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"content": "Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/4408 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Kreszentia Flauger (LINKE), eingegangen am 05.12.2011 Schließung der letzten Geburtshilfeabteilung im Landkreis Diepholz Im Landkreis Diepholz steht schwangeren Frauen seit Januar 2009 nur noch die geburtshilfliche Abteilung in der Klinik Bassum (St. Ansgar Klinikverbund) zur Verfügung, nachdem in der Vergan- genheit bereits die geburtshilflichen Stationen in Diepholz und Sulingen (auch St. Ansgar Klinikver- bund) abgeschafft worden sind. Zum 01.01.2012 soll auch diese letzte verbleibende Geburtshilfe- abteilung geschlossen werden, mit der Konsequenz, dass es im gesamten Landkreis Diepholz kei- ne Klinik mehr geben wird, in der Frauen ihre Kinder zur Welt bringen können. Die dort beschäftig- ten Hebammen arbeiten seit 2005 im Belegsystem. Als Gründe für die Entscheidung zur Schlie- ßung der Geburtsstation werden vonseiten der Klinikleitung zu geringe Geburtenzahlen sowie ein nicht aufzufangender Mangel an Ärzten angegeben. Die Klinik befindet sich teilweise in privater Hand (Holding: 49 % Landkreis, 51 % Alexianer GmbH). Jährlich werden dort etwa 400 Kinder ge- boren. Ursprünglich war geplant, die geburtshilfliche Station auszubauen und das Angebot zu verbessern. Es existierten Pläne für einen Kreißsaalneubau, der im Herbst 2012 hätte bezugsfertig sein sollen. Der vorhandene Kreißsaal wurde im Rahmen der Baumaßnahmen auf die Hälfte der Räumlichkei- ten reduziert und als Interimsentbindung bezeichnet. Die Geburtshilfestation erfüllt nicht mehr den üblichen Standard. Den Hebammen wurde im Juli 2011 mitgeteilt, dass die Klinik eine Hauptabtei- lung gründen und sie fest einstellen wolle. Durch die Umstellung auf das Belegsystem und die in kurzer Zeit erheblich gestiegenen Haftpflicht- prämien sahen die in der Klinik tätigen Hebammen bereits im Februar 2011 Handlungsbedarf, um auch zukünftig ihren Arbeitsplatz durch die weiterbestehende Existenz einer geburtshilflichen Abtei- lung im Landkreis zu sichern. Sie beauftragten auf eigene Kosten eine auf diesen Bereich speziali- sierte Unternehmensberatung mit der Klärung der Frage nach den Möglichkeiten der eigenen Exis- tenzsicherung sowie der Klärung der Frage nach den Absichten der Krankenhausträger bezüglich des Erhalts der geburtshilflichen Abteilung. Die Problematik der fachärztlichen Engpässe wurde formuliert, und der Klinikleitung wurde die Möglichkeit aufgezeigt, der Unternehmensberatung den Auftrag der Ärzteakquise zu erteilen. Ein Konzept, das zur Steigerung der Geburtenzahlen in der Klinik beiträgt und damit die Entwicklung der Geburtsstation positiv vorantreibt, wurde vorgestellt. Der Kontakt zwischen der Verwaltung des St. Ansgar Klinikums und der Unternehmensberatung wurde angeregt und aufgenommen. Nach einer ersten Istanalyse wurden in den Bereichen Qualitätsmanagement, Dienstplangestaltung und Hygiene Weiterbildungen für alle Hebammen und die Schwestern der Wochenstation angebo- ten, in der Folge wurden Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Notwendigen gebildet. Trotz des durch den Abriss des Kreissaals verursachten Baulärms und der räumlichen Enge, trotz der investierten Arbeitszeit und der finanziellen Vorausleistungen stand das Hebammenteam „sei- ner“ Klinik zu jeder Zeit zuverlässig und kompetent zur Verfügung und trug nach Kräften dazu bei, die zugesagte inhaltliche und räumliche Neugestaltung der Geburtsabteilung zu unterstützen. Die Entscheidung, diese Station nun doch zu schließen, kam für die Hebammen, die einige Monate in dem Glauben gelassen wurden, die Station würde erhalten, sogar erweitert werden, nach eige- ner Aussage sehr überraschend, zumal der Verwaltungsdirektor des St. Ansgar Klinikverbundes zuvor noch zugesichert hatte, dass die Geburtshilfe langfristig erhalten bleiben solle. Trotz mehrfa- cher Nachfragen zum Stand der Dinge (zuletzt am 29.09.2011) wurde den Hebammen (nach den Ärzten und Schwestern) von den tatsächlichen Plänen der Klinkleitung am 18.10.2011 in Form 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/4408 einer überreichten Pressemitteilung die Schließung zum 01.01.2012 verkündet. Die Begründung lautet, fachärztliche Mitarbeiter seien nicht gefunden worden. Die von den Hebammen beauftragte Unternehmensberatung hat der Klinikleitung einen Beraterver- trag vorgelegt, der ein umfassendes Konzept zur Erhaltung der Geburtstation enthält. Insbesondere die Suche nach qualifizierten Ärzten ist darin ein wichtiger Schwerpunkt. Die Klinikleitung ist bislang auf das Angebot der Ärzteakquise nicht eingegangen. Lediglich erfolge der Hinweis, man habe sich selbst darum bemüht, Ärzte zu akquirieren, allerdings ohne Erfolg. Es gab und gibt aus Sicht der Hebammen seitens der Klinik bislang keine erkennbaren erfolgreichen Bemühungen, um die Ge- burtsstation zu erhalten. Am 16.11.2011 wurde den Hebammen durch einen Belegarzt der Abteilung mitgeteilt, dass die vorübergehende Schließung nach einem von der Unternehmensberaterin vorgelegten Gutachten als eine notwendige Maßnahme für die Umwandlung in eine Hauptabteilung empfohlen wird. Dieser Empfehlung schließen sich die Hebammen in der Hoffnung an, dass die Geburtsstation in absehba- rer Zeit wieder eröffnet wird. Eine Wiedereröffnung und der langfristige Erhalt der Station werden nach derzeitigem Wissensstand der Hebammen vonseiten der Klinikleitung jedoch ausgeschlos- sen. Inzwischen wurde von der Klinikleitung ein Gutachter damit beauftragt, alle Konzepte, Ideen und Vorschläge zum langfristigen Erhalt der Geburtsstation zu prüfen und zu bewerten. Durch die Entscheidung zur endgültigen unumkehrbaren Schließung ergäben sich erhebliche Prob- leme: Zwar könnten Gebärende auf Geburtskrankenhäuser in anderen Landkreisen ausweichen, doch würde dabei die Verantwortung für die Grundversorgung mit Geburtshilfe, die den Frauen zu- steht, zum Nachteil der Gebärenden, Neugeborenen und der bisher auf der Geburtsstation be- schäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem gesamten Landkreis ausgelagert. Anfahrts- wege und Fahrzeiten würden zu unberechenbaren Größen werden, wenn bei einer Frau die Wehen einsetzen und sie schnellstmöglich professionelle Hilfe benötigt. Da auch die Situation der freiberuf- lichen Hebammen, die Hausgeburtshilfe anbieten, immer schwieriger wird und immer mehr He- bammen ihre Praxen schließen müssen, wäre zukünftig im Landkreis Diepholz keine flächende- ckende Versorgung mit Geburtshilfe mehr sichergestellt. Es gibt im gesamten Landkreis keine He- bamme mehr, die es sich noch leisten kann, Hausgeburten zu betreuen. Durch die Schließung der Geburtsabteilung würden bereits bestehende Probleme verstärkt: Die Frauen würden zum Teil un- zumutbare Anfahrtswege zum Krankenhaus in Kauf nehmen müssen, vor allem, wenn sie nicht am Rand des Landkreises wohnen und rasch in einen benachbarten Landkreis fahren können. Zudem wird befürchtet, dass dieses Vorgehen der Klinikleitung im Landkreis Diepholz mit schlech- tem Beispiel vorangeht, dem andere Kliniken an anderen Orten womöglich folgen werden, mit dem Hinweis darauf, der Landkreis Diepholz stelle unter Beweis, dass ein Landkreis ganz und gar ohne eine Geburtsklinik auskommt. Es könnte auch für andere Klinikunternehmen bei den Vorhaben, Ab- teilungen, die vergleichsweise wenig Gewinn bringen, wegzurationalisieren, wegbereitend sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen wurden große Anteile der Klinik und damit die Kontrolle über die medi- zinische Grund- und Regelversorgung der Bevölkerung vom Landkreis an die Alexianer GmbH verkauft? 2. Sieht die Landesregierung im Hinblick auf ihre Verantwortung, eine flächendeckende Versor- gung mit Geburtshilfe in allen niedersächsischen Landkreisen sicherzustellen, die Notwendig- keit, sich in die Entscheidung der Klinikleitung in Bassum einzuschalten und zu einer zufrie- denstellenden Lösung beizutragen, die sowohl den Klinikeigentümern als auch dem Personal und der Bevölkerung gerecht wird? 3. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die Geburtshilfestation in Bassum zu erhalten (bitte Antwort begründen)? 4. Gibt es vonseiten der Landesregierung Aktivitäten, um in der Frage der endgültigen Schlie- ßung der Geburtsabteilung im Bassumer Klinikum zwischen den Parteien zu vermitteln? 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/4408 5. Ist die Landesregierung zu einem Treffen mit der Krankenhausgeschäftsleitung und der von den Hebammen beauftragten Unternehmensberatung bereit, um den Vorschlag zur Erhaltung der Station gemeinsam zu besprechen? 6. Wer wird in Zukunft im Landkreis Diepholz die Verantwortung für das Leben von Mutter und Kind übernehmen? 7. Wer übernimmt eventuelle Schäden die entstehen, weil Gebärende es nicht mehr rechtzeitig in eine Klinik außerhalb des Landkreises schaffen? 8. Wie wird die Landesregierung die Grundversorgung mit geburtsmedizinischer Versorgung und Hebammenhilfe im Landkreis Diepholz sicherstellen? 9. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um dem Abbau der Anästhesie- und Chirurgiebereitschaft in der Klinik entgegenzusteuern, der erfahrungsgemäß auf die Schlie- ßung einer geburtshilflichen Abteilung folgen kann? 10. Wurden vom Landkreis oder staatlicher Seite finanzielle Unterstützungen für den Ausbau der Klinik an die Alexianer Gruppe GmbH bewilligt oder sogar bereits gezahlt? Wenn ja, wofür wurden sie verwendet, nachdem der geplante Ausbau nicht wie ursprünglich vorgesehen stattgefunden hat? 11. Wird die Landesregierung ihrerseits Schritte unternehmen, um für Ärzte die Niederlassung im Landkreis Diepholz attraktiver zu machen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schrit- te sind das? 12. Warum wird eine vorübergehende Schließung als Möglichkeit zur Sicherung des langfristigen Erhalts der Geburtshilfe ausgeschlossen? 13. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund dieses aktuellen Problems die voran- schreitende Tendenz, Kliniken und relevante Bereiche des Gesundheitssystems zulasten der Patientinnen und Patienten zu privatisieren? 14. Sind der Landesregierung andere Krankenhäuser in Niedersachsen bekannt, in denen kurz- oder mittelfristig geplant ist, die Geburtshilfeabteilungen zu schließen? (An die Staatskanzlei übersandt am 12.12.2011 - II/72 - 1181) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 18.01.2012 für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - 404.22 - 41201/1/25101201 (1350) - Der Betrieb von Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist Gegenstand der kommunalen Selbstverwal- tung. Über die Errichtung, die Organisation, deren Änderung und gegebenenfalls die Veräußerung von Eigenbetrieben entscheiden die niedersächsischen Kommunen eigenverantwortlich. Der St. Ansgar Klinikverbund, ein gemeinsames Unternehmen des Landkreises Diepholz und der Alexianer GmbH, ist Träger der vier Krankenhäuser Sulingen, Bassum, Twistringen und Diepholz im Landkreis Diepholz. Er hat am 15.12.2011 seine Geburtshilfestation am Standort Bassum ge- schlossen, weil es ihm nicht gelungen ist, die fachärztliche Präsenz über diesen Zeitpunkt hinaus zu gewährleisten. Bei dieser Schließung handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme. Nach heutigem Stand gehen alle am „Runden Tisch Geburtshilfe“ Beteiligten davon aus, dass die Fachabteilung Ge- burtshilfe zum 01.01.2013 wieder eröffnet werden kann. 3",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/4408 Das (Bundes-)Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) räumt der unternehmerischen Freiheit der Krankenhausträger ei- nen hohen Stellenwert ein. Die Landesregierung hat nicht die Möglichkeit, einem Krankenhausträ- ger das Betreiben einer Fachabteilung zu gebieten. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- WSG) wurde die Versorgung der Versicherten mit Hebammenhilfe auf eine neue rechtliche Grund- lage (§ 134 a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch [SGB V]) gestellt. So wurde die bis 2007 geltende Hebammengebührenverordnung durch eine Vertragslösung ersetzt. Hiernach schließt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen auf Bundesebene Verträge über die Versorgung von Hebammenhilfe, die abrech- nungsfähigen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung und die Einzelheiten der Vergütungsab- rechnung mit den Krankenkassen. Bei den Verhandlungen haben die Vertragspartner den Bedarf der Versicherten an Hebammenhilfe und deren Qualität, den Grundsatz der Beitragsstabilität sowie die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen zu berücksichtigen. Der Landesregierung obliegt kein „Sicherstellungsauftrag“ für eine flächendeckende und wohnort- nahe Versorgung mit freiberuflichen Hebammen in Niedersachsen. Es gibt keine Vorschriften, die die Anzahl der Hebammen an einem Ort beschränken oder die vorsehen, dass eine Leistungserb- ringerin nur in einem bestimmten Bereich tätig werden darf. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Soweit der Landesregierung bekannt ist, hat der Landkreis Diepholz seine Kliniken nicht verkauft. Er hat vielmehr im Jahr 2005 mit dem Eigentümer der Psychiatrischen Fachklinik St. Annen Stift in Twistringen - der Alexianer GmbH - eine gemeinsame Gesellschaft - den St. Ansgar Klinikverbund - gegründet, die Träger der Krankenhäuser in Bassum, Diepholz, Sulingen und Twistringen wurde. Zu 2: Die Landesregierung wird die Beratungen der beteiligten Akteure vor Ort weiter begleiten. Zu 3: Wie aus der Vorbemerkung hervorgeht, handelt es sich bei der Schließung der Geburtshilfestation Bassum um eine vorübergehende Maßnahme. Zu 4 und 5: Das Sozialministerium hatte bereits einen Vertreter zu dem „Runden Tisch Geburtshilfe“, der sich am 30.11.2011 unter Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, den Gemeinden, der Geschäftsführung des St. Ansgar Klinikverbundes, der Hebammen und der Belegärzte traf, ent- sandt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 6: Die Landesregierung wird in ihrer Krankenhausplanung weiterhin ein stationäres Geburtshilfeange- bot im Landkreis Diepholz vorsehen. Zu 7: Schadensersatzansprüche sind zivilrechtlich geregelt und müssen im Einzelfall geklärt werden. Zu 8: Die Geburtshilfeabteilungen der Krankenhäuser sind ein Baustein einer umfassenden Angebotspa- lette, die die flächendeckende Geburtshilfeversorgung in Niedersachsen sichert. 4",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/4408 In den größeren Ortschaften im Landkreis Diepholz sind insgesamt 33 Hebammen gemeldet. Über Geburtshilfeabteilungen in räumlicher Nähe zum Landkreis Diepholz verfügen die Krankenhäuser Lohne, Damme, Nienburg, Vechta, Walsrode, Verden und Delmenhorst. Zudem befindet sich in Mühlen ein Geburtshaus. Zu 9: Die Landesregierung teilt nicht die Auffassung, dass auf die Schließung einer geburtshilflichen Ab- teilung ein Abbau der Anästhesie- und Chirurgiebereitschaft folgt. Zu 10: Für die Umstrukturierung der somatischen Versorgung des Krankenhauses Bassum stellt das Land dem St. Ansgar Klinikverbund nach § 9 Abs. 1 KHG aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm des Jahres 2009 19 Mio. Euro zur Verfügung. Die tatsächliche Auszahlung der Fördermittel orien- tiert sich am Baufortschritt. Gegenstand dieser Maßnahme ist auch der Umbau und die Sanierung der Geburtshilfeabteilung. Daneben wird auch der Neubau der Psychiatrie in Bassum mit einem voraussichtlichen Fördervolumen von rund 16 Mio. Euro unterstützt. Zu 11: Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung für gesetzlich Versicherte ist gemäß § 75 SGB V Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN). Für die Landesregierung hat eine möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung einen hohen Stel- lenwert. Das niedersächsische Sozialministerium hat daher bereits im September 2008 einen Run- den Tisch „Stärkung der hausärztlichen Versorgung“ einberufen. Detaillierte Angaben hierzu sind in den Antworten der Landesregierung (Drs. 16/2132 und 16/3594) zu den Landtagsentschließungen vom 27.03.2009 „Zukunft der hausärztlichen Versorgung in Nie- dersachsen sichern“ (Drs. 16/1123) und vom 06.10.2010 „Die Versorgung mit ärztlichen Leistungen auf dem Lande sichern“ (Drs. 16/2931) enthalten. Im November 2010 ist das Modellprojekt „Zukunftsregionen Gesundheit“ in den drei teilnehmenden Landkreisen Emsland, Soltau-Fallingbostel und Wolfenbüttel gestartet. Mit dem auf drei Jahre an- gelegten Modellprojekt sollen - unter Federführung und Moderation der Landkreise - Maßnahmen der Bündelung und Vernetzung zwischen Leistungserbringern unter Betonung regionaler kooperati- ver Strukturen entwickelt werden, die instrumentell und methodisch auf andere Regionen übertrag- bar sind. Im Landkreis Diepholz, der dem Planungsbereich Diepholz/Delmenhorst zugeordnet ist, ist nach Maßgabe der aktuellen Fortschreibung der Bedarfsplanung der KVN (Stand: 07.10.2011) von einer guten bis sehr guten Versorgung auszugehen. Bis auf die Fachgruppe der Hausärzte (Versor- gungsgrad 96,3 %) sind die übrigen Facharztgruppen wegen Überversorgung für weitere Zulas- sungen gesperrt. Nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA liegt Unterversorgung bei einem Versorgungsgrad unter 50 % (Hausärzte unter 75 %), Vollversorgung ab 100 % und Überversor- gung ab 110 % Versorgungsgrad vor. Mit dem zum 01.01.2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) sind diverse Instrumentarien zur Sicherung und Verbesserung der flächendeckenden wohnortnahen medizinischen Versorgung beschlossen worden. Das Gesetz enthält zahlreiche Regelungen, die auf Beschlüsse der 83. Gesundheitsminis- terkonferenz 2010 (GMK) unter dem Vorsitz Niedersachsens zurückgehen. Hierzu zählen: – Mitberatungsrecht der Länder bei den Vorgaben des G-BA zur Bedarfsplanung auf Bundesebe- ne, – Neuordnung und Flexibilisierung der Bedarfsplanung, um den regionalen Versorgungsbedarf besser darstellen zu können, und Stärkung der Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte der Länder, – Möglichkeit für die Länder, einen sektorenübergreifenden Landesausschuss einzurichten, 5",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/4408 – Einrichtung eines Strukturfonds durch die KVN zur Förderung der Niederlassung, – Verbesserung der Vergütungssituation von Vertragsärzten in schwächer versorgten Regionen durch Sicherstellungs- und Honorarzuschläge sowie Aussetzung von Honorarbegrenzungsrege- lungen. Im Übrigen werden aktuell auch Änderungen der Ärztlichen Approbationsordnung zur gezielten Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudierenden sowie zur Stärkung der Allge- meinmedizin in der ärztlichen Ausbildung diskutiert. Damit sollen die mit dem GKV-VStG getroffe- nen Maßnahmen ergänzt werden. Zu 12: Die Fachabteilung wird vorübergehend geschlossen (siehe Vorbemerkung). Zu 13: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über ursächliche Zusammenhänge zwischen der Rechtsform des Trägers und der Qualität der medizinischen Versorgung vor. Zu 14: Aktuell bevorstehende Schließungen von Geburtshilfeabteilungen sind der Landesregierung nicht bekannt. Aygül Özkan 6 (Ausgegeben am 24.01.2012)",
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