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"content": "Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Antwort auf eine Große Anfrage - Drucksache 14/2328 - Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der CDU vom 6. März 2001 Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf Im Schuljahr 2000/2001 leiden einmal mehr Schülerinnen und Schüler mit sonderpäda- gogischem Förderbedarf unter der schlechtesten Unterrichtsversorgung aller allgemein bildenden Schulformen: Mit einer Unterrichtsversorgung von nur 93,4 % haben die Son- derschulen wieder einmal die „Rote Laterne“ aller allgemein bildenden Schulformen, sie liegen fast vier Prozentpunkte unter der landesweiten Unterrichtsversorgung von 97,2 %. Gegenüber der Verantwortung der letzten CDU-geführten Landesregierung haben sich die Rahmenbedingungen erheblich verschlechtert: Die Schüler-Lehrer-Relation ist von 6,3 auf 7,5 gestiegen und hat sich damit um fast 20 % verschlechtert, die Anzahl der Un- terrichtsstunden pro Schüler ist von 3,59 auf nur 3,22 gesunken und hat sich damit um 10,3 % verschlechtert. Besonders drastisch hat sich der Bildungsabbau auf die Bildungs- chancen der lernbehinderten Schülerinnen und Schüler ausgewirkt, die fast zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf umfassen: Die Schüler-Lehrer-Relation ist von 6,9 auf 8,9 gestiegen und hat sich damit um sage und schreibe 28 % verschlechtert, die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Schüler ist von 3,27 auf nur noch 2,7 gesunken und hat sich damit um 17,5 % verschlechtert. Die Schülerzahlen an Sonderschulen werden der Prognose des Niedersächsischen Kul- tusministeriums zufolge weiterhin deutlich ansteigen: Der Höhepunkt des Schülerberges an den Sonderschulen wird mit dem Schuljahr 2004/2005 erreicht. Erst mit dem Schul- jahr 2010/2011 fallen die Schülerzahlen wieder nennenswert unter den Stand des Schul- jahres 2000/2001. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in besonderem Maße durch den sich abzeichnenden gravierenden Lehrermangel betroffen, weil schon jetzt die erforderlichen Sonderschullehrkräfte auf dem Lehrerarbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Sonderschullehrerstellen im ländlichen Raum können mit den geforderten Fachlehrkräften nicht mehr besetzt werden (vgl. dazu u. a. die Pres- seinformation des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 17. November 2000). Selbst in der Universitätsstadt Göttingen konnte zum Schuljahresbeginn 2000 „eine Plan- stelle mangels geeigneter Bewerberinnen und Bewerber nicht besetzt werden“ (Drs. 14/2096 vom 21. Dezember 2000). Dennoch gibt es nach wie vor in Niedersachsen Zulassungsbeschränkungen beim Lehramt für Sonderpädagogik. In dieser desolaten Situation will die Landesregierung durch ihr Rahmenkonzept „Lernen unter einem Dach“ so genannte „Regionale Integrationskonzepte“ umsetzen, die das Ver- schwinden der Sonderschulen im Primarbereich und die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Grundschulklassen zum Ziel haben. Massive Kritik richtet sich nicht nur gegen die schleichende Auflösung der Son- derschulen und die damit verbundene unzureichende individuelle Förderung von Schüle- rinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sondern auch gegen die Ausstattung dieser „Regionalen Integrationskonzepte“ mit lediglich zwei Lehrerstunden pro Grundschulklasse, die zudem nicht einmal zusätzlich bereitgestellt, sondern von den ohnehin unterversorgten Sonderschulen abgezogen werden. 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Die Kritik am Konzept der Landesregierung bringen die Schulelternräte von Grundschu- len der Stadt Braunschweig auf den Punkt: – Die zur Verfügung stehenden Sonderschullehrerstunden reichen in keiner Weise aus, zumal es völlig dem Zufall überlassen bleibt, ob die fachliche Ausrichtung des Son- derpädagogen bzw. der Sonderpädagogin (Sprachförderung, Lernhilfe, Erziehungs- hilfe) dem individuellen Förderbedarf des jeweiligen Kindes entspricht oder nicht. – Die für die Erstellung sonderpädagogischer Gutachten erforderlichen 13 Stunden pro Kind sollen überdies von diesem Kontingent abgezogen werden, sodass die Sonder- schullehrkraft in dieser Zeit nicht für den Unterricht zur Verfügung steht. – Eine sonderpädagogische Vertretungsreserve ist ebenfalls nicht vorgesehen. – Viele Grundschulen sehen sich zu einer Zustimmung zum „Regionalen Integrations- konzept“ genötigt, da die bisher bewilligten Kooperationsstunden ersatzlos gestri- chen werden. – Unterrichts- und Diagnostikmaterialien für Kinder mit sonderpädagogischem För- derbedarf stehen nicht für alle Grundschulen zur Verfügung. – Es fehlen Aussagen über die maximalen Klassengrößen an den Grundschulen, die abhängig von der Zahl der zu integrierenden Kinder deutlich reduziert werden müssten. – Die Fachkompetenz der Förderzentren sowie der Elternwille werden in keiner Weise berücksichtigt, was anhand der für das „Regionale Integrationskonzept“ nicht vorge- sehenen Zustimmung von Förderzentren und Schulelternräten deutlich wird. Darüber hinaus ist eine Berücksichtigung des Elternwillens bei der Zuweisung des eigenen Kindes zu einer bestimmten Schulform nicht vorgesehen. – Das „Regionale Integrationskonzept“ wird als Schulversuch deklariert, wofür eine wissenschaftliche Begleituntersuchung erforderlich wäre, um eine unabhängige Auswertung des Versuches vorzunehmen. Diese ist jedoch nicht vorgesehen. Wir fragen die Landesregierung: I. Sachstand 1. Wie viele „Regionale Integrationskonzepte“ sind zum Schuljahresbe- ginn 2000/2001 insgesamt genehmigt worden, an welchen Orten unter Einbezie- hung welcher Schulen? 2. Welche Anträge liegen innerhalb der Antragsfrist zum Schuljahresbe- ginn 2001/2002 vor, an welchen Orten unter Einbeziehung welcher Schulen? 3. Inwieweit handelt es sich bei den unter 1 und 2 genannten „Regionalen Integra- tionskonzepten“ um so genannte „Teilkonzepte“ mit welcher regionalen Zielset- zung? 4. Welche weiteren „Regionalen Integrationskonzepte“ an welchen Orten unter Einbeziehung welcher Schulen befinden sich zurzeit in der Diskussion, wie ist das jeweilige Diskussionsstadium? 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden zurzeit in den genannten „Regio- nalen Integrationskonzepten“ beschult, von wie vielen weiteren Schülerinnen und Schülern geht die Landesregierung zum Schuljahresbeginn 2001/2002 aus? 6. Wie viele Lehrerstunden für wie viele Schülerinnen und Schüler, differenziert nach Behinderungsarten, in wie vielen Klassen welcher Schulformen sind seit dem Schuljahr 1995/1996 jahrgangsweise bis zum Schuljahr 2000/2001 für In- tegrationsklassen verwandt worden? 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 7. Wie viele Lehrerstunden sind entsprechend differenziert für mobile Dienste, Zu- sammenarbeit zwischen Grundschule und Sonderschule sowie für Sprachson- derunterricht verwandt worden? 8. Wie viele und welche Anträge auf Einrichtung von Integrationsklassen sind zum Schuljahresbeginn 2000/2001 gestellt worden, welche davon sind mit welchem Lehrerstundeneinsatz positiv beschieden worden? II. Umsetzung 9. Welche Maßnahmen zur Durchsetzung „Regionaler Integrationskonzepte“ unter konkreter Benennung des jeweiligen Haushaltsmitteleinsatzes haben die Schul- behörden ergriffen (z. B. regionale Integrationsberater, Lehrerfortbildungskurse, gezielte Dienstbesprechungen)? 10. Warum stehen den Grundschulen, die an dem Konzept teilnehmen, als sonder- pädagogische Grundversorgung lediglich zwei Sonderschullehrerstunden pro Klasse insgesamt zur Verfügung? 11. Wie ist konkret sichergestellt, dass die fachliche Ausrichtung des in der jeweili- gen Klasse eingesetzten Sonderpädagogen bzw. der Sonderpädagogin (z. B. Sprachförderung, Lernhilfe, Erziehungshilfe) dem individuellen Förderbedarf des jeweiligen förderbedürftigen Kindes exakt entspricht und gerecht wird? 12. Wer entscheidet, wann und wie ein individueller Förderbedarf eines betroffenen Kindes von wem festgestellt wird? 13. Welche Gründe gibt es, die dazu führen, dass auf das Feststellen eines individu- ellen Förderbedarfs eines betroffenen Kindes verzichtet werden kann? 14. Wenn auf das Feststellen eines individuellen Förderbedarfs verzichtet wird, worauf basiert dann das Konzept der sonderpädagogischen Förderung für das betroffene Kind? 15. Wie viele Lehrerstunden pro Schülerin bzw. pro Schüler sind im Durchschnitt für die Erstellung sonderpädagogischer Gutachten erforderlich? 16. Warum werden die für die Erstellung sonderpädagogischer Gutachten erforder- lichen Lehrerstunden nicht zusätzlich berechnet, sondern vom Kontingent der Sonderschullehrerstunden abgezogen, sodass die betroffene Lehrkraft in dieser Zeit für den Unterricht nicht zur Verfügung steht? 17. In welcher Form ist eine sonderpädagogische Vertretungsreserve für die einzel- ne Grundschule vorgesehen? 18. Wenn keine sonderpädagogische Vertretungsreserve vorgesehen ist, warum nicht; wie soll die Schule im Fall einer längeren Erkrankung der Sonderschul- lehrkraft den betroffenen Kindern vor dem Hintergrund einer ohnehin desolaten Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen gerecht werden? 19. Will die Landesregierung bestreiten, dass die dauerhafte Präsenz eines Sonder- schullehrers in der Klasse erforderlich ist, wenn Kinder mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf integriert werden sollen, da Grundschullehrkräfte im All- gemeinen nicht ausreichend für diese spezielle Aufgabe qualifiziert sind? 20. Warum sind vor dem Hintergrund der Einführung „Regionaler Integrationskon- zepte“ bisherige Kooperationsstunden von Sonderschulen und Grundschulen sowie Stunden für ambulante sonderpädagogische Förderung ersatzlos gestri- chen worden? 21. Warum werden Grundschulen mit sanftem Druck seitens der Schulbehörden da- zu gebracht, „Regionalen Integrationskonzepten“ zuzustimmen, da ansonsten die bisherigen zusätzlichen Sonderschullehrerstunden etwa für ambulante Versor- gung ersatzlos gestrichen werden? 3",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 22. Wie ist sichergestellt, dass auch weiterhin Kinder mit einem erheblichen sonder- pädagogischen Förderbedarf an Sonderschulen unterrichtet und somit nachhalti- ger gefördert werden können? 23. In welchem Umfang stehen allen an „Regionalen Integrationskonzepten“ betei- ligten Grundschulen Unterrichts- und Diagnostikmaterialien für Kinder mit son- derpädagogischem Förderbedarf in ausreichendem Maße zur Verfügung? 24. Wie sollen die kommunalen Schulträger die erheblichen zusätzlichen Kosten insbesondere in Bezug auf zusätzlichen Raumbedarf bewältigen? 25. Wie verändern sich die zu bildenden Klassenfrequenzen an den beteiligten Grundschulen in Abhängigkeit zur Anzahl der zu fördernden Kinder mit sonder- pädagogischem Förderbedarf pro Klasse; welche maximalen Klassengrößen sind für die beteiligten Grundschulen angesichts der besonderen Herausforderung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbe- darf vorgesehen? 26. Welche Rolle spielt der Elternwille der betroffenen Eltern eines Kindes mit son- derpädagogischem Förderbedarf; inwieweit ist sichergestellt, dass entsprechend dem Elternwunsch das Kind auch weiterhin eine Sonderschule im Primarbereich besuchen darf? 27. Werden „Regionale Integrationskonzepte“ auch gegen den Willen des Kollegi- ums, der Mehrheit der Elternschaft sowie der Kommunalpolitik durchgesetzt? 28. Warum werden „Regionale Integrationskonzepte“ nach wie vor als Schulversu- che deklariert, wenn für sie keinerlei wissenschaftliche Begleitung vorgesehen ist? 29. Wie soll vor diesem Hintergrund eine solide und seriöse Auswertung erfolgen, wenn weder wissenschaftliche Begleitung noch wissenschaftliche Auswertung vorgesehen ist? 30. Wenn die Landesregierung die Einführung der „Verlässlichen Grundschule“ landesweit propagiert und forciert, warum wird diese Konzeption dann nicht auch auf die Grundstufen der Sonderschulen für Lernbehinderte übertragen? 31. Warum werden im Rahmen der einschlägigen Programme keine Schulsozialar- beiterstellen an Sonderschulen für Lernbehinderte gefördert, obwohl gerade dort besonders förderbedürftige Schülerinnen und Schüler zu beschulen sind? III. Unterrichtsversorgung 32. Will die Landesregierung bestreiten, dass durch tagtäglichen Unterrichtsausfall die tatsächliche Unterrichtsversorgung auch der Sonderschulen weitaus schlechter ist, als die amtliche Statistik aufzeigt? 33. Wie sollen angesichts der aufgezeigten mangelhaften Situation an den Sonder- schulen die tagtäglichen Unterrichtsausfälle, die ebenfalls auf Kosten der beson- ders förderbedürftigen Schülerinnen und Schüler gehen, beseitigt werden? 34. Wie sollen gravierende regionale Ungleichgewichte wirksam verhindert werden, die beispielsweise dazu geführt haben, dass der Landkreis Wittmund eine Unter- richtsversorgung an den Sonderschulen von nur 88,2 % aufweist, an den Sonder- schulen für Lernbehinderte sogar nur von 87,6 %? 35. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung wann und wo ergrei- fen, um die desolate Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen nachhaltig zu verbessern und diese wenigstens im Landesdurchschnitt der allgemein bildenden Schulformen zu versorgen? 4",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 36. Wie viele zusätzliche Sonderschullehrerstellen sind erforderlich, um wenigstens die ohnehin unzureichende Schüler-Lehrer-Relation des Schuljahres 2000/2001 bis zum Höhepunkt des Schülerberges im Jahre 2004/2005 zu halten? 37. Warum werden die für „Regionale Integrationskonzepte“ erforderlichen Lehrer- stunden nicht zusätzlich bereitgestellt, sondern gehen zulasten der ohnehin un- terversorgten Sonderschulen? 38. Welche weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an Son- derschulen wird die Landesregierung ergreifen angesichts der Tatsache, dass die Schülerzahlen des Schuljahres 2000/2001 erst im Schuljahr 2010/2011 wieder nennenswert unterschritten werden? 39. Wie viele der angekündigten 500 zusätzlichen Lehrerstellen zum Schuljahresbe- ginn 2002 werden die Sonderschulen erhalten? 40. Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Unter- richtsversorgung an Sonderschulen sind zum Schuljahresbeginn 2001/2002 ge- plant angesichts der schon jetzt mangelhaften Unterrichtsversorgung und der Tatsache, dass die Schülerzahlen weiter steigen, „Regionale Integrationskon- zepte“ umgesetzt werden sollen, aber keinerlei zusätzliche Lehrerstellen im Landeshaushalt zu diesem Zeitpunkt geschaffen worden sind? IV. Lehrermangel 41. Wie viele und welche Stellen für Sonderschulen an welchen Sonderschulen sind zum Schuljahresbeginn 2000/2001 sowie zum Schulhalbjahreswechsel 2001 in Niedersachsen mit welchen konkreten Stellenanforderungen ausgeschrieben worden? 42. Inwieweit unter Bezugnahme auf die konkret ausgeschriebene Stelle konnten diese Stellen nicht passgenau mit den gewünschten Anforderungen insbesondere in Bezug auf das Lehramt und die geforderten Fächer besetzt werden? 43. Wie hoch ist der Ersatzbedarf an Sonderschullehrkräften differenziert nach Fachrichtungen und Unterrichtsfächern jahrgangsweise bis 2010? 44. Wie viele Einschreibungen hat es jeweils in den Studienjahren 1997/1998 im Einzelnen bis zum Studienjahr 2000/2001, differenziert nach Fachrichtungen und Unterrichtsfächern, an niedersächsischen Hochschulen gegeben? 45. Inwieweit kann mit den genannten Einschreibzahlen im Einzelnen der Bedarf unter Berücksichtigung des Ersatzbedarfs, steigender Schülerzahlen sowie der Einführung „Regionaler Integrationskonzepte“ gedeckt werden, von welchen Bedarfsdeckungsannahmen geht die Landesregierung dabei im Einzelnen aus? 46. In welchen sonderpädagogischen Fachrichtungen und sonderpädagogischen Studienfächern gab bzw. gibt es differenziert nach den obengenannten Studien- jahren jeweils einen Numerus clausus? 47. Warum vertritt und verantwortet die Landesregierung nach wie vor Zulassungs- beschränkungen in vielen Teilbereichen des Lehramtes für Sonderpädagogik, obwohl Sonderschullehrkräfte händeringend gesucht werden? 48. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass für naturwissenschaftliche Unterrichtsfächer wie etwa Physik und Chemie an Sonderschulen seit mehreren Jahren keinerlei Einschreibungen mehr erfolgt sind? 49. Wie sollen die insbesondere naturwissenschaftlichen Qualifikationen vermittelt werden angesichts der Tatsache, dass Sonderschulen nach wie vor weiterführen- de Schulabschlüsse anbieten? 5",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 50. Warum hat die Landesregierung dieser sich seit Jahren abzeichnenden und vor dem Hintergrund der Einschreibzahlen bekannten Entwicklung tatenlos zugese- hen? 51. Welche konkreten Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung für das Lehramt für Sonderpädagogik wird die Landesregierung wann und wo ergreifen? 52. Wie soll der aktuelle Lehrermangel an Sonderschulen kurz- und mittelfristig überbrückt werden? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 8. Mai 2001 – 01 - 01 420/4 – Die Große Anfrage der CDU spannt inhaltlich einen weiten Bogen von der Unterrichts- versorgung der Sonderschulen bis zur Ausbildung von Lehrkräften für die Arbeit in der sonderpädagogischen Förderung. In ihrem Kern setzt sie sich grundsätzlich mit der son- derpädagogischen Förderung und vor allem mit der Weiterentwicklung des Systems der sonderpädagogischen Hilfen in Niedersachsen auseinander, wie sie in der Rahmenpla- nung für die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpäda- gogischem Förderbedarf (Lernen unter einem Dach) vom September 1998 beschrieben ist. Die Beantwortung der zahlreichen Fragen und die notwendige Korrektur einiger ver- kürzter Darstellungen und Behauptungen erfordern eine differenzierte Beschreibung des vorhandenen Systems der sonderpädagogischen Hilfen und der Ansätze zu Veränderun- gen im Sinne des § 4 NSchG (Integration). Die Landesregierung nimmt deshalb die Ge- legenheit wahr, zum wiederholten Mal die Situation und die Perspektiven der sonderpä- dagogischen Förderung darzustellen. Die sonderpädagogische Förderung ist in Niedersachsen - wie in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland - in Bewegung geraten. Seit der Veröffentlichung der Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepu- blik Deutschland der Kultusministerkonferenz vom 06.05.1994 und den nachfolgenden Empfehlungen zu allen Förderschwerpunkten (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Se- hen, kranke Schülerinnen und Schüler, Schülerinnen und Schüler mit autistischem Ver- halten) wird ein allmählicher und behutsamer Umbau des Systems der sonderpädagogi- schen Förderung zu mehr gemeinsamem Unterricht und zu mehr gemeinsamer Erziehung angestrebt. Eine institutionsbezogene Sichtweise („Sonderschulbedürftigkeit“) wird in der fachlichen und bildungspolitischen Diskussion von einer personenbezogenen Sicht- weise („Sonderpädagogischer Förderbedarf“) abgelöst. Diese Subjektzentrierung, die ei- ne Objektzentrierung überwindet, erfolgt auch in anderen Bereichen, wie z. B. in der Kinderpolitik. Die Landesregierung hat an diesem allgemein anerkannten und geforderten Paradigmen- wechsel mitgewirkt und die sonderpädagogische Förderung stärker integrativ und auch präventiv ausgerichtet. Dabei wurden die vorhandenen und akzeptierten Standards sonderpädagogischer Förde- rung nicht in Frage gestellt. Es wird nicht einseitig auf Wohnortnähe der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gesetzt, sondern es 6",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 werden sowohl eine angemessene Passung der Hilfen als auch eine Wohnortnähe der sonderpädagogischen Hilfen angestrebt. Sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen Die gegenwärtige sonderpädagogische Förderung besteht zum einen aus einem regional sehr unterschiedlich ausgebauten, nach einzelnen „Behinderungsarten“ differenzierten System von Sonderschulen. Die separierte Förderung in den Sonderschulen wird zum an- deren durch sonderpädagogische Angebote in anderen allgemein bildenden Schulen er- weitert. Diese Öffnung der Sonderschulen und der sonderpädagogischen Förderung zu allen anderen allgemein bildenden Schulen ist in Niedersachsen schrittweise seit 1977 verfolgt worden. Die gesetzlich normierte Zielsetzung der Integration erfordert nun eine solche Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung durch eine stärkere Ver- lagerung der Hilfe und Unterstützung in die anderen allgemein bildenden Schulen. Eine intensivierte Kooperation zwischen den Sonderschulen und den anderen Schulformen ist Voraussetzung und Weg für mehr gemeinsamen Unterricht und mehr gemeinsame Erzie- hung. Sonderpädagogische Förderung erfolgt in Niedersachsen in integrativ-rehabilitativer und in präventiver Form. Die verschiedenen Organisationsformen sonderpädagogischer För- derung beziehen sich auf die unterschiedlichen Förderbedarfe, die bei Schülerinnen und Schülern festgestellt werden oder die sich bei ihnen entwickeln können. Das System der sonderpädagogischen Förderung umfasst eine Reihe von Organisations- formen, die eng miteinander verknüpft sind: – Sonderschulen einschließlich – Sonderschulzweigen an allgemein bildenden Schulen – Sprachheilklassen – Tagesbildungsstätten – Sprachsonderunterricht – Zusammenarbeit Grundschule und Sonderschule – Sonderpädagogische Grundversorgung – Integrationsklassen – Kooperationsklassen – Mobile Dienste In den zehn in Niedersachsen eingerichteten verschiedenen Sonderschultypen werden 36 819 Kinder und Jugendliche im Schuljahr 2000/01 unterrichtet: Schulen bzw. Einrichtungen Schüler Klassen Lehrerstunden Klassen für Lernhilfe 198 24 667 2 352 66 038 Geistig Behinderte 67 4 556 655 23 647 Sprachbehinderte 71 2 738 280 7 221 Erziehungshilfe 29 1 816 227 7 249 Körperbehinderte 17 1 740 232 8 065 Sehbehinderte 1 80 11 375 Blinde 1 106 22 590 Gehörlose 5 278 46 1 439 Schwerhörige 6 752 89 2 600 Taubblinde 1 86 22 583 insgesamt 396 36 819 3 936 117 807 7",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Im Bereich der Sonderschulen gibt es einige Besonderheiten: – Einige Sonderschulen (für Gehörlose und Schwerhörige, für Blinde) werden in Lan- desbildungszentren in der Trägerschaft des Ministeriums für Frauen, Arbeit und So- ziales geführt. – Etwa ein Drittel der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erfüllt die Schulpflicht in Tagesbildungsstätten. – An einigen Schulen für Lernhilfe werden Schulzweige für Schülerinnen und Schüler mit anderen Förderschwerpunkten geführt (insbesondere geistige Entwicklung, emo- tionale und soziale Entwicklung, Sprache). – An einer Reihe von Grundschulen sind Sprachheilklassen gebildet worden. In ihnen werden Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache gefördert, sodass sie in der Regel am Ende der Grundschulzeit in eine Klas- se der weiterführenden Schulen übergehen können. Hinzuweisen ist auf spezifische Veränderungen in der Schülerschaft. Seit der Novellie- rung des Schulgesetzes 1993 gilt die Schulpflicht für alle Kinder. Dadurch ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit einer mehrfachen oder sehr starken Behinderung an den Schulen für geistig Behinderte und für Körperbehinderte gestiegen. Die Landesregie- rung unternimmt zurzeit erhebliche Anstrengungen, um die Situation dieser Schülerinnen und Schüler weiter zu verbessern und ihren besonderen Bedürfnissen zu entsprechen. In jeder Klasse an der Schule für geistig Behinderte und an der Schule für Körperbehinderte wird zusätzlich zu der Sonderschullehrkraft eine Pädagogische Mitarbeiterin in unter- richtsbegleitender Form zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es für jede Klasse in den oben genannten Sonderschultypen ein Stundenkontingent für therapeutische Maß- nahmen. Entwicklungen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung Im Bereich der sonderpädagogischen Förderung sind in der Folge der lange Jahre bun- desweit geführten Fachdiskussion neue Organisationsformen der Förderung entwickelt worden. Zugleich ist das Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfs verändert worden. Sprachsonderunterricht Bereits seit 1977 können Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer auf der Grund- lage der Verordnung zur Aufnahme und Überweisung in die Sonderschule vom 05.07.1977 (SVBl. 8/1977, Seite 214 ff.) in Grundschulen präventiv tätig werden, um Schülerinnen und Schülern mit einem Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache durch Sprachsonderunterricht zu unterstützen. Neben der Diagnostik und der Förderung der Kinder ist die Beratung der Grundschullehrkräfte durch die Sonderpädagoginnen und -pädagogen bedeutsam. Zusammenarbeit von Grundschule und Sonderschule Die positiven Ergebnisse des Sprachsonderunterrichts führten zu einer Ausweitung durch den Erlass über die Zusammenarbeit von Grundschulen und Sonderschulen vom 17.02.1987 (SVBl. 3/1987 Seite 55 f.). Dieser Erlass ermöglicht einen weitergehenden Einsatz von Sonderschullehrkräften in Grundschulen. Er ist durch die Aufgabenstellun- gen für die Sonderschullehrkräfte (Diagnostik, Fördermaßnahmen, Beratung der Grund- schullehrkräfte) präventiv ausgerichtet. So soll bereits dem Entstehen von Problemen in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten entgegen gewirkt werden. Integrationsklassen Seit 1986 können Kinder und Jugendliche mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Lernen und geistige Entwicklung Integrationsklassen in allen anderen 8",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 allgemein bildenden Schulen besuchen. Sie werden dort zieldifferent unterrichtet, d. h., sie werden nach den Rahmenrichtlinien der Schule für Lernhilfe oder der Schule für geistig Behinderte unterrichtet. Die Lehrkraft der allgemein bildenden Schule wird mit bis zu fünf Wochenstunden pro Schülerin oder Schüler mit sonderpädagogischem För- derbedarf durch eine Sonderschullehrkraft unterstützt. Mobile Dienste Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in anderen Schwerpunkten als Lernen und geistige Entwicklung, die aufgrund ihrer individuellen kognitiven Voraussetzungen nach den Richtlinien der anderen allgemein bildenden Schule unterrichtet werden, kön- nen zielgleich integriert werden. Für Schülerinnen und Schüler mit einem solchen För- derbedarf werden nach Möglichkeit Mobile Dienste zur Verfügung gestellt. Sonder- schullehrkräfte mit der entsprechenden Qualifikation suchen die Kinder und Jugendlichen in ihren jeweiligen Schulen auf. Diese Lehrkräfte arbeiten zugleich präventiv, indem sie Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf unterstützen und Lehrkräfte und Schulträger beraten. Sonderpädagogische Grundversorgung Erstmals 1996 wurde in einem Pilotprojekt in Wiesmoor die Organisationsform der Son- derpädagogischen Grundversorgung eingerichtet: Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, emotionale und sozi- ale Entwicklung oder Sprache verbleiben in der zuständigen Grundschule. Die Klassen dieser Grundschulen erhalten zur Unterstützung der Grundschullehrkräfte eine zusätzli- che Versorgung mit rechnerisch zwei Unterrichtsstunden pro Klasse durch eine Sonder- schullehrkraft. Die Stunden für die Grundversorgung werden der beteiligten Schule als flexibel einsetzbares Kontingent zur Verfügung gestellt - ebenso kann aus den Stunden für mehrere beteiligte Schulen in einer Region ein Kontingent gebildet und bedarfsorien- tiert eingesetzt werden. Der Einsatz der Sonderschullehrkräfte bezieht sich dabei nicht nur auf die Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, sondern ist durch Diagnostik, Erstellung von Förderplänen, Fördermaßnahmen und Beratung der Grund- schullehrkräfte auch präventiv ausgerichtet. Die sonderpädagogische Grundversorgung stellt die Weiterentwicklung des seit über 25 Jahren praktizierten Sprachsonderunterrichts und der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Sonderschule in dauerhafter und verlässlicher Form dar. Kooperationsklassen Seit einigen Jahren entwickeln sich in Niedersachsen auf der Grundlage des § 25 NSchG intensive Formen der Zusammenarbeit zwischen Sonderschulen und Grundschulen. Ein wesentliches Ergebnis dieser von den beteiligten Schulen vor Ort initiierten Zusammen- arbeit ist die Einrichtung von Kooperationsklassen. Dies sind Klassen, die organisatorisch zu einer Sonderschule (insbesondere der Schule für geistig Behinderte) gehören, aber im Gebäude einer Grundschule untergebracht sind. Diese ausgelagerte Klasse der Sonder- schule und eine entsprechende Klasse der Grundschule nutzen die räumliche Nähe, um gemeinsam Bereiche des Schullebens zu gestalten oder nach Absprache gemeinsamen Unterricht zu realisieren. Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs Den Veränderungen im Bereich der institutionellen Angebote sonderpädagogischer För- derung entsprechen die Veränderungen im Bereich des Verfahrens zur Feststellung eines besonderen individuellen Förderbedarfs. Seit 1997 wird nicht mehr die Sonderschulbe- dürftigkeit eines Kindes oder Jugendlichen festgestellt, vielmehr wird auf der Grundlage einer umfassenden Kind-Umfeld-Analyse geklärt, 9",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 – ob bei einem Schüler oder bei einer Schülerin ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, – welcher Art ggf. dieser Bedarf ist, – wie diesem Bedarf entsprochen werden kann und – an welchem Förderort die Förderung erfolgen kann. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.10.1997 (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 96. Band, Seite 288) besteht eine erhöhte Begründungs- pflicht für die Schulbehörde, wenn als Förderort für das jeweilige Kind oder den jeweili- gen Jugendlichen die Sonderschule vorgesehen ist. Die Eltern haben nach der Verord- nung zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ein Mitwirkungsrecht - als Mitglieder der Förderkommission beraten sie sich, gegebenenfalls unterstützt durch eine Person ihres Vertrauens, mit den Vertretern der Sonderschule und der anderen all- gemein bildenden Schule über alle Fragen, die den Förderbedarf ihres Kindes betreffen. Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen Die Unterrichtsversorgung der Sonderschulen ist in der Entwicklung abhängig von der der allgemein bildenden Schulen. So gingen in den 80er-Jahren auch an den Sonder- schulen die Schülerzahlen bis 1989 stark zurück und stiegen anschließend wieder deut- lich an. Im Sonderschulbereich war der Anstieg mit 41,0 % fast doppelt so hoch wie bei den anderen allgemein bildenden Schulen mit 22,2 % insgesamt. Entsprechend überpro- portional war auch die Zuweisung von Lehrkräften, sodass sich die Anzahl der Vollzeit- lehrer-Einheiten von 1989 bis 2000 um 18,5 % erhöhte. Schüle- Schülerin- Vollzeit- Schüle- Lehrerstunden Jahr rinnen Klassen nen und Lehrer- rinnen Insge- je je und Schüler je einheiten und samt Klasse Schülerin Schüler Klasse Schüler oder je Lehrer Schüler 1982 37 753 3 412 11,1 4 468 8,4 101 063 29,6 2,68 1983 35 132 3 323 10,6 4 319 8,1 101 300 30,5 2,88 1989 26 116 2 947 8,9 4 123 6,3 93 847 31,8 3,59 2000 36 819 3 919 9,4 4 886 7,5 117 448 30,0 3,19 Die Entwicklung in den einzelnen Jahren seit 1980 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die rechnerische Unterrichtsversorgung der Sonderschulen im Vergleich zur Gesamtver- sorgung der anderen allgemein bildenden Schulen lag nicht nur in den 90er-Jahren, son- dern auch in den 80er-Jahren unter dem Durchschnitt aller Schulformen. Die größte Ab- weichung nach unten gab es im Jahre 1989 mit -6,9 Prozentpunkten. Die Werte für die einzelnen Jahre sind in der Anlage 2 dargestellt. Im Vergleich mit den anderen Ländern liegt Niedersachsen bei den Relationen zur Unter- richtsversorgung, Schüler-Lehrer-Relation und Unterrichtsstunden je Schüler im Durch- schnitt. Die Klassenfrequenzen sind - wie auch bei den anderen Schulformen - deutlich geringer als im Bundesdurchschnitt. In keinem anderen Land der Bundesrepublik liegt die durchschnittliche Klassenfrequenz der Schule für Lernhilfe niedriger als in Nieder- sachsen. 10",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Schulform Relation Niedersachsen Bundesgebiet Schule für Lernhilfe Schüler-Lehrer-Relation 8,8 8,9 Stunden je Schüler 2,7 2,6 Klassenfrequenz 10,4 12,0 sonstige Sonderschulen Schüler-Lehrer-Relation 5,6 5,4 Stunden je Schüler 4,3 4,4 Klassenfrequenz 7,7 8,7 Die Entwicklung der Schülerzahlen in den einzelnen Behinderungsarten (= sonderpäda- gogischen Förderschwerpunkten) ist sehr unterschiedlich. Im Vergleich zum Schüleran- stieg an allen Sonderschulen seit 1989 um 41,0 % lag der Zuwachs bei den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen bei 35,1 %, dagegen bei den anderen Förderschwerpunkten bei 54,9 %. Die Arbeit mit diesen Schülerinnen und Schülern erfordert auf Grund niedrigerer Klassenfrequenzrichtwerte und eines höheren Ansatzes an Lehrerstunden insgesamt einen höheren Einsatz von Lehrkräften als in der Schule für Lernhilfe, sodass die zusätzlichen Lehrerstellen über- wiegend den Schulen mit diesen Schülerinnen und Schülern zugewiesen wurden. Schülerinnen und Schüler 1) Behinderungsart bzw. 1989 2000 Differenz in % 2) (Förderschwerpunkt) Lernhilfe 18 265 24 667 35,1 (Lernen) geistig Behinderte 2 947 4 556 54,6 (Geistige Entwicklung) Sprachbehinderte 1 228 2 738 123,0 (Sprache) Erziehungshilfe 1 233 1 816 47,3 (Emotionale und soziale Entwicklung) Körperbehinderte 1 287 1 740 35,2 (Körperliche und motorische Entwick- lung) Sehbehinderte 62 80 29,0 (Sehen) Blinde, Taubblinde 177 192 8,5 (Sehen) Gehörlose 328 278 -15,2 (Hören) Schwerhörige 589 752 27,7 (Hören) Insgesamt 26 116 36 819 41,0 1) ohne Sonderschulkindergärten und -vorklassen 2) Förderschwerpunkt gemäß KMK-Empfehlungen von 1994 ff. Die im Vorspann der Großen Anfrage auf Seite 1, Abs. 2 genannten Zahlen zur Unter- richtsversorgung beziehen sich nur auf die Schulen für Lernhilfe. Zum Prozess der Veränderungen in der sonderpädagogischen Förderung Die Veränderungen in den sonderpädagogischen Handlungsfeldern sind durch eine Viel- zahl von Entwicklungen angestoßen worden: Das niedersächsische Schulgesetz bestimmt 11",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 seit 1993 den Vorrang der Integration in der sonderpädagogischen Förderung. 1994 wur- de das Diskriminierungsverbot in das Grundgesetz aufgenommen, die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete die Erklärung von Salamanca von 1994 und die Kultusmi- nisterkonferenz verabschiedete Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung und zu den einzelnen Förderschwerpunkten ab 1994. Vor diesem Hintergrund hat 1996 der Landtag eine Entschließung mit der Forderung an die Landesregierung angenommen, ei- ne Rahmenplanung für die Fortführung des gemeinsamen Unterrichts vorzulegen (Fort- führung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem För- derbedarf, Drucksache 13/1657). Dem wurde zwei Jahre später mit der Veröffentlichung der Rahmenplanung Lernen unter einem Dach entsprochen. Die Rahmenplanung wurde in allen Regierungsbezirken vorgestellt und ist Grundlage der regionalen bildungspoliti- schen Diskurse. Die notwendige Weiterentwicklung des Systems der sonderpädagogischen Hilfen in Richtung auf mehr gesellschaftliche Integration ist grundsätzlich nicht mehr strittig. Der schwierige Prozess von einem akzentuiert separierenden zu einem deutlicher integrativen System kann jedoch nur gelingen, wenn Entwicklungen kleinschrittig und verantwor- tungsvoll im Sinne des § 4 NSchG unter Berücksichtigung der organisatorischen, perso- nellen und sächlichen Gegebenheiten betrieben werden. Die Frage der sonderpädagogi- schen Förderung und der Integration verlangt ein solidarisches Handeln im Interesse der Betroffenen. Alle Verantwortlichen müssen Kooperation und Konsens anstreben, wenn der gesellschaftliche Auftrag der Integration erfüllt und die Rechte der Kinder und Ju- gendlichen mit besonderen Bedarfen verwirklicht werden sollen. Rahmenplanung und Regionale Integrationskonzepte Kernstück der Rahmenplanung Lernen unter einem Dach sind die Regionalen Integrati- onskonzepte. Die Weiterentwicklung der Angebote sonderpädagogischer Förderung voll- zieht sich im Wirkungsbereich einer regionalen Schule für Lernhilfe. Diese ist als einzi- ger Sonderschultyp flächendeckend eingeführt. Mit der Regionalisierung der sonderpä- dagogischen Angebote wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es in den sehr unter- schiedlich geprägten Regionen des Landes aufgrund der Schülerzahlen und der auftreten- den sonderpädagogischen Förderbedarfe von jeher sehr unterschiedliche stationäre und ambulante Hilfen und Unterstützungssysteme gegeben hat und auch künftig geben wird. Regionale Integrationskonzepte umfassen alle Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung. In ihnen wird ausgewiesen, wie unter der Zielsetzung des gemeinsamen Un- terrichts Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen För- derschwerpunkten auf allen Schulstufen unterstützt und gefördert werden sollen und wel- che präventiven Angebote für die Schülerinnen und Schüler vorhanden sind, bei denen noch kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, aber ein solcher Bedarf entstehen kann. Damit wird grundsätzlich das gesamte Netz sonderpädagogischer Hilfen dargestellt - auch mit seinen Verknüpfungen zur Jugendhilfe und zu den Trägern anderer Maßnah- men. Regionale Integrationskonzepte schließen die Sonderschulen als sonderpädagogi- sche Förderzentren und damit als Träger der regionalen Integrationskonzepte notwendi- ger Weise und ausdrücklich ein. Schulgesetzlich bestimmt haben die Sonderschulen als Förderzentren die Aufgabe, den gemeinsamen Unterricht zu unterstützen. Der zusätzliche Aufwand, den die Leiterinnen und Leiter von sonderpädagogischen Förderzentren bei der Organisation des Regionalkonzepts aufbringen, wird berücksichtigt. Grundsätze für die Einrichtung Regionaler Integrationskonzepte Die Dialogphase im Anschluss an die Veröffentlichung der Rahmenplanung führte zu folgenden Grundsätzen: – Es wird eine regionalspezifische Gestaltung aller Organisationsformen sonderpäda- gogischer Förderung in Richtung auf mehr gemeinsamen Unterricht und mehr ge- meinsame Erziehung angestrebt. Den Sonderschulen kommt dabei eine zweifache Aufgabe zu: Sie bündeln Hilfen und von ihnen gehen Hilfen aus. In Niedersachsen 12",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 wird an dem Angebot besonderer Einrichtungen für Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf festgehalten. In einzelnen Bereichen ist dieses Angebot sogar ausgeweitet worden (z. B. Einrichtung der Abschlussstufe an den Schulen für geistig Behinderte ab 1992). Gleichwohl sollen intensiver als bisher die vielfältigen Möglichkeiten eines integrativen Schulbesuchs genutzt werden. Die mögliche Ein- führung einer sonderpädagogischen Grundversorgung ausschließlich für die Förder- schwerpunkte Lernen, Sprache, emotionales und soziales Verhalten und allein im Primarbereich in einer Region gefährdet dabei in keiner Weise den Bestand des ent- sprechenden Sonderschultyps. Die sonderpädagogische Grundversorgung leistet ei- nen Beitrag zur Steigerung der Tragfähigkeit der Grundschule für die große Hetero- genität der Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. – Es wird an den vorhandenen Strukturen und Ressourcen angeknüpft. Es gibt keine landesweite Vorgabe, nach der das regionale Konzept der sonderpädagogischen För- derung in einer bestimmten Weise und in einer bestimmten Zeit umzusetzen ist. Es werden ausdrücklich die Entwicklungen gefördert und zugelassen, die innerhalb der Rahmenbedingungen der Landesregierung von den Beteiligten in einer Region ange- strebt werden. Dabei ist die Zielvorgabe durch das Schulgesetz des Landes normiert. – Alle Beteiligten und Betroffenen wirken bei der Planung und Umgestaltung mit. Die Voraussetzungen und Bedingungen in einer Region können am Besten die einschät- zen, die in der jeweiligen Region leben und deren Strukturen mitgestalten. Dazu ge- hören die sächlichen und räumlichen Ausstattungen ebenso wie die grundsätzlichen Haltungen aller Beteiligten hinsichtlich der möglichen Förderorte. Integration als verantwortlicher gesellschaftlicher Auftrag kann nur gelingen, wenn sie nicht ver- ordnet, sondern von den Beteiligten gewollt und getragen wird. Deshalb ist die Ent- wicklung Regionaler Integrationskonzepte insbesondere Angelegenheit von Eltern, Lehrkräften, Schulträgern und zuständiger Schulbehörde in einer jeweiligen Region. Die Landesregierung unterstützt durch Integrationsteams und durch die Bereitstel- lung von zusätzlichen Ressourcen für eine sonderpädagogische Grundversorgung die Planung und Umsetzung integrativ ausgerichteter Konzepte sonderpädagogischer Förderung. Die Veränderungen des Systems der sonderpädagogischen Hilfen erfol- gen auf der Grundlage gemeinsam entwickelter und abgestimmter und vom jeweili- gen Schulträger beantragter Konzepte. – Die Weiterentwicklung erfolgt schrittweise und unter Wahrung der vorhandenen Standards sonderpädagogischer Förderung. Die einzelnen Regionen umfassen eine größere Anzahl von Schulen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht alle gleichzeitig auf die Veränderungen einstellen können oder wollen. Um Veränderun- gen auf den Weg bringen zu können, ist die Einrichtung von Teilkonzepten möglich. Die Erfahrung mit den bisher genehmigten Konzepten zeigt, dass die Teilkonzepte kontinuierlich, mit unterschiedlichem Tempo und mit unterschiedlichem Umfang, ausgeweitet werden. Kooperation und Integration entwickeln sich in Prozessen, die Aufgeschlossenheit der allgemein bildenden Schulen für die Integration wächst. – Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten un- abhängig vom Förderort die ihnen angemessenen sonderpädagogischen Hilfen. Das setzt sowohl eine sorgfältige Diagnostik als auch das Erstellen entsprechender indi- vidueller Förderpläne und entsprechendes didaktisch-methodisches Handeln voraus. Auf die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs kann in der sonder- pädagogischen Grundversorgung insbesondere bei zieldifferenter Förderung aus pä- dagogischen und aus rechtlichen Gründen nicht verzichtet werden. Gleichwohl kann das Verfahren zur Erstellung einer Kind-Umfeld-Analyse im Zusammenhang eines Beratungsgutachtens als Entscheidungsgrundlage für die Schulbehörde anders und aussagekräftiger, zum Beispiel als begleitende Langzeitdiagnostik, angelegt werden. Hier sieht die Landesregierung eine vorrangige Möglichkeit, das gegenwärtig prakti- zierte aufwändige Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbe- darfs zu verändern. 13",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Die notwendigen Materialien für die Diagnostik stehen auch am Förderort Grund- schule zur Verfügung, denn sie werden von den Sonderschulen gestellt (z. B. for- melle Testverfahren) oder von den Sonderschullehrkräften erstellt (z. B. informelle Tests). Eine Vertretungsreserve für Zwecke der Diagnostik ist nicht vorgesehen. – Die Entwicklung von Regionalen Integrationskonzepten wird durch das Land auf verschiedene Weise unterstützt. Es ist ein landesweites Unterstützungssystem durch Integrationsteams bei allen Bezirksregierungen eingerichtet worden. Den Teams ge- hören die Generaliendezernentinnen und -dezernenten für Integration und jeweils ei- ne Beraterin für Integration an. Zu dem jeweiligen regionalen Integrationsteam gehö- ren außerdem die zuständige Dezernentin oder der zuständige Dezernent in einer Re- gion. Jährlich finden mehrere zentrale Dienstbesprechungen statt, an denen die Gene- raliendezernentinnen und -dezernenten und nach Möglichkeit die Beraterinnen für Integration teilnehmen. Das NLI unterstützt durch Fortbildungsangebote die Vorbe- reitung auf die Planung Regionaler Integrationskonzepte und die Arbeit an den Kon- zepten. Es ist eine Steuerungsgruppe gebildet worden, zu der die Generaliendezer- nentinnen und -dezernenten für Integration, die Beraterinnen für Integration, Vertre- terinnen und Vertreter des NLI und des Ministeriums gehören. Darüber hinaus stehen bei allen Außenstellen der Bezirksregierungen sonderpädagogische Fachberaterinnen und -berater zur Verfügung, die bei der Entwicklung Regionaler Integrationskon- zepte beraten und unterstützen. Einzelne Regionalkonzepte organisieren Fortbildun- gen zusammen mit Lehrerverbänden und Universitäten. Für die Fach- und die interessierte Öffentlichkeit hat das Ministerium in Kooperation mit einem Verlag ein Beispiele-Heft publiziert, in dem alle sonderpädagogischen Organisationsformen aus der Praxis heraus dargestellt werden und auch Eltern zu Wort kommen. Mehrere Beiträge in diversen Fachzeitschriften haben zu einer Inten- sivierung der Diskussion um Regionale Integrationskonzepte beigetragen. Weitere Aktivitäten wie ein öffentliches Diskursprojekt zur regionalen Integration sind in Vorbereitung. – Der Ausbau Regionaler Integrationskonzepte geht nicht zulasten der Unterrichtsver- sorgung der Sonderschulen. Für Sonderschullehrkräfte im Bereich der sonderpäda- gogischen Grundversorgung werden zusätzliche Stellen - bis zu 30 im Jahr - bereit gestellt. Diese werden innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren jedes Jahr zur Ver- fügung gestellt. – Regionale Integrationskonzepte werden zurzeit noch als befristete Schulversuche ge- nehmigt, weil die Erfahrungen aus den Schulversuchen dazu beitragen sollen, die konzeptionellen Vorgaben abzusichern oder gegebenenfalls zu modifizieren. Auf ge- sicherter Grundlage können dann rechtliche Regelungen getroffen werden. – Der Status des Schulversuchs erfordert seit der letzten Novellierung des Schulgeset- zes keine wissenschaftliche Begleitung mehr. Gleichwohl arbeiten Steuerungsgrup- pen aus verschiedenen Regionalkonzepten in diesem Sinne mit Lehrstuhlinhabern aus Hannover, Oldenburg und Bielefeld zusammen. Personal in Sonderschulen Sonderpädagogische Förderung wird in Niedersachsen fast ausschließlich von qualifi- zierten und kompetenten Sonderschullehrerinnen und -lehrern geleistet. Einer Erhebung des Verbandes Deutscher Sonderschulen, Fachverband für Behindertenpädagogik, zufol- ge befindet sich Niedersachsen mit dem Anteil der sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräfte an Sonderschulen im Ländervergleich in der Spitzengruppe. Die Landesregierung unternimmt auch weiterhin erhebliche Anstrengungen, den Schüle- rinnen und Schülern die benötigte Anzahl spezifisch qualifizierter Sonderschullehrkräfte zur Verfügung zu stellen. Die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungsseminare tendieren dazu, eher in den städtischen Regionen die Arbeit aufzunehmen, Stellen in ländlichen Bereichen sind daher gelegentlich schwer oder gar nicht zu besetzen. Gerade 14",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 die Vielfalt der Organisationsformen und die möglichen Veränderungen sind aber ande- rerseits ein Anreiz für junge Menschen, diesen Beruf zu wählen und auch in nicht- städtischen Räumen auszuüben und sich auf die besonderen Gestaltungsaufgaben einzu- lassen, die sich durch die Rahmenplanung eröffnen. In Niedersachsen werden Lehrkräfte für das Lehramt für Sonderpädagogik an zwei Standorten, Hannover und Oldenburg, in allen relevanten sonderpädagogischen Fach- richtungen ausgebildet (Pädagogik bei Lernbehinderungen, Geistigbehinderten-, Sprach- behinderten-, Körperbehindertenpädagogik und Pädagogik bei Verhaltensstörungen). Insbesondere an der Universität Hamburg besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weite- re sonderpädagogische Fachrichtungen (Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik, Seh- behinderten- und Blindenpädagogik) zu studieren. In der zweiten Ausbildungsphase stehen nach der Neueinrichtung eines Ausbildungsse- minars für das Lehramt an Sonderschulen in Lüneburg vier Ausbildungsseminare zur Verfügung (Osnabrück, Lüneburg, Wolfenbüttel, Hannover). Damit werden erhebliche Anstrengungen unternommen, auch in der zweiten Phase der Ausbildung die notwendi- gen Sonderschullehrkräfte in der Anzahl und in der fachspezifischen Ausrichtung zu qualifizieren. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: I. Sachstand Zu 1: Genehmigung Regionaler Integrationskonzepte zum Schuljahr 2000/2001 Neueinrichtungen 1. Region Georgsmarienhütte, 2. Region Gemeinde Weyhe, Landkreis Osnabrück Landkreis Diepholz (nördlicher Teil) Grundschulen: Marienschule, Gemein- Grundschulen: Erichshof, Kirchweyhe, schaftsschule, Freiherr-v.-Stein-Schule, Lahausen, Leeste, Sudweyhe, Melchiors- Dröperschule, Harderberg, Antonius- hausen schule, Graf-Ludolf-Schule Michaeli- schule Förderzentrum: Comeniusschule, Förderzentrum: Hacheschule, Schule für Schule für Lernhilfe, Georgsmarien- Lernhilfe mit Klassen für Sprachbehin- hütte derte, Syke 15",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Erweiterungen genehmigter Konzepte (weitere Schulen) 3. Region Samtgemeinde Neuenhaus 4. Region Stadt Nordhorn Landkreis Grafschaft Bentheim Grundschulen: Neuenhaus, Lage, Os- Grundschulen: Klausheide, Pestalozzi terwald und Georgsdorf (Fortführung im und Brandlecht 2. Schuljahr) Neu: Veldhausen, Itterbeck, Uelsen Neu: Blumensiedlung, Burgschule, Ma- (Einrichtung im 1. Schuljahr) rienschule (alle Schuljahre) Förderzentrum: Burgschule, Schule für Förderzentrum: Anne-Frank-Schule, Lernhilfe, Neuenhaus Schule für Lernhilfe, Nordhorn 5. Region Loxstedt/Hagen, Landkreis Cuxhaven Grundschulen: Bexhövede, Stotel, Lox- stedt (erweitert um 3. Jahrgang) Neu: Hagen, Uthlede, Bramstedt (1/2. Jahrgang) Förderzentrum: Schule für Lernhilfe, Schule Am Feldkamp, Schiffdorf Erweiterungen bestehender Konzepte (aufsteigende Klassen) 6. Region Hessisch-Oldendorf, 7. Region Stadt Delmenhorst - Süd Landkreis Hameln-Pyrmont Grundschulen: Fischbeck, Heßlingen, Grundschulen: Adelheide, Am grünen Hemeringen, Rohden, Großenwieden, Kamp, Annenheide, Astrid-Lindgren, Tündern Bernard Rein, Hermann Allmers, Iprump, Overberg, Stickgras Neu: erweitert um 3. Jahrgang Neu: erweitert um 2. Jahrgang Förderzentrum: Albert-Schweitzer- Förderzentrum: Fröbelschule, Schule für Schule, Schule für Lernhilfe, Hameln Lernhilfe, Delmenhorst 8. Region Stadt Osnabrück-Dodesheide Alle acht Grundschulen im Nordostbe- reich der Stadt (Stadtteile Schinkel, Wi- dukindland, Dodesheide, Haste, Son- nenhügel) Förderzentrum: Schule in der Dodeshei- de, Schule für Lernhilfe, Osnabrück 16",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Zu 2: Genehmigte Anträge zum Schuljahr 2001/2002 Neueinrichtungen 1. Region Gemeinde Stuhr, 2. Region Samtgemeinde Niedern- Landkreis Diepholz wöhren, Landkreis Schaumburg Grundschulen: Brinkum, Moordeich, Grundschulen: Lauenhagen, Meerbeck, Varrel (mit SKG), Heiligenrode (mit Niedernwöhren SKG), Seckenhausen Förderzentrum: Hacheschule, Schule für Förderzentrum: Hans-Christian- Lernhilfe, Syke Andersen-Schule, Schule für Lernhilfe, Stadthagen 3. Region Gemeinden Emmerthal/ 4. Region Stadt Bassum, Aerzen, Landkreis Diepholz Landkreis Hameln-Pyrmont Grundschulen: Mittelstraße, Bassum; Grundschulen: Börry, Kirchohsen, Petermoor, Bassum; Bramstedt; Neu- Grohnde, Amelgatzen, Aerzen, Groß bruchhausen; Nordwohlde Berkel (ab 2002) Förderzentrum: Albert-Schweitzer- Förderzentrum: Hacheschule, Schule für Schule, Schule für Lernhilfe, Hameln Lernhilfe, Syke 5. Region Stadt Varel/Gemeinde Zetel, 6. Region Samtgemeinde Schüttorf, Landkreis Friesland Landkreis Grafschaft Bentheim Grundschulen: Altjührden, Büppel, Am Grundschulen: Auf dem Süsteresch, Schloßplatz/Varel, Neuenburg Katholische Grundschule, Quendorf Förderzentrum: Pestalozzischule, Schule Förderzentrum: Erich-Kästner-Schule, für Lernhilfe, Varel Schule für Lernhilfe, Schüttorf 7. Region Stadt Oldenburg 8. Region Stadt Braunschweig Grundschulen: Dietrichsfeld, Bloherfel- Grundschulen: Heinrichstraße, Honde- de, Haarentor, Röwekamp lage, Isoldestraße, Lehndorf-Siedlung, Veltenhof, Watenbüttel, Am Lehman- ger, Broitzem, Bürgerstraße, Edith Stein, Hinter der Masch, Hohestieg, Il- menaustraße, Timmerlah, Volkmarode, Bebelhof, Comeniusstraße, Melverode, Rüningen, Stöckheim, Streitberg Förderzentren: Fröbelschule, Schule für Förderzentren: Astrid-Lindgren-Schule, Lernhilfe, Oldenburg Kielhornschule, Helen-Keller-Schule Schule für Körperbehinderte, Borchers- (alle Schule für Lernhilfe), Hans-Würtz- weg, Oldenburg Schule, Schule für Körperbehinderte, Oswald-Berkhan-Schule, Schule für geistig Behinderte 17",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 9. Region Stadt Salzgitter 10. Region Stadt Göttingen Grundschulen: Dürerring, Gerhard Ge- Grundschulen: Bonifatiusschule, Hain- semann, St. Michael bundschule, Friedland, Groß Lengden Förderzentrum: Pestalozzischule, Schule Förderzentrum: Martin-Luther-King- für Lernhilfe Schule, Schule für Lernhilfe Erweiterungen von genehmigten Teilkonzepten (weitere Schulen, aufsteigende Jahr- gänge) 12. Region Hessisch Oldendorf, 13. Region Stadt Nordhorn, Landkreis Hameln-Pyrmont Landkreis Grafschaft Bentheim Grundschulen: Am Rosenbusch (Hess. Grundschulen: Altendorferschule, Blan- Oldendorf), Fischbeck, Großenwieden, ke, Bookholt, Elisabethschule, Am Hemeringen, Rohden, Sonnental- Roggenkamp, Südblanke, Waldschule Heeßlingen Förderzentrum: Albert-Schweitzer- Förderzentrum: Anne-Frank-Schule, Schule, Schule für Lernhilfe, Hameln Schule für Lernhilfe, Nordhorn 14. Region Gemeinde Hagen, Landkreis Cuxhaven Grundschulen: Bexhövede, Stotel, Lox- stedt (erweitert um 4. Jahrgang); Hagen, Uthlede, Bramstedt (erweitert um 3. Jahrgang) Förderzentrum: Schule Am Feldkamp, Schule für Lernhilfe, Schiffdorf Zu 3: Alle genehmigten Konzepte sind in der Regel zu Beginn Teilkonzepte. Eine Aus- nahme bildet das Regionale Integrationskonzept Georgsmarienhütte. In dieses wur- den alle acht Grundschulen der Stadt einbezogen. Zu 4: Zurzeit befinden sich folgende Regionale Integrationskonzepte in der Diskussion: Bezirksregierung Braunschweig Schulträger Beteiligte Schulen Diskussionsstand Förderzent- Grundschulen und Son- rum derschulen 1. Stadt Seesen Sonderschule Alle Grundschulen der Erste Gespräche Seesen, Stadt Seesen wurden geführt. Schule für Lernhilfe 2. Stadt Herzberg Lebenshilfe Grundschule Nicolai- Erste Gespräche Herzberg schule wurden geführt. 18",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 3. Stadt Goslar, Pestalozzi- Alle Grundschulen der Arbeitskreis soll Landkreis Goslar schule, Stadt Goslar gebildet werden; Schule für Ziel: Einführung Lernhilfe; zum Schuljahr 2002/2003. Calvöer Schule am Harly, Vie- Schule nenburg, Schule für Clausthal- geistig Behinderte Zellerfeld, Schule für Lernhilfe Bezirksregierung Hannover Schulträger Beteiligte Schulen Diskussionsstand Förderzent- Grundschulen und Son- rum derschulen 1. Stadt Hannover, Albrecht- Grundschulen: Comeni- Arbeitskreis Region Mitte Dürer- us, Mengendamm, wurde gebildet. Schule, Fridtjof-Nansen, Johan- Schule für na-Friesen, Bonifatius, Lernhilfe Alemannstraße GB: Heinrich-Ernst- Stötzner-Schule EH: Schule auf der Bult SR: Albert-Liebmann- Schule KB: Werner-Dicke- Schule Schule in freier Trägerschaft 2. Stadt Hannover, Ihmeschule, Grundschulen: Am Lin- Erste Gespräche Region Linden Schule für dener Markt, Egestorff, wurden geführt. Lernhilfe Eleonorenstraße, Goe- theplatz, Albert- Schweitzer, Eichen- dorff, Salzmannstraße GB: Wilhelm- Schade- Schule EH: Schule auf der Bult SR: Albert- Liebmann- Schule KB: Werner- Dicke- Schule Schule in freier Trägerschaft 19",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 3. Stadt Hannover Astrid- Grundschulen: Fried- Arbeitskreis soll Lindgren- rich-Ebert, Ahlem, gebildet werden, Schule, Kastanienhof, An der Ziel: Einführung Schule für Steinbreite zum Schuljahr Lernhilfe 2002/03. GB: Wilhelm-Schade- Schule EH: Schule auf der Bult SR: Albert-Liebmann- Schule KB: Werner-Dicke- Schule Schule in freier Trä- gerschaft 4. Stadt Bad Pyrmont Pestalozzi- Grundschulen: Herder, Erste Gespräche schule, Bad Pyrmont, Holzhau- wurden geführt. Schule für sen, Baarsen, Hagen Lernhilfe 5. Landkreis Holz- Schule an der Grundschulen: Bevern, Arbeitskreis minden Weser, Heinsen, Polle, Neu- wurde gebildet. Schule für haus, Lauenförde, Boff- Lernhilfe zen; Kath. Grundschule, Teichen, Karlstraße Sollingstraße, (alle Holzminden) 6. Stadt Bad Nenn- Schule am Vier Grundschulen der Erste Gespräche dorf Deister, Stadt Bad Nenndorf wurden geführt. Schule für Lernhilfe 7. Stadt Hildesheim Anne-Frank- Alle Grundschulen der Arbeitskreis Schule, Stadt Hildesheim wurde gebildet, Schule für in der Erarbei- Lernhilfe GB/KB: Schule am tungsphase. Bockfeld SR: Dietrich-Pin- Anne-Frank- ning-Schule, Schule arbeitet GS mit Sprach mit 85 Koopera- heilklassen tionsstunden an den Grundschu- len. 8. Stadt Hameln, Albert- Alle Grundschulen der Arbeitskreis Region Hameln- Schweitzer- Stadt Hameln wurde gebildet, Nord Schule, in der Erarbei- Schule für GB: Heinrich-Kielhorn- tungsphase. Lernhilfe Schule, Hameln EH: Schule auf der Bult, Hannover SR: Sprachheilklassen an den GS Tün- dern und Aerzen 20",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 9. Gemeinde Uetze Stötzner- Grundschulen: Eltze, Arbeitskreis Schule, Obershagen, Uetze, wurde gebildet. Schule für Dollbergen, Hänigsen Lernhilfe, Uetze GB/KB: Schule am Wasserwerk, Burgdorf 10. Landkreis Han- Schule am Grundschulen: Frielin- Erste Gespräche nover, Hespe, gen, Stelingen, Rats- wurden geführt. Region Garbsen Schule für schule Garbsen, Georg- Lernhilfe, straße, Osterwald, Garbsen evtl. Auf der Horst GB/KB: Schule am Wasserwerk, Burgdorf 11. Landkeis Hanno- Schule am Grundschulen: Schloss Erste Gespräche ver, Kleegrund, Ricklingen, Saturnring wurden geführt. Region Garbsen Schule für Garbsen, Garbsen-Mit- Lernhilfe, te, Ratsschule Garbsen, Garbsen Osterberg, Havelse, evtl. Auf der Horst 12. Landkreis Han- Pestalozzi- SR: Gutzmann-Schule Eine Elterniniti- nover, schule, ative Region Langen- Schule für führte erste Ge- hagen Lernhilfe, spräche. Langenhagen Bezirksregierung Lüneburg Schulträger Beteiligte Schulen Diskussionsstand Förderzent- Grundschulen und Son- rum derschulen 1. Landkreis Celle Erich- Erste Gespräche Kästner- wurden geführt. Schule, Schule für Lernhilfe 2. Landkreis Cuxha- Es hat sich eine ven Elterninitiative gebildet 3. Landkreis Lü- Wilhelm- Grundschulen: Clenze, Der Schulaus- chow-Dannenberg Warmbold- Bergen, Gartow, Küs- schuss hat die Schule, ten, Lemgow, Plate, Schulen beauf- Schule für Schnega, Trebel, Wol- tragt, ein Kon- Lernhilfe, tersdorf, Wustrow zept zu entwi- Lüchow ckeln. GB: Wendlandschule, Lüchow, Schule in freier Trägerschaft EH: Christophorus- Schule, Rosche 21",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 4. Landkreis Lü- Erich- Grundschulen: Brese- Der Schulaus- chow-Dannenberg Kästner- lenz, Dannenberg, Gus- schuss hat die Schule, born, Prisser, Zernien, Schulen beauf- Schule für Hitzacker, Neu Darchau trag, ein Konzept Lernhilfe, zu entwickeln. Dannenberg 5. Landkreis Oster- Christoph- Grundschulen: Falken- Ein Konzept liegt holz, Tornée- berg, Trupermoor, vor, ist jedoch Region Lilienthal Schule, Schroeterschule, Worp- noch nicht ge- Schule für hausen, St. Jürgen- nehmigungsfä- Lernhilfe Frankenburg, Seebergen hig. Lilienthal (alle Lilienthal); Schne- ga, Rautendorf, Worps- wede, Hüttenbusch GB: Schule am Kloster- platz, Osterholz 6. Stadt Lüneburg/ Johannes- Grundschulen: Lüne, Auftaktveran- Landkreis Lüne- Rabeler- Häcklingen, Hagen, staltung zur burg Schule, Im Rotenfeld, Anne- Konzepterstel- Schule für Frank-Schule, Hasen- lung hat stattge- Lernhilfe, burger Berg, Kreide- funden. Lüneburg berg, Heiligengeist- schule, Ochtmissen, Hermann-Löns-Schule (alle Lüneburg) Aden- dorf, Bardowick, Ba- rendorf, Wendisch- Evern, Brietlingen GB: Schule am Knie- berg, Lüneburg 7. Stadt Lüneburg/ Schule an der Grundschulen: Hasen- Auftaktveran- Landkreis Lüne- Schaperdrift, burger Berg, Hermann- staltung zur burg Schule für Löns-Schule, (beide Lü- Konzepterstel- Lernhilfe, neburg); Amelinghau- lung hat stattge- Lüneburg sen, Betzendorf, So- funden. derstorf, Kirchgellersen, Reppenstedt, Wester- gellersen, Deutsch Evern, Melbeck GHS Embsen GB: Schule am Knieberg, Lüneburg 8. Landkreis Soltau- Pestalozzi- Grundschulen: Freu- Ein vorliegendes Fallingbostel schule, denthal, Hermann- Konzept wurde Schule für Billung, Wilhelm-Busch vom Förderzent- Lernhilfe, (alle Soltau) rum abgelehnt, es Soltau fehlen noch Zu- Grund- und Hauptschu- stimmungen von len: Bispingen, Wiet- einigen Grund- zendorf, Neuenkirchen schulen. 22",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 9. Landkreis Stade Astrid- Grundschulen: Balje, Lindgren, Oederquart, Freiburg, Schule für Wischhafen, Dornbusch, Lernhilfe, Drochtersen, Assel Freiburg/ GB: Tagesbildungsstätte Elbe der Lebenshilfe, Stade SR: Sprachheilklassen an der GS Bock- horster Weg, Stade Bezirksregierung Weser-Ems Schulträger Beteiligte Schulen Diskussionsstand Förderzent- Grundschulen und Son- rum derschulen 1. Stadt Osnabrück Pestalozzi- Grundschulen: Altstäd- Konzeptentwurf schule, ter, Astrid-Lindgren, wird diskutiert. Schule für Atter, Backhaus, Elisa- Lernhilfe, beth, Eversburg, Franz- Osnabrück Hecker, Heinrich-Schü- ren, Hellern, Jelling- haus, Johannis, Kalkhü- gel, Overberg, Pye, Ro- senplatz, Rückert, St. Antonius, Sutthausen, Teutoburger Schule, Waldschule, Lüstringen; Wüste 2. Gemeinde Wallen- Ickerbach- Grundschulen: Erich- Konzept wird er- horst, schule, Kästner-Hollage; St.- arbeitet. Landkreis Osna- Schule für Bernhard - Rulle; Wal- brück Lernhilfe, lenhorst, Lechtingen, Belm Johannis 3. Quakenbrück, Hasetal- Grundschulen: Mensla- Konzept wird er- Landkreis Osna- schule, ge, Ankum, Alfhausen, arbeitet. brück Schule für Johannesschule, Rieste; Lernhilfe, Bersenbrück, Egger- Quaken- mühlen, Gehrde, Nort- brück rup, Hengelage, Neu- stadt, Am Langen Esch, (alle Quakenbrück); GHS Kettenkamp GHS und OS Badbergen 5. Stadt Dissen, Teutoburger- Grundschulen: Bad Konzeptentwurf Landkreis Osna- Wald- Laer, Remsede; Bad wird diskutiert brück Schule, Rothenfelde, Dissen, Schule für GHS Süderberg, Hilter Lernhilfe, Dissen 23",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 6. Gemeinden Hagen Comenius- Grundschulen: St. Mar- Konzept ist er- und Hasbergen, schule, tin, Hagen; Hüggel- stellt. Landkreis Osna- Schule für schule; Gaste, (beide Z. Z. jedoch kei- brück Lernhilfe, Hasbergen) ne Zustimmung Georgsma- GHS Gellenbeck, Hagen der Schulen. rienhütte 7. Gemeinde Bohmte, Astrid- Grundschulen: Christo- Konzept wird er- Landkreis Osna- Lindgren- phorus, Herringhausen, arbeitet. brück Schule, Erich-Kästner Schule für GHS und OS: Hunte- Lernhilfe, burg Bohmte 8. Stadt Westerstede Schule an Grundschulen: August- Konzept wird er- der Goethe- fehn I, Apen, Nordloh- arbeitet. straße, Apen, Am Stahlwerk, Schule für Augustfehn II, Ocholt, Lernhilfe, Halsbek, Westerloy, Westerstede Hössenschule, Gießen- horst, Brakenhoff 9. Gemeinden Ede- Astrid- Grundschulen: Rostrup, Konzept wird er- wecht und Bad Lindgren- Petersfehn, Ofen, Bad arbeitet. Zwischenahn, Schule, Zwischenahn, Uhland- Landkreis Am- Schule für straße, (alle Bad Zwi- merland Lernhilfe, schenahn), Elmendorf- Edewecht Aschhausen, Friedrichs- fehn, Edewecht, Jedde- loh, (alle Edewecht) 10. Gemeinden Ras- Schule am Grundschulen: Feldbrei- Konzeptentwurf tede und Voßbarg, te, Wahnbek, Hahn- wird diskutiert. Wifelstede, Schule für Lemden, Leuchtenburg, Landkreis Am- Lernhilfe, Loy, (alle Rastede); Ra- merland Westerstede stede-Kleibrok, Wiefel- stede, Metjendorf, Wie- felstede 11. Gemeinde Els- Pestalozzi- Grundschulen: Moor- Konzept wird er- fleth, schule riem, Lienen, Elsfleth arbeitet. Landkreis Weser- Schule für Marsch Lernhilfe, Brake 12. Samtgemeinden Christian- Grundschulen: Dornum, Konzept wird er- Holtriem und Wilhelm- Westerholt, Ochtersum, arbeitet. Dornum, Schneider- Blomberg-Neuschoo Landkreis Witt- Schule, mund Schule für Lernhilfe, Esens 13. Gemeinde Pew- Schule für Grundschulen: Hinte, Konzept wird er- sum/Krummhörn, Lernhilfe, Lopppersum-Hinte; arbeitet. Landkreis Aurich Krummhörn Jennelt, Ubbo-Emmius Greetsiel, Pewsum, Süd 14. Stadt Norden, An der Grundschulen: Süder- Konzept wird er- Landkreis Aurich Wildbahn, neuland, Norden, An der arbeitet. Schule für Leybucht, Linteler Lernhilfe, Schule, Norddeich Norden 24",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 15. Stadt Leer, Pestalozzi- Grundschulen: Ludgeri, Vorarbeiten zur Landkreis Leer schule, Logabirum, Bingum, Konzepterstel- Schule für Hoheellern, Eichenwall, lung wurden be- Lernhilfe, Daaler, Plytenberg gonnen. Leer 16. Stadt Emden Pestalozzi- Grundschulen: Früchte- Vorarbeiten zur schule, burg, Wolthusen, Wes- Konzepterstel- Schule für terburg, Petkum-Wid- lung wurden be- Lernhilfe, delswehr, Nesserland, gonnen. Emden Larrelt, Herrentor, Grü- ner Weg, Emsschule GHS und OS Wybelsum 17. Stadt Delmen- Lessing- Grundschulen: Marien, Vorarbeiten zur horst schule, An der Beethovenstraße, Konzepterstel- Schule für Käthe-Kollwitz, Park- lung wurde be- Lernhilfe, schule, Wilhelm- gonnen. Delmenhorst Niermann, Bungerhof- Hasbergen, Deichhorst Zu 5: Mit Stichtag vom 14.09.2000 wurden 15 269 Schülerinnen und Schüler in 74 Schulen in Regionalen Integrationskonzepten beschult. Zum Schuljahr 2001/2002 wird mit rund 11 000 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern gerechnet. Die Aufgliederung nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Schulen ist Anlage 3 zu entnehmen. Zu 6: Die Anzahl der Integrationsklassen, die in ihnen geförderten Schülerinnen und Schüler sowie die für diese eingesetzten Lehrerstunden haben sich seit 1995 wie folgt entwickelt: Jahr Schulen Integrati- geförderte Schülerinnen und Schüler Lehrer- ons-Klassen LH GB GB/KB insgesamt stunden 1995 139 206 321 129 66 516 2 837,7 1996 145 202 351 129 68 548 2 813,2 1997 159 231 637 3 015,8 1998 154 240 471 153 60 684 3 078,0 1999 146 230 440 174 71 685 3 011,5 1997 konnten die Angaben der Schulen nicht plausibel auf die Behinderungsarten aufgeteilt werden. Die Daten für das Schuljahr 2000/01 liegen noch nicht vor. Die Aufgliederung nach Schulformen ist der Anlage 4 zu entnehmen. 25",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Zu 7: Mit Mobilen Diensten wurden gefördert: Jahr Schulen geförderte Schülerinnen und Schüler Lehrer- KB SB/BL SH/GL VH SR insgesamt stunden 1995 168 107 56 26 114 23 326 762,4 1996 180 115 57 37 99 48 356 757,3 1997 166 104 48 32 86 153 423 748,9 1998 164 76 50 36 67 146 375 727,3 1999 177 71 53 52 73 125 374 754,5 Die Daten für das Schuljahr 2000/01 liegen noch nicht vor. Die Aufgliederung nach Schulformen ist der Anlage 5 zu entnehmen. Die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und Sonderschulen hat sich wie folgt entwickelt: Jahr Schulen Klassen Lehrerstunden 1995 862 2 494 3 313,9 1996 860 2 551 3 327,8 1997 759 2 662 2 649,3 1998 827 3 117 3 014,8 1999 883 3 365 3 417,0 Die Daten für das Schuljahr 2000/01 liegen noch nicht vor. Beim Sprachsonderunterricht waren folgende Veränderungen festzustellen: Jahr Schulen Klassen Schüler Lehrerstunden 1995 1 196 2 476 9 062 2 608,1 1996 1 130 2 199 8 216 2 331,7 1997 828 1 814 6 911 1 904,0 1998 842 1 761 6 869 1 909,7 1999 811 1 807 7 079 1 897,5 Die Daten für das Schuljahr 2000/01 liegen noch nicht vor. Zu 8: Die in den Bezirken beantragten Integrationsklassen konnten bis auf eine Ausnahme im Regierungsbezirk Lüneburg im Schuljahr 2000/01 genehmigt werden. Ein Kind besucht statt einer Integrationsklasse eine Kooperationsklasse. 26",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Braunschweig Nr. Schulform Schule Sonderschullehrkräfte- stunden 1. HS Rothenburg, Braunschweig 14 2. IGS Franzsches Feld, Braunschweig 3 3. IGS Querum, Braunschweig 15 4. GS Brüder-Grimm, Göttingen 16 5. GS Adolf-Reichwein, Göttingen 16 6. IGS G.-C.-Lichtenberg, Göttingen 3 Insgesamt 67 Bezirksregierung Hannover Nr. Schulform Schule Sonderschullehrkräfte- stunden 1. GS Niedernwöhren 3 2. GS Wilhelm-Bock (2 Kl.), Hagenburg 8 3. GS Friedrich-Ebert, (2 Kl.), Hannover 20 4. GS Comeniusschule, Hannover 20 5. IGS Linden (2 Kl.), Hannover 26 6. GS Linden, Hannover 9 7. GS Kaltenweide, Langenhagen 2 Insgesamt 88 Bezirksregierung Lüneburg Nr. Schulform Schule Sonderschullehrkräfte- stunden 1. GS Hagen 15 2. GS Visselhövede 2 3. GS Wilstedt 5 4. GS Stadtschule Rotenburg 5 5. GS Rhade 5 6. GS Engeo 4 7. GS Selsingen 2 8. GS Wilhelm Busch, (GS III) Soltau 8 9. OS Buxtehude-Süd 9 10. GS Assel 11 11. GHRS/OS Oldendorf 9 12. GS Astrid-Lindgren-Schule, Clenze 9 13. GS Lindenstraße, Osterholz 10 14. GS Tostedt 12 15. GS Garstedt 10 16. GS Baden, Achim 5 Insgesamt 121 27",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Weser-Ems Nr. Schulform Schule Sonderschullehrkräfte- stunden 1. GS Streekermoor, Hatten 6 2. GS Nadorst, Oldenburg 18 3. GS Klingenberg, Oldenburg 12 4. GS Hafenschule, Wilhelmshaven 14 5. GS Wiefelstede 14 6. GS Johannisschule, Wallenhorst 10 7. GS Altstädter, Osnabrück 15 8. OS Nogatstraße, Wilhelmshaven 16 9. HS Nogatstraße, Wilhelmshaven 14 10. HORS Glandorf 8 11. HS Carl-Stahmer, Georgsmarienhütte 17 12. HOS Dollart, Emden, (Verlängerung in 13 Kl. 10) Insgesamt 157 Im Schuljahr 2000/01 wurden damit in Niedersachsen insgesamt 41 Integra- tionsklassen mit 433 Lehrerstunden genehmigt. II. Umsetzung Zu 9: Statistische Angaben zu Maßnahmen zur Vorbereitung, Erarbeitung und Umsetzung regionaler Integrationskonzepte werden nicht erhoben. Bei jeder der vier Bezirksregierungen wird seit 1998 eine Beraterin für Integration eingesetzt. Sie erhält für diese Tätigkeit, die Beratung in Bezug auf alle Integrati- onsmaßnahmen umfasst, eine Anrechnung von bis zu zehn Wochenstunden. Zu 10: Die Festlegung des Wertes erfolgt in Orientierung an den in den Sonderschulen vor- handenen Stundenansätzen. Die durchschnittliche Zuweisung von zwei Stunden zu- sätzlicher sonderpädagogischer Förderung pro Grundschulklasse geht über das Ge- samtkontingent der vorhanden Stunden für die sonderpädagogische Förderung im Primarbereich der Schulen für Lernhilfe, Sprachbehinderte und Erziehungshilfe hin- aus. Bei einer landesweiten Umsetzung der sonderpädagogischen Grundversorgung sind dies 300 Stellen. Zu 11: Die Stellen in der sonderpädagogischen Grundversorgung werden dem Bedarf ent- sprechend fachspezifisch ausgeschrieben. Zu 12: Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs ist in der Verordnung zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs vom 01.11.1997 (SVBl. 11/1997, Seite 384 ff.) und in den Ergänzenden Bestimmungen zu dieser Verordnung vom 06.11.1997 (SVBL. 11/1997, Seite 385 ff.) geregelt. Das Verfahren wird durch die Schule oder durch einen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der Schule eingelei- tet, die Schulbehörde ist bis zur Entscheidung über die sonderpädagogische Förde- 28",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 rung nicht beteiligt. Die Einleitung des Verfahrens durch die Schulen soll bis zum 15.02. eines Jahres vorgenommen werden, die Erziehungsberechtigten können jeder- zeit einen Antrag stellen. Zu 13: In den Vorbemerkungen werden im Abschnitt Feststellung eines sonderpädagogi- schen Förderbedarfs die Ziele dieses Verfahrens dargestellt. Ein solches Verfahren wird eingeleitet, wenn vermutet wird, dass ein Kind nicht mehr mit den Möglichkei- ten der Grundschule ausreichend gefördert werden kann. In allen anderen Fällen wird darauf verzichtet. Zu 14: Jeder gezielten Förderung geht diagnostische Tätigkeit voraus. Zu 15: Im Durchschnitt acht Lehrerstunden. Zu 16: In Niedersachsen hat es zu keiner Zeit zusätzliche Sonderschullehrerstunden für die diagnostische Tätigkeit gegeben. Die Erstellung von Beratungsgutachten im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs ist Bestandteil der Arbeit der Sonderschulen. Es ist nicht beabsichtigt, hierfür Stunden zu gewähren. Zu 17: Eine Vertretungsreserve ist nicht vorgesehen. Zu 18: Vertretung bei längerfristigen Erkrankungen von Sonderschullehrkräften in der son- derpädagogischen Grundversorgung werden ebenso geregelt wie bei anderen Lehr- kräften, z. B. durch den Einsatz von Feuerwehrlehrkräften oder durch Abordnungen. Auf die Antworten zu III. wird verwiesen. Zu 19: Ja. Eine durchgängige Präsenz von Sonderschullehrkräften zur integrativen Förde- rung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache im Rah- men einer sonderpädagogischen Grundversorgung ist nicht notwendig. Der Unterricht in der Grundschule ist differenziert und individualisiert, sodass auch von den Grundschullehrkräften zieldifferente Lernangebote gemacht werden. Zu 20: Die Umsetzung einer sonderpädagogischen Grundversorgung von Grundschulen im Rahmen Regionaler Integrationskonzepte steht vorrangig vor der Zuweisung einzel- ner Stunden für die Zusammenarbeit von Grundschulen und Sonderschulen, weil sie stärker integrativ ausgerichtet ist. An den Grundschulen, an denen eine sonderpäda- gogische Grundversorgung eingeführt wird, gehen die Stunden für Kooperation und Sprachsonderunterricht in die sonderpädagogische Grundversorgung ein, in der auch diese Aufgaben erfüllt werden. Zu 21: Wie in den Vorbemerkungen zum Abschnitt sonderpädagogische Grundversorgung ausgeführt, werden Sonderschullehrkräftestunden für eine sonderpädagogische Grundversorgung zugewiesen. Sonderschullehrkräftestunden für Sprachsonderunter- richt und Zusammenarbeit zwischen Sonderschule und Grundschule können nur dann eingesetzt werden, wenn die Unterrichtsversorgung der zuständigen Sonder- schule es erlaubt. 29",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Die Schulbehörden weisen auf diese Situation hin, wenn sie Schulen bezüglich der Teilnahme an einem Regionalen Integrationskonzept beraten. Zu 22: Die Zahl der für die sonderpädagogische Grundversorgung bereitgestellten Sonder- schullehrkräftestunden liegt erheblich über denen, die in einer Region für den Unter- richt in der Primarstufe der Sonderschule eingesetzt werden (z. B.: Region Delmen- horst-Süd: Im Schuljahr 1998/99 wurden für die Primarstufenklassen der Schule für Lernhilfe 81 Stunden (100 % = 90 Lehrerstunden) eingesetzt; darüber hinaus 33 Stunden für Sprachsonderunterricht und Kooperation. Auf der Basis von zwei Stunden pro Grundschulklasse wären für den Einzugsbereich der Schule im gleichen Jahr 164 Sonderschullehrkräftestunden einzusetzen gewesen). Durch Strukturierung des Einsatzes des für die Region bereitstehenden Kontingents an Sonderschullehrkräftestunden werden differenzierte Maßnahmen zur Förderung möglich, sodass präventiv gearbeitet wird und darüber hinaus alle Kinder mit son- derpädagogischem Förderbedarf nachhaltig gefördert werden. Somit ist eine Überweisung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache nicht mehr erforderlich. Zu 23: Über das Vorhandensein von Materialien erfolgen keine Erhebungen. In der Praxis stellen die Sonderschulen als Förderzentren Materialien bereit, andere werden neu beschafft. Zu 24: In Niedersachsen besuchen zurzeit 8 862 Schülerinnen und Schüler den Primarbe- reich der Schule für Lernhilfe, Sprachbehinderte oder Erziehungshilfe in öffentlicher Trägerschaft. Zurzeit bestehen 16 800 Grundschulklassen. Wenn alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer sonderpädagogischen Grundversorgung in den Grund- schulklassen verblieben, wäre dies statistisch nicht einmal eine Schülerin oder ein Schüler pro Klasse. Ein erheblicher zusätzlicher Raumbedarf lässt sich daraus nicht ableiten. Zu 25: Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte für die Grundschule. Die durchschnittliche Frequenz liegt im Schuljahr 2000/2001 bei 21,5 Schülerinnen und Schüler je Klasse. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. Zu 26: Das Niedersächsische Schulgesetz sieht ein Recht auf Berücksichtigung des Eltern- willens bezüglich des Förderortes bei festgestelltem sonderpädagogischen Förderbe- darf nicht vor. In § 68 Abs. 2 NSchG ist festgelegt, dass hier die Schulbehörde ent- scheidet. Zu 27: Nein, der Schulträger stellt nach Beschluss seiner politischen Gremien den Antrag auf Genehmigung eines Regionalen Integrationskonzeptes. Die Schulen erarbeiten unter Beteiligung der Eltern die Konzepte. Zu 28 und 29: In § 22 Abs. 2 NSchG wird ausgeführt, dass Schulversuche nach Möglichkeit wis- senschaftlich begleitet werden. Diese Begleitung erfolgt in mehreren Regionen durch eine Zusammenarbeit zwischen Steuerungsgruppen und Lehrstuhlinhabern an Uni- versitäten. 30",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Zu 30: Die verschiedenen Aspekte der Verlässlichen Grundschule (z. B. Fremdsprachenler- nen) sind auf die Schülerschaft der Schule für Lernhilfe und deren organisatorischen Rahmen nicht ohne weiteres übertragbar. Verlässliche Grundschulen mit sonderpädagogischer Grundversorgung nehmen Schülerinnen und Schülern mit einem individuellem Förderbedarf im Schwerpunkt Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache auf. Zu 31: Es werden Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, so- fern es sich um Ganztagsschulen handelt. Zurzeit erhalten zwei von drei Ganztags- schulen je eine halbe Stelle für Sozialpädagoginnen oder -pädagogen, Erzieherinnen oder Erzieher. An Schulen für Lernhilfe können darüber hinaus Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter eingesetzt werden, wenn die Schule im Rahmen eines Präventi- ons- und Integrationsprogramms schulischer Standort für ein entsprechendes Projekt ist. III. Unterrichtsversorgung Zu 32: Kurzfristige Ausfälle von Lehrkräften können an jeder Schule vorkommen, nicht nur an Sonderschulen. Das ist ein Problem, mit dem Schulen schon immer zurechtkom- men mussten, da es nicht immer möglich ist, jeden Unterrichtsausfall sofort und vollständig durch die Bereitstellung von Ersatzlehrkräften zu kompensieren. Bisher konnte dieses Problem für den Grundschulbereich durch zusätzliche Geldmittel für Vertretung gelöst werden. Zu 33: Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich mit den vorhande- nen Lehrkräften abzudecken. Hierzu gibt es die Möglichkeit des flexiblen Unter- richtseinsatzes. Bei längerfristigen Ausfällen sind erforderlichenfalls Abordnungen oder Versetzungen durchzuführen. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen, wenn die Unterrichtsversorgung deutlich unterschritten wird oder in einem Fach ein gra- vierender Mangel entsteht, können im Rahmen eines begrenzten Kontingents Ver- tretungslehrkräfte eingesetzt werden. Zu 34: Es ist ständige Aufgabe der Bezirksregierungen, für eine möglichst gleichmäßige Unterrichtsversorgung an den Schulen gemäß den zugewiesenen Einstellungen und bekannt gegebenen Planungswerten zu sorgen. Sofern zu Beginn eines Schuljahres bzw. Schulhalbjahres dies nicht erreicht wurde, hat der Ausgleich spätestens zu Be- ginn des nächsten Schulhalbjahres zu erfolgen. Dies ist auch im Landkreis Wittmund geschehen, wo die Unterrichtsversorgung der Sonderschulen am 08.02.2001 0,3 % unter dem Landesdurchschnitt für Sonderschu- len lag. Zu 35: Die Unterrichtsversorgung der Sonderschulen ist, wie in den Vorbemerkungen im Abschnitt Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen dargelegt, noch als ausreichend zu bezeichnen. Eine nachhaltige Anpassung an den Durch- schnitt aller allgemein bildenden Schulen ist, wie auch in den vergangenen Jahren, wegen fehlender Sonderschullehrkräfte nicht möglich. 31",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Zu 36: Für die noch bis zum Jahre 2004 um rund sieben Prozent ansteigenden Schülerzahlen an den Sonderschulen würden rd. 300 zusätzliche Stellen über den Ersatzbedarf hin- aus benötigt, um die Schüler-Lehrer-Relation des Jahres 2000 zu halten. Zu 37: Die für die Regionalen Integrationskonzepte zusätzlich erforderlichen Lehrerstellen wurden über die für die Unterrichtsversorgung vorgesehenen Lehrerstellen hinaus den Bezirksregierungen zugewiesen. Zum Einstellungstermin 06.08.2001 waren dies 30 Stellen, die zu den vorgesehenen 110 Stellen hinzukamen. Zu 38: Die Landesregierung wird weiterhin dafür sorgen, möglichst so viele Einstellungs- möglichkeiten für Sonderschullehrkräfte bereitzustellen, wie hierfür geeignete und regional mobile Bewerberinnen und Bewerber zu erwarten sind. Zu 39: Eine genaue Planung der Einstellungen zum Schuljahresbeginn 2002/03 kann erst aufgrund der im Februar 2002 erhobenen Daten zur Unterrichtsversorgung vorge- nommen werden. Dabei werden die zusätzlichen und die frei werdenden Lehrerstel- len zusammen verteilt. Wie auch zu den vorherigen Terminen werden die Sonder- schulen mehr Einstellungen erhalten, als dort Lehrkräfte ausscheiden. Es wird abzu- warten sein, in welchem Umfang Bewerbungen von Sonderschullehrkräften aus an- deren Ländern erfolgen. Zu 40: Bei der Planung zum Schuljahresbeginn 2001/02 gelten die zuvor genannten Grund- sätze. IV. Lehrermangel Zu 41: Zum 21.08.2000 wurden 108 und zum 01.02.2001 50 Einstellungen für Sonder- schullehrkräfte bekannt gegeben. Die Stellen im Einzelnen sind der Anlage 6 zu ent- nehmen. Zu 42: Von den 108 zum 21.08.2000 bekannt gegebenen Stellen konnten mangels geeigne- ter Bewerbungen sieben Stellen nur mit Lehrkräften mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen besetzt werden. Eine Stelle wurde mangels Bewerbung an eine Real- schule gegeben. Bei 15 Stellen hatte die eingestellte Sonderschullehrkraft eine ande- re Fachrichtung. 41 Stellen wurden zusätzlich zur Fachrichtung mit einem Unter- richtsfach ausgeschrieben, hierfür konnten in acht Fällen nicht die passenden Lehr- kräfte gefunden werden. Zum 01.02.2001 wurden 51 Stellen ausgeschrieben. Zwei Stellen mussten mit Grund- und Hauptschullehrkräften besetzt werden. Fünf Sonderschullehrkräfte hatten eine andere Fachrichtung. Von elf mit einem Unterrichtsfach bekannt gegebenen Stellen wurde eine mit einem anderen Unterrichtsfach besetzt. Die Stellen, bei denen das Lehramt oder die geforderte Fachrichtung bzw. das gefor- derte Fach nicht mit der eingestellten Lehrkraft übereinstimmten, sind in der Anlage 7 aufgeführt. Zu 43: Bis 2010 wird jährlich mit folgendem Ersatzbedarf an Sonderschullehrkräften ge- rechnet: 32",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Jahr Grundbedarf 2001 142 2002 151 2003 168 2004 168 2005 155 2006 155 2007 162 2008 170 2009 178 2010 188 Eine differenzierte Berechnung nach Fachrichtungen und Unterrichtsfächern liegt nicht vor. Zu 44: Die Kapazitäten, Einschreibungen und Zahl der Studierenden in den sonderpädago- gischen Fachrichtungen (Personen) und nach Unterrichtsfächern ist in Anlage 8 auf- geführt. Zu 45: Für den Zeitraum bis 2010 wird seit 1994 ein jährlicher Einstellungsbedarf von 200 Sonderschullehrkräften prognostiziert. Damit werden sowohl die jährlich aus- scheidenden 170 Lehrkräfte ersetzt als auch jährlich 30 zusätzliche Einstellungen für die Einrichtung Regionaler Integrationskonzepte ermöglicht. Die Schülerzahl an den Sonderschulen des Jahres 2010 wird in etwa bei der des Jahres 2000 liegen; deshalb entsteht mittelfristig kein veränderter Einstellungsbedarf. Der Einstellungsbedarf von jährlich 200 Sonderschullehrkräften kann gedeckt wer- den, wenn zusätzlich zu den in Niedersachsen ausgebildeten Sonderschullehrkräften weitere aus anderen Ländern eingestellt werden können. Zu 46: Für den nachgefragten Zeitraum bestanden sowohl für Hannover als auch für Olden- burg Zulassungsbeschränkungen für das Lehramt für Sonderpädagogik. In den Zu- lassungszahlenverordnungen der Studienjahre 1997/98 bis 2000/02 wird die Zuord- nung der Zulassungszahlen zu den sonderpädagogischen Fachrichtungen an den bei- den Standorten nicht ausgewiesen; die Zuordnung ist Angelegenheit der Hochschule. An der Universität Hannover waren über die sonderpädagogischen Fachrichtungen hinaus im Studienjahr 1997/98 auch die Unterrichtsfächer Deutsch, ev. Religion und Sachunterricht zulassungsbeschränkt. In den Folgejahren wurde die Zulassungsbe- schränkung für die Unterrichtsfächer in Hannover aufgehoben. In Oldenburg waren im gesamten Beobachtungszeitraum die Unterrichtsfächer Deutsch, Kunst, Sachunterricht und Sport zulassungsbeschränkt. Zu 47: Wie bereits oben ausgeführt, ist der zu erwartende Bedarf mit den gegenwärtig vor- gehaltenen Anfängerplätzen abzudecken. Bei Aufhebung der Zulassungsbeschrän- kungen ist zu erwarten, dass eine große Zahl von Studienanfängerinnen und -anfängern diesen Studiengang belegen würden und damit das Land gezwungen wä- re, mit Überlastmitteln zusätzliche Studienanfängerplätze zu schaffen. Diese hierfür erforderlichen Mittel werden jedoch gegenwärtig benötigt, um die notwendigen Stu- dienanfängerplätze für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen den Be- darfszahlen anzupassen. 33",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Zu 48, 49, und 50: Das Auswahlverhalten der Studienanfängerinnen und -anfänger für die Unterrichts- fächer ist vergleichbar mit den Entscheidungen für die Fächerwahl in den anderen Lehramtsstudiengängen. Schul- und Hochschulseite versuchen mit verstärkten Wer- bemaßnahmen dieses Defizit zu beheben. Trotz intensiver Werbung sind auch zum vergangenen Wintersemester keine Einschreibungen zu verzeichnen gewesen. Bei der Ausbildung der Sonderschullehrkräfte stehen fachrichtungsbezogene vor unterrichtsfachbezogenen Inhalten im Vordergrund. Ein fachfremder Einsatz ist an der Sonderschule auch von daher häufiger gegeben, weil die Sonderschullehrkräfte aus erzieherischen Gründen mit einem möglichst großen Stundenkontingent als Klassenlehrerin oder Klassenlehrer eingesetzt werden. Zu 51: Die Werbemaßnahmen beziehen sich auf alle Lehrämter. Seit Anfang 1999 weist die Kultusministerin intensiver auf den steigenden Lehrerbedarf hin. Gemeinsame Ver- anstaltungen zur Werbung für den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers sind zusam- men mit dem Wissenschaftsminister durchgeführt worden. Gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (Landesbezirk Niedersachsen-Bremen), dem Verband Bildung und Erziehung, dem Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschafts- schulen, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und dem Schulleitungsver- band Niedersachsen ist ein Aufruf an alle Oberstufenschülerinnen und Oberstufen- schüler gestartet worden („Gute Leute machen Schule“). In Kürze erscheint eine In- formationsbroschüre. In allen Lehramtsbereichen ist ein Ansteigen der Immatrikula- tionszahlen feststellbar. Zu 52: Die Unterrichtsversorgung ist in den 90er-Jahren durch die Landesregierung schritt- weise verbessert worden. In Niedersachsen gibt es an den unterschiedlichen Sonder- schulformen sehr niedrige Klassenfrequenzen und sehr gute Relationen zwischen Schülern und Lehrkräften und zusätzlichem Personal. Jürgens-Pieper 34",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 1 Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen Schüle- Schül. Schül. Lehrerstunden rinnen Jahr und Klassen je VZLE je je je Schüler Klasse Lehrer insgesamt Klasse Schül. 1980 43.450 3.620 11,1 4.711 9,2 106.698 29,5 2,46 1981 40.652 3.478 11,7 4.567 8,9 103.253 29,7 2,54 1982 37.753 3.412 11,1 4.468 8,4 101.063 29,6 2,68 1983 35.132 3.323 10,6 4.319 8,1 101.300 30,5 2,88 1984 32.379 3.259 9,9 4.274 7,6 99.712 30,6 3,08 1985 30.376 3.177 9,6 4.259 7,1 98.826 31,1 3,25 1986 28.617 3.090 9,3 4.277 6,7 98.714 31,9 3,45 1987 28.054 2.998 9,4 4.213 6,7 97.206 32,4 3,46 1988 26.184 2.910 9,0 4.117 6,4 96.149 33,0 3,67 1989 26.116 2.947 8,9 4.123 6,3 93.847 31,8 3,59 1990 26.629 2.982 8,9 4.345 6,1 97.312 32,6 3,65 1991 27.152 3.041 8,9 4.438 6,1 99.372 32,7 3,66 1992 27.961 3.136 8,9 4.501 6,2 100.281 32,0 3,59 1993 28.831 3.207 9,0 4.555 6,3 101.572 31,7 3,52 1994 29.801 3.320 9,0 4.639 6,4 107.170 32,3 3,60 1995 30.461 3.313 9,2 4.649 6,6 105.168 31,7 3,45 1996 31.736 3.440 9,2 4.626 6,9 104.973 30,5 3,31 1997 33.116 3.564 9,3 4.628 7,2 106.577 29,9 3,22 1998 34.385 3.686 9,3 4.679 7,3 110.452 30,0 3,21 1999 35.576 3.807 9,3 4.764 7,5 114.693 30,1 3,22 2000 36.819 3.919 9,4 4.886 7,5 117.448 30,0 3,19 35",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 2 Entwicklung der rechnerischen Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Sonderschulen Jahr alle SoS insge- Differenz Schulen samt 1980 95,0 97,7 2,7 1) 1981 96,6 97,2 0,6 1) 1982 98,8 97,0 -1,8 1983 101,8 100,8 -1,0 1) 1984 104,3 100,7 -3,6 1) 1985 103,9 101,8 -2,1 1) 1986 104,1 100,1 -4,0 1987 105,7 101,6 -4,1 1988 106,2 101,2 -5,0 2) 1989 104,5 97,6 -6,9 1990 103,6 100,0 -3,6 1991 102,8 99,4 -3,4 1) 1992 99,3 94,2 -5,1 1993 97,1 91,5 -5,6 2) 1994 98,3 92,7 -5,6 1) 1995 97,5 94,7 -2,8 1) 1996 96,8 93,5 -3,3 1) 1997 97,1 92,9 -4,2 2) 1998 97,0 93,0 -4,0 2) 1999 97,2 93,3 -3,9 2) 2000 97,2 93,4 -3,8 Anmerkung: 1) Zu diesen Jahren wurde jeweils die Berechnung des Unterrichtsbedarfs geändert, so dass die Prozentwerte nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar sind. 2) 1989 wurde die Arbeitszeit der Lehrkräfte verkürzt, 1994 wieder erhöht, 1998 bis 2001 das verpflichtende Arbeitszeitkonto eingeführt, wodurch sich die erteilten Unterrichts- stunden entsprechend veränderten. 36",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 3 Regionales Integrationskonzept Stichtag: 14.09.2000 Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Schüler Hannover-Stadt GS Am Stöckener Bach 290 GS An der Uhlandstraße 195 GS Auf dem Loh 312 GS Fichteschule 282 GS Fuhsestraße 199 GS Glücksburger Weg 190 GS Kreuzriede 343 GS Marienwerder 99 GS Vinnhorst 279 GS Wendlandstraße 228 Hannover-Stadt 10 Schulen 2.417 Diepholz GS Erichshof 204 GS Lahausen 303 GS Sudweyhe 258 GS Kirchweyhe 356 GS Leeste 268 GS Melchiorhausen 82 Diepholz 6 Schulen 1.471 Hameln GS Bakede 167 GS Eimbeckhausen 219 GS Flegessen 67 GS Hachmühlen 73 GS Bad Münder 420 GS Hessisch-Oldendorf 489 GS Fischbeck 287 GS Hemeringen 70 GS Großenwieden 77 GS Sonnental 125 GS Rohden 68 GS Tündern 141 Hameln 12 Schulen 2.203 Bez Reg Hannover 28 Schulen 6.091 Cuxhaven GS Bexhövede 181 GS Stotel 410 GS Loxstedt 278 GS Hagen 284 GS Uthlede 104 GS Brahmstedt 104 Cuxhaven 6 Schulen 1.361 Bez Reg Lüneburg 6 Schulen 1.361 37",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Schüler Osnabrück-Stadt GS Kreuzschule 118 GS Stüveschule 209 GS Albert-Schweitzer-Schule 151 GS Heilig-Geist-Schule 242 GS Haste 257 GS Widukindland 173 GS Diesterwegschule 280 GS Johannisschule 196 Osnabrück-Stadt 8 Schulen 1.626 Aurich GS Mittelgroßefehn 196 GS Holtrop 164 GS Spetzerfehn 225 GS Wiesmoor-Am Ottermeer 213 GS Wiesmoor-Mitte 285 GS Wiesmoor-Süd 238 GS Strackhold 256 Aurich 7 Schulen 1.577 Grafschaft Bentheim GS Neuenhaus 384 GS Lage 60 GS Osterwald 83 GS Georgsdorf 92 GS Klausheide 63 GS Pestalozzischule 170 GS Brandlecht 84 GS Velthausen 226 GS Itterbeck 94 GS Uelsen 333 GS Blumensiedlung 255 GS Burgschule 117 GS Marienschule 139 Grafschaft Bentheim 13 Schulen 2.100 Osnabrück-Land GS Marien GMH 234 GS Freiherr-v.-Stein GMH 260 GS Hardenberg GMH 132 GS Alt-Georgsmarienhütte GMH 173 GS Dröperschule 93 GS Antoniusschule 217 GS Michaelisschule 240 GS Graf-Ludolf-Schule 274 Osnabrück-Land 8 Schulen 1.623 Wesermarsch GS Rodenkirchen 234 GS Schwei 102 GS Seefeld 101 Wesermarsch 3 Schulen 437 Wittmund GS Horsten 200 GS Reepshold 115 GS Friedeburg 264 38",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Schüler Wittmund 3 Schulen 579 Bez Reg Weser-Ems 42 Schulen 7.942 Land Niedersachsen 74 Schulen 15.394 39",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 3 Regionales Integrationskonzept Stichtag 14.09.2001 Sonderpädagogische Förderung Neuanträge zum Schuljahr 2001/2002 Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Schüler Braunschweig GS Heinrichstraße 364 GS Hondelage 231 GS Isoldestraße 255 GS Lehndorf-Siedlung 501 GS Veltenhof 158 GS Watenbüttel 115 GS Am Lehmanger 315 GS Broitzem 193 GS Bürgerstraße 354 GS Edith Stein 167 GS Hinter der Masch 112 GS Hohestieg 163 GS Ilmenaustraße 405 GS Timmerlah 139 GS Volkmarode 150 GS Bebelhof 96 GS Commeniusstraße 404 GS Melverode 121 GS Rüningen 145 GS Stöckheim 332 GS Streitberg 73 Braunschweig 21 Schulen 4.793 Salzgitter GS Dürerring 245 GS Gerhard Gesemann 137 GS St. Michael 200 Salzgitter 3 Schulen 582 Göttingen GS Bonifatiusschule 241 GS Hainbundschule 253 GS Friedland 163 GS Groß Lengden 88 Göttingen 4 Schulen 745 BR Braunschweig 28 Schulen 6.120 Diepholz GS Brinkum 340 GS Moordeich 244 GS Varrel 167 GS Heiligenrode 289 GS Seckenhausen 147 Diepholz 5 Schulen 1.187 Hameln GS Börry 124 GS Kirchohsen 340 GS Grohnde 64 40",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Schüler GS Amelgatzen 60 GS Aerzen 327 Hameln 5 Schulen 915 Schaumburg GS Lauenhagen 228 GS Meerbeck 103 GS Niederwöhren 237 Schaumburg 3 Schulen 568 BR Hannover 13 Schulen 2.670 Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Schüler Oldenburg-Stadt GS Dietrichsfeld 315 GS Bloherfelde 400 GS Haarentor 162 GS Röwekamp 196 Oldenburg-Stadt 4 Schulen 1.073 Friesland GS Altjührden 59 GS Büppel 231 GS Am Schloßplatz 168 GS Neuenburg 223 Friesland 4 Schulen 681 Grafschaft Bentheim GS Auf dem Süsteresch 390 Katholische GS 158 GS Quendorf 72 GS Altendorferschule 212 GS Blanke 200 GS Bookholt 87 GS Elisabethschule 125 GS Am Rogenkamp 228 GS Südblanke 189 GS Waldschule 277 Grafschaft Bentheim 10 Schulen 1.938 BR Weser-Ems 18 Schulen 2.453 Niedersachsen 59 Schulen 11.243 41",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 4 Schülerinnen und Schüler in Integrationsklassen Schulform 1995 Schulen Integr. Schül. dar. geförd. SoS- Klassen insges. Schül. insges. Lehrerstd. Grundschule 99 152 2.987 373 2.016,5 Orientierungsstufe 18 21 436 55 302,0 Hauptschule, Realschule 9 12 205 30 165,5 KGS 3 3 62 10 78,0 IGS Primar u. Sek.I 10 18 384 48 275,7 Schulform 1996 Schulen Integr. Schül. dar. geförd. SoS- Klassen insges. Schül. insges. Lehrerstd. Grundschule 92 132 2.614 333 1.698,7 Orientierungsstufe 29 34 722 113 557,5 Hauptschule, Realschule 9 12 234 30 165,0 KGS 4 4 83 14 85,5 IGS Primar u. Sek.I 11 20 445 58 306,5 Schulform 1997 Schulen Integr. Schül. dar. geförd. SoS- Klassen insges. Schül. insges. Lehrerstd. Grundschule 82 121 . 307 1.449,3 Orientierungsstufe 43 52 . 156 733,0 Hauptschule, Realschule 17 22 . 59 294,0 KGS 5 6 . 22 106,0 IGS Primar u. Sek.I 12 30 . 93 433,5 Schulform 1998 Schulen Integr. Schül. dar. geförd. SoS- Klassen insges. Schül. insges. Lehrerstd. Grundschule 80 114 2.357 274 1.192,0 Orientierungsstufe 34 42 880 128 599,0 Hauptschule, Realschule 19 35 716 122 541,5 KGS 8 11 236 43 179,5 IGS Primar u. Sek.I 12 35 767 113 557,0 Gymnasium 1 3 21 4 9,0 Schulform 1999 Schulen Integr. Schül. dar. geförd. SoS- Klassen insges. Schül. insges. Lehrerstd. Grundschule 81 117 2.352 317 1.304,0 Orientierungsstufe 16 21 458 73 310,5 42",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Schulform 1999 Schulen Integr. Schül. dar. geförd. SoS- Klassen insges. Schül. insges. Lehrerstd. Hauptschule, Realschule 30 44 861 141 668,5 KGS 8 11 240 40 205,5 IGS Primar u. Sek.I 11 37 823 114 523,0 43",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 5 Mobile Dienste 1995 1996 Schulen geförd. SoS- Schulen geförd. SoS- Schulform Schül. Lehr.std. Schül. Lehr.std. insges. insges. Grundschule 113 197 475,9 124 230 504,8 Orientierungsstufe 24 56 142,0 21 52 88,5 Hauptschule, Realschule 10 22 34,2 12 16 24,7 KGS 1 1 1,0 2 2 19,0 IGS Primar u. Sek.I 6 25 44,0 5 16 23,5 Gymnasium 2 2 14,0 2 3 20,5 Schule für Lernhilfe 11 21 38,3 12 32 59,5 Schule f. geistig Beh. 1 2 13,0 2 5 16,8 1997 1998 Schulen geförd. SoS- Schulen geförd. SoS- Schulform Schül. Lehr.std. Schül. Lehr.std. insges. insges. Grundschule 118 304 488,6 120 266 480,8 Orientierungsstufe 16 36 61,5 14 24 51,5 Hauptschule, Realschule 8 16 40,8 7 14 31,0 KGS 2 2 5,5 3 17 18,5 IGS Primar u. Sek.I 6 17 38,5 6 22 51,0 Gymnasium 2 3 32,5 4 5 45,5 Schule für Lernhilfe 12 38 64,5 9 25 36,0 Schule f. geistig Beh. 2 7 17,0 1 2 13,0 1999 Schulen geförd. SoS- Schulform Schül. Lehr.std. insges. Grundschule 137 274 513,0 Orientierungsstufe 16 18 57,5 Hauptschule, Realschule 7 17 35,5 KGS 1 14 23,0 IGS Primar u. Sek.I 3 20 30,5 Gymnasium 3 8 36,0 Schule für Lernhilfe 8 20 43,0 Schule f. geistig Beh. 2 3 16,0 44",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 6 Bezirksregierung Braunschweig Verzeichnis der zum 01.02.2001 zu besetzenden Bezirksstellen für Bewerberinnen und Bewerber mit der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. Eingestellt wird im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl. Die Stunden- zahl beträgt 26,5 Stunden. Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes möglichst Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Schulort 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Landkreis Göttingen ' ' ' ' Pestalozzischule Schule f. beliebig 13001 Fachrichtung Lernbehinder- Lernhilfe ,Sprach-u. geistig Behind. Geistigbehindertenpädagogik Duderstadt tenpädagogik erwünscht Christophorusschule Geistigbehin- beliebig 13002 Fachrichtung Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Sprachheilpädagogik erwünscht Göttingen Heinrich-Böll-Schule Körperbehin- beliebig 13003 Schule f. Körperbehinderte dertenpädagogik Göttingen Heinrich-Böll-Schule Körperbehin- beliebig 13004 Schule f. Körperbehinderte dertenpädagogik Göttingen Schule im Auefeld Lernbehinder- beliebig 13005 Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. tenpädagogik Hann Münden Landkreis Goslar ' ' ' ' Schule am Harly - Schule für Lernhilfe beliebig 13006 und geistig Behinderte Geistigbehin- dertenpädagogik Vienenburg Pestalozzischule Lernbehinder- beliebig 13007 Schule für Lernhilfe tenpädagogik Goslar Landkreis Helmstedt ' ' ' ' Wichernschule beliebig 13008 Lernbehinder- Schule für Lernhilfe m. Sprachheilkl. Helmstedt tenpädagogik Rudolf-Dießel-Schule Geistigbehin- beliebig 13009 Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Königslutter Landkreis Northeim ' ' ' ' Osterbergschule Deutsch 13010 Schule für Lernhilfe Lernbehinder- tenpädagogik Bad Gandersheim Weperschule Geistigbehin- beliebig 13011 Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Hardegsen Landkreis Osterode am Harz ' ' ' ' Lutterbergschule beliebig 13012 Lernbehinder- Schule für Lernhilfe Bad Lauterberg tenpädagogik Landkreis Wolfenbüttel ' ' ' ' Ludwig-von-Strümpell-Schule Sprachbehin- 13013 Lernbehinder- Schule für Lernhilfe dertenpädagogik tenpädagogik Schöppenstedt 45",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes möglichst Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Schulort 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Wolfsburg, Stadt ' ' ' ' Astrid-Lindgren-Schule beliebig 13014 gewünscht Sport/Sachunterricht Verhaltens- Schule für Lernhilfe gestörtenpäd. 46",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Hannover Verzeichnis der zum 01.02.2001 zu besetzenden Bezirksstellen für Bewerberinnen und Bewerber mit der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. Eingestellt wird im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl. Die Stunden- zahl beträgt 26,5 Stunden. Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes möglichst Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Schulort 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Hannover, Stadt ' ' ' ' Schule auf der Bult Deutsch 23001 KU erwünscht Verhaltens- Schule für Erziehungshilfe gestörtenpäd. Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Geistigbehin- beliebig 23002 Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Landkreis Diepholz ' ' ' ' Lindenschule beliebig 23006 Sprachbehin- Schule für Lernhilfe Sulingen dertenpädagogik Landkreis Hannover ' ' ' ' Fröbelschule beliebig 23003 Lernbehinder- Schule für Lernhilfe tenpädagogik Wunstorf Schule Unter den Eichen Geistigbehin- beliebig 23004 Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Wedemark Prinzhornschule Lernbehinder- Gestaltendes 23005 Erteilung von KU erwünscht Schule für Lernhilfe tenpädagogik Werken Burgdorf Landkreis Hildesheim ' ' ' ' Adolf-Grimme-Schule Deutsch 23007 Erteilung von SU erwünscht Sprachbehin- Schule für Lernhilfe Elze dertenpädagogik Landkreis Nienburg (Weser) ' ' ' ' Schule am Winterbach beliebig 23008 VG erwünscht Lernbehinder- Schule für Lernhilfe tenpädagogik Pennigsehl Landkreis Schaumburg ' ' ' ' Albert-Schweitzer-Schule evangelische 23009 VG erwünscht Schule für Lernhilfe Lernbehinder- Religion tenpädagogik Auetal 47",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Hannover Verzeichnis der zum 01.02.2001 auf Vorschlag der Schulen zu besetzenden Schulstellen für Bewerberinnen und Bewerber mit der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. Eingestellt wird im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl. Die Stundenzahl beträgt 26,5 Stunden. Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes benötigtes Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Anschrift 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Hannover, Stadt ' ' ' ' Christian-Andersen-Schule Deutsch 23601 Lernbehinder- Schule für Lernhilfe tenpädagogik Loccumer Straße 46 30519 Hannover Landkreis Diepholz ' ' ' ' Hacheschule beliebig 23606 möglichst KB Lernbehinder- Schule für Lernhilfe La-Chartre-Straße tenpädagogik 28857 Syke Landkreis Hannover ' ' ' ' Anne-Frank-Schule beliebig 23602 WE erwünscht Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. Lernbehinder- tenpädagogik Humboldtstr. 16 30926 Seelze Schule am Ahnsförth Lernbehinder- Deutsch 23603 WE erwünscht Schule für Lernhilfe tenpädagogik Ahnsfoerth 17 31535 Neustadt Schule Am Hespe Lernbehinder- beliebig 23604 Schule für Lernhilfe tenpädagogik Ludwigstr. 7 30827 Garbsen Schule Unter den Eichen Gestaltendes beliebig 23605 möglichst GB Schule für geistig Behinderte Werken Williges Worth 8 30900 Wedemark 48",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Lüneburg Verzeichnis der zum 01.02.2001 zu besetzenden Bezirksstellen für Bewerberinnen und Bewerber mit der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. Eingestellt wird im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl. Die Stunden- zahl beträgt 26,5 Stunden. Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes benötigtes Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Anschrift 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Landkreis Cuxhaven ' ' ' ' Schule am Alten Postweg beliebig 33001 Sprachbehin- Schule für Lernhilfe in Hemmoor dertenpädagogik Hemmoor Schule am Feldkamp Lernbehinder- beliebig 33002 Schule für Lernhilfe tenpädagogik Schiffdorf Landkreis Harburg ' ' ' ' Schule an Börns Soll beliebig 33003 Erteilung von Sportunterricht Geistigbehin- Schule für geistig Behinderte erwünscht Buchholz dertenpädagogik Birkenschule Sprachbehin- beliebig 33004 Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Buchholz Landkreis Rotenburg (Wümme) ' ' ' ' Schule Am Mahlersberg beliebig 33005 Lernbehinder- Schule für Lernhilfe tenpädagogik Bremervörde Janusz-Korczak-Schule, Zeven Lernbehinder- beliebig 33006 Schule f. Lernhilfe u. Sprachbehind. tenpädagogik Zeven Landkreis Stade ' ' ' ' Balthasar-Leander-Schule beliebig 33007 Bereitschaft, Physikunterricht Lernbehinder- Schule für Lernhilfe zu erteilen und in Integrations- Harsefeld tenpädagogik klassen zu unterrichten Balthasar-Leander-Schule Lernbehinder- beliebig 33008 Bereitschaft, Sportunterricht zu Schule für Lernhilfe tenpädagogik erteilen und in Integrationsklas- Harsefeld sen zu unterrichten Balthasar-Leander-Schule Lernbehinder- beliebig 33009 Bereitschaft, Schule für Lernhilfe tenpädagogik Hauswirtschaftsunterricht zu Harsefeld erteilen und in Integrationsklas- sen zu unterrichten Albert-Schweitzer-Schule Sprachbehin- beliebig 33010 Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Buxtehude 49",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Weser-Ems - Außenstelle Osnabrück - Verzeichnis der zum 01.02.2001 zu besetzenden Bezirksstellen für Bewerberinnen und Bewerber mit der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. Eingestellt wird im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl. Die Stunden- zahl beträgt 26,5 Stunden. Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes möglichst Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Schulort 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Osnabrück, Stadt ' ' ' ' Schule in der Dodesheide beliebig 43001 Verhaltens- Grundschule und Schule f. Lernhilfe gestörtenpäd. Landkreis Aurich ' ' ' ' Schule am Moortief beliebig 43002 Schule für geistig Behinderte Geistigbehin- dertenpädagogik Schule am Extumer Weg Lernbehinder- Deutsch 43003 Schule für Lernhilfe tenpädagogik Schule am Extumer Weg Blinden- päda- beliebig 43004 Schule für Körperbehinderte gogik Landkreis Emsland ' ' ' ' Carl-Orff-Schule, Schule für Sprach- beliebig 43005 Körperbehin- behinderte und Schwerhörige dertenpädagogik Hermann-Gmeiner-Schule Lernbehinder- beliebig 43006 Unterricht auch in der Fach- Schule für Lernhilfe tenpädagogik richtung Verhaltensgestörtenpädagogik Landkreis Friesland ' ' ' ' Schule am Schlosserplatz Textiles Gestal- 43007 Verhaltens- Schule für Lernhilfe ten gestörtenpäd. Landkreis Leer ' ' ' ' Reilschule Physik 43008 Schule für Lernhilfe Verhaltens- gestörtenpäd. Landkreis Osnabrück ' ' ' ' Wiehengebirgsschule Chemie 43009 Verhaltens- Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. gestörtenpäd. Landkreis Vechta ' ' ' ' Marienschule Lohne beliebig 43010 Unterricht auch in der Fach- Lernbehinder- Schule für Lernhilfe richtung tenpädagogik Verhaltensgestörtenpädagogik Landkreis Wesermarsch ' ' ' ' Schule Am Siel beliebig 43011 Geistigbehin- Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. dertenpädagogik Landkreis Wittmund ' ' ' ' Christian-Wilhelm-Schneider-Schule beliebig 43012 Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. Lernbehinder- tenpädagogik 50",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Braunschweig Verzeichnis der zum 21.08.2000 zu besetzenden Bezirksstellen für Bewerberinnen und Bewerber mit der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. Eingestellt wird im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl. Die Stunden- zahl beträgt 26,5 Stunden. Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes möglichst Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Schulort 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Braunschweig, Stadt ' ' ' ' Hans-Würtz-Schule beliebig 13019 Sehbehinder- Schule f. Körperbehinderte tenpädagogik Salzgitter, Stadt ' ' ' ' Pestalozzischule Musik 13018 Schule für Lernhilfe Lernbehinder- tenpädagogik Wolfsburg, Stadt ' ' ' ' Friedrich-von-Schiller-Schule Musik 13007 Sprachbehin- Schule f. Körperbehinderte dertenpädagogik Friedrich-von-Schiller-Schule Körperbehin- beliebig 13008 Evangelische Religion er- Schule f. Körperbehinderte dertenpädagogik wünscht Astrid-Lindgren-Schule Lernbehinder- Sprachbehin- 13009 Mathematik erwünscht Schule für Lernhilfe tenpädagogik dertenpädagogik Grundschule Moorkämpe Vorsfelde Sprachbehin- beliebig 13010 Textiles Gestalten erwünscht mit Sonderschulkl. f. Sprachbehinderte dertenpädagogik Landkreis Göttingen ' ' ' ' Schule im Auefeld Sachunterricht 13001 Sprachbehin- Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. Hann Münden dertenpädagogik Heinrich-Böll-Schule Körperbehin- Geistigbehin- 13002 Religion erwünscht Schule f. Körperbehinderte dertenpädagogik dertenpädagogik Göttingen Heinrich-Böll-Schule Körperbehin- Geistigbehin- 13003 Musik erwünscht Schule f. Körperbehinderte dertenpädagogik dertenpädagogik Göttingen Martin-Luther-King-Schule Sprachbehin- Sachunterricht 13004 Deutsch erwünscht Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Göttingen Landkreis Goslar ' ' ' ' Astrid-Lindgren-Schule beliebig 13012 Musik erwünscht. Sport Schule für Lernhilfe Liebenburg Schule am Harly - Schule für Lernhilfe Mathematik Musik 13013 Fachrichtung und geistig Behinderte Geistigbehindertenpädagogik. Vienenburg Schule am Harly - Schule für Lernhilfe Mathematik Sachunterricht 13014 Fachrichtung und geistig Behinderte Geistigbehindertenpädagogik. Vienenburg Pestalozzischule Lernbehinder- Deutsch 13015 Sport erwünscht. Schule für Lernhilfe tenpädagogik Goslar 51",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Braunschweig Bezirksstellen für das Lehramt an Sonderschulen zum 21.08.2000 Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes möglichst Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Schulort 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Landkreis Helmstedt ' ' ' ' Wichernschule beliebig 13005 Sprachbehin- Schule für Lernhilfe m. Sprachheilkl. dertenpädagogik Helmstedt Sonderschule Lehre Lernbehinder- beliebig 13006 Musik erwünscht Schule für Lernhilfe tenpädagogik Lehre Landkreis Osterode am Harz ' ' ' ' Wartbergschule Schule f. Lernhilfe, Deutsch 13016 Sport erforderlich. Lernbehinder- geistig Beh., Körperbeh. u. Sprachbeh. Osterode tenpädagogik Wartbergschule Schule f. Lernhilfe, Geistigbehin- Deutsch 13017 Sachunterricht erforderlich. geistig Beh., Körperbeh. u. Sprachbeh. dertenpädagogik Osterode Landkreis Peine ' ' ' ' Astrid-Lindgren-Schule evangelische 13011 Geistigbehin- Schule für geistig Behinderte Religion dertenpädagogik Ilsede 52",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Braunschweig Verzeichnis der zum 21.08.2000 auf Vorschlag zu besetzenden Schulstellen für Bewerberinnen und Bewerber mit der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. Eingestellt wird im Beamtenverhältnis mit voller Stunden- zahl. Die Stundenzahl beträgt 26,5 Stunden. Bewerberinnen und Bewerber mit einem älteren Wiederbewerbungsbogen ohne Schulstellenaufdruck tragen die Nummern der Schulstellen nach dem Schema des Bewerbungsbogens auf der Rückseite des Wiederbewerbungsbo- gens ein. Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes möglichst Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Schulort 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Landkreis Peine ' ' ' ' Astrid-Lindgren-Schule Kunst 13601 Vorerfahrungen im medizini- Schule für geistig Behinderte Sprachbehin- schen Bereich sind erwünscht. dertenpädagogik Schulstr. 32 31241 Ilsede Astrid-Lindgren-Schule Sprachbehin- Musik 13602 Vorerfahrung im Umgang mit Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Geistigbehinderten. Schulstr. 32 Grunderfahrungen im künstleri- 31241 Ilsede schen Bereich sind erwünscht. 53",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Hannover Verzeichnis der zum 21.08.2000 zu besetzenden Bezirksstellen für Bewerberinnen und Bewerber mit der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. Eingestellt wird im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl. Die Stunden- zahl beträgt 26,5 Stunden. Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes möglichst Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Schulort 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Hannover, Stadt ' ' ' ' Albert-Liebmann-Schule Deutsch 23012 möglichst EN Sprachbehin- Schule f. Sprachbehinderte dertenpädagogik Schule u. Förderzentrum f. Sehbehin- Sehbehinder- beliebig 23013 möglichst EN derte d. LHH Hannover tenpädagogik Maximilian-Kolbe-Schule Lernbehinder- Mathematik 23014 möglichst RE Schule für Lernhilfe tenpädagogik Sonderschule am Hohen Ufer Schwerhörigen- beliebig 23015 möglichst EN Schule f. Schwerhörige pädagogik Schule auf der Bult Verhaltens- beliebig 23016 möglichst SP Schule für Erziehungshilfe gestörtenpäd. Landkreis Diepholz ' ' ' ' Lindenschule beliebig 23022 möglichst MU und SR Lernbehinder- Schule für Lernhilfe Sulingen tenpädagogik Lindenschule Sprachbehin- beliebig 23023 Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Sulingen Landkreis Hameln-Pyrmont ' ' ' ' Pestalozzischule Pyrmont beliebig 23024 Verhaltens- Schule für Lernhilfe gestörtenpäd. Bad Pyrmont Pestalozzischule Pyrmont Sprachbehin- beliebig 23025 Einsatz in Sprachheilklassen Schule für Lernhilfe dertenpädagogik GS Aerzen Bad Pyrmont Heinrich-Kielhorn-Schule Geistigbehin- beliebig 23026 Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Hameln Landkreis Hannover ' ' ' ' Janusz-Korczak-Schule beliebig 23001 Geistigbehin- Schule für geistig Behinderte Springe dertenpädagogik Eberhard-Schomburg-Schule Geistigbehin- beliebig 23002 Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Laatzen Anne-Frank-Schule Sprachbehin- Kunst 23003 Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. dertenpädagogik Seelze Berthold-Otto-Schule Sprachbehin- Deutsch 23004 Erteilung von RK erwünscht Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Wedemark 54",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Hannover Bezirksstellen für das Lehramt an Sonderschulen zum 21.08.2000 Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes möglichst Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Schulort 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Berthold-Otto-Schule Lernbehinder- Deutsch 23005 Erteilung von SU erwünscht Schule für Lernhilfe tenpädagogik Wedemark Schule Unter den Eichen Geistigbehin- beliebig 23006 Erteilung von WE erwünscht Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Wedemark Paul-Moor-Schule Geistigbehin- beliebig 23007 SP erwünscht, Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik möglichst Rettungsschwimm- Wunstorf abzeichen Schule am Ahnsförth Lernbehinder- Deutsch 23008 Schule für Lernhilfe tenpädagogik Neustadt Landkreis Hildesheim ' ' ' ' Schule im Bockfeld beliebig 23017 Körperbehin- Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Hildesheim Anne-Frank-Schule Lernbehinder- beliebig 23018 Schule für Lernhilfe tenpädagogik Hildesheim Didrik-Pining-Schule, Grundschule Sprachbehin- Deutsch 23019 möglichst Psychomotorik oder mit dertenpädagogik SP Klassen für Sprachbehinderte Hildesheim Landkreis Holzminden ' ' ' ' Sonderschule Bodenwerder beliebig 23027 Schule für Lernhilfe Verhaltens- gestörtenpäd. Bodenwerder Landkreis Nienburg (Weser) ' ' ' ' Astrid-Lindgren-Schule beliebig 23009 Erteilung von HW erwünscht Geistigbehin- Schule für geistig Behinderte Nienburg dertenpädagogik Astrid-Lindgren-Schule Geistigbehin- beliebig 23010 Erteilung von WE erwünscht Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Nienburg Fröbelschule Sprachbehin- beliebig 23011 möglichst SU Schule f. Lernhilfe und Sprachbehind. dertenpädagogik Nienburg Landkreis Schaumburg ' ' ' ' Marienschule Musik 23020 Schule für Lernhilfe Verhaltens- gestörtenpäd. Bückeburg H.-Chr.-Andersen-Schule Verhaltens- beliebig 23021 Schule für Lernhilfe gestörtenpäd. Stadthagen 55",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Hannover Verzeichnis der zum 21.08.2000 auf Vorschlag der Schulen zu besetzenden Schulstellen für Bewerberinnen und Bewerber mit der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. Eingestellt wird im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl. Die Stundenzahl beträgt 26,5 Stunden. Bewerberinnen und Bewerber mit einem älteren Wiederbewerbungsbogen ohne Schulstellenaufdruck tragen die Nummern der Schulstellen nach dem Schema des Bewerbungsbogens auf der Rückseite des Wiederbewerbungsbo- gens ein. Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes benötigtes Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Anschrift 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Landkreis Hameln-Pyrmont ' ' ' ' Albert-Schweitzer-Schule beliebig 23602 Mitarbeit im regionalen Inte- Sprachbehin- Schule für Lernhilfe grationskonzept erwünscht dertenpädagogik Süntelstr. 20 31785 Hameln Landkreis Hannover ' ' ' ' Gutzmannschule Kunst 23601 möglichst LB Sprachbehin- Schule f. Sprachbehinderte Konrad-Adenauer-Str. 41/43 dertenpädagogik 30853 Langenhagen Landkreis Hildesheim ' ' ' ' Sothenbergschule katholische 23603 möglichst DE Schule für Lernhilfe Sprachbehin- Religion dertenpädagogik Am Mühlenbusch 28 31162 Bad Salzdetfurth 56",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Lüneburg Verzeichnis der zum 21.08.2000 zu besetzenden Bezirksstellen für Bewerberinnen und Bewerber mit der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. Eingestellt wird im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl. Die Stunden- zahl beträgt 26,5 Stunden. Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes benötigtes Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Anschrift 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Landkreis Cuxhaven ' ' ' ' Wichernschule beliebig 33001 Sehbehinder- Schule für Lernhilfe tenpädagogik Cuxhaven Landkreis Harburg ' ' ' ' Wolfgang-Borchert-Schule beliebig 33002 Bereitschaft zur Erteilung Schule für Lernhilfe Sprachbehin- naturwissenschaftl. Unterrichts dertenpädagogik Winsen erwünscht Birkenschule Sprachbehin- beliebig 33003 Bereitschaft zur Erteilung von Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Gestalt. Werken erwünscht Buchholz Landkreis Lüchow-Dannenberg ' ' ' ' Wilhelm-Warmbold-Schule beliebig 33004 Sprachbehin- Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Lüchow (Wendland) Wilhelm-Warmbold-Schule Lernbehinder- beliebig 33005 Schule für Lernhilfe tenpädagogik Lüchow (Wendland) Landkreis Lüneburg ' ' ' ' Schule An Der Schaperdrift Schule f. beliebig 33006 Lernhilfe u.Sprachb. Körperbehin- dertenpädagogik m.Kl.f.Körperbeh. Lüneburg Johannes-Rabeler-Schule Verhaltens- beliebig 33007 Schule für Lernhilfe gestörtenpäd. Lüneburg Schule am Knieberg Geistigbehin- beliebig 33008 Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Lüneburg Johannes-Rabeler-Schule Lernbehinder- beliebig 33009 Schule für Lernhilfe tenpädagogik Lüneburg Landkreis Osterholz ' ' ' ' Schule am Klosterplatz beliebig 33010 Geistigbehin- Schule für geistig Behinderte Osterholz-Scharmbeck dertenpädagogik Schule am Klosterplatz Geistigbehin- beliebig 33011 Schule für geistig Behinderte dertenpädagogik Osterholz-Scharmbeck Landkreis Rotenburg (Wümme) ' ' ' ' Janusz-Korczak-Schule, Zeven beliebig 33012 Schule f. Lernhilfe u. Sprachbehind. Lernbehinder- tenpädagogik Zeven Pestalozzischule Verhaltens- Musik 33013 Schule für Lernhilfe gestörtenpäd. Rotenburg 57",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Lüneburg Bezirksstellen für das Lehramt an Sonderschulen zum 21.08.2000 Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes benötigtes Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Anschrift 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Schule Am Mahlersberg Lernbehinder- beliebig 33014 Schule für Lernhilfe tenpädagogik Bremervörde Janusz-Korczak-Schule, Zeven Lernbehinder- beliebig 33015 Schule f. Lernhilfe u. Sprachbehind. tenpädagogik Zeven Schule Am Mahlersberg Sprachbehin- beliebig 33016 Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Bremervörde Schule Am Mahlersberg Sprachbehin- beliebig 33017 Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Bremervörde Landkreis Soltau-Fallingbostel ' ' ' ' Pestalozzischule Munster beliebig 33018 Bereitschaft zur Erteilung na- Lernbehinder- Schule für Lernhilfe turwissenschaftl. Unterrichts tenpädagogik Munster erwünscht Landkreis Stade ' ' ' ' Albert-Schweitzer-Schule beliebig 33019 Mitarbeit in Integrationsklasse Schule für Lernhilfe Geistigbehin- erwünscht dertenpädagogik Buxtehude Friedrich-Fröbel-Schule Lernbehinder- beliebig 33020 Schule für Lernhilfe tenpädagogik Stade Albert-Schweitzer-Schule Lernbehinder- beliebig 33021 Mitarbeit in Integrationsklasse Schule für Lernhilfe tenpädagogik erwünscht Buxtehude Friedrich-Fröbel-Schule Sprachbehin- beliebig 33022 Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Stade Landkreis Verden ' ' ' ' Andreasschule Gestaltendes 33023 Schule für Lernhilfe Verhaltens- Werken gestörtenpäd. Verden Andreasschule Sprachbehin- beliebig 33024 Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Verden 58",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Weser-Ems - Außenstelle Osnabrück - Verzeichnis der zum 21.08.2000 zu besetzenden Bezirksstellen für Bewerberinnen und Bewerber mit der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. Eingestellt wird im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl. Die Stunden- zahl beträgt 26,5 Stunden. Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes möglichst Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Schulort 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Emden, Stadt Pestalozzischule Kunst 43001 Lernbehinder- Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. tenpädagogik Oldenburg (Oldenburg), Stadt Comeniusschule Kunst 43002 Schule für Lernhilfe Lernbehinder- tenpädagogik Sonderschule Borchersweg Körperbehin- Musik 43003 Schule f. Körperbehinderte dertenpädagogik Sonderschule Borchersweg Blinden- beliebig 43004 Einsatz im mobilen Dienst Schule f. Körperbehinderte pädagogik Osnabrück, Stadt Herman-Nohl-Schule beliebig 43005 Verhaltens- Schule für Erziehungshilfe gestörtenpäd. Wilhelmshaven, Stadt Hafenschule beliebig 43006 Integrationsschule mit KB- Körperbehin- Grundschule Klassen dertenpädagogik Wasserturmschule Sprachbehin- beliebig 43007 Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Landkreis Aurich Schule am Extumer Weg beliebig 43008 Einsatz im mobilen Dienst Sehbehinder- Schule für Lernhilfe Aurich tenpädagogik Landkreis Cloppenburg Sonderschule Löningen Sport 43009 Lernbehinder- Schule für Lernhilfe tenpädagogik Löningen Landkreis Emsland Carl-Orff-Schule, Schule für Sprach- Musik 43010 behinderte und Schwerhörige Sprachbehin- dertenpädagogik Lingen Carl-Orff-Schule, Schule für Sprach- Körperbehin- Sport 43011 behinderte und Schwerhörige dertenpädagogik Lingen Pestalozzischule Lingen Lernbehinder- Deutsch 43012 Schule für Lernhilfe tenpädagogik Lingen Schule Am Draiberg - Schule für Sprachbehin- Sport 43013 Sprach dertenpädagogik behinderte Papenburg 59",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Weser-Ems Bezirksstellen für das Lehramt an Sonderschulen zum 21.08.2000 -Außenstelle Osnabrück - Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes benötigtes Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Anschrift 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Landkreis Friesland Schule am Schlosserplatz Textiles 43014 Geistigbehin- Schule für Lernhilfe Gestalten Jever dertenpädagogik Schule am Schlosserplatz Verhaltens- Sport 43015 Schule für Lernhilfe gestörtenpäd. Jever Landkreis Grafschaft Bentheim Vechtetalschule beliebig 43016 Schule für geistig Behinderte Geistigbehin- dertenpädagogik Nordhorn Landkreis Leer Schule am Patersweg beliebig 43017 Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. Sprachbehin- dertenpädagogik Westoverledingen Schule am Patersweg Sprachbehin- beliebig 43018 Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. dertenpädagogik Westoverledingen Schule am Patersweg Geistigbehin- Musik 43019 Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. dertenpädagogik Westoverledingen Haupt- und Realschule Borkum Sprachbehin- beliebig 43020 m.Orient.Stufe u. Klasse für Lernbeh. dertenpädagogik Borkum Schule am Fehntjer Berg Moormerland Lernbehinder- evangelische 43021 erwünscht Unterricht auch im Schule für Lernhilfe tenpädagogik Religion Fach Musik Moormerland Reilschule Lernbehinder- beliebig 43022 Schule für Lernhilfe tenpädagogik Rhauderfehn Landkreis Osnabrück Teutoburger-Wald-Schule beliebig 43023 Lernbehinder- Schule für Lernhilfe tenpädagogik Dissen Ickerbachschule Belm Sprachbehin- beliebig 43024 Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Belm Ickerbachschule Belm Sprachbehin- Sport 43025 Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Belm Astrid-Lindgren-Schule Lernbehinder- Technik 43026 Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. tenpädagogik Bohmte Wiehengebirgsschule Sprachbehin- beliebig 43027 Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. dertenpädagogik Melle Wiehengebirgsschule Geistigbehin- Technik 43028 Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. dertenpädagogik Melle 60",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Bezirksregierung Weser-Ems Bezirksstellen für das Lehramt an Sonderschulen zum 21.08.2000 -Außenstelle Osnabrück - Landkreis/kreisfreie Stadt benötigtes benötigtes Stellen- zusätzliche Anforderun- Schule, Anschrift 1. Fach 2. Fach nummer gen, Bemerkungen Wilhelm-Busch-Schule Sprachbehin- beliebig 43029 Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. dertenpädagogik Bramsche Sonderschule Quakenbrück Sprachbehin- beliebig 43030 Schule für Lernhilfe dertenpädagogik Quakenbrück Landkreis Vechta Marienschule Damme beliebig 43031 Verhaltens- Schule für Lernhilfe gestörtenpäd. Damme Landkreis Wesermarsch Schule Am Siel Mathematik 43032 Verhaltens- Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. gestörtenpäd. Nordenham Schule Am Siel Verhaltens- Deutsch 43033 Schule f. Lernhilfe u. geistig Behind. gestörtenpäd. Nordenham 61",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 7 Bekannt gegebene Stellen für das Lehramt an Sonderschulen, die nicht passend ent- sprechend dem Lehramt, der Fachrichtung und/oder dem Unterrichtsfach besetzt wer- den konnten. Termin Bez- Land- Schulort Stelle anderes Fachrichtung Fächer Reg kreis Lehramt Bedarf besetzt Bedarf besetzt 21.08.00 BS WOB Wolfsburg 13007 MU BI/DE 13008 KB GB GÖ Göttingen 13002 LB/SR GS Vienenburg 13013 GB LB/SR OHA Osterode 13017 GB LB/SR PE Ilsede 13011 GB LB/SR RE KU/DE H H-St Hannover 23013 SH LB/SR 23015 SW LB/SR DH Sulingen 23023 RS NI Nienburg 23010 GB LB/SR LÜ CUX Cuxhaven 33001 SH GB/SR WL Winsen 33002 SR LB/VG ROW Zeven 33012 GHS Rotenburg 33013 MU SU/DE Bremervörde 33016 SR GB/VG 33017 GHS WE OL-S Oldenburg 43001 KU DE/GE 43004 BL VG/GB WHV Wilhelmshav. 43006 KB VG AUR Aurich 43008 SH VG CLP Löningen 43009 LB GB/VG SP DE/SU EL Lingen 43011 GHS Papenburg 43013 SP DE/RK FRI Jever 43014 TG SU/KU LER Westoverled. 43018 SR LB/GB Borkum 43020 GHS OS-L Dissen 43023 GHS Belm 43025 GHS VEC Damme 43031 GHS WEM Nordenham 43033 DE SU/MA 62",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Termin Bez- Land- Schulort Stelle anderes Fachrichtung Fächer Reg kreis Lehramt Bedarf besetzt Bedarf besetzt 01.02.01 BS GÖ Hann.Münden 13005 GHS GS Vienenburg 13006 GB KB NOM Hardegsen 13011 GHS LÜ ROW Zeven 33006 LB GB/KB STD Harsefeld 33008 LB SR/GB WE AUR Aurich 43004 BL GB/LB EL Lingen 43008 KB LB/VG LER Leer 43008 PH DE 63",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anlage 8 Kapazitäten, Einschreibungen und Zahl der Studierenden in den sonderpädagogischen Fachrich- tungen (Personen) und nach Unterrichtsfächern Einschreibungen nach Fachrichtungen: Anfänger- Einschrei- Anzahl plätze bungen Studierende 1997/98 Uni Hannover Sonderpädagogik 139 120 883 Uni Oldenburg Sonderpädagogik 85 84 538 Summe 223 204 1421 1998/99 Uni Hannover Sonderpädagogik 77 137 881 davon Verhaltensstörungen 11 38 Sprachbeeinträchtig. 44 38 Lernbeeinträchtigung 22 61 Uni Oldenburg Sonderpädagogik 85 84 552 Summe 162 221 1433 1999/00 Uni Hannover Sonderpädagogik 117 115 802 davon Verhaltensstörungen 15 28 Sprachbeeinträchtig. 44 39 Lernbeeinträchtigung 58 48 Uni Oldenburg Sonderpädagogik 85 86 543 Summe 202 201 1345 2000/01 Uni Hannover Sonderpädagogik 110 114 davon Verhaltensstörungen 14 26 Sprachbeeinträchtig. 39 43 Lernbeeinträchtigung 57 45 Uni Oldenburg Sonderpädagogik 85 85 Summe 195 199 Jahresmittel 195 206 1400 64",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Einschreibungen nach Unterrichtsfächern: Anfänger- Einschrei- plätze (Kap) bungen Anglistik (Englisch) 1997/98 Uni Oldenburg insgesamt 2 2 davon: LSo Langfach 2 2 1998/99 Uni Oldenburg insgesamt 2 0 davon: LSo Langfach 2 0 1999/00 Uni Hannover insgesamt 14 3 davon: LSo Langfach 7 0 LSo Kurzfach 7 3 Uni Oldenburg insgesamt 2 4 davon: LSo Langfach 2 4 2000/01 Uni Hannover insgesamt 14 5 davon: LSo Langfach 7 LSo Kurzfach 7 5 Uni Oldenburg insgesamt 2 2 davon: LSo Langfach 2 2 Arbeit/Wirtschaft 1997/98 Uni Oldenburg insgesamt 12 2 davon: LSo Langfach 12 2 1998/99 Uni Oldenburg insgesamt 9 0 davon: LSo Langfach 9 0 1999/00 Uni Oldenburg insgesamt 10 5 davon: LSo Langfach 10 5 2000/01 Uni Oldenburg insgesamt 9 2 davon: LSo Langfach 9 2 65",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anfänger- Einschrei- plätze (Kap) bungen Biologie 1997/98 Uni Oldenburg insgesamt 2 9 davon: LSo Langfach 2 9 1998/99 Uni Hannover insgesamt 21 7 davon: LSo Langfach 16 0 LSo Kurzfach 5 7 Uni Oldenburg insgesamt 5 5 davon: LSo Langfach 5 5 1999/00 Uni Hannover insgesamt 18 18 davon: LSo Langfach 5 0 LSo Kurzfach 13 18 Uni Oldenburg insgesamt 5 10 davon: LSo Langfach 5 10 2000/01 Uni Hannover insgesamt 12 16 davon: LSo Langfach 4 LSo Kurzfach 8 16 Uni Oldenburg insgesamt 8 18 davon: LSo Langfach 8 18 Chemie 1997/98 Uni Oldenburg insgesamt 2 0 davon: LSo Langfach 2 0 1998/99 Uni Hannover insgesamt 18 0 davon: LSo Langfach 9 0 LSo Kurzfach 9 0 Uni Oldenburg insgesamt 2 0 davon: LSo Langfach 2 0 66",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anfänger- Einschrei- plätze (Kap) bungen Chemie 1999/00 Uni Hannover insgesamt 21 0 davon: LSo Langfach 11 0 LSo Kurzfach 11 0 Uni Oldenburg insgesamt 2 0 davon: LSo Langfach 2 0 2000/01 Uni Hannover insgesamt 20 0 davon: LSo Langfach 10 LSo Kurzfach 10 0 Uni Oldenburg insgesamt 2 0 davon: LSo Langfach 2 0 Ev.Religion 1997/98 Uni Hannover insgesamt 10 10 davon: LSo Langfach 10 10 Uni Oldenburg insgesamt 3 3 davon: LSo Langfach 3 3 1998/99 Uni Hannover insgesamt 7 5 davon: LSo Langfach 5 5 LSo Kurzfach 2 0 Uni Oldenburg insgesamt 2 4 davon: LSo Langfach 2 4 1999/00 Uni Hannover insgesamt 10 9 davon: LSo Langfach 2 0 LSo Kurzfach 7 9 Uni Oldenburg insgesamt 4 13 davon: LSo Langfach 4 13 2000/01 Uni Hannover insgesamt 9 8 davon: LSo Langfach 2 LSo Kurzfach 7 8 67",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anfänger- Einschrei- plätze (Kap) bungen Germanistik (Deutsch) 2000/01 Uni Hannover insgesamt 61 62 davon: LSo Langfach 20 1 LSo Kurzfach 41 61 Uni Oldenburg insgesamt 15 26 davon: LSo Langfach 15 26 Geschichte 1997/98 Uni Oldenburg insgesamt 6 3 davon: LSo Langfach 6 3 1998/99 Uni Hannover insgesamt 28 3 davon: LSo Langfach 19 3 LSo Kurzfach 9 0 Uni Oldenburg insgesamt 7 5 davon: LSo Langfach 7 5 1999/00 Uni Hannover insgesamt 14 2 davon: LSo Langfach 10 0 LSo Kurzfach 4 2 Uni Oldenburg insgesamt 5 6 davon: LSo Langfach 5 6 2000/01 Uni Hannover insgesamt 14 8 davon: LSo Langfach 10 LSo Kurzfach 4 8 Uni Oldenburg insgesamt 5 8 davon: LSo Langfach 5 8 Gestaltendes Werken 1998/99 Uni Hannover insgesamt 2 0 davon: LSo Kurzfach 2 0 69",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anfänger- Einschrei- plätze (Kap) bungen Kunst 1997/98 Uni Oldenburg insgesamt 6 5 davon: LSo Langfach 6 5 1998/99 Uni Hannover insgesamt 12 9 davon: LSo Langfach 9 9 LSo Kurzfach 3 0 Uni Oldenburg insgesamt 5 21 davon: LSo Langfach 5 21 1999/00 Uni Hannover insgesamt 10 21 davon: LSo Langfach 3 1 LSo Kurzfach 8 20 Uni Oldenburg insgesamt 6 11 davon: LSo Langfach 6 11 2000/01 Uni Hannover insgesamt 11 13 davon: LSo Langfach 3 LSo Kurzfach 8 13 Uni Oldenburg insgesamt 6 10 davon: LSo Langfach 6 10 Mathematik 1997/98 Uni Oldenburg insgesamt 16 13 davon: LSo Langfach 16 13 1998/99 Uni Hannover insgesamt 28 16 davon: LSo Langfach 18 16 LSo Kurzfach 9 0 Uni Oldenburg insgesamt 18 15 davon: LSo Langfach 18 15 71",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anfänger- Einschrei- plätze (Kap) bungen Mathematik 1999/00 Uni Hannover insgesamt 29 15 davon: LSo Langfach 6 1 LSo Kurzfach 23 14 Uni Oldenburg insgesamt 10 19 davon: LSo Langfach 10 19 2000/01 Uni Hannover insgesamt 40 17 davon: LSo Langfach 8 LSo Kurzfach 32 17 Uni Oldenburg insgesamt 10 17 davon: LSo Langfach 10 17 Musik 1997/98 HMT Hannover insgesamt 6 0 davon: LSo Langfach 6 0 Uni Oldenburg insgesamt 4 5 davon: LSo Langfach 4 5 1998/99 HMT Hannover insgesamt 5 0 davon: LSo Langfach 5 0 Uni Oldenburg insgesamt 3 7 davon: LSo Langfach 3 7 1999/00 Uni Hannover insgesamt 5 5 davon: LSo Langfach 3 5 LSo Kurzfach 2 0 HMT Hannover insgesamt 5 0 davon: LSo Langfach 5 0 Uni Oldenburg insgesamt 3 2 davon: LSo Langfach 3 2 72",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/2501 Anfänger- Einschrei- plätze (Kap) bungen Musik 2000/01 Uni Hannover insgesamt 5 0 davon: LSo Langfach 3 LSo Kurzfach 2 0 HMT Hannover insgesamt davon: LSo Langfach Uni Oldenburg insgesamt 3 3 davon: LSo Langfach 3 3 Physik 1997/98 Uni Oldenburg insgesamt 3 0 davon: LSo Langfach 3 0 1998/99 Uni Hannover insgesamt 11 0 davon: LSo Langfach 7 0 LSo Kurzfach 4 0 Uni Oldenburg insgesamt 2 0 davon: LSo Langfach 2 0 1999/00 Uni Hannover insgesamt 13 0 davon: LSo Langfach 3 0 LSo Kurzfach 11 0 Uni Oldenburg insgesamt 2 1 davon: LSo Langfach 2 1 2000/01 Uni Hannover insgesamt 14 2 davon: LSo Langfach 3 LSo Kurzfach 11 2 Uni Oldenburg insgesamt 2 0 davon: LSo Langfach 2 0 Sachunterricht 1997/98 Uni Hannover insgesamt 15 16 davon: LSo Langfach 15 16 73",
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