GET /api/v1/document/220002/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220002/",
    "id": 220002,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/220002-frauenhandel-und-beweisproblematik-in-niedersachsen/",
    "title": "Frauenhandel und Beweisproblematik in Niedersachsen",
    "slug": "frauenhandel-und-beweisproblematik-in-niedersachsen",
    "description": "",
    "published_at": "1990-04-10T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/15/13/4e/15134ef69f6a4de0aa43b317b0690ce7/afe93064d1063101683f6938fc8b41ebae981b61.pdf",
    "file_size": 80005,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/15/13/4e/15134ef69f6a4de0aa43b317b0690ce7/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/15/13/4e/15134ef69f6a4de0aa43b317b0690ce7/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "- [Niedersachsen Drucksache 11/5218 (Seite 1)](#page-1)\n",
    "properties": {
        "url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_11_7500/5001-5500/11-5218.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": null,
        "subject": null,
        "producer": "PDFlib+PDI 6.0.0p1 (JDK 1.4/Linux)",
        "publisher": "Landtag Niedersachsen",
        "reference": "11/5218",
        "foreign_id": "ni-11/5218",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/"
    },
    "uid": "15134ef6-9f6a-4de0-aa43-b317b0690ce7",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "ni",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "11"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=220002",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-09-21 20:43:17.212740+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220002/",
            "number": 1,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5218\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/5000 —\n\nBetr.: Frauenhandel und Beweisproblematik in Niedersachsen\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Alm-Merk (SPD) vom 12. 2. 1990\n\nMeldungen der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung‘ vom 13. 1. 1990 zufolge hat\neine Wirtschaftsstrafkammer in Hildesheim einen Angeklagten wegen Menschenhan-\ndels in einem Fall, Förderung der Prostitution und Zuhälterei verurteilt. Berichtet\nwurde dabei auch, daß viele Zeuginnen, die meist in Thailand leben, nicht erschienen\nund nur elf in Hildesheim aussagten. „So konnte das Gericht nur in wenigen Fällen\nBeweise für Menschenhandel und Förderung der Prostitution finden. In seiner Urteils-\nbegründung wies der Richter Gerlach auf diese Schwierigkeit des Verfahrens hin.‘\n\nf Seinerzeit waren bei einer Razzia zunächst betroffene Frauen in Abschiebehaft genom-\nmen worden, teilweise wurden sie dann auch tatsächlich abgeschoben.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Wie viele abgeschobene Zeuginnen konnten nicht aussagen, weil sie in Thailand\nnicht aufgefunden wurden?\n\n2. Sind die elf genannten Zeuginnen aus Thailand eingeflogen worden, oder wie viele\nwaren es, die in die Bundesrepublik geholt werden mußten?\n\n3. Trifft es zu, daß Ermittlungsbehörden nach Thailand entsandt wurden, um die Zeu-\nginnen zu finden, und, wenn ja, wie hoch war der Kostenaufwand für die Flüge,\nund wie viele Personen wurden dafür eingesetzt?\n\n4. Wie hoch war der Kostenaufwand für die eingeflogenen Zeuginnen?\n\n5. Ist die Landesregierung bereit, zukünftig ein Verfahren zu finden, das den Gerich-\nten die Arbeit erleichtert und die Steuerzahler nicht unnötig belastet?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Justizministerium Hannover, den 10. 4. 1990\n— 4107 E — 303. 46/90 —\n\nDas Landgericht Hannover hat am 12. 1. 1990 zwei Angeklagte wegen Menschenhan-\ndels, Förderung der Prostitution u.a. zu einer Freiheitsstrafe von je 4 Jahren verurteilt.\nDas Urteil ist gegen eine der angeklagten Personen noch nicht rechtskräftig. Die Akten\nbefinden sich noch bei dem Gericht. Zu Einzelfragen kann daher derzeit nur begrenzt\nStellung genommen werden.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:\n\nZu 1, 2 und 4:\n\nVon den in der Anklage genannten 35 Thailänderinnen sind 23 Frauen abgeschoben\nworden. 18 von ihnen wollte das Landgericht zur Vernehmung in der Hauptverhand-\nlung vorladen. 4 Frauen haben auch vernommen werden können. Zwei von ihnen sind\naus Thailand angereist, die beiden anderen waren nach ihrer Abschiebung unter fal-",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/15/13/4e/15134ef69f6a4de0aa43b317b0690ce7/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220002/",
            "number": 2,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5218\n\n0 —— — . .—\n\nschem Namen erneut in die Bundesrepublik zurückgekehrt und konnten von den Poli-\nzeibehörden hier ermittelt werden. Insgesamt konnten daher 14 abgeschobene Frauen\nvom Gericht nicht vernommen werden.\n\nFür die beiden Zeuginnen aus Thailand sind Kosten in Höhe von 12 309,10 DM ent-\nstanden.\n\nFür drei weitere Zeugen aus Thailand (keine geschädigten Frauen) sind Kosten in Höhe\nvon 12285,30 DM entstanden.\n\nZu 3:\n\nNein. Die Ermittlungen nach den Anschriften der thailändischen Zeuginnen haben die\nthailändischen Behörden eigenverantwortlich geführt. Es sind aber zwei Polizeibeamte\nund eine in den Verfahrenskomplex eingearbeitete Dolmetscherin nach Thailand ge-\n\n{ reist, um dort an Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen von Frauen teilzunehmen,\ndie nicht nach Deutschland zur Hauptverhandlung kommen wollten. Für diese Dienst-\nreisen sind Kosten in Höhe von 28850,16 DM und Dolmetscherkosten in Höhe von\n24062,30 DM entstanden.\n\nZu 5:\n\nDie in der Fragestellung deutlich werdende Kritik an der Verfahrensweise hält die Lan-\ndestegierung auch unter Berücksichtigung der Entschließung des Landtags vom\n8. 3. 1990 (Drs 11/4974 Nr. 1) nicht für begründet. Zum einen kann es bei der Strafver-\nfolgung in diesem wie auch in anderen Bereichen der schweren Kriminalität nicht ent-\nscheidend auf die Ermittlungskosten ankommen. Es liegt in der Natur des Delikts des\nMenschenhandels, daß eine Aufklärung nur durch intensive und auch kostspielige Er-\nmittlungen möglich ist. Dolmetscherkosten wären weitgehend ohnehin angefallen.\nAuch die Dienstreise der Polizeibeamten nach Thailand war erforderlich. Sie hatte ihren\nGrund nicht in der Abschiebung der thailändischen Frauen. Zwar hätte ausländerrecht-\nlich ihr illegaler Aufenthalt bis zum Abschluß des Strafverfahrens geduldet werden kön-\nnen. Die Präsenz der Zeuginnen für das Verfahren hätte damit aber gleichwohl nicht\nsichergestellt werden können. Denn viele von ihnen hatten den Wunsch geäußert, in\nihre Heimat zurückzukehren, sie waren mittellos, ihre Ehen waren Scheinehen, sie\nwohnten in Bordellen, die nach dem polizeilichen Zugriff vom 14. 1. 1988 geschlossen\nworden waren und verfügten über keinerlei Barmittel. Es bestand deshalb die Gefahr,\ndaß sie in ihrer Not- und Hilfsbedürftigkeit wiederum von anderen Personen ausge-\nnutzt worden wären. Dies hätte sich möglicherweise auch negativ auf ihre Glaubwür-\ndigkeit als Belastungszeuginnen auswirken können.\n\nIm übrigen wäre auch bei ihrem Verbleib in Deutschland ihre Anwesenheit in der\nHauptverhandlung und ihre Bereitwilli gkeit zur Aussage nicht selbstverständlich gewe-\nsen. Dies zeigt sich in dem weitgehend vergeblichen Bemühen der Strafkammer, die\nFrauen unter Übernahme der Kosten zur Hauptverhandlung als Zeuginnen zu laden.\n\nAbschließend bemerke ich, daß die Landestegierung den Menschenhandel mit auslän-\ndischen Mädchen und Frauen als schwere Verletzung der Menschenwürde wertet. Sie\nwird die möglichen und notwendigen Gegenmaßnahmen sowie die Hilfen für die be-\ntroffenen ausländischen Frauen unterstützen. Die Bemühungen der Landesbeauftrag-\nten für Frauen- und Ausländerfragen, der Polizei und der Staatsanwaltschaft haben be-\nreits zur Einrichtung einer Beratungsstelle für ausländische Frauen in Hannover geführt.\nDarüber hinaus wird bundesweit unter maßgeblicher Beteiligung des Justiz- und des\nInnenministeriums ein Konzept zur Verbesserung des Zeugenschutzes erarbeitet. Für\nden polizeilichen Bereich sind erste organisatorische Maßnahmen hierzu bereits ge-\ntroffen.\n\nIn Vertretung\n\nHöse\n2 (Ausgegeben am 30. 4. 1990)",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/15/13/4e/15134ef69f6a4de0aa43b317b0690ce7/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}