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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4328\n\n \n\n9. Können die Forschungsanliegen der LUFA von bestehenden Forschungseinrichtun-\ngen in Niedersachsen abgedeckt werden, wie zum Beispiel durch die Agrar- und\nVererinärwissenschaften in Göttingen und Hannover, an der Bundesforschungsan-\nstalt für Landwirtschaft in Braunschweig, an Max-Planck-Instituten in Hannover\nund Göttingen und an den Universitäten in Oldenburg und Osnabrück / Vechta?\n\n10. Könnten die Forschungsaktivitäten der LUFA durch ausbaufähige Drittmittelaktivi-\ntäten an den genannten oder weiteren niedersächsischen wissenschaftlichen Ein-\nrichtungen durchgeführt werden?\n\nil. Hat der Wissenschaftsrat zu den bisherigen und künftigen Forschungsaktivitäten\nder LUFA ein Votum abgegeben; wie beurteilt er insbesondere die in der Antwort\nder Landesregierung vom 27. 4. 1989 zur Kleinen Anfrage der Grünen vom\n\n13. 2. 1989 angegebenen Arbeıtskomplexe der LUFA im Neubau? Falls keine Stel-\nlungnahme eingeholt worden ist, worin liegen die Gründe?\n\n12. Sind bezüglich der Forschung an der LUFA begutachtungsfähige Konzepte dem\nNiedersächsischen Wissenschaftsminister vorgelegt worden, in welchem Jahr und\nauf welche Projekte bezogen?\n\n13. Im Vergleich mit der Raumausstattung oder Planung anderer Institute ist das Bau-\nvolumen der LUFA mehrfach größer. Wie läßt sich das vereinbaren mit der engen\nAuslegung des gesetzlichen Auftrages landwirtschaftlicher Beratung? Wäre auch\ndie Reduzierung um etwa die Hälfte denkbar, falls nein, warum nicht?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 4. 9. 1989\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\n— 101.1 — 01425/10 — 240 —\n\nDie Landwirtschaftskammer Weser-Ems errichtet für ihre Landwirtschaftliche\nUntersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) einen Neubau mit einem Gesamtvolu-\nmen von 21,5 Mio. DM. Die durch die Untersuchungszahlen zu belegenden, gestiege-\nnen Anforderungen an die LUFA, aber auch die Schaffung angemessener Arbeitsmög-\nlichkeiten für die Mitarbeiter der LUFA, haben die Landwirtschaftskammer nach lang-\njährigen Überlegungen zu diesem Schritt bewogen. Bei dieser Baumaßnahme ist das\nVersuchswesen der LUFA im wesentlichen noch nicht berücksichtigt.\n\nDieses vorausgeschickt, beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:\n\nZul:\n\nDie Eigenmittel der Landwirtschaftskammer Weser-Ems werden durch eine Schulden-\naufnahme auf dem Kreditmarkt gedeckt. Sie sind im 1. Nachtragshaushaltsplan der\nLandwirtschaftskammer Weser-Ems für das Haushaltsjahr 1989 im Kapitel 12 01 veian-\nschlagt. Bereits 1988 war durch den Haushaltsplan die Finanzierung des ersten Bauab-\nschnittes vorgesehen. Zur Ausführung des ersten Bauabschnittes ist es aufgrund verän-\nderter Rahmenbedingungen mit Ausnahme der Planungsphase nicht gekommen.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4328\n\nZu 9:\n\nEine Übernahme der Forschungsanliegen der LUFA durch andere Einrichtungen wie die\nBundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig, das Max-Planck-Institut\noder die Universitäten in Oldenburg, Osnabrück, Göttingen und Hannover ist auf-\ngrund der fachspezifischen Aufgabenstellungen nicht möglich.\n\nIm Gegensatz zu den vorwiegend Grundlagenforschung betreibenden Bundesanstalten\nund Universitäten liegen die Schwerpunkte der LUFA-Arbeit in einer praxisorientierten\nZweckforschung. Wichtiger als die Forschung ist die Untersuchungstätigkeit der LUFA.\nSo untersucht eine LUFA z.B. 100000 Bodenproben und 35.000 Futtermittelproben pro\nJahr, um daran Düngungs- und Fütterungsempfehlungen zu knüpfen. Es liegt völlig\naußerhalb der Aufgaben der Universitäten, der Bundesforschungsanstalt oder des Max-\nPlanck-Instituts, in großer Zahl Untersuchungen als Grundlage für die Beratung der\nLandwirtschaft durchzuführen. An den Universitäten in Oldenburg und Osnabrück\ngibt es keinen agrarwissenschaftlichen Fachbereich.\n\nZu 10:\n\nDa Niedersachsen — im Gegensatz zu zahlreichen anderen Bundesländern — im\nAgrarbereich nicht über eine landeseigene Ressortforschung verfügt, kommt den Land-\nwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten für eine im Landesinteresse\nliegende angewandte Forschungsarbeit besondere Bedeutung zu.\n\nDie fachübergreifende personelle Ausstattung, die Integration der LUFA in die land-\nwirtschaftliche Fachverwaltung mit ihren Fachabteilungen, der enge Kontakt zur land-\nwirtschaftlichen Praxis und die in diesem Umfang nur hier gegebene Verflechtung von\nFeldversuchswesen und labortechnischer Untersuchung bilden die Voraussetzung für ei-\nne flexible Reaktion auf neue Problemstellungen und gewährleisten eine zügige Umset-\nzung der gewonnenen Erkenntnisse in Beratung und landwirtschaftliche Praxis.\n\nVon der Aufgabenstellung her gesehen stellen die LUFA und die wissenschaftlichen In-\nstitutionen sich gegenseitig ergänzende Forschungseinrichtungen dar. Eine Alternative\nim Hinblick auf die Zielrichtung der Forschung sind sie nicht.\n\nZu il und 12:\n\nDas Selbstverwaltungsrecht der Landwirtschaftskarmmer als Körperschaft des öffentli-\nchen Rechtes setzt weder gutachtliche Stellungnahmen, Voten des Wissenschaftsrates\nnoch Zustimmungen des Wissenschaftsministers voraus.\n\nZu 13:\n\nEs trifft nicht zu, daß die Raumausstattung der LUFA Oldenburg größer ist als die ande-\nrer Institute.\n\nDr. Ritz\n\n(Ausgegeben am 15. 9. 1989) ’",
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