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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndes Abg. von Bredow (CDU), eingegangen am 16. 10. 1997\n\nBetr.: Vorgesehene Erhöhung der Müllgebühren in Hannover\n\nDie Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, die Gebühren für Hausmüll vom kommenden\nJahr an drastisch anzuheben, gesprochen wird von einer Erhöhung um 29 %. Es ist beab-\nsichtigt, Eiunahmeausfälle durch zurückgegangenes Volumen auszugleichen und gleichzeitig\nmöglicherweise die Gebühren für Gewerbemüll abzusenken und damit attraktiver zu gestal-\n\nten.\n\nEs wird grundsätzlich begrüßt, daß das Müllaufkommen, z.B. durch Vermeidung und durch\nWiederaufbereitung, in den letzten Jahren deutlich teduziert werden konnte. Der Bürger\nfragt sich nun allerdings, ob es wirklich richtig ist, daß die durch die geringere Auslastung der\nKapazitäten verbleibende Fixkostenbelastung sich gleich voll in der Erhöhung der privaten\nHausmüllgebühren niederschlagen muß. Es entsteht der ungute Eindruck, daß die Verwal-\ntung wieder einmal dabei ist, dem einfachen Bürger als Schwächstem der Gesellschaft unge-\nrührt in die Tasche zu greifen.\n\nIch frage daher die Landesregierung:\n\n1. Hält sie es für ichug, daß die hohen Fixkosten, z.B. aus der Sanierung und dem Unter-\nhalt von Altanlagen oder durch das Vorhalten von für heutige Begriffe zu hohen Entsor-\ngungskapazitäten, in vollem Umfang den heute entsorgungspflichtigen Bürgern über den\nGebührenhaushalt angelastet werden? Müßte man die Übernahme von Kosten aus Alt-\n\n. lasten nicht vielmehr als selbstverständliche Aufgabe der Allgemeinheit betrachten?\n\n2. Ist sie der Auffassung, daß die niedersächsischen Kommunen wirklich alle möglichen\nRationalisierungsmöglichkeiten bei der Müllentsorgung, z.B. auch auf dem Wege der\nKooperation oder der Privatisierung, hinreichend nutzen? Welche Verbesserungsmög-\nlichkeiten werden gesehen, um auf diesem Wege zu einer Kostenentlastung der Kommu-\nnen zu kommen, anstatt die Bürger zusätzlich zu belasten?\n\n3. Hält sie es den Bürgern gegenüber für vertretbar und legal, für Hausmüll und vergleich-\nbaren Gewerbemüll, wie von der Landeshauptstadt vorgesehen, unterschiedliche Gebüh-\nrensätze anzustreben? Wären nicht vielmehr bei vergleichbaren Umständen logischerwei-\nse auch gleiche Kostensätze anzuwenden?\n\n4. Teilt sie generell die Meinung der Landeshauptstadt, daß eine Senkung der Gebühren für\nGewerbemüll eine sinnvolle Maßnahme darstellt, um das Mengenaufkommen zu erhö-\nhen? Würde hierdurch nicht gerade das allgemein als berechtigt erkannte Interesse an der\nVerringerung des Müllvolumens konterkatiert?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 24. 10. 1997 — 11/722 — 1005)\n\nDrucksache 13/ 3532",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3532\n\n \n\nAntwort der Landestegierung\n\nNiedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 13. 12, 1997\n— 109 - 01425/7/4 - 8 -\n\nZul:\n\nDie Abfallgebührenvorschrift des $ 12 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) soll in ihrer\nGesamtheit dazu beitragen, daß die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Abfallentsor-\ngung möglichst kostendeckend durchführen können. Zugleich soll die Abfallvermeidung\ndadurch gefördert werden, daß die Kosten der Entsorgung möglichst umfassend an die\nAbfallerzeuger weitergegeben werden. Hierzu wurde in $ 12 Abs. 2 NAbfG das Aufwand-\ndeckungsptinzip aufgenommen. Nach $ 12 Abs. 3 Ziffer 1 NAbfG werden die Aufwendun-\ngen für Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Entsorgungsanlagen eingerechnet\nund nicht von Altlasten oder Altanlagen. Aufgrund des $ 12 Abs. 2 Satz 3 NAbfG darf das\nveranschlagte Gebührenaufkommen die Aufwendungen um bis zu 10 vom Hundert über-\nsteigen. Dieser Überschuß ist nach $ 12 Abs. 6 NAbfG für Altablagerungen zu verwenden.\n\n \n\nZu 2:\n\nDie möglichen Rationalisierungsmaßnahmen binsichtlich der Kooperation oder der Privati-\nsierung gehören in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, die jede Kommune in\nihrem eigenen Ermessen durchführen kann. Es kann nicht Aufgabe der Landesregierung\nsein, diesen Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zu bewerten. Gleichwohl hat die\nLandeshauptstadt Hannover mitgeteilt, daß die Personal- und Sachkosten um 3,3 Mio. DM\nreduziert worden sind und z.B. im Bereich der Elektroschrottverwertung, Bauabfallaufbe-\nreitung, Krankenhausabfallbehandlung sowie der Behandlung der kompostierbaren Abfälle\nmit privatwirtschaftlichen Unternehmen kooperiert wird.\n\nZu 3:\n\nDie entsorgungspflichtige Körperschaft hat im Rahmen ihrer Befugnis zur eigenverantwort-\nlichen Gebührengestaltung zu prüfen und zu entscheiden, ob und inwieweit bei der Gebüh-\nrenfestlegung für die Abfallentsorgung gebührentelevante abfallrechtliche Sachverhalte\ngleich und bei vorliegenden Kosten- und Leistungsunterschieden entsprechend diesen Un-\nterschieden verschieden zu behandeln sind. Bei der Entsorgung von Abfällen aus Haushal-\ntungen und von Abfällen aus anderen Herkunftsbeteichen (z.B. hausmüllähnliche Gewerbe-\nabfälle) liegen unterschiedliche Sachverhalte vor, die grundsätzlich eine Gebührendifferen-\nzierung rechtfertigen. Auch nach der vorgesehenen Änderung der Gebühren werden die\nGebühren für Abfälle aus Haushaltungen geringer sein als für Abfälle aus anderen Her-\nkunftsbereichen. Eine höhere Gebühr für hausmüllähnlichen Gewerbeabfall ist nach der\nStellungnahme der Stadt gerechtfertigt, weil diese Abfälle bei ihrer Entgegennahme zum\neinen einen erhöhten Kontrollaufwand erfordern und sich zum anderen die Behandlung\ndieser Abfälle erheblich aufwendiger gestaltet. Sie müssen z.B. im Gegensatz zu Hausabfäl-\nlen teilweise zerkleinert und besonderes verdichtet werden.\n\n \n\nZu 4:\n\nDiese Frage berührt ebenfalls die eigenverantwortliche Gebührengestaltung der Kommunen.\nOb die beabsichtigte Maßnahme sinnvoll ist, obliegt nicht der Beurteilung und Bewertung\ndurch die Landesregierung. Jedoch teilt die Landeshauptstadt Hannover mit, daß auch nach\nder Gebührenermäßigung ein finanzieller Anreiz zur Verwertung verbleibt, weil die Depo-\nniegebühr die Marktpreise für eine Verwertung übersteigt.\n\nMit der Gebührenänderung sollen vor allem diejenigen Abfälle aus dem derzeitigen\n„Mülltourismus“ zurückgewonnen werden, die einer Verwertung nicht sinnvoll zugänglich",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3532\n\n \n\nsind. Das sind vor allem die Sortierreste aus den Sortieranlagen für Bauabfälle und Gewerbe-\nabfälle, die zum Zwecke einer fragwürdigen Verwertung über große Strecken transportiert\nwerden. Im übrigen entspricht gerade diese Gebührenermäßigung nicht nur der Marktent-\nwicklung und ist deshalb von den privaten Abfallentsorgermn eingefordert worden, sie ge-\nwährleistet auch eine gebietsnahe Beseitigung von nicht verwertbaren Abfällen.\n\nGriefahn\n\n(Ausgegeben am 9. 1. 1998) 3",
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