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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/4718\n\n0. ——.\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 10/4548 —\n\nBetr.: Polizeieinsatz an der Hunte-Eisenbahnbrücke am 30. 6. 1985\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Matthes (Grüne) vom 2. 7. 1985\n\nIm Zuge von Blockadeaktionen gegen die Munitionstransporte der amerikanischen\nStreitkräfte auf der Eisenbahnlinie Nordenham-Hude wurde die Huntebrücke am\nSonntag, dem 30. 6. 1985, ab 13.30 Uhr in geöffnetem Zustand von Demonstranten\nstillgesetzt; dabei besetzten sie den Strompfeiler, zu dem sie mit Sportböoten überge-\nsetzt waren.\n\nAls Gegenmaßnahmen setzte die Polizei Wasserschutzboote und Hubschrauber ein.\nDiese versuchten u.a., ein Kanu abzudrängen; dabei fuhr das Wasserschutzboot rück-\nwärts auf das Kanu zu und kam erst wenige Dezimeter vor der Kanubreitseite zum Ste-\nhen. Beamte der Wasserschutzpolizei stießen mit Peekhaken (Enterhaken!) auf Insassen\nund Kanu. Die Kanubesatzung, bestehend aus zwei Leuten, drehte ab, während ein Se-\ngelboot zwischen Wasserschutzpolizeiboot und Kanu hindurchsegelte. Jetzt wurde der\nSegler verfolgt, festgenommen und soll der Presse zufolge wegen Behinderung oder Ge-\nfährdung des Luft(!)verkehrs belangt werden, weil zu gleicher Zeit Hubschrauber zur\nVerfolgung des Kanus ansetzten. Das Kanu rettete sich inzwischen ins Uferschilf. Ein\nHubschrauber setzte sich nur wenige Meter über das Kanu und drückte es mit dem Ro-\ntotluftstrom unter Wasser, so daß es vollief und kenterte. Nicht genug damit, blieb der\nHubschrauber auch danach über den Schiffbrüchigen stehen und brachte diese durch\nden Luftstrom in die Gefahr des Ertrinkens. Dieses Manöver dauerte ca. 1/, Stunde,\nwährend vom Hubschrauber abgesetzte Polizeibeamte versuchten, die Kanufahrer zu\nergreifen.\n\nBei der Verfolgung war ein anderer Hubschrauber bei stark böigem Wind und heftigen\nRegenschauern durch die geöffnete Brücke in Höhe der Gleise geflogen, obwohl die\nFahrdrähte und eine Überlandstromleitung in unmittelbarer Nähe waren, und brachte\nsomit die Demonstranten auf dem Brückenpfeiler in Lebensgefahr.\n\nAls sich auf einem Brückenkopf an einem Fußgängerüberweg über die Bahnstrecke eine\nGruppe von Demonstranten sammelte, besetzten die Polizeibeamten die Gleise. Plötz-\nlich kam es zu einer Rangelei, als die Polizei zwei Demonstranten ergreifen wollte. Das\ngelang auch; sie wurden über die Gleise geschleift, bäuchlings auf den Schotter neben\ndie Gleise gelegt und mit den Händen auf dem Rücken gefesselt. Auf Nachfrage wurde\nerklärt, diese Festhaltung habe nur der Personalienfeststellung gedient. Als eine Anwäl-\ntin versuchte, Kontakt mit den beiden aufzunehmen, wurde ihr dies ohne Angabe von\nGründen verwehrt. Die beiden Festgehaltenen wurden nach Delmenhotst transportiert,\nwie eine Nachfrage ergab.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Warum nimmt es die Polizei in Kauf, Personen durch Einsatz von Booten und Hub-\nschraubern in Gefahr für Leben und Gesundheit zu bringen?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/4718\n\n1 nn nn nn\n\n2. Aus welchem Grund wurden die beiden Demonstranten festgenommen und gefes-\nselt, weshalb wurde ihnen der Rechtsbeistand verwehrt, und was geschah mit ihnen\nnach dem Abtransport?\n\n3. Warum flog der Hubschrauber in Höhe der Bahngleise durch die geöffnete Brücke\nin der Nähe der Fahrleitung und in unmittelbarer Nähe einer Überlandstromlei-\ntung?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 8. 8. 1985\n— 25.2 — 12319 —\n\nZu l:\n\nDie bereits seit Jahren andauernden Aktionen von Rüstungsgegnern gegen die Beförde-\nrung von Munition im Raum Nordenham / Wesermarsch haben häufig durch ihren un-\nfriedlichen und gewaltsamen Verlauf die Grenzen des im Grundgesetz garantierten\nRechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit überschritten. Durch aggressiv einge-\nstellte Demonstranten sind auch am 30. 6. 1985 Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten\nbegangen worden, denen mit polizeilichen Mitteln zu begegnen war. Die Polizei hat\nden Auftrag, die ordnungsgemäße Abwicklung des Personen- und Güterverkehrs si-\ncherzustellen und gewaltsame Übergriffe gegen Bahn- oder Hafenanlagen, Wasserstra-\nßen oder sonstige schützenswerte Objekte zu verhindern. Sie hält sich dabei an Gesetz\nund Recht. Die in der Frage enthaltene Unterstellung, die Polizei nehme es in Kauf,\nPersonen in Gefahr für Leben und Gesundheit zu bringen, weise ich entschieden zu-\nrück.\n\nZu 2:\n\nDie beiden Personen standen im Verdacht, Straftaten wie Körperverletzung, Sachbe-\nschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte etc. begangen zu haben. Beide\nwurden daraufhin vorläufig festgenommen. Aufgrund der massiven Gegenwehr wur-\nden ihnen Handfesseln angelegt. Anschließend sind sie der Kriminalpolizeiinspektion\nDelmenhorst zur weiteren Veranlassung übergeben worden. Beide Personen haben\nnach Angaben des Einsarzleiters keinen Rechtsbeistand verlangt. Allerdings hat eine in\nder Nähe befindliche weibliche Person ständig versucht, Auskünfte von der Polizei zu\nerhalten und diese auf Tonträger aufzuzeichnen. Ob es sich dabei um eine mit Vertre-\ntungsvollmacht versehene Rechtsanwältin gehandelt hat, ist mir nicht bekannt.\n\nIm übrigen soll nicht unerwähnt bleiben, daß sich auch der Fragesteller auf dem Bahn-\nkörper aufhielt, die polizeilichen Maßnahmen beeinträchtigte und von der Polizei\nmehrfach von den Gleisen gewiesen werden mußte. Inwieweit dieses Verhalten rechtli-\nche Konsequenzen hat, wird z.Z. geprüft.\n\nZu 3:\n\nDer Flug war zur Erreichung der polizeilichen Ziele geeignet und erforderlich. Die vom\nFragesteller genannten Hindernisse waren dem erfahrenen Piloten bekannt und ständig\nin Sicht. Die Überlandstromleitung befand sich nicht in unmittelbarer Nähe, sondern in\nausreichender Entfernung. Im übrigen verweise ich auf $30 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz.\n\nMöcklinghoff\n\n2 (Ausgegeben am 27. 8. 1985)",
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