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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5330\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/4932 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Dorka, Meier (CDU) - Drs 12/4932\n\nBetr.: Widersprüche bei der Planung der B6n\n\nDie Kenner der Verkehrssituation im Nordharz sind sich darüber einig, daß der Bau der\nB6n von der A395 Richtung Landesgrenze Sachsen-Anhalt dringend geboten und not-\nwendig ist, auch um Verkehr aus dem Harz herauszuführen. Schon frühzeitig hat das Lan-\ndesamt für Straßenbau mehrere Varianten einer Trassenführung im Zuge einer Umwelt-\nverträglichkeitsprüfung untersuchen lassen, mit dem Ergebnis, daß die Straßenführung\nder sog. Variante „Süd 3“ aus ökologischer Sicht zu favorisieren ist. Einem Bericht der\nGoslarschen Zeitung vom 4. 5. 1993 zufolge beabsichtigt nun die Bezirksregierung\nBraunschweig, die Ecker- und Schamlahniederung zum Naturschutzgebiet zu erklären.\nGenau an der Stelle, an der in der Umweltverträglichkeitsprüfung für die B6n der ge-\nringste ökologische Schaden festgestellt wurde, befindet sich nun der ausgedehnteste und\nbreiteste Streifen des geplanten Naturschutzgebietes der Bezirksregierung.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Welche Beurteilungskriterien liegen der Bezirksregierung Braunschweig zugrunde, den\nvom Landesamt für Straßenbau für am unbedenklichsten gehaltenen Bereich für den\nBau der B6n nunmehr als bestgeeignetes Naturschutzgebiet vorzusehen?\n\n2. Welche Folgen sind mit der Ausweisung als Naturschutzgebier für die weiteren Pla-\nnungen hinsichtlich der Verfahren und zeitlichen Abläufe zu erwarten?\n\n3. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um dem unkoordinierten Zusammen-\nwirken und den unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich des Eindrucks zu begeg-\nnen, daß die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut?\n\n4. Welche Auffassung ist richtig:\n\na) die der Umweltverträglichkeitsprüfung, daß die gewählte Trassenführung der B6n\nökologisch unbedenklich ist,\n\noder\n\nb) die Auffassung der Bezirksregierung, daß dieser Bereich hochsensibles Naturschurz-\ngebiet ist?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 31. 8. 1993\nfür Wirtschaft, Technologie und Verkehr\n—- 17 - 57.00 -\n\nDer Neubau der B6 von der A395 in Richtung Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-\nAnhalt gehörte nach dem Wegfall der innerdeutschen Grenze zu den allerersten Vorha-\nben, die das Land bereits Anfang 1990 an den Bundesverkehrsminister als notwendig und\ndringlich herangetragen hat. Dementsprechend wird dieses Projekt im fortgeschriebenen\nBedarfsplan für die Bundesfernstraßen in höchster Priorität (vordringlicher Bedarf) aus-\ngewiesen sein. Auch im Verkehrswegeprogramm Niedersachsen, in dem die aus der Sicht\nder Landesregierung für erforderlich gehaltenen Aus- und Neubaumaßnahmen aufgeführt\nsind, ist die BG neu enthalten.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode | Drucksache 12/5330\n\n \n\nDas nach umfangreichen Untersuchungen bereits im Oktober 1992 eingeleitete\nRaumordnungsverfahren zur Trassenfindung und -festlegung wird in Kürze abgeschlos-\nsen. Der gegenwärtige Stand weist auf eine Entscheidung bezüglich der Variante „Süd 3\nAlternative“ hin.\n\nGenauso wie der Neubau der B6 gehört auch die Ausweisung des Eckertales als länder-\nübergreifendes Naturschurzgebiet zu den Vorhaben, die von der Landesregierung als not-\nwendig und dringlich anerkannt sind. Z.Z. wird die Ausweisung des Eckertales als Na-\nturschurzgebiet vorbereitet, um die gemeinsam mit Sachsen-Anhalt erarbeiteten Schutz-\nkonzeptionen umzusetzen. Die endgültige Abgrenzung des geplanten Naturschurzgebie-\ntes ergibt sich aus dem anstehenden naturschurzrechtlichen Ausweisungsverfahren gemäß\ndem Nicders. Naturschutzgesetz.\n\nZiel und Zweck dieses Verfahrens ist es, die Belange des Naturschutzes in bezug auf an-\ndere Raumnutzungsansprüche abzuwägen.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:\n\nZul:\n\nFachliche Grundlage für die Ausweisung der Ecker und ihres Talraumes als Naturschurz-\n\ngebiet ist\n\n— die Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen. Diese\nGebiete sind als potentielle Naturschutzgebiete zu betrachten,\n\n— das nieders. Fließgewässerschurzsystem, dessen Zielsetzung die Entwicklung eines na-\nturnahen Fließgewässernetzes in Niedersachsen ist.\n\nDer im Raumordnungsverfahren für die B 6 neu präferierten Variante „Süd 3 Alternative“\nbescheinigt die Umweltverträglichkeitsstudie nicht durchweg „ökologische Unbedenk-\nlichkeit“. Die Vorteile dieser Trasse liegen vielmehr in einer geringeren Länge und des da-\nmit einhergehenden geringeren Flächenverbrauchs.\n\nZu 2:\n\nDie geplante Ausweisung des Naturschurzgebietes wird die weiteren Planungen bzw. Pla-\nnungsverfahren für die B6 neu zeitlich nicht verzögern.\n\nZu 3:\n\nSowohl der zügige Verlauf des kurz vor dem Abschluß stehenden Raumordnungsverfah-\nrens für die B6 neu, als auch die bisherigen Vorbereitungen für das Ausweisungsverfahren\ndes geplanten Natuschurzgebietes, haben ein transparentes, abgestimmtes und zielorien-\ntiertes Handeln der Fachdezernate der Bez.-Reg. Braunschweig und der Fachverwaltun-\ngen erkennen lassen. Der Vorwurf eines unkoordinierten Zusammenwirkens entbehrt jeg-\nlicher Grundlage, oder anders ausgedrückt: Die linke Hand weiß sehr wohl, was die rech-\nte tut.\n\nZu 4:\n\nWie die tatsächliche Abgrenzung des geplanten Naturschurzgebietes in diesem Bereich\nverlaufen wird, ergibt sich aus dem naturschutzrechtlichen Ausweisungsverfahren, in dem\nauch die Planung der B6 neu Berücksichtigung finden wird.\n\nIn Vertrerung\nDr. Tacke\n\n2 (Ausgegeben am 23. 9. 1993)",
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