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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2609\n\n1110000001017 LINIE\n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndes Abg. Wilken (CDU), eingegangen am 19. 11. 1996\n\nBetr.: Finanzierung von Radwegebaumaßnahmen der Gemeinde Uplengen\n\nIn dem strukturschwachen Ostfriesland ist die Gemeinde Uplengen im Landkreis Leer vor-\nbildlich bemüht, Radwege zu bauen. Die Gemeinde versucht, die Verkehrssicherheit im\nallgemeinen und besonders für die Schulkinder zu erhöhen, aber auch die Attraktivität des\nRaumes für den Fremdenverkehr zu steigern. Auch im Rahmen des Fehnprogramms ist es\nerforderlich, Radwege weiter auszubauen. Nun ist es der Gemeinde durch intensive und\nzielstrebige Vorarbeit gelungen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß folgende Pro-\njekte sofort oder kurzfristig realisiert werden könnten:\n\n1. Radweg an der Landesstraße 18 in der Ortsdurchfahrt Remels von km 17,646 bis 17,162\neinschließlich Umgestaltung des Knotenpunktes L18/Uplengener Str. /Oldendorfer Str.\nRadweg an der Landesstraße 18 in Remels von km 17,144 bis km 15,655\n\n3. Radweg an der L18 Ockenhausener Str. in der Gemarkung Oltmannsfehn von km 11,220\nbis kın 10,160\n\n. Radweg an der 1.18 von km 9,842 bis km 10,15” in der Gemarkung Oltmannsfehn\n\n5. Radweg an der L18 von Rlein-Hollen bis Hollen\n\n6. Radweg an der L827 von km 0,354 bis km 1,200 in der Gemarkung Hollen\n\n7, Radweg an der L20 zwischen der N15 und dem Nordgeorgsfehnkanal — Es handelt sich\num eine rund 320 m lange Strecke als Lückenschluß.\n\nZusammenfassend ist festzustellen, daß mit dem Bau des Radweges unter lfd. Nr. I sofort\nbegonnen werden könnte und die Radwege unter lfd, Nr. 2, 3, 4, und 6 etwa innerhalb eines\nJahres baureif gemacht werden könnten.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Wie werden die aufgeführten Radwegelaumaßnahmen der Gemeinde Uplengen bezüg-\nlich der Dringlichkeit bewertet, und welche konkreten Realisierungsmöglichkeiten kön-\nnen aufgezeigt werden?\n\n2. Besteht die Möglichkeit, Maßnahmen über den Weg der kombinierten Finanzierung\n(Land - Kommune) als sogenannte Modellvorhaben früher realisieren zu können, wenn,\nwie im Falle der Gemeinde Uplengen, die Bereitschaft besteht, die anteilige 50prozentige\nGegenfinanzierung sicherzustellen?\n\n3. Kann bezüglich der Finanzierung des Landesanteils ein realistischer Zeitrahmen für den\nBau der Radwege aufgezeigt werden, damit die Gemeinde Uplengen im Rahmen der\nHaushaltsplanungen die entsprechenden Anreilsfinanzierungen berücksichtigen kann?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 26. 11. 1996 - 11/721 - 677)",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2609\n\n= [N\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedertsächsisches Ministerium Hannover, den 14. 1. 1997\nfür Wirtschaft, Technologie und Verkehr\n- 17 - 57.00 (410.1 — 01425) —\n\nMit rd. 11500 km verfügt Niedersachsen über ein Drittel aller überörtlichen Radwege - d.s.\nRadwege an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen — und damit in der Bundesrepublik über das\numfangreichste Radwegenetz.\n\nVon den Landesstraßen sind bereits 45 % mit Radwegen ausgestattet. Um alle Landesstraßen\nmit Radwegen zu verschen, müßten weitere etwa 4400 km gebaut werden.\n\nDer dafür erforderliche Investitionsbedarf ist mit den vorhandenen Haushaltsmitteln nicht\nzu decken. Es ist daher nicht möglich, das gesamte Landesstraßennetz so schnell mit Radwe-\ngen auszustatten, wie das in der Bevölkerung gelegentlich gewünscht wird.\n\nTrotz der schwierigen Haushaltslage des Landes, die gegenwärtig und mittelfristig bestimmt\nwird durch die bundesweit gravierenden Ausfälle bei den Steuereinnahmen, sind die Haus-\nhaltsansätze für den Bau von Radwegen an Landesstraßen im Doppelhaushalt 1997/98 jähr-\nlich von 14 Mio. DM auf 17 Mio. DM erhöht worden.\n\n \n\nMit Hilfe dieser Mittel werden die nach landeseinheitlich festgelegten Kriterien prioritär in\nden Radwegebedarfsplan eingestellten Radwege realisiert.\n\nFerner hat die Landesregierung die Möglichkeit eröffnet, Kommunen und Landkreise in die\nPlanung, den Bau und die Finanzierung (50:50) von Radwegen im Rahmen von sog, Mo-\ndellyorhaben einzubinden.\n\nDieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:\n\nZul:\n\nDie Vorhaben Nra. 1 bis 3 sind planungstechtlich gesichert (Nr. 1) oder befinden sich in der\nPlanfeststellung (Nrn. 2 und 3). Der Baubeginn ist von der Baureife (Planfeststellung,\nGrunderwerb) und von der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel abhängig. Mit dem\nVorhaben Nr. | kann frühestens 1998 angefangen werden.\n\n \n\nDie Vorhaben Nrn. 4 bis 6 haben nach dem Radwegebedarfsplan des Landes keine Priorität\nund können deshalb vom Land nicht geplant und gebaut werden. In Frage käme nur eine\nRealisierung als Modellvorhaben (50:50) unter der Voraussetzung, daß sowohl dem Land als\nauch der Gemeinde die nötigen Finanzmittel zur Verfügung stehen.\n\nDie L 20 soll zwischen Hollen und der B 72 zur Kreisstraße abgestuft werden. Für den Bau\ndieses Radweges ist dann der Landkreis Leer zuständig,\n\nZu 2:\nGrundsätzlich ja.\n\nZu }:\n\nZum gegenwärtigen Zeitpunkt nein. Derzeit ist bereits über eine Vielzahl von sog. Modell-\nvorhaben Vereinbarungen abgeschlossen worden, in denen sich das Land zur Mitfinanzie-\nrung verpflichtet hat.\n\nDr. Fischer\n\n(Ausgegeben am 29. 1. 1997)",
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