HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219910/?format=api",
"id": 219910,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/219910-angespannte-personalsituation-in-den-ameos-kliniken-osnabruck-hildesheim-und-alfeld/",
"title": "Angespannte Personalsituation in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld?",
"slug": "angespannte-personalsituation-in-den-ameos-kliniken-osnabruck-hildesheim-und-alfeld",
"description": "",
"published_at": "2013-02-06T00:00:00+01:00",
"num_pages": 6,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/db/f1/d6/dbf1d694998240e1b8bfa248ee2c8e68/249345069fbb5761a83f5113d48d17c6d783f580.pdf",
"file_size": 57095,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/db/f1/d6/dbf1d694998240e1b8bfa248ee2c8e68/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/db/f1/d6/dbf1d694998240e1b8bfa248ee2c8e68/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_7500/5501-6000/16-5607.pdf",
"title": "Drucksachen allgemein",
"author": "uebersohn",
"_tables": [],
"creator": "Acrobat PDFMaker 8.0 für Word",
"subject": null,
"producer": "Acrobat Distiller 8.0.0 (Windows)",
"publisher": "Landtag Niedersachsen",
"reference": "16/5607",
"foreign_id": "ni-16/5607",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/"
},
"uid": "dbf1d694-9982-40e1-b8bf-a248ee2c8e68",
"data": {
"category": null,
"publisher": "ni",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "16"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=219910",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 20:42:27.833732+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219910/?format=api",
"number": 1,
"content": "Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/5607 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Jutta Rübke, Markus Brinkmann, Stefan Klein, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD), eingegangen am 22.11.2012 Angespannte Personalsituation in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld? Vermehrt kam es in den vergangenen Wochen und Monaten zu Hinweisen und Beschwerden über eine sehr angespannte Personalsituation in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Al- feld. 2010 war die Öffentlichkeit aufmerksam geworden, als die HAZ am 21. August 2010 unter der Überschrift „Lohndumping: AMEOS in der Kritik“ über die Situation im AMEOS-Klinikum Hildesheim berichtete. Unklar ist, inwieweit diese Hinweise begründet sind und welche Maßnahmen das Land im Rahmen seiner Aufsichtspflichten ergriffen hat bzw. ergreifen wird, damit solche Defizite, die auch die Behandlungsqualität für Patientinnen und Patienten beeinträchtigen könnten, beseitigt werden. Angesichts dessen fragen wir die Landesregierung: 1. Wurden die Investitionsverpflichtungen in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld aus den Kaufverträgen erfüllt, und in welche Maßnahmen ist investiert worden? Sind diese Investitionen bereits abgerechnet worden, wenn nein, wann erfolgt die Abrechnung? 2. Sind in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld die nach der Personalverord- nung Psychiatrie erforderlichen Personalzahlen erreicht, und wie bildet sich das in den einzel- nen Berufsgruppen ab (Anteile PVPsych im Pflege- und Erziehungsdienst, Sozialdienst, ärztli- cher Dienst, etc.)? 3. Welche Bemessungsgrundlage wird zur Ermittlung der „PVPsych-Zahlen“ zugrunde gelegt (Stichtage) und zur Anwendung gebracht? 4. Wie hoch ist der Anteil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in den jeweiligen Be- rufsgruppen (z. B. Pflege- und Erziehungsdienst, Sozialdienst, ärztlicher Dienst, Verwaltung etc.) in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld? 5. Wie hoch ist in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld der Anteil der befristet beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den jeweiligen Berufsgruppen? 6. Wie hoch ist in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld der Anteil der in Teil- zeit beschäftigten Frauen und der in Teilzeit beschäftigten Männer? 7. In welchem Umfang werden in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld Aus- hilfskräfte (z. B. Studierende) und „FSJler/innen“ beschäftigt und mit welchen Tätigkeiten sind sie betraut? Ist bei den einzelnen Personen die erforderliche Qualifikation für die Tätigkeit vor- handen? 8. Wie hoch ist in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld der Krankenstand, aufgeteilt nach den jeweiligen Berufsgruppen? 9. In welchem Umfang werden in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld Kran- kenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschüler beschäftigt, und wo sind diese angestellt? 10. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer für Krankenpflegeberufe sind in den AMEOS-Kliniken Os- nabrück, Hildesheim und Alfeld tatsächlich für die Auszubildenden und wie viele für die Wei- terbildung bzw. Fortbildung (unterteilt nach Haupt- und Nebenamtlichen) eingestellt? 1",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/db/f1/d6/dbf1d694998240e1b8bfa248ee2c8e68/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219910/?format=api",
"number": 2,
"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5607 11. In welchem Umfang werden in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld Lehre- rinnen und Lehrer für Krankenpflege als Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer be- schäftigt (drei Jahre Kursbegleitung)? 12. Gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Arbeitsvertrag ohne einen festen Standort mit AMEOS oder einer Servicefirma von AMEOS haben und somit innerhalb des Konzerns eingesetzt werden können, wo es erforderlich ist? Wo werden diese Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter bei der Personalbemessung geführt? 13. Wofür werden die von den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld erzielten Über- schüsse verwendet? 14. Wie hat sich die Auslastung der AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld (Bele- gungsstatistik) entwickelt? 15. Welche Auswirkungen hat die Personalsituation in den AMEOS-Kliniken Osnabrück, Hildes- heim und Alfeld auf das notwendige Behandlungsangebot für die Patientinnen und Patienten? 16. Inwieweit steht das Vorgehen der AMEOS-Kliniken in Osnabrück und Hildesheim im Einklang mit den Regelungen des Überleitungstarifvertrages zwischen dem Land und der Erwerberin? 17. Wie kontrolliert das Land im Rahmen seiner Aufsichtspflichten (Fach- und Rechtsaufsicht) die Einhaltung der vertraglichen, tarifrechtlichen und rechtlichen Regelungen in den AMEOS-Klini- ken Osnabrück, Hildesheim und Alfeld? (An die Staatskanzlei übersandt am 28.11.2012 - II/72 - 1544) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 06.02.2013 für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - 406.2 - Die Fach- und Rechtsaufsicht des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) gegenüber den psychiatrischen Kliniken ist in § 15 a des Nieder- sächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ge- regelt. Sie besteht nur gegenüber Einrichtungen, die hinsichtlich der Durchführung von Unterbrin- gungen beliehen worden sind, und gegenüber Landeseinrichtungen, denen diese Aufgabe übertra- gen worden ist. Beide Voraussetzungen liegen im Gegensatz zu den AMEOS Kliniken in Osnabrück und Hildes- heim für das AMEOS Klinikum Alfeld nicht vor, da es derzeit weder die Voraussetzungen für eine geschlossene Unterbringung erfüllt, noch einen Antrag hinsichtlich einer entsprechenden Beleihung gestellt hat. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Ob die kaufvertraglich vereinbarten Investitionen des AMEOS-Konzerns in den ehemaligen Lan- deskrankenhäusern Osnabrück (4,9 Mio. Euro) und Hildesheim (6,4 Mio. Euro) auch tatsächlich und fristgemäß getätigt wurden (die Frist für Hildesheim endete am 31.12.2010, die für Osnabrück am 31.12.2011), wird gegenwärtig im Rahmen der Amtshilfe durch das staatliche Baumanagement der Oberfinanzdirektion (OFD) überprüft. Diese Prüfung wird aller Voraussicht nach erst im Februar 2013 abgeschlossen werden können, weil in den vorgelegten Verwendungsnachweisen der Wirt- schaftsprüfer lediglich die Gesamtsummen der Einzelmaßnahmen aufgeführt sind. Prüffähig sind diese Unterlagen jedoch erst, wenn die tatsächlich angefallenen Einzelrechnungen aus den Bau- 2",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/db/f1/d6/dbf1d694998240e1b8bfa248ee2c8e68/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219910/?format=api",
"number": 3,
"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5607 ausgabebüchern den im Verwendungsnachweis aufgeführten Einzelmaßnahmen zugeordnet wor- den sind. Die beiden AMEOS Kliniken in Osnabrück und Hildesheim sind derzeit damit befasst, die notwen- dige Aufstellung vorzunehmen. Die Investitionen erfolgten u. a. in die Sicherheitsstromversorgung, Ausstattung mit Brandschutzklappen, das (Trink-)Wassernetz und eine neue Patientenküche. Schon jetzt lässt sich zum Investitionsvolumen insgesamt sagen, dass die vertraglichen Verpflich- tungen übererfüllt wurden. Zu 2: Die im Rahmen der Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern vereinbarte Quote nach der Ver- ordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psychiatrie-Personalverordnung - PsychPV-Quote) zählt zu den Betriebsinterna und ist der Fach- aufsicht nicht zugänglich. Aus diesem Grunde werden seitens der Fachaufsicht auf den einzelnen Stationen die Dienstpläne eingesehen und die festgestellte personelle Besetzung dokumentiert. Die letzte Besichtigung des AMEOS Klinikums Hildesheim erfolgte am 15.11.2012, die letzte Begehung des AMEOS Klinikums Osnabrück datiert vom 05.07.2012. Die personelle Besetzung der überprüf- ten geschlossenen Stationen war nicht zu beanstanden. Darüber hinaus werden die Gesamtpersonalzahlen im Strukturierten Qualitätsbericht nach § 137 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch - SGB V - veröffentlicht (http://www.ameos.eu/qb.html) AMEOS Ärztinnen Kranken- und AMEOS Ärztinnen Kranken- und Klinikum und Ärzte* Altenpflegerinnen Klinikum und Ärzte* Altenpflegerinnen Osnabrück und -pfleger* Hildesheim und -pfleger* 2008 28,8 215 28,1 173,8 2010 28,2 215 29,5 187 * Vollzeitkräfte Auch aus diesen Daten ergeben sich keine Hinweise auf eine angespannte Personalsituation. Zu 3: Die Psych-PV ist die Grundlage für die Personalbemessung in den psychiatrischen und psychothe- rapeutischen Fachgebieten. An vier festgelegten Stichtagen im Jahr führen die Kliniken und Abtei- lungen der o. a. Fachgebiete eine Selbsteinstufung durch, bei der die am Stichtag behandelten Pa- tientinnen und Patienten einem Behandlungsbereich nach § 4 Psych-PV zugeordnet werden. Wenn die Zuordnung erfolgt ist, werden die Personalstellen wie folgt berechnet: Die Zahl der Patientinnen und Patienten pro Behandlungsbereich wird mit dem für diesen Bereich festgelegten Minutenwert der Berufsgruppe multipliziert und das Produkt durch die effektive Wo- chenarbeitszeit dividiert. Für die Personalstellenberechnung des Pflegedienstes wird pro Station der Basiswert von 5 000 Minuten zur Gesamtminutenzahl hinzugerechnet. Zu dem so errechneten Personalbedarf kommen die Leitungskräfte-Stellen im ärztlichen und pflegerischen Bereich hinzu. Die Berechnung der Personalstellen für den Nachtdienst erfolgt separat. Im Rahmen der Budget- verhandlungen einigen sich Kostenträger und Leistungserbringer auf die sogenannte „Psych-PV- Quote“, die meist zwischen 90 und 100 % liegt. Zu 4 bis 8, 12 und 13: Der Landesregierung liegen keine Daten zu diesen Themenbereichen vor. Da diese Daten nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beleihung nach NPsychKG stehen und eine entsprechende rechtliche Grundlage im NPsychKG nicht enthalten ist, können sie nicht im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht erhoben werden. Hierzu wird auf das Urteil des Niedersächsischen Staatgerichts- hofs vom 05.12.2008 - StGH 2/07, Seite 30 - verwiesen: „Bei dem im Gesetz verwandten Begriff der Fachaufsicht handelt es sich um einen juristischen Terminus mit feststehendem Bedeutungsinhalt, der einer über den Wortlaut hinausgehenden Aus- legung entgegensteht. Aus den inhaltlichen Konkretisierungen der fachaufsichtsrechtlichen Befug- nisse des Fachministeriums in § 15 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 NPsychKG n. F., § 3 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nds. MVollzG n. F. lässt sich überdies der Schluss ziehen, dass der Gesetzgeber den Beg- riff der Fachaufsicht nicht untechnisch im Sinne einer allgemeinen Aufsicht des Fachministeriums 3",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/db/f1/d6/dbf1d694998240e1b8bfa248ee2c8e68/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219910/?format=api",
"number": 4,
"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5607 über alle Entscheidungen der Beliehenen mit einem auch nur mittelbaren Bezug zur übertragenen Aufgabe verwendet hat (vgl. auch die Entwurfsbegründungen zum Nds. MVollzÄndG und zum NPsychKÄndG, Nds. LTDrs. 15/3290, S. 10 f., 15/3290, S. 10 f.). Einer die Inhalte der Fachaufsicht erweiternden Interpretation stehen zudem Grundrechte der Gesellschaften bzw. ihrer Gesellschaf- ter aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG entgegen, da Beschränkungen des Grund- rechts der Berufsfreiheit und der Gesellschafterrechte einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedürften.“ Dennoch wurden die AMEOS Klinken um Stellungnahme zu den Fragen 5 bis 8 gebeten. Sie wur- den wie folgt beantwortet: Zu 5: Unter Berücksichtigung der Berufsgruppen Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung, Psychologinnen und Psychologen in Ausbildung, Auszubildende, Krankenpflegeschülerinnen und -schüler, Aushilfen etc. ergeben sich die nachfolgenden Befristungen: Hildesheim: 26 %, Alfeld: 13 %, Osnabrück: 23 %. Zu 6: Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit: Hildesheim: 32 Männer (10 %), 241 Frauen (38 %), Alfeld: 8 Männer (11 %), 158 Frauen (65 %), Osnabrück: 39 Männer (16 %), 195 Frauen (46 %). Zu 7: Beschäftigung von Aushilfskräften: Hildesheim: 9 Vollzeitkräfte im Freiwilligen Sozialen Jahr, 13 studentische Aushilfen in Vollzeit, Alfeld: 6 Vollzeitkräfte im Freiwilligen Sozialen Jahr, keine Aushilfen, Osnabrück: 15 Vollzeitkräfte im Freiwilligen Sozialen Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst, 5 studentische Aushilfen in Vollzeit. Zu 8: Die Ausfallzeiten liegen nach aktuellen Angaben von AMEOS im Durchschnitt bei etwa 15 % im ärztlichen Dienst und bis zu rund 20 % im Pflegedienst. Andererseits berichtet AMEOS in einer der Landesregierung vorliegenden Antwort von Ende des Jahres 2012 an die Regionalbeiräte von „sehr hohen Ausfallzeiten bei der Gesamtbelegschaft von über 22 %“. Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor. Zu 9: Die AMEOS Kliniken in Hildesheim und Osnabrück haben eine eigene Krankenpflegeschule; die Klinik in Alfeld nicht. Hildesheim hat derzeit 80 Schülerinnen und Schüler, verteilt auf drei Kurse in der Ausbildung. Osnabrück bildet derzeit 75 Schülerinnen und Schüler in drei Kursen aus. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in der AMEOS Klinik in Alfeld den praktischen Teil ih- rer Ausbildung absolvieren, ist der Landesregierung nicht bekannt. Eine Meldepflicht besteht nicht. Zu 10: Nach Mitteilung der AMEOS Klinken in Osnabrück und Hildesheim werden an beiden Krankenpfle- geschulen 13 Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt. 4",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/db/f1/d6/dbf1d694998240e1b8bfa248ee2c8e68/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219910/?format=api",
"number": 5,
"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5607 Im Rahmen der staatlichen Anerkennung und der Schulaufsicht wird die Einhaltung der Mindestan- forderungen an Schulen für andere als ärztliche Heilberufe überprüft. Danach sind die personellen Anforderungen erfüllt, wenn bei der Zahl der hauptamtlichen Lehrkräfte im Verhältnis zur Zahl der Schülerinnen und Schüler an der Schule ein Verhältnis von 1:15 eingehalten wird. Demnach ist für 15 Auszubildende eine Vollzeit-Lehrkraft oder eine entsprechende Zahl an Teilzeit-Lehrkräften vor- zuhalten. Beide Schulen erfüllen diese Voraussetzungen. Informationen über Lehrkräfte, die in der Fort- und Weiterbildung beschäftigt sind, liegen der Lan- desregierung nicht vor. Eine Meldepflicht besteht insoweit nicht. Die Zahl der nebenamtlichen Lehr- kräfte an Krankenpflegeschulen wird nicht erfasst. Zu 11: Die AMEOS Kliniken haben mitgeteilt, dass keine Lehrerinnen und Lehrer für Krankenpflege als Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer beschäftigt werden. Zu 14: Das AMEOS Klinikum Alfeld ist mit 156 Planbetten mit folgenden Fachrichtungen in den Nieder- sächsischen Krankenhausplan aufgenommen: Chirurgie 52 Betten, Frauenheilkunde 6 Betten, Hals-Nasen-Ohren 1 Bett, Innere Medizin 88 Betten, Urologie 9 Betten. Die Auslastung des AMEOS Klinikums Alfeld lag in den letzten Jahren weit unter der durchschnittli- chen Sollauslastung von 85 %, zuletzt in 2011 bei 69,5 %. Das AMEOS Klinikum Hildesheim ist mit 314 Planbetten und 68 tagesklinischen Plätzen mit folgen- den Fachrichtungen in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen: Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 77 Betten und 26 Plätze, Psychiatrie und Psychotherapie 237 Betten und 42 Plätze. Die Auslastung des AMEOS Klinikums Hildesheim lag in den letzten Jahren bei durchschnittlich 95 % und damit über der Sollauslastung von 90 %. Im Rahmen der Regionalisierung der psychiatri- schen Versorgung und zur Entlastung des AMEOS Klinikums Hildesheim wurde zum 01.09.2012 das AMEOS Klinikum Hameln mit 32 Planbetten und 15 teilstationären Plätzen der Fachrichtung Psychiatrie und Psychotherapie in Betrieb genommen. Das AMEOS Klinikum Osnabrück ist seit 2006 unverändert mit einer Gesamtkapazität von 350 voll- stationären Planbetten und 38 teilstationären Plätzen in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen. Diese gliedern sich nach Fachrichtungen ab 01.01.2011 wie folgt: Psychiatrie und Psychotherapie 330 Betten und 38 Plätze, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 20 Betten. Die Auslastung lag in den vergangenen Jahren jeweils nahe der Sollauslastung von 90 %. Nach Einrichtung der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie im Jahr 2011 stieg sie auf rund 96 % an. Zu 15: Bei den im Jahr 2012 in den AMEOS Kliniken Hildesheim und Osnabrück durchgeführten fachauf- sichtlichen Begehungen haben sich keine Hinweise für eine nicht ausreichende Personalausstat- tung oder eine Einschränkung des Behandlungsangebots ergeben. Zu 16: Der Überleitungstarifvertrag wird seitens der AMEOS Kliniken eingehalten. Beanstandungen hat es diesbezüglich nicht gegeben. Dieser Tarifvertrag endete jedoch zum 31.12.2012. Welche tarifliche Regelung seitens der Geschäftsführung der AMEOS Kliniken ab dem 01.01.2013 angestrebt wird, ist der Landesregierung nicht bekannt. 5",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/db/f1/d6/dbf1d694998240e1b8bfa248ee2c8e68/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219910/?format=api",
"number": 6,
"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5607 Zu 17: Die nach § 15 NPsychKG beliehenen Krankenhäuser unterliegen insoweit der Fach- und Rechtsaufsicht des Landes. Hierbei handelt es sich jedoch um eine „technische“ Fachaufsicht und nicht um eine allgemeine Aufsicht des Fachministeriums über alle Entscheidungen der Beliehenen mit einem auch nur mittelbaren Bezug zur übertragenen Aufgabe. Hierzu wird auf das Urteil des Niedersächsischen Staatgerichtshofs vom 5. Dezember 2008 - StGH 2/07, Seite 30 - verwiesen. Dies bedeutet, dass nur Bereiche mit unmittelbarem Bezug zur Unterbringung nach NPsychKG der Aufsicht des Landes unterliegen. Da das AMEOS Klinikum Alfeld nicht über einen geschlossen Be- reich verfügt und eine Beleihung diesbezüglich auch nicht beantragt hat, unterliegt es, wie in der Vorbemerkung bereits dargestellt, nicht der Rechts- und Fachaufsicht. Die Rechts- und Fachaufsicht gegenüber den AMEOS Kliniken in Osnabrück und Hildesheim wird durch regelmäßige Begehungen und durch zusätzliche unangekündigte Begehungen z. B. im Fall von Patientenbeschwerden wahrgenommen. Im Falle von Beanstandungen werden Weisungen er- teilt. Werden diese innerhalb einer bestimmten Zeit nicht befolgt, kann das Fachministerium nach § 15 a Abs. 4 NPsychKG anstelle und auf Kosten des Trägers tätig werden oder Dritte tätig werden lassen. Zur Prüfung der Einhaltung der Investitionsverpflichtungen werden jährlich Testate von Wirtschafts- prüfern über die getätigten Investitionsmaßnahmen angefordert. Wenn die Erwerber der ehemali- gen Landeskrankenhäuser die Erfüllung ihrer Investitionsverpflichtungen mitgeteilt haben, erfolgt insoweit eine abschließende Überprüfung durch das staatliche Baumanagement der OFD. Aygül Özkan 6 (Ausgegeben am 12.02.2013)",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/db/f1/d6/dbf1d694998240e1b8bfa248ee2c8e68/page-p6-{size}.png"
}
]
}