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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2624\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/2370 —\n\nBetr.: Tätigkeit der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde außerhalb ihrer lega-\nlen Befugnisse;\nhier: Beobachtung von Tagungen der Evangelischen Akademie in Loccum\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Holtfort (SPD) vom 29. 3. 1988\n\nWir wissen aus den Zeitungen vom 14. September 1983, daß dem Landesamt für Ver-\nfassungsschutz damals vorgeworfen wurde, „die Aktion Sühnezeichen (Vorsitzender:\nBerlins Altbischof Kurt Scharf) ungerechtfertigt politisch in Verruf gebracht zu haben“.\nEin Widerruf wurde der „Aktion Sühnezeichen‘ abgelehnt mit der Begründung des\nMinister des Innern, die Verfassungsschutzbehörde habe lediglich im Rahmen ihres ge-\nsetzlichen Auftrages die Landesregierung vertraulich über „extremistische Aktivitäten\nim Zusammenhang mit dem Kirchentag unterrichtet und Einschätzungen möglicher\nStörungen durch Extremisten vorgenommen“.\n\nWir wissen aus verwaltungsgerichtlichen Verfahren, daß die Abteilung 4 des Nieder-\nsächsischen Ministers des Innern einen Kabarettisten wie Dietrich Kittner, der auch Re-\ngierungspolitik kritisch glossiert, aufs Korn nimmt. Wir wissen aus Plenarsitzungen,\ndaß dieselbe Behörde Bürgerinnen und Bürger, die im Strafvollzug ehrenamtlich tätig\nsind, auf ihre politische Gesinnung hin überprüft (Sitzung vom April 1985) und demo-\nkratische Bürgerrechtsorganisationen daraufhin beobachtet, ob sie sich Kritik an einem\nstaatlichen Gesetz erlauben (Sitzung vom April 1987). Nach Zeitungsmeldungen vom\n26. März hat dieser Geheimdienst auch die Evangelische Akademie Loccum — minde-\nstens deren Tagung „Demokratische Strategien gegen Rechtsextremismus“ bespitzeln\nlassen. Zu klären ist weiter eine — bisher von der Behörde in Abrede genommene —\nBeobachtung eines Treffens zweier Journalisten von STERN bzw. dpa am Hannover-\nschen Hauptbahnhof.\n\nDas Gesetz beschränkt die Befugnisse dieses Geheimdienstes (vgl. $ 3 Nieders. Verfas-\nsungsschutzgesetz) — soweit es überhaupt in Betracht kommen könnte — auf die\nSammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitli-\nche demokratische Grundordnung, die Sicherheit des Bundes oder des Landes oder\ngegen die gesetzmäßige Amtsführung von Mitgliedern verfassungsmäßiger Organe\nsowie auf Spionageabwehr; bei der Überprüfung von Personen hingegen darf dieser\nNachrichtendienst nur mitwirken, wenn diese Personen öffentliche Geheimnisse zu\nwahren haben oder aber „an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- und verteidi-\ngungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen“.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Wurden Mitarbeiter des Niedersächsischen Ministers des Innern im amtlichen oder\nauch im halbamtlichen Auftrag zu der erwähnten Tagung vom 3. bis 5. November\n1982 in Loccum entsandt?\n\n2. Falls ja, haben sie sich den anderen Teilnehmern an der Tagung als Beauftragte der\n\" Verfassungsschutzbehörde zu erkennen gegeben?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2624\n\n———LLLLLL—— a ——————\n\n3. Haben sie insbesondere den anderen Teilnehmern auch erklärt, über ihre kraft Beru-\nfes sachkundigen Ausführungen auf der Tagung über Rechtsextremismus hinaus\nwürden sie auch die Diskussionsbeiträge anderer Teilnehmer oder auch den Gang\nder Diskussion im allgemeinen in einem schriftlichen Vermerk für ihre Behörde zu\nderen Akten niederlegen?\n\n4. Ist es wahr, daß die Diskussion der damals in Loccum anwesenden Wissenschaftler,\n' Politiker, Ministerialbeamten und Journalisten durch jene Verfassungsschutzbedien-\nstete in jenem Vermerk wie folgt bewertet wurde: „Alles rechts von der SPD ist fa-\nschistisch. Die medienpolitischen Pläne des Ministerpräsidenten Dr. Albrecht sollen\nden Rechtsextremismus fördern. Gegen Neonazis in Niedersachsen wird nichts un-\nternommen‘“?\n\n5. Stammt der mit „J‘ unterzeichnete Vermerk dieses sachlichen Gehalts wirklich von\neinem „leitenden Beamten des Verfassungsschutzes, der später im Wissenschaftsmi-\nnisterium reüssiert hat‘‘ (NP vom 26. 3. 1988)? Wie beurteilt die Landesregierung\nbejahendenfalls die Befähigung des Verfassers für ein leitendes Amt im Innen- oder\ngar im Wissenschaftsministerium?\n\n6. Wie erklärt die Landesregierung die geheimdienstliche Tätigkeit aus dem nieder-\nsächsischen Ministerium des Innern außerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Be-\nfugnisgrenzen — dies auch im Hinblick auf das Volkszählungsurteil 1983 des Bun-\ndesverfassungsgerichtes?\n\n7. Wer zieht überhaupt, wenn schon nicht das Gesetz, die Grenzen für diese geheim-\ndienstliche Tätigkeit, wo liegen sie, und wie soll kontrolliert werden, daß nicht auch\ndiese — schon gesetzwidrigen! — Grenzen von übereifrigen Geheimdienstlern wei-\nter überschritten werden?\n\n8. Ist die Landesregierung bereit, zu der durch die Verfassung (Artikel 20 Abs. 3 GG)\nvorgeschriebenen Bindung der Behörde an Gesetz und Recht zurückzukehren oder\ngegebenenfalls warum auf diesem geheimdienstlichen Felde nicht?\n\n9. Wer schützt Niedersachsens Bürgerinnen und Bürger in ihren verfassungsmäßigen\nRechten vor dem „Verfassungsschutz‘'?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 4. 5. 1988\n— 41.1 — 01424 — 4 —\n\nZu 1:\n\nIn der genannten Zeit führte die Akademie Loccum eine Tagung zum Thema ‚„Demo-\nkratische Strategien gegen Rechtsextremismus“ durch. Zu den Teilnehmern gehörten\nneben Wissenschaftlern, Politikern, Journalisten und Pädagogen auch Mitarbeiter aus\nVerfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. So hat der für den Rechtsextre-\nmismus zuständige Abteilungsleiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz einen Vor-\ntrag gehalten. Von der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde nahmen drei Mitar-\nbeiter als Fachleute für den Rechtsextremismus und für die Arbeit des Verfassungsschut-\nzes in der Öffentlichkeit teil. Sie waren bei der Tagungsleitung angemeldet und sind\nin der Teilnehmerliste der vom Veranstalter herausgegebenen „Loccumer Protokolle‘\n26/82 namentlich aufgeführt.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2624\n\n \n\nZu 2:\n\nZumindest einer der Teilnehmer hat dies ausdrücklich getan. Im übrigen enthalten die\n„‚Loccumer Protokolle 26/82‘ eine Reihe von Presseberichten über die Veranstaltung,\nin denen auf die Teilnahme von Mitarbeitern der Verfassungsschutzbehörden hingewie-\nsen wird. Den teilnehmenden hannoverschen Journalisten waren die Mitarbeiter aus\ndem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde\nbekannt. Es war klar, daß es hier nicht um eine Beobachtung der Veranstaltung durch\nden Verfassungsschutz, sondern um die Beteiligung kompetenter Gesprächspartner am\nInformationsaustausch über Fragen des Rechtsextremismus ging.\n\nZu 3:\n\nDie Teilnehmer aus dern Innenministerium haben selbst keine Vermerke über die Dis-\nkussion oder einzelne Beiträge angefertigt. Vielmehr haben sie ihren Vorgesetzten nach\nRückkehr mündlich kurz über die Tagung informiert. Dieser hat offenbar eine hand-\nschriftliche Notiz gefertigt, deren Inhalt, Empfänger und Verbleib nicht mehr feststell-\nbar sind.\n\nZu 4:\nAuf die Antwort zu 3. wird verwiesen.\n\nZu 5:\n\nAuf die Antworten zu 3. und 4. wird verwiesen. Die Landesregierung muß es schon aus\nbeamtentechtlichen Gründen ablehnen, zur Befähigung des vermutlichen Verfassers ei-\nner nur aus Presseveröffentlichungen bekannten Notiz Stellung zu nehmen.\n\nZu 6 und 7:\n\nDie Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde haben an der Tagung in Loccum nicht\nin Ausübung des Beobachtungsauftrags des Verfassungsschutzes nach 83 NVerfSchG\nteilgenommen und demnach keine „geheimdienstliche Tätigkeit‘ ausgeübt.\n\nZu 8 und 9:\nEnrfällt.\n\nHasselmann\n\n(Ausgegeben am 8. 6. 1988) 3",
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