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            "content": "Niedersächsischer Landtag —- 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 2693\n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndes Abg. von Hofe (GRÜNE), eingegangen am 23. 10. 1996\n\nBetr.: Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine naturnahe Waldentwicklung\n\nDer Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat im Juni 1996 eine Studie vorgelegt, die\neinen Ländervergleich der Rahmenbedingungen für eine naturnahe Waldwirtschaft vor-\nnimmt. Mit der Gesamtnote „mangelhaft“ bildet Niedersachsen, gemeinsam mit Bayern und\nRheinland-Pfalz, das Schlußlicht in der Landeswaldpolitik. Auch wenn für die Landesforsten\ndas Programm der „Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung (LÖWE)“ beschlossen ist,\nführen die Verhältnisse im überwiegenden Teil der niedersächsischen Forsten, dem Körper-\nschafts- und Privatwald, zu einer negativen Bewertung. Dabei werden insbesondere Defizite\nbei der Festlegung waldökologischer Ziele und Maßnahmen im Landeswaldgesetz festge-\nstellt.\n\nDie mit der EU-Verordnung 2080/92 im Rahmen der flankierenden Maßnahmen einge-\nführten Beihilfen für Erstaufforstungen bieten Gestaltungsfreiheit für eine ökologische Ziel-\nsetzung. Die 45. Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 30. 11. 1995 in Magdeburg einen\nentsprechenden Beschluß gefaßt, in dem es u.a. heißt: „Die Begründung naturnaher Wälder\nsoll auf geeigneten freiwerdenden landwirtschaftlichen Flächen auf der Grundlage eines\nzwischen dem Naturschutz und der Forstwirtschaft abgestimmten Konzeptes erfolgen.“\n\nAuch die Landesregierung teilt die Meinung, daß natumaher Wald sowohl in ökologischer als\nauch ökonomischer Sicht stabiler ist als der Altersklassenwald (Drs 13/1304). Eine entspre-\nchende Anpassung der Förderrichtlinien für forstwirtschaftliche Maßnahmen steht allerdings\nnoch aus. Auch in den Herkunftsempfehlungen für forstwirtschaftliches Vermehrungsgut\nfinden sich ökologisch bedenkliche Aussagen. Von besonderer Bedeutung für eine naturnahe\nEntwicklung sind außerdem an das Ökosystem Wald angepaßte Wildbestände.\n\nIch frage die Landestegierung:\n\n1.  Beabsichtigt sie, das Landeswaldgesetz zu novellieren, um die vom NABU kritisierte\nmangelhafte Berücksichtigung des Naturschutzes und sonstiger waldökologischer Be-\nlange zu korrigieren?\n\n2.  Beabsichtigt sie, ein Aufforstungskonzept im Sinne des UMK-Beschlusses zu erarbei-\nten, und wann und in welcher Weise soll das ggf. geschehen?\n\n21. Wird sie diesem Konzept z.B. durch die Einbindung in eine Richtlinie die erforderliche\nVerbindlichkeit verschaffen?\n\n2.2. Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Ausweisung potentieller Aufforstungs-\nflächen, wie sie in anderen Bundesländern bereits praktiziert wird, als Alternative zu\nverwaltungsmäßig aufwendigen Einzelgenehmigungen?\n\n3. Wann und in welchen Bereichen wird die Richtlinie des ML vom 15. 8. 1988 für die\nFörderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen mit der Zielbe-\nstimmung einer naturnahen Waldwirtschaft fortgeschrieben? Insbesondere:",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2693\n\n \n\n3.1. Welche Ausschlußkriterien für Waldneuanlagen sind vorgeschen?\n\n3.2. Sollen auch Waldneuanlagen gefördert werden, die durch Sukzession entstehen, wenn\nja, in welchem Umfang; wenn nein, warum nicht?\n\n3.3. Sollen auch zukünftig Aufforstungen mit Baumarten gebietsftemder Herkunft (z.B.\nHybriden aus japanischer Birke statt heimischer Birkenarten) gefördert werden?\n\n3.4. Wird die Anlage reiner Nadelbaumbestände künftig von der Förderung ausgeschlos-\nsen?\n\n3,5. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Umwandlung von Nadelbaum-\nMonokulturen in naturnahe Waldformen fördern?\n\n3,6. Mit welchen Fördermaßnahmen beabsichtigt sie, die Erstellung moderner Standortkar-\ntierungswerke für den Privatwald und den Genossenschafts- und Körperschaftswald zu\nbeschleunigen?\n\n4. Wie hat sich die Rehwildstrecke je 100 ha seit Oktober 1996 entwickelt?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 29. 10. 1996 — 11/721 - 651)\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Ilanaover, den 10. 2. 1997\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\n— 404 F 01425 - 360 —\n\nDer Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) hat in einem Dossier zur „Forstwirtschaft\nin Deutschland“ aufgrund einer Analyse, die den Anspruch erhebt, die Waldgesetze sowie\ndie Waldbau- und Waldschutzgebietsprogramme der Länder auf naturnahe Nutzung geprüft\nzu haben, neben Bayern und Rheinland-Pfalz auch Niedersachsen mit der Gesamtuote\n„mangehaft“ bewertet, weil angeblich weder die Waldgesetze noch die Waldbauprogramme\nden vier vom NABU gestellten Anforderungen genügen.\n\nAbgesehen davon, daß die NABU-Studie sich nicht am tatsächlichen Waldzustand, sondern\nausschließlich an gesetzlichen Rahmenbedingungen orientiert, teilt die Landesregierung diese\nBinschätzung nicht:\n\nNiedersachsen hat als eines der ersten Bundesländer 1991 ein ökologisches Waldbaupro-\ngramm (LÖWE) für die Landesforsten verabschiedet. Die Grundsätze dieses Programms\nsollen auch im Nichtstaatswald Anwendung finden. Dazu wurden 1993 die „Richtlinien für\ndie Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen“, RdErl.d.ML vom\n15. 8. 1988, ergänzt und die Umstellung auf naturnahe Waldbewictschaftung im Mischwald-\nbereich mit bis zu 70 %, im Laubwaldbereich mit bis zu 85 % der Kosten förderfähig. Durch\ndie Umsetzung der Fördermöglichkeiten der VO (EWG) Nr. 2080/92 - Aufforstungsmaß-\nnahmen in der Landwirtschaft - hat die Bildung von Laub- und Mischwald weitere Impulse\nerhalten. So führten im Jahre 1995 über 98 % aller geförderten Aufforstungen zu Laub- und\nMischwald.\n\nDie Waldbesitzer sind bestrebt, trotz unzureichender Erträge, ihren Wald nach den Grund-\nsätzen ordentlicher Forstwirtschaft zu bewittschaften. Es gilt sie zu unterstützen, damut sie in\nder T.age sind, diesem Anspruch des Landes nachhaltig zu genügen.\n\nVor diesem I Iintergrund beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:",
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