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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/3376 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Dr. Schole (Grüne) — Drs 12/3376\n\nBetr.: Situation der nichtdeutschen Gefangenen in niedersächsischen Vollzugsanstalten\n\nIn den letzen Jahren ist ein deutlicher Anstieg an nichtdeutschen Gefangenen in nieder-\nsächsischen Justizvollzugsanstalten zu beobachten. Die Lebenssituation dieser Men-\nschen ist bedrückend. Sie ist geprägt von Isolation, psychosozialen Problemen, Kom-\nmunikationsschwierigkeiten durch mangelnde Sprachkenntnisse und Agressivität. Dies\nfindet seinen Ausdruck in der ansteigenden Zahl der Suizidversuche, der Übergriffe auf\nBedienstete und der psychischen Auffälligkeiten von nichtdeutschen Gefangenen. Ab-\ngesehen davon, das Strafvollzug von vielen als ein höchst fragwürdiges Mittel zur Wie-\ndereingliederung straffällig gewordener Menschen angesehen wird, sollte jedoch aktuell\ndafür Sorge getragen werden, das psychische und soziale Haftschäden so gering wie\nmöglich gehalten werden und eine Gleichbehandlung aller Gefangenen gewährleistet\nist.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Wie viele Gefangene — aufgeschlüsselt nach Frauen, Männern und Jugendlichen —\nwaren im Mai 1991 und im gleichen Zeitraum 1992 in niedersächsischen Vollzugs-\nanstalten nichtdeutsche Staatsangehörige?\n\na) Untersuchungshaft,\n\nb) geschlossener Vollzug,\n\nc) offener Vollzug,\n\nd) Freigang,\n\ne) Sozialtherapeutische Anstalt,\nf) Bildungsstätte,\n\ng) Abschiebungshaft.\n\n2. Wie sieht die soziale Betreuung für sie aus? Gibt es in den großen  ‚wdersächsi-\nschen Anstalten eine/einen Beauftragte/n für ıimmigrantenspezifische Angelegen-\nheiten? Wenn ja,\n\na) in welchen?\nb) mit welchen Kompetenzen und Zuständigkeiten?\n\n3. Ist es richtig, daß die JVA Hannover eine besondere Zuständigkeit für nicht-\ndeutschsprachige Gefangene hat? Wenn ja,\n\na) in welcher Form ist sie — im Hinblick darauf, daß die Immigranten besondere\npsychosoziale Problerne haben — personell, technisch und finanziell für diese\nAufgabe eingerichtet?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag -—- Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254\n\nMP ee nn\n\nb) Wie sieht die Situation in der Frauenabteilung aus? Was passiert mit den Kin-\ndern inhaftierter Mütter?\n\nc) Wieviel Geld steht jährlich für Dolmetscherkosten, kulturelle und Bildungsin-\nteressen der nichtdeutschen Gefangenen zur Verfügung?\n\nd) Wie sicht die psychosoziale Betreuung und ärztliche Versorgung für Frauen,\nMänner und Jugendliche aus?\n\n4. Wie wird sichergestellt, daß die nichtdeutschsprachigen Gefangenen ihre Rechte\nim Vollzug wahrnehmen können?\n\n5. Istes richtig, daß die bei der Aufnahme der Gefangenen von diesen zu unterschrei-\nbenden Formulare nur in deutscher Sprache vorliegen und der Inhalt den Gefange-\nnen nicht übersetzt wird?\n\n6. Stehen den Gefangenen mittlerweile in allen JVAen Infoblätter, Merkhefte, For-\nmulare in anderen Sprachen zur Verfügung? Wenn ja, in welchen Sprachen?\nWenn nein, aus welchem Grund und wann werden sie vorliegen?\n\n7. Wie viele nichtdeutsche Gefangene (Frauen, Männer und Jugendliche) befinden\nsich z.Z. (im gleichen Zeitraum 1991) in schulischen oder beruflichen Ausbil-\ndungsmaßnahmen?\n\n8. Inwieweit wird im schulischen und beruflichen Ausbildungsbereich auf die in der\nRegel fehlenden sprachlichen, schulischen und immigrantenrechtlichen Vorausset-\nzungen Rücksicht genommen?\n\n9. Womit wird die Tatsache erklärt, daß nur eine verschwindend geringe Zahl der\nnichtdeutschen Gefangenen in Maßnahmen, wie offener Vollzug, Freigang, Bil-\ndungsmaßnahmen und Lockerungen zu finden ist?\n\na) Was tut die Landesregierung gegen diese Ungleichbehandlung?\nb) Gibt es Alternativangebote?\n\nc) Gibt es beispielsweise Intensivsprachkutse, oder nichtsprachbetonte Kurzlehr-\ngänge ın handwerklichen und technischen Bereichen für Frauen, Männer und\nJugendliche?\n\n10. a) Wie ist die derzeitige Ungleichbehandlung, daß für Gefangene, die im An-\nschluß an die Strafhaft in ihr Heimatland abgeschoben werden, so gut wie keine\nEntlassungsvorbereitung in Hinblick auf Sicherstellung von Wohnraum, finan-\nzielle Absicherung und Reaktivierung der sozialen Kontakte im Heimatland\nstattfindet, zu erklären?\n\nb) Ist die Landesregierung grundsätzlich bereit, Resozialisierung ins Heimatland\nzu planen und zu finanzieren? Wenn nein, warum? Wenn ja, wie?\n\n11. Wieviele nichtdeutsche Strafgefangene (Frauen, Männer und Jugendliche) sind im\nJahre 1991 und in diesem Jahr im Anschluß an eine Hafıstrafe abgeschoben\nworden?\n\na) zum Halbstrafentermin\nb) zum Zweidrittelrermin\nc) nach Strafende?\n\n12. Was wird getan, um die Bediensteten für spezielle Probleme von nichtdeutschen\nGefangenen zu sensibilisieren? Gibt es Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete\nzu dieser Problematik?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254\n\n13. Ist es richtig, daß nach der Öffnung der osteuropäischen Grenzen die Gefangenen\naus diesen Gebieten zugenommen haben?\n\na) Wie hoch ist der Anteil der osteuropäischen Gefangenen an der Gesamtzahl der\nnichtdeutschen Gefangenen?\n\nb) Gibt es ein austeichendes Angebot an interner und externer Betreuung für diese\nMenschen und auch für Menschen aus anderen Ländern?\n\n14. Obwohl viele Immigrantenvereine bereit sind, Betreuungsaufgaben in Vollzugsan-\nstalten zu übernehmen, wird dieses Angebot von seiten der Anstalten vielfach ab-\ngelehnt bzw. behindert.\n\na) Inwieweit ist die Landesregierung bereit, die Arbeit dieser Vereine in das\nBetreuungs- und Beratungsangebot der JVA zu integrieren?\n\nb) Warum wird den Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Flüchtlingssozialarbeitern\nder anerkannten Vereine nicht jederzeit ohne Aufsicht freier Zugang zu den be-\ntreuten Gefangenen gewährt, obwohl das für den Vollzug eine enorme Ent-\nlastung bedeuten würde?\n\n15. Warum werden die Angehörigen der nichtdeutschsprachigen Gefangenen nicht\ngenerell über die Möglichkeit informiert, einen vom Gericht finanzierten vereidig-\nten Dolmetscher ihres Vertrauens zur Besuchsüberwachung hinzuzuziehen?\n\n16. Inwieweit wird den Gefangenen die Möglichkeit gegeben, sich über die Situation\nim Heimatland zu informieren, auch im Hinblick darauf, daß dies ein wichtiges\nElement der Entlassungsvorbereitung ins Heimatland ist?\n\n17. Sind den in die Bundesrepublik Deutschland entlassenen nichtdeutschen Gefange-\nnen alle Hilfsangebote, insbesondere Unterbringung in Wohnheime, zugänglich?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Justizministerium Hannover, den 9. 12. 1992\n— 4510 I — 406.89 —\n\nNiedersachsen hat wie andere Bundesländer in der jüngsten Vergangenheit eine große\nZunahme ausländischer Gefangener zu verzeichnen. Die politischen Umbrüche in Ost-\neuropa und das weitere Zusammenwachsen der Staaten Westeuropas sind nicht ohne\nAuswirkungen auf den Justizvollzug geblieben: 1992 kommt bereits fast ein Viertel al-\nler Gefangenen aus dem Ausland.\n\nDie niedersächsischen Justizvollzugsanstalten, insbesondere jene mit hohem Anteil aus-\nländischer Gefangener, haben sich bisher im Rahmen ihrer Möglichkeiten und auf der\nGrundlage der ihnen zugänglichen Erkenntnisse und Hilfsangebote mit den Problemen\nder ausländischen Inhaftierten auseinandergesetzt und versucht, den besonderen Be-\ndürfnissen nichtdeutscher Inhaftierter Rechnung zu tragen.\n\nAngesichts der von der früheren Landesregierung zu verantwortenden Personalverknap-\npung und der seit Jahren unzureichenden sächlichen und finanziellen Ausstattung müs-\nsen diese Bemühungen der einzelnen Anstalten, ausländergerechte Haftbedingungen\nzu schaffen, besonders anerkannt werden.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag -—- Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254\n\nnn\n\nNach dem Ausscheiden der Mitarbeiterin werden gegenwärtig auch in dieser Anstalt die\ngenannten Aufgaben von allen Angehörigen des Sozialdienstes wahrgenornmen. In den\nAnstalten Oldenburg, Celle I sowie in der Jugendanstalt Hameln ist je eine Mitarbei-\nterin bzw. ein Mitarbeiter mit dem Auftrag eingesetzt, sich — neben anderen Auf-\ngaben — in besonderem Maße ausländerspezifischer Fragen anzunehmen.\n\nDie Zuweisung ausländerspezifischer Aufgaben ist nicht mit besonderen Kompetenzzu-\nweisungen verbunden. Lediglich in der Jugendanstalt Hameln ist ein Vollzugs- und Ab-\nteilungsleiter zugleich Fachbereichsleiter „Aus- und Fortbildung der Bediensteten”, zu\ndessen Aufgaben es gehört, die Arbeit der Bediensteten und deren Aus- und Fortbil-\ndung auch in Fragen der Betreuung ausländischer Gefangener zu koordinieren.\n\nZu 3a:\n\nDie Justizvollzugsanstalt Hannover hatte bis zum 1. 9. 1992 eine besondere Zuständig-\nkeit für männliche Untersuchungsgefangene aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Celle,\ndie der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Solche Gefangene konnten mit Zustim-\nmung des zuständigen Gerichts in die Justizvollzugsanstalt Hannover verlegt werden.\nDiese Zuständigkeitsregelung mußte wegen der starken Zunahme ausländischer Unter-\nsuchungsgefangener aufgehoben werden, weil die Untersuchungshaftabteilung der Ju-\nstizvollzugsanstalt Hannover eine so große Anzahl von Gefangenen, wie sie ihr über den\nVollstreckungsplan zugewiesen worden war, nicht länger aufnehmen konnte.\n\nZu 3b:\n\nDie Situation in der Frauenabteilung in der JVA Hannover ist durch anhaltend hohe\nBelegungszahlen, insbesondere durch den hohen Anteil ausländischer Gefangener, ge-\nkennzeichnet. Die Abteilung ist nicht in der Lage und auch nicht befugt, Kinder inhaf-\ntierter Frauen aufzunehmen. Dies ist — allerdings nur für den Vollzug der Freiheitsstra-\nfe, ausnahmsweise mit Zustimmung des zuständigen Gerichts auch für den Vollzug der\nUntersuchungshaft — der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta vorbehalten, die\nüber eine Mutter-Kind-Station verfügt. Die Kinder von in der JVA Hannover inhaftier-\nten Müttern werden meistens in Pflegefamilien, seltener in Heimen untergebracht. Der\nKontakt zu den Jugend- und Sozialämtern ist gut.\n\nKinder von weiblichen Abschiebungsgefangenen sind in Justizvollzugsanstalten nicht\naufzunehmen; für sie müssen vor dem Vollzug der Abschiebungshaft ihrer Eltern Un-\nterbringungsmöglichkeiten in Familien oder Heimen gesucht werden.\n\nZu 3c:\n\nDer Justizvollzugsanstalt Hannover stehen aus Kapitel 11 05 Titel 538 62 für die Beauf-\ntragung von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern im Kalenderjahr 1992 10000 DM\nzur Verfügung. Hiervon abgesehen werden in den Haushaltsplänen die Ansätze für\ndeutsche und nichtdeutsche Gefangene nicht getrennt.\n\nZu 3d:\n\nIn der Justizvollzugsanstalt Hannover stehen eine hauptamtliche Anstaltsärztin und\nzwei hauptamtliche Anstaltsärzte, zwei Zahnärzte, ein nebenamtlicher Arzt, Konsiliar-\närzte und Pflegepersonal zur Verfügung.\n\nIn allen Abteilungen sind Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen tätig; außerdem\nsind den Abteilungen zeitanteilig Bedienstete des Psychologischen Dienstes zugeord-\nnet.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254\n\n \n\nEine türkische Lehrerin erteilt Unterricht für ausländische Gefangene, veranstaltet zu-\nsammen mit weiteren Externen türkischer Nationalität Freizeitgruppen und steht jeder-\nzeit für Gespräche mit Gefangenen zur Verfügung.\n\nZu 4:\n\nDen Untersuchungshaftanstalten stehen Merkblätter für ausländische Gefangene zur\nUntersuchungshaft („Merkblatt über die Rechte und Pflichten der Untersuchungsge-\nfangenen”) in den Sprachen (Hoch-)Arabisch, Englisch, Französisch, (Neu-)Griechisch,\nItalienisch, Niederländisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch,\nTschechisch, Türkisch, Ungarisch und Vietnamesisch zur Verfügung,\n\nDie für den Vollzug der Freiheitsstrafe zuständigen Anstalten verfügen über Merkblät-\nter „Informationen zum Strafvollzugsgesetz” in den Sprachen (Hoch-)Arabisch, Eng-\nlisch, Französisch, (Neu-)Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Serbokroa-\ntisch, Spanisch und Türkisch.\n\nAlle Anstalten ziehen daneben, soweit es ihnen notwendig erscheint und möglich ist,\nDolmetscherinnen oder Dolmetscher heran. Dies betrifft die Klärung schwierigerer Fra-\ngen. Darüber hinaus nehmen die Anstalten z.T. die Hilfe vertrauenswürdiger ausländi-\nscher Mitgefangener in Anspruch. Dies ist jedoch nicht unproblematisch, weil die Voll-\nzugsbediensteten nicht feststellen können, was die Mitgefangenen tatsächlich überser-\nzen. Im Jugendvollzug werden die Gefangenen durch hausinterne Merkblätter in den\nSprachen Arabisch, Rumänisch, Polnisch, Englisch, Französisch und Russisch oder\ndurch mündliche Erläuterungen über ihre Rechte informiert.\n\nZu 5:\n\nDie im Vollzug nach der bundeseinheitlich vereinbarten Vollzugsgeschäftsordnung\n(VGO) anzuwendenden Formblätter liegen bisher nur in deutscher Sprache vor. Für die\nwichtigsten Sprachen und die am häufigsten gebrauchten Formblätter werden 1993\nÜbersetzungen in den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung stehen.\n\nZu 6:\nZunächst wird auf die Antworten zu Fragen 4 und 5 verwiesen.\n\nAnstaltsbezogene Informationen halten folgende Anstalten vor: Braunschweig (Rumä-\nnisch, Polnisch in Vorbereitung), Meppen (Portugiesisch, Englisch, Französisch und\nTürkisch in redaktioneller Überarbeitung) und Vechta (Hausordnung in Polnisch und\nRumänisch kurz vor dem Abschluß).\n\nIn der Jugendanstalt Hameln liegen Schriften in den Sprachen Arabisch, Rumänisch,\nPolnisch, Englisch, Französisch und Russisch vor. In den anderen Anstalten werden ent-\nsprechende Maßnahmen vorbereitet. Die dafür notwendigen Mittel hat das Landesmini-\nsterium mit Kabinettsbeschluß vom 13. 10. 1992 bewilligt.\n\nZu 7:\n\nIn schulischen Maßnahmen befanden sich 1991 insgesamt 81 (65 Männer, 16 Jugendli-\nche) und im ersten Halbjahr 1992 71 ausländische Gefangene (56 Männer, 15 Jugendli-\nche), in beruflichen Maßnahmen 1991 insgesamt 32 (8 Männer, 24 Jugendliche) und\nim 1. Halbjahr 1992 57 ausländische Gefangene (20 Männer und 47 Jugendliche). In\nder Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta hat im Oktober 1992 ein Kurs „Deutsch\nfür Ausländerinnen” begonnen.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254\n\n \n\nZu 8:\n\nDie Anstalten sind bemüht, der besonderen Lage ausländischer Gefangener Rechnung\nzu tragen. In Sprach- und Förderkursen wird die Vermittlung deutscher Sprachkennt-\nnisse angeboten, die für weitere schulische oder berufliche Qualifikationen häufig un-\nabdingbar sind.\n\nZu9abisc:\n\nNach obergerichtlicher Rechtsprechung — auch des OLG Celle (z.B. 3 Ws 392/82 v.\n9.12. 1982) — darf die Vollzugsbehörde die Ablehnung von Vollzugslockerungen wie\nAusgang oder Urlaub nicht allein auf die Tatsache der Verurteilung zu einer langjähri-\ngen Freiheitsstrafe, der vorliegenden Ausweisungsverfügung und der Androhung einer\nzwangsweisen Abschiebung stützen. Vielmehr sind auch sonstige der Anstaltsleitung\nbekannte Umstände, die für die Prognoseentscheidung von Bedeutung sein können, zu\nbeachten. Eine langjährige Freiheitsstrafe, eine Ausweisungsverfügung und die Andro-\nhung der zwangsweisen Abschiebung sind allerdings bedeutsame Gesichtspunkte, de-\nnen bei der Prognoseentscheidung nach $ 11 Abs. 2 StVollzG erhebliches Gewicht zu-\nkommt. Sie werden in vielen Fällen sogar für die Entscheidung ausschlaggebend sein\nund zur begründeten Annahme einer Fluchtgefahr führen, weil alle sonstigen Umstän-\nde dahinter zurücktreten und nicht geeignet sein können, diese Gefahr auszuräumen.\nZu einer solchen Entscheidung kann aber immer erst eine Abwägung aller wesentlichen\nKriterien des Einzelfalls führen. Hierzu gehören u.U. starke familiäre Bindungen der\nGefangenen, ihr Verhalten im Vollzug sowie die Frage, ob die Gefangenen weiterhin\nzu Straftaten neigen. Die Prüfung im konkreten Einzelfall wird nicht durch bestehende\nVerwaltungsvorschriften (VV), insbesondere VV Nr. 5 Abs. 1 Buchst. c) und Nr. 3\nAbs. 1 Buchst. c) zu & 11 bzw. 13 StVollzG, entbehrlich.\n\nHierauf sind die Anstalten wiederholt hingewiesen worden.\nFür eine Unterbringung im offenen Vollzug gelten die gleichen Grundsätze.\n\nNichtdeutsche Gefangene können grundsätzlich an allen angebotenen schulischen\nMaßnahmen teilnehmen, sofern sie die bildungsmäßigen Voraussetzungen und die not-\nwendigen Sprachkenntnisse dafür mitbringen. Allerdings reicht die zu verbüßende Zeit\nfür eine Beendigung der zum anerkannten Schulabschluß führenden Kurse und die\ni.d.R. notwendigerweise vorgeschalteten Fördermaßnahmen (Alphabetisierungskurse,\nSprachkurse für ausländische Gefangene, Sonderschul- bzw. Förderschulkurse usw.)\nhäufig nicht aus. Dies gilt noch mehr für Gefangene in Untersuchungs- oder in Ab-\nschiebungshaft. Die Angebote müssen sich deshalb oft auf einzelne Sprachkurse oder\nentsprechende „Förderkurse”, die nach Möglichkeit auch in Untersuchungshaftanstal-\nten stattfinden, beschränken.\n\nFür berufliche Bildungsmaßnahmen gilt zunächst das gleiche wie für schulische Maß-\nnahmen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen nach dem Arbeitsförderungsge-\nsetz (AFG) oftmals nicht erfüllt.\n\nInsbesondere fehlen den nichtdeutschen Gefangenen oft die erforderlichen Vorbeschäf-\ntigungszeiten; bei Vorliegen einer vollziehbaren Ausweisungsverfügung oder einer be-\nstandsktäftigen Abschiebungsverfügung kann die nach den gesetzlichen Vorschriften\nerforderliche Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt im Anschluß an die nach dem AFG\ngeförderte berufliche Maßnahme nicht bejaht werden. Allerdings besteht in besonders\ngelagerten Fällen die Möglichkeit, die berufliche Ausbildung nichtdeutscher Gefange-\nner aus Haushaltsmitteln des Justizvollzuges zu fördern.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254\n\n \n\nZu 10 aund b:\n\nWerden Gefangene nach der Strafverbüßung abgeschoben, können die deutschen Be-\nhörden und Institutionen die Situation, die die Strafentlassenen in ihrem Heimatland\nvorfinden, zunächst nur in sehr geringem Maße beeinflussen. Nach Möglichkeit wird\nden Gefangenen geholfen, die notwendigen Kontakte mit ihren im Heimatland leben-\nden Angehörigen oder Bekannten aufzunehmen. Verfügen die Gefangenen nicht über\neigene Mittel, stattet der Vollzug sie in der Regel mit den notwendigen finanziellen\nMitteln für die Überbrückung der ersten Tage und die Fahrtkosten in ihrem Heimat-\nland aus. Die Landesregierung ist z.Z. nicht in der Lage, darüber hinausgehende Maß-\nnahmen zu treffen. In vielen Fällen sind die Verhältnisse , die die Gefangenen nach\nihrer Abschiebung in ihren Heimatländern antreffen werden, nur sehr unvollkommen\nbekannt; außerdem bereitet es oft außerordentliche Schwierigkeiten, entsprechende\nKontakte zu Behörden oder Einrichtungen in den Heimatländern herzustellen.\n\nZu l11abısc:\n\nDie Zahlen der abgeschobenen Frauen, Männer und Jugendlichen ergeben sich aus der\nnachfolgenden Aufstellung:\n\n1991 1992 (bis 14. 8.)\nTermin Frauen |Männer| Jugendliche | Frauen |Männer| Jugendliche\n\na) zum Halbstrafen-\n8 1 — l\n2 55 il 2 3\nee |\n\ntermin\nb) zum Zweidrittel-\ntermin 0\nc) nach Strafende 9\nel» te]\nIm Februar 1992 hat das Justizministerium eine erste Fortbildungsveranstaltung für Ju-\nstizvollzugsbedienstete in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bundes- und Eu-\nropaangelegenheiten — Ausländerbeauftragte — durchgeführt. Im Anschluß daran hat\ndas Justizministerium eine umfangreiche Loseblattsammlung erstellt, die den mit aus-\nländischen Gefangenen befaßten Justizvollzugsbediensteten wichtige Informationen\nund Anregungen für die praktische Arbeit gibt. Diese Sammlung ist von der Praxis gut\nangenommen worden; sie wird ständig aktualisiert. Für 1993 werden drei weitere Fort-\nbildungsveranstaltungen vorbereitet, die sich mit der Problematik ausländischer Gefan-\ngener in den verschiedenen Vollzugsformen befassen. Darüber hinaus wird es Justizvoll-\nzugsbediensteten ermöglicht, an Fortbildungsveranstaltungen externer Träger teilzu-\nnehmen.\n\n     \n      \n \n\n    \n\n   \n          \n\nZu 12:\n\nZu 13a:\n\nAm 30.9. 1992 waren 486 Personen aus Osteuropa im niedersächsischen Justizvollzug\ninhaftiert, am 30. 6. 1991 — dem ersten Stichtag einer auch nach osteuropäischen Na-\ntionen gegliederten statistischen Erfassung aller Gefangenen — waren es 208. Der An-\nteil der osteuropäischen Gefangenen an der Gesamızahl der nichtdeutschen Gefange-\nnen betrug am 30. 9. 1992 38,4 %.\n\nZu 13b:\n\nAuch hier stehen die Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung im Vorder-\ngrund. Das Justizministerium erarbeitet z.Z. ein Konzept der aufsuchenden Sozialar-",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254\n\nbeit, um interne und externe Hilfen miteinander zu verknüpfen. In einem eısten infor-\nmatorischen Gespräch am 29. 9. 1992 mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern\nvon Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingshilfeorganisationen hat die Justiz-\nministerin für dieses Anliegen geworben, das nunmehr realisiert werden soll.\n\nViele Anstalten haben allerdings auch bereits in der Vergangenheit in engem Kontakt\nmit den verschiedenen Wohlfahrtsverbänden und kirchlichen Organisationen sowie\nHilfsorganisationen gestanden, um für nichtdeutsche Gefangene ein Mindestmaß an\nBetreuung gewährleisten zu können.\n\nDerzeit wird geprüft, welchen Status die Flüchtlingssozialarbeiterinnen und -sozialar-\nbeiter in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten im Interesse einer effektiven Ar-\nbeit erhalten sollen.\n\nZu 14 a und b:\n\nDer Justizvollzug begrüßt jegliche Hilfe, die ihm von außen zuteil wird, um die auslän-\ndischen Gefangenen besser betreuen zu können. Die Annahme, die Anstalten lehnten\nvielfach Angebote Externer ab oder behinderten sie sogar, trifft nicht zu. Der Vorwurf\nist von der Vollzugspraxis mit Unverständnis zur Kenntnis genommen worden. Im Ge-\ngenteil klagen bislang die meisten Anstalten eher über ein zu geringes Interesse von Or-\nganisationen vor Ort, dauerhafte Hilfen anzubieten.\n\nIn Absprache mit dem Nieders. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten\n— Ausländerbeauftragte — sind die Anstalten gebeten worden, möglichst viele Kon-\ntakte mit solchen Organisationen im Umfeld der Anstalten zu knüpfen und zu festigen.\nEntsprechende Hinweise hat auch die Ausländerbeauftragte in ihrem Geschäftsbereich\nden Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Flüchtlingssozialarbeitern gegeben.\n\nDer Zugang von Vertretern der Hilfsorganisationen und Einzelpersonen regelt sich nach\nder AV des MJ vom 15.8.1979 (4450 — 403. 2) — Nds. Rpfl. S. 215 i.d.F. der AV\ndes MJ vom 13.4.1984 (4450 — 403. 2) — Nds. Rpfl. S. 114. Bei Untersuchungsgefan-\ngenen muß zudem die Genehmigung des zuständigen Gerichts vorliegen.\n\nIn dieser AV vom 15. 8. 1979 ist unter Ziff. 7 folgendes festgelegt worden:\n„Die ehrenamtlichen Mitarbeiter sind berechtigt,\n\na) die Justizvollzugsanstalt einzeln oder in Gruppen aufzusuchen und\n\nb) mit Gefangenen in den dafür vorgesehenen Räumen zu sprechen”.\nUnter Ziff. 8. ist in der AV weiterhin festgelegt:\n\n„Eine Überwachung der Besuche und Gespräche ordnet der zuständige Abteilungsleiter\nnur an, wenn die Sicherheit oder Ordnung des Vollzuges dies erfordert. Er kann einzel-\nnen ehrenamtlichen Mitarbeitern Gespräche mit Gefangenen auf deren Zelle gestar-\n\n„\n\nten .\n\nZu 15:\n\nIst zur Gesprächsüberwachung bei Untersuchungsgefangenen die Hinzuziehung einer\nDolmetscherin oder eines Dolmetschers erforderlich, werden die dabei anfallenden Ko-\nsten aus dem Justizhaushalt bezahlt.\n\nZu 16:\n\nNicht alle Gefangenen werden in ihre Heimatländer entlassen. Viele Gefangene wün-\nschen dies auch gar nicht und zeigen deshalb kein Interesse an Informationen, die eıne\nEntlassung in das Heimatland erleichtern können.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4254\n\n \n\nIm übrigen steht es den Gefangenen frei, sich aus allgemein zugänglichen Informa-\ntionsquellen wie Fernsehen, Hörfunk, deutschen und ausländischen Zeitungen und\nZeitschriften auch über ihre Heimatländer zu informieren. Weitere Informationen erge-\nben sich über persönliche und/oder briefliche und fernmündliche Kontakte zu Bekann-\nten, Familienangehörigen, konsularischen Vertretungen und nicht zuletzt den Mitar-\nbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialdienste in den Anstalten.\n\nMehrere Anstalten stellen fremdsprachige Zeitungen aus Landesmitteln zur Verfügung\noder beschaffen sie als Spende von Verlagen oder Vertrieben.\n\nIn den Anstalten Hannover, Meppen und Vechta sind Kulturgruppen eingerichtet wor-\nden, in deren Gesprächen die Situation in den jeweiligen Heimatländern eine wichtige\nRolle spielt.\n\nDie Jugendanstalt Hameln bereitet — in Zusammenarbeit mit dem Verein für Jugend-\nhilfe — ein Konzept der Betreuung ausländischer Gefangener vor. Dieses wird die in\nder Fragestellung dargestellte Problematik berücksichtigen.\n\nZu 17:\n\nDie Entlassungsvorbereitung der nicht in das Ausland ausreisenden oder abzuschieben-\nden Gefangenen gestaltet sich nach denselben Grundsätzen wie bei deutschen Gefange-\nnen. Ihre Unterbringung in Wohnheimen ist grundsätzlich ebenso möglich wie die der\ndeutschen Entlassenen.\n\nAlm-Merk\n\n10 (Ausgegeben am 25. 1. 1993)",
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