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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3073\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage ,\n— Drucksache 11/2885 —\n\nBetr.: Munitionsdepot und Schießstand bei Bad Essen\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Hammerbacher-Richter (Grüne) vom\n25. 8. 1988\n\nNach Berichten aus dem Wittlager Kreisblatt sowie nach mündlichen Auskünften aus\nder Region ist im Bereich Bad Essen geplant, ein Munitionsdepot von Osnabrück-Haste\nund Osnabrück-Honeburg nach Brockhausen zu verlagern. Außerdem sei der Bau eines\n100-Meter-Schießstandes geplant.\n\nIch frage die Landesregierung:\n1. Kann sie die genannten Planungen bestätigen und ihren jeweiligen Stand darlegen?\n\n2. Falls die Informationen über die Einrichtung des Schießstandes zutreffen: aus wel-\nchen Gründen meint die Landesregierung, dies den Bürgern in Niedersachsen zu-\nmuten zu können, nachdem ein solches Vorhaben im benachbarten NRW bereits\nan massiven Protesten gescheitert ist?\n\n3. Welche Geschosse sollen auf dern geplanten Schießplatz verwendet werden?\n\n4. Welche Art von Munition wird in dem verlagerten Munitionsdepot gelagert, und\nwie wird sie gesichert?\n\n5. Wann und mit welchem Inhalt wird sich die Landesregierung gegenüber welchen\nStellen zu den geplanten Maßnahmen äußern?\n\n6. Warum hält die Landesregierung die Belastung mit weiteren Militäreinrichtungen\nfür vereinbar damit, daß Bad Essen Kurort ist?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 7. 10. 1988\n— 54 — 459 — 15241 — 2/N I —\n\nZu 1:\n\nDer Bundesminister der Verteidigung beabsichtigt, in Bad Essen, Ortsteil Brockhausen,\neine Munitionsniederlage sowie einen 100-m-Schießstand für die britischen Streitkräfte\nzu errichten.\n\nDas Vorhaben ‚Bau einer Munitionsniederlage‘‘ war Gegenstand eines 1982 eingeleite-\nten raumordnerischen Anhörungsverfahrens auf der Grundlage des $ 1 Abs. 3 Schutz-\nbereichsgesetz sowie der analog angewandten Vorschriften des $ 1 Abs. 2 Landbeschaf-\nfungsgesetz. Die Landesregierung hat der Planung in ihrer abschließenden Stellungnah-\nme vom 31. 1. 1984 unter der Voraussetzung zugestimmt, daß bestimmte Auflagen\nund Bedingungen beachtet werden. Der Beginn der Bauarbeiten ist für 1989 vor-\ngesehen.",
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"content": "_ Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode\n\nIm Zusammenhang mit der Schießstandplanung hat der Bundesminister der Verteidi-\ngung die Durchführung eines Anhörungsverfahrens gem. $ 4 Abs. 5 Raumordnungsge-\nsetz sowie $ 1 Abs. 3 Schutzbereichsgesetz beantragt. Aufgrund hier vorliegender Unter-\nlagen ist jedoch bereits jetzt zu befürchten, daß bei einer Realisierung des Vorhabens\nan dem vorgesehenen Standort in Brockhausen mit nicht unerheblichen Lärmimmissio-\nnen für die nächstgelegene Wohnbebauung zu rechnen ist. Ich habe daher den Bundes-\nminister der Verteidigung — vor Einleitung des o.g. Anhörungsverfahrens — mit\n\n“ Schreiben vom 4. 8. 1988 gebeten, die Standortwahl noch einmal zu überprüfen. Das\n\nErgebnis dieser Prüfung bleibt zunächst abzuwarten.\n\nZu 2:\n\nDie Festlegung von Standorten für militärische Infrastrukturmaßnahmen obliegt dem\nBundesminister der Verteidigung als Träger des jeweiligen Vorhabens. Die Landestegie-\nrung kann hierauf nur im Rahmen der o.g. Anhönungsverfahren Einfluß nehmen, in-\ndem sie evtl. von dem Vorhaben betroffene zivile Belange im Zuge ihrer abschließen-\nden Stellungnahme vorträgt. Diese Stellungnahme hat jedoch lediglich den Charakter\neines gutachtlichen Vorums.\n\nZu 3:\n\nNach Auskunft des Bundesministers der Verteidigung ist vorgesehen, auf dem Schieß-\nstand Geschosse mit den Kalibern 9 mm parabellum, 7,62 mm sowie 5,56 mm zu ver-\nwenden.\n\nZu 4:\n\nAngaben über die Art der einzulagernden Munition unterliegen der Geheimhaltung.\nDie Landesregierung kann daher keine entsprechenden Auskünfte erteilen. Dies gilt\nauch für die Art der Sicherung von Munition. Aufgrund der hierbei zu beachtenden\nbaufachlichen und militärischen Sicherheitsbestimmungen kann jedoch nach Angaben\ndes Bundesministers der Verteidigung eine Gefährdung von unbeteiligten Dritten aus-\ngeschlossen werden.\n\nZu 5:\n\nDer geplanten Errichtung einer Munitionsniederlage hat die Landesregierung in ihrer\ndem Bundesminister der Verteidigung gegenüber abgegebenen Stellungnahme am\n31. 1. 1984 grundsätzlich zugestimmt. Zeitpunkt und Inhalt einer gleichfalls dem Bun-\ndesminister der Verteidigung gegenüber abzugebenden Stellungnahme zu der beab-\nsichtigten Errichtung eines 100-m-Schießstandes sind noch nicht absehbar.\n\nZu 6:\n\nDer Bau der Munitionsniederlage beruht auf einer Forderung der Landesregierung aus\ndem Jahre 1969. Die Verteidigungsanlage ist als Ersatz für die beiden im Stadtgebiet\nvon Osnabrück gelegenen Munitionsniederlagen Hohneburg und Dodesheide vorgese-\nhen. Die mit der Lagerung von Munition in der Nähe von Wohngebieten verbundenen’\nGefahren sind auf Dauer nicht hinnehmbar. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß\nfür die Realisierung dieses Vorhabens das Gelände einer ehemaligen Flugabwehrrake-\ntenstellung in Anspruch genommen wird.\n\nSoweit sich die Frage auf den Bau eines Schießstandes bezicht, wird auf die Antwort\nzu Frage 2 verwiesen.\n\nHasselmann\n\n(Ausgegeben am 17. 10. 1988)\n\n \n\nDrucksache 11/3073",
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