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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/6256 -\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. von Hofe (Bündnis 90/Die Grünen)\n—- Drs 12/6256\n\nBetr.: Aufhebung des Anbauverbotes für Hanf als nachwachsender Rohstoff\n\nHanf zählt zu den ältesten Kulturpflanzen der Erde und hat in Deutschland eine lange\nTradition. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Hanfanbau in der Bundesrepublik\npraktisch eingestellt. Seit dem 1. 1. 1982 ist der Hanfanbau laut Betäubungsmittelgesetz\nverboten. Da Hanf jedoch als hochwertiger Grundstoff in der Textil-, Papier-, Pflanzenöl-\nund Pharmaindustrie eingesetzt werden kann, bestehr ein großes Interesse daran, diese\nNutzpflanze als nachwachsenden Rohstoff anzubauen. Das Katalyse-Institut für ange-\nwandte Umweltforschung in Köln beurteilt die ökologische Gesamtbilanz des Hanfan-\nbaus als außerordentlich günstig. Inzwischen fordern Umweltverbände, Agraropposition\nund auch der Deutsche Bauernverband die Wiedereinführung des Hanfanbaus in der\nBundesrepublik.\n\nVor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:\n\n1. Befürchtet sie durch das vom Bundesgesundheitsamt ausgesprochene Anbauverbot\nWertbewerbsnachteile für die heimische Landwirtschaft gegenüber EU-Mitgliedsstaa-\nten wie England, Italien, Frankreich und die Niederlande, die zunehmend wieder in\nden Hanfanbau einsteigen?\n\n2. Ist es nicht ein Widerspruch, daß eine seit 1987 bestehende EU-Verordnung den An-\nbau von bestimmten Hanfsorten mit einem genetisch bedingten geringen Rauschmit-\ntelgehalt (unter 0,3 % Tetrahydrocannabinol) zuläßt, das Bundesgesundheitsamt je-\ndoch nicht gewillt ist, für diese Sorten eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen?\n\n3. Ist die Landesregierung bereit, sich für den Anbau von Hanf als nachwachsenden Roh-\nstoff einzusetzen, z. B. durch eine Bundesratsinitiative?\n\n4. Wie beurteilt sie die ökologische Gesamtbilanz von Hanf als nachwachsenden Roh-\nstoff?\n\n5. Teilt sie die Meinung der Bundesforschungsanstalt (FAL Braunschweig-Völkenrode),\ndie sich auf Grund der vielversprechenden Nutzungsmöglichkeiten der Hanfpflanzen\nfür eine Lockerung des Anbauverbotes aussprichr?\n\n6. Wie sähen die Nutzungsmöglichkeiten für Hanf in Niedersachsen aus?\n\n7. In mehreren Nachbarländern wird der Hanfanbau durch Pilotprojekte, die mit EU-\nund Landesmitteln finanziert werden, gefördert. Wäre die Landesregierung bereit, ein\nderartiges Pilotprojekt in Niedersachsen zu unterstützen?\n\nDrucksache 12/6382",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6382\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 16. 6. 1994\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\n—- 101 - 01425/10 - 312 -\n\nDas Katalyse-Institut für angewandte Umweltforschung in Köln hat eine Kurzstudie\n„über die universelle Nurzpflanze Hanf“ veröffentlicht, die Bestandteil des Buches von\nJack Herer „Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf ... Cannabis, Marihuana“\n(Verlag Zweitausendeins, Frankfurt) ist.\n\nFür diese Kurzstudie wurden Literaturquellen ausgewertet und einige Experten befragt.\nDie dort genannte Vielzahl von möglichen Nutzungen der Hanf-Pflanze ist zwar gegeben,\neine praktische Umserzung unter heutigen agrarpolitischen Bedingungen macht aller-\ndings erhebliche Forschungs- und Enrtwicklungsarbeiten erforderlich und würde erhebli-\nche staatliche Subventionen in Landwirtschaft und verarbeitender Industrie erfordern.\nDie Auffassung, Hanf sei eine besonders gute nachwachsende Rohstoffpflanze mit außer-\nordentlich günstiger ökologischer Gesamtbilanz, wird nicht geteilt. Insofern tragen die\nReferenten für nachwachsende Rohstoffe der Länder nach dahingehender Prüfung die\nden Hanfanbau ablehnende Entscheidung des Bundes mit.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZul:\n\nSeit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zum 1. 1. 1982 ist der Hanfanbau in\nDeutschland grundsätzlich verboten. Hiervon ausgenommen ist die Verwendung als\nSchutzstreifen bei der Rübenzüchtung zur Isolierung von Rüben während der Blüte, mit\nder Auflage, daß der Hanf vor der eigenen Blüte vernichtet wird. Die Landesregierung\nbefürchtet keine Wertbewerbsnachteile für die niedersächsische Landwirtschaft gegenüber\nEU-Mitgliedsstaaten wie England, Italien, Frankreich und die Niederlande, da es weder\nAnbau- und Ernteverfahren noch Verarbeitungseinrichtungen für Hanffasern gibt.\n: Darüber hinaus hat der subventionierte Faserleinanbau in Deutschland mit vergleich-\nbaren, wenn auch nicht identischen Verwertungsrichtungen noch keinen Durchbruch er-\nzielt.\n\nZu 2:\nDurch die Verordnung (EWG) Nr. 3995/87 der Kommission vom 23. 12. 1987 über die\n\ngemeinsame Marktorganisation für Flachs und Hanf wurden die Erzeugnisse von Flachs\nund Hanf in den KN-Code der zolltariflichen und statistischen Nomenklatur aufgenom-\nmen. Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1164/89 der Kommission vom 28. 4. 1989 zur\nDurchführung der Beihilferegelung für Faserflachs und Hanf kann eine Flächenbeihilfe\nfür den Hanfanbau gewährt werden. Voraussetzung ist der Anbau von im Anhang B die-\nser Verordnung aufgeführten, beihilfefähigen Sorten. Weiterhin regelt diese Verordnung\ndas Analyseverfahren für die mengenmäßige Bestimmung des Terrahydrocannabinolge-\nhaltes (THC) in bestimmten Hanfsorten.\n\nDie lerztgenannte Verordnung ist fakultativ anwendbar und berrifft sowohl den freigege-\nbenen Hanfanbau in einigen Mitgliedsstaaten als auch den Anbau mit Ausnahmegeneh-\nmigung in Mitgliedsstaaten mit Anbauverboten, wie z. B. in Italien, Großbritannien und\n\nDeutschland.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6382\n\nDas Bundesministerium für Gesundheit spricht sich darüber hinaus auch gegen den An-\nbau THC-armer Hanfsorten aus, dazu zählen auch Sorten mit einem THC-Gehalt von\nunter 0,3 %, da diese durchaus zum Mißbrauch geeignet sind.\n\nBereits bei 1 bis 2 Milligramm THC können sedative, gefolgt von euphorisierenden Wir-\nkungen und ab 5 bis 7 Milligramm THC sogar Wahrnehmungsstörungen beim Men-\n\nschen auftreten.\n\nDie Triebspitzen der Pflanzen können als Marihuana verwendet werden, weil sich in ih-\nnen der THC-Gehalt der Pflanze besonders anreichert. Bei einem THC-Gehalt von\n0,3 % enthält 1 Gramm Marihuana — das entspricht dem Gewicht einer Zigarette — be-\nreits 3 Milligramm THC und ist somit als Alternative zum sogenannten Straßenmarihua-\nna geeignet. Aus dem abgesonderten Harz der Hanfpflanze kann auch Haschisch gewon-\nnen werden.\n\nDie THC-armen Hanfsorten kann man äußerlich nicht von Sorten mit höherem THC-\nGehalt unterscheiden. Will man deshalb einen Drogenmißbrauch über eine Anbaukon-\ntrolle verhindern, ist dies derzeit nur durch ein totales Anbauverbot zu gewährleisten.\n\nEinige EU-Länder, z. B. die Niederlande, beschreiten den Weg des kontrollierten Anbaus\nbestimmter, nach dortiger Ansicht unbedenklicher Hanfsorten über einen entsprechen-\nden Saatgutnachweis. Dies führte bereits zu einem ausgedehnten, illegalen Anbau THC-\nreicher Sorten und zur Gewinnung von Rauschmitteln.\n\nDie Bundesregierung ist erst dann bereit, das generelle Verbot des Hanfanbaus zu über-\nprüfen, wenn weitgehend THC-freie Sorten gezüchtet sind. Es wird davon ausgegangen,\ndaß dafür geeignetes genetisches Material vorhanden ist.\n\nZu 3:\n\nDie Landesregierung plant derzeit keine Bundesratsinitiative für den Anbau von Hanf als\nnachwachsenden Rohstoff.\n\nZu 4:\n\nDer Anbau von Hanf erfolgte wegen seines hohen Wasserbedarfes früher oft auf Nieder-\nmoorböden. Aufgrund seines schnellen Wachstums und seiner hohen Massenerträge ist\neine zu Weizen vergleichbare Stickstoffdüngung erforderlich. Hanf unterdrückt Unkräu-\nter weitgehend. Im großen und ganzen ist der Hanf eine Pflanze, die wenig von Krank-\nheiten und Schädlingen heimgesucht wird. Allein der Hanfwürger als Vollparasit kann\nden Anbau mangels geeigneter Bekämpfungsmöglichkeiten zum Erliegen bringen. In der\nälteren Literatur wird noch über einige Pilzkrankheiten (z. B. Fußkrankheiten, Mehltau,\nFusariosen) und unspezifische tierische Allgemeinschädlinge (Drahtwurm, Larven der\nWiesenschnake) berichtet. Neuere Untersuchungen zu pflanzenbaulichen Fragen liegen\nnicht vor. Für die Erstellung einer ökologischen Gesamibilanz sind jedoch darüber hin-\nausgehende Untersuchungen erforderlich. Die Frage nach der ökologischen Gesamtbilanz\nkann somit derzeit nicht beantwortet werden.\n\nZu 5:\n\nAm Institut für Pflanzenbau der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braun-\nschweig-Völkenrode (FAL) werden im Auftrage des Bundesministeriums für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten die THC-Gehalte verschiedener Hanf-Herkünfte untersucht.\n\nNach Informationen der Landesregierung hat sich das Institut für eine Lockerung des An-\nbauverbotes für wissenschaftliche Zwecke ausgesprochen. Auch die Landesregierung hält\ndies für geboten, wenn sichergestellt ist, daß keine mißbräuchliche Verwendung stattfin-\ndet. Forschungseinrichtungen sollten auch dazu animiert werden, den bereits niedrigen",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode\n\n \n\nTHC-Gehalt bestimmter Sorten weiter zu senken. Eine Novellierung des Betäubungs-\nmittelgesetzes mit dem Ziel einer generellen Freigabe des Hanfanbaus wird jedoch nicht\nbefürwortet, weil keine Möglichkeit der Unterscheidung zu Sorten mit höheren THC-\nGehalten besteht.\n\nZu 6:\n\nDie Landesregierung sieht derzeit keine Nutzungsmöglichkeiten für Hanf in Niedersach-\nsen. Es fehlen sowohl Kenntnissse über Anbauverfahren als auch eine geeignete Ernrte-\ntechnik, und schließlich sind Verarbeitungskapazitäten nicht vorhanden. Unbeschadet\ndessen ist bekannt, daß Hanf zur Herstellung von technischen Textilien sowie Ober- und\nArbeitskleidung, zur Papierherstellung und zur energetischen Nutzung verwendet werden\nkann.\n\nZu ?:\n\nDie Landesregierung sieht aufgrund der o. a. Forschungsarbeiten an der FAL - und der\nAbsichten der Bundesregierung, die bereit ist, das generelle Anbauverbot für Hanf zu\nüberprüfen, wenn gesicherte Nachweise vorliegen, daß Sorten mit geringem THC-Gehalt\neinen Mißbrauch zur Herstellung von Drogen ausschließen — derzeit keine Möglichkeit,\nein eigenes Forschungsvorhaben über die Nutzungsmöglichkeiten der Hanfpflanze zu ver-\ngeben.\n\nSie ist bereit, dann entsprechende Initiativen zu ergreifen, wenn die Züchtung THC-\nfreier Hanfsorten und im Zusammenhang damit die Anbaufreigabe möglich ist.\n\nFunke\n\n(Ausgegeben am 30. 6. 1994)\n\nDrucksache 12/6382",
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