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"content": "Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/4303 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jürgen Lanclée (SPD), eingegangen am 15.10.2007 Wann wird die Entscheidung über das erarbeitete und vorliegende Feinkonzept der Landes- schulbehörde - einschließlich Personalschlüssel - getroffen? Qualitätssicherung schulischen Unterrichts und Eigenverantwortlichkeit von Schule bedingen eine notwendige, aber veränderte Schulaufsicht. Unter diesen Aspekten wurde im ersten Halbjahr 2006 ein Feinkonzept der neuen Schulaufsicht mit deutlich reduziertem festgelegten Personalschlüssel erarbeitet. Eine Entscheidung über diese Konzept ist trotz allseitiger Akzeptanz bis heute nicht ge- fallen. Die Widersprüchlichkeit von Aufgabenzuschreibungen und Personalausstattung beeinträchtigt an vielen Orten die Arbeitsfähigkeit erheblich. Die Genehmigung und die Umsetzungsmöglichkeiten dieses Feinkonzepts sind zur Unterstützung der neuen Aufgaben für die Schulen und zur Erhaltung der Arbeitfähigkeit der Schulaufsicht umgehend nötig. In diesem Zusammenhang ist auch eine Entscheidung über die Standorte der Außenstellen der Landesschulbehörde notwendig. Die für 2006 angekündigten Standortentscheidungen sind immer noch nicht getroffen. Außenstellen sind wegen nicht geklärter Perspektiven zeitweise ohne Mitarbeiter, dezernentenmäßig unterbe- setzt und nicht erreichbar. Zur flächendeckenden Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Sys- tems Schule/Schulaufsicht ist eine Entscheidung über die Standorte der Außenstellen dringend nö- tig. Die jetzigen Standorte in der fläche vor Ort haben sich nach Auffassung von Fachleuten in den vergangenen Jahren bewährt und sollten insgesamt erhalten bleiben. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist kurzfristig damit zu rechnen, dass das vorliegende und allseits akzeptierte Feinkonzept ge- nehmigt wird? 2. Mit welchen Instrumenten beabsichtigt die Landesregierung, kurzfristig die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Schulaufsicht wiederherzustellen? 3. Sind haushaltsmäßig für 2008 die Weichen für die erforderliche Personalausstattung für De- zernentenstellen und Assistenzkräfte in der Schulaufsicht gestellt? 4. Welche personellen Auswirkungen (in Stellenzahlen) hat das auf die Abteilungen und Außen- stellen? 5. Ist kurzfristig vorgesehen, eine klare Aussage zum Bestand der jetzigen Außenstellen zu ma- chen, um den Städten und Gemeinden Klarheit über die Arbeitsplätze zu verschaffen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive für die Zukunft zu geben? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.10.2007 - II/721 - 778) 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4303 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 12.12.2007 - 01-01 420/5-II/721-778 - Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Der Abstimmungs- und Entscheidungsprozess über das vorgelegte Feinkonzept für die zukünftige Struktur der LSchB vom 18.07.2006 ist noch nicht abgeschlossen. Zunächst wurde der Kabinettsbeschluss vom 20.12.2005 umgesetzt und die LSchB zu einer Ein- heitsbehörde mit zentralen Entscheidungsstrukturen hin entwickelt. Diese neuen Organisations- strukturen wurden zum 01.10.2007 (Organisationserlass vom 17.09.2007 - 13 - 01 540/1 -VORIS 20110) wirksam. Des Weiteren wurden die im Rahmen des Feinkonzepts unterbreiteten Vorschläge der LSchB ana- lysiert und fachlich bewertet. Einzelne Punkte sind auch bereits umgesetzt. Insgesamt muss man den Vorgang der Umstrukturierung als Prozess begreifen. Daher kann nicht von einer „Genehmigung“ des Feinkonzepts zu einem festen Zeitpunkt gesprochen werden, viel- mehr geht es darum, ob und in welcher Reihenfolge Vorschläge umgesetzt werden bzw. im Einzel- fall nach Alternativen gesucht werden muss. Zu 2: Die grundlegende Schulreform und vor allem die Einführung der Eigenverantwortlichen Schulen zum 01.08.2007 - als Zentrum der Reform - verändert die Rolle der Schulaufsicht in Niedersachsen erheblich und führt zu deutlich veränderten Aufgabenschwerpunkten. Die Aufgaben der Schulauf- sicht werden künftig neben dem Kultusministerium von – der Landesschulbehörde – der Schulinspektion und – den Schulleitungen (im Sinne der Übertragung schulaufsichtlicher Befugnisse) wahrgenommen. Die neue Schulaufsicht trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass die Qualität der Eigenverant- wortlichen Schule insgesamt gesichert und weiterentwickelt wird. Dabei hat sie den in § 121 NSchG festgelegten Grundsatz zu achten, dass die Fachaufsicht so zu handhaben ist, dass die Eigenver- antwortlichkeit der Schule (§ 32) nicht beeinträchtigt wird. Wenn entsprechend dem Landtagsbe- schluss vom Sommer 2006 sich Effektivität und Effizienz des gesamten niedersächsischen Bil- dungswesens erhöhen sollen, indem Eigenverantwortliche Schulen künftig deutlich stärker am Er- gebnis orientiert als nur durch Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Erlasse etc.) gesteuert werden, dann ergibt sich daraus ein neues Bild von Schulaufsicht. Die neue Schulaufsicht wird drei Aufgabenbereiche umfassen: 1. Teilbereich: Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht durch die Landesschulbehörde Die zuständigen schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten nehmen die Aufgaben des Dienstvorgesetzten gegenüber den Schulleiterinnen und Schulleitern wahr. Auf dieser Grund- lage verständigt sich die Schulaufsicht z. B. mit Schulleiterinnen und Schulleitern über Ent- wicklungsziele ihrer Schule und schließt gemeinsame Zielvereinbarungen ab. Sie überprüft das Erreichen der Ziele nach dem gemeinsam festgelegten Zeitrahmen. Die Schulaufsicht agiert möglichst übersichtlich und klug, indem sie sich nicht durch direkte Eingriffe in die inne- ren Angelegenheiten der Schule einbringt, es sei denn, nicht zu verantwortende Qualitätsein- bußen verlangen eine nicht aufschiebbare Problemlösung (Regulative Steuerung/Schulen „un- ter Standard“). 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4303 Darüber hinaus nimmt sie ihre Fachaufsicht dahingehend wahr, dass sie in ihrem regionalen Zuständigkeitsbereich die gesamte schulische Qualitätsentwicklung vergleicht und das Kul- tusministerium, das Unterstützungssystem, die Schulträger sowie Schulleiterinnen und Schul- leiter darüber informiert und Impulse zu regionalen Entwicklungen setzt. Sie unterstützt dabei die Schulleiterinnen und Schulleiter in ihrer Arbeit und verständigt sich mit ihnen über ihre per- sönliche Weiterqualifizierung. Die Schulaufsicht richtet ein Beschwerdemanagement ein; sie interveniert bei Rechtsverstößen. 2. Teilbereich: Übertragung von Befugnissen der Schulaufsicht auf die Schulleiterinnen und Schulleiter Schulleiterinnen und Schulleiter sind Vorgesetzte aller an der Schule tätigen Bediensteten. Deshalb haben sie Personalverantwortung und nehmen die Personalführung wahr. In diesem Rahmen erhalten sie umfassende Zuständigkeit zur Personalbeurteilung. Ihnen ist die Organi- sation der Leitung der Schule übertragen sowie die Entscheidung über Abordnungen, Teilzeit- arbeit, Versetzungen etc. 3. Teilbereich: Niedersächsische Schulinspektion Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, schulische Qualitätsentwicklungen und Leistungen zu evaluieren. Ihre Ergebnisse meldet sie an die Schulen durch einen Inspektionsbericht zurück. Sie aggregiert die Qualitätsfeststellungen aller Schulen und stellt die Ergebnisse der Schulauf- sicht, dem Unterstützungssystem und dem Kultusministerium zur Verfügung. Im Auftrag des MK führt sie besondere Erhebungen durch. Aufgabe der Schulaufsicht ist gem. § 120 NSchG auch die schulpsychologische Beratung. Die Schulpsychologie hat im Begleitsystem der Eigenverantwortlichen Schule eine unterstützende Funktion. Sie ist ein wesentlicher Teil des Unterstützungssystems und nicht der (Kern-) Aufsicht, kann jedoch bei Bedarf - wie auch das übrige Unterstützungssystem - von der Aufsicht zu Rate ge- zogen werden. Dieses neue Rollenverständnis der Schulaufsicht hat zurfolge, dass die Veränderungsprozesse zwar aktuell aufgrund des erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarfs einerseits zu einer ge- wissen Mehrarbeit in der LSchB führen, die neue Rolle aber zugleich Aufgabenminderungen zur Folge hat. Dadurch wird sichergestellt, dass die Arbeitsfähigkeit der Schulaufsicht - trotzt Stellen- abbaus und Einsparauflage - mit dem zur Verfügung stehenden Personalbestand auf Dauer gesi- chert ist und bleibt. Zu 3: Das Konsolidierungsprogramm des Landes für einen ausgeglichenen und zukunftsfähigen Landes- haushalt sieht im Rahmen der Verwaltungsreform auch Einsparungen beim Personal vor. Entspre- chende Maßnahmen sind bereits im Ansatz von der Vorgängerregierung beschlossen und von die- ser Landesregierung einem konsequenten, in sich schlüssigen und erfolgreichen Konzept weiter- entwickelt worden. Die Behörden des Landes haben ihr Personaltableau im Rahmen der soge- nannten Zielvereinbarungen I und II zu gestalten. Diese Vorgaben sind durch den Haushaltsge- setzgeber festgeschrieben worden. Im Rahmen der Schulverwaltungsreform bestand für die Lan- desschulbehörde (LSchB) eine Einsparvorgabe von insgesamt 414 Stellen. Davon sind (Stand: HPE 2008) bereits 204 Stellen abgebaut worden. Der Abbau erfolgt jedoch nicht statisch, sondern unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Schulen, der Schulträger und der Beschäftigten. Auf spezielle Gegebenheiten wird unverzüglich reagiert. So führt die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule zum 01.08.2007 aufgrund des großen Betreuungsbedarfs in ihrer Startphase zu Mehrarbeit in der LSchB. Mit der Aussetzung der für 2007 geltenden Einsparauflage von 74 Planstellen und der Zuweisung weiterer 8 Planstellen für einen Zeitraum bis 2010 für die Schulaufsicht durch den Nachtragshaus- halt 2007 soll diesem vorübergehend erhöhten Personalbedarf Rechnung getragen werden. Die Möglichkeit, die Erfüllung noch anfallender schulfachlicher Aufgaben während der Dauer der Ver- waltungsreform mit abgeordneten Bediensteten sicherzustellen, bleibt ebenfalls weiterhin bestehen und wird genutzt. 3",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4303 Zu 4: Die zentralen Strukturen innerhalb der LSchB und die damit einhergehenden Aufgabenzentralisie- rungen werden in absehbarer Zeit zu weiteren personalwirtschaftlichen Synergieeffekten führen. Die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule und die mit ihr einhergehende Übertragung dienstrechtlicher und weiterer Befugnisse auf die Schulleiterinnen und Schulleiter und die Schulvor- stände werden mittelfristig zu einer spürbaren Aufgabenminderung in der LSchB führen. In schlankerer Form als bisher wird die Schulverwaltung ihre Aufgaben der Fach- und Dienstauf- sicht weiterhin wahrnehmen. Alle diese Veränderungsprozesse sind fließend und wirken sich insbesondere auf den Personal- und Stellenbestand der LSchB und ihrer einzelnen Standorte (früher: Abteilungen) und Außenstel- len aus. Eine konkrete Aussage über die Anzahl der verbleibenden Stellen in den jeweiligen Stand- orten und Außenstellen ist daher erst nach Abschluss dieser Prozesse möglich. Zu 5: Mit Blick auf den vorübergehend steigenden Beratungsbedarf im Zusammenhang mit der Einfüh- rung der Eigenverantwortlichen Schule hat die Landesregierung beschlossen, die Außenstellen der LSchB als wichtige Ansprechpartner in der Fläche zunächst im derzeitigen Zustand zu erhalten In Vertretung Hartmut Saager (Ausgegeben am 03.01.2008) 4",
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