GET /api/v1/document/219966/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219966/",
    "id": 219966,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/219966-beteiligung-von-lehrkraften-und-anderen-landesbediensteten-bei-demonstrationen-und-rechtsbruchen-im-zusammenhang-mit-dem-castor-transport/",
    "title": "Beteiligung von Lehrkräften und anderen Landesbediensteten bei Demonstrationen und Rechtsbrüchen im Zusammenhang mit dem CASTOR-Transport",
    "slug": "beteiligung-von-lehrkraften-und-anderen-landesbediensteten-bei-demonstrationen-und-rechtsbruchen-im-zusammenhang-mit-dem-castor-transport",
    "description": "",
    "published_at": "1997-07-01T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 3,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/eb/cc/24/ebcc24eb58db43639eb7cc8af4deb5a9/a591863cb1d6aa81eff0e4e1d1f3b20800ae08a5.pdf",
    "file_size": 107885,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/eb/cc/24/ebcc24eb58db43639eb7cc8af4deb5a9/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/eb/cc/24/ebcc24eb58db43639eb7cc8af4deb5a9/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "- [Niedersachsen Drucksache 13/3090 (Seite 1)](#page-1)\n",
    "properties": {
        "url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_13_5000/3001-3500/13-3090.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": null,
        "subject": null,
        "producer": "PDFlib+PDI 6.0.0p1 (JDK 1.4/Linux)",
        "publisher": "Landtag Niedersachsen",
        "reference": "13/3090",
        "foreign_id": "ni-13/3090",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/"
    },
    "uid": "ebcc24eb-58db-4363-9eb7-cc8af4deb5a9",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "ni",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "13"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=219966",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-09-21 20:43:08.254250+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219966/",
            "number": 1,
            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3090\n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\nder Abg. Biallas, Althusmann, Wojahn (CDU), eingegangen am 6. 5. 1997\n\nBetr.: Beteiligung von Lehrkräften und anderen Landesbediensteten bei Demon-\nstrationen und Rechtsbrüchen im Zusammenhang mit dem CASTOR-\nTransport\n\nNachdem der Niedersächsische Innenminister über den Verlauf des CASTOR-Transports\nvor dem Innenausschuß berichtet hat, wurde darüber hinaus deutlich, daß eine Fülle von\nVorgängen den Verdacht nahelegt, daß Rechtsbrüche nicht nur von gewaltbereiten Demon-\nstranten begangen wurden, ohne daß strafrechtliche Schritte gegen die Betreffenden einge-\nleitet wurden. So kam es z.B. im Vorfeld des Transports zu illegalen Besetzungen von Schu-\nlen und Turnhallen.\n\nIn bezug auf die Beteiligung von Lehrkräften hat die Bezirksregierung Lüneburg in einer\nVerfügung vom 14. Februar 1997 ausgeführt: „Für Lehrkräfte weise ich nochmals ausdrück-\nlich darauf hin, daß diese, wie alle anderen Beschäftigten auch, verpflichtet sind, zum Dienst\nzu erscheinen. Die verfassungsrechtliche Garantie der Versammlungsfreiheit rechtfertigt\nnicht das Fernbleiben vom Dienst. Entgegen anderslautenden Pressemitteilungen wird das\nFernbleiben der Lehrkräfte vom Unterricht von mit weder geduldet noch gebilligt. Verstöße\nwerden in der Regel dienstrechtliche Folgen haben.“ Alle öffentlichen Schulen in den Land-\nkreisen Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg sind gebeten worden, die Lehrkräfte\nentsprechend zu informieren. Dem stehen Hinweise gegenüber, daß zahlreiche Lehrkräfte\ndem Unterricht ferngeblieben sind.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Hat sie ermitteln lassen, wie viele und welche Lehrkräfte im Zusammenhang mit dem\nCASTOR-Transport dem Dienst ferngeblieben sind?\n\n2. Wenn nein, handelte es sich bei der Verfügung der Bezirksregierung Lüneburg nur um\nleere Worte und um eine Ankündigungspolitik ohne Folgen?\n\n3. Wie viele Lehrkräfte sind nach Erkenntnissen der Landesregierung dem Dienst fernge-\nblieben?\n\nWie viele dienstrechtliche Konsequenzen haben sich daraus jeweils ergeben, wie viele\nentsprechende Verfahren sind eingeleitet worden?\n\n»r\n\nu\n\n„Waren an den illegalen Besetzungen von Schulen und Turnhallen Lehrkräfte oder andere\nBedienstete des Landes Niedersachsen beteiligt?\n\n6. Wurden Personalien festgestellt, und beabsichtigt die Landesregierung, rechtlich gegen\ndiese Personen vorzugehen?\n\n7. Entstand dem Land Schaden durch die Besetzung der Schulen und Hallen (z.B. Kosten\nfür Anfahrt oder Benutzung anderer Unterkünfte, Unterrichtsausfall), und wurden die\nBesetzer zum Schadenersatz herangezogen?",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/eb/cc/24/ebcc24eb58db43639eb7cc8af4deb5a9/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219966/",
            "number": 2,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3090\n\nM M\n\n8. Stimmt es, daß mit den illegalen Besetzem schriftliche oder mündliche Vereinbarungen\ngetroffen wurden, und wie sehen diese Vereinbarungen aus?\n\n9. Ist es richtig, daß die Polizeiführung der Forderung der Schüler, nach abgeschlossener\nBesetzung diese aus Prestigegründen „rauszutragen“, nachgekommen ist?\n\n10. Wie wurde dieses für die Polizeibeamten entwürdigende Zugeständnis den eingesetzten\nBeamten erklärt?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 16. 5. 1997 - 11/722 835)\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 1. 7. 1997\n- 01 - 01 420/5 - 1/721 — 835 _\n\nZum Vorgehen von Polizei und Justiz bei Rechtsbrüchen im Zusammenhang mit dem\nCASTOR-Transport hat die Landesregierung schon in der Beantwortung der Kleinen Anfra-\nge der Abgeordneten Biallas, Althusmann und Wojahn vom 22.4.1997, Drs 13/3029, aus-\nführlich Stellung genommen. Grundsätzlich kann insofern auf die entsprechenden Ausfüh-\nzungen — insbesondere was die Zielsetzung des abgestuften Vorgehens der Polizei anbe-\nlangt — verwiesen werden. Auch im Zusammenhang mit den Besetzungen der Turmhallen\nwar die Strategie der Polizei insgesamt auf ein abgestuftes Vorgehen ausgerichtet und setzte\nvor allem auf Verhandlungstaktik. In zahlreichen Gesprächen sollten die der Polizei gegen-\nüberstehenden Personen von der Notwendigkeit der zu treffenden Maßnahmen überzeugt\nwerden. Diese Vorgehensweise der Polizei war bereits in dem Stadium des bevorstehenden\nEinsatzes richtungsweisend für den gesamten weiteren Verlauf und trug wesentlich zu einer\nDeeskalation in der Vorphase bei.\n\nDie Bezirksregierung Lüneburg hat — wie von den Fragestellern zutreffend erwähnt — recht-\nzeitig vor dem CASTOR-Transport, und zwar durch Verfügung vom 14.2.1997 an alle öf-\nfentlichen Schulen in den Landkreisen Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg unter\nHinweis auf die Rechtslage nochmals ausdrücklich klargestellt, daß Lehrkräfte — wie andere\nLandesbedienstete auch - zum Dienst zu erscheinen haben und Verstöße gegen diese Ver-\npflichtung in der Regel dienstrechtliche Folgen haben würden.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZul:\n\nDie Bezirksregierung Lüneburg hat mit Verfügungen vom 21.3. und 21.5.1997 die Schulen\nim Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgefordert, die Lehrkräfte zu melden, die aufgrund des\nCASTOR-Transportes dem Unterricht ungenehmigt ferngeblieben sind. Außerdem sollten\ndie Schulen bezichten, ob und ggf. in welchem Umfang der Unterricht wegen der Abwesen-\nheit der Lehrkräfte ausgefallen ist.\n\nZu 2:\nEntfallt.\n\nZu 3:\n\nDa die Meldungen von 6 Schulen noch ausstehen, kann diese Frage noch nicht abschließend\nbeantwortet werden. Nach vorläufigen Ergebnissen sind an 25 Schulen insgesamt 29 Lehr-\nkräfte dem Dienst ferngeblieben.",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/eb/cc/24/ebcc24eb58db43639eb7cc8af4deb5a9/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219966/",
            "number": 3,
            "content": "Niedetsächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3090\n\n1.\n\nZu 4:\n\nNach alsbaldigem Abschluß der Erhebung werden im Einzelfall jeweils disziplinarische Vor-\n“ ermittlungen einzuleiten sein, sofern hierfür die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.\n\nZu 5 und 6:\n\nIdentitätsfeststellungen auf der Grundlage des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes\nbzw. der Strafprozeßordnung wurden nicht durchgeführt. Daher ist eine Aussage dazu, ob\nsich Lehrkräfte oder andere Landesbedienstete — und ggf. welche — an den Besetzungen\nbeteiligt haben, nicht möglich.\n\nZu 7:\nNein.\nZu 8 bis 10:\n\nIn Gesprächen mit dem betreffenden Personenkreis wurde verdeutlicht, daß die rechtlichen\nVoraussetzungen für eine Räumung der Hallen vorlägen und sich die Polizei eine Option auf\ndie Nutzung der Turnhallen offenhalten müsse, wenn dies aus fürsorgerischen Gründen\ngegenüber den Einsatzkräften erforderlich werde. Dem Anliegen der Polizei wurde grund-\nsätzlich Verständnis entgegengebracht, einer Räumung wollte man sich nicht aktiv widerset-\nzen.\n\nPolizeiliches Ziel war die freiwillige Beendigung der Besetzungen ohne den Einsatz von\nZwangsmitteln. Wo dies nicht erreicht wurde, wurden Personen von jeweils zwei Beamtin-\nnen bzw. Beamten herausgetragen. Die Verhandlungsgespräche dienten der Entspannung\nder jeweiligen Einsatzsituation. Sie sind als Teil des abgestuften Einsatzkonzeptes zu werten,\ndas bereits in der Vorphase mit gutem Erfolg praktiziert wurde. Die Vorgehensweise der\nPolizei erfuhr in den Medien eine positive Berichterstattung. Auch das „Raustragen“ war Teil\ndes Konzeptes. Die eingesetzten Polizeikräfte empfanden diesen Auftrag nicht als ein\n„entwürdigendes“ Zugeständnis.\n\nEs trifft zu, daß die Polizei mit den betreffenden Personen mündliche Vereinbarungen ge-\ntroffen hat, die u. a. folgende Inhalte hatten:\n\n— keine permanente Belegung der Halle nach Räumung bis zum Einsatzende\n\n— Belegung mit Einsatzkräften erfolgt in besonderen Bedarfsfällen\n\n_ die Polizei ist bemüht, bei Inanspruchnahme der Halle Verkehrsbewegungen möglichst\ngering zu halten, um den Schulbetrieb nicht über Gebühr zu stören\n\n- Besetzer der Halle leisten keinen aktiven Widerstand\n\n_ die Polizei setzt bei der Räumung ausschließlich Kräfte ohne Schlagstöcke, Schutzschilde\nund Schutzhelime ein.\n\nIn einer schriftlichen Vereinbarung wurde u. a. geregelt:\n\nDie Allzweckhalle wird nicht für polizeiliche Zwecke benutzt. Sie wird mit sofortiger Wir-\nkung wieder für Schul- und Vereinssport (sobald zechtlich geklärt) zur Verfügung stehen.\n\nWernstedt\n\n(Ausgegeben am 17.7. 1997)",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/eb/cc/24/ebcc24eb58db43639eb7cc8af4deb5a9/page-p3-{size}.png"
        }
    ]
}