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"content": "Niedersächsischer Landtag − 14. Wahlperiode Drucksache 14/1541 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Biallas (CDU), eingegangen am 19. Januar 2000 Ausländerintegration in Niedersachsen In Deutschland leben mehr als 7,3 Mio. Ausländer. Über die Hälfte der Ausländerinnen und Ausländer lebt seit mindestens seit 10 Jahren in Deutschland, 30 % sogar schon über 20 Jahre und länger. Ein Fünftel aller Ausländer ist bereits in Deutschland geboren; bei den unter 18jährigen sind es sogar zwei Drittel. Der ganz überwiegende Teil der hier auf Dauer lebenden Ausländerinnen und Ausländer hat sich in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland hervorragend eingegliedert und leistet wirtschaftlich, gesell- schaftlich und kulturell einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Seit Mitte der 90er Jahre ist jedoch eine Stagnation und teilweise sogar Verschlechterung der bildungs- und wirtschaftspolitischen Teilnahme der ausländischen Bevölkerung fest- zustellen. Während in der Vergangenheit zunehmend nichtdeutsche Schülerinnen und Schüler qualifizierte Abschlüsse erreichten, hat sich dieser Trend in den vergangenen 5 Jahren abgeschwächt: Der Anteil der Hauptschüler steigt wieder leicht an, der Anteil an Realschülern und Gymnasiasten geht demgegenüber leicht zurück. Eine geringere beruf- liche Qualifikation der Ausländerinnnen und Ausländer hat seit 1995 auch dazu geführt, daß diese gegenüber der einheimischen Bevölkerung überproportional, d. h. in der Regel doppelt so stark, von Arbeitslosigkeit betroffen waren. Angesichts dieser Entwicklung ist es Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen für eine verbesserte Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und speziell in Niedersachsen zu schaffen. Es ist zu befürchten, daß sich die oben beschriebenen negativen Entwicklungen fortsetzen werden und hieraus eine fortschreitende Desintegration von Ausländern in Deutschland folgen wird, wenn die Politik nicht Maßnahmen zur Integration ergreift. Insbesondere für die integrationspoli- tisch bedeutsamen Bereiche der Bildungs- und Kulturpolitik besitzen dazu die Länder die Gesetzgebungszuständigkeit. Während über das Ausländerzentralregister verläßliche Zahlen über Herkunft, Zahl und rechtlichen Status der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer existieren, fehlt für den Bereich der Integrationsanstrengungen in den einzelnen Bundesländern eine empirische Basis. Deswegen ist es notwendig, auch in Niedersachsen die erforderlichen Daten- und Informationsgrundlagen für eine effiziente und kohärente Integrationspolitik zu schaffen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Quote der arbeitslosen Auländerinnen und Ausländer in Nieder- sachsen insgesamt? 2. Wie hoch ist die Quote der arbeitslosen Ausländer a) bei Ausländern und 25 Jahren, b) bei Ausländern zwischen 25 und 50 Jahren, c) bei Männern, d) bei Frauen? 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/1541 3. Wie hoch ist der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an verschiedenen qualifi- kationsmaßnahmen des Landes Niedersachsen und des jeweiligen Landesar- beitsamtes? 4. Welche besonderen Maßnahmen werden in Niedersachsen durchgeführt, um die Ar- beitslosigkeit jüngerer Ausländer abzubauen? 5. Wie viele Mittel werden für die unter 4 aufgeführten Maßnahmen aufgewendet? 6. Wie viele Ausländer werden von den unter 4 angesprochenen Maßnahmen erfaßt? 7. Welche Angebote der Sprachförderung für dauerhaft und rechtmäßig in Deutsch- land lebende Ausländerinnen und Ausländer bestehen in Niedersachsen? 8. Wie werden Lehrer und Erzieher in Niedersachsen aus- bzw. fortgebildet, um Deutsch als Zweitsprache sachgerecht zu vermitteln? 9. Welche speziellen Angebote werden in Niedersachsen für ausländische Mütter von Schulkindern bzw. Vorschulkindern gemacht? 10. Findet muttersprachlicher Unterricht in Niedersachsen statt? Wenn ja, welche meßba- ren Ergebnisse liegen vor, daß muttersprachlicher Unterricht in der Schule zu besse- ren Deutschkenntnissen führt? 11. Wie viele Mittel werden in Niedersachsen insgesamt für die Sprachförderung aufge- wendet a) schulich, b) außerschulisch? 12. Welche Sprachvoraussetzungen verlangen die Behörden in Niedersachsen bei An- spruchs-, welche bei Ermessenseinbürgerungen von Ausländern seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts? 13. Wie wird das Vorliegen der unter 12 genannten Voraussetzungen geprüft? (An die Staatskanzlei übersandt am 26. Januar 2000 – II/721 – 499) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 7. April 2000 für Frauen, Arbeit und Soziales – 01.1 – 01 425/01 (499) – Ende 1998 lebten in Niedersachsen 474 125 ausländische Staatsangehörige. Sie stellten damit einen Anteil an der Gesamtbevölkerung in Höhe von 5,9 %.54,0 % der ausländi- schen Staatsangehörigen sind männlichen Geschlechts, 46,0 % sind weiblichen Ge- schlechts. Entsprechend der Struktur Niedersachsens als Flächenland mit Ballungsräu- men haben die Anteile ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Regionen unterschiedliche Höhen. Während in Ostfriesland oder im Emsland der Anteil die Hälfte des Landesdurchschnitts nicht erreicht, liegt die Quote z. B. in der Landeshauptstadt Hannover bei 16 %, in manchen ihrer Stadtteile bei mehr als 25 %. Im Bundesvergleich ist der Anteil ausländischer Staatsangehöriger im Land Niedersach- sen unterdurchschnittlich. In der Bundesrepublik insgesamt haben 90 von 1 000 Einwoh- nern eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, in Niedersachsen sind es nur 61 von 1 000. 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/1541 216 762 ausländische Staatsangehörige - das sind 45,7 % der hier lebenden Ausländerin- nen und Ausländer - lebten 1998 bereits seit mehr als 10 Jahren in Niedersachsen. Ca. 75 000 Kinder ausländischer Eltern sind in den vergangenen zehn Jahren in Niedersach- sen geboren. Jährlich kommen nach Schätzungen etwa 7 500 neugeborene Kinder aus- ländischer Eltern hinzu. Die zahlenmäßig größte nichtdeutsche Bevölkerungsgruppe in Niedersachsen sind - mit Stand 31.12.1998 - die 138 959 türkischen Staatsangehörigen. Mehr als 50 % von ihnen leben bereits seit mehr als 10 Jahren in Deutschland. Auch die Zahl der Geburten ist bei dieser Bevölkerungsgruppe am höchsten. Niedersachsen hat kontinuierlich ein Netz von Hilfsangeboten für Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge entwickelt, um deren soziale und berufliche Integration in die Gesellschaft zu unterstützen. Im Mittelpunkt dieses Konzeptes einer kooperativen Migra- tionsarbeit stehen die Fachdienste Flüchtlingssozialarbeit und Ausländersozialberatung. Eingebunden sind weitere Programme zur Qualifizierung und beruflichen Integration von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen. Hierzu gehören insbesondere das EU-Projekt INTEGRA und das Jugendprogramm des Landes RABaZ (Regionale Arbeits- und Bil- dungsangebote für die Zukunft langzeitarbeitsloser Jugendlicher). Statistisches Datenmaterial, auch über die Integrationsentwicklung bei ausländischen Staatsangehörigen, hält das Niedersächsische Landesamt für Statistik vor. In Zusammen- arbeit mit der Ausländerbeauftragten des Landes Niedersachsen wurde im Jahr 1999 ein Statistischer Bericht „Ausländer in Niedersachsen 1999“ veröffentlicht. Neben Daten zum Bevölkerungsstand enthält der Bericht Informationen zum Stand der Ausbildung, über Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit, Einkommen und Armut, Wohnverhältnisse, Kriminalität und Angaben zur rechtlichen Integration durch Einbürgerung. Dieses vorausgeschickt beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Im Jahresdurchschnitt 1999 waren in Niedersachsen 42 815 (1998: 44 541) ausländische Staatsangehörige arbeitslos gemeldet. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote lag 1999 bei 26,5 % (1998: 27,7 %). Der Anteil an allen Arbeitslosen betrug 11,4 % (1998: 11,2 %). Zu 2: Die folgenden Daten sind vom Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen gemeldet wor- den; Arbeitslosenquoten werden für die aufgeführten Personengruppen nicht gesondert ermittelt. Zu 2 a: Ende September 1999 waren in Niedersachsen 5 400 ausländische Jugendliche unter 25 Jahren arbeitslos gemeldet. Der Anteil an allen arbeitslosen Jugendlichen betrug 12,5 %. Zu 2 b: Ende September 1999 waren in Niedersachsen 25 736 ausländische Staatsangehörige im Alter von 25 Jahren bis unter 50 Jahren arbeitslos gemeldet. Der Anteil an allen Arbeits- losen betrug 13,0 %. Zu 2 c und d: Ende September 1999 waren in Niedersachsen 26 088 Männer und 14 834 Frauen aus- ländischer Staatsangehörigkeit arbeitslos gemeldet. Der Anteil an allen Arbeitslosen be- trug bei den Männern 13,8 % und bei den Frauen 8,9 %. 3",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/1541 Zu 3: Bei den Maßnahmen des Landesarbeitsamtes Niedersachsen-Bremen zur Förderung der Weiterbildung betrug der Ausländeranteil im Jahre 1999 durchschnittlich 8,6 % (1998: 7,6 %, 1997: 6,2 %). Bei dem Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit betrug für Niedersachsen der Anteil ausländischer Jugendlicher 12,5 %. Im Rahmen des europäischen NOW-Programmes (new opportunities for women) wurden drei Maßnahmen in Niedersachsen speziell für die Zielgruppen der Migrantinnen und Aussiedlerinnen, die vor vergleichbaren Schwierigkeiten im Erwerbsleben stehen, durch- geführt. Bezogen auf die Zahl der Teilnehmerinnen entspricht das einem Anteil von 27,9 %. Da auch an den anderen Maßnahmen des NOW-Programms Migrantinnen und Aus- siedlerinnen teilnehmen, deren Zahl jedoch nicht erfasst ist, liegt der Anteil tatsächlich höher. Das neue niedersächsische ESF-Programm FIFA (Programm zur Förderung der Integra- tion von Frauen in den Arbeitsmarkt) greift die Erfahrung aus den NOW-Projekten auf. Bei den Qualifizierungsmaßnahmen nach Schwerpunkt 1 sind Aussiedlerinnen und Migrantinnen ausdrücklich als Zielgruppe benannt. Die Zuwendungsvoraussetzungen der FIFA-Richtlinie sehen im Hinblick auf die genannten Zielgruppen folgende Regelung vor: „Teilnehmerinnen mit fehlenden oder unzureichenden Deutschkenntnissen sind zu Beginn und begleitend zur Qualifizierung im Deutschen zu unterrichten.“ Da das Förder- programm erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1999 angelaufen ist, liegen noch keine Zahlen zum Ausländerinnen- bzw. Aussiedlerinnenanteil vor. Darüber hinaus bietet das gesamte Arbeitsmarktprogramm der Landesregierung durch- gängig auch für Migrantinnen und Migranten Hilfestellungen bei der Eingliederung in Beschäftigung oder Qualifizierung. So beläuft sich der Anteil der beschäftigten Auslän- derinnen und Ausländer in Sozialen Betrieben auf 6,3 %. In den übrigen Maßnahmen werden die Zahlen der teilnehmenden Ausländerinnen und Ausländer nicht gesondert er- hoben. Zu 4: In 91 Jugendwerkstätten werden gegenwärtig jährlich rund 4500 arbeitslose junge Men- schen beruflich und sozial qualifiziert. Zur Zielgruppe gehören sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen gem. § 13 SGB VIII. In vielen Einrichtungen ist der Anteil der jungen Migrantinnen und Migranten sehr hoch. Verschiedene Jugend- werkstätten haben sich auf die Integration von Jugendlichen ausländischer Herkunft spe- zialisiert. So richten z. B. einige Jugendwerkstätten ihr Angebot speziell auf die Integra- tion ausländischer junger Frauen aus. In den Jugendwerkstätten besteht für Benachteiligte die Möglichkeit, gemäß § 67 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) die Schulpflicht zu erfüllen. Das Land fördert im Jahr 2000 rund 100 Teilnehmerplätze. In den 26 Regionalen Arbeitsstellen zur beruflichen Eingliederung junger Menschen in Niedersachsen (RAN) werden besondere Hilfen für benachteiligte und individuell beein- trächtigte junge Menschen angeboten. Durch aufsuchende Jugendsozialarbeit, pädagogi- sche Begleitung und Vermittlung in Ausbildung, Beruf oder weiterführende qualifizie- rende Maßnahmen kommt den RAN die Funktion eines Schlüsselkonzepts der arbeits- weltbezogenen Jugendsozialarbeit zu. Einige RAN haben einen Schwerpunkt auf die Ar- beit mit jungen Ausländerinnen und Ausländern gelegt. Mit dem Jugendprogramm RABaZ erhalten langzeitarbeitslose Jugendliche eine Chance zur Ausbildung, Beschäftigung oder Qualifizierung. An 30 Standorten in Niedersachsen leisten insgesamt 35 vom Land geförderte Beratungskräfte den langzeitarbeitlosen Ju- gendlichen, darunter vielen ausländischen Jugendlichen, Hilfestellungen. An fünf Stand- orten (Celle, Delmenhorst, Göttingen, Osnabrück und Wolfsburg) sind Beratungsstellen 4",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/1541 eingerichtet worden, die ausschließlich die berufliche Integration von Jugendlichen aus- ländischer Herkunft zur Aufgabe haben. Der Anteil der jugendlichen Ausländerinnen und Ausländer im RABaZ-Programm lag 1999 bei 39 %. Niedersachsen beteiligt sich seit 1994/95 an der Gemeinschaftsinitiative Employment, Aktionsbereich HORIZON/INTEGRA. Alle für den Aktionsbereich von der EU zur Ver- fügung gestellten Mittel hat das Land – bei entsprechender Gegenfinanzierung aus dem Landesetat – in ein Programm zur beruflichen Qualifizierung von Flüchtlingen, Migran- tinnen und Migranten eingesetzt. Das niedersächsische Projekt umfasst 17 lokale Projekt- stellen mit einer zentralen Koordinierung durch die Universität in Oldenburg. An zehn Standorten wurden bis Ende 1999 sprachliche und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit anerkannten Bildungsträgern durchgeführt. Sieben Projektstellen haben strukturelle Veränderungen zum Ziel. Vier davon bieten im Rahmen von Gemein- wesenarbeit Jugendlichen ausländischer Herkunft in sozialen Brennpunktgebieten kon- krete Unterstützung und Beratung beim Übergang von der Schule in den Beruf. Die An- gebote sind niedrigschwellig angelegt und beinhalten Sprachfördermaßnahmen, Einfüh- rung in innovative Technikbereiche, Kurzpraktika in Betrieben sowie eine Jobbörse zur Vermittlung von Kurzzeitjobs. Der elternbezogenen Informationsarbeit kommt besondere Bedeutung zu. Zu 5: Für die Jugendwerkstätten wenden das Land gegenwärtig rund 10,5 Mio. DM und die EU rund 20,3 Mio. DM jährlich auf. Für die RABaZ-Stellen stehen im Jahr 2000 insgesamt 13 Mio. DM zur Verfügung, für die RAN-Stellen sind es 2,2 Mio. DM vom Land und 4,8 Mio. DM von der EU. Im Jahre 1999 wurden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für das Projekt INTEGRA 2 723 300 DM eingesetzt, kofinanziert durch Landesmittel (dezentrale Flüchtlingssozialarbeit) in Höhe von 3 328 478 DM. Für das Jahr 2000 erfolgt die Finan- zierung in Höhe von ca. 2 Mio. DM nach der Richtlinie zur Förderung von außerge- wöhnlichen Maßnahmen im sozialen Bereich aus dem Landesanteil am Aufkommen der Spielbankabgabe gemäß § 3 Abs. 1 Niedersächsisches Spielbankgesetz (NspielbG). Zu 6: Bei den Jugendwerkstätten wird die Zahl der Jugendlichen ausländischer Herkunft nicht erfasst. In den RAN-Stellen waren von den rund 1600 jungen Menschen im Jahre 1996 (letzte E- valuierung) 473 (30 %) ausländische Staatsangehörige (davon 36 % weiblich) und 188 (12 %) Spätaussiedler (davon 40 % weiblich). Durch das RABaZ sind 1999 insgesamt 438 jugendliche Ausländerinnen und Ausländer beraten und pädagogisch begleitet wor- den. Von den insgesamt über 1 200 Jugendlichen, die bisher von den RABaZ- Beratungskräften betreut wurden, konnte jeder zweite in Ausbildung, Beschäftigung oder Qualifizierung vermittelt werden. Gesonderte Daten zur Eingliederungsquote der auslän- dischen Jugendlichen liegen noch nicht vor. An den Qualifizierungsmaßnahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative Employment Akti- onsbereich HORIZON/INTEGRA haben seit 1995 480 Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten teilgenommen. In der ersten Förderphase (bis 1997) konnten 54 % der Teil- nehmerinnen und Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt oder eine Ausbildung vermittelt werden, in der zweiten Förderphase waren es ca. 60 %. Teilgenommen haben 229 Aus- länderinnen und Ausländer im Alter von bis zu 25 Jahren. Nicht quantifizierbar ist die Zahl der Jugendlichen, die an Maßnahmen im Rahmen von Gemeinwesenarbeit teilge- nommen haben, da es sich um offene Angebote gehandelt hat. 5",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/1541 Zu 7: § 8 Abs. 3 Ziff. 2 Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) vom 17.12.1999 sieht u.a. vor, dass Maßnahmen zur Vermittlung von Deutsch als Fremdspra- che gemeinwohlorientierte Bildungsmaßnahmen sind und daher einer besonderen Förde- rung unterliegen. In der - noch nicht veröffentlichten - Durchführungsverordnung zum NEBG wird hierzu näher ausgeführt, dass Maßnahmen, die der sozialen, kulturellen und beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten durch die Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache dienen, zu den gemeinwohlorientierten Bildungsmaßnahmen zählen. Erfahrungswerte über die Zahl solcher Angebote liegen nicht vor, da sie erstmals in das Gesetz aufgenommen wurden. Zur gesellschaftlichen Eingliederung und Sprachförderung von jungen Menschen bis zu 26 Jahren stehen aus dem Bundeshaushalt die Mittel des Garantiefonds zur Verfügung. Rechtsgrundlage für die Vergabe dieser Mittel sind die Richtlinien des Bundesministeri- ums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Vergabe von Zuwendungen (Beihil- fen) zur gesellschaftlichen, d. h. zur sprachlichen, schulischen und beruflichen und damit in Verbindung stehenden sozialen Eingliederung junger Aussiedler und Aussiedlerinnen sowie junger ausländischer Flüchtlinge „Garantiefonds - Schul- und Berufsbildungsbe- reich - (RL-GF-SB)“ vom 19.01.1998. Nach diesen Richtlinien können derzeit Spätaus- siedler, deren Ehegatten, deren Abkömmlinge, miteingereiste Angehörige, wenn sie als Angehörige im Registrierschein eingetragen sind, Asylberechtigte und Kontingentflücht- linge gefördert werden. Die Öffnung des Garantiefonds für weitere Personenkreise mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus, die der Sprachförderung bedürfen, wurde diskutiert. Die Öffnung wurde jedoch bis zur Fertigstellung des Gesamtsprachkonzeptes zur Har- monisierung der Sprachförderung für alle Zuwanderer mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht durch die Bundesregierung verschoben. Für die genannten Gruppen von Jugendlichen können folgende Maßnahmen nach dem Garantiefonds gefördert werden: – Intensiv- und Integrationssprachkurse, – Besuch von Förderklassen oder Förderschulen, evtl. mit Internatsunterbringung, – außerschulischer Nachhilfeunterricht und ergänzender Deutschunterricht, – berufliche Anpassungsmaßnahmen wie z. B. Praktika, die der Anerkennung einer im Herkunftsland abgeschlossenen, in Deutschland nicht anerkannten Ausbildung die- nen. Im Rahmen der beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen zur EU-Gemeinschafts-initiative Employment, Aktionsbereich HORIZON/INTEGRA, wurden intensive Sprachförderkur- se vorgeschaltet. Die gemeinwesenorientierten Projekte sehen vielfältige Sprachförder- maßnahmen vor. Zu 8: Studierende des Unterrichtsfachs Deutsch haben in der Ersten Staatsprüfung im Bereich Sprachwissenschaft Kenntnisse über den Erst- und Zweitspracherwerb, des Schriftspra- chenerwerbs und deren psycholinguistischer Grundlagen nachzuweisen. Dadurch sollen Deutschlehrkräfte aller Lehrämter befähigt werden, Deutsch auch als Zweitsprache zu vermitteln. Ergänzt wird das sprachliche Fachwissen durch verpflichtende Prüfungsan- forderungen in Pädagogik und Psychologie. Hier werden Kenntnisse über das Lernen und Leben in heterogenen Gruppen, insbesondere mit Inländern und Ausländern sowie über die besonderen Bedingungen der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Mutterspra- che/Herkunftssprache abverlangt. Zusätzlich kann an der Universität Oldenburg „Interkulturelle Pädagogik für Lehrämter“ als Fach der Erweiterungsprüfung studiert werden. Diesen Studiengang gibt es bereits seit 6",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/1541 1982 (bis 1998 unter der Bezeichnung „Ausländerpädagogik für alle Lehrämter“). Bei der Neufassung der Verordnung über die erste Staatsprüfung für Lehrämter im Land Nieder- sachsen (PVO-Lehr I) vom 15.4.1998 wurden die Inhalte an die aktuellen bildungspoliti- schen und gesellschaftlichen Erfordernisse angepasst. Die Behandlung des Erwerbs der deutschen Sprache als Zweitsprache spielt bei der Leh- rerfortbildung eine wichtige Rolle. Das Niedersächsische Landesinstitut für Fortbildung und Weiterbildung im Schulwesen und Medienpädagogik (NLI) und die Bezirksregie- rungen in ihren Fortbildungsregionen bieten regelmäßig zentrale bzw. regionale Fortbil- dungsveranstaltungen für Lehrkräfte an, die Schülerinnen und Schüler aus unterschiedli- chen Herkunftsländern und Kulturkreisen unterrichten, um ihnen fachliche sowie inter- kulturelle Kenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln. Über die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten von Deutsch als Zweitsprache hinaus werden den Lehrkräften Kenntnisse über die Herkunftsländer, die Migrations- und Fluchtursachen, fachspezifische und fächerübergreifende Hilfen für die interkulturelle Gestaltung des Unterrichts sowie Möglichkeiten der Schule zur Prävention von Rassis- mus und Fremdenfeindlichkeit vermittelt. Darüber hinaus gehören Themen wie das Initi- ieren von Schulpartnerschaften, Modelle bilingualer bzw. mehrsprachiger Erziehung und Formen der Kooperation zwischen Schulen und interkulturellen Einrichtungen im schuli- schen Umfeld zum Programm der niedersächsischen Lehrerfortbildung. Weiterhin wurde in Kooperation mit der Ausländerbeauftragten des Landes Niedersachsen ein Training von Lehrkräften zur Alphabetisierung von Kindern ausländischer Herkunft durchgeführt, die als Seiteneinsteiger erst im Sekundarbereich I in niedersächsische Schulen kommen. Diese Lehrkräfte wirken in der Region als Berater und in der regionalen Fortbildung. Hinzu kommen Veranstaltungen für sog. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (z. B. Fachberaterinnen und Fachberater, Koordinatorinnen und Koordinatoren der niedersäch- sischen Unesco-Projekt-Schulen), die die Schulen bei der Entwicklung und Erprobung schuleigener Förderkonzepte und interkultureller Projekte beraten und unterstützen. In einigen Fortbildungsregionen haben Fachberaterinnen und Fachberater Arbeitskreise für Deutsch als Zweitsprache eingerichtet. Schulen, die einen hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen ausländischer Herkunft haben, behandeln migrationsspezifische Fragen und ihre Auswirkungen auf die pädagogische Praxis auch im Rahmen von schulinternen Fort- bildungsveranstaltungen. In sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kindertagesstätten, liegt der Schwerpunkt auf Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Daher spielt die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache hier eine untergeordnete Rolle. Eine zusätzliche Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher hinsichtlich der Befähigung, Deutsch als Zweitsprache in diesen Einrichtungen zu vermitteln, besteht deshalb nicht und ist derzeit auch nicht vorgesehen. Zu 9: Die mit Hilfe der EU-Gemeinschaftsinitiative Employment, Aktionsbereich HORI- ZON/INTEGRA eingerichteten Stellen im Rahmen der Gemeinwesenarbeit beziehen so- weit wie möglich auch die Familien der jugendlichen Migrantinnen und Migranten ein. So werden z.B. in Celle ganz gezielt Sprachfördermaßnahmen für ausländische Mütter durchgeführt. Die Kurse sind sehr niedrigschwellig angesetzt. Sie reichen von der Ein- richtung von Alphabetisierungsprogrammen bis zum Sprachkurs. Ähnliche Ansätze gibt es auch in Göttingen, die weiter ausgebaut werden sollen. Ein spezielles Angebot für Flüchtlingsfrauen wird im Frauengesundheitszentrum Göttin- gen e. V. entwickelt. Diese Einrichtung erhält für das laufende Jahr eine Zuwendung in Höhe von 75 000 DM für ein Pilotprojekt der aufsuchenden Gesundheitsberatung. Um die gesundheitliche Situation von Flüchtlingsfrauen zu verbessern, wird ein auf andere Kommunen übertragbares Beratungskonzept für Migrantinnen erarbeitet. Dabei wird be- 7",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/1541 sonders die Vernetzung und Kooperation mit Ärztinnen und Ärzten, Gesundheitsamt, den Flüchtlingsberatungsstellen, Krankenhäusern und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Flüchtlingswohnheime angestrebt. Im Vordergrund stehen ebenfalls praxisorientierte Anregungen zur Selbsthilfe und Selbstorganisation. Vor allem in größeren Städten bieten einige Kindergärten und Kindertagestätten ein- bis mehrmals wöchentlich Müttern ausländischer Herkunft Deutschkurse an. Zu 10: Muttersprachlicher Unterricht findet in Niedersachsen seit über 25 Jahren statt. Es han- delt sich hierbei um ein freiwilliges, zusätzliches Unterrichtsangebot, das die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten voraussetzt. Nach der Anmeldung besteht die Pflicht zur Teilnahme. Derzeit wird muttersprachlicher Unterricht in folgenden Sprachen ange- boten: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Farsi (Persisch), Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Kurmanci-Kurdisch, Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Serbisch, Spanisch und Tür- kisch. Es bestehen ferner Angebote in der Herkunftssprache Russisch für Schülerinnen und Schüler aus Aussiedlerfamilien, z. B. in Form von Arbeitsgemeinschaften. Über die Bedeutung der Muttersprache bzw. Erstsprache für die sprachliche, emotionale, soziale und kognitive Entwicklung sowie insbesondere über den Zusammenhang zwi- schen Erst- und Zweitsprachenerwerb bei zugewanderten Kindern liegt inzwischen eine fast nicht mehr überschaubare Fülle an wissenschaftlichen Untersuchungen vor, die z. T. auch empirische Studien umfassen, deren Ergebnisse hier im Einzelnen nicht wiederge- geben werden können. Es sei daher lediglich exemplarisch hingewiesen auf die Arbeiten von Baur/Meder, Graf, Gogolin, Luchtenberg, Kornmann, Reich, Stölting-Richert, Wode sowie insbesondere auf eine neuere, den bisherigen Forschungsstand zusammenfassende Studie von Siebert-Ott („Zweisprachigkeit und Schulerfolg - Die Wirksamkeit von schu- lischen Modellen zur Förderung von Kindern aus zugewanderten Sprachminderheiten: Ergebnisse der [Schul]forschung“, Köln 1999). Auf internationaler Ebene sind insbeson- dere die Studien von Cummins und Skuttnab-Kangas zu erwähnen, die die Bilingualis- musforschung und die Fachdiskussion um geeignete schulische Förderkonzepte auch in Deutschland nachhaltig beeinflusst haben. Ungeachtet unterschiedlicher Schwerpunktset- zungen und fachtheoretischer Ansätze unterstreichen alle wissenschaftlichen Untersu- chungen und empirischen Studien in diesem Bereich die Notwendigkeit, bei der Durch- führung der schulischen Integrations- und Fördermaßnahmen an die spezifischen zwei- sprachigen Lernvoraussetzungen zugewanderter Kinder anzuknüpfen und diese gezielt zu fördern. Angesichts der hohen Heterogenität der sprachlichen Lernvoraussetzungen der Kinder ausländischer Herkunft werden flexible und differenzierte Förderkonzepte als notwendig erachtet, die insbesondere berücksichtigen, ob jeweils die Herkunftssprache oder Deutsch die dominante Sprache bilden. Eine Vernachlässigung oder gar ein Ignorie- ren der zweisprachigen Lernsituation wird auch für den Erwerb bzw. die Verbesserung der Deutschkenntnisse als nachteilig angesehen, da sie insgesamt zu gravierenden Verzö- gerungen im Lernprozess bis hin zu spezifischen Störungen in der Sprachentwicklung führen können, die in der Fachdiskussion unter dem inzwischen bekannten Begriff „Se- milingualismus/Halbsprachigkeit“ gefasst werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Notwendigkeit muttersprachlicher sowie bilingualer Bildungsangebote unterstrichen. Die in Niedersachsen bestehenden Überlegungen zu einer Weiterentwicklung der schuli- schen Integrationskonzepte und in diesem Zusammenhang auch des muttersprachlichen Unterrichts, dessen Organisation und Inhalte künftig stärker als bisher mit dem Regelun- terricht verzahnt werden sollen, tragen den spezifischen Lebens- und Lernbedingungen der Kinder ausländischer Herkunft Rechnung mit dem Ziel, ihre sprachliche, schulische und soziale Integration zu fördern. 8",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/1541 Zu 11 a: Für die schulische Sprachförderung der Kinder und Jugendlichen ausländischer Herkunft werden in den Schulen Ressourcen vor allem in Form zusätzlicher Stundenkontingente zur Verfügung gestellt. Diese Förderkontingente, die den Bezirksregierungen jährlich zu- gewiesen werden, sind zweckgebunden für die Durchführung von Förderkursen und För- derunterricht in „Deutsch als Zweitsprache/Zielsprache“ für Schülerinnen und Schüler ausländischer Herkunft und aus Aussiedlerfamilien sowie für besondere Förderkonzepte an Schulen mit mehr als 20 % ausländischer, ausgesiedelter und lernbeeinträchtigter Schülerinnen und Schüler in einem Jahrgang zu verwenden. Im laufenden Schuljahr 1999/2000 sind den Bezirksregierungen für die o. g. Fördermaß- nahmen insgesamt 29 070 zusätzliche Stunden (23 500 Stunden für Förderkurse und För- derunterricht und 5 570 Stunden für besondere Förderkonzepte) zugewiesen worden. Das entspricht umgerechnet einem Umfang von 1 057 Lehrerstellen und damit - ausgehend von jährlichen Durchschnittssätzen von 83 000 DM pro Lehrerstelle (A 12) - einem fi- nanziellen Volumen von ca. 87,73 Mio. DM im Jahr. Hinzu kommen 79 Förderklassen (statistische Erhebung September 1999) für so genannte Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse, die bei der Berechnung der Lehrerstundenzu- weisung gesondert berücksichtigt werden. Zu 11 b: Im Rahmen des Garantiefonds wurden in Niedersachsen im Jahre 1998 – 5018 Spätaussiedler mit 9 869 404,27 DM – 41 Asylberechtigte mit 76 035,57 DM – 183 Kontingentflüchtlinge mit 306 555,05 DM außerschulisch gefördert. Mit der Gewährung von Zuwendungen des Landes für die außerschulische Hausaufga- benhilfe für ausländische und ausgesiedelte Kinder wird ein Beitrag zur sozialen und schulischen Integration und damit auch zur sprachlichen Förderung geleistet. Die Höhe der Zuwendungen betrug bzw. beträgt in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 jeweils 2 Mio. DM. Die Höhe der eingesetzten Mittel für die Sprachförderung von Jugendlichen und Erwach- senen ausländischer Herkunft kann nicht genau beziffert werden, da sie Bestandteil vor allem auch berufsqualifizierender Maßnahmen ist. Auf die Antworten zu 3, 4, 5, 7 und 9 wird verwiesen. Zu 12 und 13: Die Bundesregierung hat am 15.12.1999 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) beschlossen. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates nach Artikel 84 Abs. 2 GG. Für die Übergangszeit ist die Verwaltungs- vorschrift durch Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums für die niedersächsi- schen Einbürgerungsbehörden für verbindlich erklärt worden. Nach § 86 Nr. 1 Ausländergesetz (AuslG) ist die Ansprucheinbürgerung nach § 85 AuslG ausgeschlossen, wenn der Einbürgerungsbewerber bzw. die Einbürgerungsbewerberin nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Hierzu bestimmt Nr. 86.1.1 StAR-VwV: „Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache liegen vor, wenn sich der Einbürge- rungsbewerber im täglichen Leben einschließlich der üblichen Kontakte mit Behörden in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurecht zu finden vermag und mit ihm ein seinem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch geführt werden kann. Dazu gehört 9",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/1541 auch, dass der Einbürgerungsbewerber einen deutschsprachigen Text des alltäglichen Le- bens lesen, verstehen und den wesentlichen Inhalt mündlich wiedergeben kann. Die Fä- higkeit, sich auf einfache Art mündlich verständigen zu können, reicht nicht aus.“ Der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse wird in Nr. 86.1.2 StAR-VwV wie folgt geregelt: „Der Ausschlussgrund nicht ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache ist von der Einbürgerungsbehörde zu prüfen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind i.d.R. nach- gewiesen, wenn der Einbürgerungsbewerber a) das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges Sprachdiplom erworben hat, b) vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst höhere Klasse) besucht hat, c) einen Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss erworben hat, d) in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) versetzt worden ist oder e) ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Sind die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend nachgewiesen, soll das persönliche Erscheinen des Einbürgerungsbewerbers zur Überprü- fung der Sprachkenntnisse angeordnet werden, ... Die Anforderungen des Zertifikats Deutsch sind dafür ein geeigneter Maßstab.“ Zur Erläuterung wird in dem Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums zur Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts ausgeführt: „Bei der Prüfung, ob der Einbürgerungsbewerber über ausreichende Kenntnisse der deut- schen Sprache verfügt (§ 86 Nr. 1 AuslG, Nr. 8.1.2.1 StAR-VwV), ist vorrangig auf die unter Nr. 86.1.2 StAR-VwV aufgeführten Nachweise zurückzugreifen. Nur wenn solche Nachweise nicht vorliegen, sind die erforderlichen Feststellungen in einem persönlichen Gespräch zu treffen. Der Antragsteller muss in der Lage sein, einen deutschen Text (z. B. einen kurzen Zeitungsartikel) zu lesen und zu erläutern. Das Sprachniveau soll sich an den Anforderungen des Zertifikats Deutsch als Fremdsprache (ZDaF) orientieren. Ein Diktat ist nicht erforderlich.“ Die vorgenannten Bestimmungen der StAR-VwV gelten kraft Verweisung auch für die Einbürgerung im Ermessenswege auf der Grundlage des § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Für die Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern können Abstriche bei den Sprachkenntnissen gemacht werden. Die Fähigkeit, sich auf einfache Weise mündlich verständlich zu machen, wird freilich auch bei diesen Personen vorausgesetzt. Merk 10 (Ausgegeben am 25. April ) 2000)",
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