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            "content": "Bibliothek\ndes Niedersächs. Landtages\n\nEing.: 8. JAN. 15851\n\n \n   \n\nNiedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3614\n\n  \n\nAntwort. auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 10/3090 —\n\nBetr.: Beteiligung von Künstlern an öffentlichen Bauten\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Graetsch (FDP) vom 10. 8. 1984\n\nSeit vielen Jahren wird als eine Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen Künstlern\nund der öffentlichen Hand das Programm „Kunst am Bau“ genutzt. Bei zwei Punkten\nergaben sich allerdings in der Vergangenheit des öfteren Probleme. Zum einen wurde\nder für Kunstobjekte zur Verfügung stehende Prozentanteil der Bausumme oft nicht in\nvollem Umfang genutzt, zum anderen wurden Bauwerke und Kunstobjekte meist nicht\nbereits bei der Planung aufeinander abgestimmt, sondern an das fertige Bauwerk wurde\nein Kunstobjekt angesetzt.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Welche Mittel sind in den letzten Jahren an öffentlichen Bauten des Landes Nieder-\nsachsen für die „Kunst am Bau“ verwendet worden, und wurden die möglichen Pro-\nzentanteile der Bausummen jeweils vollständig genutzt?\n\n2. Wie geschah die Beteiligung der Künstler an den Planungsvorhaben, und nach wel-\nchem Modus erfolgten die Ausschreibungen?\n\n3. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, den Anteil der Ausgaben für die künstle-\ntische Gestaltung von öffentlichen Gebäuden zu steigern, und in welchem Umfang?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister Hannover, den:12. 12. 1984\nfür Wirtschaft und Verkehr\n— 01.2 — 57.00 —\n\nBei Baumaßnahmen des Landes können nach Abschnitt K 7 der Richtlinien für die\nDurchführung von Baumaßnahmen des Landes — RLBau — maximal bis zu 2 % der\nKosten der Bauwerke — bezogen auf die Kostengruppen 3.1 und 3.2 der DIN 276 —\nfür Aufträge an bildende Künstler vorgesehen werden, soweit Zweck und Bedeutung\nder Baumaßnahmen dieses rechtfertigen. Der prozentuale Anteil ist im Einzelfall von\nArt und Umfang des jeweiligen Bauvorhabens abhängig und unterliegt — wie die Pla-\nnung und Durchführung der gesamten Baumaßnahmen — den Grundsätzen der Wirt-\nschaftlichkeit und Sparsamkeit.\n\nBeabsichtigte künstlerische Leistungen werden bereits bei der Aufstellung der Haus-\nhaltsunterlage — Bau — unter Berücksichtigung der vorgenannten Gesichtspunkte\nim Erläuterungsbericht und in der Veranschlagung von der Staatshochbauverwaltung\nso vorgesehen, daß die künstlerische Idee in die weitere Bauplanung einbezogen und\nbei der Bauausführung verwirklicht werden kann.",
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