasten. Der Grund hierfür ist in dem noch nicht ausgereiften DRG-Katalog zu sehen, der insbesondere aufwändige Leistungen noch nicht adäquat abbildet. Vor 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3121 diesem Hintergrund und in Anbetracht der erheblichen finanziellen Belastungen der Krankenhäuser durch die geplante Gesundheitsreform (Budgetabzug i. H. v. 2,5 %) und der in diesem Kontext der- zeit noch nicht absehbaren weiteren Folgen ist eine kurzfristige Neuregelung der Pauschalförde- rung nicht sinnvoll. Zu 7 und 8: Die Verabschiedung der Investitionsprogramme der letzten Jahre hat gezeigt, dass die in dem Kon- zept für die zukünftige Krankenhausstruktur in Niedersachsen genannten Vorschläge für die Aus- wahl von Investitionsmaßnahmen zu sinnvollen Strukturveränderungen in der niedersächsischen Krankenhauslandschaft geführt haben bzw. in absehbarer Zeit führen werden. Dabei umfasst die Gelbe Liste grundsätzlich für die Zukunft als notwendig erachtete Strukturveränderungen und die Blaue Liste diejenigen Strukturmaßnahmen, die bereits in der Vergangenheit in Investitionspro- gramme des Landes Niedersachsen aufgenommen wurden und die sich derzeit in der baulichen Realisierung befinden. Mechthild Ross-Luttmann (Ausgegeben am 05.09.2006) 3",
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