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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3184\n\nen\n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndes Abg. Rolfes (CDU), eingegangen am 6. 5. 1997\n\nBetr.: „Universale Kirche“ und Antisemitismus auch in Niedersachsen?\n\nDie „Universale Kirche e. V.“ ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Böblingen unter der\nNr. 1085 eingetragen, in Deutschland vertreten durch Frau Monika Zell aus Herrenberg-\nHaslach.\n\nDie „Universale Kirche“ nennt sich auch „Bruderschaft der Menschheit“ und wird als Sekte\neingestuft. Sie fällt insbesondere durch extrem antisemitische Thesen auf.\n\nDie Jüdische Kultusgemeinde in Münster hat gegen die „Universale Kirche“ bei der Staats-\nanwaltschaft Münster Strafanzeige nach $ 131 StGB gestellt. Der Zentralrat der Juden in\nDeutschland hat sich ebenfalls mit dieser Strafanzeige beschäftigt.\n\nDer ehemalige Geschäftsführer der „Universalen Kirche“ in Europa, Einst-Reimer Peters,\nist vom Schweizer Obergericht des Kantons Appenzell-Ausserrhoden wegen Verstoßes\ngegen die Antirassismus-Strafnorm zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten und einer\nGeldbuße von 5000 Franken verurteilt worden. Gegen Hans-Ulrich Hertel, den Europaprä-\nsidenten der UK-Nebenorganisation „Weltfundament für Natur-Wissenschaft“, gibt es eben-\nfalls eine schweizerische Anklageschrift. Der Oberbürgermeister der Stadt Lindau hat aus\ndiesem Grund einen bestehenden Mietvertrag mit dem „Welt-Fundament für Naturwissen-\nschaft“ vom 10. bis 12. 10. 1997 für die Inselhalle der Stadt Lindau fristlos gekündigt.\n\nIn der Schweizer Gemeinde Brienz ist das Gemeinderatsmitglied Greiner aus dem Ge-\nmeinderat ausgeschlossen worden. Bei der Anhörung des Herten Gteiner im Gemeinderat\nder Gemeinde Brienz wurde er mit folgenden Aussagen der „Universalen Kirche“ konfton-\n\n— „Es sollen jene beleidigt werden, die der jüdischen Überzeugung angehören.“\n— „Den Juden ist ein Beleidigungsmechanismus eingepflanzt worden.“\n\n— „Der durchschnittliche Jude verbringt den größten Teil seines Lebens damit, nach beleidi-\ngenden Situationen zu suchen (für die Selbstgerechtigkeit).“\n\n— „Ein typischer Jude verdreht die Wahrheit.“\n— „Baron Rothschild habe Adolf Hitlers fehlgeschlagenes arisches Reich finanziert.“\n— „Die leidenschaftlichen Zionisten versuchen, die christliche Welt zu zerstören.“\n\n— „Die jüdische Gemeinde habe 1917 Lenin unterstützt.“ (Alle Punkte aus dem geheimen\nAvatar 1. 7. 1995)\n\n— „Die Juden sind ein Krebs im Körper der Menschheit.“ (Rundschreiben an die Mitglieder\nvom 9. 1. 1994)",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3184\n\n— „Der große Her schrieb 1991, daß Istael der Sitz des Antichristen ist.“ (Rundschreiben an\ndie Mitglieder vom 9. 1. 1994)\n\n— „Wir leben in einer Welt, in der die Protokolle von Zion im Geheimen alles, was Du und\nich für gut halten und ganz und wahr, an sich reißen und pervertieren. Wir leben in einer\nantichzistlichen Welt, in der der arrogante Jude und die arrogante Jüdin der alten Tage\nimmer noch sich selbst als einer von Gottes einer und einziger „auserwählten Rasse“ be-\ntrachtet.“ (Dankesbrief für Spenden, 22. 9. 1994)\n\n— „Wir warnen euch, daß von euch wie nie zuvor verlangt wird, zum Wort zu stehen, anson-\nsten\n\na) ihr von der Meister-Schriftrolle gestrichen werdet,\n\nb) keine Berechtigung für eine Konferenzteilnahme besteht.“ (Das innere Licht, Band XIV\nvom 7.12.1994)\n\nQuelle: Mir vorliegende Kopie eines Schreibens der Gemeinde Brienz (Schweiz) an Herm\n\nGemeinderat Greiner.\n\nUnter der Überschrift „Antisemitismus als Glaubenskonzept“ berichten die „Westfälischen\nNachrichten“ über die Aktivitäten der Sekte im Sauerland und Münsterland. Aktivitäten\ndieser Sekte soll es sowohl in Münster als auch in Osnabrück gegeben haben.\n\nIch frage die Landesregierung:\n1. Ist der Landesregierung der Verein „Universale Kirche“ oder „Bruderschaft der\nMenschheit“ oder „Weltfundament für Naturwissenschaft“ bekannt?\n\n2. Gibt es in Niedersachsen Aktivitäten der unter 1, genannten Organisationen?\n\n3. Wenn die Frage 2 positiv beantwortet wird, wo befinden sich dann die Stützpunkte oder\nAktivitäten der Sekte in Niedersachsen?\n\n4. Wie beurteilt die Landesregierung die strafrechtliche Relevanz der in der Einleitung ge-\nnannten Aussagen, und würde sie Strafanzeige erstatten, wenn solche Aussagen in Nie-\ndersachsen verteilt und gegenüber den Mitgliedern dieser „Universalen Kirche“ vertreten\nwerden?\n\n5. Wie beurteilt sie unter verfassungsmäßigen Gesichtspunkten eine solche Organisation?\n\n6. Ist die Gemeinnützigkeit einer dieser Organisationen in Niedersachsen anerkannt?\n\n7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, eine Ausbreitung solcher Organisatio-\nnen in Niedersachsen zu verhindem?\n\n8. Ist sie bereit, sich auf den zuständigen Länderministerkonferenzen oder über den Bun-\ndesrat für ein Verbot einer solchen Sekte einzusetzen?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 16. 5.1997 — 11/722 — 834)\n\nAntwort der Laudesregierung\n\nNiedersächsisches Frauenministerium Hannover, den 30. 7. 1997\n- 23.1 - 51672/1 - 18/3 —\n\nDie „Universale Kirche e. V.“ tritt unter verschiedenen Bezeichnungen auf. Sie nennt sich in\nihren Selbstdarstellungen auch „Bruderschaft der Menschheit“, „Weltfundament für Natur-\nwissenschaft“ oder „Fundament für Höheres Geistiges Lemmen“. Die angesprochene Grup-",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3184\n\n0\n\npierung wird in der veröffentlichten Literatur den okkulten Weltdeutungssystemen zugeord-\nnet.\n\nZul:\n\nAktivitäten des Vereins „Universale Kirche“ in Niedersachsen sind der Landesregierung\nnicht bekannt.\n\nZu 2:\n\nNein.\nZu 3:\nEntfällt.\n\nZu 4:\n\nAktivitäten des Vereins „Universale Kirche“ oder „Bruderschaft der Menschheit“ oder\n„Welt-Fundament für Naturwissenschaft“ in Osnabrück sind der Staatsanwaltschaft Osna-\nbrück nicht bekanntgeworden. Die Landesregierung sieht daher keine Veranlassung, zu der .\nhypothetischen Frage Stellung zu nehmen, wie zu verfahren wäre, wenn die in der Anfrage\nwiedergegebenen Aussagen in Niedersachsen verteilt und gegenüber den Mitgliedern der\n„Universalen Kirche“ vertreten würden. Sie weist jedoch allgemein darauf hin, daß die\nStaatsanwaltschaften gem. $ 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung verpflichtet sind, wegen aller\nverfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür\n\nvorliegen.\n\nZu 5:\n\nDie Landesregierung sieht keine Veranlassung, zu der Frage Stellung zu nehmen, zumal in\nNiedersachsen keine Aktivitäten des o.g, Vereins feststellbar sind.\n\nZu 6:\n\nDie Tatsache, ob eine Körperschaft wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder\nkirchlicher Zwecke steuerbegünstigt ist oder nicht, unterliegt dem Steuergeheimnis, $ 30\nAbgabenordnung. Die Landesregierung kann deshalb hierzu nicht Stellung nehmen. Die\nVerletzung des Steuergeheimnisses ist nach $ 355 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe\nbis zu zwei Jahren bedroht.\n\nZu 7 und 8:\n\nSiehe Ausführungen zu 5.\n\nBührmann\n\n(Ausgegeben am 18. 8. 1997) 3",
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