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"content": "Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/3679 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Wilhelm Hogrefe (CDU), eingegangen am 26.01.2007 Chaos bei den gelben Säcken In den Bremer Nachrichten vom 11. Januar 2007 war unter der Überschrift „Ärger mit den gelben Säcken: Landkreis soll anderes Unternehmen beauftragen“ zu lesen, dass die Firma Tönsmeier aus Hameln nach Meinung der dortigen CDU-Kreistagsfraktion nicht in der Lage sei, die gelben Säcke im Landkreis Verden ordnungsgemäß zu entsorgen. In der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 16. Januar 2007 war zu lesen: „Bauhof sammelt gelbe Sä- cke - Das Müllchaos um die Entsorgung der gelben Säcke geht weiter. Gestern hat Belm als erste Gemeinde im Osnabrücker Land das Problem in eigener Regie gelöst und die bislang nicht abge- holten Säcke einsammeln lassen. Der eigentlich zuständigen Firma ALBA Niedersachsen soll der Einsatz des kommunalen Bauhofs allerdings in Rechnung gestellt werden.“ Die weiter anhaltende Kritik wird u. a. in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 20. Januar 2007 deutlich. Dort heißt es: „Kommunen müssen gelbem Müllchaos machtlos zusehen.“ Anscheinend häufen sich in Niedersachsen die Fälle, in denen es nach einem Wechsel des für die gelben Säcke zuständigen Entsorgers zu gravierenden Problemen bei der Abfuhr des Mülls kommt. Säcke bleiben tagelang liegen, werden durch die Januarstürme in alle Himmelsrichtungen verteilt und sind anschließend ein willkommenes Geschenk für Ratten und Mäuse, die sich an dem Inhalt der gelben Säcke zu schaffen machen. Dies hat auch Folgen für die hygienischen Zustände in den betroffenen Landkreisen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In welchen Landkreisen in Niedersachsen sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen es durch den Wechsel des Entsorgers zu Problemen bei der Abfuhr der gelben Säcke ge- kommen ist? 2. Sind der Landesregierung auch Fälle außerhalb von Niedersachsen bekannt? 3. Wer erteilt auf welcher Grundlage den Auftrag für die ordnungsgemäße Abfuhr der gelben Säcke? 4. Wie können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger reagieren, wenn der zuständige Ent- sorger und der Auftraggeber nicht in der Lage sind, die Abfuhr der gelben Säcke sicherzu- stellen? 5. Auf welcher Grundlage können dem zuständigen Entsorger die Abholung der gelben Säcke oder sonstige Aufwendungen der kommunalen Einrichtungen in Rechnung gestellt werden? 6. Hält die Landesregierung das System des Grünen Punktes unter den in den Landkreisen Ver- den und Osnabrück herrschenden Zuständen für sinnvoll? Oder sollten die aufgezeigten Missstände bei der aktuellen Diskussion über die Novellierung der Verpackungsverordnung Berücksichtigung finden? 7. Wie kann das bestehende System zum Nutzen für den Bürger weiterentwickelt werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 06.02.2007 - II/721 - 651) 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3679 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 08.03.2007 - 17 -01425/7/04-007 - Durch die Verpackungsverordnung vom 12.06.1991 (BGBl. I S. 1234) und ihre Nachfolgeregelun- gen (Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 [BGBl. I S. 2379], zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30.12.2005 [BGBl. 2006 I S. 2]), wurde die Entsorgung von Verpackungen pri- vatisiert. Grundsätzlich sind die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen im Rahmen der Produktverant- wortung verpflichtet, vom Endverbraucher gebrauchte Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächli- chen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Von ihren Rücknahmepflichten können sich die Hersteller und Vertreiber für die von ihnen in Ver- kehr gebrachten Verkaufsverpackungen durch Beteiligung an einem dualen System (Systeme nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung) befreien. Das duale System übernimmt anstelle des öf- fentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers dann im Rahmen der haushaltsnahen Erfassung sämtliche Entsorgungspflichten und organisiert die Sammlung der Verpackungen, die Sortierung und die Verwertung. Daneben bleiben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die haushaltsnahe Erfassung der sonstigen überlassenen Abfälle zuständig. Dieses Nebeneinander von öffentlich-rechtlicher und privater Entsorgung wird als „Duales System“, nicht zu verwechseln mit dem Unternehmen „Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH“, bezeichnet. Diese Systeme bedürfen in Niedersachsen einer landesweit geltenden Fest- stellung durch das Umweltministerium. In Niedersachsen sind derzeit für die Entsorgung der gebrauchten Verkaufsverpackungen die dua- len Systeme „Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (nachfolgend „DSD-GmbH“ genannt)“, „ISD Interseroh Dienstleistungs-GmbH“ (nachfolgend „Interseroh“ genannt) und die „Landbell AG“ festgestellt und zuständig. Weitere duale Systeme haben Feststellungsanträge ge- stellt. Die in der Anfrage aufgezeigten Probleme betreffen die erste Stufe des Rücknahmesystems, näm- lich das Einsammeln der Verkaufsverpackungen aus privaten Haushalten. Die privaten Haushalte stellen ihre Verpackungen in den gelben Säcken (oder gelben Tonnen) zur Abholung durch das duale System bereit. Im Landkreis Osnabrück ist das Einsammeln der gelben Säcke am 1. Januar 2007 von dem bishe- rigen örtlichen Privatunternehmen auf die von der DSD-GmbH beauftragte Firma ALBA Nieder- sachsen GmbH übergegangen. Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen kam es zu Beginn des Jahres im Landkreis Osnabrück zu massiven Problemen bei der Einsammlung der gelben Säcke. So gab es mit den neuen Fahrzeugen anfangs technische Probleme, die Übernah- me des mit dem Tourenplan vertrauten Fahrpersonals des bisherigen Einsammlers war - anders als in der Stadt Osnabrück - gescheitert und es gab keine rechtzeitige Einweisung aller Fahrer in den abgestimmten und bekannten Tourenplan. Dadurch wurden die gelben Säcke nicht überall an den dafür vorgesehenen Tagen eingesammelt. Insbesondere der Sturm Kyrill hat einige Gemeinden im Landkreis Osnabrück veranlasst, die nicht rechtzeitig eingesammelten gelben Säcke selbst einzusammeln und dann von der Firma ALBA ab- holen zu lassen. Die Firma ALBA hat inzwischen die ihr in diesem Zusammenhang bislang von den betroffenen Gemeinden in Rechnung gestellten Aufwendungen erstattet. 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3679 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung ist bereits Anfang Januar über die geschilderten Probleme im Landkreis Os- nabrück informiert gewesen. Das Umweltministerium hat unmittelbar mit der DSD-GmbH Kontakt aufgenommen und um Klärung gebeten. Der zu diesem Zeitpunkt seitens der DSD-GmbH mit der Firma ALBA abgestimmte Maßnahmenkatalog wurde erörtert. Probleme in anderen Landkreisen oder Städten sind der Landesregierung aus Presseinformationen bekannt, aber - anders als im Landkreis Osnabrück - von Bürgern oder Behörden nicht berichtet worden. Zu 2: Nein. Zu 3: Das duale System beauftragt einen Dritten mit der Sammlung der Verpackungen, wobei diese Leistungen seit der Novelle der Verpackungsverordnung von 1998 im Wettbewerb ausgeschrieben werden müssen. Bisher ist die Sammlung der gelben Säcke in Niedersachsen in den Gebietskör- perschaften allein von der DSD-GmbH ausgeschrieben worden. DSD-GmbH, Interseroh und Land- bell müssen eigene Verträge mit dem Entsorger, der von der DSD-GmbH im Wettbewerb ermittelt wurde, über ihre anteiligen Entsorgungsmengen schließen, die sie diesem dann abnehmen und ei- genständig verwerten. Aufgrund der Ergebnisse von Ausschreibungen der DSD-GmbH hat es zu Beginn des Jahres 2007 einen Wechsel bei einer Reihe von der DSD-GmbH beauftragten Unternehmen gegeben. Dies be- trifft auch den Landkreis Osnabrück. Dort ist der bisherige Vertrag für das Einsammeln der gelben Säcke mit einem im Landkreis Osnabrück ansässigen Unternehmen ausgelaufen. Aufgrund der Ausschreibung für die Neuvergabe hat die DSD-GmbH den Zuschlag der Firma ALBA Niedersach- sen GmbH mit Sitz in Braunschweig erteilt. Zu 4: Um eine ordnungsgemäße Entsorgung vor Ort sicherzustellen, werden die Art und Weise der Ent- sorgung von Verpackungsabfällen auf die vorhandenen Sammelsysteme - insbesondere der Rest- müllentsorgung - des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers abgestimmt. System- betreiber und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger schließen hierüber entsprechende Vereinba- rungen ab. Die Systembetreiber sind privatrechtliche Träger der Entsorgungspflichten für gebrauchte Ver- kaufsverpackungen, insbesondere der Leichtverpackungen, die in der Regel mit dem gelben Sack gesammelt und abgeholt werden. Die Verantwortung des Systems für die Entsorgung erstreckt sich auch darauf, dass ein mit der Erfassung beauftragter Dritter die Abholung der gelben Säcke stö- rungsfrei durchführt. Die DSD-GmbH hat im Landkreis Osnabrück die Firma ALBA mit der Sammlung der gelben Säcke ab dem 1. Januar 2007 beauftragt; sie hatte hierbei sicherzustellen, dass das Unternehmen die Entsorgung so durchführt, wie sie mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorger abgestimmt ist. Der Systembetreiber hat sich zu vergewissern, dass insbesondere bei einem Entsorgerwechsel das eingesetzte Personal rechtzeitig Abfuhrrhythmen und Abfuhrrouten kennt und die Abholung im ge- samten Entsorgungsgebiet von Anfang an störungsfrei durchgeführt werden kann. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben nicht die Aufgabe, die Entsorgung durch die dualen Systeme zu überwachen und auch keine Auffangzuständigkeit für den Fall, dass die Ent- sorgung durch die Systembetreiber nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Verpackungsverordnung nehmen die unteren Abfallbehörden wahr. Nehmen die von den dualen Systemen beauftragten Entsorger die ihnen übertragenen Erfassungsaufgaben nicht oder nicht ordnungsgemäß wahr, können die unteren Ab- fallbehörden die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die bei Eilbedürftigkeit auch kurzfristig im Wege einer Ersatzvornahme durchgesetzt werden können. Eine Anordnung ist an den System- 3",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3679 betreiber zu richten, der seinerseits die vertraglichen Pflichten aus dem Entsorgungsvertrag mit dem Entsorger vor Ort durchsetzen muss oder auf andere geeignete Weise wahrnimmt. Ursächlich für die aufgetretenen Störungen bei der Einsammlung der gelben Säcke im Landkreis Osnabrück sind neben Fahrzeugausfällen offensichtlich Versäumnisse bei der Einweisung des Personals vor der Aufnahme des Abholbetriebes. Gleichwohl musste der Landkreis Osnabrück als untere Abfallbehörde keine förmlichen Anordnungen zur Behebung der Störungen treffen, da die DSD-GmbH nach Bekanntwerden der Störungen bei der Sammlung der gelben Säcke selbst orga- nisatorische Maßnahmen eingeleitet hat, die zur Behebung dieser Störungen erforderlich waren. Anordnungen der unteren Abfallbehörde hätten keine anderen oder weitergehenden Gegenmaß- nahmen zum Inhalt gehabt und die Behebung der Störungen nicht beschleunigt, zumal in den Problembereichen die betroffenen Gemeinden bereits tätig geworden waren. Zu 5: Im Landkreis Osnabrück gehen die durch den Wechsel des mit der Einsammlung der gelben Säcke beauftragten Unternehmens entstandenen Probleme weit über typische Anlaufschwierigkeiten hin- aus. Es ist daher verständlich, wenn betroffene Gemeinden die nicht rechtzeitig abgeholten gelben Säcke selbst eingesammelt haben. Ein Ausgleich von dadurch entstandenen Aufwendungen dürfte, auch ohne Ansehung einer bestehenden Rechtspflicht, nicht zuletzt im Interesse der verantwortli- chen privaten Unternehmen DSD-GmbH und der Firma ALBA liegen und ist nach der Überzeugung der Landesregierung geeignet, möglicherweise verloren gegangenes öffentliches Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit der dualen Systeme im Allgemeinen und der DSD-GmbH und der Firma ALBA bei der Entsorgung im Landkreis Osnabrück im Besonderen wiederherzustel- len. Die Landesregierung würde es daher außerordentlich begrüßen, wenn sich die DSD-GmbH und der Firma ALBA mit den mit der Lösung der entstandenen Entsorgungsprobleme befassten Betei- ligten verständigen. Inwieweit die Gemeinden, die im Landkreis Osnabrück die nicht rechtzeitig abgeholten gelben Sä- cke selbst eingesammelt haben, einen öffentlich-rechtlichen Anspruch (z. B. Kostenerstattung einer Ersatzvornahme) oder einen zivilrechtlichen Anspruch (z. B. aus Geschäftsführung ohne Auftrag) gegen die beteiligten Entsorgungsunternehmen haben, bedarf einer konkreten Prüfung des jeweili- gen Einzelfalles. Hierzu kann die Landesregierung keine Stellungnahme abgeben. Zu 6: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es sich bei den Problemen mit der Entsorgung der gelben Säcke im Landkreis Osnabrück um zwar massive und nicht akzeptable Anlaufschwierigkei- ten nach dem Wechsel des Einsammlers handelt, dies aber kein Hinweis für ein generelles Versa- gen der haushaltsnahen Erfassung durch duale Systeme ist. Hier trafen mehrere bereits geschil- derte Faktoren (Fahrzeugausfälle; keine rechtzeitige Einweisung des Fahrpersonals) zusammen, die dann zu den bekannten logistischen Problemen führten. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der aktuell vorliegende 2. Arbeitsentwurf des Bundes- ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Novellierung der Verpackungsver- ordnung Regelungen vorsieht, nach denen der Systembetreiber eine angemessene Sicherheit für den Fall zu leisten hat, dass er oder die von ihm Beauftragten die Pflichten nach der Verpackungs- verordnung ganz oder teilweise nicht erfüllen und die zuständigen Behörden Kostenerstattung we- gen Ersatzvornahme verlangen. Zu 7: Die für den Bürger maßgeblichen Modalitäten der Entsorgung der Verpackungsabfälle vor Ort wer- den in einer Abstimmungsvereinbarung geregelt, die zwischen den dualen Systemen und dem je- weiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeschlossen wird. Darin können z. B. Abhol- rhythmus, Bereitstellungsorte, Art und Größe der Sammelbehältnisse, Abgabe von Müllsäcken usw. geregelt werden. Die Abstimmung ist Voraussetzung der Feststellung von dualen Systemen und muss auch während des Systembetriebes ununterbrochen gegeben sein. Sie kann an geänderte Anforderungen bei der 4",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3679 Entsorgung angepasst werden, wenn dies zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlich ist. Jede Anpassung bedarf der Vereinbarung zwischen den dualen Systemen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Die dualen Systeme beauftragen den Einsammler mit der Abholung der gelben Säcke auf der Grundlage eines Leistungsvertrages, der die Abstimmungsvereinbarung berücksichtigen muss. In Vertretung Dr. Christian Eberl (Ausgegeben am 26.03.2007) 5",
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