HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220037/?format=api",
"id": 220037,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/220037-kinderpornographie/",
"title": "Kinderpornographie",
"slug": "kinderpornographie",
"description": "",
"published_at": "1991-11-21T00:00:00+01:00",
"num_pages": 4,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/6b/e8/006be88dc38547e2ac167469508653fb/342920b3b13543cbeb940da6a3b5866b0d12955c.pdf",
"file_size": 146829,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/6b/e8/006be88dc38547e2ac167469508653fb/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/6b/e8/006be88dc38547e2ac167469508653fb/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "- [Niedersachsen Drucksache 12/2399 (Seite 1)](#page-1)\n",
"properties": {
"url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_12_2500/2001-2500/12-2399.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": null,
"subject": null,
"producer": "PDFlib+PDI 6.0.0p1 (JDK 1.4/Linux)",
"publisher": "Landtag Niedersachsen",
"reference": "12/2399",
"foreign_id": "ni-12/2399",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/"
},
"uid": "006be88d-c385-47e2-ac16-7469508653fb",
"data": {
"category": null,
"publisher": "ni",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "12"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=220037",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 20:43:33.437626+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220037/?format=api",
"number": 1,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2399\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/2160 —\n\nBetr.: Kinderpornographie\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Lenke (FDP) vom 7. 10. 1991\n\nDie Öffentlichkeit wurde in letzter Zeit in verstärktem Maße mit Berichten über sexuel-\nlen Mißbrauch von Kindern schockiert. Die Opfer werden häufig von den eigenen\nVätern und nahen Verwandten mißbraucht bzw. zur Mitwirkung in pornographischen\nVideofilmen/bei pornographischen Lichtbildern gezwungen. Sogar über Bildschirm-\ntextsystem (BTX) sollen entsprechende Produktionen angeboten werden.\n\nDie betroffenen Kinder erleiden größte physische und psychische Schäden.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Welche Erkenntnisse liegen bislang zu dieser Art des Mißbrauchs von Kindern und\nJugendlichen vor?\n\n2. Sind den niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden bereits Fälle von Verstößen\ngegen das Verbot der Kinderpornographie bekannt geworden? Wenn ja, in welchem\nUmfang und in welcher Art?\n\n3. Welche Möglichkeiten sicht die Landesregierung, hier selbst aktiv zu werden, um\ndie Produktion und die Verbreitung von Kinderpornographie, insbesondere auch\nüber BTX, zu unterbinden?\n\n4. Wird sie im Bundesrat die von Bundesjustizminister Kinkel angekündigte Verschär-\nfung der strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutz gegen Kinderpornographie,\ninsbesondere die Einführung der Strafbarkeit des Besitzes entsprechender Produkte,\nunterstützen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Justizministerium Hannover, den 21. 11. 1991\n— 4736 I — 305. 49 —\n\nGeleitet von dem entschiedenen Willen, Kinder wirksamer gegen Körperverletzungen\nund Mißhandlungen zu schützen, hält die Landesregierung pornographische Darstel-\nlungen, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, für beson-\nders verwerflich, weil sie für die Kinder, die zur Herstellung der Machwerke mißbraucht\nwerden, psychische und körperliche Folgen haben, die die Kinder ein Leben lang be-\nlasten.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/6b/e8/006be88dc38547e2ac167469508653fb/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220037/?format=api",
"number": 2,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2399\n\n \n\nDieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung\nwie folgt:\n\nZu 1:\n\nDie polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist keine besondere Erfassung der „Kinder-\npornographie“ aus. Derartige Fälle werden unter den jeweiligen Straftarbeständen\n(sexueller Mißbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung usw.) registriert.\n\nZur wirksamen Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornographischer und sonstiger\njugendgefährdender Schriften ist bei der Staatsanwaltschaft Hannover eine Zentralstelle\neingerichtet, die unter anderem für die Bearbeitung aller im Lande Niedersachsen an-\nfallenden Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Straftaten nach & 184 Abs. 3 StGB im\nZusammenhang mit Kinderpornographie zuständig ist. Die Zentralstelle berichtet jähr-\nlich über ihre Erkenntnisse.\n\nZu 2:\n\nDie Zentralstelle für die Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornographischer und\nsonstiger jugendgefährdender Schriften hat im Bericht über ihre Tätigkeit im Jahre\n1990 mitgeteilt:\n\n„Die Verbreitung qualifizierter Pornographie hat zugenommen. Im Berichtszeitraum\nwurden neun Videofilme und zehn Magazine wegen Verstoßes gegen $ 184 Abs. 3 all-\ngemein beschlagnahmt. Dabei handelte es sich ausschließlich um Gewaltpornographie.\nErkenntnisse über eine erhebliche Zunahme von Kinderpornographie liegen der Zen-\ntralstelle bisher nicht vor. Verstöße sind insoweit nur im Bereich des privaten Versand-\nhandels festzustellen, wobei es fast nie gelingt, die Urheber bzw. Hersteller dieser Pro-\ndukte zu ermitteln. Es dürfte sich zum Teil um Hersteller handeln, die im Ausland an-\nsässig sind. Eingeführte Produkte mit Kinderpornographie werden oft vervielfältigt\nbzw. kopiert und dann verschickt. Eine Gesetzesänderung, wonach auch der Besitz sol-\ncher Produkte unter Strafe gestellt wird, ist wünschenswert.‘\n\nIn jüngster Zeit hat ein Fall Aufsehen erregt, in dem einem Elternpaar vorgeworfen\nwird, es habe seine damals zehn und zwölf Jahre alten Töchter zur Herstellung porno-\ngraphischer Videofilme zur Verfügung gestellt. Dabei sollen die Eltern selbst mitge-\nwirkt haben, indem sie an ihren Kindern sexuelle Handlungen vornahmen oder von ih-\nnen an sich vornehmen ließen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.\n\nEin ähnlich gelagerter Fall wurde im Jahre 1989 bekannt. Damals mußte ein sechsjähri-\nges Mädchen aktiv und passiv an sexuellen Handlungen der Eltern teilnehmen. Es wur-\nden auch Fotoaufnahmen gefertigt, die von dem Ehemann (Stiefvater) vermutlich ver-\näußert wurden.\n\nDie Eltern wurden wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen und sexuellen\nMißbrauchs von Kindern (88 174 Abs. 1 und 3, 176 Abs. 1 StGB) zu Freiheitsstrafen\nvon fünfzehn bzw. zwölf Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewäh-\nrung ausgesetzt.\n\nIn den Jahren 1989 und 1990 waren im Bereich Aurich Ermittlungsverfahren anhängig,\nweil ein Tatverdächtiger von eigenen und anderen Kindern Nacktaufnahmen gefertigt\nhatte. Ein Handel mit diesen Bildern war nicht nachzuweisen.\n\nGegen eine im Bereich des Btx-Vertriebes tätige Firmengruppe richtete sich 1990 ein\nVerfahren im Bereich der Bezirksregierung Hannover. Über diese Firma hatte eine Tat-\nverdächtige aus München Btx-Annoncen aufgegeben, in denen „freizügige‘ Fotos von\nsehr jungen Mädchen/Kindern angeboten wurden. Der Vertrieb/Versand von Fotos,\nFilmen oder ähnlichem durch die Firmengruppe konnte nicht festgestellt werden.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/6b/e8/006be88dc38547e2ac167469508653fb/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220037/?format=api",
"number": 3,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2399\n\nSoweit im übrigen im Rahmen von Ermittlungsverfahren pornographische Aufnahmen\nvon Kindern und Jugendlichen gefunden wurden, ließen sich keine konkreten Hinweise\nauf einen beabsichtigten oder durchgeführten Handel gewinnen. Vielmehr sprachen\ndie Ermittlungen in diesen Fällen dafür, daß die Aufnahmen zur eigenen sexuellen Sti-\nmulation der Tatverdächtigen bestimmt waren.\n\nZu 3:\n\nHinsichtlich der Verbreitung von Kinderpornographie durch Bildschirmtext ist auf fol-\ngendes hinzuweisen:\n\nBereits der Staatsvertrag über Bildschirmtext vom 18. 3. 1983 gab den Btx-Aufsichtsbe-\nhörden — in Niedersachsen sind dies die Bezirksregierungen — spezielle Eingriffsbe-\nfugnisse gegenüber den Anbietern. Nach einem ggf. vorzunehmenden Hinweis kann\ndas Anbieten von Informationen und anderen Diensten untersagt und eine Sperrung\nangeordnet werden. In der Praxis haben diese Mechanismen wegen der großen Zahl der\nAnbieter und des häufigen Wechsels gerade der kritischen Angebote, insbesondere aber\nwegen des Ausweichens der Anbieter in sogenannte geschlossene Teilnehmergruppen\nnicht verhindern können, daß das Medium Bildschirmtext für pornographische sowie\nkinder- und jugendgefährdende Angebote mißbraucht wird. In diesem Zusammenhang\nwird auch auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordne-\nten Adam — Drs 12/910 — hingewiesen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landes-\nregierung im Rahmen der Neufassung des Bildschirmtext-Staatsvertrages nachdrücklich\ndafür eingesetzt, die Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Aufsichtsbehörden zu\nverbessern und durch weitere Regelungen einer mißbräuchlichen Nutzung dieses\nInformations- und Kommunikationssystems entgegenzuwirken. In dem neuen & 9 des\nStaatsvertrages — vgl. Art. 6 des Gesetzentwurfs des Landesministeriums — Drs\n12/1970 — wird deshalb verdeutlicht, welche Angebote in jedem Fall unzulässig sind;\nhierzu gehören ausdrücklich pornographische Angebote im Sinne des & 184 StGB. Zum\nanderen sieht $ 13 Abs. 4 vor, daß die Aufsichtsbehörden unentgeltlich Angebote abru-\nfen können und Angebote nicht gegen den Abruf durch die Aufsichtsbehörde gesperrt\nwerden dürfen. Damit wird künftig auch eine Überprüfung der Angebote in sogenann-\nten Teilnehmergruppen möglich sein, zu denen die Aufsichtsbehörden zumindest fak-\ntisch bisher keinen Zugang hatten.\n\nPositiv für die Kontrollierbarkeit von Angeboten bzw. Mitteilungen wird sich auch die\nVorgabe in $ 2 Abs. 4 des Staatsvertrages auswirken, wonach Name und Anschrift sowie\nTeilnehmernummer von Dritten, denen die Verbreitung von allgemein abrufbaren Mit-\nteilungen ermöglicht wird (Pinnwand, Schwarzes Brett), für einen Monat ab Ende der\nAbrufbarkeit der Mitteilung vom Anbieter zu speichern sind. Die Flucht in die Anony-\nmität wird dadurch zumindest erschwert.\n\nZwangsläufig konnten nicht alle Schwachstellen des Gesamtsystems bei der Neufassung\ndes Btx-Staatsvertrages beseitigt werden. Auch künftig wird die Kontrolle durch die\nAufsichtsbehörden nur im Rahmen von Stichproben und unter Setzung von Schwer-\npunkten vorgenommen werden können. Im Hinblick auf die begrenzten Personalkapa-\nzitäten erscheint es dabei zweckmäßig, in Abstimmung mit anderen Bundesländern\nnach Inkrafttreten des Staatsvertrages gezielte Aktionen insbesondere gegen die Ver-\nbreitung von Kinderpornographie durchzuführen. Bislang haben Bestrebungen noch\nkeinen Erfolg gehabt, zentrale Stellen, etwa das Bundeskriminalamt oder die in Baden-\nWürttemberg beim Landeskriminalamt bestehende Zentralstelle „Jugendgefähr-\ndung/Jugendkriminalität‘‘ mit der Auswertung des Btx- Angebots zu betrauen. Von der\nMöglichkeit, die Auswertung durch eine niedersächsische Polizeibehörde vornehmen zu\nlassen, wurde bislang Abstand genommen. Hierbei war zu bedenken, daß aufgrund des\nLegalitätsprinzips bei jedem Verdachtsfall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/6b/e8/006be88dc38547e2ac167469508653fb/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/220037/?format=api",
"number": 4,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2399\n\n \n\nmuß. Da die meisten Anbieter, Hersteller und Vertreiber von Btx-Annoncen ihren Sitz\nnicht in Niedersachsen haben, hätte dies bedeutet, daß die Verfahren an die zuständi-\ngen Bundesländer weitergeleitet werden müssen; die niedersächsische Polizei müßte\nalso in einer Vielzahl von Fällen die Arbeit für andere Bundesländer übernehmen. Dies\nwar und ist aufgrund der angespannten Personal- und Haushaltslage der Polizei nicht\nmöglich.\n\nEine Verantwortlichkeit der Deutschen Bundespost läßt sich nicht begründen, da von\ndort lediglich die technischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wurden.\n\nZu 4:\n\nDer Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 17. 10. 1991 den Referentenent-\nwurf eines „... Strafrechtsänderungsgesetz Kinderpornographie (.. .StrÄndG) über-\nsandt. Der Entwurf sieht vor, den Strafrahmen für strafbare Handlungen im Zusam-\nmenhang mit der Verbreitung und Veröffentlichung von Kinderpornographie auf drei\nJahre zu erweitern und den Besitz derartiger Produkte mit Freiheitsstrafe bis zu einem\nJahr oder Geldstrafe zu bedrohen und ihre Einzichung zu ermöglichen. Der Bundesmi-\nnister der Justiz hat gebeten, bis zum 6. 12. 1991 zum Entwurf Stellung zu nehmen.\nDas Justizministerium hat die gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Praxis beteiligt\num zu prüfen, ob die vom Bundesminister der Justiz vorgeschlagenen Regelungen aus-\nreichen, um die Kinderpornographie wirksam zu bekämpfen. Die Vorschläge des Bun-\ndesministers der Justiz werden nicht allen Anregungen gerecht, die von Abgeordneten\naller Fraktionen des Deutschen Bundestages und des Bündnis 90/Die Grünen in einem\nAntrag vom 11. 6. 1991 (BT-Dr. 12/709) formuliert worden sind.\n\nAlm-Merk\n\n4 (Ausgegeben am 10. 12. 1991)",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/6b/e8/006be88dc38547e2ac167469508653fb/page-p4-{size}.png"
}
]
}