HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"id": 220005,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/220005-gewalt-gegen-kinder/",
"title": "Gewalt gegen Kinder",
"slug": "gewalt-gegen-kinder",
"description": "",
"published_at": "1992-05-20T00:00:00+02:00",
"num_pages": 30,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/c61b5e27a965d6b8c5c31251ed21f85a2a238414.pdf",
"file_size": 1098696,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "- [Niedersachsen Drucksache 12/3329 (Seite 1)](#page-1)\n",
"properties": {
"url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_12_5000/3001-3500/12-3329.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": null,
"subject": null,
"producer": "PDFlib+PDI 6.0.0p1 (JDK 1.4/Linux)",
"publisher": "Landtag Niedersachsen",
"reference": "12/3329",
"foreign_id": "ni-12/3329",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/"
},
"uid": "4a724029-fea6-4243-b8a4-18ca47f52bd6",
"data": {
"category": null,
"publisher": "ni",
"document_type": "major_interpellation",
"legislative_term": "12"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=220005",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 20:43:18.283105+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 1,
"content": "KY: Seh! Ä\n\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\nAntwort auf eine Große Anfrage\n— Drucksache 12/3022 —\n\nBetr.: Gewalt gegen Kinder\n\nWortlaut der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD und der Grünen vom\n30. 3. 1992\n\nKinder sind mit die schwächsten Glieder der Gesellschaft. Sie können häufig ihre Vor-\nstellungen und Wünsche nicht artikulieren, sie können sich gegen direkte psychische\nund physische, aber auch strukturelle Gewalt nicht wehren.\n\nÖffentlichkeit und Politik nehmen die Anliegen der Kinder häufig nur am Rande und\nundifferenziert wahr.\n\nViele Erwachsene lassen Enttäuschungen und Belastungen über Agressionen an Kindern\naus. Gewalt gegen Kinder, d.h. einerseits körperliche Gewalt bis hin zur schweren Kin-\ndesmißhandlung und andererseits sexuelle Gewalt vor allem gegen Mädchen, aber auch\ngegen Jungen, ist in den vergangenen Jahren zunehmend in das öffentliche Bewußtsein\ngetreten.\n\nAber auch psychische Gewalt, z.B. Liebesentzug und Mißachtung kindlicher Bedürfnis-\nse auf der einen Seite als auch Überforderung und sogenannte Überfürsorge andererseits\nu.a. hatten in den vergangenen Jahren deutlichen Zuwachs. Dies scheint auch ein Aus-\ndruck allgemeiner Erziehungsunsicherheit bzw. Überforderung von Eltern zu sein, mit\nden sich schnell ändernden gesellschaftlichen Realitäten leben zu müssen.\n\nIn der letzten Zeit ist die Gewalt, die Kinder und Jugendliche untereinander und gegen\nsozial ausgegrenzte Minderheiten ausüben, zunehmend in den Mittelpunkt der Diskus-\nsion von Jugendforschung und Jugendpolitik gerückt. Eine wichtige Erkenntnis der For-\nschung ist, daß insbesondere die Gewaltbereitschaft gegen Schwächere nicht zuletzt zu-\nrückzuführen ist auf die vielfältigen Formen von Gewalt, die Kinder und Jugendliche\nselbst erleiden mußten. Insofern wird durch Gewalt gegen Kinder eine Spirale von im-\nmer neuer Gewalt ausgelöst und in Gang gehalten.\n\nEin weiterer, in seiner Tragweite sich inzwischen zunehmend abzeichnender Bereich der\nGewalt gegen Kinder ist der sexuelle Mißbrauch, vor allem von Mädchen, aber auch von\nJungen. Die Ursachen hierfür sind im wesentlichen in den geschlechtsspezifischen\nMachtstrukturen der Gesellschaft zu suchen. Die Täter sind zu über 90% Männer.\nSchätzungen des BKA zur Folge werden jährlich 60000 Kinder Opfer sexueller Gewalt.\nDie Täter gehören überwiegend zum engsten Kreis der Familie.\n\nNur ein sehr kleiner Teil der Täter ist dem Opfer gänzlich unbekannt und erfüllt somit\ndas in der öffentlichen Meinung weitverbreitete Klischee des „fremden Onkels“, das\nmit der Realität wenig zu tun hat. Sexuelle Gewalt ist also keine zufällige Einzeltat,\nsondern eine geplante und vorbereitete Wiederholungstat unter Ausnutzung des Ver-\ntrauensverhältnisses zwischen Täter und Opfer.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 2,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\nER sperrt ee. en\n\nWurde bislang auf Gewalt gegen Kinder, wenn überhaupt, im wesentlichen strafrecht-\nlich reagiert, muß in Zukunft das Hauptaugenmerk auf psychosoziale Hilfe für die Kin-\nder und die betroffenen Erwachsenen gerichtet werden.\n\nEine Verbesserung der Lage der Kinder darf sich nicht nur in direktem Schutz vor psy-\nchischer und physischer Gewalt erschöpfen, sondern muß auch die Planung und Gestal-\ntung ihrer direkten Lebensumwelt beachten.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Wie hoch ist in Niedersachsen die erfaßte Zahl der bekannten Fälle von\na) Kindesmißhandlungen in den Jahren 1986 bis 1990?\n— bei den 0- bis 3jährigen\n— bei den 3- bis 6jährigen\n— bei den 6- bis 10jährigen\n— bei über 10jährigen,\nund wie hoch wird die Dunkelziffer vermutet?\nb) sexuellem Mißbrauch in den Jahren 1986 bis 1990\n— bei den 0- bis 3jährigen\n— bei den 3- bis 6jährigen\n— bei den 6- bis 10jährigen\n— bei über 10jährigen,\nund wie hoch wird die Dunkelziffer vermutet?\n\n2. Wie gliedern sich die\na) Kindesmißhandlungen auf\n— in der Art\n-—— nach Geschlecht der betroffenen Kinder?\nb) Fälle sexuellen Mißbrauchs auf\n— in der Art\n— nach Geschlecht der betroffenen Kinder?\n\n3. Welche zentralen Gründe, differenziert nach Tätergruppen, führen zu\na) Kindesmißhandlungen?\n\nb) sexuellem Mißbrauch?\n\n4. Wie differenzieren sich die\n\na) Täter von Kindesmißhandlungen\n— nach Alter\n— nach Geschlecht\n— nach Grad der Verwandtschaft und sozialer Nähe?\n\nb) sexuellen Gewalttäter\n— nach Alter\n— nach Geschlecht\n— nach Grad der Verwandtschaft und sozialer Nähe?",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 3,
"content": "|\n\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode\n\nDrucksache 12/3329\n\n \n\n5.\n\n12.\n\n13.\n\n14.\n\nIn wie vielen Fällen wurde gegen die Täter in Fällen\n\na) der körperlichen Mißhandlung nachgegangen in Form von\n— Hinweisen\n— Ermittlungen\n— Strafanzeigen\n— Verhandlungen\n— Verurteilungen\n\n— Sonstigem,\n\nb) des sexuellen Mißbrauchs nachgegangen in Form von\n— Hinweisen\n— Ermittlungen\n— Strafanzeigen |\n— Verhandlungen\n— Verurteilungen\n— Sonstigem,\n\nund wie viele Verfahren wurden aus welchen Gründen eingestellt?\n\nIn wie vielen Fällen wurde auf eine Therapie hingewiesen?\n\n. Welche Möglichkeiten sicht die Landesregierung, durch Gesetze dazu beizutragen,\n\nKinder\n\na) vor körperlicher und seelischer Gewalt\nb) sexuellem Mißbrauch zu schützen?\n\n. Welche Folgen für die betroffenen Kinder sind, je nach Form der erfahrenen Ge-\n\nwalt, bekannt?\n\n. Welche Möglichkeiten zur Hilfe für die Kinder gibt es derzeit in Niedersachsen?\n\n. Welche Möglichkeiten, den betroffenen Kindern Zufluchtstätten vor den Gewalt-\n\ntaten zu bieten, sieht die Landesregierung?\n\n. Wie viele Einrichtungen zum Schutz von Kindern gibt es, welcher Art sind sie, an\n\nwelchen Orten gibt es sie, und wie differenzieren sich die Trägerschaften?\n\n. Welche konzeptionellen und strukturellen Voraussetzungen hält die Landesregie-\n\nrung für die Einrichtung der verschiedenen Formen von Kinderschutzeinrichtun-\ngen (z.B. Mädchenhäuser, Jungenhäuser, Eltern- und Familienberatungsstellen)\nfür erforderlich?\n\nWie begründet die Landesregierung die Unterscheidung zwischen Kinerschutzzen-\ntren und Mädchenhäusern?\n\nWieviel Therapieplätze für von Gewalt betroffene Kinder und betroffene Familien\nwären in Niedersachsen notwendig?\n\nIn welchem Umfang und durch wen werden Präventionsarbeit und Opferhilfe si-\nchergestellt, und wie unterstützt die Landesregierung diese Initiativen?",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 4,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\nimm—rmzzjprm irrt rs\n\n15. Welche konzeptionelle Weiterentwicklung hält die Landesregierung in den Berei-\nchen der Prävention und Opferhilfe für notwendig, und welche Schwerpunkte soll-\nten hier gesetzt werden?\n\n16. Ist der Landesregierung bekannt, wer sich in Niedersachsen wissenschaftlich mit\ndem Thema Gewalt gegen Kinder mit welchem Schwerpunkt befaßt?\n\n17. Wie steht die Landesregierung zu den einschlägigen Gesetzentwürfen bzw. Geset-\nzesdiskussionen im Bund, und hält sie gegebenenfalls eigene Bundesratsinitiativen\nzur Verbesserung des Schutzes von Kindern für sinnvoll?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nt\nNiedersächsisches Frauenministerium Hannover, den 20. 5. 1992\n\nGewalt gegen Kinder ist ein zentrales Thema der Kinder- und Jugendpolitik der Lan-\ndesregierung. Die Landesregierung hat seit 1991 eine Erhöhung der Haushaltsmittel für\ndie Bereiche Gewalt gegen Kinder und Gewalt gegen Mädchen und Frauen um 2,5 Mil-\nlionen DM vorgenommen. Erstmalig werden in Niedersachsen Beratungsstellen im Be-\nteich Gewalt gegen Kinder gefördert, die Haushaltsmittel für von Gewalt betroffene\nMädchen und Frauen sind erheblich erhöht worden. Mit Unterstützung der Landesre-\ngierung sollen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in allen vier\nRegierungsbezirken Mädchenhäuser und Kinderschutzzentren aufgebaut werden. Die\nersten Einrichtungen haben ihre Arbeit bereits aufgenommen.\n\nGewalt gegen Kinder ist in allen ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen — der\npsychischen wie physischen Kindesmißhandlung, des sexuellen Mißbrauchs von Kin-\ndern und der Kindesvernachlässigung — Ausdruck einer Nichtbewältigung gegebener\nLebensbedingungen und bestehender Machtverhältnisse.\n\nEine gesellschaftliche Entwicklung, die einerseits Anonymisierungs- und Individualisie-\nrungsprozesse beschleunigt, andererseits das Fortbestehen sozialer und geschlechtsspezi-\nfischer Ungleichheitsverhältnisse nur langsam oder gar nicht abzubauen vermag, produ-\nziert strukturell Problemfelder, die mit Formen von unzureichendem Integrationslei-\nstungsvermögen korrespondieren. Viele Menschen können in schwierigen sozialen und\npersonalen Situationen nicht angemessen reagieren, vor allem Schwächeren, Kindern\ngegenüber.\n\nGewalt gegen Kinder drückt sich nicht allein in unmittelbaren Gewalthandlungen aus,\nvielmehr gehören rohe, demütigende, psychisch verletzende Verhaltensweisen ebenso\nin den Gewaltbereich wie einengende und einschränkende Lebensbedingungen, die\nstrukturell kinderfeindlich sind.\n\nGewalt gegen Kinder ist ein Problemfeld, das nicht nur mit einzelnen gezielten Maß-\nnahmen zu bewältigen ist. Die Landesregierung fördert deshalb Hilfen und Hilfesyste-\nme nicht als Sonderleistungen für besondere Gruppen oder Schichten; vielmehr sieht\nsie diese Hilfen und Hilfesysteme als integralen Bestandteil der sozialen Dienste, die\nder Gesellschaft insgesamt zur Verfügung stehen.\n\nAufgrund der unterschiedlichen pluralen Lebensformen müssen ebenso unterschiedli-\nche Angebote bereitgestellt werden, die einer Stärkung der individuellen Bewältigungs-\nmöglichkeiten von gegebenen und gewählten Lebensrealitäten dienen. Hilfen und Hil-\nfesysteme knüpfen an die Lebenswirklichkeit der Kinder an, d.h. zunächst an ihre",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 5,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\nunmittelbare Lebenssituation. Kindern kann am besten geholfen werden, wenn den für\nsie unmittelbar Verantwortlichen geholfen wird, ihren Eltern, ihren Müttern und Vä-\ntern oder anderen primären Bezugspersonen. Ein derartiges Problemverständnis grenzt\nauch die für die Gewalt Verantwortlichen, die Erwachsenen, nicht aus.\n\nInsgesamt will die Landesregierung mit Unterstützung präventiver und den Betroffenen\nHilfe bietenden Maßnahmen mit dafür Sorge tragen, daß die tendenzielle Kinderfeind-\nlichkeit in unserer Gesellschaft abgebaut wird.\n\n— Für den Bereich der Kindesmißhandlung ist dabei zu berücksichtigen, daß gerade\ndurch potentielle Überforderung die Grenzen zwischen liebevollen und mißhan-\ndelnden Umgangsweisen prinzipiell fließend sind. Je nach individuellen bzw. sozia-\nlen Bedingungen und Möglichkeiten orientieren sich die Umgangsweisen aller Müt-\nter und Väter oder anderer naher Bezugspersonen mehr oder weniger zu dem einen\noder anderen Pol hin. Kindesmißhandlung und Kindesvernachlässigung gehören so-\nmit zu den chronischen Gefährdungen in unserer Gesellschaft.\n\nDem widerspricht nicht die in unserer Gesellschaft auch deutlich zu verzeichnende\npositive Entwicklung im Verhältnis der Generationen zueinander: Die gegenwärtige\nElterngeneration zeigt gegenüber früheren Generationen ein hohes Maß an Tole-\nranz, Verständnis und Anteilnahme. Generationskonflikte werden weniger heftig\nund konfliktbelastet ausgetragen. Gleichzeitig mit dieser Entwicklung sind jedoch\nfortbestehende und neue Brüche im Generationenverhältnis vorhanden, die sich in\nden unterschiedlichen Formen der Kindesmißhandlung und Kindesvernachlässi-\ngung zeigen.\n\n— Für den Bereich des sexuellen Mißbrauchs sind die geschlechtsspezifischen Ungleich-\nheitsverhältnisse, das immer noch bestehende Machtgefälle zwischen Frauen und\nMännern entscheidend. Diese Form von Gewalt wird überwiegend von Männern\nausgeübt. Die Ungleichheit im Geschlechterverhältnis gefährdet gerade Mädchen\nbesonders. Mädchen sind im allgemeinen doppelt vom Machtgefälle betroffen:\ndurch die Generations- und durch die Geschlechterhierachie. Die Tatsache, daß\nauch Jungen gefährdet sind, steht dem nicht entgegen, da auch hier der Mißbrauch\nüberwiegend durch Männer erfolgt. Die Ausübung sexueller Gewalt und der damit\nstets verbundene Machtmißbrauch wird offensichtlich von den dafür verantwortli-\nchen Männern als Geschlechtsprivileg verstanden, begründet in den gegebenen ge-\nschlechtsspezifischen Ungleichheitsverhältnissen.\n\nBei der Schaffung und Entwicklung von Maßnahmen zur Prävention aller Erscheinungs-\nformen von Gewalt gegen Kinder sowie von Maßnahmen, die Hilfen für von Gewalt\nbetroffene Kinder bereitstellen, sind für die Landesregierung vier Grundgedanken rich-\ntungweisend:\n\n1. Grundgedanke:\nSoziale Zusammenhänge im Nahbereich ermöglichen\n\nFür Kinder und für Erwachsene werden präventiv Hilfen angeboten, die veränderte\nKommunikationsformen, eine dichtere soziale Nähe, andere oder veränderte For-\nmen des Aufgehobenseins, der Zuwendung innerhalb der Familie und im sozialen\nNahbereich ermöglichen. Dabei wird auf die Entwicklung der eigenen Kräfte — der\npositiven Kräfte, die allen Erwachsenen und Kindern innewohnen — vertraut. Ziel\nist, ihnen zu ermöglichen, selbst die Wege zu finden, ihr Leben persönlich und so-\nzial befriedigend zu gestalten. Der Förderung von weiblicher Autonomie, von zu-\nnehmender Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Mädchen und Frauen kommt\ndabei eine wichtige Bedeutung zu.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 6,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\nDie Hilfsangebote sollen dazu beitragen, neue Formen des Zusammenlebens ebenso\nzu unterstützen, wie eher traditionelle Formen, z.B. die Familie, zu stärken. Die\nHerstellung sozialer Nahbereichsnetze bedarf der Bereitstellung von Möglichkeiten\nräumlicher sowie sächlicher Art und Hilfen zur Kommunikation. Hier seien beispiel-\nhaft genannt bereits geschaffene Einrichtungen wie: Kinderbüros und Kinderhäu-\nser, Mädchenhäuser, Frauen- und Mädchencafes, Mädchentreffs, Mütterzentren,\nauch unterschiedliche neue Betreuungsformen für Kinder, z. B. die Betreuung nach-\nmittags auf Schulhöfen und in Schulen.\n\nEntsprechend der grundlegenden Konzeption sind die Angebote breit angelegt,\nniedrigschwellig, räumlich wie von der Angebotsstruktur her leicht zugänglich, un-\nspezifisch. Sie wirken generell gewaltpräventiv, d.h. sie wirken nicht nur präventiv\nim Bereich Gewalt gegen Kinder, sondern auch — mittel- sowie langfristig — prä-\nventiv hinsichtlich möglicher Gewaltbereitschaft von Jugendlichen. Eine verhältnis-\nmäßig gut abgesicherte These der Gewaltforschung besagt, daß das Fehlen persona-\nler und sozialer Nahkommunikationsnetze in der Familie oder im unmittelbaren so-\nzialen Nahbereich deutlich zu einer Verstärkung von Gewaltbereitschaft und Ge-\nwaltverhalten beiträgt.\n\nAuf der Basis allgemeiner, unspezifischer Präventionsarbeit sind ausdifferenzierte\nHilfsangebote entwickelt und geschaffen worden, die bei bereits eingetretenen Schä-\ndigungen Hilfen bieten. ,\n\nDiese Form der sozialen Arbeit ist ein Teil moderner Sozialpolitik, ebenso wie die\nSozialgesetzgebung.\n\n2. Grundgedanke:\nNormorientierungen setzen\n\nSoziale Arbeit verfolgt eigenständige Ziele und steht weder mittelbar noch unmittel-\nbar im Dienste der Strafverfolgung. Hilfe soll dazu beitragen, Gewalt zu überwin-\nden. Das besagt, daß auch Hilfen für Täter — ggf. gleichzeitig mit restriktiven Maß-\nnahmen -- anzubieten sind. Die Landesregierung hält es für wichtig, generell die\nHilfe in den Mittelpunkt zu stellen — das entspricht den Maßstäben und Möglich-\nkeiten sozialer Arbeit.\n\nGleichwohl muß die Interdependenz zwischen gesellschaftlichen Normsystemen\n— so wie sie sich in der Rechtsordnung und gerade auch in strafrechtlichen Normen\nmanifestieren — und Normorientierungen und Verhaltensmustern im sozialen Nah-\nbereich ebenso berücksichtigt werden wie das grundlegende Interesse der Gesell-\nschaft an verbindlichen, Grundrechte schützenden wie auch ggf. sanktionierenden\nRechtsregelungen.\n\nSo ist zu erwarten, daß das angestrebte Verbot des Züchtigungsrechts im Bürgerli-\nchen Gesetzbuch wegen seines hohen symbolischen und normorientierenden Ge-\nhalts Einfluß auf die Umgangsweisen von Müttern und Vätern mit ihren Kindern\nhaben wird.\n\nBei der strafrechtlichen Sanktionierung von Gewalttaten müssen die Interessen der\nOpfer berücksichtigt werden, um Sekundärschäden (z. B. durch für Kinder unange-\nmessene Vernehmungstechniken oder belastende Zeugenauftritte vor Gericht) zu\nvermeiden. Wenn das gelingt, trägt die strafrechtliche Sanktionierung von Gewalt-\ntaten nicht nur dazu bei, die Verbindlichkeit der Rechtsordnung abzusichern; sie\nhat vielmehr auch Auswirkungen auf das Rechts- und Unrechtsbewußtsein der Be-\ntroffenen. Die staatlich legitimierte Feststellung, daß die Tathandlung eine Rechts-",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p6-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 7,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\nverletzung darstellt — das Urteil also —, kann für die Mädchen und Jungen eine\nentlastende, klarstellende, einen Neubeginn ermöglichende Funktion haben. Dies\ngilt insbesondere für den Bereich des sexuellen Mißbrauchs.\n\nFür die Landesregierung gehören somit Rechtsreformen in Form von Gesetzesrefor-\nmen wie auch als Reformen der Strafverfolgungspraxis (so wie bereits geschehen\ndurch Einrichtung von Sonderdezernaten für Gewaltdelikte bei den Staatsanwalt-\nschaften und regelmäßige Weiterbildung der Kriminalbeamtinnen und -beamten)\nin den Maßnahmebereich zur Gewaltprävention.\n\n3. Grundgedanke:\nVielfalt respektieren und Pluralität in den Angebotsstrukturen sichern\n\nUm Vielfalt von Lebensformen und Lebensbedingungen Rechnung zu tragen, müs-\nsen plurale Angebotsformen int Hilfesystem sichergestellt werden. Dabei ist die Plu-\nralität nicht nur hinsichtlich der unterschiedlichen Problemfeldorientierungen zu\nwahren, sondern auch hinsichtlich der Bereitstellung von Möglichkeiten für Adressa-\nten, damit diese entsprechend ihren persönlichen Präferenzen und Einstellungen\nwählen können. Von daher werden Angebote freier und kirchlicher Träger ebenso\ngefördert wie autonome Projekte.\n\nKriterien für Hilfsangebote sind, inwieweit Kinder und Erwachsene durch die Maß-\nnahmen in ihrer Persönlichkeit gestärkt, in ihrer Wahrnehmung unterstützt und in\nihrer Kommunikationsfähigkeit bereichert werden. Hilfen für Kinder sollen ihren\nentwicklungspsychologischen Bedingungen entsprechen. Zu vermeiden ist, daß ih-\nnen Verantwortlichkeiten aufgebürdet werden (z.B. sich zu wehren, die Beziehung\nvon sich aus zu beeinflussen usw.), die sie nicht bewältigen können.\n\nMaßnahmen, die geschlechtshomogen von der neuen Frauenbewegung entwickelt\nund durchgeführt werden, stehen somit nicht im Widerspruch zu Maßnahmen, die\nvom Deutschen Kinderschutzbund unterstützt und getragen werden. Anteilnahme\nfür Schwächere, für Mädchen und Jungen ist allen Maßnahmen und Ansätzen zu\neigen. Die Benennung von Verantwortlichkeiten und Machtdifferenzen sind grund-\nsätzliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit personaler und sozialer Hilfen. Die\nunterschiedlichen Sichtweisen auf die Erwachsenen, auf die Beteiligten bzw. Täter\nund die damit verbundene unterschiedliche Einschätzung von Hilfe- und Therapie-\nmöglichkeiten mögen sich im Bereich der eben auch unterschiedlichen Praxisfelder\nunterschiedlich darstellen. Die Indikatoren, die ggf. zu einer Herausnahme der Kin-\nder aus der Familie führen, werden bei Einzelfallbetrachtung von feministischen\nbzw. familiensystemischen Ansätzen nicht — jedenfalls nicht prinzipiell — unter-\nschiedlich angegeben und gewertet.\n\n4. Grundgedanke:\n\nFachlichkeit und Professionalität gewährleisten — Selbsthilfe und ehrenamtliche\nTätigkeit stärken\n\nIm Bereich der sozialen Arbeit stellt das Selbstverständnis der Berufsgruppen über\nZiele sowie Art und Weise der Durchführung der Arbeit eine eigenständige Kraft\ndar. Im Unterschied zu anderen, stärker vorstrukturierten Berufsfeldern beeinflussen\nInteressen, Motive, Vorverständnisse — auch Vorurteile — der Berufsgruppen die\nkonkrete Angebotsgestaltung. Das erforderliche Berufsverhalten, auf individuelle\nBedingungen anderer einzugehen, beinhaltet rückbindend als konstitutives Merk-\nmal individuelles Eingriffs- und Entscheidungsverhalten. Um die Chancen und\nMöglichkeiten, die einem derartigen Berufsverständnis innewohnen, entfalten zu",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p7-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 8,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\nm\n\nkönnen, bedarf es eines hohen Maßes an Fachlichkeit und Professionalität. Die Lan-\ndesregierung unterstützt deshalb in vielfältiger Form Maßnahmen zur Weiterbil-\ndung und berufsbegleitenden Supervision.\n\nFachlichkeit in der Herangehensweise an das Problemfeld bedeutet auch, einerseits\ndas Tabu des Schweigens — das trotz verstärkter Diskussion in der Öffentlichkeit\nimmer noch vorhanden ist — aufzudecken und andererseits jede Form der Skandali-\nsierung, der Übertreibung zu vermeiden.\n\nFür den Bereich des sexuellen Mißbrauchs gilt, daß gerade die neue Frauenbewe-\ngung mit der Hervorhebung des strukturellen Machtgefälles zwischen Männern und\nFrauen sowie dem darauf basierenden personellen, männlichen Machtmißbrauch\nerst ermöglicht hat, das Problem öffentlich zu diskutieren und Möglichkeiten der\nparteilichen Hilfe für Mädchen und Frauen zu entwickeln.\n\nIm gesamten Bereich der Gewalt gegen Kinder erfolgte die Problembenennung und\nEntwicklung erster Hilfeansätze durch gesellschaftliche Bewegungen, durch die Kin-\nderschutzbewegung und eben im Bereich des sexuellen Mißbrauchs durch die\nFrauenbewegung. Politisches und verwaltungsmäßiges Handeln ist auf die Erfahrun-\ngen und Aktivitäten dieser gesellschaftlichen Gruppen bzw. Organisationen ange-\nwiesen. Die Landesregierung unterstützt deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten\nSelbsthilfegruppen und Beratungsstellen sowie Notrufe im Bereich der parteilichen\nMädchenarbeit, den Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes und dessen\nOrtsgruppen sowie andere Verbände und Initiativen, die in diesen Bereichen arbei-\nten.\n\nZur Entfaltung und Wirksamkeit sozialer Arbeit gehört das vielfältige Engagement\nvon ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und zwar sowohl im Rah-\nmen von Selbsthilfegruppen wie auch im Rahmen von Verbandsarbeit.\n\nDeshalb sieht die Landesregierung im Bereich der Gewaltprävention eine zentrale\nAufgabe darin, Maßnahmen zu fördern, die enge Verbindungen unterstützen und\nschaffen zwischen Selbsthilfegruppen, Verbänden, zwischen der vielfältigen ehren-\namtlichen Arbeit und den ebenso vielfältigen Formen professioneller sozialer Ar-\nbeit.\n\nZu la:\nDaten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)\nErfaßte Zahl der in Niedersachsen bekanntgewordenen Fälle von Kindesmißhandlung\n\nin den Jahren 1986 bis 1990:\n\nTe [se Te Tem |\n64 66\n23 34\n39 53\n\nBei der Tabelle zu 1 a wurden Fälle des $ 223 b StGB (Mißhandlung von Schutzbefohle-\nnen) erfaßt.\n\n \n \n \n\n \n \n\n \n \n \n\nbis 6 Jahre 56 67 68\n6 bis unter 10 Jahren 42 48 33\n10 bis 14 Jahre 40 34 43\n\n \n\nZu 1b:\n\nErfaßte Zahl der in Niedersachsen bekanntgewordenen Fälle von sexuellem Mißbrauch\nvon Kindern in den Jahren 1986 bis 1990:",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p8-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 9,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\nbis 6 Jahre 158\n6 bis unter 10 Jahren 781\n10 bis unter 14 Jahren 1074\n\n \n\nDie Tabelle zu 1b enthält Zahlen zu Verstößen gegen $ 174 (Sexueller Mißbrauch von\nSchutzbefohlenen), & 174a (Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwal-\nteten oder Kranken in Anstalten), $ 174b (Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung\neiner Amtsstellung), $ 176 (Sexueller Mißbrauch von Kindern), $ 177 (Vergewalti-\ngung), $ 178 (Sexuelle Nötigung), $ 180 (Förderung sexueller Handlung Minderjähri-\nger)und $ 180. (Förderung der Prostitution) StGB, wobei eine Erfassung der Opfer bei\nVerstößen gegen die $$ 180, 180 StGB erst seit 1990 erfolgt.\n\nDie Polizeiliche Kriminalstatistik'(PKS) läßt darüber hinaus eine weitere Aufschlüsse-\nlung der Opfer in der Altersklasse der bis Sechsjährigen nicht zu.\n\nBei der Interpretation der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist zunächst zu berück-\nsichtigen, daß unter dem Begriff „sexueller Mißbrauch‘ eine Vielzahl von Normverlet-\nzungen (siehe oben) zu subsumieren sind, entsprechend ergibt sich eine hohe Fallzahl.\nAls „Kindesmißhandlung‘‘ werden hier Fälle nach & 223 b StGB genannt, die tarbe-\nstandsmäßig eng umrissen sind und daher nicht diese Häufigkeitszahl erreichen (kön-\nnen).\n\n— Bei der auffallend unterschiedlichen Häufigkeit von Kindesmißhandlungen und se-\nxuellem Mißbrauch (für das Jahr 1990 153 gegenüber 2 366 registrierten Fällen) im\nHellfeld ist zu vermuten, daß in Fällen von Kindesmißhandlungen (Mißhandlung\nvon Schutzbefohlenen gemäß $ 223 b StGB) überwiegend sehr schwere Fälle mit er-\nheblichen Verletzungen zur Anzeige kommen und somit erfaßt werden können,\nwährend im Bereich des sexuellen Mißbrauchs auch Delikte ohne physische Kontak-\nte zwischen Opfer und Täter (Exhibitionismus gemäß $ 176 Abs. 5 Nr. 1 sowie\nKonfrontation mit Pornographie gemäß $ 176 Abs. 5 Nr. 3 StGB) erfaßt werden.\nKriminologische Untersuchungen über das Anzeigeverhalten liegen nicht vor.\n\n— In der Tabelle zum sexuellen Mißbrauch sind Inzestfälle (8 173 StGB) nicht erfaßt.\n\n— Die erfaßte Zahl von Fällen sexuellen Mißbrauchs schließt Delikte mit sehr unter-\nschiedlichen Graden körperlicher Gewaltanwendung — d.h. keiner bis hin zur\nschwersten Verletzung des Kindes — ein.\n\nFazit: Die Interpretation der Angaben über das Hellfeld der unterschiedliche Delikt-\ngruppen Kindesmißhandlung/sexueller Mißbrauch an Kindern ist somit bereits\nmit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.\n\nDas Dunkelfeld\n\nVerläßliche Angaben über das Dunkelfeld gibt es zur Zeit nicht. Die gesamte Debatte\nüber Dunkelzifferangaben in der Bundesrepublik leidet bis heute darunter, daß keine\nrepräsentativen empirischen Dunkelfeldstudien vorliegen. Eine genauere Abschätzung\ndes Dunkelfelds der unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Kinder ist weder für\ndie alten Bundesländer noch unter Einschluß der neuen Bundesländer möglich. Eine\nBeschreibung der gesellschaftlichen Wirklichkeit von Gewalt gegen Kinder, nach\nAltersstufen und Geschlecht sowie Tathandlungen und Tarfolgen differenziert, ist da-\nher derzeit ebenso wenig möglich wie die Beschreibung der Täter- und Opfergruppen.\n\nEs ist davon auszugehen, daß die in der Öffentlichkeit, auch in der Fachöffentlichkeit,\ngenannten Angaben zum Dunkelfeld fragwürdig sind.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p9-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 10,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode\n[nn\n\nBei Dunkelfeldschätzungen im Bereich der Kindesmißhandlung ist zu berücksichtigen,\ndaß leichte und mittlere Formen von Kindesmißhandlung, aber auch schwere Formen\nin vielen Fällen nicht zur Anzeige kommen. Dabei wird mit dem Interesse des Kindes-\nwohls argumentiert. Entsprechend dem Grundsatz „Hilfe statt Gewalt‘‘ wird im Fall\neiner günstigen Prognose des Verhaltens der primären Bezugspersonen, auch durch de-\nten Bereitschaft, an Beratungen und Therapien mitzuwirken, sowie selbst in Fällen von\nnotwendiger Fremdplazierung, im Interesse des Kindeswohls angenommen, daß eine\nStrafverfolgung für das Kind zu belastend wäre bzw. die Restbindungen zur Ursprungs-\nfamilie vollständig gefährden könnte.\n\nEine Hochrechnung in diesem Bereich, die von der Polizeilichen Kriminalstatistik aus-\nginge, ist deshalb nicht möglich.\n\nDarüber hinaus ist zu bedenken, daß, solange die Rechtsprechung de lege lata körperli-\nche Züchtigungen — auch mit Gegenständen — durch die Wahlfreiheit der Erzie-\nhungsmittel für legitimiert hält, der Begriff der Kindesmißhandlung ($ 223 b StGB)\neine äußerst restriktive Auslegung erfährt. Inwieweit de lege ferenda — bei einer Re-\nform des $ 1631 BGB — das rechtliche Verständnis von Kindesmißhandlung eine Ver-\nänderung erfahren wird, bleibt letztlich abzuwarten, wobei allerdings von der normen-\nbildenden Wirkung der angestrebten Reform auszugehen ist.\n\nFür das politische und verwaltungsmäßige Handeln der Landesregierung sind Dunkel-\nfeldschätzungen sekundär. Entscheidend ist, daß Gewalt gegen Kinder in allen ihren\nErscheinungsformen ein wichtiges psycho-soziales Problemfeld darstellt.\n\nZu 2a:\n\nGliederung der Kindesmißhandlung nach Art sowie nach Geschlecht der betroffenen\nKinder:\n\nEine Untergliederung der in der PKS erfaßten Verstöße gegen $ 223 b StGB (Mißhand-\nlung von Schutzbefohlenen) ist nicht möglich.\n\nIn den Jahren 1986 bis einschließlich 1990 sind insgesamt 403 männliche und 307 weib-\nliche Kinder als Geschädigte erfaßt.\n\nZu 2b:\n\nGliederung der Fälle von sexuellem Mißbrauch von Kindern nach Art der Fälle und Ge-\nschlecht der betroffenen Kinder:\n\n— Verstöße gegen $ 174 StGB (Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen), $ 174 a\nStGB (Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken\nin Anstalten), $ 174b StGB (Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amts-\nstellung):\n\nIn den Jahren 1986 bis 1990 wurden 31 männliche und 171 weibliche Kinder als\nOpfer in der PKS erfaßt.\n\n— Verstöße gegen & 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern) in der Form des Ex-\nhibitionismus:\n\nIn der PKS wurden in den Jahren 1986 bis 1990 534 männliche und 2 669 weibliche\nKinder als Opfer erfaßt.\n\n— Sonstige Verstöße gegen & 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern)\n\nIn der PKS wurden insgesamt im genannten Zeitraum 1681 männliche und 4897\nweibliche Kinder als Opfer erfaßt.\n\nDrucksache 12/3329",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p10-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 11,
"content": "!\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n— Verstöße gegen $ 177 StGB (Vergewaltigung)\nVon 1986 bis 1990 wurden 72 Mädchen (bis 14 Jahre) als Opfer in der PKS erfaßt.\n\nStraftaten zum Nachteil von männlichen Kindern sind nach dieser Vorschrift nicht\nmöglich.\n\n— Verstöße gegen $ 178 StGB (Sexuelle Nötigung)\n\nIn der PKS wurden von 1986 bis 1990 10 männliche und 52 weibliche Kinder als\nOpfer von sexuellen Nötigungen erfaßt.\n\n— Verstöße gegen $$ 180, 180a StGB (Förderung sexueller Handlungen Minderjähri-\nger, Förderung der Prostitution)\n\nEine Opfererfassung in diesen Deliktbereichen erfolgt erst seit 1990. Im Jahre 1990\nwurden sechs männliche und ein weibliches Kind in der PKS als Opfer erfaßt.\n|\n\nZu 3:\n\nGewalt gegen Kinder kann nicht ausschließlich aus Persönlichkeitsmerkmalen des Tä-\nters erklärt werden. Deshalb sind Erklärungsmodelle entwickelt worden, die neben der\nPersönlichkeit des Täters auch familiäre, soziale und wirtschaftliche Faktoren als gewalt-\nverursachend berücksichtigen. Psychopathische Zustände oder Persönlichkeitsprobleme\ngelten jedoch als gewichtiger Faktor unter mehreren Einflußgrößen, die im Zusammen-\nwirken Gewalt gegen Kinder hervorbringen.\n\nZu 3a:\n\nEltern, die ihre Kinder mißhandeln oder vernachlässigen, werden häufig selbst als unsi-\ncher, ängstlich, mit geringem Selbstvertrauen und mangelnder Verantwortungsbereit-\nschaft sowie Impulsivität und emotionaler Unreife gekennzeichnet.\n\nDer Zusammenhang zwischen selbsterfahrener Gewalt und in der Folgegeneration er-\nneut ausübender Gewalt gilt als empirisch belegt, mißhandelnde Eltern haben in ihrer\nKindheit selbst häufig Gewalt erfahren. Es kann insofern von einer Gewaltspirale ge-\nsprochen werden, die sich jedoch nicht zwangsläufig herstellt. Viele Erwachsene, die in\nihrer Kindheit Gewalt erfahren haben, sind sich der Problematik sehr bewußt und be-\nmüht, erfahrenes Leid nicht wiederholend weiterzugeben.\n\nIm Unterschied zu allen anderen Gewaltdelikten treten Frauen im Bereich der Kindes-\nmißhandlung und Kindesvernachlässigung verhältnismäßig häufig in Erscheinung.\nFrauen sind bei anderen Gewaltdelikten deutlich unterrepräsentiert; daß sie im Bereich\nder Kindesmißhandlung von Bedeutung sind, weist auf eine besondere Problemkon-\nstellation hin: Frauen tragen nach wie vor die Hauptverantwortung für die Erziehung\nder Kinder, sie sind in größerem zeitlichen Umfang mit Kindern zusammen und, so-\nweit Belastungsfaktoren hinzukommen, erheblichen Überforderungen ausgesetzt. Zu-\ndem haben Frauen als Mädchen wie auch als Frauen häufiger Gewalt erleiden müssen,\nso daß auch hier von einer möglichen, jedoch nicht zwangsläufigen Gewaltspirale ge-\nsprochen werden kann.\n\nAls zentrale Ursachen für Kindesmißhandlungen werden angenommen:\n— Wirtschaftlicher und sozialer Druck:\n\nAuch bei Berücksichtigung der individuellen Persönlichkeitsvoraussetzungen der für\ndie Gewalthandlungen Verantwortlichen kann von einer kausalen Verbindung zwi-\nschen gesellschaftlichen Bedingungen und familiärer Gewaltanwendung ausgegan-\n\n11",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p11-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 12,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\nmm m en\n\ngen werden. Kindesmißhandlungen treten häufig im Kontext einer streßbeladenen,\nnicht zu bewältigenden wirtschaftlichen oder sozialen Situation auf.\n\n— Sozioökonomische Bedingungen: Isolation und Desintegration:\n\nAls gesichert gilt, daß die soziale Isolation der Familie und die soziale Desintegration\nin dem sie umgebenden sozialen Nahbereich wesentliche Bedeutung haben. Ein\nhäufiges Kennzeichen von Familien, in denen es zu Kindesmißhandlung kommt,\nist die sog. „soziale Verarmung‘“. Fehlende Angebote in der Betreuung und Versor-\ngung von Kindern (fehlende Kindertagesstätten, mangelnde Angebote an Ganz-\ntagsschulen für jüngere Kinder) tragen u. a. zu einer Verschlechterung der sozialöko-\nnomischen Bedingungen bei.\n\n— Gewalt in Verhaltens- und Beziehungsmustern:\n\nSchlüsselverbindungen von Gewalt, die ihre Ursachen eher in sozialen und psychi-\nschen Überforderungen haben und einem Gewaltverhalten, nach dem Gewalt ein\nlegitimes Mittel der Kindererziehung darstellt — abgesichert durch das elterliche\nZüchtigungsrecht — sind kulturelle und rechtliche Normen, entsprechend derer Ge-\nwalt in der Familie zugelassen wird oder sogar als normal gilt (Strafe muß sein). Von\ndaher kann davon ausgegangen werden, daß die Anerkennung eines Züchtigungs-\nrechts bereits seine Überschreitung fördert. De lega ferenda könnte hier ein Züchti-\ngungsverbot (Reform des $ 1631 BGB) zu einer Einstellungsveränderung führen.\n\nZu 3b:\nAls wichtige Utsachen für sexuellen Mißbrauch werden angenommen:\n— Sexueller Mißbrauch als männliche Machtausübung und Bedürfnisbefriedigung\n\nDie weit überwiegende Anzahl der Täter sind Männer. Von daher ist sexueller Miß-\nbrauch im Kontext des Geschlechterverhältnisses zu sehen. Die unterschiedliche\nVerteilung sozialer Macht, die männerbegünstigende Definition der Geschlechtstol-\nlen begründen Beziehungskonstellationen, die sexuellen Mißbrauch als personal\nmißbräuchliches Verhalten ermöglichen. Die Opfer des Mißbrauchs sind überwie-\ngend Mädchen, bei männlichen Opfern handelt es sich häufig um Opfer homose-\nxueller Mißbrauchsbeziehungen.\n\n-— Psychosoziale Bedingungen: Isolation und Deprivation:\n\nIm sozialen Nahbereich tritt sexueller Mißbrauch am häufigsten auf. Die Betroffe-\nnen leben isoliert, haben keine oder wenige Außenkontakte. Der mit dem Miß-\nbrauch verbundene Zwang zum Schweigen, zum Verdecken, zum Wahren des „Ge-\nheimnisses“ verstärkt die Isolation. Eine restriktive Sexualmoral, die verhindert, daß\nKinder über Sexualität frei sprechen können, verstärkt deren Isolation und begün-\nstigt somit Mißbrauchshandlungen.\n\nEinher mit der sexuellen Mißbrauchshandlung gehen häufig Deprivationserschei-\nnungen der Täter, u.a. verursacht durch :Alkoholmißbrauch.\n\n— Zuweisung von Erwachsenenfunktionen:\n\nEs kann davon ausgegangen werden, daß Erwachsene, die Kinder mißbrauchen,\nnicht fähig sind, gleichberechtigte Liebesbeziehungen zu anderen Erwachsenen her-\nzustellen. In sexuellen Mißbrauchsbeziehungen werden Kindern, vor allem Mäd-\nchen, Erwachsenenfunktionen zugewiesen. Sie sollen den erwachsenen Partner, in\nder Regel die Frau, ersetzen und werden somit über die psychische und Physische\nSchädigung hinaus überfordert.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p12-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 13,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\nFür alle Formen der Gewalt gegen Kinder gilt, daß Intensität und Häufigkeit von Pro-\nblemsituationen psychischer wie sozialer Art mit der Schwere und Häufigkeit von Ge-\nwalthandlungen korrespondieren.\n\nEbenso wird für alle Bereiche der Gewalt gegen Kinder davon ausgegangen, daß sich\ndie Gewalt häufig in eskalierenden Prozessen vollzieht. Wenn erst die Grenze von Miß-\nhandlung oder sexuellem Mißbrauch durchbrochen ist, sind die Kinder wiederholt\nschweren, sich steigernden Gewalttätigkeiten ausgesetzt. Als gesichert gilt, daß junge\nKinder häufiger und mit schwereren Schäden verbundene Gewalt erleiden.\n\nZu 4a:\n\nDifferenzierung der Täter von Kindesmißhandlungen nach Alter, Geschlecht und Grad\nder Verwandtschaft und sozialer, Nähe:\n\nIn der PKS sind in den Jahren 1986 bis 1990 folgende Zahlen enthalten:\n\nAlter der Täter:\n\n— unter 14 Jahre: 7\n\n— 14 bis unter 18 Jahre: 9\n\n— 18 bis unter 21 Jahre: 27\n\n— 21 Jahre und älter: 663\n\nGeschlecht der Täter:\n\n— männlich: 434\n\n— weiblich: 272\n\nGrad der Verwandtschaft und soziale Nähe:\n\n— Angehörige gemäß $ 11 Abs. 1 StGB: ca. 75% der Täter\n— Bekannıschaft: ca. 20% der Fälle\n\n— flüchtige bzw. keine Vorbeziehung sowie ungeklärt: ca. 5% der Fälle\n\nZu 4b:\n\nDifferenzierung der sexuellen Gewalttäter nach Alter, Geschlecht und Grad der Ver-\nwandtschaft und sozialer Nähe:\n\nIn der PKS sind in den Jahren 1986 bis 1990 hierzu folgende Zahlen enthalten:\n\nAlter:\n\n— bis unter 14 Jahre: 197 Tatverdächtige\n\n— 14 bis unter 18 Jahre: 376 Tatverdächtige\n\n— 18 bis unter 21 Jahre: 210 Tatverdächtige\n\n— 21 Jahre und älter: 2618 Tatverdächtige\nGeschlecht:\n\n— männlich: 3337 Tatverdächtige\n\n— weiblich: 64 Tatverdächtige\nVerwandtschaft/soziale Nähe:\n\n— Angehörige: ca. 5,4% der Tatverdächtigen\n— Bekanntschaft: ca. 15,3% der Tatverdächtigen\n— flüchtige Vorbeziehung: ca. 6.7% der Tatverdächtigen\n— keine Vorbeziehungen: ca. 61,4% der Tatverdächtigen\n— ungeklärt: ca. 11,1% der Tatverdächtigen\n\n13",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p13-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 14,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\nAbzüglich der Verstöße gegen & 176 StGB (insbesondere Exhibitionismus) ergibt sich\nin bezug auf Grad der Verwandtschaft/sozialer Nähe der Täter folgendes Bild:\n\n— Angehörige: ca. 43% der Tatverdächtigen\n— Bekanntschaft: ca. 26,5% der Tatverdächtigen\n— flüchtige Vorbeziehung: ca. 4,6% der Tatverdächtigen\n— keine Vorbeziehungen: ca. 19,6% der Tatverdächtigen\n— ungeklärt: ca. 6,4% der Tatverdächtigen\n\nAus dem Zahlenmaterial des Hellfeldes sind keine Ableitungen für das Dunkelfeld\nmöglich.\n\nAllgemein wird davon ausgegangen, daß im Bereich der Kindesmißhandlung die Ver-\nantwortlichen überwiegend zum engsten Umgebungsbereich der Kinder gehören\n(Eltern, Pflegeeltern, Stiefväter, Stiefmütter) und im Bereich des sexuellen Mißbrauchs\neher aus dem sozialen Nahbereich kommen (Großväter, Brüder, Onkel, Nachbarn, er-\nwachsene Freunde, aber auch Stiefväter); leibliche Väter als Täter stellen eher eine Min-\nderheit dar. Allerdings gibt es keine verläßlichen Aussagen über das Anzeigeverhalten.\nMädchen werden eher durch engste Bezugspersonen (z.B. Männer, die die Vaterrolle\nübernommen haben), Jungen eher durch Personen des weiteren sozialen Umfelds miß-\nbraucht.\n\nZu 5:\n\nStatistisches Material liegt weder zu Frage 5 a noch zu 5 b vor. Soweit Polizei und Staats-\nanwaltschaft konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für Fälle körperlicher Mißhand-\nlung oder sexuellen Mißbrauchs von Kindern erhalten, gehen sie diesen Anhaltspunk-\nten aufgrund des Legalitätsprinzips stets nach.\n\nEinstellungsgründe bei diesen Deliktarten liegen vor allen Dingen dann vor, wenn die\nAussage des Opfers zu vage bleibt, sich zu stark widersprüchlich zeigt oder — was rela-\ntiv häufig ist — das Opfer nach ersten Anzeigen oder Angaben nicht (mehr) aussagebe-\nreit ist.\n\nZu 6a:\n\nDas Land Niedersachsen hat am 15. 10. 1990 eine Entschließung des Bundesrats zum\nVerbot von Gewalt gegen Kinder in der Familie beantragt (BR-Drs. 721/ 90). Mit dieser\nEntschließung sollte die Empfehlung der von der Bundesregierung eingesetzten „unab-\nhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt\n— Gewaltkommission —, das elterliche Züchtigungsrecht zu beseitigen, aufgegriffen\nund die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch\nden $ 1631 Abs. 2 BGB dahingehend ergänzt wird, daß Körperstrafen, seelische Miß-\nhandlungen sowie andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig sind. Ziel dieses An-\ntrags und der mit ihm angestrebten Gesetzesänderung sollte erklärtermaßen nicht eine\nVerstärkung der Strafverfolgung von Eltern, sondern eine Unterstützung und Förde-\nrung ihrer Erziehungsarbeit u.a. durch Aufklärung und Beratung unter dem Leitbild\neines gesetzlichen Gewaltverbots sein.\n\nBedauerlicherweise hat dieser Vorschlag keine Mehrheit im Bundesrat gefunden.\n\nDaraufhin hat die Niedersächsische Justizministerin einen Beschluß der Konferenz der\nJustizministerinnen und Justizminister im Juni 1991 herbeigeführt, wonach Schläge\nund andere Formen körperlicher und psychischer Gewaltanwendung kein geeignetes Er-\nzichungsmittel sind und die Prügelstrafe in einer am Grundgesetz orientierten Erzie-\nhung keinen Raum hat. Die Konferenz hat deshalb den Bundesminister der Justiz gebe-\n\n14",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p14-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 15,
"content": "|!\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\nmm mm nn\n\nten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere die Prügelstrafe, andere Formen\nder körperlichen Gewaltanwendung sowie ähnlich schwerwiegende, auf die Psyche des\nKindes einwirkende Maßnahmen mißbilligt.\n\nUm dem Schutzinteresse mißhandelter Kinder schon jetzt besser Rechnung tragen zu\nkönnen, hat die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister auf Anregung\nder Niedersächsischen Justizministerin beschlossen, verdeutlichende Ergänzungen in\ndie bundeseinheitlichen „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren\n(RiStBV)“ aufzunehmen: Zur Vermeidung einer unerwünschten Ausweitung der Straf-\nverfolgung im Bereich von Familie und enger Lebensgemeinschaften soll sozialen Kon-\nfliktlösungsbemühungen mit Aussicht auf Erfolg der Vorrang vor einer tein strafrechtli-\nchen Reaktion eingeräumt werden.\n\nZu 6b:\n\nUm den Schutz von Kindern vor sexuellem Mißbrauch zu verbessern, setzt sich Nieder-\nsachsen für eine Reform der Strafvorschriften gegen Kinderpornographie ein.\n\nIm Zusammenhang mit der überfälligen Reform der $$ 175 StGB (Homoxeuelle Hand-\nlungen) und 182 StGB (Verführung) hat auf Antrag Niedersachsens der Ausschuß\n„Frauen und Jugend des Deutschen Bundesrats‘‘ am 4. März 1992 eine öffentliche An-\nhörung durchgeführt. Im Rahmen der Auswertung der Anhörung wird Niedersachsen\neine Reform anstreben, die einerseits die ungestörte sexuelle Entwicklung junger Men-\nschen gewährleistet und andererseits sexuellen Mißbrauch rechtlich sanktioniert.\n\nZu 7:\n\nNahezu alle psychiatrisch-psychologisch bekannten Krankheits- und Störungsbilder\nkönnen als Folgen von Mißbrauchs- und Mißhandlungserfahrungen in Frage kommen.\nZu beachten ist dabei jedoch, daß nicht alle Opfer von erfahrener Gewalt, d.h. von\nKindesmißhandlung, von Kindesvernachlässigung und von sexuellem Mißbrauch, an\nfeststellbaren Folgen zu leiden haben. Kindliche Opfer von Gewalterfahrungen sind\nnicht notwendigerweise für ihr gesamtes Leben beeinträchtigt, allerdings besteht ein\ndeutliches Risiko psychischer Schädigung. Drogenabhängige, Prostituierte, psychiatri-\nsche Patienten z.B. sind überdurchschnittlich häufig in ihrer Kindheit Gewalt\n— sexueller wie körperlicher — ausgesetzt gewesen.\n\nWenn es zu Gewalthandlungen kommt, gilt als gesichert, daß eine enge Korrellation\nbesteht zwischen Häufigkeit und Schwere der Gewaltanwendung einerseits und sozialer\nbzw. psychischer Nähe zwischen Täter und Opfer andererseits. Ausmaß und Grad der\nSchädigung nehmen bei größerer sozialer bzw. psychischer Nähe sowie bei Häufigkeit\nder Gewalteinwirkung zu.\n\nAls Hauptproblem stellt sich dar, daß keine eindeutige Kausalität zwischen Gewalter-\nfahrung und Symptombildung erwiesen ist. Symptome können bestenfalls auf Gewalt-\nerfahrungen hinweisen, sie haben aber keine eindeutige Indikatorfunktion. Ausnah-\nmen bilden allein bestimmte, unmittelbare körperliche Symptome.\n\nIn den Bereichen der schweren Kindesmißhandlung lassen sich syndromatische Erschei-\nnungsbilder erkennen, und zwar nicht nur durch das Auftreten spezifischer körperlicher\nVerletzungen, sondern auch als typische Prozesse defizitärer Persönlichkeitsentwick-\nlung.\n\nEin „Syndrom sexuellen Kindesmißbrauchs‘‘ im Sinne einer spezifischen Kombination\nvon Auffälligkeiten konnte bislang nicht erkannt werden. Es gibt allerdings eine Fülle\nvon belastenden, schädigenden Erscheinungsbildern, die nach sexuellen Mißbrauchser-\nfahrungen festgestellt werden mußten.\n\n15",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p15-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 16,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\nu nn\n\nDie im folgenden beschriebenen, möglichen kurz-, mittel- und langfristigen Folgen\nvon Gewalterfahrungen gelten allgemein sowohl für die Bereiche Kindesmißhandlung\nwie sexueller Mißbrauch, wobei für den Bereich des sexuellen Mißbrauchs darüber hin-\nausgehende Schädigungen angegeben werden. Zu berücksichtigen ist, daß bestimmte\nFormen der Kindesmißhandlung sexualisierten Charakter haben. Je nach der Form der\nerfahrenen Gewalt können die Auswirkungen unterschiedlich sein. Eine exakte Zuord-\nnung der Folgen und Belastungen erfahrener Gewalt zu den konkreten Formen der Ge-\nwalterfahrung ist allerdings nicht möglich, da jede Form der Gewalterfahrung auf die\ngesamte Persönlichkeit der Betroffenen wirkt:\n\n— Emotionaler Bereich\n\nGefühle der Hilf- und Machtlosigkeit, Angstzustände, Depressionen, Autoaggres-\nsion, sekundäres Einnässen und Einkoten, Scham- und Schuldgefühle, Einsamkeit,\nUnfähigkeit, den eigenen Körper zu akzeptieren.\n\n— Kognitiver Bereich\n\nKonzentrationsstörung, Sprachstörung, Sprachverweigerung, Entwicklungshem-\nmungen in unterschiedlichen Funktionsbereichen, Leistungsabfall, Schulleistungs-\nstörungen. \\\n\n— Sozialer Bereich\n\nDistanzlosigkeit, nicht nachvollziehbare Aggressivität, sozialer Rückzug, Verschlos-\nsenheit, Ambivalenz gegenüber wichtigen Bezugspersonen, Weglaufen (Trebegän-\ngerinnen und Trebegänger), genereller Vertrauensverlust, Unfähigkeit, Beziehun-\ngen zu anderen Menschen aufzunehmen, soziale Isolation, Kontaktlosigkeit, Flucht\nin Traumwelten.\n\n— Sexueller Bereich\n\nStörungen im sexuellen Bereich sind vor allem Folgen von sexuellem Mißbrauch,\nkönnen jedoch auch bei allgemeiner Gewalterfahrung auftreten. Häufige Folgen in\ndiesen Bereich sind: Altersuntypisches sexualisiertes Verhalten, Störungen des eige-\nnen Körperschemas, Ekel vor dem eigenen Körper, sexuelle Funktionsstörungen, se-\nxuelle Auffälligkeiten, promiskes Verhalten, in Verbindung mit dem emotialen Be-\nreich Liebesunfähigkeit.\n\n— Psychosomatischer Bereich\n\nMagersucht, Eßsucht, Hauterkrankung, Asthma, Angst- und Erstickungsanfälle,\nSchlafstörungen, Verdauungsstörungen, Bauch- und Unterleibsschmerzen, Sehstö-\nrungen.\n\nAls besonders belastende Folgen werden selbstzerstörerische Verhaltensweisen ge-\nnannt, wie Flucht in Drogen, Tabletten und Alkoholabhängigkeiten sowie in Buli-\nmie und Magersucht bis hin zu Suiziden und Suizidversuchen.\n\nAls mögliche, besonders schwerwiegende Folgen werden für den Bereich des sexuellen\nMißbrauchs hervorgehoben:\n\n— Isolation durch Zwang zur Geheimhaltung\n\nDa sexueller Mißbrauch gerade im unmittelbaren Nahbereich stärksten Tabus unter-\nliegt, sind die betroffenen Kinder, insbesondere Mädchen, zum Schweigen gezwun-\ngen. Sich des unrechtsgehalts mißbrauchenden Verhaltens durchaus bewußt, ver-\n\n16",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p16-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 17,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\nlangen die Täter zudem oft unter massiven Drohungen, das „Geheimnis“ zu wah-\nren. Der Zwang zum Verleugnen von gravierenden Verletzungen, von Scham,\nAngst, Schmerz und Ekel kann insgesamt zu einer grundlegenden Störung in der\nWahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit führen, gerade in bezug auf emotionale\nBeziehungen. Dann bleiben insbesondere die Mädchen und — später die Frauen\nisoliert in den Schranken ihrer begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten und soweit\nihnen nicht geholfen wird — lebenslang beziehungsunfähig.\n\n— Sexuelle Traumatisierung\n\nMißbrauchte Kinder, gerade Mädchen, sind als Erwachsene, als Frauen in ihrer Lie-\nbesfähigkeit schwer beeinträchtigt. Das verratene Verlangen nach Vertrauen und Si-\ncherheit kann zu stets neuen Problemkonstellationen führen. Die Sehnsucht bleibt,\ndie ersten grundlegenden Enttäuschungen werden jedoch zum Erfahrungsmuster:\nWiederholungen scheinen zwangsläufig zu sein. Ein fteier, selbstbestimmender\nUmgang mit dem eigenen Körper, der eigenen Sexualität wird erschwert.\n\nZu 8:\n\nKinder, die durch Gewalt, Mißbrauch oder Ausbeutung verletzt oder in ihrer Entwick-\nlung geschädigt worden sind, brauchen der Hilfe, um die Folgen der Verletzung oder\nSchädigung zu überwinden und Schutz vor weiterem Schaden. Dies ist ein Teil ihres\nRechtes auf Erziehung im Sinne von $ 1 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes\n(KJHG). Hilfe und Schutz sind Aufgabe der öffentlichen und der freien Träger der Ju-\ngendhilfe. Im Rahmen der Jugendhilfe stehen dafür vor allem die Allgemeinen Sozial-\ndienste der Jugendämter, an vielen Orten auch entsprechende Dienste von Wohlfahrts-\nverbänden und vom Deutschen Kinderschutzbund, ferner Erziehungs- und Jugendbe-\nratungsstellen und andere Beratungsstellen mit speziellen Schwerpunkten zur Verfü-\ngung, sowie Heime und Pflegefamilien. In manchen Fällen können darüber hinaus nie-\ndergelassene Fachärzte, vor allem Kinderärzte und Kinder- und Jugendpsychiater, sowie\nDienste und Einrichtungen des Gesundheitswesens in Anspruch genommen werden.\n\nInhaltlich geht es bei der zu gewährleistenden Hilfe einerseits um Krisenintervention,\ndie u.a. in sofortiger Herausnahme aus der Familie oder in der Inobhutnahme eines\nKindes oder Jugendlichen bestehen kann, andererseits um längerfristig angelegte Hilfe,\ndie auf einer sorgfältigen fachlichen Untersuchung der Situation des Kindes und einem\nHilfeplan beruhen sollen ($ 36 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 KJHG). Als Einrichtungen, die\nihren Schwerpunkt im Bereich „Gewalt gegen Kinder‘ haben, sind hervorzuheben:\n\n— Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen sind:\n\nDiese Beratungsstellen sind in Niedersachsen insbesondere im Zusammenhang mit\nder Kinderschutzbewegung eingerichtet worden.\n\n— Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen:\n\nSie sind in Niedersachsen im Zusammenhang mit der Frauenbewegung entstanden\nund arbeiten zum Teil eng mit Frauenhäusern zusammen.\n\n— Kinderschutzzentrtum Hannover\n\nAls erstes von vier geplanten Kinderschutzzentren hat das Kinderschutzzentrum\nHannover 1991 mit der Arbeit begonnen.\n\n— Mädchenhaus Osnabrück\n\nAls erstes von vier geplanten Mädchenhäusern hat das Mädchenhaus Osnabrück\n1991 mit der Arbeit begonnen.\n\n17",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p17-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 18,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\nZu 9:\n\nEs kann davon ausgegangen werden, daß wohl alle niedersächsischen Jugendämter prin-\nzipiell Vorsorge getroffen haben, Kinder in Notfällen auch sehr kurzfristig unterbrin-\ngen zu können. Meist sind entsprechende Vereinbarungen mit Heimen oder Wohnge-\nmeinschaften oder sogenannten Bereitschaftspflegefamilien getroffen worden. In eini-\ngen Städten gibt es auch Jugendschutzstellen oder andere Zufluchtstätten, die aller-\ndings in der Regel nicht auf eine Aufnahme von Kindern eingerichtet sind.\n\nMit der Einrichtung der Mädchenhäuser und der Kinderschutzzentren in allen vier Re-\ngierungsbezirken schafft die Landesregierung Zufluchtstätten, die in ihrer Konzeption\ndie besonderen sozialpädagogischen Voraussetzungen berücksichtigen, die mit vorüber-\ngehenden Aufnahmen verbunden sind.\n\nDarüber hinaus wird im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes ein Modellvorhaben\ngefördert, das in Hannover obdachlosen Jugendlichen als erste Anlaufstelle mit Über-\nnachtungsmöglichkelten dient.\n\nZu 10:\n\nFür den Schutz von Kindern von besonderer Bedeutung sind Einrichtungen der Jugend-\nhilfe, die Beratung, ambulante Hilfen, teilweise auch Therapie anbieten. In Nieder-\nsachsen gibt es 131 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen, von denen 48\nin kommunaler, 82 in freier sowie kirchlicher und eine in privater Trägerschaft sind\n(Stand: 31. 12. 1990).\n\nHinzu kommen Einrichtungen, die in besonderer Weise im Bereich Gewalt gegen Kin-\nder arbeiten. Dazu gehören zur Zeit 27 Beratungsstellen für von Gewalt betroffene\nMädchen und Frauen — überwiegend in Trägerschaft von Frauenprojekten —, 20 Bera-\ntungsstellen für von Gewalt betroffene Kinder — in Trägerschaft der Ortsgruppen des\nDeutschen Kinderschutzbundes — sowie drei Beratungsstellen in anderer Trägerschaft.\nWeitere Einrichtungen sind das Kinderschutzzentrum Hannover in Trägerschaft der\nOrtsgruppe des Deutschen Kinderschutzbundes Hannover und das Mädchenhaus Osna-\nbrück in Trägerschaft des Trägervereins „Haus Neuer Kamp e.V.“ , Osnabrück, in Mit-\ngliedschaft des Diakonischen Werks.\n\nEinrichtungen zur stationären Aufnahme für von Gewalt betroffene Kinder gibt es, wie\nzu Frage 9 dargelegt, im Rahmen der Jugendhilfe nicht, wohl aber im Bereich des Ge-\nsundheitswesens (z.B. Kinderklinik Bult in Hannover, Albert-Schweitzer-Klinik in\nHolzminden).\n\nEinen vollständigen Überblick über die in Niedersachsen bestehenden Beratungsdienste\nund -einrichtungen besitzt die Landesregierung nicht.\n\nZu 11:\n\nEinrichtungen, die von Gewalt betroffenen Kindern wirksam helfen sollen, müssen vor\nallem zwei Anforderungen genügen: Sie müssen leicht erreichbar sein und hohe fachli-\nche Kompetenz besitzen. Dabei gehören zu dem Erfordernis leichter Erreichbarkeit so-\nwohl Ortsnähe als auch eine ‚niedrige Zugangsschwelle‘‘, die den Kontakt zwischen\nHelferinnen oder Helfern und den Betroffenen erleichtert. Als besonders wichtige Vor-\naussetzung erweist sich immer wieder strikte Vertraulichkeit der Beratung und eine kla-\nre Orientierung auf Hilfe für das Kind, nicht auf Bestrafung. Zur fachlichen Kompe-\ntenz gehört die Fähigkeit, alle Bedürfnisse des Kindes umfassend zu verstehen und zu\nwürdigen, also etwa in den Fällen von Gewalt in der Familie und dem sozialen Nahbe-\nreich, das Bedürfnis, vor Kränkungen und Mißhandlungen geschützt zu werden, und\ndas Bedürfnis, familiäre und persönliche, soziale Bindungen nicht zu verlieren.\n\n18",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p18-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 19,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\nVon diesen Voraussetzungen her müssen für die Planung und Schaffung von Kinder-\nschutzstellen und Mädchenhäusern die Fragen nach Ortsnähe oder Zentralisierung,\nnach Spezialisierung oder Allgemeinkompetenz, nach freier oder öffentlicher Träger-\nschaft, auch nach besonderen Diensten oder Einrichtungen für Mädchen beantwortet\nwerden. Dies ist eine wichtige Aufgabe der Jugendhilfeplanung, dem insbesondere das\nauch für den Kinder- und Jugendschutz zuständige Frauenministerium große Aufmerk-\nsamkeit widmet und ebenso die parteiliche Mädchenarbeit unterstützt.\n\nZentrale konzeptionelle und strukturelle Voraussetzungen für die Bereitstellung von\nHilfe und Hilfesystemen sind:\n\n— Die Vernetzung der Jugendhilfeangebote mit problemorientiert arbeitenden Ver-\nbänden und Initiativen\n\nDie enge Kooperation zwischen den Angeboten der Jugendhilfe und den problem-\norientiert arbeitenden Verbänden bzw. Initiativen ist weiter zu verbessern. Sowohl\nim Bereich der Entwicklung der örtlichen Hilfeleistungen wie auch hinsichtlich der\nEinzelfälle sind enge Formen der Vernetzung und der fallbezogenen Kooperation\nnotwendig. Dies wird regional unterschiedlich im Ansatz bereits geleistet.\n\n— Weiterbildung der Berufsgruppen\n\nDie zunehmend in Gründung befindlichen Berufsgruppen zu Gewalt an Kindern\ninsbesondere zum sexuellen Mißbrauch an Mädchen und Jungen sind zu stärken.\nDie Unterstützung erfolgt durch Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen und\nSupervision. Ebenso ist die Förderung von Helferinnen- und Helferkonferenzen mit\nfesten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den Jugendämtern bzw. in\nden Erziehungsberatungsstellen ein notwendiger Bestandteil zur Verbesserung der\nstrukturellen Bedingungen.\n\n— Weiterbildung von Fachleuten, die mittelbar mit dem Problemfeld zu tun haben\n\nEine bessere Vernetzung gilt es auch in bezug auf die medizinische und psychologi-\nsche Versorgung von Mädchen und Jungen anzustreben. Viele Fälle von Gewalter-\nfahrung werden zunächst bei der Hausärztin oder beim Hausarzt, in Kindertages-\nstätten und auch bei schulpsychologischen Diensten offenkundig; diese Fachleute\nhaben oftmals zuwenig Kenntnisse über weitere Hilfsangebote für Betroffene.\n\nZu 12:\n\nDie Landesregierung hält ein plurales Angebot von Kinder- und Mädchenschutzeinrich-\ntungen für geboten. Sie wird deshalb in gleicher Weise sowohl Kinderschutzzentren\nund Beratungsstellen im Bereich des Kinderschutzes fördern als auch Mädchenhäuser\nund Beratungsstellen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. Nicht\ndie Frage des geschlechtshomogenen oder des koedukativen Ansatzes ıst entscheidend,\ndenn beide Ansätze sind notwendig, um für unterschiedliche Gruppen jeweils ganz-\nheitliche Angebote anbieten zu können; entscheidend ist, daß sowohl Kinderschutz-\nzentren wie Mädchenhäuser konzeptionell und professionell die erforderlichen Profile\naufweisen:\n\n1, Mädchenhäuser wenden sich weniger an die Familie insgesamt, als vielmehr an die\nvon Gewalt betroffenen Mädchen und auch an die Mütter. Sie sichern den Mädchen\nparteiliche Hilfe und versuchen, die Position der Mädchen zu stärken, damit sie\nangstfrei und selbstbewußt eigene Wege gehen können. In einigen Fällen führt die\nArbeit mit den Mädchen zur Trennung von der Familie, die die Mädchen als Ort der",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p19-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 20,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n———m UI\n\n20\n\nVerletzung und Demütigung erfahren haben. Das Angebot der Mädchenhäuser soll-\nte nach den Vorstellungen der Landesregierung — die mit den Ideen der Arbeitsge-\nmeinschaften der Mädchenhäuser auf Landes- und Bundesebene übereinstimmen —\nauf vier „‚Bausteinen‘‘ beruhen:\n\n-—— Das Angebot eines offenen Treffs, eines Mädchenladens oder eines Mädchenzen-\ntrums als Angebot für jedes Mädchen, das seine Freizeit ausschließlich mit Mäd-\nchen verbringen möchte. Hier können alle Mädchen, mit oder ohne Gewalterfah-\nfungen, gemeinsam Formen der Freizeitgestaltung erproben.\n\nInnerhalb dieser Begegnungsstätte gelten die Regelungen, die die Mädchen ge-\nmeinsam mit den Pädagoginnen festlegen. Mädchen können mit anderen Mäd-\nchen ihre Leidenserfahrungen teilen, Solidarität finden, zu einem veränderten\nSelbstverständnis finden und neue Rollenvorstellungen entwickeln.\n\nEin solcher Tfeffpunkt für Mädchen ist auch ein kultureller Ort. Hier können sie\nihren mädchenspezifischen Kulturbereich finden und kreativ gestalten.\n\nEs gibt vieles, was Mädchen für sich entdecken und neu erfahren können. Solche\nAngebote können sein:\n\n— Veranstaltungen, Filme, Diskussionen;\n\n— Workshops (Theater, Tanz, Musik, Selbstverteidigung, Selbstbehauptungs-\ntraining);\n\n— Seminare zu den Themen: Körper und Sexualität, Gesundheit, sexuelle Ge-\nwalt an Mädchen und Frauen, Berufsorientierung.\n\n— Eine Beratungsstelle für Mädchen und ihre Mütter sowie für Angehörige und Ver-\ntrauenspersonen der Mädchen, die Ansprechpartnerinnen zu dem Thema sexuel-\nle Gewalt suchen. Die Beratungsstellen arbeiten auch mit Pädagoginnen und\nPädagogen, die in der Arbeit mit Mädchen stehen.\n\nDiese Mädchenberatung sollte nach Auffassung der Landestegierung u. a. folgen-\nde Funktionen erfüllen:\n\n— Telefonberatung zur Herstellung von Erstkontakten, anonyme Beratung;\n— Anlaufstelle für Mädchen und junge Frauen in Krisensituationen;\n— Einzelberatung für Betroffene von Gewalt;\n\n— Beratung bei Problemen mit Eltern, Schule, Berufsfindung, Arbeitslosigkeit,\nSüchten;\n\n— Hilfen im Umgang mit Behörden und Institutionen;\n\n— Hilfen für behinderte Mädchen.\n\n— Das dritte Angebot des Mädchenhauses bezieht sich auf eine Zufluchtstätte im\n\nSinne der Krisenintervention für Mädchen, die auf Grund ihrer Gewalterlebnisse\nnicht mehr zu Hause bleiben möchten.\n\nDiese bietet Schutz, Hilfe und Schonraum für alle physisch und psychisch miß-\nhandelten, bedrohten oder von sexuellem Mißbrauch betroffenen Mädchen und\njungen Frauen. Zum Schutz der Betroffenen muß die Zuflucht anonym bleiben.\nSelbstmelderinnen kommen in der Regel direkt über den Mädchentreff oder über\ndas Notruftelefon in die Zufluchtsstätte. Voraussetzung für die Aufnahme ist da-\nbei die Freiwilligkeit des Mädchens zum Verbleib in der Zuflucht. Außerdem ist\ndie Aufnahme zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p20-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 21,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\nDie Zufluchtstätten arbeiten somit als besondere, qualifizierte Jugendschutz-\nstellen. Da die Zuflucht nur ein vorübergehender Aufenthaltsort sein kann, müs-\nsen externe Mädchenwohngemeinschaften als Folgeeinrichtungen aufgebaut wer-\nden.\n\nDaher bieten Mädchenhäuser spezielle Wohn- und Betreuungsprojekte für jene\nMädchen an, die nicht in ihr Elternhaus zurückkehren können.\n\n— Mädchen, die längerfristig mit anderen Mädchen zusammenleben möchten, fin-\nden in der Mädchenwohngemeinschaft einen neuen Lebensort. Jedes Mädchen\nhat in der gemeinsamen Wohnung jeweils ein Einzelzimmer, Sanitäranlagen und\nKüche werden gemeinsam genutzt. Hier verbindet die Mädchen Ähnlichkeit be-\nzüglich der Gewalterfahrungen; Solidarität und Gemeinschaftsgefühl innerhalb\nder Gruppe, unterstützt von den Mitarbeiterinnen, wird hier geschaffen.\n\nMädchen ab 16 Jahren, die ps vorziehen, allein zu wohnen, können mobil betreut\nwerden. Diese Mädchen werden von einer Pädagogin begleitet, unterstützt und\nberaten, damit sie ihre eigenen Lebenspläne entwickeln können.\n\nDiese Wohn- und Betreuungsprojekte für Mädchen und junge Frauen sind somit\nneue Formen der stationären Jugendhilfe. Hier wird für Mädchen ein qualifizier-\ntes Angebot für die Bearbeitung ihrer Erfahrungen geschaffen.\n\nDas erste Mädchenhaus in Niedersachsen, in Osnabrück, wird seit 1991 durch das\nNiedersächsische Frauenministerium gefördert. Ein weiteres erhält in diesem Jahr\neine Anschubfinanzterung.\n\nDas Modellprojekt „Mädchenhaus Osnabrück‘ wird über eine Laufzeit von drei\nJahren wissenschaftlich begleitet werden.\n\nDie Landesregierung will hiermit exemplarisch nachweisen, daß die integrierten\nKonzepte der Mädchenhäuser eine sinnvolle Hilfe für Mädchen mit Gewalterfah-\nrungen sind. Sie hofft, daß bestehende Träger der Jugendhilfe diese Ideen und\nkonzeptionellen Umsetzungen aufgreifen und entsprechende Angebote ent-\nwickeln.\n\n2. Kinderschutzzentren\n\nKinderschutzzentren wenden sich an mißhandelte, vernachlässigte oder sexuell miß-\nbrauchte Kinder, ihre Familien oder engste Bezugspersonen. Kinderschutzzentren\nsollten nach Vorstellungen der Landesregierung — die mit den Ideen der Arbeitsge-\nmeinschaft der Kinderschutzzentren auf Landes- und Bundesebene übereinstim-\nmen — folgende Aufgaben wahrnehmen:\n\n— Gegenüber der Klientel\n\n— einen auch in den Abendstunden und Sonn- und Feiertagen erreichbaren Kri-\nseninterventionsdienst entwickeln und koordinieren;\n\n— ein fachkompetentes Beratungs- und Therapieangebot bereitstellen und ggf.\nfamilienunterstützende Maßnahmen anbieten;\n\n— eine Kinderwohngruppe unterhalten, in der gefährdete Kinder vorüberge-\nhend untergebracht und fachkundig betreut werden, ohne daß Ämter zu-\nnächst eingeschaltet oder Sorgerechtsfragen sofort geklärt werden müßten;\n\n— auch im Vorfeld einer Mißhandlungssituation familienunterstützende Maß-\nnahmen bereithalten oder vermitteln;\n\n2i",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p21-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 22,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\n— ein niedrigschwelliges, amtsfernes, kostenloses und anonymes Beratungs- und\nHilfeangebot durch ein spezialisiertes Team aufbauen, das mit allen anderen\nFachdiensten ggf. eng und unbürokratisch kooperiert;\n\n— Gegenüber anderen Professionellen\n\n— kollegiale Einzelfallberatung und Supervision anbieten;\n\n— eine systematische Vernetzung der unterschiedlichen sozialen Dienste ent-\nwickeln (lokale und regionale Vernetzung);\n\n— Fortbildungsangebote für alle beruflichen Gruppen anbieten oder organisie-\nren, die mit Kindern umgehen (regional und landesweit);\n\n— Gegenüber Ehrenamtlichen\n\n— Aus- und Hortbildung von Telefonberaterinnen und -beratern gewährleisten,\ndie das Notruftelefon mitbetreuen;\n\n— die Organisation und Durchführung von Arbeitskreisen (,‚Mütter-Treff‘‘,\n„Hausaufgabenhilfe“ , „Freizeitgruppen für Familien‘) betreuen, die prä-\nventiv bzw. familienunterstützend wirken;\n\n— eine intensive Fremdmeldeberatung durchführen, die das soziale Umfeld der\nFamilie ermutigt und befähigt, eigene Hilferessourcen zu nutzen bzw. der\nhilfsbedürftigen Familie den Weg zum Kinderschutzzentrum ebnen;\n\n— Gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit\n\n— Informationsveranstaltungen durchführen, um das Verständnis von Gewalt-\nproblemen zu fördern und das Wissen um Hilfemöglichkeiten zu intensivieren;\n\n— regelmäßig in den Publikumsmedien, aber auch in der Fachliteratur über Ge-\nwaltprobleme und Hilfemöglichkeiten informieren.\n\nDie Arbeit sowohl der Mädchenhäuser wie die der Kinderschutzzentren soll beispielhaf-\nten Charakter haben; sie soll ausstrahlen auf andere, möglicherweise auch kleinere Ein-\ntichtungen in der jeweiligen Region.\n\nZu 13:\n\nDa keine Angaben über Dunkelziffern möglich sind, kann diese Frage nicht abschlie-\nßend beantwortet werden.\n\nDie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie führen Therapien mit\nden betroffenen Kindern durch.\n\nTherapeutische Gespräche finden auch im Rahmen der Arbeit der Kinderschutzzen-\ntren, der Mädchenhäuser und der unterschiedlichen Beratungsstellen statt.\n\nTherapien führen weiter zugelassene Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychia-\nter, Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Psychologinnen\nund Psychologen durch. Über die Anzahl dieser Therapieplätze gibt es keine Informa-\ntionen. Ein Angebotsmangel besteht allerdings für von sexueller Gewalt betroffene\nMädchen und Frauen, da es offensichtlich zu wenig feministische Therapeutinnen gibt.\n\nZu 14:\n\nPrävention hat zum Ziel, Umgangsweisen von Erwachsenen mit Kindern zu ermögli-\nchen, die körperliche und seelische Mißhandlungen und sexuellen Mißbrauch ausschlie-\n\n22",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p22-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 23,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\nßen. Eltern und andere Menschen, die mit Kindern umgehen, müssen fähig sein und\nauch den Willen haben, jegliche Gewalt aus diesem Umgang fernzuhalten.\n\nPräventiv gegen Gewalt gegen Kinder wirken zunächst alle Maßnahmen, die die Le-\nbensverhältnisse der Kinder in ihrer jeweiligen unmittelbaren Umgebung, in der Fami-\nlie oder in anderen Lebensformen verbessern helfen. Präventiv wirken ferner alle Maß-\nnahmen, die Menschen befähigen, die Folgen von Gewalt, vor allem von Gewalt gegen\nSchwächere, zu erkennen, um gewaltfreies Handeln zu erreichen. Präventiv wirken auch\nMaßnahmen, die Menschen befähigen und ermutigen, vertrauensvoll Hilfe zu suchen\nund anzunehmen, wenn sie ihre Gewaltbereitschaft aus eigener Kraft nicht zu beherr-\nschen vermögen. Nur auf diesen Wegen ist eine grundlegend wirksame Prävention\nmöglich.\n\nGezielte Präventionsmaßnahmen insbesondere zur Verhütung sexuellen Mißbrauchs\nzielen darauf, Verhältnisse, in denen dieser vorkommt, möglichst rasch zu erkennen,\num zum Schutz von Mädchen und Jungen intervenieren zu können. Hierzu sind in den\nletzten Jahren in erheblichem Umfang sowohl öffentliche Vortrags- und Diskussionsver-\nanstaltungen als auch Seminare und Fortbildungskurse durchgeführt worden. Mit meh-\nreren Veranstaltungen für Angehörige sozialer und erzieherischer Berufe haben auch\ndie vier niedersächsischen Landesjugendämter dies unterstützt. Andere Träger solcher\nVeranstaltungen waren vor allem Kommunen und verschiedene Vereine.\n\nDie Opferhilfe ist, soweit die Opfer Kinder oder Jugendliche sind, Aufgabe der Jugend-\nhilfe. Die Aufarbeitung der Folgen als Kind erlittener Gewalt erstreckt sich allerdings\noft bis weit ins Erwachsenenalter hinein. Deshalb widmen sich Beratungsdienste und\n-einrichtungen für Mädchen und Frauen auch dieser notwendigen Hilfe.\n\nFür Beratungsstellen, Mädchenhäuser und Kinderschutzzentren sind 1991 folgende\nMittel ausgegeben worden:\n\nFörderung der Beratungsstellen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen\n\nsind:\n\nFörderung insgesamt 17 Beratungsstellen\nAusgaben insgesamt 350000 DM\n\nFörderung pro Einrichtung 20590 DM\n\n(Notrufe sind vor 1990 z.B. mit 9000 DM unterstützt worden.)\nMädchenhaus 300000 DM\n\n1991 sind noch keine Personalausgabenzuwendungen gewährt worden. Ab 1992 erhö-\nhen sich die Zuwendungen dementsprechend. Der Haushaltsansatz für 1992 beträgt\n1 Mio. DM.\n\nFörderung der Beratungstellen für Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen\nsind, ab 1991:\nFörderung insgesamt 23 Beratungsstellen\n(einschließlich der 16 Beratungsstellen in der\nTrägerschaft der Ortsgruppen des DKSB)\n\nAusgaben insgesamt 468000 DM\n\nDie Förderung erfolgte individuell. Herausragend gefördert worden sind:\n-—— Vertrauensstelle Benjamin in Oldenburg als Vorstufe für das 1992 zu errichtende\nKinderschutzzentrum\n\n— Kinderhaus Brake\n— Kinderhaus Westerstede\n— Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Emden\n\n23",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p23-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 24,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\nFörderung von Projekten des Kinder- und Jugendschutzes 1991:\nFörderung insgesamt 14 Projekte\nAusgaben insgesamt 250000 DM\n\nGefördert wurden:\n3 Fortbildungsveranstaltungen für Berufsgruppen zum Thema „Gewalt gegen Kinder“\n\n1 Fortbildungsveranstaltung für Berufsgruppen zum Thema ‚Extremismus bei Kindern\nund Jugendlichen“\n\n7 Projekte gegen Rechtsextremismus und Gewalt von Jugendlichen\n1 Theaterstück zum sexuellen Mißbrauch\n\n1 Modellprojekt zur Betreuung und Unterbringung von jugendlichen Trebegänger/in-\nnen in Hannover |\n\n1 Erstellung eines Tonbandausdrucks zum Thema „Gewalt von Jugendlichen“\nKinderschutzzentrum 370000 DM\nFür 1992 beträgt der Haushaltsansatz 1180000 DM.\n\n.\n\nFörderung der Landesstelle Jugendschutz 1991:\nDie Landesstelle Jugendschutz wird zur Zeit mit jährlich 500000 DM gefördert.\n\nEin wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit der Landesstelle Jugendschutz ist der Bereich\nGewalt gegen Mädchen und Jungen — Kindesmißhandlung und sexueller Mißbrauch.\nZu diesem Thema werden u.a. angeboten:\n\n— Seminare\n\n— Fortbildungsveranstaltungen für Berufsgruppen\n\n— Informationsmaterialien\n\n— Organisation, Koordination und Mitarbeit in Arbeitskreisen\n\nFörderung des Kinderschutzbundes 1991:\n\nDie Landesgeschäftsstelle des Kinderschutzbundes wird zur Zeit mit jährlich 145 600\nDM gefördert. Die 48 Ortsverbände des Deutschen Kinderschutzbundes in Niedersach-\nsen werden von dieser Geschäftsstelle betreut.\n\nVon den 48 Ortsverbänden unterhalten 20 eine Beratungsstelle für Kinder und Jugend-\nliche, die von Gewalt betroffen sind. 16 Beratungsstellen werden vorn Land Niedersach-\nsen gefördert.\n\nZu 15:\n\nNach Auffassung der Landesregierung können wesentliche Fortschritte sowohl hinsicht-\nlich wirksamer Prävention als auch hinsichtlich der Hilfe für die Opfer nur erzielt wer-\nden, wenn es gelingt, einige zentrale Einrichtungen — Kinderschutzzentren und Mäd-\nchenhäuser — zu schaffen, die auf einer hinreichenden Erfahrungsgrundlage durch eine\nlaufend ausgewertete Arbeit Erkenntnisse gewinnen, wie gewaltbelastete Beziehungen\n— innerhalb und außerhalb der unmittelbaren Lebensbedingungen der Kinder — ent-\nstehen, wie Hilfsprozesse in Gang kommen können, welche pädagogischen und thera-\npeutischen Hilfen angezeigt erscheinen. Prävention und Opferhilfe müssen von den Er-\nfahrungen der Kinderschutzpraxis und der Mädchenarbeit her ständig überprüft und\nverbessert werden.\n\n24",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p24-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 25,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\nZum mm mn nl mm\n\nDie Landesregierung fördert Maßnahmen, die Prävention und Hilfe für Betroffene mit-\neinander verbinden. So werden Einrichtungen und Beratungsstellen unterstützt, die ne-\nben speziellen Beratungsangeboten auch niedrigschwellige Angebote wie z.B. Kinder-\nund Mädchentreffs, Teestuben, Spielnachmittage, Ausflüge, Lesekreise u. a. anbieten.\n\nWeiter werden Maßnahmen gefördert, die der besseren Vernetzung der einzelnen Maß-\nnahmen im System der Jugendhilfe dienen. Darüber hinaus wird die Kooperation mit\nanderen Institutionen und Berufsgruppen wie der Justiz, der Polizei, Ärztinnen und\nÄrzten, Lehrerinnen und Lehrern sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen gefördert.\nGleich nach dem Regierungsantritt hat die Niedersächsische Justizministerin landesweit\nSonderdezernate zur Bekämpfung von sexuellen Straftaten gegen Frauen eingerichtet.\nEs finden regelmäßig Erfahrungsaustausche zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft\nstatt. Demnächst werden Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und\nStaatsanwaltschaft in diesem Bereich erlassen, die die Interessen des Opfers besonders\nberücksichtigen.\n\nDie weitere Zusammenarbeit in Form von Arbeitskreisen auf interministerieller Ebene\nwird aufgebaut. Außerhalb dieser Ebene finden Treffen und Veranstaltungen statt, die\nden Gedanken der Vernetzung tragen. Die Suche nach Verständigung und nach Erfah-\nrungsaustausch der Berufsgruppen untereinander wird durch die finanzielle Unterstür-\nzung von Tagungen und Arbeitskreisen durch die Landesregierung erst ermöglicht. So\nfördert die Landesregierung erstmalig seit 1991 sexualpädagogische Arbeitskreise, die\nder Prävention dienen.\n\nDie Landesregierung geht davon aus, daß Schwerpunkt der finanziellen Unterstützung\nim Gewaltbereich die Unterstützung der in diesem Bereich arbeitenden Verbände und\nInitiativen zu sein hat.\n\nNeben dieser Form der Förderung ist es jedoch notwendig, die öffentliche Diskussion\nzum Thema Gewalt zu führen.\n\nDeshalb hat das Frauenministerium im November 1991 eine Tagung zum Thema ‚,Se-\nxueller Mißbrauch an Mädchen und Jungen“ durchgeführt und auf einer weiteren Ver-\nanstaltung den Film „Wir möchten noch viel lauter sein‘‘ aus dem Arbeitsbereich der\nMädchenselbsthilfegruppen gezeigt. (Dieser Film ist gekauft worden und kann kosten-\nlos ausgeliehen werden.) Im Herbst 1992 führt das Frauenministerium Aktionswochen\nzum Thema „Gewalt im Geschlechterverhältnis‘‘ durch.\n\nAls Ergebnis der Untersuchung von Prof. Dr. Carol Hagemann-White (siehe Frage 16)\nführt das Frauenministerium in der Zeit vom 26. 10.1992 bis 23.11.1992 Aktions-\nwochen zum Thema ‚Gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis — Für ein Miteinander\nder gegenseitigen Achtung‘ unter Einbeziehung der Frauenbeauftragten durch.\n\nDiese Aktionswochen sollen verstärkt die Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den\nBlickpunkt der Öffentlichkeit rücken. Zugleich sollen damit die vor Ort arbeitenden\nGruppen gestärkt werden. Geplant sind neben unterschiedlichen Fachveranstaltungen\nauch zahlreiche kulturelle Angebote.\n\nFerner ist mit Unterstützung des Frauenministeriums eine neue Aufklärungsbroschüre\ndurch ProFamilia erarbeitet worden, die ebenfalls präventiven Zielen dient. Darüber\nhinaus plant das Frauenministerium, die Entwicklung von Konzeptionen und Beispiel-\nvorhaben der parteilichen Jugendarbeit zu unterstützen.\n\nAuch in Institutionen und Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten werden\nInformations- und Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt:\n\nZu den Aufgaben der schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten in den\nSchulaufsichtsämtern zählt u.a. die Beratung von Lehrkräften, wenn ein Verdacht auf\n\n25",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p25-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 26,
"content": "| .\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\nmu [UT\n\nsexuellen Mißbrauch von Schülerinnen und Schülern mitgeteilt wird. Im allgemeinen\nist bei derartigen Vorkommnissen bei den Lehrkräften eine starke Unsicherheit festzu-\nstellen, wie sie sich in solchen Situationen verhalten können. Einige Schulpsychologin-\nnen und Schulpsychologen haben dies zum Anlaß genommen, diese Frage in Lehrer-\nfortbildungsveranstaltungen (zentrale schulinterne Lehrerfortbildung) zu behandeln.\n\nDas bisherige Angebot an Fortbildung und Beratung für Lehrkräfte ist allerdings noch\nnicht ausreichend. Es sollte deshalb ausgeweitet und intensiviert werden.\n\nDas Thema ‚Gewalt gegen Kinder“ einschließlich des „‚Sexuellen Mißbrauchs an Mäd-\nchen und Jungen“ wird z. Z. so breit diskutiert, daß die Sensibilität der Kindertagesein-\nrichtungen, die gegenüber diesem Fragenkreis schon immer bestand, noch größer ge-\nworden ist.\n\nDie Kindertageseinrichtungen haben folgende Wirkungsmöglichkeiten:\n\n1. das eigene Verhaken zu reflektieren und zu überprüfen, ob nicht Ansätze psychi-\nscher Gewalt in ihrem Handeln zu finden sind,\n\n2. sich über mögliche Auswirkungen von Gewalt gegenüber Kindern in deren Äuße-\nrungen und Verhalten zu informieren,\n\n3. mit diesem Wissen sensibel auf die Äußerungen und Verhaltensweisen von Kindern\nzu achten, -\n\n4. ggf. geeignete Beratungsstellen einzuschalten.\n\nDie Spitzenverbände der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege werden vom Kultus-\nministerium aufgefordert, die Träger der Einrichtungen zu veranlassen, die Kinderta-\ngesstätten in geeigneter Weise auf das Thema hinzuweisen und den Erzieherinnen und\nErziehern die Möglichkeiten anzubieten, ihren Informationsstand zu verbessern.\n\nZu 16:\n\nDas Niedersächsische Frauenministerium hat unter dem Gesichtspunkt einer konzeptio-\nnellen Weiterentwicklung eine Bestandsaufnahme des Helferinnen- und Helfersystems\nin Niedersachsen im Bereich Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Auftrag gegeben.\nDiese Bestandsanalyse, die unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Carol Hagemann-\nWhite durchgeführt worden ist, liegt nunmehr vor. Sie umfaßt neben der Begriffsbe-\nStimmung Gewalt im Geschlechterverhältnis und der empirischen Bestandaufnahme\neine exemplarische Regionalanalyse. Eine Publikation wird demnächst erfolgen.\n\nIm kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen wird zur Zeit unter der Leitung\nvon Herrn Prof. Dr. Christian Pfeiffer eine repräsentative, bundesweite Studie durchge-\nführt, die dazu beitragen kann, Lücken über Dunkelfeldzahlen zu schließen. Im Rah-\nmen dieser Studie wurden insgesamt 6000 Personen in den alten und neuen Bundeslän-\ndern zu innerfamiliären Gewalterfahrungen und in diesem Zusammenhang 3.000 Perso-\nnen auch zu ihren Erfahrungen mit sexueller Gewalt im Kindesalter befragt. Neben den\nAngaben zu Erfahrungen mit unterschiedlichen Formen sexuellen Kindesmißbrauchs,\nTäter- und Opfercharakteristika werden in dieser Studie auch Variablen zum Anzeige-\nverhalten, zur Anzeigemotivation, zum Hilfesuchverhalten der Opfer sowie zu den Be-\ndürfnissen der Opfer im Hinblick auf mögliche Hilfsmaßnahmen analysiert.\n\nWeiter sind der Landesregierung die im folgenden aufgeführten Einrichtungen be-\n\nkannt, die sich in Niedersachsen wissenschaftlich mit dem Thema „Gewalt gegen Kin-\nder‘‘ befassen:\n\n26",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p26-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 27,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\nmm mm ml mn mn\n\n— Universität Oldenburg (Fachbereich 5, Prof. Mees): Aggressionen zwischen Erwach-\nsenen und Kindern, Aggressionen zwischen Kindern;\n\n— Universität Göttingen (Fachbereich Medizin, Zentrum Psychologische Medizin, Ab-\nteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie, Prof. Specht/Dr. Hummel): Aggressive Se-\nxualdelinquenz im Jugendalter, Interventionsstrategien und Prävention bei Kindes-\nmißhandlung und sexuellem Mißbrauch von Kindern;\n\n— Universität Hannover (Fachbereich Erziehungswissenschaften I, Professorin Kühne,\nProf. Tiedemann): Gewalt und Mißhandlungen in der Familie, Aggressionsentwick-\nlungen im Grundschulalter.\n\nEine in Vollständigkeit und Genauigkeit darüber hinausgehende Aufzählung aller For-\nschungsaktivitäten zum Thema „Gewalt gegen Kinder“ ist zur Zeit nicht möglich.\n\nf\nZu 17:\n\nIn diesem Zusammenhang ist auf den Entschließungsantrag des Landes Niedersachsen\nvom 15.10.1990 zum Verbot von Gewalt gegen Kinder in der Familie hinzuweisen\n(BR-Dts. 721/90, vgl. zu Frage 14).\n\nEine erneute Bundesratsinitiative erscheint, soweit es sich um den Schutz von Kindern\nvor körperlichen und psychischen Mißhandlungen in der Familie handelt, derzeit im\nHinblick auf den Beschluß der Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz nicht\nerforderlich.\n\nZu verweisen ist weiter auf die Jugend-Sexualstrafrechtsreform (siehe Frage 14). Die\nLandesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei dieser Reform mitwirken.\n\nSchoppe\n\n27",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p27-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 28,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\nAnlage\n\n \n \n \n \n \n \n\nDEUTSCHER KINDERSCHUTZBUND\nLANDESVERBAND NIEDERSACHSEN\n\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n\n= mm a\nze =\n= >\na /K c {Fre =\n< a\n\nWitun d Knelme;\nLeer 3 (wi una) een\n\nu\n\nu 4\nAurich \\ u T f\nEmden 9 Tandh\\_. fü\n© Weser!)\n> „marsch, >\n„Reg z= |\n\nLeer Giertand,\n\n \n \n \n \n \n \n\n \n \n\n4 N , a x % Rotenburg. > 2 ..\nRogtagnaer Dei Wümme)‘ 2 Fa N Lüchow-\na N.N hors —_ Sn Soltau. Z . Dannenberg\nCloppen- oenbure Verden \", Fallingbostel,\n> burg “__101d5) Fer. Beine Burperige\n\n \n\n— ar - anne Berstungasceilen\n\n- .\nEmsiand\n\n- L üneburg--\n\n \n\nDiepholz\nReg.-Bez:\n> Nienburg\n\nne ' £ fWese’_. I .\nGrafschef\\. @ \\ “ Kanne\n\nBentheim &\nwahr Arasamr*\nd Age Reg\n\nan\n\n® Drie- und Kraiureryände\ndes Kındarachvzzoueden\n\n \n \n\n \n\nmt Bersturgsszalien\n\n \n \n \n \n \n\n2% G horn\n\n \n \n \n\nga\n.\n\n \n \n \n \n\n{ Stand April 1992 )\n“Hildesheim\n\n \n \n \n \n \n\nPyrmont\n\nNE\n\n \n\n \n\nsch\nNortheim mei\nam Harz\n\n- \\\n\n \n \n \n\n®\nGöttingen\n\nNIEDERSÄCHSISCHES FRAUENNINISTERIUN\n\n28",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p28-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 29,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n \n \n \n\niu mam\n\"Gewalt gegen Kinder”\n\nBeratungsstellen, die von Land Niedersachsen\n\ngeförgert werden\n\n \n \n \n\n \n \n \n\n— 2\n\n»Frie = Wr\n‚win im\nittmund. sven u\n\nA urn\n\n \n \n\n \n \n\nCuxhaven\n\n \n \n\n \n \n \n\nsn\n2\n\nzu\nBremen——- .__ Stade\n\n \n \n\nWE - Kcerszn:zzzansren\n\n \n \n\n \n \n \n\n \n\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n\n \n\n \n \n \n\nEmden h, > |\neser.) ıZ > ©\nRi 8 zgmescht oT SG Harburg\n: g,4BE7° @-. - -\ng. - - 8 - underscz, rn\nLapr mg jandn Üsterhoiz R eg.-Be zZ. 7 ® --_- an der ?L\n“7 Rotenburg >” 05 © - zur pratassioneiia Kraz\nen Sn fWümme)“ 5 ” —_\n\nDeimeos \\ L Sokau = y . Dannenberg A - zur absenan-l.che Kras--\n\n \n \n\nhars? a. .\nN Cloppen. Oldenburg Vergen —, _ _’Fallingboste!, &\n> burg \\_ Oldb) nn .\n\n- ns\n\n£ , mu” .\n3. Lüneburg\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n\nEmsland Po -\nW eser- Diepholz\n4 = Calle\n€ ET Reg.-Bez\nDe e / i en IN. 5 \"Gifhorn { Szand Apri\\ 1992)\n\n \n \n \n \n\n \n\nGrafschaft” \\.\nBentheim\n® |\n\n \n\nx Han nnover Wel@eur\nOsnabrück _ e ER, FR e\n/.2 n n Er \"Ps: ne er Zelle\nchwei 2:\n\nburg u. or fen ’e\n\n’\nSV ee 7\nburtel\n\nPirman Hildesheim\n\n \n \n \n\nnanrück\nIQ\n®\n\n \n \n \n \n \n \n\n \n\n \n\n \n \n\n\\ \\\nSH oizminden,; B r Eau\n\nschweig\nNortheim Osterode,\nam Harz \\\nnd\n\nGöttingen\n®\n\n \n \n\n \n\n \n \n \n \n\nNIEDERSACHSÄCHSISCHES\nFRAUENMINISTERIUM\n\n \n\n29",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p29-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220005/",
"number": 30,
"content": "|\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3329\n\n \n\n \n \n \n \n \n\nMaßnahmen zur Beratung und zum Schutze\nwon Mädchen und Freuen in Problenmsitustionen\n\n \n \n\nCuxhaven £ \\\n\nzu N\n\nBremen-—:__ Stadı\n< f\n\n \n\n \n \n\n“ »Frie$z\n(Wittmund: Wilheime,\n\n5 u ; heaven,\nrich L I \\ i\n\nEmden land \\_. h <\n‚Weser-) art\nI „„tmarschi;\neg.+Bez-\nLeer Ammerland\n\n \n \n \n\n \n \n \n \n\n \n \n \n \n \n \n\n \n\n \n\n \n\n \n \n \n \n \n\n \n \n \n \n \n\n \n \n \n\nNm, . Z\nOld, „ER 4 Rotenburg > Tu\nN 5% - (Wümme) ‘_- ZZ\nan ! Deimeo- n? & \\ Ser N Lüchow!\n\n: Dannenberg\n\n\\ Soltau. = Uelzen\nnö\n\nven _ Fa !lingbostel ,\n\n2\n=\n\n \n \n\nRN horst\nCloppen-| Oldenburg\nmn\n\n> durg \\_ Aldo)\n\n—\n\n. a\n\n \n\nWM - Frauen/- u. Kinderschutzhaus\n\n \n \n \n\nEmsiand\n\n \n\n4 - Noreufsinrichtungen\nWeser-E\n= \\_ echte\n. - Berat: llen fü\nBan ( © a\n\n \n \n\nGrafschaff\\ m\nBent\n|\n\n2\n\n \n \n\n- derstungustalle zum\nsexuellen Mißbrauch\n\n \n \n \n \n\n® - Micchennaus\n\n \n\nHeil ein-\n\nPyrmont \" Hildesheim { Szand April 1992}\n\n \n\nGöttingen\n\n \n\nNIEDERSACHSÄCHSISCHES\nFAAUENMINISTERIUM\n\n30 (Ausgegeben am 2. 7. 1992)",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/4a/72/40/4a724029fea64243b8a418ca47f52bd6/page-p30-{size}.png"
}
]
}