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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2865\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/2546 —\n\nBetr.: CKW-haltige Stoffe in Bauschuttdeponien\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Reckmann, Schack (SPD) vom 6. 5. 1988\n\nIn Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema „Bitumenhaltige Produkte — Ge-\nhalt an Lösungsmitteln, insbesondere CKW’s‘‘ (Drucksache 11/2420) teilt die Landes-\nregierung mit, daß von der niedersächsischen Straßenbauverwaltung im Durchschnitt\nin den letzten drei Jahren ca. 6000 Tonnen lösemittelhaltige Stoffe pro Jahr im Straßen-\nbau eingebaut worden sind.\n\nIn dieser Verbrauchsmenge ist der Anteil für den kommunalen und sonstigen Straßen-\nund Wegebau nicht enthalten.\n\nCKW’s gefährden das Grundwasser, führen zur Anreicherung in Tieren und Pflanzen,\nund ihre Toxizität gegenüber Lebewesen ist nachgewiesen.\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. In welcher Form wird die Landesregierung der Empfehlung des Umweltbundesamtes\nfolgen und auf den Einsatz von lösemittelarmen Produkten hinweisen, d.h. welche\nganz konkreten Maßnahmen sind geplant?\n\n2. Sollen Landesbehörden und die Städte/Gemeinden angewiesen werden, lösemittel-\narme Produkte einzusetzen?\n\n3. Welche Gefahren gehen von Straßenbauschutt, in dem bitumenhaltige Produkte\nverarbeitet sind, in nicht abgedichteten Bauschuttdeponien aus?\n\n4. Ist auszuschließen, daß CKW’s aus Bauschuttdeponien in das Grundwasser ge-\nlangen?\n\n5. Wie beurteilt die Landesregierung generell die Grundwassergefährdung durch Bau-\nschuttdeponien?\n\n6. Liegen Erkenntnisse vor, daß in Bauschuttdeponien Stoffe abgelagert werden, für\ndie keine Genehmigung erteilt ist?\n\n7. In welchem Maße kommen die Landkreise ihrer Überwachungspflicht nach?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Umweltminister Hannover, den 17. 8. 1988\n— Z4 — 01425/12 — 45 —\n\nIn der vorliegenden Anfrage wird auf Empfehlungen des Umweltbundesamtes hinge-\nwiesen. Diese finden sich im letzten Absatz eines Schreibens des Umweltbundesamtes\nvom 4. 5. 1987 an die Umweltaktion Niedersachsen mit folgendem Wortlaut:",
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            "content": "“ Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2865\n\n„Der Anteil der Lösemittel insgesamt, insbesondere auch der Anteil der CKW in bitu-\nmenhaltigen Produkten wird aufgrund der laufenden Entwicklung zu lösemittelärme-\nten Beschichtungssystemen weiter abnehmen. Dazu gehört aber auch, daß die öffentli-\nchen Verwaltungen bei der Vergabe von Straßenbau und Straßensanierungen sowie bei\nIsolier- und Abdichtungsarbeiten im Hoch- und Tiefbau solche Firmen besonders be-\nrücksichtigen, die zu vertretbaren Kosten lösemittelarme Produkte zum Einsatz brin-\n. gen.“\n\nWeiter wird in dem Schreiben erwähnt, daß lösemittelhaltige Stoffe praktisch nur noch\nin den Vorspritzmitteln zur Vorbehandlung von Asphaltoberflächen vor der Neube-\nschichtung, also in geringen Mengen als Haftkleber bzw. in Bitumenemulsionen, vor-\nhanden sind.\n\nDas gilt auch für die in den letzten Jahren von der niedersächsischen Straßenbauverwal-\ntung eingesetzten Materialien.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:\n\nZu 1 und 2:\n\nAuf die Frage 1 ist bereits in der Antwort zu 3. — Drs 11/2420 — zur Kleinen Anfrage\n— Dis 11/1658 — eingegangen und ausgeführt worden, daß die niedersächsische Lan-\ndesregierung schon in der Vergangenheit, wie es vom UBA empfohlen wird, ihr Augen-\nmerk darauf gerichtet hat und dies auch künftig tun wird, daß bevorzugt lösemittel-\narme Produkte eingesetzt werden. Darüber hinaus wird angesichts der sehr geringen\nund künftig weiter abnehmenden Menge an leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasser-\nstoffen, die durch bitumenhaltige Produkte in die Umwelt gelangen, kein akuter Hand-\nlungsbedarf gesehen.\n\nZu 3:\n\nDie zur Ablagerung in Bauschuttdeponien gelangenden Materialien aus dem Straßen-\nbau sind in der Regel mehrere Jahre alt und enthalten nach Auffassung der Fachbehör-\nden nur noch Spuren von Lösemitteln, so daß mit einer Gefährdung nicht gerechnet\nwerden braucht.\n\nZu 4:\n\nNein. Die auf Bauschuttdeponien zur Ablagerung in der Regel zugelassenen Abfälle\n(Bauschutt, Straßenaufbruch, Bodenaushub) enthalten jedoch aufgrund ihrer Herkunft\nkeine relevanten Mengen CKWs, so daß von einer Gefährdung des Grundwassers nicht\nausgegangen werden kann.\n\nZu 5:\n\nGrundsätzlich kann eine Grundwassergefährdung im Bereich von Bauschuttdeponien,\nauf denen ausschließlich — ohne schädliche Beimengungen — Bauschutt, Straßenauf-\nbrach und Bodenaushub sowie mineralische Abfälle, die bauschurtähnlichen Charakter\naufweisen, abgelagert worden sind, ausgeschlossen werden.\n\nZu 6:\n\nGesicherte Erkenntnisse, daß in Bauschuttdeponien Stoffe abgelagert worden sind, für\ndie keine Genehmigung erteilt worden ist, liegen z.Z. nicht vor. Dieser Frage wird im\nRahmen der z.Z. laufenden Altlastenerkundung besondere Bedeutung beigemessen.",
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