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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2749\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/2447 —\n\nBetr.: Bodenverunreinigungen auf dem Gelände einer ehemaligen Schrotthandlung\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Dr. Schole (Grüne) vom 19. 4. 1988\n\nIn der Gemarkung Heidenau (Flur 17, Flurstück 25/3) in der Samtgemeinde Tostedt\n(Landkreis Harburg) wurde jahrelang eine Schrotthandlung betrieben. Bedingt durch\ndiesen Betrieb auf unbefestigtem Boden kam es in der Vergangenheit zu starken Boden-\nverunreinigungen durch Sondermüll.\n\nObwohl diese Bodenverunreinigungen seit Jahren bei der zuständigen Behörde bekannt\nsind und auch registriert wurden, ist eine Sanierung bis heute noch nicht durchgeführt\nworden.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. War der Schrotthandel der zuständigen Behörde während seiner aktiven Zeit be-\nkannt und genehmigt?\n\n2. Folgende Bodenmengen sind nach amtlichen Erkenntnissen mit wassergefährdenden\nStoffen verunreinigt:\n— 450 m? mit Öl und Säuren,\n\n— 175 m? mit Farbdosen und Schrott,\n— ca. 700 m? mit Schrott.\n\nHält die Landesregierung eine Sanierung der mit Öl, Säuren und anderen Stoffen\nverunreinigten Böden für notwendig?\n\n— Wenn ja, wann und wie soll die Sanierung durchgeführt werden?\n\n— Wenn nein, wie soll das Grundwasser nach den Anforderungen des WHG sonst\ngeschützt werden?\n\n3. Ist sie der Auffassung, daß es sich hier um umweltgefährdende Abfallbeseitigung\ndurch den früheren Schrotthändler handelt?\n\n4. Hält sie eine Wasserprobeentnahme aus einer Bodenschürfe auf dem 0.g. Schrott-\nplatz unmittelbar nach einem starken Regenguß für eine fachtechnisch einwandfreie\nProbeentnahrne? \\\n\n5. Welche Schadstoffe wurden in den Wasserproben von dem Schrottplatz nachge-\nwiesen?\n\n6. Welche Schadstoffe wurden bisher in den Bodenproben analysiert, und welche Kon-\nzentrationen wurden analysiert?\n\n7. Sind weitere Grundwasseruntersuchungen geplant?\n\n8. Falls die Behörden eine Sanierung nicht durchführen werden, wie soll dann der heu-\ntige Flächenbesitzer (der dieses Gelände nach Stillegung des Schrottplatzes gekauft\nhat) nach Meinung der Landesregierung mit den Untergrundvenunreinigungen\numgehen?",
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"content": "LCD\n\nNiedersächsischer Landtag — Eifte Wahlperiode Drucksache 11/2749\n\n2\n\n——\n\n \n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Umweltminister Hannover, den 28. 6. 1988\n\n— 24 — 01425 / 11 — 69 —\n\nZu l:\n\nDie ungenehmigte Einrichtung des Lagerplatzes und Nutzungsänderung des dort be-\nfindlichen Gebäudes wurde vom Landkreis als zuständige Behörde bauaufsichtlich 1976\nerfaßt.\n\nZu 2:\n\nHierbei handelt es sich um Schätzungen anläßlich der ersten Bodenschürfe am 18. 6,\n1986 über die vermutlich verunreinigten Bodenmengen.\n\nLt. Gutachten des Sachverständigenlabors wurde ein Höchstwert für Kohlenwasserstoffe\nvon 481 mg/kg TS\" Boden ermittelt. Nach den Grenzwerten der sogenannten „Hol-\nlandliste‘, die auch in Fachkteisen der Bundesrepublik zur Beurteilung von Mineralöl-\nschäden herangezogen werden (<1000 mg/kg TS), besteht kein Sanierungsbedarf.\n\nLaboranalysen weiterer umweltrelevanter Gefahrenstoffe ergaben keine signifikanten\nWerte. ’\n\nDie Annahme, auf dem Gelände seien großflächig Farbdosen vergraben worden, har\nsich nicht bestätigt. Gleiches gilt hinsichtlich vermuteter Schrotrablagerungen,\n\nAufgrund dieser Aussagen ist eine Sanierung des Geländes insgesamt nicht erforderlich.\nEine Grundwassergefährdung ist nicht zu besorgen.\n\nZu 3:\n\nDieser Frage wurde aufgrund einer Strafanzeige bereits durch die Staatsanwaltschaft bei\ndem Landgericht Stade nachgegangen. Das Verfahren ist mit Verfügung vom 30. 3,\n1988 eingestellt worden (AZ.: 11 Js 13809786).\n\nZu 4:\n\nDie Grundwasserprobenahme erfolgte direkt nach dem Ausheben der Bodenschürfe, so\ndaß eine Vermischung des Grundwassers mit Niederschlagswasser nicht stattfinden\nkonnte.\n\nZu 5:\n\nDie Grundwasserproben wurden auf Schwermetalle und auf weitere Parameter unter-\nsucht, deren Auswahl sich nach den vermuteten Verunreinigungen richtete. Die ermit-\ntelten Analysewerte ergaben keine Anhaltspunkte für eine Grundwasserverunrei-\nnigung.\n\nZu 6:\n\nEs wurden 16 Bodenproben auf vermutere Kontaminationen untersucht, Der Analysen-\nbefund ergab keine Notwendigkeit für Sanierungsmaßnahmen.\n\n“ Trockensubstanz\n\nwe",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2749\n\nnn ern\n\nZu 7:\n\nDas Gutachten des eingeschalteten unabhängigen Untersuchungslabors von 29. 9. 1987\nergab hinsichtlich einer befürchteren Boden- und Grundwasserverunreinigung keine\nHinweise. Da It. Gutachten des Sachverständigen eine Sanierungsbedürftigkeit des Ge-\nländes bzw. eine Grundwassergefährdung nicht zu befürchten ist, kann auf weitere Un-\ntersuchungen verzichtet werden.\n\nZu 8:\n\nDa der Sachverständige eine Sanierungsbedürftigkeit des Geländes nicht festgestellt\nhat, fallen dem heutigen Flächenbesitzer keine diesbezüglichen Aufwendungen zu.\n\nIn Vertretung\nReinke\n\n(Ausgegeben am 11. 7. 1988) | 3",
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