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"content": "Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/5243 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marco Brunotte (SPD), eingegangen am 30.08.2012 Eine Ortsumgehung für Fuhrberg - Wann handelt die Landesregierung? Die Ortschaft Fuhrberg, zugehörig zur Stadt Burgwedel, wird fast mittig von der Landesstraße 310 durchschnitten. Die stark befahrene Straße, auf welcher täglich bis zu 13 000 Verkehrsfahrzeuge durch den kleinen Ort fahren, ist seit Jahren Grundlage einer Diskussion um den Lärmschutz und um die Reduzierung der gesundheitsgefährdenden Feinstaub- und Abgasbelastung. Zur langfristi- gen Verbesserung der Situation der Anwohner wurde eine Lösung in Form des Baus einer Ortsum- gehung im Regionalen Raumordnungsprogramm verankert. Nicht nur Lärm, Abgase und Feinstaub belasten die Gesundheit der Anwohner, auch die Ortsge- meinschaft leidet unter der Spaltung von Fuhrberg. Ein Ortskern, der das Zusammenleben bestärkt und den Standort attraktiv macht, ist mit der Zerschneidung durch die L 310 nur schwer möglich. Zur vorübergehenden Entlastung der Anwohner wurde die Geschwindigkeit im Ort inzwischen auf Tempo 30 reduziert. Nachdem die reine Begrenzung keine Wirkung zeigte, sind momentan fest in- stallierte Geschwindigkeitsmessanlagen im Betrieb, um eine Reduzierung des Lärms auf der eben- falls sanierungsbedürftigen Ortsdurchfahrt zu erreichen. Die Stadt Burgwedel hat 163 000 Euro in diese Maßnahme investiert. Das Verkehrsaufkommen erfährt jedoch keine Reduzierung, sodass die Problemlage weiter besteht. In diesem Jahr kommt hinzu, dass die Lkw-Maut ab August auch für bestimmte Bundesstraßen ein- geführt wurde und eine weitere Verlagerung auf die Landesstraßen die Folge sein könnte. Die Auswirkungen auf den Verkehr in Fuhrberg sind hier noch nicht abschätzbar. Die bisherige Stra- ßendecke ist jedoch in keinem Fall für die Belastung durch den Schwerlastverkehr ausgelegt, und eine angedachte ausschließliche Oberflächensanierung wird nach Ansicht von Experten keine ab- schließende Lösung bringen. Der Beginn der Umsetzung einer Ortsumgehung, inzwischen auch festgeschrieben im Regionalen Raumordnungsprogramm für die Region Hannover (Rechtskraft seit 22.07.2010), wartet aber noch auf seine konkrete Umsetzung. Die verschiedenen Gutachten, die Grundlage dieser Empfehlung waren, kommen sowohl aus raumplanerischen als auch aus Umweltverträglichkeitsgründen nur zu einer Präferierung der Südtrasse. Das Raumordnungsprogramm spricht sich daher für die Variante einer Südumgehung aus. Vor Ort begrüßt man diese Festlegung, welche endlich den Ortskern be- ruhigen könnte und zudem eine sinnvolle Anbindung des Gewerbegebietes an die Autobahn be- deuten würde. Dies vorausgesetzt, frage ich die Landesregierung: 1. Welche Verfahrensschritte wurden nach dem 22.07.2010 (Veröffentlichung des RROP 2005 gemäß § 9 Abs. 1 NROG in Verbindung mit § 28 Abs. 1 ROG) vom Land Niedersachsen zur Umsetzung der Südumgehung in Fuhrberg vorgenommen? 2. Wann plant die Landesregierung den Bau der Ortsumgehung Fuhrberg? 3. Welche finanziellen Mittel sind in welchem Zeitraum erforderlich, um die neue Umgehungs- straße zu realisieren, und wann will die Landesregierung diese im Landeshaushalt beantra- gen? 4. Welche finanziellen Mittel und zeitlichen Planungen gibt es bezüglich der in jedem Fall anste- henden Sanierung der bisherigen Ortsdurchfahrt Fuhrberg? 5. Wie soll die Kommunikation zwischen Land Niedersachsen, Region Hannover, Stadt Burgwe- del und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in einer Initiative seit mehreren Jahren um die Verbesserung der verkehrlichen Situation in Fuhrberg bemühen, während der Umset- 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5243 zung sichergestellt werden, und welches Mitspracherecht wird den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort eingeräumt? (An die Staatskanzlei übersandt am 05.09.2012 - II/72 - 1474) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26.09.2012 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/1474/ Ortsumgehung Fuhrberg - Bereits Mitte der 80er-Jahre wurde der Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Landesstraßen ein- gestellt. Die finanziellen Ressourcen des Landes reichen für Neubauvorhaben nicht aus. Der Schwerpunkt der Investitionen im Landesstraßenbereich liegt nach wie vor in der Substanzerhal- tung des vorhandenen Straßennetzes. Die Verkehrsbelastung auf der Landesstraße 310 in Fuhrberg war zwischen 2000 und 2010 rück- läufig. Die letzte Straßenverkehrszählung 2010 hat eine durchschnittliche Belastung von 10 700 Kfz/24 h ergeben. Um der Forderung der Anwohner nach Lärmschutz nachzukommen, wur- de in der Ortslage ein Tempolimit auf 30 km/h nachts angeordnet. Die Einhaltung dieser Beschrän- kung wird durch eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage überwacht. Das geforderte nächtli- che Lkw-Fahrverbot konnte dagegen nicht umgesetzt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Seither wurden keine weiteren Maßnahmen getroffen. Zu 2: Es ist derzeit nicht absehbar, ob und wann das Land den Bau von Ortsumgehungen wieder auf- nehmen kann. Zu 3: Eine Kostenschätzung liegt nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu Nummer 2. Zu 4: Aufgrund der Ergebnisse der Zustandserfassung von 2010 ist die Notwendigkeit, in der Ortsdurch- fahrt Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, anerkannt. Eine Fahrbahnerneuerung ist nach derzei- tigem Kenntnisstand frühestens ab 2014 möglich. Eine konkrete Aussage zum Zeitpunkt der Durch- führung ist allerdings wegen der Vielzahl schlechter Landesstraßenabschnitte und der bisher noch nicht bekannten Höhe der bereitgestellten Haushaltsmittel ab 2014 nicht möglich. Aussagen über die Kostenhöhe der erforderlichen Erhaltungsmaßnahme können erst nach Festle- gung der konkreten Bauweise gemacht werden. Die Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit ist jeder- zeit gewährleistet. Zu 5: In Abhängigkeit von den zu gegebener Zeit durchzuführenden Maßnahmen wird die Niedersächsi- sche Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr rechtzeitig Kontakt mit den betroffenen kommu- nalen Stellen und Bürgerinnen und Bürgern aufnehmen und sie im Rahmen der rechtlichen Mög- lichkeiten beteiligen. Jörg Bode 2 (Ausgegeben am 02.10.2012)",
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