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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3731\n—{— I nn\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/3504 —\n\nBetr.: Einsatz von Kehrmaschinen für polizeiliche Zwecke\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Schreiner, Trittin (Grüne) vom 3. 2. 1989\n\nAm Freitag, dem 27. 1. d.)., trafen sich in Wolfenbüttel vormittags nach Schulschluß\nSchüler und Schülerinnen in der Fußgängerzone der Stadt, um wie in den vergangenen\nJahren das Ende des Schulhalbjahres zu begehen. In den letzten Jahren wurden dabei\nu.a. größere Mengen von Sektflaschen geleert. Nach unseren Informationen hatten al-\nlerdings die Jugendlichen die Stadt gebeten, wie im letzten Jahr Container aufzustellen,\ndamit sie selber den Abfall des Treffens beseitigen konnten.\n\nDas geschah nicht. Vielmehr erschien zwischen 10.45 bis 11.00 Uhr ein Polizeiwagen\nim Verein mit zwei Straßenkehrmaschinen in der Fußgängerzone im Bereich „Auf der\nStange“, dem Treff der Schüler und Schülerinnen. Offensichtlich um die Versammlung\nder Schüler und Schülerinnn zu zerstreuen, fuhren die Straßenkehrmaschinen kreuz\nund quer durch die Menge, ohne Rücksicht auf mögliche Gefährdung von Menschen,\nzeitweise angeführt von Polizeibeamten.\n\nDiese Aktion soll bis mindenstens 12.30 Uhr gedauert haben. Danach war der Bereich\n„Auf der Stange‘‘ geräumt. Die Schüler und Schülerinnen protestierten gegen ihre Ver-\ntreibung, indem sie die Okerstraße blockierten. Ein Schüler wurde in Polizeigewahrsam\ngenommen, allerdings nach 10 Minuten wieder freigelassen.\n\nAls Begründung für die Polizeiaktion wurde angeführt: Passanten seien gestört worden,\ndie Mittagsruhe der Anlieger sei beeinträchtigt gewesen, und das Glas verschmutze die\nFußgängerzone.\n\nDer Vorfali hat auch zu Anfragen im Verwaltungsausschuß des Rates der Stadt Wolfen-\nbüttel geführt.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Stadt die Räumung verfügt?\n\n2.. Wie kommt die Polizei dazu, sich zur Zerstreuung einer Menschenmenge dieser Ge-\ntätschaften zu bedienen, die zum Zusammentragen von Laub, Unrat etc. konstruiert\nsind? Oder anders gesagt: Trifft es zu, daß Kehrmaschinen zum polizeilichen Ein-\nsatzmittel avanciert sind?\n\n3. Haben die für den Einsatz Verantwortlichen diese Art des Vorgehens möglicherweise\nvon DDR-Behörden abgeschaut, haben wir es also mit einer Art „Konvergenz der\nSysteme“ zu tun, nachdem das Fernschen unlängst über einen ähnlich gelagerten\nVorfall in unserern deutschen Nachbarstaat berichtete und den Einsatz der Straßen-\nreinigungsmaschinen als „‚Menschenrechtsverletzung‘‘ bezeichnete?\n\n4. Hält die Landesregierung den Einsatz in Wolfenbüttel für verhältnismäßig?\n\n5. Ist die Landesregierung der Meinung, daß die Obrigkeit derartigen Ritualen von\nSchülern und Schülerinnen mit Gelassenheit begegnen bzw. konstruktiv zur\nGestaltung des Halbjahresabschlusses beitragen sollte? Als Beispiel sei die Stadt\nBraunschweig genannt, die sich bemühte, gemeinsam mit der Schülervertretung ein\nkulturelles Angebot vorzubereiten.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3731\n\n \n\nAntwort der Landestegierung\n\nDer Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 17. 3. 1989\n— 25.2 — 02011 —\n\nSachverhalt\n\nDer Sachverhalt ist in der Kleinen Anfrage nicht in allen Punkten zutreffend geschil-\ndert, richtig ist folgender Geschehnisablauf:\n\nIn den vergangenen Jahren war es üblich, daß die Schüler in Wolfenbüttel den Schul-\njahresabschluß im Bereich der Langen Herzogstraße (Fußgängerzone) und der Okerstra-\nße feierten. Es wurde dabei regelmäßig aus Sekt-, Bier-, Branntwein- und Weinflaschen\nsowie aus Bierdosen getrunken. Die Stadt Wolfenbüttel hatte aus diesem Anlaß stets\nContainer als Abfallbehälter aufgestellt.\n\nAm Freitag, dem 27. Januar 1989, trafen sich erstmalig die Schüler in der Fußgängerzo-\nne, um das Ende des Schulhalbjahres zu feiern. Der Stadt Wolfenbüttel war dieser Um-\nstand nicht bekannt. Eine Information durch die Schüler war nicht erfolgt, so daß auch-\nkein Container als Abfallbehälter bereitgestellt werden konnte.\n\nGegen 10.35 Uhr traf ein Funkstreifenwagen am o.a. Ort ein. Aufforderungen an Ju-\ngendliche, gefährliche Glasstücke zu beseitigen, wurden abgelehnt. Als die Polizeibe-\namten selbst begannen, größere Glasteile einzusammeln, wurden aus der Gruppe wei-\ntere Flaschen offensichtlich mutwillig auf den Boden geworfen. Verursacher aus der\nMenge konnten nicht festgestellt werden.\n\nDie Flaschenteste bedeckten zu diesem Zeitpunkt bereits eine größere Fläche der Fuß-\ngängerzone. Passanten und Hunde waren dadurch ebenso gefährdet wie die Schüler\nselbst, die sich in dem „Scherbenmeer‘‘ bewegten. Ebenso bestand eine Gefahr für\nFahrzeuge, die die Okerstraße befuhren. Die Beseitigung dieser Gefahrenstelle war da-\nher zwingend erforderlich. Die eingesetzten Polizeibeamten forderten daraufhin Kehr-\nmaschinen der Stadt an, die ihre Arbeit um 12.15 Uhr bzw. um 12.35 Uhr aufnahmen.\n\nDie Kehrmaschinen fuhren langsam durch die Okerstraße und die Fußgängerzone, so\ndaß zunächst eine „Schneise‘‘ für Passanten gereinigt wurde. Um eine Gefährdung für\ndie Schüler auszuschließen, gingen zwei Polizeibeamte neben der Kehrmaschine her,\ndies war insbesondere am Standplatz einer Gruppe erheblich angetrunkener Personen\nerforderlich. Die Phase der Straßenreinigung dauerte bis ca. 13.00 Uhr. Bis zu diesem\nZeitpunkt verließ kein Schüler den Bereich der Fußgängerzone, es protestierte auch kei-\nner. Vielmehr begleiteten die Schüler die Arbeit der Kehrmaschinen mit Gejohle und\nempfanden Spaß daran (z.T. wurden noch halbvolle Flaschen vor den Besen der Ma-\nschine geworfen und dabei gerufen: ‚Hier hat Fiffi noch erwas!'‘). Während der Reini-\ngungsarbeiten wurde weder die Okerstraße von den Jugendlichen blockiert, noch war\neine Gefährdung durch den Fahrzeugverkehr gegeben.\n\nEin Schüler wurde nach einer beleidigenden Handlung gegen einen Polizeibeamten für\nca. 5 Minuten von den betroffenen Beamten zur Seite gebeten. Nach dem Gespräch\nwurde aufgrund des psychisch desolaten Zustandes des Schülers (sehr schlechtes Zeugnis\nund daraufhin erheblicher Alkohoigenuß) auf eine Anzeige verzichtet. Der Jugendliche\ntrat zu seiner Gruppe zurück.\n\nEine Frau empörte sich gegenüber den Polizeibeamten über die Arbeit der Kehrmaschi-\nnen. Ihr wurde als Begründung die entstandene Gefahrensituation für die Passanten in\nder Fußgängerzone und der Okerstraße genannt. Die Beeinträchtigung der Mittagsruhe\nder Anlieger wurde als Argument nicht genannt, da nach dem Ortsrecht der Stadt Wol-",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3731\n\n \n\nfenbüttel die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr andauert, die Arbeiten der\nKehrmaschinen jedoch gegen 13.00 Uhr beendet waren. Von einer Verschmutzung der\nFahrbahn wurde ebenfalls nicht gesprochen. Es wurde eindeutig auf die Gefährdung\nvon Menschen, Hunden und Fahrzeugen im Bereich der Fußgängerzone und der Oker-\nstraße hingewiesen.\n\nPolizeibeamte mußten wiederholt schlichtend eingreifen und drohende Auseinander-\nsetzungen zwischen Passanten und Jugendlichen verhindern. Die Bürger hatten für das\nVerhalten der Jugendlichen wenig und für die Langmut der Polizei an diesem Vormit-\ntag kaum Verständnis.\n\nDies vorausgeschickt, nehme ich zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:\n\nZu 1:\n\nDie Stadt Wolfenbüttel war als zuständige Verwaltungsbehörde nach 88 1 und 11 Nds.\nSOG zur Gefahrenabwehr verpflichtet. Die Flaschenreste wurden durch die Kehrma-\nschinen auf Anforderung durch die Polizei nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt\nder Stadt Wolfenbüttel beseitigt. Eine Räumung der Fußgängerzone erfolgte nicht.\n\nZu 2:\n\nNein!\n\nZu 3:\nDie Fragestellung entbehrt der Grundlage (s. Sachverhalt)!\n\nZu 4:\nJa. (s. Sachverhalt)!\n\nZu 5:\n\nDie Polizei hat mit großer Gelassenheit reagiert. Wegen der Uneinigkeit der Schüler\n(sie kommen aus unterschiedlichen Schulen) ist schon vor drei Jahren der Versuch ge-\nscheitert, den Jugendlichen einen anderen Ort für ihre Feiern anzubieten und durch\neine Musikveranstaltung zu bereichern. Aufgrund der jahrelangen Tradition der Feier\nwird auch der o.a. Ort gewählt und beibehalten.\n\nStock\n\n(Ausgegeben am 3. 4. 1989)",
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