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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/612\n\nAntwort auf eine Große Anfrage\n— Drucksache 13/306 —\n\nWortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der CDU vom 29. 9. 1994\n\nBetr.: Wasserentnahmeentgelt\n\n \n\nDer Landtag hat mit Beschluß vom 17. Juni 1992 das Niedersächsische Wassergesetz\n(NWG) mit dem Ziel geändert, eine Wasserentnahmegebühr zur Finanzierung von Maß-\n\nnahmen zum Schutz der Gewässer und des Wasserhaushaltes zu erheben. Entsprechend\n\nwird seit dem 1. Juli 1992 nach den einschlägigen Bestinnmungen des Gesetzes eine Was-\nserentnahmegebühr erhoben. Im Haushaltsplan von 1992 war eine Einnahme von 60 Mio.\nDM veranschlagt, die Haushaltspläne 1993 und 1994 weisen jeweils Einnahmen in Höhe\nvon 120 Mio. DM aus dieser Gebühr aus.\n\nWir fragen die Landesregierung: |\nI. Gebührenaufkommen |\n\n1. Welche Bundesländer erheben seit welchem Haushaltsjahr eine vergleichbare Was-\nserentnahmegebühr?\n\n2. Wie hoch waren in den einzelnen Haushaltsjahren in diesen Bundesländern die\n\nEinnahmen?\n\n3. Wie hoch war die Wasserentnahmegebühr in den einzelnen Landkreisen bzw.\nkreisfreien Städten in Niedersachsen in den Jahren\n\na) 1992?\n\nb) 19932\n\nc) 1. Halbjahr 1994?\n\nd) geschätzt 2. Halbjahr 1994?\n4. In.der Anlage zu $ 47 a Abs. 1 NWG sind die Gebührensätze für die einzelnen\n\nWasserentnahmen aufgeführt. Wie hoch waren die Gesamtaufkommen für die ein-\nzelnen Ziffern in den Jahren\n\na) 19922\n\nb) 1993?\n\nc) 1. Halbjahr 1994?\n\nd) geschätzt 2. Halbjahr 1994?\n\nII. Verwaltung der Mittel\n\n1. Wie hoch waren die Verwaltungskosten für die Einzichung bzw. Verwendung der\nWasserentnahmegebühr in den Haushaltsplänen 1992, 1993 und 1994 (1994\nHaushaltsansarz}?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/612\n\n2. Welche tatsächlichen Verwaltungskosten sind in den einzelnen Haushaltsstellen\nentstanden?\n\n3. Wie viele Mitarbeiter sind bei der Finführung der Wasserentnahmegebülr zeit-\nweise beteiligt gewesen:\n\na) im Niedersächsischen Umweltministertum?\n\nb) bei den staatlichen Ämtern für Wasser und Abfall?\nc) bei den Bezirksregierungen?\n\nd) bei sonstigen Landesbehörden?\n\ne) bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten?\n\nf} bei den Wasserverbänden bzw. Wasserwerken und anderen Abgabenpflichti-\ngen?\n\n4. Wie hoch wurde der Personalbedarf für die verschiedenen staatlichen Ebenen\nwährend der Gesetzesberatungen vom Niedersächsischen Umweltministerium an-\n\ngegeben?\n5. Wie hoch war der tatsächliche Personalbedarf?\n\n6. Welche Verwaltungskosten sind dadurch auf den einzelnen Ebenen verursacht\nworden?\n\n7. Welcher ständiger Personalbedarf ist durch die Einführung der Wasserentnahme-\ngebühr entstanden\n\na) im Niedersächischen Umweltministerium?\n\nb) bei den staatlichen Ämtern für Wasser und Abfall?\nc) bei den Bezirksregierungen?\n\nd) bei anderen Landesbehörden?\n\ne) bei den Landkreisen und kreisfreien Städten?\n\nN) bei den Wasserverbänden bzw. Wasserwerken oder anderen Abgabenpflichti-\ngen?\n8. Wie hoch waren die konkreten Verwaltungskosten\na) in den Landkreisen und kreisfreien Städten?\nb) bei den Wasserverbänden und Wasserwerken und anderen Gebührenpflichti-\ngen?\n9. Welche Verwaltungskostenerstattungen sind den\na) Landkreisen und kreisfreien Städten,\n\nb) Wasserverbänden und Wasserwerken und anderen Gebührenpflichtigen in den\nJahren 1992, 1993 und 1994 zugeflossen bzw. werden ihnen zufließen?\n\nIH. Verwendung des Gebührenaufkommens\nIn welcher Höhe ist das Gebührenaufkommen für die nachstehend genannten Pro-\njekte und Maßnahmen in den Haushaltsjahren 1992 und 1993 verwendet worden, in\nwelcher Höhe soll es dafür in den Haushaltsjahren 1994 und 1995 verwendet wer-\n\nden?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\nDrucksache 13/612\n\n \n\n1.1 Schutz des Grundwassers in Wasserschutz- und Wassereinzugsgebieten\na) Ausgleichszahlungen in Wasserschutzgebieten\nb) Entschädigungsleistungen aufgrund freiwilliger Vereinbarungen\n\nc) Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Erwerbsgartenbaues ein-\nschließlich der hiermit im Zusammenhang stehenden Boden- und Gewässer-\nuntersuchungen\n\nd) Zuwendungen an die Landwirtschaftskammern zur gewässerschutzorientier-\nten Beratung\n\n€) Zuschüsse an Wasserversorgungsunternehmen für den Erwerb von Flächen in\nWasserschutzgebieten\n\nf} Zuschüsse für Anpachtung von Flächen in Wasserschutzgebieten\n8) Zuschüsse an Kooperationen in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten\nh) Modell und Pilotvorhaben in Wasserschutzgebieten\n) Wassersparprogramme - einzelne konkrete Programme\n1.2 Erweiterter Grundwasser- und Gewässerschutz\n\na) Förderung der Gewässerunterhaltung sowie des Rückbaues im Rahmen einer\nnaturnahen Gewässergestaltung zur Förderung der Selbstreinigungskraft der\nGewässer\n\nb) Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im Rahmen des Gewässerrandstrei-\nfenprogramms einschließlich der Leistungen gem. $ 91 b Abs. 2 NWG\n\nc) Zuwendung für den Bau von Güllebehältern in Wasserschutzgebieten\nd) Gewässerüberwachungsprogramm/GÜN\ne) Fließgewässerschutzprogranım |\n\nf) Förderung der Renaturierung der Flußauen und Feuchtgrünlandbereiche zum\nZwecke der Wasserrückhaltung und der Grundwasserneubildung\n\n1.3 Naturschutzprogramme und sonstige Maßnahmen\n\na) Naturschutzprogramme - einzelne konkrete Maßnahmen\nb) Weißstorchprogramm\nc) Fischotterprogramm\n\nd) Feuchtgrünlandschutzprogramm\ne) Dümmersanierung und Steinhuder Meer\nf} Sanierung Münchehagen\ng) Zuschüsse für den Abwasserbereich\nh) sanstige Verwendungsbereiche\n\n- einzelne konkrete Maßnahmen\n\nIV. Wassersparkonzepte\n\nDie Landesregierung wollte mit der Gesetzesnovelle den sparsamen Verbrauch von\nWasser sicherstellen.\n\nHat die Landesregierung in der Zwischenzeit Erkenntnisse darüber gewonnen, daß\ndiese Lenkungsfunktion in einzelnen Bereichen konkret eingetreten ist?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/612\n\n \n\nV. Weitere Entwicklungen\n\n1. Beabsichtigt die Landesregierung eine Novellierung des Niedersächsischen Was-\nsergesetzes mit dem Ziel, alle öffentlichen Aufgaben aus der Wasserentnahme-\ngebühr finanzieren zu können?\n\n2. Steht die Landesregierung noch zu ihrer Auffassung in der Begründung des Ge-\nsetzentwurfes der 8. NWG-Novelle (Drs 12/2960 vom 17. 3. 1992), wonach die\nWasserentnahmegebühr zweckgebunden für Maßnahmen des unmittelbaren Ge-\nwässerschutzes für die Trinkwasserversorgung verwandt werden soll und aus dem\nAufkommen nicht Maßnahmen zur Sanierung von Grundwasserbelastungen\nfinanziert werden sollen, weil insoweit die Verursacher heranzuziehen seien oder\nMittel aus einer zu erhebenden Abfallabgabe bereitzustellen seien?\n\n3. Soll diese Gesetzesänderung ggf. zum 1. 1. 1995 Rechtskraft erhalten?\n\n4. In welchem Umfang ist die niedersächsische Schiffbauindustrie von der Wasser-\nentnahmegebühr betroffen worden?\n\n5. Warum wird in den Ländern Bremen, Hamburg, Hessen und ab 1. 4. 1994 in\nSchleswig-Holstein nur eine Wasserentnahmegebühr für die Entnahme von\nGrundwasser erhoben, nicht aber auf die Entnahme aus oberirdischen Gewässern?\n\n6. Beabsichtigt die Landesregierung das Niedersächsische Wassergesetz in dem Sinne\nzu ändern, daß eine Harmonisierung mit den Wassergesetzen der norddeutschen\nBundesländer erreicht wird?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 2. 12. 1994\n— 109 - 01425/5/2/1 203 - 01425/1 -\n\nDie Entwicklung der modernen Industriegesellschaft hat die natürlichen Lebensgrundla-\ngen der Menschen durch Schädigungen der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt\nund des Wassers besorgniserregend verändert. Hierdurch sind Belastungen entstanden,\nderen Beseitigung erheblicher finanzieller Anstrengungen bedarf. Neue Belastungen müs-\nsen vermieden werden. Ziel einer verantwortungsbewußten Umweltpolitik muß es daher\nsein, vorausschauend Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu planen und umzusetzen.\nDas klassische Instrumentarium des Ordnungsrechts reicht hierfür allein nicht mehr aus.\nWirtschaftliche Anreize können daneben wirksam zu einer sorgsameren und sparsameren\nNurzung der Umweltgüter beitragen.\n\nMit dieser Zielsetzung wurde in Niedersachsen zum 1.7.1992 eine Wasserentnahmege-\nbühr eingeführt. Wasser steht seit dem Inkrafttreten der 8. Novelle zum Niedersächsi-\nschen Wassergesetz (NWG) nicht mehr unentgeltlich zur Verfügung. Damit soll eine\nsparsamere Wasserverwendung als bisher erreicht werden. Gleichzeitig wird mit dem Ge-\nbührenaufkommen ein innovativer Gewässerschutz gefördert. Das gesamte Gebührenauf-\nkommen aus der Wasserentnahmegebühr wird — nach Abzug der Verwaltungskosten —\nausschließlich für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und des Wasserhaushaltes ver-\nwendet. Ein erheblicher Teil der Mittel wird in Trinkwassereinzugsgebieten zur Mini-\nmierung von Grundwasserbelastungen aus der Landwirtschaft eingesetzt. So entstehen\nzwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft kooperative Lösungen zur langfristigen Si-\ncherung unserer Trinkwasserversorgung.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/612\n\n \n\nDieses vorausgeschickt, beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:\n\nZul.l:\n\nEin Wasserentnahmeentgelt wird zur Zeit in 11 Ländern erhoben. Die Länder Bayern,\nNordrhein-Westfalen, das Saarland und Rheinland-Pfalz erheben bisher noch keine Was-\nserentnahmegebühr; das Land Sachsen-Anhalt verfügt über eine Verordnungsermächti-\ngung im Landeswassergesetz, die noch nicht ausgefüllt wurde.\n\nDie Gebührentatbestände und die Gebührenhöhe sind in den einzelnen Ländern unter-\nschiedlich ausgestaltet; so sind z. B. nur in einigen Ländern die Hebesätze nach Herkunft\nund Verwendungszweck des Wassers gestaffelt, wie dies in Niedersachsen der Fall ist. Die\nnachstehende Tabelle, aus der sich auch das Jahr der erstmaligen Erhebung ergibt, stellt\ndie Hebesätze für die öffentliche Wasserversorgung dar, um einen diesbezüglichen Ver-\ngleich zu ermöglichen.\n\nGrund- und Oberflächenwasser\n\n \n\nJahr Hebesatz in DM/m?\nBaden- Württemberg 1988 0,10\nBrandenburg 1994 0,10\nMecklenburg-Vorpommern 1992 0,035\nNiedersachsen 1992 0,10\nSachsen 1993 0,03\nThüringen 1994 0,03\nGrundwasser\n\nJahr Hebesarz in DM/m?\nBerlin 1990 0,30\nBremen 1993 0,10\nHamburg 1989 0,10\nHessen 1992 0,20 ab 94: 0,40\nSchleswig-Holstein 1994 0,10\nZu l.2:\n\nDer Landesregierung sind lediglich die Gesamteinnahmen der Länder Baden-Württem-\nberg, Hessen und Berlin aus der Wasserentnahmegebühr im Haushaltsjahr 1993 bekannt.\nSie belaufen sich in Baden-Württemberg auf rund 145 Mio. DM, in Berlin auf rund\n75 Mio. DM und in Hessen auf rund 102 Mio. DM; für das Jahr 1994 werden die Ge-\nsamteinnahmen in Hessen auf rund 200 Mio. DM geschätzt.\n\nZu L3:\n\nDie Einnahmen aus der Wasserentnahmegebühr in den Landkreisen und kreisfreien Städ-\nten in Niedersachsen ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen.\n\nDie deutlich höheren Einnahmen im Jahre 1993 gegenüber dem Jahr 1992 erklären sich\nzum einen daraus, daß die Wasserentnahmegebühr erst ab der zweiten Jahreshälfte 1992\nerhoben wurde; zum anderen wurden Gebühren, die für das Jahr 1992 zu entrichten wa-\nren, häufig erst 1993 eingenommen und yerbucht.\n\nDie Angaben für das Jahr 1994 beruhen auf Schätzungen auf der Grundlage der Einnah-\nmen im Jahre 1993. Aus dem Regierungsbezirk Hannover liegen bereits diesbezügliche\nMeldungen der unteren Wasserbehörden vor.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode\n\n \n\n \n\n \n\nBezirk Braunschweig 1992 1993 1. Halbj. 1994\nDM DM DM\nLK Gifhorn 868 366,90 1 662 996,14 850 000\nLK Göttingen 385 664,73 527 244,42 300 000\nLK Goslar 2962 412,07 5 807 724,63 2 900 000\nLK Helmstedt 337 910,45 542 072,27 300 000\nLK Northeim 543 920,47 1.060 473,38 530 000\nLK Osterode 1180 793,90 2288 237,77 1150 000\nLK Peine 297 973,94 593 156,41 300 000\nLK Wolfenbüttel 1 273 550,01 2 686 260,14 1 300 000\nStadt Braunschweig 73 077,85 211 401,08 90 000\nStadt Göttingen 114 944,80 234 937,20 120 000\nStadt Goslar 1271,81 275 174,45 90 000\nStadt Salzgitter 100 264,48 198 211,27 100 000\nStadt Wolfsburg 379 327,96 644 318,85 320 000\nGesamtsummen 8519 479,37 16 732 208,01 8 350 000\nBezirk Hannover 1992 1993 1. Halbj. 1994\nDM DM DM\nLK Diepholz 1251 799,49 2 378 972,81 1 181 866,19\nLK Hameln-Pyrmont 7188 233,71 14 253 743,36 7 251 741,51\nLK Hannover 3 602 205,10 6861 964,49 3 665 155,75\nLK Hildesheim 434 988,93 846 758,64 425 055,32\nLK Holzminden 442 955,55 716 730,56 266 805,38\nLK Nienburg 1118 413,77 1527 414,92 875 275,79\nLK Schaumburg 422 236,23 861 287,86 397 410,98\nStadt Hameln 250 814,02 448 808,51 206 261,09\nLandeshauptstadt\nHannover 373 626,49 910 828,15 410 748,20\nStade Hildesheim 29 158,00 48 341,08 27 348,80\nGesamtsummen 15 114 431,29 28854 850,38 14707 669,01\nBezirk Lüneburg 1992 1993 1. Halbj. 1994\nDM DM DM\nLK Celle 704 898,23 1 278 140,43 639 000\nStadt + LK Cuxhaven 1222 106,56 2454 298,80 1 227 000\nLK Harburg 1 429 215,85 2 823 450,65 1412 000\nLK Lüchow-\nDannenberg 203 847,87 511 130,44 256 000\nStadt + LK Lüneburg 729 942,59 , 1389 288,32 695 000\nLK Osterholz-\nScharmbeck 304 365,00 625 869,36 313 000\nLK Rotenburg (Wümme) 685 756,40 1321 942,50 661 000\nLK Soltau-Fallingbostel 636 369,34 1222 701,60 611.000\nLK Stade 5 153 273,34 11121 257,25 5 560 000\nLK Uelzen 522 658,47 911 580,25 456 000\nLK Verden 942 281,84 1 848 081,79 924 000\nGesamtsummen 12 534 715,49 25 507 741,39 12 808 000\n\nDrucksache 13/612\n\n2. Halbj. 1994\nDM\n\n850 000\n300 000\n\n2. Halbj. 1994\nDM\n\n1 182 415,93\n7 125 373,88\n3 481 593,46\n430 552,10\n381 648,58\n730 185,79\n397 410,98\n242 395,05\n\n410 748,20\n25 564,00\n\n14 407 887,97\n\n2. Halbj. 1994\nDM\n\n639 000\n1 227 000\n1412 000\n\n256 000\n695 000\n\n313 000\n661.000\n611.000\n5 560 000\n456 000\n924 000\n\n12 808 000",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode\n\nDrucksache 13/612\n\n \n\nBezirk Weser-Ems\n\nLK Ammerland\n\nLK Aurich\n\nLK Grafschaft Bentheim\nLK Cloppenburg\nLK Emsland\n\nLK Friesland\nLKLeer\n\nLK Oldenburg\n\nLK Osnabrück\n\nLK Vechta\n\nLK Wesermarsch\n\nLK Wittmund\n\nStadt Delmenhorst\nStadt Emden\n\nStadt Lingen\n\nStadt Oldenburg\nStadt Osnabrück\nStadt Wilhelmshaven\n\nGesamtsummen\n\nZu 1.4:\n\n1992\nDM\n\n494 948,90\n990 706,77\n426 675,11\n468 109,60\n1 241 581,96\n68 838,91\n539 582,05\n\n1 334 784,85\n1 464 208,49\n411 106,63\n7999 229,11\n334 703,40\n221 087,00\n601 007,85\n369 842,55\n488 694,97\n710 553,05\n524 800,30\n\n18 690 461,50\n\n1993\nDM\n\n921 730,90\n1939 838,97\n818 970,17\n1.083 051,34\n2.352 226,28\n133 182,38\n1.043 005,87\n2 413 551,49\n3.065 326,75\n783 128,24\n19 003 828,84\n687 703,17\n475 393,41\n596 666,85\n726 446,78\n542 587,07\n405 030,98\n1.083 959,00\n\n38 075 628,49\n\n \n\n1. Halbj. 1994\nDM\n\n460 865,45\n969 919,49\n409 485,09\n541 525,67\n1 176 113,15\n66 612,45\n537 599,33\n\n1 206 775,75\n1 532 663,38\n391 564,12\n9 501 914,42\n343 851,59\n237 696,71\n261 188,50\n363 223,40\n271 293,54\n202 515,50\n541 979,50\n\n2. Halbj. 1994\nDM\n\n460 865,45\n969 919,48\n409 485,08\n541 525,67\n\n1 176 113,13\n66 612,45\n537 599,33\n\n1 206 775,74\n1532 663,37\n391 564,12\n9 501 914,42\n343 851,58\n237 696,70\n261 188,50\n363 223,38\n271 293,53\n202 515,48\n541 979,50\n\n19 016 787,04 19 016 786,91\n\nDie Verteilung des Gesamtaufkommens nach den einzelnen Verwendungszwecken ergibt\nsich aus der nachstehenden Tabelle; die Angaben für das Jahr 1994 beruhen auf Schät-\n\nzungen.\n\n1. Öffentliche Wasserversorgung:\n\n. 2. Entnahme und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern:\n\n2.1 zur Kühlung\n2.2 zur Beregnung\nund Berieselung\n\n2.3 zu sonstigen Zwecken\n\n1992\nDM\n\n30 159 706,95\n\n1992\nDM\n\n20 552 733,91\n\n28 367,86\n\n601 215,38\n\n1993\nDM\n\n57 981 638,63\n\n1993\nDM\n\n43 926 183,57\n\n53 508,29\n\n955 038,22\n\n‚1. Halbj. 1994\nDM\n\n28 948 000,00\n\n1. Halbj. 1994\nDM\n\n22 427 000,00\n\n40 600,00\n494 000,00\n\n2. Halbj. 1994\nDM\n\n28 908 000,00\n\n2. Halbj. 1994\nDM\n\n22 060 000,00\n\n34 000,00\n512 000,00\n\n3. Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser\n\n3.1 zur Wasserhaltung\n\n3.2 zur Kühlung\n\n3.3 zur Beregnung\nund Berieselung\n\n3.4 zur Fischhaltung\n\n1992 1993 1.Halbj. 1994 2. Halbj. 1994\nDM DM DM DM\n\n258 931,10 942 839,95 427 950,00 205 000,00\n\n1549 266,81 , 2704 191,67 1372050,00 1350 000,00\n\n494 311,46 _ 516 975,49 318 000,00 238 000,00\n\n2 695,02 10 444,36 7 300,00 5 000,00\n\n1211 868,79 ° 2079 608,08 1004000,00 1150 000,00\n\n3.5 zu sonstigen Zwecken",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/612\n\nZull.i und 2:\n\nNach $ 47 hAbs. 1NWG ist aus dem Aufkommen der Gebühr für die Wasserentnahme\nvorab der Verwaltungsaufwand zu decken, der dem Land und den kommunalen Körper-\nschaften bei der Erhebung und Verwaltung dieser Gebühr einschließlich dem Vollzug der\n$$ Sia und 9b NWG entsteht.\n\nZum Verwaltungsaufwand gehören demzufolge zunächst die Kosten, die bei der Erhe-\nbung der Wasserentnahmegebühr anfallen. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Verwal-\ntungskosten im Zusammenhang mit der Verwendung des Aufkommens.\n\nDie nachstehende Tabelle stelle auf der Basis der Haushaltsansätze den mit der Ein-\nführung der Wasserentnahmegebühr verbundenen Verwaltungsaufwand sowie - in Klam-\nmern — die tatsächlichen Ausgaben dar.\n\n. Zu Pos. 1 ist anzumerken, daß die kommunalen Körperschaften für die Wahrnehmung\nder Aufgaben der unteren Wasserbehörden pauschale Zuweisungen zur Deckung ihres\nVerwaltungsaufwandes erhalten. Die Höhe richtet sich gem. $ 47 Abs. 2 NWG nach dem\nauf die Körperschaft entfallenden Anteil an der Gesamtzahl der Bescheide. Die Erstattung\nin Höhe von 1992 144 DM erfolgte für 1992 rückwirkend im Jahre 1993. Die Erstar-\ntungen für die folgenden Jahre werden zur Zeit berechnet.\n\nZu den Pos. 2 und 3 ist anzumerken, daß die Steigerungen der Verwaltungskosten in der\nLandesverwaltung von 1993 zu 1994 darauf zurückzuführen sind, daß im Laufe des Jah-\nxes 1993 noch nicht alle für die Erhebung und Verwaltung der Wasserentnahmegebühr\nerforderlichen Stellen zur Verfügung standen und besetzt werden konnten. Für 1992\nkonnte der Verwaltungsmehraufwand des Landes nicht im einzelnen erfaßt und ausge-\nwiesen werden, da der erforderliche Personalbedarf zunächst hätte ermittelt und festge-\nschrieben werden müssen. Zum Ausgleich des Verwaltungsaufwandes ist deshalb im\nHaushaltsjahr 1993 eine globale Mehrausgabe in Höhe von 5749300 DM ausgewiesen\nund dem allgemeinen Landeshaushalt zugeführt worden.\n\nVerwendungszweck 1992 1993 1994\n\n(Haushaltsstelle) DM DM DM\n\n1. Verwaltungsaufwand der 4750000 3000000 3000000\nunteren Wasserbehörden) (-) (1992 144)\n\n(Kap. 15 51 Titel 633 01)\n2. Abführung an andere Kapitel\n\ndes Landeshaushalts —\n\nVerwaltungskosten\n\n(Kap. 1551 Titel 981 01)\n\nInsgesamt: - 4149700 6.004 300\n=) (2413 569,00)\n\n—MU (Kap. 1501) 381000\n=) (207 343,00)\n\n— Bezirksregierungen/StÄWA\n\nKapitel 15 50 (MU) 4420700\n\no (1.800 464,00)\n\nKapitel 03 05 (MI) 1 202 600\nge) (405 762,00)\n\n3. Globale Mehrausgabe für - 5749 300 -\n\nden Verwaltungsaufwand des\n\nLandes im Zusammenhang\n\nmit der Bewirtschaftung der\n\nWasserentnahmegebühr\n\n(Kap. 15 51 Titel 971 02) ) (5 749 300) J",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/612\n\n \n\nZu 113:\n\nIn den unter a) bis d} aufgeführten Landesbehörden war eine Vielzahl von Micarbeiterin-\nnen und Mitarbeitern mit unterschiedliche Arbeitsbelastung an der Einführung der Was-\nserentnahmegebühr beteiligt. Die Personalaufwendungen während der Einführungszeit\nsind für Landesbehörden nicht nach der Personenzahl bestimmbar.\n\nIm Laufe des Jahres 1993 wurden die planmäßigen Stellen für die Bewirtschaftung der\nWasserenrnahmegebühr besetzt, so daß seit Ende 1993/Beginn 1994 von einem ständigen\nPersonalaufwand auszugehen ist.\n\nDie tatsächliche Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei den unter e) genann-\nten unteren Wasserbehörden Aufgaben im Zusammenhang mit der Einführung der Was-\nserentnahnmiegebühr wahrgenommen haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die\nOrganisation und Ausführung dieser Aufgaben liegt in der Zuständigkeit der kommuna-\nlen Gebietskörperschaften.\n\nBezüglich der unter f}) genannten Einrichtungen und Abgabepflichtigen sind der Landes-\nregierung keine Angaben bekannt.\n\nZu II.4:\n\nIn der Begründung des von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur 8. No-\nvelle des NWG wurde der ständige Personalbedarf dahingehend angegeben, daß voraus-\nsichtlich jede untere Wasserbehörde je eine Stelle für die Erhebung und die Verwendung\nder Wasserentnahmegebühr (also insgesamt 108 Stellen) und jede obere Wasserbehörde\n2,5 Stellen für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr und die Bearbeitung der Rechts-\nmittelverfahren (also insgesamt 10 Stellen) benötigen werde.\n\nZu I15:\n\nDer Personalbedarf der staatlichen Stellen ergibt sich aus der umfassenden Antwort zu\nII.7.\n\nZu 11.6:\n\nAuf die Antwort zu II.1 und 11.2 wird verwiesen.\n\nZu ll.7:\n\n \n\nMit der Einführung der Wasserentnahmegebühr ist der nachstehend aufgeführte Perso-\n\nnalbedarf entstanden:\nI\na) im Nieders. Umweltministerium:\n\n2 Stellen der BesGr. A 15\n0,5 Stellen der BesGr. A 13\n0,5 Stellen der VergGr. I a (g.D.) BAT\n\nb) bei den Staarlichen Ämtern für Wasser und Abfall:\neine Stelle der BesGr. A 10\n11 Stellen der VergGr. ITa BAT\n10 Stellen der VergGr. IV aBAT\n\n|\n|\n|\nc) bei den Bezirksregierungen: |\n4 Stellen der BesGr. A 11 ‚Kapitel 15 50\n4 Stellen der BesGr. A 10 Wasserwirtschaftsverwaltung\n\n4 Stellen der VergGr. IIa BAT (Fachdezernate)",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/612\n\n \n\nKapitel 03 05\n\n4 Stellen der VergGr. V c BAT MI\n\n1 Stelle der VergGr. VII BAT\nd) bei anderen Landesbehörden:\n\n8 Stellen der VergGr. IV aBAT }\n\nBei anderen Landesbehörden sind keine zusätzlichen Personalstellen eingerichtet wor-\nden.\n\ne) bei den Landkreisen und kreisfreien Städten:\nDer Personalbedarf ist der Landesregierung nicht bekannt.\n\nf}) bei den Wasserverbänden bzw. Wasserwerken oder anderen Abgabenpflichtigen:\nDer Personalbedarf ist der Landesregierung nicht bekannt.\n\nZu 11.8:\n\na) Die Höhe der in den Landkreisen und kreisfreien Städte angefallenen Verwaltungsko-\nsten ist der Landesregierung nicht bekannt. Der Verwaltungsaufwand wird pauschal\npro Bescheid erstattet.\n\nDie Höhe dieses Pauschalbetrages wurde aufgrund gemeinsamer Berechnungen mit\nden kommunalen Spitzenverbänden ermittelt. Die Landesregierung geht davon aus,\ndaß die gezahlten Pauschalberräge den konkreten Verwaltungskosten entsprechen,\n\nb) Die bei den in der Frage bezeichneten Einrichtungen und Gebührenpflichtigen ange-\nfallenen Verwaltungskosten sind der Landesregierung nicht bekannt.\n\nZu IL9:\na) Auf die Antwort zu Il.1 und II.2 wird verwiesen.\nb) Keine.\n\nZu I:\n\nDie bisherige und die geplante zukünftige Verwendung des Gebührenaufkommens ergibt\nsich unter Bezugnahme auf die erfragten Verwendungszwecke aus der nachstehenden\nAuflistung.\n\nEin Teil des Gebührenaufkommens wird für Maßnahmen des Gewässerschutzes verwen-\ndet, die zugleich dem Naturschutz dienen. So ist z. B. ein hoher und gleichbleibender\nWasserstand Vorausserzung für die Ansiedlung bestimmter geschützter Tier- und Pflan-\nzenarten. Maßnahmen zur Grünlanderhaltung fördern die Wasserrückhaltung, da auf-\ngrund des ganzjährigen Bodenbewuchses oberirdische Abflüsse vermieden werden. Auch\neine extensive Flächenbewirtschaftung mit dem Ziel, durch den Verzicht auf die Anwen-\ndung von Pflanzenbehandlungs- und Düngemitteln Schadstoffeinträge in das Wasser zu\nvermeiden, kann mit geeigneten Naturschutzmaßnahmen verbunden werden. Die Ver-\nwendung des Gebührenaufkommens im Rahmen der in der Frage bezeichneten Nartur-\nschurzprogramme entspricht somit in vollem Umfang der durch das Niedersächsische\nWassergesetz vorgesehenen Zweckbindung.\n\nZu UL1.:\na) Ausgleichszahlungen in Wasserschutzgebieten\n1992 1993 1994 1995\n\n_ 2,225 681 2,321 023 rd. 3,0 Mio. DM\n\n10",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode\n\n0000770101010 LI\n\nb) Entschädigungsleistungen aufgrund freiwilliger Vereinbarungen\n\n1992 1993 1994 1995\n\n_ 0,258. 088\n\n3,267 652\n\nrd. 10,5 Mio. DM\n\nc) Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Erwerbsgartenbaus einschließlich\nder hiermit im Zusammenhang stehenden Boden- und Gewässeruntersuchungen\n\n1992 1993 1994 1995\n\n= 2,546 742\n\n11,424 451\n\ned. 11,0 Mio. DM\n\nd) Zuwendungen an die Landwirtschaftskammern zur gewässerschutzorientierten Bera-\n\ntung\n\nDie Landwirtschaftskammern erhalten auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarun-\ngen für die Erarbeitung übergeordneter Beratungsgrundlagen, für die Berechnung von\nModellen für Ausgleichszahlungen und für die Durchführung von Exaktversuchen die\nfolgenden Summen aus der Wasserentnahmegehihe bei denen es sich nicht um Zu-\n\nwendungen im haushaltsrechtlichen\n\ninne handelt:\n\n1992 1993 1994 1995\n\n0,3 0,3 2,\n\ne) Zuschüsse an Wasserversorger (Wass\nUnternehmen) für den Erwerb von F\n\n0 2,0 Mio. DM\n\ner- und Bodenverbände, öffentliche und private\nlächen in Wasserschutzgebieten\n\n1992 1993 1994 1995\n\n- 0,173477 0,993 924 2,0 Mio. DM\n&) Zuschüsse für Anpachtung von Flächen in Wasserschutzgebieten\n\n1992 1993 1994 1995\n\n- 0,957 217 0,2598 2,0 Mio. DM\n\ng) Zuschüsse an Kooperationen in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten wurden\n\nbislang nicht gewährt und sind auch\n\nnicht beabsichtigt.\n\nh) Modell und Pilotvorhaben in Wasserschutzgebieten\n\n1992 1993\n\n_ 1,071 640 1,551 336\n\n1994 1995\n\n2,5 Mio. DM\n\ni) Wassersparprogramme -- einzelne konkrete Programme\n\nZur Beschleunigung der Umstellung\nbäuden hat das Finanzministerium 1\n\nauf wassersparende Technik in landeseigenen Ge-\n993 und 1994 jeweils 1,0 Mio. DM verausgabt.\n\nZur Förderung von Modell- und Pilotvorhaben bei der Regenwassernurzung und bei\nder sparsamen Wasserverwendung bei kleinen und mittleren Unternehmen wurden\n\nvon den Bezirksregierungen in 1993\nzuschußt.\n\n22 Projekte und in 1994 bislang 26 Projekte be-\n\nIm Jahre 1995 soll ein Förderprogramm für Wohnungswasserzähler anlaufen.\n\nInsgesamt betragen die Ausgaben für diese Wassersparprogramme:\n\n1992 1993 ı\n- 1,145 032 l\n\n994 1995\n‚897 349 rd. 2,0 Mio. DM\n\n \n\nDrucksache 13/612\n\n11",
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"number": 12,
"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/612\n\n \n\n12\n\nDie Angaben für das Jahr 1994 beruhen auf den bisherigen Ausgaben sowie den ein-\ngegangenen Rechtsverpflichtungen.\nZu III.1.2:\na) Zur Förderung der Gewässerunterhaltung sind vorgesehen:\nUnterhaltung Gewässer II. Ordnung -- Kapitel 15 55 Titel 657 05\n1992 1993 1994 1995\n- - 8,75 6,50 Mio. DM\n\nDie Mittel zur naturnahen Gewässergestaltung zur Förderung der Selbstreinigungs-\nkraft der Gewässer sind im Fließgewässerschutzprogramm (s. 1.2 e) enthalten.\n\nb) Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen im Rahmen des Gewässerrandstreifenpro-\ngramms einschl. der Leistungen gem. $ 91 b Abs. 2 NWG sind für den angesproche-\nnen Zeitraum nicht angefallen. Auch 1995 werden in diesem Bereich voraussichtlich\nkeine Zahlungen erfolgen.\n\nc) Zuwendung für den Bau von Güllebehältern in Wasserschutzgebieten\n\n1992 1993 1994 1995\n\n- -: 0,585 740 2,0 Mio. DM\nd) Gewässerüberwachungsprogramm/GÜN\n\n1992 1993 1994 1995\n\n- 6,939 251 7,350 100 7,314300 Mio. DM\n\nwer\n\ne) Das Fließgewässerprogramm beinhaltet folgende Einzelprogramme:\n\nFließgewässerprogramm Wasserwirtschaft (Naturnahe Gewässergestaltung, Gewässer-\n\nrandsrreifen)\n\n1992 1993 1994 1995\n\n6,544 13,836 21,000 rd. 17 Mio. DM\nFließgewässerprogramm Naturschutz (Gewässerauen)\n\n1992 1993 1994 1995\n\n- 3,686 5,200 rd. 3,0755 Mio. DM\n\nf} Ein eigenes Programm zur Förderung der Renaturierung der Flußauen und Feucht-\ngrünlandbereiche zum Zwecke der Wasserrückhaltung und der Grundwasserneubil-\ndung existiert derzeit nicht. Maßnahmen, die hierunter fallen würden, werden im Rah-\nmen des Tließgewässerprogrammes und des Feuchtgründlandschutzprogrammes\ndurchgeführt.\n\nZu HL1.3:\n\na) Die konkrete Aufteilung der einzelnen Naturschutzprogramme ist den Antworten auf\ndie Fragen 1.3 b bis 1.3 d sowie 1.3 h und 1.2 e zu entnehmen.\n\nb) Weißstorchprogramm.\n1992 1993 1994 1995\n_ 1,271 1,800 4,0 Mio. DM",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode\n\nc) Fischotterprogramm\n\n1992 1993 1994 1995\n\n- 1,664 2,030 3,650 Mio. DM\nd) Feuchtgrünlandschutzprogramm\n\n1992 1993 1994 1995\n\n- 3,508 8,070 6,50 Mio. DM\ne} Dümmersanierung und Steinhuder Meer\n\n1992 1993 1994 1995\n\nm _ —- 0,290 0,00 Mio. DM\nf} Sanierung Münchehagen\n\n1992 1993 1994 1995\n\n_ - 11,580 13,700 Mio. DM\ng) Zuschüsse für den Abwasserbereich\n\n1992 1993 1994 1995\n\n- - 22,409 134066 Mio. DM\n\nh) sonstige Verwendungszwecke\n\n- einzelne konkrete Maßnahmen\nKap. 15 20, Titel 683 01\n\nErschwernisausgleich gemäß Niedersächsischem Naturschutzgesetz\n1992 1993 1994 1995\n_ - - 6,900 6,413 Mio. DM\n\nZu IV:\n\nJa. Im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung hat sich die Entwicklung zur Sta-\ngnation des Wasserbedarfs seit Anfang der 80er Jahre gefestigt. Der Bedarf ist derzeit so-\ngar gering rückläufig.\n\nIndustrie und Gewerbebetriebe mit eigenen Brunnen stellen zunehmend Anträge auf Er-\nmäßigung der zu entrichtenden Wasserentnahmegebühr im Hinblick auf die von ihnen\ndurchgeführten Investitionen zum Wassersparen.\n\n \n\nDiese Folgen der Gesetzesnovelle sind erwünscht und zeigen, daß die erwarteten Len-\nkungswirkungen der neuen Regelung zu greifen beginnen. Der bisherige Beobachtungs-\nzeitraum von zwei Jahren ist zwar noch zu kurz, um eine gesicherte Aussage über den wei-\nteren Trend im Wassersparverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher treffen zu\nkönnen. Aber die eingangs erwähnte Entwicklung dürfte auch auf die Einführung der\nWasserentnahmegebühr zurückzuführen sein.\n\nZu V.l:\n\nNein.\n\nZu V.2:\n\nDie Zweckbindung der Wasserentnahmegebühr ergibt sich aus $ 47 h Abs. 3 NWG. Der\nerste Satz dieser Vorschrift lautet: „Das verbleibende Aufkommen ist für Maßnahmen zu\n\n \n\nDrucksache 13/612\n\n \n\n13",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/612\n\n \n\nverwenden, die dem Schutz der Gewässer und des Wasserhaushaltes dienen.“ Danach bil-\nden Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz. der Grundwasservorkommen in Vorrangge-\nbieten für die Wassergewinnung — und damit für die Trinkwasserversorgung - einen der\nim Katalog des $ 47 hAbs. 385.2 NWG genannten Verwendungsschwerpunkte.\n\nIm Zusammenhang mit den in der Verbandsanhörung zur Verwendung der Wasserent-\nnahmegebühr aufgeworfenen Fragestellungen wurde - entsprechend der damaligen Fas-\nsung des Gesetzentwurfes — ausgeführt, daß aus dem Aufkommen nicht Maßnahmen zur\nSanierung von Grundwasserbelastungen finanziert werden sollen, Hierzu sei der Verursa-\ncher heranzuziehen bzw. wären Mittel aus einer zu erhebenden Abfallabgabe bereitzustel-\nlen. Inzwischen hat jedoch der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Änderung des\nHaushaltsgesetzes 1994 und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Damit wurde\nunter anderem der Maßnahmenkatalog des $ 47 h Abs. 3 Satz 2 NWG dahingehend er-\nweitert, daß die Mittel aus der Wasserentnahmegebühr auch für Maßnahmen zur Siche-\nrung und Sanierung der ehemaligen Sonderabfalldeponie Münchehagen verwendet wer-\nden können. Eine Erweiterung des Maßnahmenkataloges wird von der Landesregierung\nderzeit nicht angestrebt.\n\nZu V.3:\n\nAus der Frage ergibt sich nicht, welche Gesetzesänderung gemeint ist,\n\nZu V.&:\n\nAus den Erhebungen des Jahres 1992 ergibt sich eine jährliche Gebührenbelastung der\nniedersächsischen Schiffbauindustrie in Höhe von ca. 55 000 DM. Die Landesregierung\nbereiter eine Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes mit dem Ziel vor, daß\nkünftig für Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern für Dockvorgänge die Ge-\n\nbühr nicht erhoben wird.\n\nZu V.5:\n\nEs liegt im gesetzgeberischen Ermessen der jeweiligen Landesparlamente, ob und für wel-\nche Tatbestände eine Abgabe auf Wasserentnahmen erhoben werden soll. Die Landesre-\ngierung sieht davon ab, die Erwägungen der Landesparlamente zu kommentieren.\n\nZu V.6:\n\nNein. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, dem Landtag eine solche Änderung vorzu-\nschlagen.\n\n14 (Ausgegeben am 23. 12. 1994)",
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