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"content": "Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/3004 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Andreas Meihsies (GRÜNE), eingegangen am 24.05.2006 Abfalllager Gorleben Im Abfalllager Gorleben (ALG) wird seit 1984 Atommüll mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung 2 zwischengelagert. Die Kapazität des Lagers beträgt 15 000 m . Mit einer Genehmigungsänderung des Niedersächsischen Umweltministeriums vom September 1995 wurde die zulässige Gesamtak- 18 tivität um das 1000-Fache auf 5x10 Becquerel erhöht. Auch die Einlagerung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in La Hague und Sellafield wurde seinerzeit erlaubt. Die Betreiberin BLG hatte das Bedürfnis dazu mit der Verpflichtung Deutschlands zur Rücknahme dieser Abfälle begründet. Das Abfalllager Gorleben war zuletzt in die Schlagzeilen geraten, als dort im September 2005 bei der Annahme von Atommüll aus dem AKW Krümmel festgestellt wurde, dass bei fünf von insge- samt acht Behältern die Kontaminationsgrenzwerte für die Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Straße bis zum Sechsfachen überschritten waren. Bis zur Ursachenklärung stoppten die Aufsichts- behörden Presseberichten zufolge den Transport von weiteren 36 Mosaikbehältern mit radioaktiven Metallteilen aus dem Reaktorkern des AKW Krümmel. Jüngst wurde bekannt, dass aus dem Atomkraftwerk Mühlheim-Kärlich nicht nur Betriebs-, sondern auch Stilllegungsabfälle nach Gorleben gebracht werden sollen, obwohl in Mühlheim-Kärlich die Lagerung dieser Abfälle genehmigt ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Behälter (Anzahl und Volumen) werden zurzeit im Abfalllager Gorleben gelagert, und wie hoch ist damit die Auslastung des Lagers? 2. Welchen Inhalt und welches Aktivitätsinventar haben die eingelagerten Behälter? 3. Von welchem Absendern stammen die eingelagerten Behälter? 4. Bis zu welchem Grad ist das ALG, bezogen auf die zulässige Gesamtaktivität, ausgelastet? 5. Welche Planungen von Abfallanlieferungen in den nächsten Jahren sind der Landesregierung bekannt, um welches Material handelt es sich, und woher wird es kommen? 6. Welche Behältertypen sind für die Zwischenlagerung im ALG zugelassen? 7. Sind neue Behältertypen beantragt? Wenn ja, welche, von wem und für welche Abfälle? 8. Was haben die Untersuchungen der Ursachen für die Grenzwertüberschreitungen bei den im September 1996 aus Krümmel angelieferten Abfallbehältern an Ergebnissen gebracht? 9. Welche Konsequenzen wurden aus diesem Vorkommnis gezogen? Sind beispielsweise spe- zielle Kontrollanforderungen an die Absender oder Transporteure gestellt worden, und wenn ja, welche? 10. Wann sind die weiteren Mosaikbehälter aus dem AKW Krümmel im Abfalllager Gorleben ein- gelagert worden? 11. Hat die Eingangskontrolle im ALG in den letzten Jahren - außer bei den Behältern aus Krüm- mel im September 2005 - weitere Grenzwertüberschreitungen festgestellt? Wenn ja, welche, und wer waren die Absender? 12. In welchem Umfang und wann kontrollieren die niedersächsischen Aufsichtsbehörden die Transporte in das Abfalllager Gorleben? 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3004 13. Was ist der Landesregierung bekannt zu Umfang und Zeitraum der Rücklieferung von bitumi- nierten Abfällen und anderem schwach und mittel radioaktiven Atommüll aus der Wiederauf- arbeitung in Frankreich und England? 14. Wird sie sich dafür einsetzen, dass Abfälle aus der Stilllegung des Atomkraftwerks Mülheim- Kärlich nicht in das Abfalllager Gorleben gebracht werden, sondern dass sie - wie beim Abriss des AKW Stade - an dem Ort bleiben, wo sie anfallen, zumal wenn dort entsprechende Zwi- schenlager bereitstehen? 15. Auf welchen Straßenrouten wird der gering wärmeentwickelnde Atommüll durch Niedersach- sen nach Gorleben transportiert? 16. Wie lange sollen die Atommüllfässer im ALG eingelagert bleiben, und wie soll die endgültige Entsorgung aussehen? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.05.2006 - II/72 - 535) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 05.07.2006 - 17 -01425/7/08-004 - Die Genehmigungslage des Abfalllagers Gorleben (ALG) stellt sich folgendermaßen dar: Genehmigungsbehörde zur Erteilung von Genehmigungen für das ALG zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg. Für das Abfalllager Gorleben wird ein Lagervolumen von 7 835 m³ veranschlagt (s. auch Antwort der Landesregierung - Drs. 15/2947 - zu Frage 5) der Großen Anfrage der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen zu „Schacht Konrad und die Lagerung von Atommüll“ - Drs. 15/2910 -). Mit der Änderung der Umgangsgenehmigung vom September 1995 des Staatlichen Gewerbeauf- sichtsamts Lüneburg wurden Abfallgebindekategorien eingeführt und die zu stellenden Anforderun- gen nach Gebindekategorien mit erhöhten sicherheitstechnischen Anforderungen und Begrenzun- gen der zulässigen spezifischen Aktivität differenziert. Aufgrund dieser differenzierten Betrach- tungsweise ergibt sich rein rechnerisch ein um den Faktor 1 000 höheres Gesamtaktivitätsinventar bei gleich bleibendem Gefährdungspotenzial. Nach Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rhein- land-Pfalz als der für die Stilllegung des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich (jetzt: Anlage KMK) zu- ständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde sind für die Anlage KMK mit den bisher erteilten Genehmigungen Abbaumaßnahmen im Rahmen der Abbauphase 1 gestattet worden. Es handelt sich hierbei z. B. um Anlagen der Stromversorgung, Regelungs-, Steuerungs- und Messanlagen, Systeme des Wasser-Dampf-Kreislaufs (Sekundärkreislaufs) und Systeme aus dem Kontrollbereich (Reaktorhilfsanlagen wie Volumenausgleichsystem sowie Not- und Nachkühlsysteme). Die dabei anfallenden radioaktiven Abfälle dürfen im Umfang von maximal 5,5 Konrad-Containern im Ein- klang mit der für das Abfalllager Gorleben (ALG) bestehenden Genehmigung im Rahmen des der RWE Power AG dort zur Verfügung stehenden Lagerkontingents im ALG zwischengelagert werden. Das am Standort KMK von der RWE Power AG geplante Standortlager soll nach deren Plänen im bestehenden Notstandsgebäude eingerichtet werden und nach dem Umbau des Notstandsgebäu- des über ausreichende Flächen verfügen, um die Gesamtmenge der beim Abbau der Anlage KMK anfallenden radioaktiven Abfälle von ca. 2 900 Tonnen aufzunehmen. Die Entscheidung über das Standortlager KMK wird erst nach Abschluss aller erforderlichen Untersuchungen insbesondere zur Erdbebensicherheit des Standortlagers getroffen werden. 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3004 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: 3 Im Abfalllager Gorleben lagern 3 059 Abfallgebinde mit einem Volumen von 4 388 m (Stichtag: 16.05.2006). Dieser Gebindebestand setzt sich aus folgenden Behältern für radioaktive Abfälle zu- sammen: 1 305 Fässer mit einem Fassvolumen von 200 Litern, 280 Litern oder 400 Litern, 345 Betonbehälter, 1 013 Gussbehälter und 396 Konrad-Container Typen III, IV, V und VI. Das Abfallla- 3 ger Gorleben verfügt über eine Zwischenlagerkapazität von 7 835 m und ist zu ca. 56 % ausge- lastet. Zu 2: In die eingelagerten radioaktiven Behälter sind feste oder in ein geeignetes Fixierungsmittel einge- bundene radioaktive Abfälle wie Aschen, Verdampferkonzentrate, Ionentauscherharze, Core- Schrotte, Pulverharze, Metalle und Mischabfälle eingebracht worden. Das Aktivitätsinventar ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Stand 31.05.2006): Abfallbehälter-Typ Anzahl Gesamtaktivität [Bq] Rollreifenfass 200 Liter 249 1,22E+11 200 l-Fass in Konrad-Container Typ III* 17 5,16E+09 200 l-Fass in Konrad-Container Typ IV* 28 2,34E+10 200 l-Fass in Konrad-ContainerTyp V* 180 6,14E+10 Rollsickenfass 200 Liter 546 6,93E+10 280 l-Überfass 214 3,58E+10 Rollreifenfass 400 Liter 227 1,25E+11 Rollsickenfass 400 Liter 69 6,18E+10 Konrad-Betonbehälter Typ I 120 7,72E+11 Konrad-Betonbehälter Typ I (Deckel) 4 6,98E+09 Konrad-Betonbehälter Typ II 221 3,91E+12 Konrad-Gussbehälter Typ II 900 3,07E+15 Konrad-Gussbehälter Typ III 113 3,13E+12 Konrad-Container Typ III (Stahlblech) 39 1,97E+12 Konrad-Container Typ IV (Stahlblech) 58 2,03E+12 Konrad-Container Typ V (Stahlblech) 232 2,71E+12 Konrad-Container Typ VI (Stahlblech) 50 1,19E+13 Leercontainer Typ III (Stahlblech) 5 5,00E+00 Leercontainer Typ V (Stahlblech) 2 2,00E+00 Summe 3274 3,09E+15 * Die hier aufgeführten 225 200 l-Fässer wurden im Gesamt-Gebindebestand (s. Antwort zu Frage 1) als 10 Konrad-Container gezählt. Zu 3: Die Absender sind Energieversorgungsunternehmen der Bundesrepublik Deutschland, die Kern- kraftwerke betreiben. Hinzu kommen Abfälle aus Betriebsstätten der Urenco Deutschland GmbH, des Hahn Meitner Instituts (HMI) und der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS). Weiterhin 3",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3004 werden im Abfalllager Gorleben radioaktive Abfälle des Hahn-Meitner-Instituts (HMI), die beim Ausbau des Berliner-Experimentier-Reaktors II (BER II) angefallen sind, zwischengelagert. Zu 4: Die derzeitige Auslastung beträgt bezogen auf die zulässige Gesamtaktivität 0,06 %. Zu 5: Die Landesregierung geht davon aus, dass weiterhin Abfälle von den in der Antwort zu 3 genann- ten Absendern zum Abfalllager Gorleben transportiert werden. Die Planungen der Absender für die nächsten Jahre sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu 6: Siehe Antwort zu Frage 2, Tabelle Spalte 1. Zu 7: Von der GNS ist ein neuer Abfallbehältertyp (Konrad-Container Typ IV aus armiertem Beton) bean- tragt worden. Die Abfallart ist nicht festgelegt. Zu 8: Die Landesregierung geht davon aus, dass die im September 2005 festgestellten Grenzwertüber- schreitungen bei den aus dem Kernkraftwerk Krümmel (KKK) angelieferten Behältern gemeint sind. Die Konditionierung dieser Abfälle (Core-Schrotte) erfolgte 1996 im KKK. Das Zerschneiden und Einbringen der Abfälle in die Behälter erfolgte unter Wasser im Abklingbecken. Vor dem Eintauchen der Behälterkörper ins Abklingbecken wurde ein spezielles Fett auf die Dichtflächen der Behälter aufgetragen, um diese gegen Korrosion zu schützen. Nach der Unterwasserbeladung wurde der Deckel ebenfalls unter Wasser auf den Behälterkörper aufgelegt. Das Verschrauben der Behälter- deckel mit dem Behälterkörper erfolgte außerhalb des Abklingbeckens. Durch ein spezielles Ver- fahren wurde die im Behälterkörper befindliche Flüssigkeit abgesaugt und die dann noch verbliebe- ne Restfeuchte durch ein Trocknungsverfahren ebenfalls herausgezogen. Durch das Verschrauben des Behälterdeckels mit dem Behälterkörper ist Fett aus der Dichtfläche in die Fase zwischen Be- hälterkörper und Behälterdeckel ausgetreten. Die Fase ist technisch bedingt und bildet einen Spalt von ca. 3 bis 4 mm mit einem Fasenwinkel von 45°. Die Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass im Wasser des Abklingbeckens befindliche kontaminierte Schwebstoffanteile sich auf dem Fett abgelagert haben. Letztendlich hat das Herausdrücken des Fettes beim Verschrauben die im nachhinein festgestellten Kontaminationen in den Fasen zwischen Behälterkörper und -deckel be- wirkt. Zu 9: Weitergehende spezielle Kontrollanforderungen an Absender oder Transporteure sind nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nicht erforderlich. Die Konsequenzen, die aus diesem Vorkomm- nis gezogen worden sind, liegen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesund- heit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein als der für das KKK zuständi- gen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde. Zu 10: Die Einlagerungen der in dieser Kampagne konditionierten 36 Mosaikbehälter fanden im März 2006 statt. Zu 11: Nein. Zu 12: Einlagerungsvorgänge im Abfalllager Gorleben werden vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lü- neburg als der zuständigen Aufsichtsbehörde stichprobenartig kontrolliert. 4",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3004 Der im Auftrag der Behörde tätige Sachverständige der TÜV Nord EnSys Hannover GmbH & Co. KG ist bei jeder Einlagerung anwesend. Zu 13: Zum Nachweis des sicheren Verbleibs der aus der Wiederaufarbeitung im Ausland anfallenden ra- dioaktiven Abfälle wird von der GNS jährlich ein aktualisierter Bericht erstellt, der von den Kern- kraftwerksbetreibern im Rahmen des Entsorgungsvorsorgenachweises gemäß § 9 a Abs. 1 a Atomgesetz den zuständigen Landesbehörden vorgelegt wird. Danach geht die Landesregierung davon aus (Berichtsstand: 31.12.2005), dass schwach- und mit- telradioaktive Abfälle aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage der Firma AREVA NC (frü- her: COGEMA) in Form von rund 250 Großbehältern mit standardisierten kompaktierten Abfällen (CSD-C) nicht vor 2009 zurückzuführen sind. Anstelle der Rückführung von bituminierten Abfällen von der AREVA NC ist die Rücknahme verglaster mittelradioaktiver Abfälle (CSD-B) in rund 20 Großbehältern voraussichtlich ab 2015 vorgesehen. Aus der Wiederaufarbeitung in Großbritannien werden schwach- und mittelradioaktive Abfälle nicht zur Rückführung anfallen, da zwischen den Energieversorgungsunternehmen und der britischen Firma BN - GS (früher: BNFL) die Substitution dieser Abfälle durch HAW-Glaskokillen vereinbart ist. Deren Rückführung ist nicht vor 2012 zu er- warten. Der Transport und die Zwischenlagerung der CSD-B- und CSD-C-Kokillen sollen in Großbehältern erfolgen. Zur Zwischenlagerung stehen Kapazitäten in den zentralen Zwischenlagern TBL-Ahaus und TBL-Gorleben zur Verfügung. Die verbleibenden Abfallströme aus der Wiederaufarbeitung im Ausland sind für das ALG nicht mehr von Bedeutung. Zu 14: Die Einlagerung radioaktiver Abfälle aus dem Abbau von Anlagen und Systemen des KMK ist auf maximal 5,5 Konrad-Container begrenzt (s. Vorbemerkung). Die Landesregierung geht davon aus, dass die darüber hinaus beim Abbau des KMK anfallenden radioaktiven Abfälle vor Ort zwischen- gelagert werden, sobald die für das Standortlager erforderliche Genehmigung vorliegt und das Standortlager in Betrieb genommen sein wird. Zu 15: Die Transporte finden unter Beachtung der Vorschriften des Gefahrgutrechts und der Strahlen- schutzverordnung statt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg wird gemäß § 75 der Strah- lenschutzverordnung über den bevorstehenden Beförderungsvorgang informiert. Die Transportmel- dung enthält u. a. Angaben zum Ausgangsort und zum Zielort des Transports, nicht aber zum Transportweg. Die Transporte können daher auf allen öffentlichen Straßen stattfinden. Zu 16: Radioaktive Abfälle sind gemäß § 78 der Strahlenschutzverordnung bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers zwischenzulagern. Der überwiegende Anteil der zurzeit im Abfalllager Gorleben zwischengelagerten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ist für die Endlagerung im geplanten Endlager Schacht Konrad geeignet und befindet sich bereits in Behältern, die den Annahmebedingungen des Endlagers Schacht Kon- rad entsprechen (s. Antwort zu Frage 2). Nicht nur an den niedersächsischen Standorten nimmt das Volumen derjenigen radioaktiven Ab- fälle, die bereits entsprechend den Endlagerbedingungen für Schacht Konrad behandelt und ver- packt worden sind, ständig zu. Dabei ist ein Großteil der heute bundesweit vorhandenen Abfälle der öffentlichen Hand zuzuordnen. In ihrer Antwort auf die Große Anfrage „Schacht Konrad und die La- gerung von Atommüll“ - Drs. 15/2947 - ist die Landesregierung ausführlich auf diese Problemlage eingegangen. Die Frage bestätigt aus Sicht der Landesregierung das Erfordernis, zügig eine Lösung zur Endlage- rung radioaktiver Abfälle zu erlangen. 5",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3004 Mit dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 08.03.2006, in dem die gegen das Vorhaben gerichteten Klagen abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen wurden, ist eine solide Basis für den Vollzug des bereits vor über vier Jahren erteilten Planfeststellungsbeschlusses hergestellt. Die Landesregierung geht davon aus, dass Schacht Konrad, einen Baubeginn im nächsten Jahr und einen zügigen Baufortschritt vorausgesetzt, im Jahr 2013 als Bundesendlager in Betrieb ge- nommen werden kann. Dann können auch die in der Anfrage angesprochenen im Abfalllager Gorleben befindlichen kon- radgängigen Abfälle in das Endlager Schacht Konrad abgegeben und damit langzeitig sicher von der Biosphäre abgetrennt endgelagert werden. In Vertretung Dr. Christian Eberl 6 (Ausgegeben am 12.07.2006)",
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