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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3926\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/3762 —\n\nBetr.: Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Wernstedt (SPD) vom 4. 4. 1989\n\nDie teilweise jahrzehntelange Anwesenheit von Ausländern, die als Arbeitskräfte in die\nBundesrepublik gerufen worden sind und ihre Familien nachgeholt haben oder deren\nKinder hier auch groß geworden sind, hat im Zusammenhang mit der wachsenden Zahl\nder Asylsuchenden und der Aussiedler immer noch nicht zu einer selbstverständlichen\nAkzeptanz in der Bundesrepublik und in Westberlin geführt. Ausländerfeindlichkeit\nist in den letzten Wahlen (Berlin, Hessen) sogar zu einem Hauptthema geworden mit\nbedenklichen Folgen für eine tolerante und weltoffene Atmosphäre in der Bundesrepu-\nblik. In diesem Zusammenhang wird vor allem von seiten der Bundesregierung und der\nsie tragenden Parteien und entsprechender Landesregierungen auf die Möglichkeit des\nErwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft hingewiesen.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Wie viele Ausländer haben in den letzten zehn Jahren in Niedersachsen die deutsche\nStaatsbürgerschaft beantragt und erhalten? Gibt es eine quantitative Tendenz?\n\n2. Welche Staatsbürgerschaft besaßen die Neubürger früher?\n\n3. Welche besonderen Hindernisse nach den Rechtsverhältnissen des Heimatlandes\ngibt es für Ausländer oder deren Kinder, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantra-\ngen (z.B. Vererbungsverbot von Grund und Boden oder Immobilien usw.)?\n\n4. Welche besonderen Hindernisse gibt es von deutscher Seite für die Einbürgerung\nvon Ausländern?\n\n5. Wie teuer ist der Erwerb eines deutschen Passes für einen Ausländer in Niedersach-\nsen? Gibt es Unterschiede in den einzelnen Ländern?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 12. 5. 1989\n— 52.2 — 120.130/30 —\n\nTrotz des ständig steigenden Anteils der Ausländer, die sich seit zehn Jahren und länger\nbei uns aufhalten und damit die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung im\nErmessenswege erfüllen, stagniert seit geraumer Zeit die Zahl derjenigen, die sich tat-\nsächlich einbürgern lassen. Die Zahl der Ermessenseinbürgerungen,. die insbesondere",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3926\n\n \n\nfür Angehörige der früheren Anwerbestaaten in Betracht kommen, beträgt im Durch-\nschnitt der zehn Jahre von 1978 bis 1987 (die amtliche Statistik für 1988 liegt noch nicht\nvor) bundesweit etwa 14000 im Jahr. Dem stehen im gleichen Zeitraum ca. 22000 An-\nspruchseinbürgerungen jährlich gegenüber; diese betreffen zumeist deutsche Volkszu-\ngehörige aus den Vertreibungsgebieten. Die Ursachen für die geringe Einbürgerungsbe-\nreitschaft lassen sich nur vermuten. Als Gründe werden genannt: nationale, kulturelle\nund religiöse Bindungen an die Heimat und der damit verbundene Rückkehrwunsch\nbei den zur Arbeitsaufnahme eingereisten Ausländern der ersten Generation; soziale\nZwänge bei den Angehörigen der zweiten Generation; die Forderung nach Aufgabe der\nbisherigen Staatsangehörigkeit. Zu berücksichtigen ist auch, daß der gesicherte aufent-\nhaltsrechtliche Status und die weitgehende Angleichung in der Rechtsstellung von Aus-\nländern und Deutschen, vor allem im Bereich des Arbeits- und Sozialtechts, die Auslän-\nder der Notwendigkeit entheben, sich zur Existenzsicherung um den Erwerb der deut-\nschen Staatsangehörigkeit zu bemühen. Zur näheren Information wird auf die Antwort\nder Bundesregierung vom 18. 8. 1988 auf die Große Anfrage der SPD-Bundestagsfrak-\nuon zum Thema „Einbürgerungserleichterungen“ verwiesen (BT-Drts 11/2795).\n\nDie Landesregierung sieht ein besonderes staatliches Interesse an Einbürgerungserleich-\nterungen vor allem für die Ausländer, die hier geboren und aufgewachsen sind. Sie ver-\nsteht die Einbürgerung indes nicht als Mittel der Integration, sondern als Abschluß der\nEingliederung in das gesellschaftliche und politische Leben der Bundesrepublik\nDeutschland. Die notwendigen rechtlichen Maßnahmen können nur-bundeseinheitlich\ngetroffen werden. Die politische Meinungsbildung darüber, in welcher Weise der be-\nsonderen Situation der Ausländer der zweiten und folgenden Generationen Rechnung\ngetragen werden soll, ist noch nicht abgeschlossen.\n\nDie verstärkte Befassung der Öffentlichkeit mit Einbürgerungsfragen hat ihre Ursache\nin der Diskussion um die Einführung des Komunalwahlrechts für Ausländer. Da hierge-\ngen verfassungsrechtliche und rechtspolitische Bedenken bestehen, wird darauf hinge-\nwiesen, daß den Ausländern durch die Einbürgerung die Ausübung der vollen staats-\nbürgerlichen Rechte ermöglicht wird und damit eine Alternative zum Ausländerwahl-\nrecht zur Verfügung steht. Die Ursachen für die Zurückhaltung der Ausländer bei dem\nErwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind vielschichtig. Es erscheint daher wenig\nhilfreich, einen Zusammenhang zwischen geringer Einbürgerungsbereitschaft und einer\nvom Fragesteller beklagten mangelnden Akzeptanz oder gar Ausländerfeindlichkeit bei\nder deutschen Bevölkerung herzustellen, wie dies im Vorspann der Anfrage offenbar\nangedeutet werden soll. ’\n\nDie einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:\n\nZu i:\n\nIn dem Zeitraum von 1978 bis 1987 haben in Niedersachsen 21161 Personen die deut-\nsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben. Dabei entfallen 12943\n(61,2 %) auf Anspruchseinbürgerungen und 8218 (38,8 %) auf Ermessenseinbürgerun-\ngen. Entsprechend den für das Bundesgebiet getroffenen Feststellungen stagniert die\nZahl der Einbürgerungen auch in Niedersachsen. Sie bewegt sich insgesamt zwischen\n1241 (1978) und 2653 (1983), bei Anspruchseinbürgerungen zwischen 553 (1978) und\n1744 (1983), bei Ermessenseinbürgerungen zwischen 688 (1978) und 941 (1980).",
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