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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3811\n\na tes, u re ee een,\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/3592 —\n\nBetr.: Flankierende Hilfsangebote für seelisch Behinderte im Versorgungsbereich des\nLandeskrankenhauses Wunstorf gefährdet?\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Groth, Aller (SPD) vom 17. 2. 1989\n\nDie zum Versorgungsraum des Landeskrankenhauses Wunstorf gehörenden „‚flankie-\nrenden‘ Einrichtungen (Heime, Übergangswohnheime und Pflegeheime für seelisch\nBehinderte) befinden sich seit geraumer Zeit in einer Lage, die Patienten, Angehörige\nund Mitarbeiter der Einrichtungen beunruhigt. Beispiele dafür sind:\n\nı. Das Haus Hockemeier, Münchehagen, ca. 60 Bewohnerplätze, ging in Konkurs, der\nehemalige Eigentümer soll sich ‚„‚abgesetzt‘‘ haben.\n\n2. Die Häuser „Viola“, Steinhude, Badenhausen, Warpe, ca. 180 Bewohnerplätze,\nmußten nach Verhaftung der Eigentümerin und Eröffnung eines Konkursverfahrens\nin neues Eigentum übergehen.\n\n3. Das Haus Beißner, ca. 200 Bewohnerplätze, drohte kürzlich in Konkurs zu gehen.\nAuffangmaßnahmen waren erforderlich, ein Eigentümerwechsel steht wohl unmit-\ntelbar bevor.\n\n4. Die Häuser Stemm in Mohmühle, Mellendorf und Wiehenberg, ca. 240 Bewohner-\nplätze, sollen derzeit in eine GmbH überführt werden, angeblich um die wirtschaft-\nliche Lage des Betriebes zu verbessern.\n\nDiese Gesamtlage der flankierenden Einrichtungen zum Landeskrankenhaus Wunstorf\ntrifft zusammen mit der Ankündigung der Landesregierung, weitere Plätze im Landes-\nkrankenhaus Wunstorf (ca. 100 bis 120 Plätze bis 1992) abzubauen. Die vorhandenen\nflankierenden Einrichtungen können diese zusätzliche Aufgabe mangels freier Kapazi-\ntät nicht übernehmen. Vorbereitete Entlassungen aus den Heimen z.B. in finanzierte,\nbetreute Wohnungen erfolgen kaum mangels Angebot.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Welche Konzeption verfolgt die Landesregierung zur Konsolidierung der vorhan-\ndenen flankierenden Heime zum Landeskrankenhaus Wunstorf? Wo sollen die zur\nEntlassung anstehenden weiteren ca. 100 bis 120 Patienten des Landeskrankenhau-\nses Wunstorf untergebracht werden? Sind weitere Heime geplant, und wenn ja, in\nwessen „Trägerschaft‘‘ und an welchen Orten? Sind betreute Wohnungen ge-\nplant? Wenn ja, durch wen und mit welcher Finanzierung der Betreuung?\n\n2. Waren die in den genannten flankierenden Einrichtungen tätigen, in der Regel öf-\nfentlich bediensteten, Konsilliarärzte in der Vergangenheit in der Lage, die geschil-\nderten, teils eingetretenen krisenhaften Entwicklungen in den genannten Häusern\nzu erkennen?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3811\n\n3. War die Heimaufsicht regelmäßig in den genannten Häusern tätig und personell\nund fachlich in der Lage, die geschilderten krisenhaften Entwicklungen zu erken-\nnen? Wurden solche Entwicklungen berichtet? Wenn ja, an wen, und was wurde\naufgrund der Berichte der Heimaufsicht veranlaßt?\n\n4. Für welchen Zeitraum sind für die einleitend genannten Einrichtungen endgültige\nPflegesätze vereinbart? Wann wurden die Vereinbarungen getroffen? War anhand\nlaufend konttollierter und zeitnah erstellter Selbstkostenblätter die krisenhafte\nEntwicklung durch den Hauptkostenträger zu erkennen, und wenn ja, wem wurde\ndie jeweilige Entwicklung berichtet, und was wurde veranlaßt?\n\n5. Wer hat die Häuser ‚„‚Viola“ gekauft? Ist der Käufer auch Betreiber? Ist der Berrei-\nber fachlich qualifiziert, um mit Behinderten konzeptionell akzeptabel zu arbei-\nten? Welches Konzept verfolgt der Betreiber?\n\n6. Trifft es zu, daß der Käufer mehr bezahlt hat, als der Sequester bei anderen Ver-\nkaufsverhandiungen gefordert hat? Wurde der Kaufpreis durch Neubewertung\npflegesatzwirksam anerkannt bzw. ist eine solche Anerkennung im Pflegesatz in\nAussicht gestellt bzw. zugesagt? Welcher Preis wird pflegesatzwirksam anerkannt?\nFalls ein höherer als der vom Sequester geforderte Preis bezahlt wurde: Ist die soge-\nnannte „Spitzenberrags-‘ Vereinbarung eventuell doch nicht kostenverursa-\nchungsgerecht?\n\n7. Sind aus dem Kaufpreis, der für die Häuser „Viola‘“ gezahlt wurde oder noch ge-\nzahlt wird, alle Forderungen in vollem Umfange, insbesondere angeblich ausste-\nhende Löhne und Gehälter sowie Darlehen der Arbeitnehmer, an den früheren Ar-\nbeitgeber bezahlt? Wurden die angeblich den Bewohnern „fehlenden“ Taschen-\ngelder, Arbeitsprämien und Spargelder in vollem Umfang an diese aus dem Kauf-\npreis erstattet?\n\n8. Sind die Häuser ‚Viola‘ nach Anzahl und Qualifikation mit ausreichendem Perso-\nnal besetzt? Wenn ja, wie stellt sich die Ist/Soll-Besetzung in den jeweiligen Ar-\nbeitsbereichen im Januar und Februar 1989 nach Anzahl und Qualifikation dar?\n\n9. Istsichergestellt, daß Mitarbeiter, die an eventuellen Benachteiligungen der Heim-\nbewohner durch den früheren Heimträger mittel- oder unmittelbar beteiligt\nwaren, nun nicht mehr als Bezugstherapeuten den Behinderten gegenüber auf-\ntreten?\n\n10. Sieht die Landesregierung sich veranlaßt, aufgrund der krisenhaften Lage einer\nflankierenden Versorgungskette im Bereich des Landeskrankenhauses Wunstorf in\nder außerklinischen Betreuung in Fachplanung, Heimaufsicht und Pflegesatzge-\nstaltung Veränderungen vorzunehmen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Sozialminister Hannover, den 7. 4. 1989\n— Z/1 — 01 425/01 —\n\nDie Landesregierung hat seit Mitte der 70er Jahre die psychiatrischen Landeskranken-\nhäuser (NLKH) umfassend neugestaltet und ihre Ausstattung wesentlich verbessert. Die\nerreichten Verbesserungen in der baulichen Gestaltung und bei der personellen Beset-\nzung sind vor allem den Langzeitkranken zugute gekommen. Inzwischen sind Voraus-",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3811\n\n \n\nsetzungen erreicht, die es erlauben, auch die Überführung solcher Patienten, die der\nbesonderen Pflege, Betreuung und Aktivierung in einem Heim bedürfen, in komple-\nmentäre Einrichtungen zu intensivieren und abzuschließen.\n\nDas NLKH Wunstorf verfügte noch 1975 über 1400 Betten. Die heutige Zahl von 680\nPlanbetten wird sich bis 1992 voraussichtlich weiter auf rund 600 vermindern lassen.\n\nDie meisten der zu entlassenden psychisch Langzeitkranken können in komplementä-\nren Einrichtungen soweit gefördert werden, daß sie ein eigenverantwortliches Leben\nführen können. Ein Teil von ihnen findet in diesen Einrichtungen ein dauerhaftes Zu-\nhause. Bei vielen alten Menschen konnten die psychischen Störungen soweit gebessert\nwerden, daß eine Anschlußbetreuung in Alten- und Pflegeheimen möglich wurde.\n\nIm Einzugsbereich des NLKH Wunstorf werden über die in der Anfrage genannten Ein-\nrichtungen hinaus noch die folgenden Heime für seelisch Behinderte vorgehalten:\n\n— Wohn- und Übergangswohnheim der Gesellschaft für psychosoziale Hilfen e.V.,\nNordfelder Reihe 25, 3000 Hannover (21 Plätze)\n\n— Langzeitwohnheim „Gut Mönchehof“ in 3050 Wunstorf-Kohlenfeld (31 Plätze)\n\n— Wohnheim für chronisch depravierte Alkoholiker „Haus Neuwerk‘, 2939 Freistatt\n(36 Plätze).\n\nZu den in der Kleinen Anfrage namentlich genannten vier Einrichtungen ist im übrigen\nrichtigstellend folgendes festzuhalten:\n\n1. Haus Hockemeyer, Münchehagen\n\nBis zum 22. 2. 1982 war Frau Jutta Hockemeyer Trägerin des Pflegeheimes „Haus Son-\nnenburg“ für seelisch behinderte alte Menschen in Rehburg-Loccum, Ortschaft Mün-\nchehagen. Ab 23. 2. 1982 wurde diese Einrichtung von Herrn Michael Rabe übernom-\nmen; vom 1. 8. 1986 bis zum 30. 6. 1988 war der Verein „Christianitas e.V.“ Träger\ndieser Einrichtung. Seit dem 1. 7. 1988 wird das „Geronto-psychiatrische Pflegeheim\nSonnenburg‘“ mit 43 Plätzen nunmehr von Herrn Peter Kaßing betrieben. Ein Konkurs\noder ein „Absetzen“ gleich welchen Trägers ist der Landesregierung nicht bekannt.\n\n2. Häuser „Viola“ ın Wunstorf, Steinhude, Badenhausen\n\nAls komplementäre Einrichtung für seelisch Behinderte zum NLKH Wunstorf sind von\nder ehemaligen Eigentümerin dieser Häuser lediglich die Einrichtungen „Häuser Vio-\nla‘ mit den Standorten Wunstorf und Steinhude betrieben worden. Diese Einrichtun-\ngen bieten insgesamt 72 Pätze an. Das Wohnheim für chronisch depravierte Alkoholi-\nker „Haus Viola‘ in Badenhausen mit 40 Plätzen ist dem NLKH Göttingen komple-\nmentär zugeordnet. Das Pflegeheim Viola für seelisch behinderte alte Menschen in Ba-\ndenhausen (43 Plätze) fällt in die sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers der So-\nzialhilfe. Bei dem Gebäude in Warpe handelt es sich um keine stationäre Behinderten-\neinrichtung in sachlicher Zuständigkeit des Landes.\n\nÜber das Vermögen der bisherigen Betreiberin, Frau Renate Schmidt, ist im Oktober\nletzten Jahres vom Amtsgericht Nienburg die Sequestration beschlossen worden. Soweit\nbekannt ist, wird ein Vergleich angestrebt. Seit dem 1. 1. 1989 sind die Einrichtungen\nvon einem neuen Betreiber übernommen worden (siehe unter „Zu 5°‘). Belange der Be-\nwohner sind dadurch nicht beeinträchtigt worden.\n\n3. Haus Beißner, Rinteln-Steinbergen\n\nIn Rinteln-Steinbergen bestehen zwei ehemals von Herrn Beißner betriebene Einrich-\ntungen für seelisch Behinderte:\n\n— das Wohnheim für seelisch Behinderte „Zur Traube“ mit 49 Plätzen\n\n— das Pflegeheim für seelisch behinderte alte Menschen „Haus Wiesengrund‘“ mit 151\nPlätzen.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3811\n\n \n\nFür die zuletzt genannte Einrichtung ist die Zuständigkeit des örtlichen Trägers der So-\nzialhilfe gegeben. Derzeitiger zunächst kommissarischer Betreiber beider Einrichtungen\nist der Kreisverband Schaumburg e.V. des DRK. Obwohl das Land grundsätzlich kei-\nnen Einfluß auf die Wirtschaftsführung der Einrichtungen nehmen kann, hat sich das\nSozialministerium mit Erfolg bemüht, in Gesprächen zwischen Einrichtungsträger, Kre-\nditinstirtuten und kommissarischem Betreiber sicherzustellen, daß die Einrichtung\n— ggf. in neuer Trägerschaft — weitergeführt und die Belange der Bewohner nicht be-\neinträchtigt werden.\n\n4. Häuser Stamm in Mohmühle, Wieckenberg und Schwanewiek\n\nDie Einrichtung für seelisch Behinderte ‚Häuser Stamm“ (Wohn- und Pflegeheim“)\nbesteht aus vier Bereichen (Haupthaus Wieckenberg, Landhaus Wieckenberg, Moh-\nmühle und Schwanenwiek) mit insgesamt 167 Plätzen. Träger der Gesamteinrichtung\nist Frau Ruth Stamm. Seit einigen Monaten werden seitens des Trägers Verhandlungen\nmit dem Ziel geführt, einen Nachfolgeträger für die Einrichtung anzubieten.\n\nInformationen, die Einrichtung in eine GmbH zu überführen, liegen bisher nicht vor;\neine solche Rechtsform kann jedoch nicht als ungewöhnlich für den Träger einer Behin-\nderteneinrichtung angesehen werden. Der überörtliche Sozialhilfeträger hat im übrigen\nkeine Rechtsgrundlage, auf entsprechende Absichten eines Trägers Einfluß zu nehmen.\nEine etwaige Betriebsübergabe an eine GmbH hätte auf die gegenwärtige Versorgungs-\nsituation im Bereich des NLKH Wunstorf jedenfalls keinen Einfluß.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\n\nDer weitere noch vorgesehene Abbau von bis zu 80 Plätzen im NLKH Wunstorf wird\nsich über einen Zeitraum von voraussichtlich vier Jahren erstrecken. Gegenwärtig wird\nmit dem Birkenhof Hannover über die Schaffung von 25 bis 30 Plätzen und mit dem\nSozialpsychiattischen Freundeskreis Wunstorf e. V. (SPFK) über ein Langzeitwohnheim\nmit ca. 12 bis 15 Plätzen verhandelt. Mit Abschluß dieser beiden Projekte wäre der un-\nmittelbare Platzbedarf für die z.Z. entlassungsfähigen Patienten des NLKH Wunstorf\nzunächst gedeckt. Die Schaffung weiterer Heimplätze wird sich am Bedarf sowie an Art\nund Schwere der Behinderung weiterer entlassungsfähiger seelisch Behinderter orientie-\nren.\n\nDie Einrichtung von Wohngemeinschaftsplätzen für seelisch Behinderte ist nicht Auf-\ngabe des Landes als überörtlichem Träger der Sozialhilfe. Das Land gewährt jedoch den\nörtlichen Trägern als freiwillige Leistung für die Dauer von fünf Jahren Zuschüsse in\nHöhe von 50 v.H. der Personalkosten, die für die Betreuung der Bewohner in den\nWohngemeinschaften entstehen.\n\nIn Wunstorf können — insbesondere wegen der begrüßenswerten Beteiligung des Land-\nkreises Hannover — z.Z. 24 solcher Wohngemeinschaftsplätze in Trägerschaft des Ver-\neins zur Förderung beschützender Wohngemeinschaften und beschützender Arbeits-\nmöglichkeiten e.V. vorgehalten werden. Das für die Betreuung der Bewohner notwen-\ndige Personal wird zu je 50 v.H. vorn Landkreis Hannover und — für eine Übergangs-\nzeit von fünf Jahren — zu 50 v.H. vom Land finanziert.\n\nZu 2:\n\nDie Konsiliarärzte haben die Aufgaben der Qualitätssicherung der Betreuung, der Bera-\ntung der Mitarbeiter und der Zusammenarbeit mit der Heimleitung bei der Strukturie-\nrung von Pflege und Betreuung. Alle Konsiliarärzte haben durch ihre Tätigkeit im Lan-\ndeskrankenhaus Wunstorf umfassende Kenntnisse der Chronisch-Kranken-Psychiatrie",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3811\n\nerworben. Durch sie wird des weiteren eine enge Zusammenarbeit zwischen Heim und\nKrankenhaus bei der Krisenintervention sichergestellt. Für die Überprüfung der wirt-\nschaftlichen Leistungsfähigkeit des Trägers der Einrichtung haben die Konsiliarärzte\nkeine Zuständigkeit. '\n\nZu 3:\n\nDie Heimaufsicht des Landessozialamtes Niedersachsen hat die genannten Einrichtun-\ngen über die regelmäßigen Nachschauen gem. $9 Heimgesetz hinaus häufiger über-\nprüft. Die Erkenntnisse sind in den jeweiligen Nachschauberichten festgehalten wor-\nden.\n\nZu 4:\n\nSolange für Einrichtungen kein endgültiger Pflegesatz vereinbart ist, gewährt das Lan-\ndessozialamt regelmäßig Abschlagszahlungen, bis eine Vereinbarung getroffen ist. In\neinigen Fällen in der Vergangenheit lagen die Abschlagszahlungen sogar über den letzt-\nlich vereinbarten Pflegesätzen. Aufgrund der Zahlungen ergaben sich jedenfalls regel-\nmäßig für die Einrichtungen aus Verzögerungen bei der Abgabe von Pflegesatzangebo-\nten bzw. deren endgültiger Vereinbarung keine wirtschaftlichen Gefährdungen.\n\nFür das „Geronto-psychiatrische Pflegeheim Haus Sonnenburg“ sind die Verhandlun-\ngen über den Pflegesatz ab 1. 7. 1988 noch nicht abgeschlossen. Dies u.a. deshalb, weil\nder neue Einrichtungsträger bisher die ihm angebotene Pflegesatzvereinbarung noch\nnicht unterschrieben hat. Mit den früheren Heimberreibern sind bisher wegen eines an-\nhängigen Verwaltungsstreitverfahrens für die Zeit ab 1980 noch keine Pflegesätze zu-\nstande gekommen.\n\nDer Pflegesatz für das Jahr 1984 für die „Häuser Viola‘ in Wunstorf und Steinhude\nwurde am 25. 1. 1985 vereinbart. Bei der Bearbeitung der im Juli 1987 vorgelegten\nSeibstkostenblätter für die Jahre 1985 bis 1987 wurden erhebliche Unregelmäßigkeiten\nfestgestellt, die durch eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung nach der\nmit dem Einrichtungsträger bestehenden Pflegesatzvereinbarung durch ein Wirtschafts-\nprüfungsunternehmen geklärt werdensollten. Das Prüfungsvorhaben wurde am 6. 7. 1988\ndem Heimträger mitgeteilt; die Prüfung konnte bisher nicht durchgeführt werden, weil\nim Zuge der dort im September 1988 eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlun-\ngen auch die Pflegesatzakten des Landessozialamtes beschlagnahmt wurden.\n\nEin Pflegesatz für die Heime „Zur Traube“ und „Haus Wiesengrund‘“ in Rinteln-\nSteinbergen ist zuletzt für das Jahr 1980 am 18. 9. 1981 vereinbart worden. Wegen\nstaatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, die zwischenzeitlich eingestellt wurden, konnten\ndie Pflegesätze für die Jahre 1981 bis 1985 bisher nicht endgültig vereinbart werden.\nDie Selbstkostenblätter ab 1986 für das weiterhin in überörtlicher Zuständigkeit befind-\nliche Wohnheim „Zur Traube“ sind trotz mehrfacher Anmahnung bisher nicht vorge-\nlegt worden.\n\nFür die „Häuser Stamm“ wurde der letzte Pflegesatz für das Jahr 1984 am 30. 8. 1985\nvereinbart. Im Zuge der Bearbeitung der Selbstkostenblätter für die Zeit ab 1985 hat\nsich die Notwendigkeit ergeben, verschiedene Kostenpositionen im Rahmen einer\nPrüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung nach der bestehenden Pflegesatzver-\neinbarung zu untersuchen. Der Einrichtungsträger wurde darüber am 17. 2. 1989 un-\nterrichtet.\n\nZu 5:\n\nHerr Dipl.-Kaufmann Peter Scharz hat dem Landessozialamt Niedersachsen mitgeteilt,\ndaß er und Herr Dipl.-Kaufmann Karl-Heinz Huth die Häuser Viola in Steinhude,\nWunstorf und Badenhausen gekauft haben und zum 1. 1. 989 übernehmen werden.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3811\n\n \n\nDas Landessozialamt hat den Betreibern eine Erlaubnis nach dem Heimgesetz erteilt.\nDer Erwerber Scharz betreibt bereits ein Altenpflegeheim in Homburg/ Saar. Beanstan-\ndungen der Heimaufsicht haben sich nach Auskunft der zuständigen Heimaufsicht in\nSaarbrücken nicht ergeben. Die Betreiber haben angekündigt, daß künftig eine\nBetriebs--GmbH die Heime führen soll. Mit der GmbH wird eine Pflegesatzvereinba-\nrung entsprechend $ 93 (2) BSHG auf der Grundlage einer Inanspruchnahmevereinba-\nrung getroffen werden.\n\nNach dem Heimgesetz hat der Betreiber einer Einrichtung durch die Beschäftigung\nfachlich qualifizierter Mitarbeiter sicherzustellen, daß die Heimbewohner entsprechend\neinem geeigneten Konzept der Einrichtung betreut werden. In dem vorstehend erwähn-\nten Schreiben hat Herr Scharz erklärt, daß er die Häuser Viola entsprechend der bisheti-\ngen Heimkonzeption weiterführen wird. Der Heimaufsicht liegen gegenteilige Erkennt-\nnisse nicht vor.\n\nZu 6 und ?7:\n\nBei Trägerwechsel durch Kauf wird grundsätzlich ein katasteramtliches Wertgutachten\ngefordert, das auch als Begrenzung des pflegesatzwirksamen Anschaffungswerts dient.\n\nMit dem neuen Träger wurde ein Pflegesatz vereinbart, der dem bisherigen Abschlags-\npflegesatz entspricht. Mit der in Gründung befindlichen Betriebs-GmbH werden end-\ngültige Pflegesätze noch zu vereinbaren sein.\n\nFür die Abwicklung des privatrechtlichen Kaufvertrages besteht im übrigen keine Zu-\nständigkeit der Landesregierung; sie verfügt dementsprechend auch über keine diesbe-\nzüglichen detaillierten Kenntnisse.\n\nZu 8:\n\nVon den im Stellenplan für die beiden Häuser in Wunstorf und Steinhude vorgesehe-\nnen 26,5 Stellen sind nach Angaben des neuen Trägers Ende Januar 1,5 Stellen und\nEnde Februar 0,5 Stellen nicht besetzt gewesen.\n\nZu 9:\n\nDer Landesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse vor, ob und inwieweit Mitarbeiter\nan evıl. finanziellen Benachteiligungen der Heimbewohner durch den früheren Heim-\nträger mittel- oder unmittelbar beteiligt waren. Das Ergebnis staatsanwaltschaftlicher\nErmittlungen bleibt abzuwarten.\n\nZu 10:\n\nUnter Hinweis auf die Antworten zu den vorstehenden Fragen besteht keine Veranlas-\nsung für Veränderungen der angesprochenen Art.\n\nIn Vertrerung\n\nDr. von Richthofen\n\n6 (Ausgegeben am 27. 4. 1989)",
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