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"content": "Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Rudolf Götz und Dorothee Prüssner (CDU), eingegangen am 29.06.2011 Konjunkturpaket und Förderprogramme: Auswirkungen im Landkreis Goslar Von Fördergeldern und anderen Finanzmitteln, die das Land Niedersachsen, die Bundesrepublik Deutschland oder die Europäische Union Jahr für Jahr bereitstellen, profitieren Städte und Ge- meinden, Unternehmen und sonstige Einrichtungen sowie vor allem die Bürger vor Ort. Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat ein Gegensteuern in Deutschland erforderlich ge- macht. Insgesamt stellten Bund, Land und Kommunen im Rahmen des Konjunkturpaketes II, d. h. der Initiative Niedersachsen (inklusive Aufstockungsprogramm), fast 1,4 Mrd. Euro zur Verfügung. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Finanzmittel verteilt, und bereits nahezu die Hälfte aller Projekte ist abgerechnet. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern hat Niedersachsen in einem großen Teil seines Programms auf langwierige Antrags- und Genehmigungsverfahren verzichtet. Stattdessen war mit dem ab 11.03.2009 gültigen Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetz für alle Beteiligten klar, wie hoch die jeweils zu Verfügung stehende Summe sein würde. Diese betrug im Rahmen der Investitionspauschale für die Kommunen pro Einwohner ca. 60 Euro. Über diese Mittel konnten die Landkreise, Städte und Gemeinden im Rahmen der durch den Bund vorgegebenen Rahmenrichtlinien selbst bestimmen. Kommunale Verantwortungsträger bestätigen, dass hierdurch und durch die Erleichterungen bei der Ausschreibung Aufträge vor Ort schnell und zielgerichtet vergeben werden konnten. In anderen Programmteilen der Initiative Niedersachsen konnten durch gezielte Förderung, z. B. von Schulen, Hochschulen, kommunalen Sportstätten und Krankenhäusern, Mittel effizient eingesetzt werden. Nach einhelliger Auffassung der Pressevertre- ter konnte Niedersachsen durch diese schnelle und effiziente Umsetzung des Konjunkturpaketes II die Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise vergleichsweise gut überstehen. Auch die EU vergibt in erheblichem Maße Fördermittel, die in Niedersachsen direkt und indirekt in verschiedenen Programmen umgesetzt werden. In der Halbzeitbewertung des EFRE-Programms kommt die Landesregierung zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung der operationellen Programme in den Zielgebieten „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ sowie „Konvergenz“ be- reits weit fortgeschritten sei. Die Bedeutung dieser Förderung wird von nicht direkt Beteiligten häu- fig, auch aus Unwissenheit, unterschätzt. Wir fragen daher die Landesregierung: I. Konjunkturpaket II - Initiative Niedersachsen 1. Welchen Umfang und welche Förderschwerpunkte hat die Initiative Niedersachsen? 2. Welche Rahmenbedingungen galten für die Förderung vor Ort in den Kommunen? 3. Wurden alle durch die Vorgaben des Bundes möglichen Förderschwerpunkte für Niedersach- sen umgesetzt? 4. Sind alle Programmschwerpunkte, insbesondere die kommunalen Förderschwerpunkte, er- folgreich und zielführend umgesetzt worden? 5. In welcher Höhe und für welche Projekte flossen Fördermittel im Rahmen des Konjunkturpa- kets II bzw. der Initiative Niedersachsen in den Landkreis Goslar? 6. Wie beurteilt die Landesregierung den Ablauf und den aktuellen Stand der Initiative Nieder- sachsen? 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 II. Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk- tur“ (GRW) 1. Welche grundlegenden Ziele verfolgt das Land durch seine Fördervergaben? 2. Wie beurteilt die Landesregierung insbesondere die Zukunft der einzelbetrieblichen Investiti- onsförderung? 3. In welcher Höhe flossen Fördermittel im Rahmen der GRW-Förderung seit 2007 in den Land- kreis Goslar und für welche Projekte? III. Europäischer Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) 1. Welche grundlegenden Ziele verfolgt die EU mit der Förderung im Rahmen des EFRE? 2. Wie sehen eventuell erforderliche Beteilungen des Landes aus (z. B. Mittelquote)? 3. In welcher Höhe und für welche Projekte flossen Fördermittel im Rahmen des EFRE seit 2007 in den Landkreis Goslar? IV. Europäischer Sozialfonds (ESF) 1. Welche grundlegenden Ziele verfolgt die EU mit der Förderung im Rahmen des ESF? 2. Wie sehen eventuell erforderliche Beteilungen des Landes aus (z. B. Mittelquote)? 3. In welcher Höhe flossen Fördermittel für welche Projekte im Rahmen des Europäischen Sozi- alfonds seit 2007 in den Landkreis Goslar? V. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 1. Welche grundlegenden Ziele verfolgt die EU mit der Förderung im Rahmen des ELER? 2. Wie/wodurch werden diese Ziele in Niedersachsen umgesetzt? 3. Wie sehen eventuell erforderliche Beteilungen des Landes aus (z. B. Mittelquote)? 4. In welcher Höhe flossen Fördermittel seit 2007 für welche Projekte im Rahmen des ELER in den Landkreis Goslar? VI. Sonstiges 1. Wie beurteilt die Landesregierung die turnusgemäß anstehende Neuordnung der EU-För- derung ab der Förderperiode 2014? 2. Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt eine Förderung von tourismuswirtschaftlichen Projek- ten? 3. Welche Fördermittel flossen in diesem Rahmen seit 2007 für welche Projekte in den Land- kreis Goslar? 4. Welche großen anderen Förderungen und Förderprogramme gibt es noch in Niedersachsen? 5. Wo und in welcher Höhe profitiert der Landkreis Goslar seit 2007 besonders von Fördermitteln aus dem Bund? 6. Welche bedeutenden Einnahmen erhält das Land vom Bund, die dann zur zweckgebundenen Förderung bestimmt sind (z. B. EntflechtungsG, Regionalisierungsmittel usw.), und wie viel davon floss seit 2007 in den Landkreis Goslar? (An die Staatskanzlei übersandt am 06.07.2011 - II/721 - 1024) 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 29.08.2011 - 11 3 - 014 25/01 - Für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage mit insgesamt 25 Fragen, die sich auf unterschied- lichste Förderprogramme beziehen, waren zum Teil umfangreiche Erhebungen in allen Geschäfts- bereichen der Landesregierung erforderlich. Für eine Vergleichbarkeit der einzelnen Förderungen wurde der Erhebungszeitraum auf die Jahre 2007 bis 2010 eingeschränkt. Dies gilt nicht für die Angaben zur Umsetzung des Konjunkturpakets II, das auf den Zeitraum der Jahre 2009 bis 2011 befristet ist und nur in Gänze betrachtet werden kann, oder wenn die laufende EU-Förderperiode einen anderen Zeitraum umfasst. Der Umfang der Anlagen ist folglich der Fragestellung geschul- det. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt. I. Konjunkturpaket II - Initiative Niedersachsen Zu 1: Der Bund stellt dem Land Niedersachsen insgesamt rund 920 Mio. EUR zur Verfügung, davon 598 377 000 EUR für Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) und 322 203 000 EUR für den Investitionsschwer- punkt Infrastruktur gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG. Das Gesetz verlangt dabei eine ergänzende Kofinanzierung der Bundesmittel durch das Land Nie- dersachsen und die niedersächsischen Kommunen i. H. v. 25 % der gesamten Investitionsmittel. Die hierfür insgesamt notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 307 Mio. EUR hat das Land insge- samt bereits am 20.03.2009 mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2009 vollständig bereitgestellt. Dabei wurde vorgesehen, die Maßnahmen des Konjunkturpakets II im Rahmen der sogenannten Initiative Niedersachsen durch ein zusätzliches, von den Förderkriterien des Bundes unabhängiges Investitionsprogramm des Landes zu ergänzen, das „Aufstockungsprogramm“. Hierfür standen nach der Programmstruktur rd. 160 Mio. EUR zur Verfügung, die sich dadurch ergaben, dass nach den Regelungen des ZuInvG Finanzierungsbeiträge der Kommunen geleistet werden mussten, die in dieser Höhe die zur Verfügung stehenden Landesmittel ersetzen würden. Gegenüber der ursprünglichen Planung haben sich im Laufe der Umsetzung der Initiative Nieder- sachsen geringfügige Veränderungen der Ist-Zahlen gegenüber den Plan(Soll-)zahlen ergeben, die sich in der Programmstruktur widerspiegeln. Nach aktuellem Stand ergibt sich folgende Verteilung: Zur Verwendung der 920,58 Mio. EUR Bundesmittel: – 450 Mio. Euro Bundesmittel wurden für die Kommunen als Investitionspauschale unmittelbar durch das Niedersächsische Zukunftsinvestitionsgesetz (NZuInvG) gemeindescharf bereitge- stellt. Die „Initiative Niedersachsen“ ist dabei so gestaltet, dass jede Kommune, unabhängig von ihrer eigenen Leistungskraft, die Möglichkeit der Förderung erhält. Das Land und die kommuna- len Spitzenverbände haben sich hierfür auf einen entsprechenden Verteilungsschlüssel geei- nigt. Diese Mittel wurden den Kommunen als einheitlicher Betrag für Infrastrukturinvestitionen nach dem ZuInvG mit der Maßgabe zur Verfügung gestellt, dass 65 vom Hundert der Investiti- ons-pauschale auf Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur entfallen „sollen“. Niedersachsen hat auf diese Weise der kommunalen Ebene bei der dezentralen, problem- und aufgabennahen Verwendung der Investitionspauschale im Rahmen des ZuInvG größtmöglichen Freiraum gewährt. Neben den Vorgaben des Bundes wurden den Kommunen keinerlei weitere Einschränkungen seitens des Landes auferlegt. Die Landesregierung hat der kommunalen Ebene damit einen sehr weitgehenden Freiraum für eigene Gewichtungen eröffnet. Aus heuti- ger Sicht ist davon auszugehen, dass ein über 70 % liegender Anteil der Ausgaben für die Bil- dungsinfrastruktur erreicht wird. Im Gegenzug musste durch entsprechende Ausgestaltung der Maßnahmen auf Landesebene sichergestellt werden, dass die quotalen Vorgaben des § 3 Abs. 2 ZuInvG eingehalten werden. Mit den Kofinanzierungsmitteln von Land (30 Mio. EUR) 3",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 und Kommunen (120 Mio. EUR) standen insgesamt 600 Mio. EUR für Investitionen in diesem Bereich bereit. – 271 Mio. EUR der Bundesmittel werden im Aufgabenbereich der Kommunen nach Kommunalen Förderschwerpunkten zugewiesen, zu denen insgesamt kommunale Mittel in Höhe von 42,97 Mio. EUR und Landesmittel in Höhe von 47,53 Mio. EUR hinzutreten. In diesem Bereich haben sich Land und Kommunen auf eine differenzierte Mitfinanzierung verständigt. Die Maß- nahmen und die Finanzierungsanteile von Bund, Land und Kommunen stellen sich wie folgt dar (Beträge in Mio. EUR): Förderschwerpunkt Bund Land Kommunen Summe ZuInvG Schulinfrastruktur 150,34 30,07 20,05 200,46 § 3 (1) Nr. 1 Breitbandverkabelung 36,87 6,14 6,14 49,15 § 3 (1) Nr. 2 Kommunale Sportstätten 36,98 2,47 9,86 49,31 § 3 (1) Nr. 2 Krankenhäuser 37,5 7,50 5,00 50,00 § 3 (1) Nr. 2 Hochwasserschutz 5,20 1,04 0,69 6,93 § 3 (1) Nr. 2 im Binnenland Altlastensanierung 4,63 0,31 1,23 6,17 § 3 (1) Nr. 2 Summe 271,52 47,53 42,97 362,02 Insgesamt standen für diese Förderschwerpunkte im Aufgabenbereich der Kommunen 362 Mio. EUR zur Verfügung. – 199 Mio. EUR der Bundesmittel wird das Land für Investitionen in Hochschulen und Forschung sowie Einzelmaßnahmen verwenden, zu denen 66 Mio. EUR an Landesmitteln hinzutreten. Hier übernimmt allein das Land die volle Gegenfinanzierung. Die Maßnahmen und die Finanzie- rungsanteile von Bund und Land stellen sich wie folgt dar (Beträge in Mio. EUR): Förderschwerpunkt Bund Land Summe ZuInvG Investitionen in Hochschulen/Bildung 144 48 192 § 3 (1) Nr. 1 u. 2 Hafenhinterlandanbindung/Offshore 22,5 7,5 30 § 3 (1) Nr. 2 Energetische Sanierung - Liegenschaften der 5,25 1,75 7 § 3 (1) Nr. 2 Finanzverwaltung Energetische Sanierung von Justizgebäuden 3,75 1,25 5 § 3 (1) Nr. 2 Energetische Sanierung/Laborkapazitäten ML 7,5 2,5 10 § 3 (1) Nr. 2 Hochwasserschutz Binnenland und 4,8 1,6 6,4 § 3 (1) Nr. 2 Sanierung von Liegenschaften MU Erneuerung Fahrzeugpark, Informations- und 11,26 3,72 14,98 § 3 (1) Nr. 2 Kriminaltechnik Polizei (MI) Summe 199,06 66,32 265,38 Insgesamt sollen für diese Förderschwerpunkte 265 Mio. EUR investiert werden. Die Kommunen erhalten vom Bundesanteil insgesamt 721,5 Mio. EUR. Das sind gut 78 % der vom Bund bereitgestellten 920 Mio. EUR und damit 8 % mehr als die vom Bund in § 1 Abs. 3 ZuInvG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung (VV) geforderte Mindestbeteiligung von 70 %. Die Kommunen werden jedoch den vorgesehenen Kofinanzierungsanteil voraussichtlich um mehr als 128 Mio. EUR überschreiten. Durch das sogenannte Aufstockungsprogramm hat das Land die „Initiative Niedersachsen“ aus ei- genen Mitteln erheblich aufgestockt. Verschiedene Maßnahmen dieses Programms sind ebenfalls durch ihren primär kommunalen Bezug geprägt. Dieser Programmteil unterliegt nicht den Vorgaben des ZuInvG. Zu 2: In Niedersachsen ist es mit der Initiative Niedersachsen gelungen, die Finanzhilfen des Bundes ein- schließlich des Landesanteils mit unterschiedlichen Förderverfahren, nämlich der Investitionspau- schale und der Kommunalen Förderschwerpunkte, schnell und gezielt an die kommunalen Körper- 4",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 schaften weiterzugeben. Bei der Investitionspauschale erfolgte die Verteilung der Mittel in einem pauschalierten Verfahren, in dem die Gemeinden und Landkreise im Rahmen der Vorgaben des Bundes (Zukunftsinvestitionsgesetz) und des Landes (Niedersächsisches Zukunftsinvestitionsge- setz) weitestgehend selbstständig entscheiden konnten, wofür sie die Mittel verwenden. Hingegen erfolgte die Mittelvergabe bei den fünf Kommunalen Förderschwerpunkten (Einzel- schwerpunkte siehe erste Tabelle zu 1.) in Form von Zuwendungen. Im Bereich der Schulinfrastruktur gab es dafür neben den fachlichen Fördervoraussetzungen inner- halb der Förderrichtlinien festgelegte Höchstbetragsgrenzen für die einzelnen Schulträger, inner- halb derer die Anträge gestellt werden konnten. Den insgesamt 669 öffentlichen und privaten nie- dersächsischen Schulträgern sind im Rahmen der drei Teilbereiche „Bau und Ausstattung“ von Schulen, „Medienausstattung“ und „Innovations- und Zukunftszentren an berufsbildenden Schulen“ Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 LHO bereitgestellt worden. Der Kommunale Förderschwerpunkt Breitbandversorgung untergliederte sich in die beiden Teilbe- reiche der Clusterförderung (Festzuschuss) und Wettbewerbsverfahren (max. Förderbetrag 1 Mio. EUR). Auch die Bereiche Kommunale Sportstätten, Krankenhäuser, Hochwasserschutz im Binnenland und Altlastensanierung wurden im Wege von Zuwendungen gefördert. Zu 3: Bei der Umsetzung des Konjunkturpakets II sind bis auf den Förderbereich Städtebau alle Förder- bereiche mit Vorhaben belegt. Vorhaben des Städtebauförderprogramms wurden jedoch aus Mit- teln des Aufstockungsprogramms gegenfinanziert. Zu 4: Ja. Im Einzelnen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu 5: Im Landkreis Goslar werden durch das Konjunkturpaket II Fördermittel (ohne Kommunalanteil) in Höhe von 18 237 949,23 EUR fließen. Aus dem Aufstockungsprogramm fließen bzw. sind geflossen 0,00 EUR. Die Projektliste ist als Anlage 1 beigefügt. Nachstehend genannte Projekte können keiner kreisfreien Stadt bzw. keinem Landkreis zugeordnet werden: Förderprogramm Projektbeschreibung Höhe (Summe aus Bundes- und Lan- desmitteln) Aufstockungs- (Richtlinie über die) Gewährung von Zuwendungen zur För- 500 000,00 € programm derung von Systemen zur verstärkten Videoüberwachung und zur Schaltung von Notrufen in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs Aufstockungs- Sicherung von landesgeschichtlich herausragenden Kultur- 5 000 000,00 € programm gütern für Forschungs-, Studien- und Ausstellungszwecken (z. B. Erwerb der drei Welfenpokale aus dem Nachlass von YSL, Erwerb Nds. Münzkabinett) Aufstockungs- Ith-Tunnel-Planung Holzminden (OU Eschershausen, Ith- 5 000 000,00 € programm Querung, OU Weenzen, OU Eime) Landesmaßnah- Beschaffung von Informationstechnologie der Polizei Land 2 000 000,00 € men Niedersachsen (COGNOS/Unfalltypensteckkarte und elekt- ronische Kriminalakte - vgl. hierzu auch Ident.-Schlüssel NI-03-088) 5",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 Förderprogramm Projektbeschreibung Höhe (Summe aus Bundes- und Lan- desmitteln) Kommunaler Informationstechnologie (Breitbandverkabelung); Breit- 21 437 500,00 € Förderschwer- bandcluster Heide“ (LK Heidekreis, LK Lüneburg, LK Uel- punkt zen, LK Lüchow-Dannenberg), „Nordwestniedersachsen und Küste“ (LK Aurich, LK Wittmund, LK Friesland, Emden, Wilhelmshaven, LK Wesermarsch, LK Cuxhaven, LK Leer, LK Ammerland, LK Emsland, LK Osnabrück, Osnabrück) und „Südniedersachsen“ (LK Schaumburg, LK Hameln- Pyrmont, LK Holzminden, LK Northeim, LK Goslar, LK Os- terode am Harz, LK Göttingen).“ Landesmaßnah- Beschaffung von Polizeieinsatzfahrzeugen zur Erneuerung 10 000 000,00 € men des Fahrzeugparks, Land Niedersachsen (Funkstreifenwa- gen silber/blau, Bundesautobahn sowie neutral, Hunde- Kraft-Wagen, Kraftwagen für die Mobilen Einsatzkomman- dos, Großraumfunkstreifenwagen und Funkkräder) Landesmaßnah- Beschaffung v. Kriminaltechnik (5 Spheronkameras einschl. 2 981 000,00 € men Auswertesoftware, 70 Live-Scan-Geräte u. 32 ED-Digital- kameras) u. Informationstechn. (Dienstl. f. d. Erstel. v. Testprogr., d. Umsetzung v. Anforderungen f. d. Rauschgift- meldewesen BTM (Betäubungsmittel)-Sofortmeldedienst u. Unterstützungsdienstl. sowie ORACLE-Softwareprodukte u. Hardware (Rechner, Scanner) f. d. Erweiterung des Vor- gangsbearbeitungssystems -NIVADIS- um d. Funktionalität einer elektron. Kriminalakte) für die Polizei Nds. Landesmaßnah- Tierärztl. Hochschule Hannover, 30559 Hann.; Fensterer- 1 285 000,00 € men neuer. d. Übungssäle Geb. 102; Fassadensanier. Süds. Geb. 103; Dachsanier. Geb. 111, 121, 203 und 501; Sanier. d. Sanitärtechnikzentrale Geb. 122; Erneuerung der Nieder- spannungshauptverteilung Geb. 218; Erneuer. Schalt- schrank Klimaanlage im Geb. 219; Dach- und Fenstersanie- rung Geb. 406. (102, 103, 111, 121, 122 = Bischofsholer Damm 15; 203, 218, 219 = Bünteweg 17; 501 = Büscheler Str. 9, 49456 Bakum; 406 = Schäferberg 1, 31157 Sarstedt) Aufstockungs- Neubau und Erneuerung von Radwegen an Landesstraßen 1 999 404,72 € programm Aufstockungs- Beseitigung von Winterschäden an Landesstraßen 4 000 000,00 € programm Zu 6: Die Niedersächsische Landesregierung hat am 28.06.2011 den Statusbericht zur Umsetzung der Initiative Niedersachsen (Stand 01.05.2011) zur Kenntnis genommen, aus dem sich die nachste- henden wesentlichen Feststellungen entnehmen lassen: 1. Nach den bisherigen Planungen dürften sämtliche Konjunkturpaket II-Projekte rechtzeitig im Jahr 2011 beendet werden können, sofern nicht unvorhersehbare Umstände eintreten. Glei- ches gilt für den rechtzeitigen Abfluss der Bundesmittel. 2. Die gesetzlichen Vorgaben des ZuInvG werden ebenfalls aller Voraussicht nach eingehalten werden können. 3. Von den insgesamt 5 813 Vorhaben des KP II wurden bereits 1 944 vom BMF als förderfähig anerkannt. Zwischenzeitlich (Stand 15.08.2011) sind bereits 2.399 Maßnahmen vom BMF als förderfähig an- erkannt worden. Durch die Steigerung bei der Anzahl der abgeschlossenen und als förderfähig an- erkannten Vorhaben seit dem 01.05.2011 wird deutlich, dass sich die Umsetzung des Konjunktur- pakets II in der Abschlussphase befindet. Gemäß § 7 Abs. 2 ZuInvG dürfen Bundesmittel nach dem 31.12.2011 nicht mehr zur Auszahlung angeordnet werden. 6",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 Im Unterschied dazu unterliegen die Vorhaben des Aufstockungsprogramms keinerlei zeitlichen Begrenzungen. Gleichwohl wird auch bei diesen Projekten ein zeitnaher Abschluss angestrebt. Dies vorausgeschickt, ist festzustellen, dass die Umsetzung des Konjunkturprogramms im Rahmen der Initiative Niedersachsen bislang äußerst erfolgreich verlaufen ist. Die Finanzhilfen des Bundes in Höhe von rd. 920 Mio. EUR sind in Investitionsprojekte geflossen, die in der Gesamtheit aller Voraussicht nach im Rahmen der zeitlichen Vorgaben des Zukunftsinvestitionsgesetzes beendet werden können und deren Förderfähigkeit durch den Bund anerkannt werden dürfte. Der ganz überwiegende Teil der Förderung ist in Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur geflossen. Zudem wurde dem Aspekt der energetischen Sanierung besondere Bedeutung beigemessen. Diese und die weiteren gesetzlichen Vorgaben des Bundes sind in Niedersachsen sachgerecht, schnell und zielorientiert umgesetzt worden. II. Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk- tur“ (GRW) Zu 1: Primäre Zielsetzung der GRW ist es, dass strukturschwache Regionen durch Ausgleich ihrer Standortnachteile Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung halten können und regionale Entwicklungsunterschiede abgebaut werden. Niedersachsen ist als großes Flächenland vielfältig gegliedert und weist unterschiedliche, teils in hohem Maße förderbedürftige, aber auch sehr struk- turstabile Teilräume auf. Dies schlägt sich auch in der Förderkulisse nieder. Für den Zeitraum 2007 bis 2013 wurden die nationalen GRW-Fördergebiete nach einem einheitlichen nationalen Kriterien- rahmen neu abgegrenzt. Die Karte mit dem ab 01.01.2011 geltenden GRW-Gebiet ist als Anlage 2 a beigefügt. Diese von der EU notifizierte Förderkulisse ist Grundlage für die Umsetzung der Antragsförderung von Unternehmen und damit ausschlaggebend für die regionale Verteilung der Zuschussmittel auf die Gebietskörperschaften im Fördergebiet. Die GRW ist insgesamt eher investiv angelegt und beruht auf Zuschüssen für einzelbetriebliche In- vestitionen von Unternehmen und Zuschüssen für die wirtschaftsnahe Infrastruktur von Kommunen. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung setzt an einer Verbesserung der regionalen Standortpo- tenzialfaktoren an und entfaltet längerfristig erhebliche indirekte Einkommens- und Beschäfti- gungswirkungen. Sie trägt dazu bei, die Wissensintensität und das technologische Niveau der Wirt- schaft zu steigern, die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen zu beschleunigen und so die Exportfähigkeit der Wirtschaft auch zukünftig auf hohem Niveau zu halten. Die nach dem Regelwerk des GRW-Koordinierungsrahmens durchgeführte GRW wird teils mit EFRE-Mitteln kombiniert eingesetzt. Mit der investiven Förderung von einzelbetrieblichen Investiti- onen und kommunaler Infrastruktur trägt die GRW in Niedersachsen bis heute weit überwiegend zum Programmerfolg bei. Zu 2: Die einzelbetriebliche Förderung von Investitionen privater Unternehmen hat seit 1998 nachweislich ganz erhebliche Wirkungen gezeigt. Laut den bundesweiten Erfolgskontrolluntersuchungen (Prof. Dr. Bade) und der niedersächsischen Vertiefungsstudie vom Oktober 2010 (NIW, prognos, Prof. Dr. Bade) entwickeln sich geförderte Betriebe deutlich besser als nicht geförderte Betriebe. Die Landesregierung hat nach der Rückkehr zur Normalförderung nach dem Sonderprogrammjahr 2009 die einzelbetriebliche Investitionsförderung deutlich auf Arbeitsplatz- und Beschäftigungsef- fekte, auf Innovationen und auf besondere Struktureffekte ausgerichtet. Dies diente der Fokussie- rung auf diejenigen Vorhaben, die besonders die Stärkung der niedersächsischen Wirtschaft zum Ziel haben. 7",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 Dennoch ist die einzelbetriebliche Förderung im Zuge der sehr erfolgreichen und sehr hohen För- derung im Jahr des Konjunktursonderprogramms 2009 und danach wiederholt im Landtag und in den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert worden. Seitens der EU-Kommission war die einzel- betriebliche Förderung immer wieder umstritten, zuletzt 2004 bis 2006. Derzeit werden sowohl die beihilferechtliche Grundlage der EU-Leitlinie für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung als auch die Grundzüge für die Strukturfondsverordnungen der kommenden Beihilfe- und Struktur- fondsperiode 2014 bis 2020 auf der Ebene der Mitgliedstaaten mit der Kommission diskutiert. Ziel der Landesregierung ist, die niedersächsischen Unternehmen auch ab 2014 im Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik mit passgenauen Förderinstrumenten zu unterstützen. Zu 3: Bei den einzelbetrieblichen Förderangaben für einzelne Landkreise sind folgende grundsätzliche Hinweise zu beachten. 1. Die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen aus der GRW ist eine Antragsförderung. Die regionale Verteilung der Förderfälle ist von der regionalen Unternehmensstruktur und dem In- vestitionsverhalten der Unternehmen im betrachteten Zeitraum abhängig. 2. Es darf aus beihilferechtlichen Gründen nur innerhalb der von der EU notifizierten nationalen Förderkulisse für Deutschland in Niedersachsen gefördert werden. Die regionale Fördermittel- verteilung ist kulissenabhängig. Zuletzt wurde die Förderkulisse zum 01.01.2007 neu notifi- ziert. Die Karte mit dem ab 01.01.2011 geltenden GRW-Gebiet ist beigefügt (siehe auch Ant- wort zu Frage II.1). Im Oktober 2008 hat der Koordinierungsausschuss beschlossen, fünf zusätzliche D-Gebiete aufzunehmen: Braunschweig Stadt u. Lkr., Wolfenbüttel als Teil AMR BS, Rotenburg-Wümme und Schaumburg. In diesen Kommunen gibt es erst ab 2009 Förderfälle. Nicht GRW-Gebiet und somit ohne Förderung sind ab 01.01.2007: Emsland, Osnabrück Stadt u. Lkr., Vechta, Diepholz, Verden, Osterholz, Stade, Harburg, Wolfsburg, Hannover Region, Hildesheim und Salzgitter. Derzeit wird eine Neuabgrenzung für 2014 bis 2020 vorbereitet, die dann die regionale Vertei- lung erneut deutlich beeinflussen wird. 3. Die regionale Verteilung und die gebildeten Summen für Gebietskörperschaften ergeben sich erst ex post aus dem Fördergeschehen. Sie sind im Zeitablauf stark schwankend und unter- liegen vielen Zufälligkeiten. Es gibt seit Beginn des Fördersystems 1970 keine regionalen Ver- teilungsquoten für diese Mittel. Schließlich sind hohe Förderwerte des Jahres 2007 auf die Überlappung der EFRE-Perioden und 2009 auf das Sonderprogramm KPI in der GRW zu- rückzuführen. Hinweis zum Tabellenaufbau der Antworten zu den Fragen II.3. (GRW), III.3. (EFRE) und VI.3. (Tourismus): In allen drei Bereichen wird eine Vielzahl von Förderfällen aus nationalen GRW-Mitteln und aus eu- ropäischen Mitteln kombiniert gefördert. Alle kombiniert geförderten Projekte finden sich in mehre- ren Listen wieder. Aufgrund dieser Mehrfachbenennung einzelner Projekte können keine Förder- summen über Listen hinweg addiert werden. Hinweis zum Datenschutz: Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Firmendaten mit Namen des Endempfängers und eine entsprechende Liste im Internet gibt es für die GRW ab 2008. 2007 werden deshalb keine Fir- mennamen benannt, auch für Daten zum Personaltransfer. Im Übrigen siehe Anlage 2. 8",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 III. Europäischer Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) Zu 1: Allgemeine Vorbemerkung zu den Europäischen Strukturfonds in der Förderperiode 2007 bis 2013 In der Förderperiode 2007 bis 2013 gibt es zwei Strukturfonds, den Europäischen Fonds für regio- nale Entwicklung (EFRE) sowie den Europäischen Sozialfonds (ESF). Die EU hat drei Ziele vorge- geben: 1. Ziel „Konvergenz“ Das Ziel „Konvergenz“ besteht darin, Wachstum und Beschäftigung in den Regionen mit dem größ- ten Entwicklungsrückstand zu fördern. Der Schwerpunkt liegt vor allem auf Innovation und Wis- sensgesellschaft, Anpassungsfähigkeit an den Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft, der Qualität der Umwelt und einer effizienten Verwaltung. Es wird aus dem EFRE und dem ESF, aber auch aus dem Kohäsionsfonds finanziert und richtet sich an die Mitgliedstaaten und Regionen mit dem größ- ten Entwicklungsrückstand. Die im Rahmen des Ziels Konvergenz förderfähigen Gebiete umfassen Regionen, die aufgrund von regionalen Kriterien förderfähig sind (Pro-Kopf-BIP < 75 % EU-Durchschnitt) und Mitgliedstaaten, die aufgrund eines nationalen Kriteriums förderfähig sind (BNE < 90 % EU-Durchschnitt). 2. Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ erstreckt sich auf alle Gebiete der Europäischen Union, die nicht im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähig sind. Durch dieses Förderziel sollen die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität der Regionen sowie die Beschäftigung unterstützt werden, und zwar durch die Vorwegnahme des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft. Das Ziel wird aus dem EFRE und dem ESF finanziert. 3. Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ Das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ besteht in der Stärkung der grenzüberschrei- tenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit. Es ergänzt die beiden anderen Ziele, da die förderfähigen Regionen auch im Rahmen der Konvergenz oder der Regionalen Wettbe- werbsfähigkeit und Beschäftigung förderfähig sind. Es wird aus dem EFRE finanziert. Gefördert werden sollen gemeinsame Lösungen für Behörden aus verschiedenen Mitgliedstaaten in den Be- reichen Stadt-, Land- und Küstenentwicklung, die Entwicklung von Wirtschaftsbeziehungen und die Vernetzung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Zusammenarbeit ist auf die Berei- che Forschung, Entwicklung, Informationsgesellschaft, Umwelt, Risikoprävention und integrierte Wasserwirtschaft ausgerichtet. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist das zentrale Instrument der europäi- schen Wirtschaftsförderung. Der EFRE unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand und Struk- turproblemen. Grundlage des EFRE ist Artikel 160 EG-Vertrag: „Aufgabe des Fonds für regionale Entwicklung ist es, durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Tendenz zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Gemeinschaft beizutragen.“ Der EF- RE finanziert z. B. Infrastrukturmaßnahmen und produktive Investitionen zur Schaffung von Ar- beitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen wie auch Maßnahmen, die der Forschung und technologischen Entwicklung sowie dem Schutz der Umwelt dienen. Der EFRE deckt ein breites Spektrum unterschiedlicher Projektansätze von der einzelbetrieblichen Förderung über die betriebliche und hochschulspezifische Forschungs- und Entwicklungsförderung bis hin zu den vielfältigen Infrastrukturbereichen wie Tourismus, Verkehr, Breitbandnetze, aber auch Stadtentwicklung, Brachflächenrecycling und Energiemanagement ab. In Übereinstimmung mit der Lissabon-Strategie besteht das Oberziel der Förderung in der Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze durch Wirtschafts- wachstum. Querschnittsziele der EFRE-Förderung sind Umwelt und Nachhaltigkeit sowie Chancengleichheit. 9",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 Zu 2: Gemäß Anhang III zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vom 10.06.2006 (ABl. L 210 vom 31.07.2006, S. 26), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 539/2010 vom 16.06.2010 (ABl. L 158 vom 24.06.2010, S. 1) betragen die auf die Konfinanzierung durch die EU anzuwenden Ober- grenzen für das Konvergenzgebiet 75 % und für das RWB-Gebiet 50 %. Die nationale Gegenfinanzierung der EU-Mittel wird u. a. sichergestellt aus – Mitteln zur Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur, – bereits in Haushalten der Fachressorts veranschlagten Mitteln, – privaten Mitteln, – anderen öffentlichen Mitteln (in erster Linie der Kommunen und des Bundes). Zu 3: Hinweis zum Tabellenaufbau der Antworten zu den Fragen II.3. (GRW), III.3. (EFRE) und VI.3. (Tourismus): In allen drei Bereichen wird eine Vielzahl von Förderfällen aus nationalen GRW-Mitteln und aus eu- ropäischen Mitteln kombiniert gefördert. Alle kombiniert geförderten Projekte finden sich in mehre- ren Listen wieder. Aufgrund dieser Mehrfachbenennung einzelner Projekte können keine Förder- summen über Listen hinweg addiert werden. Im Übrigen siehe Anlage 3. IV. Europäischer Sozialfonds (ESF) Zu 1: Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument der EU. Sein Hauptanliegen besteht darin, Erwerbslose bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und durch Bildungsmaßnahmen diejenigen zu fördern, die zwar einen Arbeitsplatz ha- ben, aber dennoch ihre beruflichen Chancen verbessern müssen. Grundlage des ESF ist Arti- kel 146 EG-Vertrag: „... dessen Ziel es ist, innerhalb der Gemeinschaft die berufliche Verwendbar- keit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern sowie die Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung zu erleichtern.“ Die Schwerpunkte des ESF sind: – Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen, – Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, – Förderung der sozialen Eingliederung durch die Bekämpfung von Diskriminierung und durch die Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für benachteiligte Personengruppen sowie – Förderung von Partnerschaften für Reformvorhaben in den Bereichen Beschäftigung und Ein- gliederung. Querschnittsziele der ESF-Förderung sind Bewältigung des demografischen Wandels, Chancen- gleichheit von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung sowie Nachhaltigkeit. Zu 2: Gemäß Anhang III zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vom 10.06.2006 (ABl. L 210 vom 31.07.2006, S. 26), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 539/2010 vom 16.06.2010 (ABl. L 158 vom 24.06.2010, S. 1), betragen die auf die Konfinanzierung durch die EU anzuwenden Ober- grenzen im Konvergenzgebiet 75 % und im RWB-Gebiet 50 %. Zu 3: Siehe Anlage 4. 10",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 V. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Zu 1: Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 verfolgt die EU mit der ELER-Förderung fol- gende Ziele: 1. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, 2. Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, 3. Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft. Zu 2: Die Umsetzung des ELER erfolgt durch das Programm zur Förderung im ländlichen Raum Nieder- sachsen und Bremen 2007 bis 2013 (PROFIL). Dieses länderübergreifende Programm unterteilt sich in vier Schwerpunktachsen, von denen die ersten drei den unter 1. genannten Zielen entspre- chen. Die 4. Schwerpunktachse verfolgt einen methodischen Ansatz (Bottom-up-Ansatz) und dient der Umsetzung von Leader. Sie erstreckt sich horizontal über die anderen Schwerpunktachsen und dient damit ebenfalls den o. g. Zielen. Das Programm, das im Oktober 2007 von der EU-Kommission genehmigt wurde, verfügt über 39 Maßnahmen und Teilmaßnahmen und weitere rd. 60 Untermaßnahmen und Varianten. Der För- derwegweiser, der einen Überblick über das breite Maßnahmenspektrum gibt, kann unter www.profil.niedersachsen.de im Internet eingesehen werden. Zu 3.: Für die laufende EU-Förderperiode (2007 bis 2013) stehen im Rahmen von PROFIL insgesamt rd. 975 Mio. EUR zu Verfügung. Die EU-Mittel sind grundsätzlich mit nationalen Mitteln kozufinan- zieren - im Konvergenzgebiet, d. h. im alten Regierungsbezirk Lüneburg, im Verhältnis 75 % EU und 25 % national, im Nicht-Konvergenzgebiet im Verhältnis EU und national jeweils 50 %. Als na- tionale Kofinanzierungsmittel können Bundes- und Landesmittel sowie kommunale und andere öf- fentliche Mittel Dritter herangezogen werden. Bedeutendstes Kofinanzierungsinstrument ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die GAK-Mittel setzen sich aus 60 % Bundes- und 40 % Landesmitteln zusammen. Rechnet man zu den 975 Mio. EUR EU-Mitteln die nationalen Kofinanzierungsmittel hinzu, so wer- den im Rahmen von PROFIL öffentliche Aufwendungen in Höhe von etwa 1,6 Mrd. EUR in dieser Förderperiode aufgebracht. Damit wird ein Gesamtinvestitionsvolumen von etwa 2,7 Mrd. EUR aus- gelöst. Zu 4: Wegen der Vielzahl (insgesamt rd. 97 500 Einzelfälle) ist die Beantwortung der Fragen nach ein- zelnen „Projekten“ im Rahmen des ELER nicht möglich und aus Gründen des Datenschutzes auch nicht zulässig, weil hierdurch gegen die Transparenzinitiative verstoßen würde. Stattdessen erfolgt eine Aufgliederung nach Förderclustern, die sich aus Anlage 5 ergibt. VI. Sonstiges Zu 1: Die Landesregierung hält es für richtig, dass die im Vertrag von Lissabon verankerte Kohäsionspoli- tik im Zeitraum 2014 bis 2020 fortgeführt wird. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die EU-Kommission bereits mit der Veröffentlichung des Fünften Kohäsionsberichts im November 2010 erste Vorschläge zur Ausgestaltung der zukünf- tigen Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014 bis 2020 unterbereitet hat. Sie hat aktiv an der Abfas- sung einer gemeinsamen Position der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Dezember 2010 mitgewirkt und so die Bewertungen der Landesregierung in die 11",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 Konsultationen eingebracht. Sie begrüßt, dass damit die Diskussion über die Ausgestaltung der künftigen Kohäsionspolitik frühzeitig begonnen wurde. Angesichts des teilweise noch enormen regionalpolitischen Entwicklungsbedarfs in der Union und der Belastungen der nationalen Haushalte für die laufenden Maßnahmen zur Stabilisierung der gemeinsamen Währung geht die Landesregierung davon aus, dass der für die kommende Kohäsi- onspolitik verfügbare Finanzrahmen sowohl für Deutschland als auch Niedersachsen geringer sein wird als er im Förderzeitraum 2007 bis 2013 gewesen ist. Zu 2: Projekte der Tourismuswirtschaft (Unternehmen der Reisebranche und des Gastgewerbes, die un- mittelbar am Tourismus verdienen) werden nach den vom MW durch Erlass an die NBank festge- legten Förderregeln für die einzelbetriebliche Investitionsförderung bzw. für einzelbetriebliche In- vestitionsförderungen im Beherbergungsgewerbe aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbes- serung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und des EFRE unterstützt (derzeit geregelt durch Erl. d. MW v. 01.11.2010 - Az.: 34). Daneben erfolgt eine Förderung für Maßnahmen im Bereich Tourismus in der Regel nach der Richtlinie des MW über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft (Erl. d. MW v. 17.07.2007-23-32330/0200; Nds. MBl. 38/2007, S. 979). Die geförderten Maßnahmen dienen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft, auch wenn die Unternehmen der Tourismuswirtschaft nicht direkter Zuwendungsempfänger sind (Touristische Infrastruktur). Zu 3: Hinweis zum Tabellenaufbau der Antworten zu den Fragen II.3. (GRW), III.3. (EFRE) und VI.3. (Tourismus): In allen drei Bereichen wird eine Vielzahl von Förderfällen aus nationalen GRW-Mitteln und aus eu- ropäischen Mitteln kombiniert gefördert. Alle kombiniert geförderten Projekte finden sich in mehre- ren Listen wieder. Aufgrund dieser Mehrfachbenennung einzelner Projekte können keine Förder- summen über Listen hinweg addiert werden. Im Übrigen siehe Anlage 6. Zu 4: Zu den großen anderen Förderungen und Förderprogrammen, d. h. größer 10 Mio. EUR, in Nieder- sachsen (Stand: Haushaltsplan 2010) gehören u. a.: – die Finanzhilfe an den Landessportbund – das Förderprogramm Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen – die Gemeinsame Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen mit überregionalem Wirkungskreis – die Zuschüsse des Landes an regionale außerhochschulische Forschungseinrichtungen – die Förderung der Theater in Niedersachsen – die Förderung der Niedersächsischen Staatstheater GmbH – das Hauptschulprofilierungsprogramm – die Landesinitiative Luft- und Raumfahrt. Einzelheiten zu den o. a. Förderungen und Förderprogrammen sowie zu anderen Subventionen und Zuwendungen sind dem neunten niedersächsischen Subventionsbericht (Drs. 16/2398) zu ent- nehmen, der auf Grundlage der Daten zum Haushaltsplan 2010 im Frühjahr 2010 erschienen ist. Der Subventionsbericht erscheint alle zwei Jahre, somit wird der nächste im Frühjahr 2012 aufge- stellt. Als weiteres großes Förderprogramm - außerhalb des Subventionsberichtes - ist die Investitions- förderung für Krankenhäuser zu benennen. 12",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/3932 Zu 5: Wo und in welcher Höhe besonders von Fördermitteln aus dem Bund profitiert wird, ergibt sich aus Anlage 7. Zu 6: Welche bedeutenden Einnahmen das Land vom Bund zur zweckgebundenen Förderung erhält, er- gibt sich aus Anlage 8. Außerdem gewährt der Bund dem Land für die Bereiche SPNV/ÖPNV Zuweisungen gemäß Ent- flechtungsgesetz sowie Regionalisierungsgesetz und für den Bereich kommunaler Straßenbau Zu- weisungen gemäß Entflechtungsgesetz. Im Zeitraum 2007 bis 2010 betrugen die Einnahmen - in Mio. EUR -: 2007 2008 2009 2010 Insgesamt Entflechtungsgesetz 123,507 123,507 123,507 123,507 494,028 Regionalisierungsgesetz 576,380 573,383 581,983 590,713 2 322,459 Zusammen: 699,887 696,890 705,490 714,220 2 816,487 Anmerkungen zu Anlage 8: 1. Das Stationsprogramm „Niedersachsen ist am Zug I“ (NIAZ I) ist ein landesweites Programm. Die in den Jahren 2007 bis 2010 an die DB Station & Service gezahlte Gesamtsumme von 6 839 761,03 EUR ist nicht auf die Gebietskörperschaften aufteilbar. 2. Zahlungen gemäß § 7 Abs. 4 und 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) an den Zweckverband Süd-Niedersachsen (ZVSN) und den Zweckverband Verkehrsverbund Bremen Niedersachsen (ZVBN) wurden auf die entsprechenden Landkreise und Städte aufgeteilt. Hartmut Möllring 13",
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