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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5255\nII ee ee\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/5065 —\n\nBetr.: Erhaltung des Baudenkmals „Karrengefängnis‘‘ in Hameln\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Kempmann (Grüne) vom 23. 2. 1990\n\nIn der Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drs 11/4141) zu o.g. Thema hat die Landes-\ntegierung unter anderem ausgeführt: „‚Sofern in diesem Jahr (1989; d. Verf.) keine an-\ngemessene Nutzung für das Baudenkmal gefunden werden kann und auch die Voraus-\nsetzungen für einen Abbruch nicht vorliegen, müssen umfassende Maßnahmen zur wei-\nteren Konservierung des Baudenkmais getroffen werden.‘ und: „Die Denkmalbehör-\nden werden die Stadt (zu einer Verstärkung der Bauunterhaltungsmaßnahmen) anhal-\nten und auf eine Beschleunigung hinsichtlich einer baldigen Nutzung drängen.‘ Beide\nBedingungen (angemessene Nutzung, Abbruch) waren mit Ablauf des Jahres 1989\nnicht erfüllt. Die Stadt Hameln hat in ihrem Haushaltslan 1990 keine Mittel zur Kon-\nservierung, geschweige denn zur Restaurierung des Denkmalensembles bereitgestellt.\nInzwischen hat ein Gespräch zwischen der Verwaltungsspitze der Stadt Hameln und\nVertretern der Landesregierung stattgefunden. Dabei haben das MWK und das MW\nMittel für eine Konservierung zugesagt (MWK für 1991 und 1992 je 250000 DM, MW\nunbeziffert). Die Verwaltung der Stadt hält dies für zu gering.\n\nDies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:\n\n1. Welche umfassenden Konservierungsmaßnahmen muß die Stadt Hameln um-\ngehend ergreifen, um eine weitere Verrottung des Baudenkmals zu verhindern, und\nwelche Zuschüsse wurden ihr dafür zugesagt?\n\n2. Hält die Landesregierung das Vorgehen der Stadt Hameln für richtig und ausrei-\nchend, sich bei der Suche nach einer angemessenen Nutzung des Baudenkmalen-\nsembles ausschließlich eine Großhotelnutzung zu kaprizieren, oder wurde die Stadt\nin dem o.g. Gespräch auch zu anderen denkbaren Nutzungsmöglichkeiten bei-\nspielsweise öffentlicher Natur gedrängt?\n\n3. Triffe es zu, daß der Minister für Wissenschaft und Kunst am Rande einer Landtags-\nsitzung gegenüber einem Hamelner Abgeordneten geäußert hat, er persönlich sei\nfür einen Abriß des denkmalgeschützten Gebäudeensembles?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 11. 5. 1990\nfür Wissenschaft und Kunst\n— 401 — 01 420/5 —\n\nZu 1:\n\nDie dauerhafte Erhaltung des ehemaligen Karrengefängnisses in der Stadt Hameln er-\nfordert eine Grundinstandsetzung der Dachdeckung und der Fassaden. Hierfür sind der\nStadt Hameln Denkmalfördermittel bis zu 500000 DM für die Jahre 1991 und 1992",
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