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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3280\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/2829 —\n\nBetr.: Förderung von Laienmusik und Amateurrock- und -jazzmusik\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Hammerbacher-Richter (Grüne) vom\n8. 8. 1988\n\nImmer mehr Menschen musizieren in ihrer Freizeit. Hierfür benötigen sie die sachkun-\ndige Anleitung durch fachlich qualifiziertes Personal. In einigen Bundesländern wie\nz.B. in Baden-Württemberg und Bayern und den Stadtstaaten Berlin und Hamburg\nwird die traditionelle Laienmusik, aber auch die Amateurrock- und -jazzmusik durch\nentsprechende Programme staatlich gefördert. In Berlin ist mit der Einrichtung des\n„Rockbeauftragten‘ eine Maßnahme zur Förderung der Amateurrockmusik geschaffen\nworden.\n\nIm Programm des Landes Niedersachsen zur Förderung des kulturellen Lebens heißt es\n1981 programmatisch: „Musik ist die einzige Kunstform — und zusammen mit dem\nSport die wichtigste gesellschaftliche Erscheinung —, die das Freizeitverhalten des Men-\nschen in hohen Maße beeinflußt. Das Land will die Aus- und Weiterbildung von Lei-\ntern sowie die Unterstützung herausragender Veranstaltungen von überregionaler Be-\ndeutung verstärkt fördern. Neben der Qualifizierung von Multiplikatoren durch Kurse\nder geplanten ‚Bundesakademie für kulturelle Bildung‘ in Wolfenbüttel sind zusätzli-\nche, erweiterte Angebote regional zu organisieren.“\n\n1986 antwortete die Landesregierung in der Weißen Mappe auf die Rote Mappe des\nNiedersächsischen Heimatbundes: „Entsprechend der Förderung des Breitensports hat\ndie Landesregierung in diesem Jahr erstmals Haushaltsmittel in Höhe von 90000 DM\nzur Mitfinanzierung von Übungsleiterhonoraren (Instrumentalbereich) bereitgestellt.\nEs ist absehbar, daß diese Mittel in drei bis vier Jahren nicht mehr ausreichen, um den\nBedarf aller Instrumentalensembles zu decken, deren Ausbilder bzw. Dirigenten die\nfachlichen Voraussetzungen für eine Mitfinanzierung erfüllen. Die Maßnahme soll auch\nauf den vokalen Bereich ausgeweitet werden.“\n\nIch frage die Landesregierung:\n1. a) In welcher Höhe wurde 1987 die Laienmusik gefördert?\nb) In welcher Höhe wird die Laienmusik 1988 gefördert?\n2. a) In welcher Höhe wurde die Amateurtock- und -jazzmusik 1987 gefördert?\nb) In welcher Höhe. wird die Amateurrock- und -jazzmusik 1988 gefördert?\n\n3. In welcher Höhe sind in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg die\nLaienmusik, die Amateurtock- und -jazzmusik, die Popularmusik und der Breiten-\nsport 1987 und 1988 gefördert worden?\n\n4. Wie viele vom Land geförderte Laienmusikvereinigungen gibt es in Niedersachsen\n(bitte aufgliedern nach Chören, Instrumentalgruppen, z.B. Spielmannszügen,\nBlasorchestern, Akkordeonorchestern, Zupfinstrumentengruppen; Mitgliederzah-\nlen, Geschlecht, Alter)?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3280\n\n \n\n5. Welche Fortbildungsmaßnahmen gab es 1987 und gibt es 1988 für Leiterinnen und\nLeiter von Laienmusikgruppen?\n\n6. Welche vom Land geförderten Fortbildungsangebote gibt es für erwachsene Laien-\nmusikerinnen und -musiker?\n\n7. Wie beurteilt die Landesregierung die Einrichtung eines Rockbüros (vgl. NRW)\nund/oder eines Rockbeauftragten (vgl. Berlin) auf Landesebene?\n\n8. Laut einer aktuellen Infas-Untersuchung haben 14% der Erwachsenen Interesse\ndaran, ein Musikinstrument zu erlernen. Welche Möglichkeiten bestehen in Nie-\ndersachsen für Erwachsene, noch ein Musikinstrument zu erlernen?\n\n9. Wie fördert die Landesregierung Amateurrockgruppen (z.B. durch Wettbewerbe)?\n\n10. Will die Landesregierung auch zukünftig das „Jazz-Podium“ fördern? Wenn ja,\nin welcher Höhe?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister Hannover, den 23. 11. 1988\nfür Wissenschaft und Kunst\n— 401 —- 01 420/5 —\n\nIn Niedersachsen wird die Laienmusik sowie auch die Amateurtock- und -jazzmusik seit\neiner Reihe von Jahren in enger Zusammenarbeit mit dem Landesmusikrat Niedersach-\nsen, der Hochschule für Musik und Theater Hannover sowie den jeweiligen Fachverbän-\nden gefördert. -\n\nBeispielhaft seien folgende Förderungsmaßnahmen genannt im Bereich der\n\na) instrumentalen Laienmusik: Mitfinanzierung qualifizierter Chorleiter (Übungslei-\nterpauschale), Mitfinanzierung der Bundesmusikschule des Deutschen Turnerbun-\ndes in Altgandersheim\n\nb) Amateurrockmusik: Mitfinanzierung der Seminarwoche und des Landesrockfestivals\ndes Deutschen Rockmusikerverbandes\n\nc) Amateurjazzmusik: Mitfinanzierung des Jazz-Podiums Niedersachsen (Konzerte\nausgewählter Gruppen aus Niedersachsen).\n\nDarüber hinaus finanziert das Land einen beim Landesmusikrat eingestellten Bildungs-\nreferenten für Fortbildungsmaßnahmen im Jugendbereich.\n\nMit der Einrichtung einer hauptamtlichen Professur für Popularmusik im Bereich der\nMusikpädagogik an der Hochschule für Musik und Theater Hannover im Jahre 1986\nbietet Niedersachsen neben wenigen anderen Musikhochschulen (u.a. Hamburg, Köln,\nEssen und Detmold (Abt. Dortmund) die Möglichkeit zur professionellen Qualifi-\nzierung.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\na) 718250 DM,\n.b) 615930 DM.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3280\n\n \n\nZu 2:\na) 123077 DM,\nb) 128900 DM.\n\nZu 3:\n\nZur Situation der Förderung der traditionellen Laienmusik sowie der Amateurrock- und\n-Jazzmusik in anderen Bundesländern liegen keine Informationen vor.\n\nZu 4:\na) Chöre\n\nLandesförderung erhalten die beiden nachfolgend genannten weltlichen Chorver-\nbände sowie Veranstalter weltlicher und geistlicher Konzerte.\n\n1. Im Sängerbund Nordwestdeutschland sind 1517 Chöre, davon 643 Männerchöre,\n168 Frauenchöre, 574 Gemischte Chöre, 39 Jugendchöre, 93 Kinderchöre zusam-\nmengeschlossen. Diesen Chören gehören 53302 Sängerinnen und Sänger an.\n\n27043 Sänger und 20687 Sängerinnen sind über 25 Jahre alt; 5572 Mitglieder\nsind jugendliche Sängerinnen und Sänger. Ferner gibt es 38765 fördernde Mit-\nglieder. Die genannten Zahlen geben den Stand Anfang 1987 wieder. In diesen\nZahlen sind die in Bremen organisierten Chöre enthalten, nicht jedoch die nie-\ndersächsischen Chöre, die in anderen Sängerbünden des Deutschen Sängerbun-\ndes aus historischen Gründen organisiert sind, wie z.B. im Mitteldeutschen Sän-\ngerbund und im Sängerbund Hamburg.\n\n2. Der Landesgruppe Niedersachsen des Deutschen Allgemeinen Sängerbundes ge-\nhören 620 Chöre mit ca. 28900 aktiven Sängerinnen und Sängern an sowie ca.\n34000 fördernde Mitglieder. Eine Spezifizierung nach Chorarten sowie nach Ge-\nschlecht und Alter der singenden Mitglieder ist nicht möglich.\n\nb) Instrumentalgruppen\n\n1. Blasorchester und Spielmannszüge (einschl. Fanfarenzüge)\nDie Zahl der Blasorchester beträgt 374, die der Spielmannszüge (einschl. Fanfa-\nrenzüge) 1127.\n\nOrganisiert sind\n\n— ım Niedersächsischen Volksmusikerverband 83 Blasorchester und 31 Spiel-\nmannszüge,\n\n— im Arbeitskreis Musikwesen des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen 68\nBlasorchester und 257 Spielmannszüge,\n\n— in der Fachgruppe Spielmanns- und Fanfarenzüge des Nieders. Sportschüt-\nzenverbandes 20 Blasorchester und 280 Spielmannszüge,\n\n— im Fachgebiet Musik und Spielmannswesen des Nieders. Turnerbundes 30\nBlasorchester und 42 Spielmannszüge,\n\n— in der Spielmannszugvereinigung Niedersachsen 15 Blasorchester und 208\nSpielmannszüge.\n\nWeitere 158 Blasorchester und 309 Spielmannszüge, die keinen der o.a. Verbän-\nde angehören, sind beim Landesmusikrat adressenmäßig bekannt.",
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"content": "Niedersächsische Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3280\n\nng.\n\nDen Ensembles gehören durchschnittlich 35 aktive Mitwirkende an. Der Anteil\nder Jugendlichen unter 25 Jahre liegt in Blasorchestern bei 50% und in Spiel-\nmannszügen bei 70%. Der Anteil der weiblichen Mitglieder beträgt bei Blasor-\nchestern ca. 35 % und in Spielmannszügen ca. 50% mit jeweils steigender Ten-\ndenz.\n\n2. Im Landesverband Niedersachsen des Deutschen Harmonikaverbandes sind 86\nAkkordeonorchester organisiert. Angaben zum Anteil der Jugendlichen und der\nweiblichen Mitglieder können nicht gemacht werden. “\n\n3. Dem Landesverband Niedersachsen des Bundes Deutscher Zupfmusiker gehören\n34 Zupforchester mit insgesamt 1650 aktiven Mitgliedern an. Der Anteil der Ju-\ngendlichen unter 25 Jahren beträgt 40%, der Anteil der weiblichen Mitglieder\netwas mehr als 50 %.\n\n4. In den Landesgliederungen des Arbeitskreises für Musik in der Jugend, des Inter-\nnationalen Arbeitskreises für Musik und der musikalischen Jugend Deutschlands\nsind ca. 80 Chöre und Orchester mit etwa 3500 Mitwirkenden tätig. Dabei be-\nträgt der Anteil der Jugendlichen unter 25 Jahren etwa 75%.\n\nZu 5 und 6:\n\nVon allen o.g. Verbänden wurden 1987 und werden 1988 Fortbildungsmaßnahmen für\nLeiter von Laienmusikensembles und für erwachsene Laienmusiker, vor allem auch ım\nHinblick auf Leitungsaufgaben, angeboten. Darüber hinaus bieter die Bundesmusik-\nschule des Deutschen Turnerbundes in Altgandersheim überverbandlich Qualifika-\ntionslehrgänge an. Die Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel hat mit\nLehrgängen für Chorleiter begonnen. Ferner bietet der Landesmusikrat überverbandli-\nche Qualifikationsmaßnahmen an. Vereinzelt führen Mitgliedsschulen des Landsver-\nbandes niedersächsischer Musikschulen Lehrgangsmaßnahmen zur Qualifizierung von\nLaienmusikern durch.\n\nFür „Musikalische Übungsleiter‘ in Instrumentalensembles konnten 1986 erstmals in\n140 Fällen sowie 1987 ın 191 Fällen Landeszuschüsse zu den Honoraren gewährt wer-\nden. Das Vergabeverfahren für 1988 ist noch nicht abgeschlossen; voraussichtlich wird\ndie Zahl der Berechtigten auf ca. 230 steigen.\n\nZu 7:\n\na) Rockbüro in NRW:\nDas ‚‚Rockbüro NW‘ wurde 1986 gegründet. Es ist Bestandteil des „Sekretariats für\ngemeinsame Kulturarbeit in NW\", das 1974 gegründet, heute von 25 Städten\nNordrhein-Westfalens getragen wird und Zuschüsse des Landes vor allem für Projek-\nte erhält. In Niedersachsen gibt es keine dem nordrhein-westfälischen Sekretariat\nentsprechende Einrichtung eines kommunalen Trägerverbandes. Zudem sind nur ei-\nnige der vom Rockbüro geleisteten Arbeiten von landesweitem Interesse. Für die\nprogrammatische Ausweitung landesweiter Aufgaben bedarf es nicht der Einrich-\ntung eines Rockbüros durch das Land, da hier die Bereitschaft von Verbänden (wie\ndem Deutschen Rockmusikerverband) und von Institutionen (wie der Bundesakade-\nmie für kulturelle Bildung) zur Durchführung entsprechender Projekte gegeben ist.\n\nb) Rockbeauftragter in Berlin:\nDer Berliner Senat fördert die Rockmusik seit 1979. Zu den seither entwickelten\nAufgaben gehören:\n\n1. Mitfinanzierung von Übungsräumen,\n2. Einrichtung eines „Pädagogischen Tonstudios‘ sowie eines Tonstudios zur Ferti-\ngung von Aufnahmen für Demokassetten,",
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"content": "Niedersächsische Landtag — Elfte Wahlperiode\n\n3. Sicherung von Veranstaltungsorten für Live-Programme (u.a. Installierung von\nTon- bzw. Lichtanlagen),\n\n4. Mitfinanzierung von Tourneen Berliner Gruppen außerhalb Berlins,\n\n5. Mitfinanzierung des Wettbewerbs „Rock News Berlin‘, ausgeschrieben für Berli-\nner Bands,\n\n6. Vergabe von Förderpreisen (ä 10000 DM an jeweils fünf Bands jährlich).\n\nDie unter 1 und 3 genannten Aufgaben sind kommunale Aufgaben bzw. Aufgaben\neines Stadıstaates. .\n\nFür die Durchführung entsprechender Aufgaben bedarf es in Niedersachsen keines\nRockbeauftragten, da — im Falle der Finanzierungsmöglichkeit — die Fachverbände\nund verschiedene Einrichtungen als Träger in Frage kommen.\n\nZu 8:\n\nIm Bereich der instrumentalen Laienmusik wird neben den 0.g. Aus- und Fortbildungs-\nmöglichkeiten der Unterricht zu einem Großteil durch qualifizierte Mitglieder der ein-\nzelnen Ensembles angeboten.\n\nMöglichkeiten des instrumentalen Anfängerunterrichts bestehen weiterhin bei Privat-\nmusikerziehern, von denen sich einige inzwischen auf den Instrumentalunterricht für\nErwachsene spezialisiert haben. Darüber hinaus halten vereinzelt Mitgliedschulen des\nLandesverbandes niedersächsischer Musikschulen Unterrichtsangebote für Erwachsene\nbereit.\n\nDie privaten bzw. kommerziell betriebenen Musikschulen halten in der Regel ihre Un-\nterrichtsangebote auch für Erwachsene offen, häufig sind diese allerdings auf bestimmte\nInstrumente beschränkt (elektronische Orgel, Akkordeon, Gitarre, Klavier) und von\nsehr unterschiedlicher pädagogischer Qualität.\n\nDie nach dem Erwachsenenbildungsgesetz anerkannten Träger haben weitgehend ihre\nAngebote zum Erlernen eines Instrumentes eingestellt, da diese durch den Gesetzgeber\nvon der Förderuung ausgeschlossen worden sind.\n\nSchließlich gibt es vereinzelt Angebote von Freizeiteinrichtungen und im Rahmen kon-\nfessioneller Einrichtungen häufig auf das Instrument Gitarre bezogen.\n\nAngesichts der Bevölkerungsentwicklung und ausgeweiteter arbeitsfreier Zeit wird es ei-\nne zunehmend größere gesellschaftspolitische Aufgabe sein, Erwachsenen, die in der\nRegel wegen fehlender Möglichkeiten in ihrer Kindheit und Jugend keine musikali-\nschen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben konnten, durch entsprechende Angebote\ndie Voraussetzungen zum Erlernen eines Musikinstruments zu eröffnen.\n\nZu 9:\n\nDie Landesregierung finanziert jährlich die Woche der Popularmusik und den Landes-\nrockwettbewerb des Deutschen Rockmusikerverbandes mit. Für diese beiden Maßnah-\nmen wurden 1988 insgesamt 15000 DM Landesmittel, zuzüglich 10000 DM Bundes-\nmittel bereitgestellt. Daneben gewähren die Bezirksregierungen Projektförderungen für\nkleinere regional bedeutsame Veranstaltungen im Bereich der Popularmusik.\n\nZu 10:\n\nJa. Es ist vorgesehen, im Haushaltsjahr 1989 — wie in 1988 — Landesmittel in Höhe\nvon 40000 DM bereitzustellen.\n\nIn Vertretung\n\nDr. Schreiber\n\n(Ausgegeben am 7. 12. 1988)\n\nDrucksache 11/3280",
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