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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode . Drucksache 13 / 2796\n\nee ir er adden an\n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndes Abg. Biermann (CDU), eingegangen am 31. 1. 1997\n\nBetr.: Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Grundschule Borsum\n\nDer Schulelternrat der Grundschule Borsum, Landkreis Hildesheim, verweist auf die man-\ngelhafte Unterrichtsversorgung an dieser Schule. Diese hat sich nach mehreren Erkrankun-\ngen von Lehrkräften wiederholt verschlechtert. Eine zwischenzeitlich eingestellte Feuer-\nwehrlehterin soll trotz Protest der Eltern wieder abgezogen werden. Dazu schreibt die um\nStellungnahme gebetene Bezirksregierung lapidar: „Ich empfehle Ihnen, sich mit dem\nSchulaufsichtsamt Hildesheim in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, daß künftig wie\nvon Ihnen beschrieben, für die Schüler nachteilige Provisorien unterbleiben.“ Zum Schul-\nhalbjahreswechsel am 1. 2. 1997 ergibt sich durch Fortfall von 23 Lehrerstunden eine Unter-\ntichtsversorgung von nur noch 87 %. Eine weitere Verschlechterung wird sich zum Schul-\njahresbeginn 1997/98 ergeben, wenn dutch ein Ansteigen der Schülerzahl eine zusätzliche\nerste Klasse eingerichtet werden muß und weitere Lehrerstunden verlorengehen. Nach\nAngaben der Schulleitung kann die Schule dadurch bis zu einer Unterrichtsversorgung von\n59 % zurückfallen.\n\nDie Eltern machen deutlich: „Wir haben in Borsum Ausfälle beim regulären Unterricht. Von\nDingen wie Arbeitsgemeinschaften, Freiarbeit oder Förderunterricht können wir seit Jahren\nnur träumen. ... Die Versorgung der Schulen in der Stadt Hildesheim ist aus uns unbekannten\nGründen weitaus besser. ... Mehrfach hat der Schulelternrat bei der Schulaufsicht interve-\nniert. Und die Antwort erhalten: Wir haben einfach keine Lehrer.“\n\nIn einer Presseerklärung zum Schuljahresbeginn 1996/97 erklärte Kultusminister Wernstedt\n(SPD), daß in Niedersachsen „die Schulen weiterhin über die Stundentafeln hinaus zusätzli-\nchen Förderunterricht und die in den Grundsatzerlassen vorgesehene Differenzierung“\nleisten können. Die Ausführungen des Schulelternrates der Grundschule Borsum machen\ndeutlich, daß diese Versprechungen für ihre Kinder nicht zutreffen.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\ni. Wie läßt sich die bestehende und die sich abzeichnende Unterrichtsversorgung an der\nGrundschule Borsum mit den zitierten Versprechungen des Niedersächsischen Kultus-\nministers Wernstedt vereinbaren?\n\n2. Warum hat die Landesregierung keine rechtzeitigen Maßnahmen ergriffen, um ein Ab-\nsinken der Unterrichtsversorgung zum Schulhalbjahreswechsel am 1. 2. 1997 auf nur\nnoch 87 % zu verhindern?\n\n3. Warum können nach Angaben des Schulelternrates an dieser Schule seit Jahren weder\nArbeitsgemeinschaften noch Förderunterricht angeboten werden?\n\n4. Warum hat es die Landesregierung zugelassen, daß nach Angaben des Schulelternrates\ndie Unterrichtsversorgung an den Schulen der Stadt Hildesheim weitaus besser ist?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2796\nm nn\n\n5. Wie will sie so der notwendigen Chancengleichheit zwischen Schulen in der Stadt und auf\ndem Land Rechnung tragen?\n\n6. Wird die eingestellte Feuerwehrlehrerin die Grundschule Borsum wieder verlassen?\n\n7. Wenn ja,\n\na) warum verhindert die Landestegierung so die im Sinne der Schülerinnen und Schüler\nnotwendige pädagogische Kontinuität,\n\nb) wie soll die damit verbundene weitere Verschlechterung der Unterrichtsversorgung\naufgefangen werden?\n\n8. Wird im Sinne des zitierten Schreibens der Bezirksregierung Hannover das Schulauf-\nsichtsamt Hildesheim — als zukünftige Außenstelle der Bezirksregierung — sicherstellen,\n„daß künftig... für die Schüler nachteilige Provisorien unterbleiben“?\n\na) Wenn ja, in welcher konkteten Art und Weise?\n\nb) Wenn nein, warum entgegen den zitierten Äußerungen der Bezirksregierung nicht?\n\n9. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Landestegierung reagieren auf die sich\nabzeichnende weitere Verschlechterung der Unterrichtsversorgung an der Grundschule\nBorsum zum Schuljahresbeginn 1997/98 durch steigende Schülerzahlen, die zu einer zu-\nsätzlichen ersten Klasse führen werden, und durch den Verlust weiterer Lehrerstunden,\ndie zu einer Unterrichtsversorgung von nur noch 59 % führen können?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 5. 2. 1997 - II/721 - 744)\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Kultusministertum Hannover, den 17. 3. 1997\n— 01 - 01 420/5 - II/721 - 744 -\n\nZum Schuljahresbeginn 1996/97 war die in der Kleinen Anfrage genannte Grundschule\nBorsum rechnerisch zu 99,8 % (232,0 Lehrer-Soll-Stunden; 231,5 Lehrer-Ist-Stunden) ver-\nsorgt. Sie lag damit im Durchschnitt der Schulen des sehr gut versorgten Bereichs des ehe-\nmaligen Schulaufsichtsamtes Hildesheim. Zur Erteilung des Unterrichts gemäß der Stun-\ndentafel benötigt die Schule 220 Lehrer-Ist-Stunden, es standen ihr jedoch 231,5 Lehrer-Ist-\nStunden zur Verfügung. Insofern traf die in der Kleinen Anfrage zitierte Aussage des Nie-\ndersächsischen Kultusministers auch auf diese Schule zu.\n\nAufgrund der Beendigung des eigenverantwortlichen Unterrichts einer Lehramtsanwärterin\n(10,0 Stunden) und der Pensionierung einer Lehrkraft (13,0 Stunden) hat sich die Unter-\nrichtsversorgung an der Grundschule Borsum zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres ver-\nschlechtert. Die vom ehemaligen Schulaufsichtsamt beabsichtigte Zuweisung einer neuen\nLehramtsanwärterin wurde von der Schule mit der Begründung, die Fächer entsprächen\nnicht dem benötigten Bedarf, abgelehnt.\n\nZum Stichtag der statistischen Erhebung am 3. 2. 1997 war die Schule daher nur noch zu\n88,4 % versorgt. Durch zusätzliche Abordnungen im Umfang von 20,0 Lehrerstunden wird\nsich die Versorgung jedoch im Laufe des Monats März wieder auf 96,6 % (232,0 Lehrer-Soll-\nStunden; 225,0 Lehrer-Ist-Stunden) erhöhen.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2796\n\nreg rn nn re tn\n\nNach der Aufgabenverteilung innerhalb der Niedersächsischen Landesverwaltung treffen die\nBezitksregierungen die Personalentscheidungen und die konkreten Regelungen für die Un-\nterrichtsversorgung der einzelnen Schulen im Rahmen allgemeiner Vorgaben in eigener\nVerantwortung. Das Niedersächsische Kultusministerrum kann und will sich daher in der\nRegel nicht in die Angelegenheiten der Unterrichtsversorgung der über 3300 einzelnen\nSchulen einmischen, da es nicht ständig in die Kompetenzen der Bezirksregierungen eingrei-\nfen will. Die Schulbehörde vor Ort ist mit den standortspezifischen Gegebenheiten am be-\nsten vertraut. Es ist ihre Aufgabe, an den ihnen unmittelbar unterstellten Schulen eine\ngleichmäßige Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Der Ausgleich ist von den Bezirksregie-\nrungen (bzw. bis zum 31. 1. 1997 durch die Schulaufsichtsämter) für die ihnen unterstellten\nSchulen insbesondere durch Abordnungen und Versetzungen vorzunehmen. Dies ist bei der\nGrundschule Borsum nicht rechtzeitig geschehen.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\n\nBei einer rechnerischen Unterrichtsversorgung mit 225,0 Lehter-Ist-Stunden läßt sich die\nSituation an der Grundschule Borsum durchaus mit den Aussagen des Niedersächsischen\nKultusministers vereinbaren. (Vgl. dazu die Vorbemerkung)\n\nZu 2:\n\nDie Bezirksregierung Hannover (bzw. bis zum 1. 2. 1997 das Schulaufsichtsamt Hildesheim)\nist ihrer Ausgleichspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen. Mittlerweile ist dies jedoch durch\ndie Zuweisung von 20,0 Stunden an die Grundschule Borsum geschehen.\n\nZu 3:\n\nNach Mitteilung der Bezirksregierung trifft die Aussage des Schulelternrates so nicht zu.\nFörderunterricht wurde und wird erteilt, außerdem bestehen zwei Arbeitsgemeinschaften. Im\nübrigen obliegt die Verteilung der verfügbaren Lehrer-Ist-Stunden der Schulleitung und der\nGesamtkonferenz.\n\nZu 4:\n\nZu Schuljahresbeginn lag die Grundschule Borsum im Rahmen der durchschnittlichen Ver-\nsorgung des ehemaligen Schulaufsichtsamtes Hildesheim. Es bestand daher kein Handlungs-\nbedarf. (Vgl. auch die Vorbemerkung und die Antwort auf Frage 2)\n\nZu 5:\n\nDie rechnerische Unterrichtsversorgung an den Schulen der Stadt Hildesheim liegt zur Zeit\nim Durchschnitt bei 100,0 %; in der ländlichen Region liegt die rechnerische Unterrichtsver-\nsorgung zum Stichtag der Statistik am 3. 2. 1997 bei einem Durchschnittswert von 98,4 %.\nDer Unterschied zwischen beiden Gebieten hat sich seit Schüljahresanfang um 0,9 Prozent-\npunkte verringert. Obwohl der Unterschied von 1,6 Prozentpunkten nicht sehr groß ist, wird\nes Aufgabe der Schulbehörde sein, hier noch für eine stärkere Angleichung zu sorgen. Insge-\nsamt kann von einer „weitaus besseren Versorgung“ der Schulen in der Stadt Hildesheim\nnicht gesprochen werden. Festzustellen ist allerdings, daß der Bereich Hildesheim bei det\nrechnerischen Unterrichtsversorgung mit 98,9 % (ohne Sonderschulen, Gesamtschulen und\nGymnasien) insgesamt an der Spitze der niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte\nliegt.\n\nEs ist einsichtig, daß es nicht immer vollkommen gelingen kann, den Ausgleich der Unter-\ntichtsversorgung so vorzunehmen, daß alle Schulen gleich versorgt sind; dies liegt unter\nanderem an den unterschiedlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen der einzelnen\nSchulen.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2796\n—————— nn\n\nZu 6:\n\nVerträge für „Feuerwehr-Lehrkräfte“ können grundsätzlich nur für die Dauer des Ausfalls\neiner „regulären” Lehrkraft abgeschlossen werden. Die Beschäftigung der „Feuerwehr-\nLehrkraft“ ist in diesem Fall an den krankheitsbedingten Ausfall einer Lehrkraft gebunden.\nDiese Lehrkraft fällt voraussichtlich bis Ende März aus; sollte sie dann ihren Dienst wieder-\naufnehmen, endet der Vertrag der „Feuerwehr-Lehrkraft“, anderenfalls wird er verlängert\nwerden.\n\nZu 7:\n\na) Vgl. die Antwort zu Frage 6. Im übrigen wird die Untereichtskontinuität durch den Lin-\nsatz von „Feuerwehr-Lehrkräften“ unterbrochen, nicht umgekehrt. Daß es, wenn länger-\nfristig erkrankte Lehrkräfte durch „Feuerwehr-Lehtkräfte“ ersetzt werden, zu einem Leh-\nrerwechsel kommt, ist nicht vermeidbar, ebensowenig wie die Tatsache, daß Lehrkräfte\nlängerfristig erkranken.\n\nb) Wenn die erkrankte Lehrkraft zurückkehrt, steht sie mit ihren Stunden der Schule wieder\nzur Verfügung, so daß sich im Vergleich zur jetzigen Situation keine Verschlechterung\nergibt.\n\nZu 8 und 9:\n\nDie in der Kleinen Anfrage genannten Zahlen zur Situation der Grundschule Borsum zum\n1. 8. 1997 können keine Voraussagen zur rechnerischen Unterrichtsversorgung im Schuljahr\n1997/98 darstellen. Vielmehr handelt es sich wahrscheinlich um interne Planungsdaten, die\nvon den Schulbehörden frühzeitig erhoben werden, um an allen allgemeinbildenden Schulen\ndes Landes eine möglichst gleichmäßige Unterrichtsversorgung im folgenden Schuljahr zu\ngewährleisten.\n\nDie Schulen machen in diesen Erhebungen, die „Vorausschau“ genannt werden, u. a. Anga-\nben über die vermutlich zum folgenden Schuljahr benötigten Lehrer-Soll-Stunden. Gleich-\nzeitig rechnen sie aber von den aktuellen Lehter-Ist-Stunden der Schule diejenigen ab, die\nz.B. wegen Pensionierung im folgenden Schuljahr nicht zur Verfügung stehen. Zugänge\nwerden dagegen nicht erfaßt. Folge davon kann sein, daß zu diesem frühen Zeitpunkt der\nPersonalplanung bisweilen hohe Defizite in der „Unterrichtsversorgung“ von Schulen aus-\ngewiesen werden.\n\nEine „Vorausschau“ dient ausschließlich der Personalplanung der Schulbehörden für das\nkommende Schuljahr und ermöglicht noch keine Aussage zur voraussichtlichen Unterrichts-\nversorgung. Einerseits ist die von den Schulen abgegebene Prognose der Schülerzahlen im\nLandesdurchschnitt um ca. 1 Prozent überhöht, andererseits erfolgen noch Abordnungen,\nVersetzungen und Neueinstellungen von Lehrkräften.\n\nDie Zahl der zum Beginn des neuen Schuljahres tatsächlich zur Verfügung stehenden Leh-\nrer-Ist-Stunden steht erst nach Abschluß der Personalplanungen fest. Dies ist in der Regel\nzum Unterrichtsende des laufenden Schuljahres, spätestens aber zum Beginn des neuen\nSchuljahres der Fall.\n\nDie Schulbehörden sind immer wieder darauf hingewiesen worden, daß vor Abschluß der\nPersonalplanung keine Aussagen zur voraussichtlichen Untetrichtsversorgung möglich und\ndamit zulässig sind. Mit dieser jährlich wiederholten Regelung soll vermieden werden, daß\nanhand der zu einem sehr frühen Zeitpunkt im Februar ermittelten Vorausschau der Schü-\nlerzahlen und Lehrer-Soll-Stunden und den um die voraussichtlichen Abgänge verminderten\nLehrer-Ist-Stunden hohe Defizite mitgeteilt werden, die sich daraus ergeben, daß die Perso-\nnalzugänge noch nicht gegengerechnet worden sind. Damit soll auch ein unnötiger Arbeits-\naufwand für die Schulbehörden und auch für die Landtagsabgeordneten vermieden werden,\nder bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen und Eingaben entsteht, die auf solchen\nvorläufigen Daten beruhen.",
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"content": "‘\n\nNiedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2796\n\n \n\nDie Personalplanung für das nächste Schuljahr erfolgt in den Monaten März bis Mai 1997\nunter Berücksichtigung aller Personalveränderungen wie Versetzungen, Abordnungen, Stun-\ndenreduzierungen, Beurlaubungen und Pensionierungen, sowie der möglichen Neueinstel-\nlungen. Bei den zu treffenden Personalentscheidungen wird die für die Unterrichtsversot-\ngung der Grundschule Borsum zuständige Bezirksregierung Hannover auch die in der Klei-\nnen Anfrage angesprochene Entwicklung angemessen berücksichtigen und die Unterrichts-\nversorgung der Schule sicherstellen. Die Bezirkstegierung berichtet jedoch bereits jetzt, daß\nVersetzungsmaßnahmen an die Grundschule Borsum vorgesehen sind. Dies wird dann die\njetzigen „Provisorien” beseitigen. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, daß es,\nwenn wieder längerfristige Erkrankungen von Lehrkräften auftreten, wieder zum zeitlich\nbefristeten Einsatz von „Peuerwehr-Lehrkräften” kommt (vgl. dazu die Antwort zu Frage 7).\n\nWernstedt\n\n(Ausgegeben am 10. 4. 1997) 5",
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