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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/ 3551\n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndes Abg. von Hofe (GRÜNE), eingegangen am 1. 10. 1997\n\nBetr.: Ersatzmaßnahmen nach $ 12 Abs. 2 NNatG\n\n$ 12 Abs. 2 NNatG bestimmt: Kann der Verursacher nicht selbst für die Ersatzmaßnahmen\nsorgen, so läßt die Naturschutzbehörde die Ersatzmaßnahmen auf Kosten des Verursachers\ndurchführen. Diese Vorschrift wird immer wieder angesprochen, wenn vor Ort darüber\ngeklagt wird, daß es nach dem geltenden Naturschutzrecht nicht möglich ist, Ausgleichs- und\nErsatzmaßnahmen zumindest teilweise finanziell abzugelten. Verwiesen wird auf zum Teil\nstarke Flächenkonkurrenzen, aber auch auf die Finanzknappheit im Zusammenhang mit der\nLandschaftspflege und die Zersplitterung in zu viele Einzelmaßnahmen.\n\nIch frage die Landesregierung:\n1. Wie oft wurde in den letzten drei Jahren von dieser Vorschrift Gebrauch gemacht?\n2. Um welche Fälle handelte es sich?\n\n3. Gibt es Pläne der Landesregierung, über eine Gesetzesänderung die teilweise oder volle\nfinanzielle Abgeltung von Kompensationsmaßnahmen möglich zu machen?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 15. 10. 1997 — 11/721 — 997)\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 27. 12. 1997\n- 109 - 01425/7/1-55 -\n\nZut:\n\nIn den letzten drei Jahren wurde 21 Mal von der Vorschrift des $ 12 Abs. 2 Niedersächsi-\nsches Naturschutzgesetz (NNatG) Gebrauch gemacht.\n\nZu 2:\n\nIn folgenden Fällen wurden Kostenbeiträge für Ersatzmaßnahmen nach $ 12 Abs. 2 NNatG\nerhoben:",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\n \n\n \n\nLandkreis Cloppenburg:\n\nDie Verlegung der Ferngasleitung MIDAL, Betreiber Firma Wintershall, von Emden über\nKassel nach Ludwigshafen machte Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Die Betreiber\nhatten bereits Ersatzmaßnahmen ins Auge gefaßt. Da letztendlich ein Grundstückseigentü-\nmer sein Einverständnis widerzief, führte dies nicht zum Erfolg. Nunmehr wird der Land-\nkreis Cloppenburg tätig werden. Zur Zeit wird nach einer geeigneten Fläche gesucht.\n\nLandkreis Grafschaft Bentheim:\n\nIm Rahmen einer Trassenverlagerung dutch die Firma BEB war es erforderlich, ein Wiesen-\nvogelgebiet zu durchkreuzen. Für den mit der Trassenverlegung verbundenen Eingriff wurde\nfestgelegt, daß die Firma BEB als Ersatz eine 1,5 ha große Grünlandfläche im Wiesenvogel-\ngebiet zur Verfügung zu stellen hat. Trotz intensiver Bemühungen konnte die Firma BEB die\n1,5 ha große Fläche nicht erwerben, da seitens der Landwirtschaft im Suchraum keine Be-\nreitschaft zum Verkauf bestand. Aus diesem Grund wurde mit der Firma BEB vereinbart,\ndaß sie im Haushaltsjahr 1998 einen Pauschalbetrag in Höhe von 40000 DM zur Verfügung\nstellt, damit der Landkreis Grund erwerben oder in den Wiesenvogelgebieten entsprechende\nOptimierungsmaßnahmen durchführen kann.\n\nZu 3:\n\nPläne der Landesregierung, über eine Gesetzesänderung die teilweise oder volle finanzielle\nAbgeltung von Kompensationsmaßnahmen möglich zu machen, gibt es nicht.\n\nGriefahn\n\n(Ausgegeben am 22. 1. 1998)\n\nDrucksache 13/3551",
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